Fracking-Erlaubnisgesetz: Der Countdown läuft!

Bis heute steht nicht fest, ob das skandalöse Fracking-Erlaubnisgesetz, das von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegt worden ist, wie ursprünglich geplant vor der Sommerpause des Bundestags verabschiedet wird. Viele Abgeordnete in der großen Koalition, insbesondere diejenigen, die in ihren Wahlkreisen versprochen haben, dass sie sich im Bundestag gegen Fracking einsetzen werden, stehen schon gehörig unter genauer Beobachtung der BürgerInneninitiativen und der Parteibasis. DIE LINKE macht Druck für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Bisher haben sich die Verhandlungskommissionen von CDU und SPD, die seit vergangener Woche tagen, lediglich darauf verständigen können, die in dem Fracking-Gesetzespaket vorgesehene 3.000-Meter-Grenze zu streichen.

Als im Juli 2014 die Eckpunkte für die Fracking-Pläne von Gabriel und Hendricks bekannt wurden, war die ominöse 3.000-Meter-Grenze in der Welt, unterhalb derer Fracking in Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich vollkommen unbedenklich und daher zu erlauben sei. Dass nun nach fast einem Jahr später und vielseitiger Kritik SPD und Union diese willkürliche Grenze aufgeben, zeigt, dass die 3.000-Meter-Grenze von Anfang an Schwachsinn war. Nach geologischen Kriterien war die Grenze ohnehin nicht begründbar. In Wahrheit handelte es sich um eine ökonomische Grenze, denn die Bundesregierung hat gezielt verschwiegen, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt.

Nun planen Union und SPD also, Fracking je nach Gesteinsformation generell zu erlauben oder vorerst einzuschränken. Auf mehr haben sich CDU und SPD eine Woche vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes bisher nicht verständigen können. Dadurch ändert sich aber grundsätzlich nichts: Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer, in jeder Tiefe und jeder Gesteinsart. Und für die Beurteilung wird die frackingfreundlich besetzte, mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Expertenkommission zuständig sein, die nach wie vor im Gesetz steht.

Es bleibt dabei: Mit dem Gesetzespaket der Großen Koalition wird Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung. Und auch im Sandgestein wird Fracking nach dem so genannten „Tight Gas“ ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat.

Wir LINKEN fordern stattdessen ein grundsätzliches und echtes Fracking-Verbots ohne Ausnahmen.

Post von Schlumberger, Halliburton und Co

Derweil bekommen die Bundestagsabgeordnete seit Tagen Post aus der Erdgas-Branche. Sie stammen teilweise von Betriebsräten wie z.B. der RWE-Tochter DEA oder Halliburton, teilweise von Geschäftsführungen oder wie im Fall von Schlumberger von Geschäftsführung und Betriebsrat gemeinsam. In den Briefen wird die Gefährdung von ungefähr 20.000 Arbeitsplätzen in den Raum gestellt, sollte das Fracking-Erlaubnisgesetz der Großen Koalition nicht durchkommen.

Die behaupteten Zahlen zur Arbeitsplatzrelevanz von Fracking sind weder belegt noch nachzuvollziehen; die Daten der statistischen Ämter stehen dem entgegen. So weist das Niedersächsische Landesamt für Statistik für 2013 die Summe der Beschäftigten in der Erdgasförderung (Summe aus Förderungstätigkeiten und Dienstleistungen) von ca. 3.700 Personen aus. Das statistische Bundesamt weist ca. 3.200 Arbeitsplätze in der bundesweiten Förderung von Erdöl und Erdgas aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Zweidrittel der deutschen Gasförderung ohne Fracking erfolgt. Unter Berücksichtigung der Personalsituation anderer Firmen der Gasbranche würde sich bei einer pessimistischen Schätzung eine maximale Anzahl von 600 Personen ergeben, die direkt von einem Fracking-Verbot betroffen sein würden. Dies steht in deutlichem Widerspruch zu den genannten angeblich gefährdeten 20.000 Arbeitsplätzen. Hinzukommt: Angesichts des großen Arbeitsplatzpotentials im Bereich der erneuerbaren Energien ist bei der Realisierung der Fracking-Technik gesamtgesellschaftlich von negativen Arbeitsplatzeffekten auszugehen.

Von besonderer Qualität ist der Brief, den Betriebsrat und Geschäftsführung von Schlumberger an die Bundestagsabgeordneten geschrieben haben. Unverhohlen wird mit Einbußen bei der Sicherheit gedroht: „Der Wegfall dieses Sektors mündet mit großer Wahrscheinlichkeit in: Gefährdung der Umwelt durch den Mangel an Experten für die fachgerechte Stilllegung der existierenden Bohrungen, wie die daraus entstehende Gefährdung der Allgemeinheit.“

Dabei unterschlagen Betriebsrat und Geschäftsführung von Schlumberger die den Unternehmen obliegende, gesetzlich vorgeschriebene Betreiberverantwortung: Bohrunternehmen müssen für die Einstellung ihres Betriebs einen Abschlussbetriebsplan (§ 53 BBergG) vorlegen. Dieser kann gemäß § 55 BBergG nur zugelassen werden, wenn Gefährdungen wie die im Brief erwähnten ausgeschlossen werden. Soweit keine Experten für die fachgerechte Stilllegung in Deutschland vorhanden sind, müssen Experten aus dem Ausland hinzugezogen werden.

Der Schlumberger-Brief, über den der WDR und die TAZ bereits berichtet haben, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. So soll die Politik vor die Alternative gestellt werden: „Entweder das von der Bundesregierung geplante Fracking-Recht wird verabschiedet oder wir übernehmen keine Verantwortung für die Folgen und Hinterlassenschaften der Gasgewinnung in Deutschland.“

DIE LINKE wird sich derartigen Erpressungsversuchen nicht beugen. Wir werden vielmehr gemeinsam mit den BürgerInneninitiativen und Umweltverbänden in den kommenden Tagen weiter Druck für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen machen.

Fortsetzung folgt

Atommüll im Musterländle: Eine vorläufige Bilanz über radioaktive Problemberge und die Forderung: „Konrad bitte kommen!“

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernRadioaktives Baden-Württemberg: Das Bundesland hat jetzt eine Atommüllbilanz vorgelegt, nennt dies aber leider einen „Entsorgungsbericht“. Doch, Gründe sich Sorgen zu machen, sind in dem Bericht in ausreichender Menge genannt. Allerdings: Die Deutlichkeit eines vor etwas über einem Jahr bekannt gewordenen internen Lageberichts, der u.a. von umweltFAIRaendern veröffentlicht wurde, erreicht der nun für die Öffentlichkeit bestimmte Bericht nicht. Unterstellen darf man, dass der grüne Umweltminister Franz Untersteller mit diesem Bericht auch auf eine Vorlage der Anti-Atom-Initiativen reagiert. Die hatten Ende 2013 eine Atommüllbilanz als „Sorgenbericht“ veröffentlicht, die inzwischen online als Atommüll-Report verfügbar ist und detaillierte Informationen über das bundesweite Atommüll-Desaster bietet – Standort für Standort. Der Unterschied? Die einen entsorgen, die anderen machen sich Sorgen.

In der PM heißt es: „Umweltminister Franz Untersteller: „Wir machen Informationen zugänglich und erhöhen die Transparenz im Atombereich.““ So gut es ist, dass das Umweltministerium in Ba-Wü einen solchen Bericht vorlegt und damit zur Informationsbasis beiträgt: Dass es bei der Atommülllagerung irgendwelche Probleme gibt, erfährt man durch die Pressemeldung jedoch nicht: „Der Bericht zeigt auf, wo die jeweiligen Abfälle landen. Damit schaffen wir zusätzliche Transparenz im Atombereich“, heißt es dort lediglich. Das folgt irgendwie der Ansage des Chefs: „Irgendwo muss das Zeugs ja hin“.

  • Der Bericht ist über die Homepage des Ministeriums in Ba-Wü downloadbar oder hier als PDF.
  • UPDATE: Die AG AtomErbe Neckarwestheim hat mit einer PM auf den Bericht reagiert. Die ist unten in voller Länge dokumentiert.

Dennoch: Die im Bericht dargelegten Informationen zu den jeweiligen Abfallmengen und deren Lagerung geben einen Überblick über die radioaktive Lage in dem Bundesland. Außerdem beschreibt der Bericht neben der Zwischenlagerung direkt im Bundesland auch die so genannten „Endlager“-Projekte und deren jeweils aktuellen Stand aus Sicht des Hauses Untersteller.

Da wird mit Blick auch Gorleben z.B. noch einmal über die dortige Pilotkonditionierungsanlage PKA und ihre eigentliche Funktion und derzeitige Genehmigungslage berichtet oder darüber informiert, dass in Sachen Atommülllager Morsleben das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz dabei ist, einen Landzeitsicherheitsnachweis zu erbringen, was noch Jahre dauern könne, so der Bericht. (Unerwähnt bleibt: Und wenn das nicht gelingt?).

Neben der ASSE, zu deren Befüllung das Land Baden-Württemberg mit fast 50 Prozent beigetragen hat, geht der Blick vor allem zum Schacht Konrad.

Da lesen wir z.B.: „Die Einlagerung in der Asse II erfolgte im Rahmen einer befristeten Genehmigung nach § 3 StrlSchV, die am 31. Dezember 1978 auslief. Für die weitere Einlagerung in die Schachtanlage Asse II wäre mit der Änderung des Atomgesetzes von 1976 nach § 9b AtG ein Planfeststellungsverfahren notwendig gewesen. Dies wurde zunächst auch eingeleitet, dann aber nicht weitergeführt, da zwischenzeitlich mit der Schachtanlage Konrad ein wesentlich geeigneterer Standort gefunden wurde.“ S.55

Wesentlich geeigneterer Standort? Der Schacht Konrad ist ein altes Eisenerzbergwerk. Einen Alternativenvergleich hat es dort ebenso wenig wie in Gorleben gegeben. Auch das Genehmigungsverfahren ist wie in Gorleben stark von politischen und weniger von wissenschaftlichen Betrachtungen geprägt gewesen. (Homepage der AG Schacht Konrad)

Der Bericht betont mit Blick auf Konrad: „Ursprünglich war eine Einlagerungskapazität von 650.000 m3 Abfall beantragt worden, die Genehmigung wurde dann mit Datum vom 22. Mai 2002 jedoch für eine Kapazität von 303.000 m3 Abfall erteilt; also nur für etwa die Hälfte des ursprünglich beantragten Volumens (12).“ S. 58.

Schon die großen Atommüllmengen, die aus Ba-Wü in der ASSE versenkt wurden, zeigen, dass das Bundesland dringend auf ein solches Lager wie im Schacht Konrad geplant, angewiesen ist. Allemal wenn nun auch noch der Rückbau der Atommeiler erfolgt und noch mehr strahlende Abfälle entstehen. Weil Konrad in keinem Fall vor 2022 (so steht es in dem Bericht) betriebsbereit sein wird, müssen an den AKW-Standorten neue Zwischenlager gebaut werden. Das kostet natürlich!

„Die Inbetriebnahme des Endlagers Schacht Konrad hat eine besondere Bedeutung für Baden-Württemberg, da hier, bezogen auf das Volumen, mehr als die Hälfte (ca. 55 Prozent) der schwach- und mittelradioaktiven konditionierten Abfälle Deutschlands lagert. Das Endlager Schacht Konrad stellt die einzige Möglichkeit dar, im nächsten Jahrzehnt über ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle zu verfügen.“ (S. 58)

Damit das niemand übersieht, lesen wir auf Seite 66: „Bereits jetzt sind große Lagerkapazitäten für radioaktive Abfälle aus den bereits laufenden Rückbautätigkeiten und dem Betrieb von Anlagen notwendig, die nun erweitert werden müssen, da derzeit keine Abgabemöglichkeit an ein Endlager vorhanden ist.

Das Land setzt sich daher für eine möglichst rasche Inbetriebnahme des Endlager Konrad ein. Die im niedersächsischen Koalitionsvertrag aufgeworfene Thematik, einer Neubewertung der Konzeptions- und Einlagerungssituation von Schacht Konrad unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit der Asse, soll schnellstmöglich abgearbeitet werden. Dabei steht außer Frage, dass die heutigen hohen Sicherheitsanforderungen an ein Endlager erfüllt werden müssen.“

In den Anlagen des Berichts werden in zahlreichen Tabellen die Atommüll-Bestände bilanziert und auch auf den Tag der Stilllegung der letzten Atommeiler hochgerechnet.

In jedem Fall bleibt noch anzumerken: Es wäre keine schlechte Maßnahme, wenn die anderen Atom-Bundesländer diesem Beispiel von Baden-Württemberg folgen würden und dabei vielleicht ein wenig stärker auch die Risiken sowohl in praktisch-technischer Art, aber vor allem auch die für Mensch und Umwelt mal eingehender darstellen würden.

Dokumentation:

Presse-Mitteilung 26.06.2015
Atommüllbericht Baden-Württemberg: ein „Weiter so“ darf es nicht geben.
Bürgerinitiativen fordern ein Ende der Atommüllproduktion

Baden-Württemberg ist Spitzenreiter beim mittel- und schwachradioaktiven Atommüll – und beim hochradioaktiven sieht es kaum besser aus. Das findet sich im Bericht über das
Atomare Erbe Baden-Württembergs, den das Stuttgarter Umweltministerium am 24.6.15
unter dem Titel „Entsorgungsbericht“ veröffentlichte. Damit folgt das Ministerium dem Vorbild der Antiatom-Bewegung mit deren kontinuierlich fortgeschriebenen „Atommuellreport.de“ und geht anderen Bundesländern voran. Leider bleibt das Ministerium auf halber Strecke stehen, meint Dr. J. Schmid von der Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim, denn „zwischen Zahlen und wertvollen Informationen wird der Bericht immer dort plötzlich einsilbig, wo es um die Kernprobleme geht. Schon der Begriff ‚Entsorgung’ ist falsch. Radioaktivität lässt sich nicht abschalten und nicht entsorgen“.

„Sorgenbericht wäre der richtige Titel,“ ergänzt H. Würth vom Aktionsbündnis Castor-Widerstand Neckarwestheim, „denn jede Seite des Berichts zeigt, dass hier in wenigen
Jahren eine unverantwortliche Last für 40.000 Generationen geschaffen wurde. Mit jedem Tag Weiterbetrieb der AKWs wird der Atommüllberg größer.“

Die in der AG AtomErbe Neckarwestheim zusammenarbeitenden Bürgerinitiativen fordern die sofortige Abschaltung aller Atomkraftwerke. J. Hellgardt vom BUND Regionalverband Heilbronn-Franken erläutert diese Forderung: „Wie ein Buchhalter rechnet das  Ministerium hoch, wie viel Atommüll in den nächsten 8 Jahren noch hinzu kommen wird. Seinen Auftrag, Mensch und Umwelt zu schützen, kommt es aber nur nach, wenn dieser Müll erst gar nicht entstehen darf“.

„Die Hauptprobleme des Atommülls müssen klar genannt werden. Dazu gehören ‘Freimessen’ und ‘Herausgabe’, das unlösbare Langzeitrisiko des Atommülls, die Rostfässer, und die Rechtsmängel der Zwischenlager-Genehmigungen. Auch dass die ‘Zwischenlager’ und die Castoren um Jahrzehnte länger gebraucht werden als es ihr Material aushalten wird, und dass das Lager Schacht Konrad völlig untauglich ist,“ umreißt F. Wagner vom Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn die wichtigsten Lücken des  Berichts. „Die behauptete Transparenz fällt in sich zusammen, wenn man den Bericht mit dem 2014 entdeckten internen Arbeitspapier vergleicht. Gerade was intern klar an Problemen benannt wurde, wird im öffentlichen Bericht geschickt vernebelt.“

S. Mende-Lechler von der Bürgerinitiative Antiatom Ludwigsburg fasst zusammen: „Dieser Atommüll-Bericht ist ein wichtiger Schritt, dem aber weitere folgen müssen. Den Glauben an die technische Lösbarkeit des Atommüllproblems teilen wir in der AG AtomErbe Neckarwestheim nicht. Unsere Sorge ist: Mensch und Natur werden unter dem atomaren
Nachlass leiden. Weiterbetrieb der AKWs und faule Kompromisse müssen deshalb sofort
beendet werden.“

Rückfragen gerne an: presse @ atomerbe.de

Weitere Informationen:
PM des Umweltministeriums mit dem Atommüll-Bericht:
http://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/bericht-entsorgung-vonradioaktiven-
abfaellen-und-abgebrannten-brennelementen-aus-baden-wuerttemb
Kurzlink: sn.im/keinweiterso1

Internes Arbeitspapier des Umweltministeriums (2014):
http://umweltfairaendern.de/2014/05/atommuellentsorgung-am-abgrund-ein-lagebericht-aus-dem-gruenenumweltministerium-
baden-wuerttemberg
Kurzlink: sn.im/keinweiterso2

Staatliche Atom-Verwaltung: Milliardenschwere Kostensteigerungen – Undurchsichtige Aufsicht

Asse-RadladerDas atomare Abenteuer der Bundesrepublik wird verdammt teuer. Nicht nur bei der Stilllegung, dem Rückbau und der Lagerung der Strahlenabfälle aus den kommerziellen Atomreaktoren wachsen die Kosten immer mehr. Auch bei den staatlichen Atomforschungsanlagen und deren Stilllegungsprozess kommt es auch aufgrund von intransparenten Ministeriums-Zuständigkeiten und weitgehend wirkungslosen Kontrollkonstruktionen zu gewaltigen Kostensteigerungen, für die die SteuerzahlerInnen zur Kasse gebeten werden. Der Rechnungshof übt scharfe Kritik und bilanziert verbunden mit Verbesserungsvorschlägen das staatliche Atom-Verwaltungs-Desaster.

Der Bundesrechnungshof hat im April dem Haushaltsausschuss einen Bericht vorgelegt, der es in sich hat. Bereits Ende April hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet. Mehr als 20 Stilllegungsprojekte aus dem staatlichen Bereich der Atomforschung gibt es, Schwerpunkte sind in Karlsruhe und Jülich, hinzu kommt die GKSS bei Geesthacht. Da wird nicht nur festgestellt, dass sich die bislang geplanten Kosten für den Rückbau der Atomforschungsreaktoren und die Lagerung des Atommülls mal eben um 2,6 auf 4,2 Milliarden Euro erhöht haben und weiter explodieren könnten. Der staatlichen Verwaltung dieses Desaster attestiert der Rechnungshof faktisch das komplette Versagen, das bis heute anhält und an dessen Änderung die Prüfer trotz entsprechender Zusagen und Maßnahmen aus dem Forschungs- und dem Finanzministerium nicht glauben mögen. Den Empfehlungen des Rechnungshofs zu einer Neustrukturierung der gesamten Steuerung und Kontrolle jedenfalls mögen offenbar um ihre Bedeutung fürchtende Beamte in ihren Führungsoptionen nicht folgen. Zum Schaden der SteuerzahlerInnen.

Eines der gravierenden Probleme in dem Dschungel aus Zuständigen, Behörden, staatlichen Unternehmen, Gutachtern und Akteuren: “Entweder keine Kontrolle – oder doppelte“ – stellt Michael Bauchmüller in der Süddeutsche Zeitung unter dem Titel: „Rückbau von Forschungseinrichtungen – Nukleares Milliardengrab“ fest.

Nicht zuletzt das trägt dazu bei, dass der Rechnungshof feststellt: „Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hatte zuvor dem Haushaltsausschuss berichtet, dass die Beseitigung dieser nuklearen Altlasten nicht vor dem Jahr 2063 abgeschlossen sein und nach jetzigem Stand weitere Bundesmittel von 4,2 Mrd. Euro erfordern wird. Dies stellt gegenüber der letzten dem Parlament vorgelegten Schätzung, die einen Abschluss der Arbeiten bis zum Jahr 2035 unterstellte, einen Mehrbedarf von 2,6 Mrd. Euro dar.“

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und das Bundesforschungsministerium (BMBF) haben in diesem Bereich staatlicher Atomverwaltung Verantwortung. Betroffen sind vor allem die ehemaligen Atomforschungszentren in Jülich (AVR und FZJ) und in Karlsruhe (WAK), außerdem in Geesthacht (HZG). Die staatlichen EnergieWerkeNord (EWN), die zunächst vor allem für die Stilllegung der DDR-Atomanlagen bei Lubmin/Greifswald zuständig waren, sind inzwischen zu einer Art Projekt-Holding für Jülich und Karlsruhe (in unterschiedlichem Umfang) zuständig geworden; in der Debatte war/ist auch eine Beteiligung in Geesthacht. Beteiligt sind außerdem Einrichtungen wie die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS).

Anders als bei den kommerziellen Atomanlagen lässt sich die Stilllegung der Atomforschungsanlagen nicht in Serie organisieren. Für viele der Anlagen und Komponenten müssen spezielle Verfahren entwickelt werden. Das macht die Stilllegung dieser Anlagen grundsätzlich teurer. Hinzu kommt, dass die Zuständigkeiten nicht einheitlich geregelt bzw. nicht sonderlich sinnvoll gegliedert sind. Während in einigen Fällen das Finanzministerium Eigentümer und für die Mittelvergabe gegenüber den Einrichtungen zuständig ist, ist bei anderen Anlagen vor allem das Forschungsministerium zuständig.

Eine Ahnung bekommt man, wenn der Rechnungshof z.B. schreibt:

„Das BMBF stellt den Rückbaueinrichtungen Haushaltsmittel des Bundes als Zuwendungen zur Verfügung. Es verfügt damit über das zuwendungsrechtliche Instrumentarium, um die Mittelverwendung zu überwachen. Wesentlichen Einfluss auf die operative Gestaltung des Rückbaus hat es hingegen nicht. Über viele Jahre setzte es für die ihm obliegenden Aufgaben nur geringe personelle Kapazitäten ein. Seit dem Jahr 2013 lässt es sich dabei von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS) unterstützen.

Die bedeutsamen Rückbaueinrichtungen WAK und AVR sind unter dem Dach der Energiewerke Nord GmbH (EWN) zusammengefasst, die wiederum als Bundesbeteiligung dem Geschäftsbereich des BMF zugeordnet ist. Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten einer Konzernsteuerung hat die EWN bisher noch kaum eingesetzt; operative Entscheidungen treffen die Rückbaueinrichtungen weitgehend in eigener Verantwortung. Eine konsequente Vereinheitlichung von Qualitätsanforderungen im EWN-Verbund steht noch aus. Die mit der Bündelung unter dem Dach der EWN verfolgten Synergieeffekte sind auch nach Einschätzung des Unternehmens selbst nicht umfassend genutzt worden.

Möglichkeiten, die haushalts- und zuwendungsrechtliche Verantwortung des BMBF mit den Eigentümerfunktionen im Geschäftsbereich des BMF zu verzahnen, sind vielfach ungenutzt geblieben.“

Natürlich drückt sich der Rechnungshof auf jeder der insgesamt 54 Seiten seines Berichts höflich und gepflegt aus. Immer wieder wird auf seit Jahren andauernde Bemühungen verwiesen, in die staatliche Atom-Stilllegungs-Verwaltung eine vernünftigere und kostengünstigere Struktur reinzubekommen. Vorschläge hat es dabei offenbar viele gegebenen, die aber angesichts der grundsätzlichen Behörden-Struktur, die bislang unangetastet blieb, nicht wirklich Erfolge brachte. Das oben genannte Beispiel EWN ist nur einer der Versuche, die laut Rechnungshof bis heute nicht die erhofften Ergebnisse brachten.

Dabei räumt der Bericht zugunsten der Betreiber und der staatlichen Atomverwaltung in den beteiligten Ministerien ein, dass viele der Stellschrauben im Atommüll-Bereich von den beteiligten Akteuren direkt nicht beeinflussbar sind. Gemeint sind damit z.B. die Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des für die dauerhafte Lagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle geplanten Schacht Konrads in Salzgitter. Die Verzögerungen schlagen auf die Rückbauprojekte direkt zurück und führen zu Kostenerhöhungen, z.B. weil Personal weiter vorgehalten werden muss oder neue Zwischenlager für die Lagerung der entsprechenden radioaktiven Abfälle gebaut werden müssen.

Nur ein Schlaglicht auf die Absurditäten, die mit teurem Steuergeld getrieben werden: „Das BMBF bestätigt in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit, Planungs- und Steuerungsinstrumente zu verbessern. Hierüber seien alle Beteiligten im Gespräch. Es erkennt an, dass in den letzten Jahren durch eine optimierte Haushaltsplanung Mehrkosten hätten vermieden werden können; hierzu hätten aber nicht nur seine Haushaltsentscheidungen, sondern auch Versäumnisse der Rückbaueinrichtungen beigetragen. Das BMBF hält den dadurch entstandenen Schaden für niedriger als von der WAK geschätzt. Eine eigene detaillierte Kenntnis aller Kostenfaktoren hat es jedoch nicht. Wir halten es daher weiter für plausibel, dass Schaden in der genannten Höhe entstanden ist.“ (Seite 8 des Berichts)

Gravierende Mängel bei der Gesamtkostendarstellung (trotz Verbesserungen), fehlende Transparenz und sogar mangelnde Kostenbeteiligung der an den Forschungsanlagen beteiligten Bundesländer würden ein übriges dazu beitragen, dass das Kostendesaster in den letzten Jahren sich nicht reduziert, sondern eher vergrößert hat.

So kommt der in seinen Formulierungen eher dezente Rechnungshof gegenüber dem Haushaltsausschuss zu der Empfehlung: „Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes bedarf es einer durchgreifenden Verbesserung, Vereinheitlichung und Straffung der Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse, um die dem Bund obliegenden Aufgaben der Stilllegung und des Rückbaus nuklearer Forschungs- und Versuchsanlagen zielgerichtet und wirtschaftlich wahrnehmen zu können.“ Und geht dann ins Detail….

Es ist kaum zu fassen, wenn der Rechnungshof trotz einiger Maßnahmen der Ministerien feststellt: „Der Bundesrechnungshof erkennt an, dass diese Schritte in die richtige Richtung zielen. Er vermag aber nicht zu erkennen, dass sie in der bestehenden Struktur zu ausreichenden Ergebnissen führen, um grundlegende Defizite des Prozesses zu beseitigen.

Schon bei seinen früheren Analysen hatte er das Auseinanderfallen von Finanzierungsverantwortung, Entscheidungskompetenzen und Kontrollmöglichkeiten als Ursache für Unwirtschaftlichkeiten beschrieben. Die Trennung zwischen der Zuwendungsfinanzierung durch das BMBF und der operativen Steuerung durch die Rückbaueinrichtungen unter der Verantwortung von EWN und BMF lässt nicht zu, dass diese Funktionen wirksam zusammengeführt werden. Das BMBF betreibt die Weiterentwicklung des Instrumentariums mit dem Ziel, die Finanzierungs- und Überwachungsaufgaben des Zuwendungsgebers besser wahrnehmen zu können. Um die sachgerechte Steuerung eines hochkomplexen Prozesses sicherzustellen, für den die öffentliche Hand die Verantwortung und damit verbundenen erheblichen finanziellen Risiken trägt, ist dieser Ansatz nach unserer Sicht nur bedingt geeignet.
Grundlegende Verbesserungen wären daher am besten in einer verantwortlichen
Gestaltung des Prozesses „aus einer Hand“ umzusetzen.“

Erstmal in Schwung gekommen, schreibt der Rechnungshof weiter: „Dies setzt insbesondere voraus, dass die Finanzierung, die strategische Entscheidungskompetenz und die Steuerungsgewalt über die weiter zu bündelnden Projekteinrichtungen nur einem Bundesministerium zugeordnet werden. Das BMBF will diese Empfehlung prüfen, hält einen solchen grundlegenden Schritt aber für umso weniger notwendig, je weiter die Fortentwicklung der Planungs- und Controllinginstrumente voranschreitet. Diese – optimistische – Sichtweise teilt der Bundesrechnungshof nicht. Die jetzt angekündigten Verbesserungen waren seit Langem notwendig und möglich; dennoch ist es in der bisherigen Struktur nicht gelungen, eine zielgerichtete Steuerung des Rückbauprozesses sicherzustellen und Synergieeffekte wirksam zu nutzen.“

Und selbst das alles – was vom Ministerium abgelehnt wird – reicht noch nicht einmal: „Unabhängig von der möglichen Optimierung der Prozessschritte sollte die Transparenz der Projektverläufe und des daraus resultierenden Mittelbedarfs verbessert werden. Der Bundesrechnungshof hält es für erforderlich, dass das BMBF die Vollständigkeit und Konsistenz der Angaben im Haushaltsplan sicherstellt. Es sollte zudem statt des bisherigen Berichtsformats an den Haushaltsausschuss einmal jährlich vor den Haushaltsberatungen einen Bericht vorlegen, der aktuelle, für den erwarteten Mittelbedarf und die Einschätzung der Risiken bedeutsame Entwicklungen beschreibt.“

Und zu den Kosten, die andere beibringen müssten, mahnt der Bericht an: „Mit Blick auf die verursachergerechten Kostenverteilung hält der Bundesrechnungshof es für unverzichtbar, auch künftig eine angemessene Beteiligung privater Gesellschafter und der Länder an dem Prozess der Stilllegung und des Rückbaus von nuklearen Versuchsanlagen sicherzustellen.“

All das bisher angeführte stammt lediglich aus der Zusammenfassung des Rechnungshof-Berichts. Macht man sich die Mühe, den weiteren Bericht im Detail zu lesen, kommt man aus der Fassungslosigkeit kaum noch heraus. Je genauer die Hintergründe über die inkonsequenten – oder man könnte auch sagen ignoranten – Vorgehensweisen dargelegt werden, desto empörter und absurder wird es.

Klar ist: Es sind Steuergelder, die hier auf eine Art und Weise zum Selbstbedienungs-Inventar gemacht werden, deren sparsamen und effizienten Einsatz offenbar die gesamte Atomgemeinde zwischen Ministerien, Forschungseinrichtungen und Gutachter-Instituten niemand für irgendwie bedeutsam erachtet. Niemand in diesem Komplex muss persönliche Konsequenzen fürchten und nur selten erblicken diese skandalösen Sachverhalte das Licht der Öffentlichkeit. Außerdem gilt natürlich: Irgendwo muss das Zeug ja hin; kann man ja nicht einfach liegen lassen. Der Dumme ist der Steuerzahler, der die Zeche für Inkompetenz, Selbstbedienung und Eitelkeiten zu zahlen hat.

Atommüll: Bayerns Totalblockade ist skandalös

„Die Weigerung von Horst Seehofer, die Verantwortung für radioaktiven Müll aus den bayerischen Meilern zu übernehmen, obwohl der Freistaat jahrzehntelang am Atomstrom mitverdient hat, ist ein unglaublicher Skandal. Seehofer und Co. sabotieren damit die ohnehin extrem schwierigen Bemühungen, einen Konsens beim Umgang mit den gewaltigen Atommüll-Problemen zu finden. Die Totalblockade Bayerns zeigt zudem, auf welch unsicherem Boden die Arbeit der sogenannten ‚Endlager-Kommission‘ im Bundestag steht“, kommentiert Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg und Mitglied der „Endlager-Kommission“, die Weigerung Bayerns, einen Teil der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung im Ausland zu übernehmen. Zdebel weiter:

„Die bayerische Haltung gefährdet die von den Atomkonzernen angekündigte Ruhend-Stellung der Klagen gegen das Standortauswahlgesetz bis zu einer endgültigen Vereinbarung. Dieser Schritt war nur unter der Bedingung in Aussicht gestellt worden, dass alle Bundesländer dem vom Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgelegten Konzept zustimmen. Ich fordere die Atomkonzerne auf, sich jetzt nicht hinter der Sabotage-Politik der bayerischen Landesregierung zu verstecken und die Klagen in Sachen Standortlagerung jenseits von Gorleben ruhend zu stellen. Das wäre ein wichtiges Signal.

Es gibt gute Gründe, das vorläufige Konzept für die Rückführung des Atommülls aus dem Ausland zu hinterfragen. Vor allem Sicherheitsbelange müssen auf den Prüfstand. Und es muss klar sein, dass die Unternehmen die Kosten der Zwischenlagerung an den AKW-Standort übernehmen. Es gibt aber keinen Grund, sich der Verantwortung zu verweigern, wie Horst Seehofer es jetzt tut.“

Diese PM auf der Seite der Fraktion DIE LINKE

Mit oder ohne 3.000-Meter-Grenze – Es bleibt ein Fracking-Erlaubnisgesetz!

DIE LINKE fordert sofortigen Stopp des Gesetzentwurfs der CDU-SPD-Bundesregierung und ein ausnahmsloses Fracking-Verbot

Als im Juli 2014 die Eckpunkte für die Fracking-Pläne der beiden SPD-Minister Sigmar Gabriel (Wirtschaft und Energie) und Barbara Hendricks (Umwelt) bekannt wurden, war die ominöse 3.000-Meter-Grenze in der Welt, unterhalb derer Fracking in Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich vollkommen unbedenklich sei und daher zu erlauben. „Dass nun nach fast einem Jahr später und vielseitiger Kritik SPD und Union diese willkürliche Grenze aufgeben, zeigt, dass die 3000-Meter-Grenze von Anfang an Schwachsinn war. Nach geologischen Kriterien war die Grenze ohnehin nicht begründbar. In Wahrheit handelte es sich um eine ökonomische Grenze, denn die Bundesregierung hat gezielt verschwiegen, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt“, so Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Obmann der Linksfraktion im Umweltausschuss, zur jetzigen Streichung der 3.000-Meter-Grenze durch Union und SPD. „Auf mehr haben sich CDU und SPD eine Woche vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes allerdings nicht verständigen können. Auch die frackingfreundlich besetzte, mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Expertenkommission ist weiter im Gesetzentwurf vorgesehen.“

Zdebel weiter: „Nun planen Union und SPD also, Fracking je nach Gesteinsformation generell zu erlauben oder vorerst einzuschränken. Im Sandgestein wird Fracking nach dem so genannten Tight Gas ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat. Durch das Gesetz soll Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung.

Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer, in jeder Tiefe und jeder Gesteinsart. Die Bundesregierung sollte ihr Fracking-Erlaubnisgesetz besser ganz zurückziehen und stattdessen die Forderung der LINKEN nach einem ausnahmslosen gesetzlichen Fracking-Verbot aufgreifen.“

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