Bundestag würdigt Anti-Atom-Bewegung für höhere Sicherheit – Verfassungsschutz sieht gewaltbereite Extremisten

AKWnee2Absurde Realitäten, wenn es um Atomenergie geht: „Der Deutsche Bundestag erkennt ausdrücklich die Rolle der Umweltverbände und Initiativen an und würdigt ihren kontinuierlichen Einsatz für höhere Sicherheitsstandards.“ So steht es in einem Entschließungsantrag (18/01068) im letzten Jahr im Zusammenhang mit der Atommüll-Kommission und dem vermeintlichen Neustart bei der Suche nach einen „Endlager“. Gleichzeitig werden AntiAtom-Demonstranten als gewaltbereite Extremisten vom Verfassungsschutz der Bundesrepublik in Datenbanken erfasst und kriminalisiert.

Die BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg hat sich den Bericht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) angesehen und berichtet: „“Unglaublich – aber wahr! Demonstranten als gewaltbereite Extremisten erfasst”Unter dieser Überschrift moniert die Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, die Tatsache, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine Vielzahl von Personen speichert, die bei einer Anti-Atom-Demo lediglich ihr Grundrecht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit ausgeübt hatten. In ihrem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2013 und 2014, den sie jetzt vorlegte, rügt sie diese Praxis, die bisher noch nicht ausgeräumt wurde. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) schließt sich der Wertung der Bundesbeauftragten an. In 13 Fällen speichert der niedersächsische Verfassungsschutz – inzwischen anonymisiert – Daten von Anmelderinnen und Anmeldern von BI-Veranstaltungen. Die BI hat sich diesbezüglich an die Beschwerdestelle des Innenministeriums gewandt. Zugleich wies jetzt der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen ein Auskunftsersuchen eines Betroffenen zurück, das Verweigern der Auskunft sei rechtmäßig.“

Ulrike Donat, Mediatorin und Anwältin, hat in den letzten Monaten immer wieder darauf hingewiesen, dass die Debatte um die künftige Atommülllagerung nicht wirklich voran kommen kann, wenn die Konflikte der Vergangenheit nicht aufgearbeitet werden. Dabei geht es natürlich um viel mehr, als um die genannten Datenbänke. Die Auseinandersetzungen rund um Gorleben und den Atommüll sind für viele gleichbedeutend mit „40 Jahre Geheimhaltung, Desinformation, Manipulation, Verharmlosung, Polizeigewalt können nicht unter den Teppich gekehrt werden. Sie vergiften das Miteinander und müssen aufgearbeitet werden.“

An die Aufgabe, sich mit der Geschichte des Atommüll-Konflikts auseinanderzusetzen, mag sich die Kommission nicht so wirklich heranmachen. Da wollen einige „nach vorne schauen“, andere finden eine Rückschau nicht so „zielführend“. Dazwischen wird Realität ausgeblendet und der bis heute bestehende Konflikt nicht wahrgenommen.

Immer nur am Rande oder in der Nebenbei-Perspektive blitzt eines der wichtigsten Themen auf, das für einen gesellschaftlichen Konsens von größter Bedeutung ist und doch nicht in den Focus gerät: „Fehler müssen anerkannt, Unrecht muß benannt werden. Verursacher müssen Verantwortung übernehmen. Die Rolle der Politik, die Rolle der EVU, die Rolle der Wissenschaft, die Rolle der Großforschungsinstitute und der Bundeseinrichtungen gehören auf den Prüfstand. Die Atomgeschichte ist reich an Lügen, Machtmissbrauch und Skandalen. Ohne „Aufräumen“ gibt es keine Gemeinsamkeiten, die Gesellschaft bliebe gespalten, die alten Fehler dürfen nicht legitimiert werden. Im Ringen um gemeinsame Wahrheiten, im Verabschieden als falsch erkannter Muster bildet sich ein neuer Umgang miteinander heraus. Das ist die Erfahrung aus sog. „post-conflict“-Gesellschaften. Wir müssen gemeinsam neu erarbeiten, welche Fakten, Bewertungen, Ergebnisse „Wahrheit“ und zukunftstauglich sind und was aus der Asse, Morsleben und den weltweiten Katastrophen für Lehren gezogen werden müssen“, stellt Ulrike Donat fest.

Für sie ist klar: „Vergangenheit ist Gegenwart“. Zu sehr reichen die Konflikte um die Atomenergienutzung und die damit verbundenen Erfahrungen großer gesellschaftlicher Akteure aus der jüngeren Geschichte bis in die Gegenwart. „Der Streit um Gorleben ist nicht Vergangenheit, der Müll in den Zwischenlagern ist nicht Vergangenheit. Die drängenden Sicherheitsprobleme sind Gegenwart. Der Umgang mit kritischen Bürgern ist Gegenwart – AKW-Gegner werden weiterhin kriminalisiert, bespitzelt und für die Anmeldung und Teilnahme an Versammlungen in Verbunddateien der sog. „Inneren Sicherheit“ gespeichert (1, PDF). Die Konflikte sind überall – ohne die kritische Bevölkerung wird es keine Lösungen geben“.

Diese Themen lassen sich sehr konkret in die tagtägliche Erfahrung übertragen. Während in Berlin in der Atommüll-Kommission ein vermeintlicher Neustart bei der Suche nach einem Standort für die langfristige Lagerung hochradioaktiver Abfälle betrieben wird – und Gorleben immer noch im Spiel ist – machen Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände an den AKW-Standorten tagtäglich die Erfahrung, dass ihnen Informationen vorenthalten werden, ihre Argumente von Behörden auf Landes- und Bundesebene kaum oder gar nicht realisiert werden und in die „Prozesse“ zwischen Betreiber und Aufsichtsbehörden und ihren „Abläufen“ kaum eindringen. Der eingangs zitierte Satz, in dem der Deutsche Bundestag die Bedeutung der Anti-Atom-Bewegung für die Sicherheitskultur bei der Atomenergie würdigt, ist in der konkreten Erfahrung der Anti-Atom-Bewegung nicht aufzufinden. Nach wie vor gilt, dass Landes- und Bundesbehörden, aber natürlich vor allem die Atomkonzerne, gesellschaftliche Beteiligung und Mitsprache als störenden Faktor behandeln.

Bürgerdialog oder Quasi – Atommüll in der Debatte

Fotos von den Atommüll-Veranstaltungen gibt es hier: www.publixviewing.de
Fotos von den Atommüll-Veranstaltungen gibt es hier: www.publixviewing.de

Atommülllagerung in der Debatte. Erstmals hat nach einem Jahr des Arbeitens die vom Bundestag eingesetzte Atommüll-Kommission seine Form einer Bürgerbeteiligung durchgeführt. Im Zentrum stand dabei ein Dialog über das vorgelegte Konzept, wie die Öffentlichkeit bei dem zu erstellenden Bericht der Kommission einbezogen werden kann, welche Themen dabei berücksichtigt und welche Mitwirkungsrechte es geben soll. Als „Quasi-Dialog“ kritisierten Atomkraft-Inititiativen diese Tagung auf einer eigenen Gegenveranstaltung ebenfalls in Berlin. Die zahlreichen Vorfestlegungen, die die Arbeit der Kommission durch das Standortauswahlgesetz festlegen, so die Kritik, würden einen angestrebten gesellschaftlichen Konsens verhindern. Zentral dabei: Ein Neustart mit Gorleben im Verfahren einer Suche nach einem langfristig möglichst sicheren Atommülllager kann nicht gelingen.

Sowohl die Atommüllkommission als auch die Gegen-Veranstalter haben mit Presseerklärungen ihre wesentlichen Aspekte benannt, die hier im folgenden vollständig dokumentiert werden. Eine Darstellung des Verlaufs der Veranstaltung der Initiativen inkl. des Referats von Ulrike Donat, Anwältin und Mediatorin, ist hier bei der BI Lüchow Dannenberg zu finden. Mit-Veranstalter .ausgestrahlt berichtet hier.

PM der Gegen-Veranstaltung:Protest gegen Beteiligungs-Simulation der Atommüll-Kommission: Atomkraftgegner machen eigene Atommüll-Tagung parallel zum angeblichen „Bürgerdialog“ der Kommission, Publiziert 20. Juni 2015

Mit Protest vor der Tür der Veranstaltung der Atommüll-Kommission und danach mit einer eigenen parallelen Atommüll-Tagung reagierten Atomkraftgegner auf den vorgeblichen „Bürgerdialog“ in Sachen radioaktive Abfälle. Vor der Berliner Jerusalemkirche, in der heute die Atommüll-Kommission des Bundestages einen sogenannten „Bürgerdialog“ veranstaltet, demonstrierten die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg und .ausgestrahlt gegen die fehlende Ernsthaftigkeit in der Bürgerbeteiligung.

An einem Traktor aus dem Wendland war auf einem großen Plakat zu lesen: „Niemand hat die Absicht, in Gorleben ein Endlager zu errichten.“ Vor dem Eingang der Kirche stand eine große Mülltonne mit einem Schild: „Sie haben ein ernsthaftes Anliegen? Bitte hier zur Endlagerung abgeben! Ihre Atommüll-Kommission“. Demonstranten hielten ein Banner mit der Aufschrift: „Bürgerbeteiligung bedeutet nicht Beteiligung an den Kosten, sondern an den Entscheidungen“ und ein weiteres, auf dem zu lesen war: „Wir fordern echte Mitbestimmung statt Pseudo-Bürgerdialog“. Im Anschluss an die Protestaktion begann im Tagungszentrum Pfefferberg in Berlin die Tagung der Atomkraftgegner „Atommüll ohne Ende“.

Wolfgang Ehmke, Sprecher der BI Lüchow-Dannenberg:

„Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Endlagersuche ist für die Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen eine Leimrute: Wir sollen beteiligt werden, um uns gleichzeitig ruhig zu stellen. Man wird uns sagen, ihr konntet doch mitreden, es gab sogar einen Standort-Vergleich und nun schluckt Gorleben als Endlager. Das ist hinterhältig und nicht verantwortungsbewusst, denn die Frage, wie die Gesellschaft mit dem Atommüll umgeht und umgehen sollte, lässt sich nicht mit der Festlegung auf einen einzigen und dann noch ungeeigneten Standort, nämlich Gorleben beantworten. Man muss über das gesamt Atommüllproblem reden. Man muss über den Atomausstieg reden. Dass es keinen wirklich neuen Kurs in der Endlagersuche gibt, sieht man vor allem an der fehlenden Bereitschaft, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, deshalb setzen wir auf die Eigenständigkeit und arbeiten weiter wie die Detektive, um alle Ungereimtheiten im Umgang mit dem Atommüll aufzudecken.“

Jochen Stay, Sprecher von .ausgestrahlt:

„Was soll ein angeblicher Bürgerdialog, wenn die Kommission weder willens noch in der Lage ist, die Bevölkerung wirklich mit einzubeziehen. Im November 2011 wurde der Neustart in der Atommüll-Politik verkündet. Das ist bald vier Jahre her. Es war also alle Zeit der Welt, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger mit einzubeziehen. Doch verhandelt wurde von Anfang an in Berliner Hinterzimmern. Und selbst die eigentlich öffentlich tagende Atommüll-Kommission hat sich inzwischen intransparente Kungelrunden geschaffen, die bereits am Abschlussbericht arbeiten, während heute Bürgerbeteiligung simuliert wird.“

Themen der Atommüll-Tagung der Umweltorganisationen sind:

  • Atommüll-Kommission – eine Zwischenbilanz: Mathias Edler (Greenpeace), Martin Donat (BI Lüchow-Dannenberg), Jochen Stay (.ausgestrahlt)
  • Demokratische Atommüllpolitik oder Zustimmungsmanagement und simulierte gesellschaftliche Verständigung. Eine kritische Wahrnehmung der Arbeit der Kommission. Reinhard Ueberhorst, freiberuflicher Berater, Planer und Dozent
  • Aktuelle Erfahrungen mit der Atommüll-Politik: Ursula Schönberger (AG Schacht Konrad), Claudia Baitinger (BUND NRW), Wolfgang Ehmke (BI Lüchow-Dannenberg)
  • „Wer nicht aufräumt, kann nicht anfangen – Beteiligung der BürgerInnen geht nur mit einer Neubewertung der Vergangenheit“, Ulrike Donat, Rechtsanwältin und Mediatorin“

 

Pressemitteilung der Atommüll-Kommisson, Berlin, 20. Juni 2015, Nr. 13/2015

„Bürgerinnen und Bürgern fordern faire und transparente Standortsuche
Dialog-Veranstaltung der Endlager-Kommission mit 200 Teilnehmern

Mehr als 200 Bürgerinnen und Bürger haben  am Samstag in Berlin mit der Endlager-Kommission über eine faire und transparente Suche nach einem Standort zur Lagerung hoch radioaktiver Abfälle diskutiert. Die Teilnehmer des ganztätigen ,,Bürgerdialogs Standortsuche“ formulierten in Fokusgruppen Vorschläge zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der neu-en Standortsuche, zur Finanzierung der Entsorgung und debattierten über den sichersten Entsorgungsweg. Die beiden Vorsitzenden der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfall-stoffen, Ursula Heinen-Esser und Michael Müller, sicherten den Bürgern eine Aufnahme der Vorschläge in den Endbericht des von Bundestag und Bundesrat eingesetzten Gremiums zu.

In einer Fokusgruppe zur verursachergerechten Finanzierung verlangten die Dialogteilnehmer, dass die Mittel zur Atommüllentsorgung ,,über einen Fonds oder eine Stiftung bestmöglich abgesichert“ werden. Eine weitere Gruppe plädierte mehrheitlich für ein Endlager, aus dem radioaktive Abfälle auch wieder zurückgeholt oder geborgen werden können. Den best-möglichen Standort für dieses Endlager könne man nur im Vergleich verschiedener infrage kommender Standorte finden, stellte die Fokusgruppe fest. Eine dritte Gruppe plädierte dafür, bei Endlagerprojekten und in der deutschen Endlagerforschung erworbenes Wissen oder dort erworbene Qualifikationen langfristig zu erhalten.

Sehr kontrovers und ausführlich diskutierten die Veranstaltungsteilnehmer in mehreren Formaten über die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Standortsuche und an der weiteren Arbeit der Endlagerkommission, die ja die Kriterien und Regeln für diese Suche entwickeln soll. Die Teilnehmer des Bürgerdialogs sprachen sich für die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit aus. Die Bürger müssten zudem möglichst früher eingebunden werden. Angesichts der schwierigen Thematik müsse es leicht verständliche Informationen für Bürger und niedrigschwellige Angebote zu deren Beteiligung geben.

Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister, der der Kommission als Vertreter der Gesellschaft angehört, bezeichnete es zum Abschluss der Veranstaltung als Herausforderung, das schwierige Thema  Standortsuche allgemein verständlich zu behandeln. ,,Redet kurz, redet klar, redet anschaulich“, appellierte er an alle mit dem Thema befasste Experten. Der Landes-bischof sprach zugleich den ,,vielen hoch informierten und hoch kompetenten Teilnehmer des Bürgerdialogs“ seinen Dank aus. Auch mit den Teilnehmern einer Gegenveranstaltung, die parallel in Berlin stattfand, werde die Kommission weiter den Dialog suchen, sagte er.

Der Kommissionsvorsitzende Michael Müller bezeichnete die Produktion von hoch radioaktiven Abfällen als ein Beispiel für einen falschen Umgang mit Technik. ,,Wir haben technologische Prozesse in Gang gesetzt, ohne deren langfristige Folgen zu bedenken“, sagte er. Aufgabe der Endlager-Kommission sei es auch, ohne Schuldzuweisungen Lehren aus solchen Fehlern der Vergangenheit für einen besseren Umgang mit Technik zu ziehen.

Die Kommissionsvorsitzende Heinen-Esser rief zu Beginn der Veranstaltung zur Beteiligung an der Arbeit der Endlager-Kommission auf. ,,Helfen Sie mit, die neue Standortsuche fair und transparent zu gestalten“, sagte sie. Es liege im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, dass bei dieser Suche tatsächlich der Standort gefunden werde, der bestmögliche Sicherheit für die Lagerung hoch radioaktiver Abfälle gewährleiste.

Die von Bundestag und Bundesrat eingesetzte Endlager-Kommission bereitet die neue Suche nach einem Standort zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe vor und erarbeitet dazu einen Bericht mit Anforderungen an den Standort und mit Kriterien und Regeln für die Standortsuche. Der Bundestag will die Empfehlungen der Kommission in das Standortauswahlgesetz aufnehmen.“

Anfragen von Medienvertretern beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent – Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Tel: +49 30 227-31316, Mail: juergen.voges(at)bundestag.de

Fracking-verbieten ohne Ausnahmen und sofort!

Die Beratungen über die geplante Fracking-Gesetzgebung im Bundestag kommen in die heiße Phase. Die CDU-SPD Bundesregierung hat ein offenes Ohr für die Fracking-Pläne der Konzerne. Im Widerspruch zu ihren Wahlversprechen kommt der von den SPD-Ministern Sigmar Gabriel (Wirtschaft und Energie) und Barbara Hendricks (Umwelt) vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking-Erlaubnisgesetz gleich. Das Gesetz soll am 3. Juli 2015, dem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause, durch den Bundestag beschlossen werden.

DIE LINKE macht gemeinsam mit den BürgerInneninitiativen und den Umweltverbänden Druck für ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen und hat einen entsprechenden Antrag im Bundestag vorgelegt.

Es dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben, welche Gefahren für Mensch und Natur von Fracking ausgehen. Fracking verunreinigt das Grund- und Trinkwasser durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen. Die Entsorgung des mit radioaktiven Isotopen, Quecksilber und Benzol belasteten Flowbacks, der gefährlichen Mischung aus Lagerstättenwasser und Frac-Flüssigkeiten ist ungeklärt. Und die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel. Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum. Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das zeigen insbesondere die Erfahrungen mit Fracking in den USA.

Angesichts dieser Risiken wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz ungefährlicher Frac-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben. Statt die Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf. Am sozial-ökologischen Umbau führt kein Weg vorbei! Daher fordert DIE LINKE ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Und wir stehen damit nicht allein: Nicht nur die Kommunen, in denen zahlreiche BürgerInneninitiativen Entscheidungen gegen Fracking herbeigeführt haben – viele Kommunen haben dies auch per Ratsbeschluss getan – überzeugt der Regierungsentwurf nicht. Der Umweltausschuss des Bundesrats hat ebenfalls ein konsequentes Fracking-Verbot beantragt. In der Begründung steht: „Auf Grund der mangelnden wissenschaftlichen Erkenntnisse und der möglichen Gefahren für das Trinkwasser, die von einem Einsatz der Hydraulic Fracturing Technologie ausgehen, ist ein generelles Verbot des Einsatzes der Fracking -Technologie zur Gewinnung von Bodenschätzen vorzusehen“.

Anders als Ministerin Hendricks ständig behauptet, ist ein gesetzliches Fracking-Verbot sehr wohl möglich. In einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Jahr 2011 (WD 3 – 3000 – 372/11) heißt es:

„Ein Verbotsgesetz (…) könnte aber auch gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber zur Eindämmung aus seiner Sicht bestehender Risiken des Fracking ein Verbot zum Schutz von Mensch und Umwelt für erforderlich hielte“.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung: Fracking Erlaubnisgesetz

Entgegen den Behauptungen von Umweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel hat die Bundesregierung jedoch einen Entwurf für ein reines Pro-Fracking-Recht vorgelegt. Dadurch soll Fracking auf Dreiviertel der Fläche Deutschlands möglich sein und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung. Und auch die Gasförderung im Sandgestein wird ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat. Zudem wird kurzerhand der Phantasiebegriff des „konventionellen Frackings“ erfunden, wohlwissend, dass Technik und Risiken des Frackings unabhängig von Gesteinsformation und Tiefe die gleichen sind.

Tiefer als 3.000 Meter soll ohnehin jegliches Fracking erlaubt werden. Und dabei verschweigt Ministerin Hendricks, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt. Oberhalb dieser willkürlich festgelegten 3000 Meter Grenze soll Fracking im Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich untersagt werden. Doch auch diese Behauptung der Bundesregierung zerplatzt wie eine Seifenblase. Denn mit der geplanten Durchführung angeblich „wissenschaftlich begleiteter Probebohrungen“ in diesen Bereichen wird die kommerzielle Nutzung vorbereitet. Bei diesen „wissenschaftlichen“ Bohrungen dürfte es sich in der Regel um gewöhnliche Aufsuchungsbohrungen handeln, den ersten Schritt der kommerziellen Nutzung.

Von einem Frackingverbot kann keine Rede sein. Die kommerzielle Schiefer- und Kohleflözgasgewinnung oberhalb von 3000 Meter wollen Gabriel und Hendricks unter den Vorbehalt einer sechsköpfigen Kommission stellen, die mehrheitlich mit Vertretern frackingfreundlicher, industrienaher Institutionen besetzt werden soll und deren Zustimmung damit als sicher gilt. Umweltverbände und andere Vertreter der Zivilgesellschaft, welche die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, sind hier nicht vorgesehen. Damit könnten dann ab Ende 2018 sämtliche Arten von Erdgaslagerstätten in allen Tiefen durch Fracking kommerziell erschlossen werden.

Fracking Moratorien wie in NRW werden ausgehebelt

Insofern kann es nicht wundern, dass der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz- bzw. Verordnungsentwürfe zum Fracking begrüßt. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) wertete es als „ein positives Signal, dass die Schiefergas-Gewinnung in Deutschland nicht mehr völlig ausgeschlossen wird.“ (BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber).

Und das aus gutem Grund: Mit dem Regelungspaket wird für die Konzerne erst die Rechtssicherheit hergestellt, um gegen den erklärten Willen der Bevölkerung fracken zu können.

Existierende Ländermoratorien werden durch das geplante Recht ausgehebelt. Die Möglichkeit eines Unternehmens, vor einem Verwaltungsgericht problemlos eine Genehmigung für Fracking zu erstreiten, wird durch die Regierungspläne erst geschaffen.

Kniefall vor der Industrie bei Folgekosten

Die Folgekosten werden wieder einmal sozialisiert. Denn entgegen der Beteuerung der großen Koalition gibt es bei den Änderungen des Bergschadensrechts gerade keine wirksame Beweislastumkehr. Die bloße Möglichkeit eines Dritt-Verursachers hebelt die Umkehr bereits aus und das nach dem Gesetzentwurf ohne Entkräftungspflicht. Zwar erwähnt Ministerin Hendricks nun auch alibimäßig Bohrungen, doch erfüllen Erdstöße nicht die weiteren Voraussetzungen. Zur Verbändebeteiligung waren noch Regulierungen bei Erdbeben enthalten, doch offenbar vollzieht die Regierung hier den Kniefall vor der Industrie und hat die Passagen wieder herausgestrichen.

Die Beschwichtigungsversuche von Gabriel und Hendricks, dass in Deutschland ohnehin kein wirtschaftliches Interesse an Fracking existieren würde, stehen in krassem Widerspruch zur Realität. Die weltweite Gas- und Ölindustrie drängt seit Jahren darauf, auch in Deutschland die vermeintliche Goldgrube ausbeuten zu dürfen. Nach der gegenwärtigen Vergabepraxis der Lizenzgebiete in Deutschland wären die großen Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF-Suez die wirklichen Profiteure. Sie haben längst einen neuen Wettlauf um Schiefergas ausgerufen und wie in NRW bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt. Und auch, wenn Exxon und Co nicht sofort zum Zuge kommen, so können sie mit den an sie vergebenen Aufsuchungserlaubnissen und weiteren Schürfgenehmigungen ihren Aktionären gegenüber mehr Gasreserven nachweisen und somit ihren Börsenwert stabilisieren. Ein nettes Geschenk der Regierung an die Konzerne!

Fracking-Blase und TTIP/ CETA

In die gerade in den USA platzende Frackingblase hinein wollen die Konzerne in einem wichtigen europäischen Staat den Durchbruch schaffen. Sie finden massive Unterstützung bei der Europäischen Kommission, die mit dem Argument einer vermeintlich durch Russland in Frage gestellten Energieversorgungssicherheit eine Europäische Energieunion plant, in der voll auf Fracking gesetzt werden soll. Sollten alle Stricke reißen, sind da ja noch die Freihandelsabkommen TTIP und CETA, mit denen Fracking durchgesetzt werden soll. (Hier Link zu Hubertus Zdebel: „Fracking: Immense Risiken für Mensch und Natur – kurzfristige Profite für Gas- und Ölindustrie. Für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen“- siehe Anlage)

Auch aus diesen Gründen lehnt DIE LINKE den Gesetzentwurf der Großen Koalition ab. Wir sind der Meinung: Fracking muss wie in Frankreich ohne Ausnahmen verboten werden! Und DIE LINKE unterstützt den Widerstand der Initiativen gegen Fracking in den Kommunen und Gemeinden vor Ort.

Blinde Kuh in der Großen Koalition: Niemand will es gewesen sein

Dass Fracking eine Gefahr für Mensch und Natur ist, wissen im Grunde alle – auch die Vertreter von Union und SPD. Trotzdem ist der vorgelegte Gesetzentwurf von den SPD-Ministern Sigmar Gabriel und Barbara Hendricks ein reines Fracking-Erlaubnisgesetz. Viele Abgeordnete in der großen Koalition, insbesondere diejenigen, die in ihren Wahlkreisen versprochen haben, dass sie sich im Bundestag gegen Fracking einsetzen werden, stehen schon gehörig unter genauer Beobachtung der BürgerInneninitiativen und der Parteibasis. Sie müssen nun Farbe bekennen: Wie heute bekannt wurde, steht die zweite und dritte Lesung des Pro-Fracking-Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf der vorläufigen Tagesordnung der Bundestagssitzung am 3.7.2015.

Es war schon auffällig, dass Ministerin Hendricks ihren Gesetzentwurf bei der Einbringung in den Bundestag kaum verteidigte und der gleichfalls zuständige Minister Gabriel vollkommen abgetaucht blieb, als habe er mit dem Fracking-Gesetzentwurf gar nichts zu tun. Derweil halten sich die starken, wirtschaftsfreundlichen und fracking-affinen Kreise in CDU und SPD vor der Verabschiedung des Gesetzes öffentlich stark zurück, auch weil sie wissen, dass Fracking von der Mehrheit der Menschen in Deutschland abgelehnt wird. Dafür äußern sich die angeblichen Fracking-KritikerInnen innerhalb der Regierungskoalition – interessanterweise vor allem aus NRW – vor laufenden Kameras und eingeschalteten Mikrofonen umso lauter. Bei genauerer Betrachtung ist ihre Kritik aber keine grundsätzliche Kritik am Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung, sondern bezieht sich lediglich auf einzelne Regelungen wie die Einrichtung der bereits erwähnten Expertenkommission, die weitgehend eigenständig über die Zulassung einzelner Fracking-Vorhaben entscheiden soll und die auch bei den Anhörungen im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss stark in der Kritik der Sachverständigen stand.

LINKS blinken, rechts abbiegen

Bisher liegt von den KritikerInnen in den Regierungsfraktionen aber nichts Belastbares vor. Parlamentarische Initiativen – z.B. Änderungsanträge zum Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung oder gar Anträge in Richtung eines grundsätzlichen und echten Fracking-Verbots, wie wir LINKEN fordern? Absolute Fehlanzeige!

Eins ist gewiss: Das Kalkül „Am Ende wird das Fracken in Deutschland möglich sein und von SPD und Union will es niemand gewesen sein“ wird nicht aufgehen. Wir LINKEN werden der SPD dieses altbekannte Spiel: LINKS blinken, um dann rechts abzubiegen, nicht durchgehen lassen. Vielmehr werden wir gemeinsam mit den BürgerInneninitiativen und Umweltverbänden in den kommenden Wochen weiter Druck für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen machen.

Fortsetzung folgt…

Anhang:

Atommüll im Bundestag – Antrag der LINKEN zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“

Der weitere Umgang mit den radioaktiven Abfällen aus der Nutzung der Atomenergie wird Thema des Bundestags. Dafür sorgt ein Antrag der Fraktion DIE LINKE. Das Bundesumweltministerium hat zur Umsetzung einer EU-Richtlinie einen entsprechenden Berichts-Entwurf zum Thema vorgelegt. „Nationales Entsorgungsprogramm“ (NaPro) nennt sich dieser Bericht. Erst vor wenigen Wochen hatten zahlreiche Anti-Atom-Initiativen, Umweltverbände, IG Metall Peine/Salzgitter, AG Schacht Konrad und andere fast 70.000 Einsprüche im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens gegen die dort vorgestellten Planungen erhoben und dem Ministerium übergeben. Das Papier macht auch klar: Für die Aufgaben der sogenannten „Endlager-Kommission“ entstehen weitere Herausforderungen mit weitreichenden Fragen.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE zu dem Antrag: „Nicht nur die dauerhafte Atommülllagerung ist ein bis heute ungelöstes Problem. Auch in den Zwischenlagern und an den AKW-Standorten nehmen die Probleme immer mehr zu. Doch von nicht mehr genehmigten Castor-Lagern mit hochradioaktiven Abfällen wie am AKW Brunsbüttel und in Jülich oder von rostigen Atommüll-Fässern mit leicht- und mittelradioaktiven Abfall ist in dem Bericht des Umweltministeriums nicht die Rede.

In Sachen Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle räumt das BMU jetzt ein, dass zumindest bei einigen der Castor-Lager die geltenden Genehmigungsfristen bis zu einer Inbetriebnahme eines „Endlagers“ nicht eingehalten werden können, ohne konkret zu erwähnen, dass die Zwischenlager in Groleben und Ahaus bereits Mitte der 2030er Jahre davon betroffen sind.

Offenbar auch aus diesem Grund bringt das Bundesumweltministerium ein auf 500 Castor-Behälter dimensioniertes neues Eingangslager ins Spiel. Dies soll am Standort des noch zu findenden „Endlagers“ unmittelbar mit der ersten Genehmigung gebaut werden. Die Standortsuche dürfte dadurch nicht einfacher werden,“ stellte Zdebel dazu fest. „Schon jetzt ist absehbar, dass ein solches Lager für weitere Jahrzehnte faktisch zu einem neuen zentralen oberirdischen Zwischenlager werden könnte. Diese Planungsentwürfe des Bundesumweltministeriums machen auch klar, dass die so genannte „Endlager-Kommission“ zusätzliche Aufgaben bei der Standortsuche und einem gesellschaftlichen Konsens bekommt.“

Der Abgeordnete macht auch auf weitere wichtige Aspekte im Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms aufmerksam:

„Erstmals werden in dem Bericht leicht- und mittelradioaktive Atommüllmengen aus der ASSE II und aus der Uranfabrik der URENCO in Gronau in die Planungen einbezogen, die fast zu einer Verdoppelung bei diesen Arten von Atommüll führen. Diese Abfallberge sollen entweder im geplanten Atommülllager im Schacht Konrad oder aber in das von der „Endlager-Kommission“ zu findende Lager für hochradioaktive Abfälle. Rund um den Schacht Konrad in Salzgitter haben diese Planungen quer durch die Bevölkerung zu heftigen Protesten geführt.

Auch auf den Arbeitsplan der „Endlager-Kommission“ dürfte der Entwurf des Umweltministeriums erhebliche Auswirkungen haben. Erst vor wenigen Wochen hatte die Kommission auf die Pläne reagiert und die Arbeitsgruppe 3 (Kritierien) beauftragt, sich mit den „neuen“ Atommüllmengen bei der Suche für ein Dauer-Lager zu befassen und Vorschläge zum weiteren Umgang zu machen.“

Zdebel abschließend: „Bei allen Mängeln des Entwurfs zum Nationalen Entsorgungsprogramms macht der Bericht klar, wie eng die Atommüllprobleme über alle Abfallarten und Mengen hinweg im Zusammenhang betrachtet werden müssen, wenn die Suche nach einem Standort für ein dauerhaftes und möglichst sicheres Lager im gesellschaftlichen Konsens gelingen soll. Vor diesen Problemen dürfen weder Bundesregierung und Bundestag, aber auch die Atommüll-Kommission die Augen nicht verschließen. Eine Neubestimmung im Umgang mit dem Atommüll ist dringend erforderlich. Die Kritiken der Anti-Atom-Bewegung an dem bisherigen Umgang und am Standortauswahlgesetz sind gut begründet und müssen endlich aufgegriffen werden.“

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