Chance vertan und nicht nötig – Bundesrat beschließt befristete Verlängerung der Veränderungssperre Gorleben

„Der Bundesrat hat heute eine wichtige Chance vertan, ein deutliches und starkes Signal für den vermeintlichen ergebnisoffenen Neustart bei der Suche nach einem dauerhaften Atommülllager zu setzen“, so kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel den heutigen Beschluss des Bundesrat in Sachen Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben.

„Die Verlängerung der Veränderungssperre ist nicht nur ein falsches Signal, sie ist auch unnötig. Mit alten Rechtsinstrumenten wird der Standort Gorleben weiter bevorzugt behandelt, obwohl Alternativen von der Atommüll-Kommission klar benannt und möglich waren.“ Gemeinsam mit Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden ist DIE LINKE der Auffassung, dass Gorleben aus dem Suchverfahren raus muss, um einen glaubwürdigen Neustart bei der Atommülllager-Suche einzuleiten. Daher hat die Fraktion DIE LINKE das entsprechende Standortauswahlgesetz im Bundestag abgelehnt. Die Bundesregierung hatte im März ohne Beteiligung der Atommüll-Kommission eine Verlängerung der Veränderungssperre bis 2025 beschlossen.

Zdebel, der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Atommüll-Kommission ist, sagte weiter: „Die Befristung der Veränderungssperre bis zum März 2017, die nun im Bundesrat als Kompromiss mit der Bundesregierung erreicht wurde, ist zwar eine gewisse Verbesserung, kann aber nicht verbergen, mit welcher Hartnäckigkeit Bundesregierung und Atombetreiber an Gorleben festklammern. Der Beschluss steht auch gegen die Forderungen der Atommüll-Kommission, die sich mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen hatte, das Instrument Veränderungssperre nicht anzuwenden und stattdessen auf Basis des Bergrechts einen Beitrag zu leisten, die einseitige Bevorzugung von Gorleben weiter zu reduzieren und so etwas mehr Vertrauen für den derzeitigen Suchprozeß zu gewinnen.“

  • Hinweis: Der jetzige Kompromiss im Bundesrat mit der Bundesregierung sieht zur Verlängerung der Verordnung für die Veränderungssperre Gorleben vor: „Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem der Salzstock Gorleben nach §29 Absatz 1 Satz 5 des Standortauswahlgesetzes aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen wird, spätestens mit Ablauf des 31.März 2017.“

Hochradioaktiver Atommüll: Was tun, wenn der Castor undicht wird?

Was eigentlich passiert, wenn ein mit hochradioaktivem Atommüll vollgepackter Castor-Behälter undicht wird? An den Standort-Zwischenlagern an den AKWs könnten diese noch (!) in den benachbarten Reaktor gebracht und dort unter Wasser repariert werden. Für die geplanten Rücktransporte von in Glas eingeschmolzenem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England, kommt diese Möglichkeit nicht in Frage. Die Glaskokillen dürfen unter keinen Umständen mit Wasser in Kontakt kommen. Ein weiteres Problem entsteht, wenn die Reaktoren nach und nach zurück gebaut werden. Dann fehlt es auch für die bestrahlten Brennelemente in den Castoren an einer Reparaturmöglichkeit. (Foto: GNS)

Heiße Zellen für WAA-Rücktransporte und bei AKW-Rückbau

Bereits im April 2015 hatte Greenpeace mit einer Studie von Wolfgang Neumann auf diese Probleme hingewiesen: „Zwischenlager, die Castoren aus La Hague und Sellafield aufnehmen, müssen eine Anlage zur Öffnung und Reparatur der Behälter haben, sonst sind nicht alle auftretenden Schäden zu beheben“, so Smital. „Auch für die Castoren in den standortnahen Zwischenlagern bei den Atomkraftwerken bestehen diese Defizite bei Reparaturen, wenn die Reaktoren stillgelegt werden. Energiekonzerne und Bundesregierung müssen jetzt zügig ihr derzeitiges Sicherheitskonzept nachbessern, bevor die Castoren in ein Zwischenlager kommen.“

Konkret: An den Standort-Zwischenlagern müssten so genannte Heiße Zellen nachgerüstet werden: „Ein Gutachten des Instituts INTAC im Auftrag von Greenpeace zeigt, dass die Zwischenlager an den Atomkraftwerksstandorten ein erhebliches Sicherheitsdefizit aufweisen: Dort fehlt eine sogenannte „Heiße Zelle“ und damit die Möglichkeit, die Behälter im Schadensfall zu reparieren. Diese müsste nachgerüstet werden.“

  • Unter einer „Heißen Zelle“  versteht man ein hermetisch abgeschlossenes und strahlungssicheres Gehäuse, in dem fernhantiert Castoren geöffnet, untersucht oder repariert werden können.

Die Umweltorganisation fordert, dass die Bundesregierung endlich ein Gesamtkonzept vorlegt, wie es mit Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle weiter gehen soll und erläutert außerdem: „Zwölf deutsche Atomkraftwerksstandorte verfügen über ein Zwischenlager. Dort stehen bislang ausschließlich Castoren mit abgebrannten Brennelementen aus dem zugehörigen AKW. Im Schadensfall können diese bis zur Stilllegung des AKW im dortigen Brennelementelagerbecken entladen und anschließend repariert werden. Ab dem Zeitpunkt der Stilllegung fehlt diese Reparaturmöglichkeit. Castorbehälter mit Glaskokillen jedoch, die aus der Wiederaufarbeitung kommen, können nicht unter Wasser geöffnet werden und benötigen für bestimmte Reparaturen besagte „Heiße Zelle“. Alleine das  Zwischenlager in Gorleben verfügt über eine solche. Diese ist allerdings nicht ausreichend, um  Castorbehälter vollständig ent- und wieder beladen zu können. Aus guten Gründen steht auch das Gorlebener Zwischenlager für weitere Castortransporte nicht mehr zur Verfügung. Passende „Heiße Zellen“ könnten jedoch nötig werden, um im Falle einer Undichtigkeit des Behälters den Primär-Deckel zu tauschen.“

Mit Blick auf die WAA-Transporte heißt es dort: „Deutschland soll bis Ende 2015 fünf Castoren mit mittelradioaktivem Atommüll aus dem französischen La Hague (Frankreich) und weitere 21 Castoren mit hochradioaktivem Müll aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield (England) zurücknehmen. 2013 schlossen Bund und Länder die Vereinbarung, diesen Atommüll nicht mehr nach Gorleben zu bringen, ohne jedoch den Verbleib konkret zu regeln.“ Bis heute gibt es keine Klarheit, wohin die Castoren gehen sollen.

Standort-Zwischenlager: AntiAtomGruppen forderten Heiße Zelle schon ab Anfang der 2000er Jahre

Die Forderung nach diesen Heißen Zellen haben Anti-Atom-Initiativen bereits seit Anfang der 2000er Jahre erhoben, als an den AKW-Standorten im Zuge des Verbots der Wiederaufarbeitung für die Brennelemente im Rahmen des sogenannten Atomkonsenses zwischen der damaligen rot-grünen Bundesregierung und den Atomkonzernen die Standort-Zwischenlager neu entstanden.

ESK zu Sicherheitsanforderungen bei WAA-Rücktransporten und Lagerung an Standorten

Im Oktober hatte die Entsorgungskommission (ESK), ein Beratergremium der Bundesregierung unter dem Vorsitz von Michael Sailer (Öko-Institut), zu den Sicherheitsanforderungen bei den Standort-Zwischenlagern mit Blick auf die WAA-Rücktransporte eine Stellungnahme vorgelegt. Zu der Empfehlung für eine grundsätzliche Nachrüstung mit Heißen Zellen an den Standorten für die WAA-Rücktransporte mochte sich das Gremium nicht durchringen. Stattdessen verwies die ESK auf „mobile“ Möglichkeiten, im Bedarfsfall einen weiteren Deckel auf einen defekten Castor zu setzen.

Dabei traf die ESK eine Vielzahl von Annahmen, warum das ausreichend wäre, die man nicht unbedingt als im wissenschaftlichen Sinn ausreichend konservativ ansehen muss.

Entsprechend vage klingt das dann z.B. in der Zusammenfassung: „Aus Sicht der ESK besteht nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass während der Zwischenlagerzeit ein Versagensereignis hinsichtlich des Primärdeckelsystems eines Behälters CASTOR ® HAW28M auftritt. Ganz auszuschließen ist es allerdings nicht. Deshalb ist eine adäquate Vorsorge für einen solchen Fall zu treffen.“

Wissenschaftliche Belege oder detaillierte Untersuchungen für die folgende Behauptung der ESK werden in der Stellungnahme nicht wirklich angeführt: „Aufgrund der ständigen Überwachung der Dichtbarrieren wird eine Verschlechterung der Dichtheit mit hinreichender Sicherheit lange vor dem Fall der Abtransportes erkannt; es bleibt daher viel Zeit, um die Abtransportfähigkeit eines Behälters CASTOR ® HAW28M wiederherzustellen.“

Ein weiterer Aspekt, warum die Forderung zur Nachrüstung Heißer Zellen an den Standort-Zwischenlagern aufkommt ist der beginnende Rückbau der Reaktoren. Wenn diese als „Reparaturzone“ für die Castoren mit bestrahlten Brennelementen nicht mehr zur Verfügung stehen, stellt sich auch hier die Frage: Was tun, wenn der Castor undicht wird?

Längere Zwischenlagerung und Sicherheit

Auch wenn die für die Brennelemente eingesetzten Behälter von einem etwas „besseren“ Castor-Typ sind, ist dieses Problem von großer Bedeutung. Und zwar auch, weil über die Langzeit-Zwischenlagerung und was diese sowohl mit den Behältern als auch mit dem Inhalt macht, kaum Untersuchungen vorliegen. Auf eben dieses Problem hatte der ESK-Vorsitzende vor einiger Zeit während einer Diskussion in der „Endlager-Kommission“ hingewiesen. Die Debatte stand im Zusammenhang mit dem zeitlichen Verlauf der Suche nach einem „Endlager“ für die hochradioaktiven Abfälle. Viele Akteure gehen davon aus, dass diese Suche nach einem Standort und die dann erforderliche Errichtung eines solchen Lagers deutlich später als 2050 erfolgen wird. Die Genehmigungen für die Standort-Zwischenlager laufen aber nach der Frist von 40 Jahren seit Inbetriebnahme allesamt um das Jahr 2045 aus.

Es kann also a. nicht ausgeschlossen werden, dass Castorbehälter vorzeitig undicht werden und b. die Risiken bei längerer Lagerzeit wachsen. Gründe, warum die Debatte um die Nachrüstung Heißer Zellen intensiver wird – ausgelöst insbesondere durch die WAA-Transporte mit ihrer besonderen Problematik der in Glas verpackten Abfälle.

„Nationales Entsorgungsprogramm“: Initiativen und Verbände fordern Heiße Zellen

Auch Anti-Atom-Verbände haben dieser Tage die Forderung für die Nachrüstung Heißer Zellen gestellt. Das Bundesumweltministerium hatte im Frühjahr zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über den Bestand und Umgang mit den radioaktiven Abfällen in den EU-Staaten einen Entwurf für ein „Nationales Entsorgungsprogramm“ vorgelegt. Der NABU, der BUND, die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD und einige andere hatten als Reaktion darauf eine gemeinsame Einwendung formuliert. Darin fordern die Verbände und Initiativen u.a. „Konsequenzen aus dem Entzug der Betriebsgenehmigung für das Standortzwischenlager Brunsbüttel für alle Zwischenlager zu ziehen, anstatt dies zu ignorieren. Darüber hinaus dürfen ohne sicherheitstechnische Ertüchtigungen und den Einbau von Heißen Zellen keine Genehmigungen verlängert werden.“

Diese Forderung zielt insbesondere auf die WAA-Rücktransporte und die Konsequenzen aus dem erwähnten Brunsbüttel-Urteil. Die in Brunsbüttel vom Gericht festgestellten Mängel bei den Sicherheitsnachweisen müssen dazu führen, dass an allen Standort-Zwischenlagern neue Genehmigungen erfolgen müssen – und dort dann auch Heiße Zellen nachgerüstet werden müssen.

Abgeordneter Zdebel fordert: „Endlager“-Kommisson muss ran

Das Thema Heiße Zellen hat nun auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (*) aufgegriffen und eine Kurz-Stellungnahme bei der INTAC Hannover und Wolfgang Neumann beauftragt. In einem Brief an die „Endlager“-Kommission hat er gefordert, dass sich dieses Gremium angesichts der WAA-Rücktransporte und mit Blick auf die wahrscheinlich deutlich länger als geplant dauernde Suche nach einen „Endlager“-Standort mit dieser sicherheitsrelevanten Frage befassen müsse.

Neumann geht nicht nur auf die Anforderungen bei den WAA-Rücktransporten und die Erfordernis der Heißen Zellen mit Blick auf den Verlust der Reparaturmöglichkeiten ein, wenn die Reaktoren zurückgebaut werden. Auch die Verlängerung der Zwischenlager-Zeiten greift er auf und stellt fest: „Es gilt aber auf jeden Fall seit klar ist, dass die Genehmigungsdauern von 40 Jahren nicht ausreichen, da in diesem Zeitraum kein
Endlager für diese Atomabfälle in Betrieb genommen werden kann [KÖNIG 2013],
[KOM 2014].“ (Quellenhinweise bitte in der Studie nachlesen.)

Neumann reagiert mit seiner Stellungnahme vom Mai 2015 auch auf die ESK-Stellungnahme und stellt abschließend fest: „Für die Möglichkeit der Wiederherstellung der Primärdeckeldichtheit sowie der Durchführung von Periodischen Sicherheitsüberprüfungen für Transport- und Lagerbehälter aller Typen und deren Inhalt ist die Errichtung neuer Heißer Zellen erforderlich.“ (siehe oben)

Wie bei Atomkraftwerken unterliegen auch die Standort-Zwischenlager so genannten „periodischen Sicherheitsüberprüfungen„. Die Heißen Zellen werden aus Sicht von Neumann im Rahmen dieser Sicherheitsprüfungen auch deshalb erforderlich, weil es die Möglichkeit geben muss, den Zustand des Inhalts der Castorbehälter zu überprüfen. Um diese öffnen zu können, braucht es die Zellen.

Zdebel greift in seinem Brief an die „Endlager“-Kommission einen Großteil der genannten Punkte auf und erwähnt außerdem das im Nationalen Entsorgungsprogramm erstmals genannte neue „Eingangslager“, das am Standort des zu findenden „Endlagers“ mit der Kapazität für 500 Castor-Behälter vorgesehen ist und kommt mit Blick auf die Beratungen in der Kommission zu dem Ergebnis: „Sachlich und unter dem Gesichtspunkt der Glaubwürdigkeit der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ist es aus meiner Sicht daher dringend erforderlich, auch die Zwischenlagerung bis hin zum vom BMUB im NaPro dargelegten Eingangslager intensiver als bislang zum Thema zu machen. Dies sollte nicht nur in der AG3, sondern auch in der AG2 zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes erfolgen.“

(*) Der Autor dieses Artikel ist Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel.

Illegale Atommüllexporte: Greenpeace reicht EU-Beschwerde gegen Atommülltransport aus Jülich ein

„Gegen den geplanten Transport von 152 hochradioaktiven Castoren aus Jülich in die USA legt Greenpeace heute EU-Beschwerde ein. Der Export aus dem Forschungszentrum Jülich in die US-Atomfabrik Savannah River Site (South Carolina) verstößt gegen die Richtlinie 2011/70/EURATOM der Europäischen Union.“ So heißt es einer Presseerklärung der Umweltorganisation.

Weiter heißt es bei Greenpeace: „Schon im vergangenen Jahr belegte Greenpeace mit einem Rechtsgutachten, dass ein Export des kommerziell erzeugten Atommülls illegal wäre. Dennoch hält das Forschungszentrum Jülich weiter daran fest. „Bund und Land handeln illegal und verantwortungslos, wenn sie trotz besseren Wissens den hochradioaktiven Müll ins Ausland verschachern“, sagt Heinz Smital, Kernphysiker und Atomexperte bei Greenpeace. „Diese Pläne verstoßen gegen nationales und internationales Recht. Der strahlende Müll muss in Deutschland bleiben.“

Die EU-Beschwerde richtet sich gegen Bundesforschungsministerin, Johanna Wanka (CDU), und die nordrhein-westfälische Landesforschungsministerin, Svenja Schulze (SPD). Beide Ministerien haben eine offizielle Absichtserklärung („Statement of Intent“) an das US-amerikanische Department of Energy verfasst. Greenpeace fordert die Ministerinnen auf, diese Erklärung zurückzunehmen. Weitere Beschwerdegegner sind das Bundesumweltministerium unter Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und das Bundeswirtschaftsministerium unter Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sowie das Bundesamt für Strahlenschutz und weitere Bundesämter.

Atomkraftwerk Jülich speiste 1,5 Mrd. Kilowattstunden Strom ins Netz ein

Die Verantwortung für den Atommüll liegt beim Forschungszentrum Jülich, dessen Gesellschafter zu 90 Prozent der Bund und zu zehn Prozent das Land NRW sind. Der Jülicher AVR-Reaktor diente der Stromerzeugung und der Entwicklung einer kommerziellen Reaktorlinie, dabei speiste er insgesamt ca. 1,5 Mrd. Kilowattstunden Strom in das kommerzielle öffentliche Netz ein. Aus diesem Grund kann er nicht als Forschungsreaktor gelten und unterliegt der Richtlinie 2011/70/EURATOM. Der Atommüll muss am Standort Jülich bleiben und das dortige Zwischenlager sicher ausgebaut werden. Die im Jahr 1993 auf 20 Jahre erteilte Aufbewahrungsgenehmigung der Castorbehälter im dortigen Zwischenlager ist am 31. Juli 2014 endgültig ausgelaufen. Bund und Land hatten es versäumt, ausreichenden Erdbebenschutz nachzuweisen.“

Atommüll und die Sache mit der Öffentlichkeit – Kommission und ein Konzept

Kommission, ein Bericht und die Öffentlichkeit. Foto: Dirk Seifert
Kommission, ein Bericht und die Öffentlichkeit. Foto: Dirk Seifert

Wie soll das mit der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der vom Bundestag eingesetzten „Endlager“-Kommission gehen, die im Rahmen des Standortauswahlgesetzes dessen Evaluation und viele weitere Aufgaben „insbesondere“ zur dauerhaft sicheren Lagerung hochradioaktiven Atommülls leisten soll. Und wie soll das funktionieren, wenn Teile der Anti-Atom-Bewegung das Standortauswahlgesetz und die Kommission ablehnen, weil sie nichts mit einem Neustart zu tun habe und weiter an einem längst überholten Standort wie Gorleben festhält? Die Kommission stellt ihr Konzept im Rahmen seiner gesetzlichen Schranken und Aufgaben bei der Erstellung des Abschlussberichts nun vor.

Am 20. Juni soll das öffentlich debattiert werden, nach einem Jahr Kommissionsarbeit und ungefähr in der Halbzeit, bevor diese Runde einen Abschlussbericht zu liefern hat. Zeitgleich veranstalten Anti-Atom-Gruppen am 20. Juni anderenorts eine Tagung über Atommüll ohne Ende. Zuvor gibt noch die Ev. Akademie in Loccum eine Tagung zum Thema, fragt nach Fortschritten bei der Kommission und debattiert viel über Öffentlichkeit.

Die „Kommission zur Lagerung radioaktiver Abfallstoffe“, wie sie offiziell heißt, hat lange gebraucht, um nun endlich ein Konzept für die von ihr gedachte Öffentlichkeitsbeteiligung vorzulegen und dazu diese Öffentlichkeit auch noch zur Debatte einzuladen. Nach einem Jahr Tätigkeit verbleibt noch ein weiteres Jahr, um auftragsgemäß einen Bericht zu verfassen, der sowohl Vorschläge zur Veränderung des Gesetzes beinhalten soll, mit dem der Standort für ein Atommülllager „insbesondere“ für hochradioaktive Abfälle gefunden werden soll und in dem auch z.B. wissenschaftliche Kriterien entwickelt werden sollen, nach denen Sicherheit und Geeignetheit bewertet werden kann –  und das auch noch mit einem möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens.

Viele halten diesen Versuch schon jetzt für gescheitert, weil mit dem Standortauswahlgesetz zu viele falsche Festlegungen erfolgten, zu viele Aspekte ausgeblendet bleiben und nicht zuletzt: Der Standort Gorleben weiterhin als einer der möglichen Lagerorte im Rennen bleiben soll – bis er evt. anhand der zu findenden Kriterien ausgeschlossen wird. Das alles habe weder mit Neustart, noch mit weißer Landkarte oder ergebnisoffener Suche zu tun, wie es die Protagonisten des Gesetzes für sich reklamierten.

Auf einen vielleicht einfachen Nenner gebracht, lässt sich die Kritik auch so formulieren: Wenn aus den Fehlern und Lügen der Vergangenheit rund um Gorleben, aber auch ASSE, Schacht Konrad, Morsleben etc. keine Konsequenzen gezogen werden, kann dann ein gesellschaftlicher Konsens gelingen? Wirklich vorstellbar ist das nicht. Und in der Tat zeigt sich, wie schwer der Gorleben-Konflikt wiegt. Monatelang dauerten die Debatten in der Kommission allein zur von der Bundesregierung angestrebten Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben, bei der sich fast alle Facetten der Kontroverse erneut zeigten. Am Ende kann die Kommission aber nur beraten, jedoch nichts entscheiden. Am Freitag wird der Bundesrat sein Votum dann zur Veränderungssperre abgeben – und die Kommission schaut dabei zu. Es ist sicherlich keine übertriebene Behauptung, würde man Gorleben als eine extrem schwere Belastung der Arbeit in der Kommission bezeichnen.

Veranstaltungen über Atommüll:

Erinnert sei an dieser Stelle auch an die Atommüll-Tagung vom März 2014, die vom Deutschen Naturschutz-Ring und zahlreichen Umweltverbänden und Anti-Atom-Gruppen organisiert war und hier dokumentiert ist: „Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang” Dort sind viele der Kritikpunkte am Standortauswahlgesetz nachzulesen.

Atomwaffenfähiges Uran: Deutsches Knowhow aus Jülich bei Iran-Atom-Verhandlungen

Auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel bestätigt die Bundesregierung, dass bei den Atom-Verhandlungen und der damit in Verbindung stehenden Urananreicherung des Iran zwei Jülicher Uran-Experten der URENCO hinzugezogen wurden. Diese verfügen über „eingehende Expertise zu technischen Eigenschaften und Entwicklungsstufen von Gaszentrifugen und ihrer Verwendung“, heißt es in der Antwort. Mit anderen Worten: Diese Jülicher Experten wissen, wie atomwaffenfähiges Uran hergestellt wird – und wie man das erkennt! Die im Iran eingesetzte Technik der Urananreicherung basiert auf URENCO-Knowhow. In den 70er Jahren hatte der pakistanische Spion Abdul Qadir Khan Blaupausen bei der Urenco gestohlen und sie später unter anderem an den Iran weiterverkauft.

Dual Use: Militärische und zivile Atomenergienutzung untrennbar

„Die Urananreicherung ist einer der einfachsten und vor allem schnellsten Wege zur Atombombe und damit ein Spiel mit dem atomaren Feuer. Deutsches Know-How zur Herstellung von Atomwaffen mithilfe der Urananreicherungstechnik, wie sie die URENCO unter anderem im westfälischen Gronau betreibt, dient jetzt der Bundesregierung in den internationalen Atomverhandlungen, iranische Bestrebungen zu begrenzen und zu kontrollieren. Das macht auf makabere Art klar: Eine Trennung von ziviler und militärischer Atomenergie gibt es nicht. Wo Atomkraftwerke betrieben oder gebaut werden sollen, besteht auch das Risiko der Atombombe.“ Mit diesen Worten kommentiert Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, die Beteiligung der URENCO-Experten an den internationalen Atomverhandlungen mit dem Iran.

Zdebel: „Deutlicher als am Beispiel Iran kann man kaum aufzeigen, das Atombombe und Atomkraftwerke untrennbar miteinander verbunden sind. Zwar können internationale Kontrollen den Bombenbau verzögern, aber letztlich nicht verhindern, wenn dies politisch gewollt ist. Das gilt nicht nur im Iran! Gerade die URENCO ist hier ein unrümliches Beispiel, denn das pakistanische „Abdul-Qadeer-Khan-Netzwerk“ hat mit dem Diebstahl von Anreicherungs-Knowhow bei der URENCO in den 70er Jahren – wie die Bundesregierung in ihrer Antwort einräumen muss – „in erheblichem Umfang zur Weiterverbreitung von atomwaffenrelevanten Technologien beigetragen. Es hat auch Länder wie Libyen, Iran und vermutlich Nordkorea beliefert.““

Ziel bei Iran-Atom-Verhandlungen: „Mindestens“ ein Jahr Vorwarnzeit

Die Süddeutsche Zeitung (update hier) hatte im März über die Beteiligung der URENCO-Experten im Auftrag der Bundesregierung berichtet. Jetzt bestätigt die Bundesregierung: Das Knowhow der URENCO-Mitarbeiter werde gebraucht, weil in den Atomverhandlungen mit dem Iran „Fragen der Verifikation der angestrebten Vereinbarung im Vordergrund“ stehen. Der Iran steht seit Jahren im Verdacht, unter anderem mithilfe der Urananreicherung und unter dem Mantel der vermeintlich „friedlichen Nutzung der Kernenergie“ atomwaffenfäiges Material herstellen zu wollen. Wie brisant die Urananreicherung ist, zeigt sich auch in der Antwort der Bundesregierung, dass das „Ziel der aktuellen Verhandlungen über eine umfassende Vereinbarung ist (es), durch technische Beschränkungen die Ausbruchszeit für die kommende Dekade auf mindestens ein Jahr festzulegen.“

Die Bundesregierung erläutert in Sachen Risiken der iranischen Urananreicherung für Atomwaffen: „Die sog. Ausbruchszeit, d. h. die Zeit, die Iran bräuchte, um illegal genug spaltbares Material.für einen Sprengsatz zu produzieren, hängt von der Zahl und Leistungsfähigkeit der zur Verfügung stehenden Zentrifugen und den Beständen an angereichertem Uran ab.“ Gleichzeitig gibt sie aber zu: „Zur Frage der Produktionskapazitäten für die iranischen Zentrifugentypen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.“ (Eine Nachfrage dazu beim Auswärtigen Amt hat der Abgeordnete Zdebel auf den Weg gebracht. Über die Produktionsfähigkeiten des Iran sind hier z.B. weitere Informationen, (vielen Dank für den Hinweis auf diese Quelle an das Büro des Bundestagsabgeordneten Jan van Aken).)

  • *Update: Das Auswärtige Amt hat am 11. Juni ergänzend zu Frage 13 in Bezug auf die Kleine Anfrage 18/4836 geantwortet: „Die IAEO Quartalsberichte zu Iran beinhalten die Zahlen der an den Standorten Natans und Fordow installierten bzw. tatsächlich zur Anreicherung genutzten iranischen Zentrifugen (s. auch Antwort zu Frage 12 in der Antwort auf die KA 18/4836). Sie beinhalten ferner Angaben zu der vergleichsweise sehr viel geringeren Anzahl an Zentrifugen unterschiedlicher Typen, die in der Forschungs- und Entwicklungsabteilung von Natans getestet und weiterentwickelt werden (neben IR-1 und IR-2m auch die Typen IR-4, IR-5, IR-6, IR-6s und IR-8). Serienreife hat Iran bei der IR-1 Zentrifuge erreicht, der bislang einzige zur Anreicherung genutzte Zentrifugentyp. Eine signifikante Fertigungskapazität kann auch bei dem Zentrifugentyp IR 2m (und zu einem geringeren Grad IR-4) angenommen werden. Bei der IR-5, IR-6 und IR-8 sind lediglich Prototypen in geringer Zahl vorhanden. Eine präzise Zahl für die Produktionskapazität kann jedoch nicht spezifiziert werden. Verifizierbare Beschränkungen der Produktion und Entwicklung von Zentrifugen sind Gegenstand der laufenden Verhandlungen im Rahmen der E3+3.“

Lediglich zu den in Betrieb befindlichen Zentrifugen macht die Bundesregierung Angaben: „Iran hat in seinen Anreicherungsanlagen in Natans und Fordow ca. 18.000 Zentrifugen der ersten Generation (IR-I) und ca. 1.000 Zentrifugen der zweiten Generation (IR-2m) installiert. Seit dem Inkrafttreten des Genfer Aktionsplans am 20. Januar 2014 reichert Iran mit etwa 10.000 IR-I Zentrifugen, überwacht durch die IAEO, Uran auf einen Anreicherungsgrad von maximal 5% U 235 an. Derzeit verfügt der Iran über ca. 8.000 kg (Stand: Februar 2015) angereicherten Materials (UF6), welches ebenfalls von der IAEO überwacht wird. Diese Menge entspricht ungefähr der dreifachen Jahresproduktion bei der derzeit genutzten Anreicherungskapazität. Entsprechend dem Genfer Aktionsplan hat Iran seine Anreicherungsaktivitäten auf einen Grad über 5% U 235 eingestellt und die bei Inkrafttreten des Genfer Aktionsplans am 20. Januar 2014 vorhandenen Vorräte an angereichertem Uran mit einem Anreicherungsgrad von 20% U 235 inzwischen vollständig verdünnt oder zu Uranoxid konvertiert, welches für die Herstellung von Brennstoff für den Teheraner Forschungsreaktor verwendet werden soll bzw. bereits zum Teil schon dafür verwendet wurde.“

Während für den Iran zurecht angestrebt wird, ein „präzedenzloses Transparenzregime“ zu installieren, verweigert die Bundesregierung auf Nachfrage jede Auskunft über die Anzahl der bei URENCO eingesetzten Zentrifugen: „Die Bundesregierung hat mit der britischen und der niederländischen Regierung im Rahmen ihrer Zusammenarbeit bei der Urananreicherung auf der Basis des völkerrechtlichen Vertrages von Almelo vereinbart, dass die Zahl der Zentrifugen in den einzelnen Standorten der Geheimhaltung unterliegt.“

Dual-Use: Urananreicherung ist von der Bombe nicht zu trennen

Die Urananreicherung ist einer der Wege zur Atombombe. Mithilfe von Zentrifugen wird das spaltbare Uran 235 angereichert. Um Brennstoff für Atomkraftwerke herzustellen, braucht es einen Anreicherungsgrad von fünf Prozent. Die Zentrifugen-Technik kann aber auch höhere Anreicherungen bis zu 80 oder 90 Prozent erreichen. Dann ist das Uran atombombentauglich.

Die URENCO verfügt über Urananreicherungsanlagen in Deutschland (Gronau), den Niederlanden und Großbritannien sowie in den USA. Der Vertrag von Almelo regelt die Förderung der Urananreicherungstechnik, soll aber gleichzeitig vor militärischem Missbrauch schützen. Gemeinsam mit dem französischen Atomgiganten AREVA betreibt URENCO die Enrichtment Technology Company (ETC), die für Forschung, Entwicklung und Bau von Gaszentrifugen zuständig ist. Die URENCO, an der die deutschen Atomkonzerne E.on und RWE mit einem Drittel beteiligt sind, soll verkauft werden. Weil diese Technologie erhebliche Risiken hinsichtlich der Herstellung von Atomwaffen birgt, unterliegt sie internationalen Kontrollen.

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