Atommülllager-Suche und Öffentlichkeit: Standortauswahlgesetz verstößt gegen EU-Recht

AG-BrunsmeierBUND-feb2015
Die beiden Vorsitzenden der AG2 Evalutation der Atommüll-Kommission: Klaus Brunsmeier (BUND, vorn) und Hubert Steinkemper (ex BMU): StandAG widerspricht EU-Anforderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

Das Standortauswahlgesetz zum vermeintlichen Neustart bei der „ergebnisoffenen Suche“ nach einem Lager für die dauerhafte Aufbewahrung „insbesondere“ hochradioaktiver Strahlenabfälle verstößt mit Blick auf die Öffentlichkeitsbeteiligung gegen das EU-Recht. Zu dem Ergebnis kommen zwei von der Atommüll-Kommission des Deutschen Bundestags beauftragte Studien. In einem Beschluss heißt es: „Die Kommission stellt fest, dass das StandAG ein Rechtsschutzdefizit enthält und damit gegen die Vorgaben der UVP-Richtlinie verstößt“.

In einem einstimmig angenommenen  Beschluss-Antrag (PDF) der Kommission wird festgestellt: „In der Sache kommen beide Gutachten zu dem Ergebnis, dass das StandAG unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzes der UVP-Richtlinie nicht genügt, und insofern europarechtswidrig ist. Beide Gutachten sehen aus diesem Grund auch einen Verstoß gegen die Aarhus-Konvention. Ein Gutachten (Keienburg) sieht auch einen Verstoß gegen die SUP-Richtlinie hinsichtlich der formellen Beteiligungsvorgaben des Gesetzes.“ Die Kommission will nun einen Vorschlag erarbeiten, wie diese Mängel im Rahmen des gesetzlichen Auftrags zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes beseitigt werden können. Anti-Atom-Initiativen, darunter auch der in der Kommission vertretene BUND, hatten schon frühzeitig auf diesen Mangel im Gesetz verwiesen.

Die beiden Gutachten sind hier: Becker Büttner Held (PDF) und Keienburg (PDF).

Siehe hier zur Aarhus-Konvention-Initiative

Ach Vattenfall – Ende Gelände? Das Elend mit dem Klimakiller Moorburg

Ende Gelände für Vattenfall? Auch auf dem Wasser. Foto: Pay Numrich
Ende Gelände für Vattenfall? Auch auf dem Wasser. Fotos: Pay Numrich

Ach Vattenfall, ihr habt es nicht einfach und irgendwie ist da bei euch immer der Wurm drin: „Kohlekraftwerk Moorburg läuft noch immer nicht rund“ meldet die Welt und erzählt: „Die Anlage geht wohl erst zum Ende des Sommers komplett in den regulären Betrieb.“ Damit nicht genug, nervt euch immer noch die BUND-Klage, mit der dieser Umweltverband euch vorschreiben will, die Elbe nicht als Kühlwasser zu missbrauchen und aufzuheizen. Richtig, selbst die EU-Kommission hat was zu meckern, weil die (grüne) Umweltbehörde bei der Genehmigung damals irgendwie die EU-Anforderungen nicht so richtig angewendet hat – vielleicht weil ihr denen Leid tatet? Oder etwa wegen der Schadensersatzklage in Washington, wo ihr euch als diskriminiertes Unternehmen dargestellt hattet und wegen zu hoher Umweltauflagen Schadensersatz von irgendwas über eine Milliarde Euro – oder? –  verlangt hattet? Als wäre das nicht schon genug, für so ein Kohlekraftwerk, dass so auf modernstem Niveau die Klimakatastrophe voranbringt: Auch das Urteil zur Weser-Vertiefung trifft euch, denn, so die Welt: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt die Klage gegen die Durchlaufkühlung mit dem Elbwasser.“ Mist oder? „Ach Vattenfall – Ende Gelände? Das Elend mit dem Klimakiller Moorburg“ weiterlesen

Atommüll: Vattenfall will in Brunsbüttel Runden Tisch ins Leben rufen

Vattenfall2014Vattenfall hat in einer Pressemeldung Anfang Juli angekündigt, für die Stilllegung des AKW Brunsbüttel einen Runden Tisch etablieren zu wollen. Auch für das AKW Krümmel – für das immer noch wegen der 4,7 Mrd. Euro Klage vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington kein Stilllegungsantrag gestellt wurde – plant Vattenfall offenbar einen solchen Schritt. Pate für diesen Schritt ist der seit Ende 2012 laufende konsensorientierte Dialog zur Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlagen der GKSS. Vattenfall will in Brunsbüttel zu einem Treffen nach der Sommerpause einladen. Ziel sei es „zu offenen Fragestellungen unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen einvernehmliche Lösungen zwischen allen Beteiligten zu erzielen.“ Eine Formulierung, wie sie ähnlich auch für den Dialog-Prozess bei der ehemaligen Atomforschungsanlage vom heutigen Betreiber Helmholtz-Zentrum Geesthacht ins Spiel gebracht worden war. Dort gibt es inzwischen schriftlich festgelegte Vereinbarungen zur Zusammenarbeit im konsensorientierten Dialog. (*) „Atommüll: Vattenfall will in Brunsbüttel Runden Tisch ins Leben rufen“ weiterlesen

SPD-Forderung nach Moratorium reicht nicht – DIE LINKE fordert Rücknahme des Fracking-Erlaubnisgesetzes und Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

„Es ist ja sehr schön, wenn führende SPD-Mitglieder nun ein Fracking-Moratorium nach niederländischem Vorbild auch für Deutschland fordern. Doch wenn sie es ernst meinen, dann muss die SPD den Entwurf des Fracking-Erlaubnisgesetzes ablehnen sowie Bundesregierung und die beiden verantwortlichen Minister Gabriel und Hendricks auffordern, den Gesetzentwurf zurückziehen und Fracking stattdessen komplett zu verbieten. Denn der vorliegende Entwurf würde Fracking auf über 75 Prozent der Fläche Deutschlands erlauben“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für DIE LINKE. die jüngsten Äußerungen von Ministerpräsidentin von NRW Hannelore Kraft und des Bundestagsabgeordneten Frank Schwabe (beide SPD).

Zdebel weiter: „Wir bleiben dabei: Fracking ist eine Gefahr für Mensch und Natur und muss ohne Ausnahmen verboten werden.“

Fünfjähriges Moratorium: Großer Erfolg der niederländischen Anti-Fracking-Bewegung

„Das fünfjährige Fracking-Moratorium in den Niederlanden ist ein großer Erfolg der niederländischen Anti-Fracking Bewegung“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Fraktion DIE LINKE. zur Entscheidung der niederländischen Regierung, die kommerzielle Aufsuchung und Förderung von Schiefergas mittels Fracking in den kommenden fünf Jahren nicht zu erlauben. „Die Regierungsentscheidung wird neben der Sozialistischen Partei (SP) auch von den Niederländischen Christdemokraten (CDA) und Sozialdemokraten (PvdA) unterstützt. Davon können sich CDU und SPD, die hier in Deutschland ein Fracking-Erlaubnisgesetz im Bundestag verabschieden wollen, eine Scheibe abschneiden.“

Zdebel weiter:

„Mit der Kabinettsentscheidung sind die geplanten Probebohrungen in Boxtel, Haaren und im Noordoostpolder vom Tisch. Die bereits erteilten, aber auslaufenden kommerziellen Aufsuchungsgenehmigungen werden nicht verlängert und neue Anfragen werden abgewiesen. Das ist ein großartiger Teilerfolg der BürgerInneninitiativen, die gemeinsam mit fast drei Viertel der Städte und Gemeinden sowie neun von zwölf Provinzen in den Niederlanden Druck gegen Fracking machen.

Gleichzeitig ist es enttäuschend, dass die Förderung von Gas mittels Fracking mit dem Moratorium noch nicht vom Tisch ist, sondern immer noch von der niederländischen Regierung als eine ernsthafte Option angesehen wird. Denn Fracking ist und bleibt eine Gefahr für Mensch und Natur. Frankreich macht es vor: Aus dem Moratorium muss ein definitives Fracking-Verbot ohne Ausnahmen werden. Dafür streitet auch DIE LINKE in Deutschland.“

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