Atommülllagerung als „nationale Aufgabe“? Nur mit ohne Bayern!

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernEinen gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung sollte es geben. So hatten es die Partei-, Fraktions- und Regierungsspitzen in Bund und Ländern im Sommer 2013 verkündet. Von historischen Momenten und einem Neustart wurde fabuliert. Wie wenig Substanz das hatte, zeigten nicht nur die massiven Einsprüche seitens der Anti-Atom-Gruppen und Umweltverbände, die bis heute überwiegend den vermeintlichen Neustart z.B. ablehnen weil Gorleben als Standort immer noch im Rennen ist. Das Bundesland Bayern jedenfalls lässt keine Möglichkeit aus, um zu zeigen, dass ihnen das Geschwätz von gestern ziemlich egal ist: Atommülllagerung – nicht bei uns!

Für den vermeintlichen Neustart bei der Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle im Sommer 2013 kam es zu eigenartigen Deals: Einerseits wollte man den Salzstock in Gorleben nicht von der neuen, angeblich ergebnisoffenen Suche ausschließen, andererseits sollte aber kein weiterer Atommüll mehr in das dortige oberirdische Zwischenlager. Nur so war die Zustimmung des Bundeslandes Niedersachsen zu erhalten, das damit allerdings gleich Wahlversprechen (Gorleben muss raus!) opferte.

Jedenfalls: Der Deal machte es erforderlich, dass insgesamt 26 Castor-Behälter mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung bundesdeutscher Brennelemente in Frankreich und England nicht mehr mit dem Reiseziel Gorleben auf die Reise gehen durften. Neue Lagerorte mussten also her. Bis heute ist dafür keine Lösung gefunden!

Schleswig-Holsteins grüner Energieminister bot das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel an. Allerdings nur für einen Teil der Castoren. Im Frühjahr allerdings brachte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig diesen Vorschlag zu Fall: Es hob – wegen Mängeln und Fehlern bei den Sicherheitsnachweisen – die Genehmigung für den Betrieb dieses Lagers auf. Oops.

Baden-Württembergs grüner Umweltminister Franz Untersteller sagte für ebenfalls einen Teil der Castoren seine Bereitschaft zu. Aber: Es brauchte ein weiteres, drittes Bundesland. Und es sollte eines sein, in dem die CDU oder CSU an der Regierung beteiligt war. So eine Art politischer Lastenausgleich.

Aber da ist Seehofer vor, und nicht nur er. Landräte rund um den inzwischen vom Bundesumweltministerium anvisierten AKW-Standort Isar/Ohu halten WAA-Atommüll an ihrem Standort für Teufelszeug. Es gäbe ja immerhin Gorleben, so hieß es jüngst. Und auch die Landesregierung ist gegen eine Lagerung dieser Abfälle in Bayern. „Die niederbayerischen Landräte fordern die Bundesregierung unter diesen Aspekten eindringlich auf, gemeinsam mit der bayerischen Staatsregierung und allen Bundesländern ein schlüssiges Konzept zur Zwischen- und Endlagerung von Atommüll auszuarbeiten. Sollte dabei der Standort Gorleben als „nicht geeignet“ befunden werden, ist nach nachvollziehbaren Kriterien unter Beteiligung der Bundesländer die Unterbringung bzw. Verteilung der Castoren zu regeln.“ (Siehe den Beschluss hier als PDF)

Richtig aber wäre eins: Es braucht in jedem Fall erhebliche Nachrüstungen bei den Zwischenlagern, in die die WAA-Abfälle aus Frankreich und La Hague am Ende gehen sollen. Dazu aber fordern die Landräte nichts und das Bundesumweltministerium arbeitet dazu ebenfalls auf Sparflamme. So wäre z.B. die Nachrüstung von so genannten Heißen Zellen erforderlich, damit im Falle von Undichtigkeiten bei den Castoren eine Reparatur vor Ort möglich wäre.

Aber nicht nur bei den WAA-Rücktransporten sperrt sich Bayern: Der Spiegel bringt es auf den Punkt: „Atommüll: Bayern sperrt sich komplett gegen Endlagersuche“ heißt es in einem Bericht.

Die Linie ist im Grunde recht einfach: Natürlich sei man total dabei, wenn es um eine neue Atommülllager-Suche gehe, völlig ergebnisoffenen, sowieso! Aber klar sei ja in jedem Fall irgendwie auch, dass ein Atommüll-„Endlager in Bayern in Wirklichkeit gar nicht möglich ist. Der Spiegel fasst das so zusammen: „“Die Suche ist ergebnisoffen“, erklärt das Bayerische Umweltministerium zwar auf Anfrage. „Nach vorliegenden Erkenntnissen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt über den geologischen Untergrund sind Standorte in Bayern aber nicht geeignet für die Endlagerung“, teilt das Ministerium mit.“

Und dort ist auch richtigerweise weiter zu lesen: „Tatsächlich hat die Bundesanstalt für Geowissenschaft und Rohstoffe BGR längst eine Karte vorgelegt, die Gesteinsformationen zeigen, in denen hochradioaktiver Müll verschlossen werden könnte. Salzstöcke, Tonschichten und Granitgebirge gelten als geeignet. Mit Ausnahme des Saarlands, Rheinland-Pfalz und den drei dicht besiedelten Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg kommen den Experten zufolge alle Länder infrage.

Bayern würde „Kernaussagen des BGR-Berichtes nicht korrekt wiedergeben“, hatte das Bundesamt für Strahlenschutz bereits vor vier Jahren moniert. Die Weigerung Bayerns widerspricht der Haltung der anderen Länder: „Es gibt keine geografischen Vorfestlegungen – selbstverständlich gilt das auch für Baden-Württemberg“, sagt etwa das Umweltministerium in Baden-Württemberg. Wolle man die Endlagersuche erfolgreich abschließen, müssten sich alle Beteiligten vor einseitigen Urteilen hüten.

„Bayern steht in der Verantwortung“, erklärt das niedersächsische Umweltministerium. „Ob es dort geeignete Standorte gibt, kann nur auf Basis der Kriterien der Atommüllkommission beantwortet werden.“ Niedersachsen, das über Jahrzehnte mit dem Salzstock Gorleben im eigenen Land von der Endlagersuche geplagt wurde, kommt nach eigener Ansicht weiterhin infrage – „wie jedes andere Bundesland“, sagt ein Sprecher.“

Atommüll-Programm: Unter Vorbehalt und teuer

„Fast 70.000 Einsprüche gegen den Entwurf des Atommüllberichts hat es gegeben – mit keinem Wort geht die Bundesregierung in ihrem Beschluss darauf ein. Das ist kein guter Umgang mit Bürgern, die sich bei der Sicherheit der Atommülllagerung engagieren. Auch die vorhandenen Probleme etwa mit leckenden Atommüllfässern und die ungelösten Fragen wie die befristeten Genehmigungen für die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus werden weitgehend ausgeblendet“, kritisiert Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg, den heute beschlossenen Atommüllbericht der Bundesregierung. Zdebel weiter:

„Immerhin scheint die Bundesregierung auf Proteste aus dem der Umgebung des geplanten Atommülllagers rund um den Schacht Konrad bei Salzgitter zu reagieren. Während im Entwurf noch davon die Rede war, rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der Asse und aus der Urananreicherung in Gronau entweder im Schacht Konrad oder aber in dem noch zu findenden Endlager für hochradioaktive Abfälle zu versenken, wird Schacht Konrad in diesem Zusammenhang jetzt einfach nicht mehr erwähnt. Er bleibt aber weiterhin eine Option, wie Umweltministerin Hendricks heute einräumen musste. Vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus.

Insgesamt 55 Milliarden Euro soll dem jetzt vorgelegten Berichten zufolge die weitere Atommülllagerung insgesamt kosten, wovon allein 34 Milliarden auf Stilllegung und Abriss der Atomkraftwerke entfallen. Und selbst die Bundesregierung räumt ein, dass diese Schätzungen bestenfalls ein Zwischenstand und weitere Kostensteigerungen zu erwarten sind. Das macht deutlich: Die Bundesregierung muss endlich sicherstellen, dass die AKW-Betreiber die Kosten für Stilllegung und Atommülllagerung vollumfänglich und dauerhaft übernehmen.

Das jetzt von der Regierung beschlossene Atommüllprogramm ist ohnehin nur vorläufig. Es steht einerseits unter dem Vorbehalt, dass sich auf Antrag der Fraktion DIE LINKE der Bundestag mit dem Atommüllbericht auseinandersetzen wird. Außerdem wird sich die Atommüll-Kommission mit dem Programm befassen. Denn zusätzlich und durch die Hintertür erweitert das jetzt vorgelegte Entsorgungsprogramm den Arbeitsauftrag dieser Kommission, die die Anforderungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle derzeit erarbeiten soll.“

 

Diese Pressemitteilung ist auf der Seite der Fraktion DIE LINKE veröffentlicht.

Neues Atommüll-Programm der Bundesregierung – unter Vorbehalt

BUMin in Lüchow
Barbara Hendricks und der Atommüll. Hier bei einem Besuch im Wendland im September 2014. Foto: Andreas Conradt /PubliXviewinG.jpg

Fast 70.000 Einsprüche hat es bis Ende Mai 2015 gegen den Entwurf eines neuen Atommüll-Programms durch das Bundesumweltministerium gegeben. Heute – nur zweieinhalb Monate später – legt die Bundesregierung ihr vorläufiges amtliches Endergebnis vor. Denn klar ist: Was immer die Bundesregierung da jetzt beschlossen hat, – der Bundestag und auch die Atommüll-Kommission werden sich mit diesem Programm noch ausführlich auseinandersetzen. Das Umweltministerium hatte schon bei Vorlage des Entwurfs diesen Vorbehalt einer Bewertung durch die Atommüll-Kommission erklärt.

Am heutigen Vormittag hat das Kabinett das neue Atommüll-Programm beschlossen, danach stellte Umweltministerin Hendricks den Bericht auf einer Pressekonferenz vor.  Alle Berichte sind hier auf Homepage des BMUB nachzulesen und zum download.

Zusätzlich zu den bislang als Entwurf bekannten Bericht ist jetzt auch zu den Kosten und der Finanzierung der Atommülllagerung ein eigenständiger Bericht ergänzt. Dort ist – in der Summe – die Rede davon, dass derzeit etwas weitere 55 Mrd Euro für die Atommülllagerung und den Abriss der Atomanlagen zu zahlen sein wird. Allein auf 34 Mrd. Euro schätzt die Bundesregierung die Kosten für den Abriss und die Folgekosten der Atomkraftwerke. Zu den Auseinandersetzungen, wie die Bundesregierung sicherstellen wird, dass die Atomkonzerne ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Übernahme der Kosten für Abriss und Lagerung des Atommülls in Zukunft auch tatsächlich nachkommen, ist dem neuen Bericht jedoch nichts zu entnehmen.

Neu auch: Davon, rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle aus der ASSE und der Uranverarbeitung in Gronau im Schacht Konrad zusätzlich zu den derzeit genehmigten Mengen (ebenfalls rund 300.000 Kubikmeter) einzulagern, ist in dem Bericht jetzt nicht mehr die Rede. Damit soll sich nun die Atommüll-Kommission eingehend befassen und prüfen, ob eine gemeinsame Lagerung mit den hochradioaktiven Abfällen möglich ist. Eine echte Entwarnung für die Region um den Schacht ist das aber nicht. Denn auf der Pressekonferenz stellte die Umweltministerin fest: Wenn eine Einlagerung der Atomabfälle aus der ASSE und Gronau gemeinsam mit dem hochradioaktiven Abfall nicht in Frage komme, würde der Schacht Konrad die einzige Alternative sein.

Dennoch heißt es in der PM des BMUB: „Hendricks: Bedenken gegen eine Erweiterung von Konrad haben wir Rechnung getragen Bundeskabinett beschließt umfassendes Konzept zur Entsorgung des Atommülls.“ Allerdings heißt es in der PM auch, dass Konrad damit nicht endgültig vom Tisch sei.

Darauf reagiert auch die AG Schacht Konrad in einer Presseerklärung: „Die Erweiterung von Schacht KONRAD ist nicht vom Tisch“ heißt es und dann: „So gewinnt man kein Vertrauen“, erklärt Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD. „Wir können es zwar als Teilerfolg werten, dass unser massiver Protest in Berlin nicht zu überhören war. Aber letztlich wurde die Entscheidung über die Lagerung weiterer 300.000 m³ schwach- und mittelradioaktiven Mülls nur um ein Jahr verschoben.“ Sollte die Atommüll-Kommission eine gemeinsame Lagerung mit dem hochradioaktiven Abfall ablehnen, bleibt KONRAD für die Ministerin die einzige andere Option, wie sie heute ausdrücklich erklärte. „Da nutzt es auch nichts, diese Option einfach im NaPro nicht mehr zu erwähnen,“ so Wasmus weiter. „Fakt bleibt, dass Schacht KONRAD ein völlig veraltetes Projekt ist, das zunehmend sinnloser wird. Gute Gründe, KONRAD an sich aufzugeben. Doch dazu und zu unseren anderen Einwendungen gegen das Nationale Entsorgungsprogramm haben wir von der Bundesumweltministerin bis heute keine Antwort erhalten.“ Außerdem stellt die AG Schacht Konrad fest: „… und das Projekt wird deutlich teurer“ und erläutert: „Auch ohne Erweiterung wird das Projekt KONRAD deutlich teurer als bisher angenommen. Bis zur angenommenen Inbetriebnahme im Jahr 2022 sollen sich die Kosten nach den Schätzungen im Nationalen Entsorgungsprogramm auf 3,83 Mrd. € belaufen haben. Für das Gesamtprojekt inklusive Einlagerung und Stilllegung veranschlagt das Bundesumweltministerium 7,5 Mrd. €“.

Während die AG Schacht Konrad skeptisch reagiert, spricht niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel mit Blick auf das Atommülllager von einem Erfolg. Allerdings warnt auch er, dass die „Kuh noch nicht vom Eis“ wäre: „Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel zeigte sich heute (Mittwoch) erleichtert über die Aussage von Bundesumweltministerin Hendricks, im Nationalen Entsorgungsprogramm noch Änderungen vorgenommen zu haben, um eine Erweiterung von Konrad zu vermeiden. Nicht zuletzt sei das auch der beeindruckenden gemeinsamen Initiative von besorgten Bürgerinnen und Bürgern aus der betroffenen Region und von Betriebsräten führender Industrieunternehmen zu verdanken, die sich mit besonderem Engagement in die Debatte eingebracht hätten. „Allerdings ist die Kuh damit noch lange nicht vom Eis“, so Wenzel. Die weitere Entwicklung hänge insbesondere an den von der Atommüllkommission zu entwickelnden Kriterien und Sicherheitsanforderungen. „Wir müssen gemeinsam hellwach bleiben und dem Bund und den anderen Ländern genau auf die Finger schauen. Niedersachsen habe mit dem havarierten Atommüllstandort Asse, und dem planfestgestellten Standort Konrad schon eine große nationale Verantwortung übernommen“.

Bemerkenswert auch: Obwohl der Bericht gegenüber dem Entwurf diverse Änderungen enthält – wie z.B. mit Blick auf Konrad: Dass es fast 70.000 Einwendungen von BürgerInnen gegeben hat, wird in dem Bericht nicht erwähnt, obwohl dort an vielen Stellen von Öffentlichkeitsbeteiligung gesprochen wird. Das ist sicherlich kein guter Umgang gegenüber BürgerInnen, – oder wie man neudeutsch sagt: Da fehlt es irgendwie an der Wertschätzung. Allerdings: Die Umweltministerin Hendricks hat das in der Pressekonferenz und auch in der oben genannten PM angesprochen und gesagt, man hätte auf die Einwendungen aus dem Raum Salzgitter reagiert. (Siehe oben)

Ein Vorbehalt besteht auch, weil für das „Nationale Entsorgungsprogramm“ – wie es amtlich heißt (NaPro) – noch das Atomgesetz geändert werden muss. Ein Entwurf für die 14. AtG-Novelle ist bereits auf dem Weg. Der BUND hatte zum Entwurf im Rahmen der Verbände-Anhörung Stellung genommen, eine erste Befassung war auch schon im Bundesrat (siehe den Link oben). Nach der Sommerpause ist dann der Bundestag dran, sich mit dem AtG zu befassen.

DPA meldet zum Kabinettsbeschluss: „Das Bundeskabinett hat einen Bericht des Umweltministeriums zur Lagerung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen gebilligt. Das sogenannte Nationale Entsorgungsprogramm muss bis zum 23. August bei der Europäischen Kommission vorliegen. Es steht allerdings noch unter Vorbehalt. Denn aus den noch ausstehenden Empfehlungen der vom Bundestag eingesetzten Endlagerkommission für eine möglichst sichere langfristige Lagerung des Atommülls könnten sich noch wesentliche Änderungen in der Planung ergeben. Die Kommission soll ihren Bericht zum Auswahlverfahren für einen Endlager-Standort spätestens am 30. Juni 2016 vorlegen.“

In der PM des BMUB heißt es auch: „Die erwarteten Mengen an radioaktiven Abfällen sind im Nationalen Entsorgungsprogramm detailliert aufgeführt. Dabei handelt es sich um
• rund 10.500 Tonnen Schwermetall in Form von bestrahlten Brennelementen aus dem Betrieb der Atomkraftwerke (diese Masse wird in rund 1100 Behältern in der Regel der Bauart CASTOR®V aufbewahrt),
• rund 300 Behälter mit hoch- und mittelradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente im europäischen Ausland sowie
• rund 500 Behälter mit bestrahlten Brennelementen aus dem Betrieb von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsreaktoren

Zusätzlich werden rund 600.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive
Abfälle eingeplant.“

Presseerklärung der Atommüll-Kommission zum NaPro:

Pressemitteilung Berlin, 12. August 2015
Nr. 17/2015

Endlager-Kommission begrüßt Beschluss der Bundesregierung zum Nationalen Entsorgungsprogramm

Die Vorsitzenden der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe haben die
Beschlussfassung des Bundeskabinetts über das Nationale Entsorgungsprogramm begrüßt.

Die Kommissionsvorsitzenden Ursula Heinen-Esser und Michael Müller wiesen auf den
Revisionsvorbehalt hin, unter dem das beschlossene Programm mit Blick auf die Arbeit
der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe steht. „Der Vorbehalt stellt klar,
dass in Deutschland die Empfehlungen der Kommission für die dauerhaft sichere Lagerung der radioaktiven Abfallstoffe ausschlaggebend sind“, erklärten Heinen-Esser und Müller am Mittwoch in Berlin. Die Vorsitzenden der Endlager-Kommission begrüßten zudem, dass das Nationale Entsorgungsprogramm kein neues Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Endlagerprojektes Schacht Konrad empfehle.

Eventuelle Konsequenzen des Nationalen Entsorgungsprogramms für die neue Suche nach einem Standort für die dauerhaft sichere Lagerung radioaktiver Abfallstoffe prüft derzeit die Arbeitsgruppe 3 der Endlager-Kommission, die sich mit „Gesellschaftlichen und technisch-wissenschaftlichen Entscheidungskriterien sowie Kriterien für Fehlerkorrekturen“ bei der Standortsuche befasst. Die Endlager-Kommission hatte im Mai in einem Beschluss ihrer Arbeitsgruppe 3 den Auftrag erteilt zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchen Mengen radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vorsorglich bei der Planung des Endlagers nach dem Standortauswahlgesetz zu berücksichtigen seien. Über diese Frage
will die Arbeitsgruppe auch in ihrer kommenden Sitzung am 25. August beraten.

Das Nationale Entsorgungsprogramm schlägt unter anderem vor, für den Endlagerstandort, dessen Suche die Kommission vorbereitet, neben hochaktiven Abfällen auch schwach Wärme entwickelnde Abfälle aus der Urananreicherung und der Räumung des Atommülllagers Asse zu berücksichtigen.

Anfragen von Medienvertretern beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent –
Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe,

 

Atommüll-Debatte: „Nicht die richtige Zeit“, Rückschritt, falsche Konsequenz: Bundestag debattiert Antrag der Fraktion DIE LINKE

Wie geht es in Sachen Atommülllagerung weiter? Die Konzerne versuchen sich von der gesetzlichen Pflicht, die Kosten dafür zu übernehmen, mit miesen Tricks zu befreien. Eine Atommüll-Kommission sucht einen Konsens bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle in der entfernten Zukunft. Und das Bundesumweltministerium schreibt seine Vorstellungen in ein „Nationales Entsorgungsprogramm“ (NaPro) und bekommt dafür fast 70.000 Einsprüche. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben dafür gesorgt, dass dieses NaPro nun auch Thema im Bundestag wird. Das hat bei den anderen Fraktionen nicht wirklich Unterstützung gefunden: Falscher Ort, falsche Zeit, zuständig sei die Atommüll-Kommission, heißt es im Bundestag. „Wir sind nicht die Kommission zur Überprüfung des Nationalen Entsorgungsprogramms“, heißt es tags darauf aus dem Munde von Kommissions-Mitglied Michael Sailer (Öko-Institut, Chef der Entsorgungskommission der Bundesregierung) Niemand der VertreterInnen von CDU/CSU, Grünen oder SPD widerspricht dieser Aussage in der Kommissions-Sitzung am 4. Juli.

Hubertus Zdebel hatte in seiner Rede zur Begründung des Antrags dargelegt, wie vielschichtig der Bericht zum NaPro sei, dass er zwar die Themen anführe, nicht aber die vielfältigen Probleme, die sich schon heute Tag für Tag an den zahlreichen Atommüll-Standorten zeigen, darstellen würde. Der Bericht zeige aber insbesondere auch, dass die Rahmenbedingungen der Atommüll-Kommission, wie sie im Standortauswahlgesetz festgelegt sind, nicht ausreichen, um die Probleme auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens sinnvoll und angemessen zu behandeln. Das müsse der Bundestag zur Kenntnis nehmen und endlich für eine Korrektur sorgen. Sein Fazit: „Bei allen Mängeln des Entwurfs zum Nationalen Entsorgungsprogramm macht der Bericht klar, wie eng die Atommüllprobleme über alle Abfallarten und Mengen hinweg im Zusammenhang betrachtet werden müssen, wenn die Suche nach einem Standort für ein dauerhaftes und möglichst sicheres Lager im gesellschaftlichen Konsens gelingen soll. Vor diesen Problemen dürfen weder Bundesregierung noch Bundestag, aber auch nicht die Atommüll-Kommission, die Augen verschließen. Eine Neubestimmung im Umgang mit dem Atommüll ist dringend erforderlich. Die Kritiken der Anti-Atom-Bewegung an dem bisherigen Umgang und am Standortauswahlgesetz sind gut begründet und müssen endlich aufgegriffen werden.“

Während Steffen Kanitz von der CDU-Fraktion bei der Einbringung des LINKEN-Antrags am 3. Juli im Bundestag von einem „Rückschritt“ sprach, stellte Sylvia Kotting-Uhl für die Grünen fest, dass der Antrag „nicht in die Zeit passt“ und verwies darauf, dass der Entwurf des NaPro „unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Kommission“ stünde. Sie stellte fest: „Wir haben den Auftrag, uns damit zu befassen“. Hiltrud Lotze von der SPD kommt zu dem Fazit: „Der Antrag enthält einige richtige Ansätze. Die Konsequenzen, die daraus gezogen werden, sind jedoch zum großen Teil falsch.“ Auch sie betont: „Das Nationale Aktionsprogramm zur Entsorgung des Atommülls steht völlig zu Recht unter Vorbehalt der Ergebnisse der Endlagerkommission; denn es sollen nicht schon wieder Fakten geschaffen werden, bevor es einen breiten Diskurs gegeben hat.“

Richtig ist: Das BMUB hat den Entwurf unter den Vorbehalt der Entscheidungen der so genannten „Endlager“-Kommission gestellt. Das Haken ist nur: In dem Papier werden zahlreiche wesentliche Punkte bei der Lagerung aller Arten von Atommüll genannt, mit denen sich die Kommission in der verbleibenden Zeit bis zum Sommer 2016 kaum noch ernsthaft befassen kann. Bislang hat die Kommission lediglich einen dieser Punkte aufgegriffen.

So wirft das Bundesumweltministerium im NaPro die Frage auf, wo denn die insgesamt 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle „endgelagert“ werden sollen, die aus der ASSE „zurückgeholt“ werden sollen und die bei der Urananreicherung in Gronau anfallen. Als eine Variante schlägt das BMUB vor, diesen Strahlenabfall später zusätzlich im Schacht Konrad einzulagern, was dort zu einer Verdoppelung der derzeit genehmigten Atommüll-Menge führen würde. Kein Wunder also, wenn in der Region um Salzgitter die Proteste massiv anwachsen (siehe dazu unten mehr).

Als Alternative schlägt das BMUB vor, diese ASSE- und Gronau-Abfälle gemeinsam in dem zu findenden Lager für „insbesondere“ hochradioaktiven Atommüll „endzulagern“. Diese vom BMUB genannten Alternativen erweitern nun aber allein an diesem einen Punkt den Aufgabenbereich der Kommission gewaltig. Und nicht auszuschließen wäre eine weitere Konsequenz: Es braucht unter Umständen ein drittes „Endlager“!

Die Kommission muss nun zusätzlich zu den bisherigen Themen in der verbleibenden Rest-Arbeitszeit klären, wie sie sich dazu stellt, diese leicht- und mittelradioaktiven Abfälle gemeinsam in einem zu findenden Lager für hochradioaktive Abfälle einzulagern – oder ihn den Menschen rund um Salzgitter und dem Schacht Konrad vor die Füße gibt. Für die Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens eine absurde Alternative.

Nicht eben begeistert hat denn auch die AG3 der „Endlager“-Kommision im Mai diesen Teilaspekt aus dem NaPro als Arbeitsauftrag entgegen genommen und zugesagt, bis zum Herbst unter Beteiligung der Betroffenen auch aus der Region Salzgitter einen Vorschlag zur weiteren Diskussion in der Kommission zu machen.

Die Arbeit der Kommission endet im Sommer 2016 mit der Vorlage eines Abschlussberichts. Ein erster Entwurf für diesen Bericht soll zum Ende 2015 vorliegen und dann einer Öffentlichkeitsbeteiligung mit unterschiedlichen Akteuren und Zielgruppen unterzogen werden. Schon diese Öffentlichkeitsbeteiligung steht unter enormen Zeitdruck. Diese Öffentlichkeit braucht ausreichend Zeit, um sich mit dem Bericht auseinander zu setzen und Kritik zu formulieren. Diese Kritik wiederum muss dann für den Bericht wiederum aufgearbeitet und von der Kommission entschieden werden, welchen Punkten sie folgt und welchen warum nicht. Von vielen Seiten wird dieser enorme Zeitdruck kritisiert. Eine vernünftige Umsetzung des vorliegenden Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Kommission würde eher drei Jahre brauchen, hieß es jüngst bei einer „Prüfung“ des Konzepts im Rahmen einer Debatte in der Ev. Akademie in Loccum.

Atommüll in Jülich: Ungenehmigter Zustand – Atommülllager im rechtsfreien Raum?

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernWas eigentlich treiben die Verantwortlichen des Forschungszentrums Jülich in Sachen sichere Lagerung von hochradioaktivem Atommüll? Immerhin 152 Castor-Behälter befinden sich in Jülich sozusagen im Ausnahmezustand, weil der Betreiber bis heute nicht nachweisen konnte, ob das Lager ausreichend gegen die Folgen eines Erdbebens ausgelegt ist. Eine atomrechtliche Genehmigung gibt es schon seit dem Sommer 2013 nicht mehr, weil der Betreiber alle Fristen für die erforderlichen Nachweise überschritten hat. UPDATE 13/08/15: Nur noch „geduldet“ im Rahmen einer Verwaltungsanweisung des Landes NRW steht der Atommüll in Jülich. Mit dem Ablaufen der Duldung durch das NRW-Atomministerium im Sommer 2014 befindet sich die Lagerung der Atomabfälle möglicherweise im „rechtsfreien Raum“ bzw. in einem ungenehmigten Zustand. Das Bundesamt für Strahlenschutz – zuständige Genehmigungsbehörde für das Atommülllager – wartet bis heute, dass der Betreiber endlich neue Untersuchungen liefert.

Es ist im Grunde ungeheuerlich, was sich die staatlichen Betreiber in Jülich seit vielen Jahren leisten. Einer der Höhepunkte sicherlich die vertuschten Störfälle beim Betrieb des ehemaligen Atomreaktors AVR (PDF), aus denen der Atommüll in den 152 Castor-Behältern stammt. Aber auch das Genehmigungsverfahren für die Lagerung dieser Castoren hat es in sich: Jahrelang war absehbar, dass diese befristete Genehmigung auslaufen würde und ebenso klar war, dass eine Verlängerung nicht vom Himmel fallen würde, zumal sich die Sicherheitsanforderungen in den letzten Jahren erhöht haben. Zweimal verlängerte die Atomaufsicht in NRW die Notverordnung, nachdem die atomrechtliche Genehmigung ausgelaufen war. In der Hoffnung, der Betreiber würde beim Bundesamt für Strahlenschutz dafür sorgen, dass die erforderlichen Nachweise abgeliefert werden. Erst nachdem das auch im Sommer letzten Jahres nicht erfolgte, verfügte die Atomaufsicht, der Betreiber möge doch bitte die Alternativen zum weiteren Umgang mit – bzw. Verbleib – der hochradioaktiven Abfälle darlegen.

Auch das endete in einer Pleite: Nach einer externen Prüfung des wiederum verspätet vorgelegten „Detailberichts“ (PDF) durch das FZJ gab es massive Kritik. Der Bericht sei an vielen Stellen weder belastbar noch nachvollziehbar.

Bis heute wartet das Bundesamt für Strahlenschutz auf weitere Unterlagen vom Betreiber in Jülich. Auf der BfS Homepage ist das nachzulesen: „Derzeit steht nach wie vor die Einreichung mehrerer wesentlicher Unterlagen durch das FZJ aus. Diese betreffen vor allen Dingen den Prüfpunkt Erdbebensicherheit – insbesondere den Nachweis, dass bei einem Erdbeben keine Bodenverflüssigung eintritt oder dass es im Fall der Bodenverflüssigung nicht zu einer Überschreitung der Planungswerte nach §§ 49, 50 StrlSchV kommt.“

Obwohl die eigentliche atomrechtliche Genehmigungsfrist bereits im Sommer 2013 auslief, legte der Betreiber erst am 29. April 2014 eine „gutachterliche Kurzstellungnahme“ vor, die allerdings im „vereinfachten Verfahren“ den Nachweis der ausreichenden Erdbebensicherheit nicht erbringen konnte. Erst Anfang 2013, so die im Rahmen einer Anfrage nach Umwelt-Informations-Gesetz (vom BUND NRW, das Gutachten ist hier als PDF zum download) rausgerückte Stellungnahme, habe es erste Untersuchungen gegeben.

Da in Folge eines Erdbebens eine Bodenverflüssigung nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde im Herbst/Winter 2013/2014 in „Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde BfS … ein umfangreiches Bohr- und Erkundungsprogramm mit Niederbringung von 4 tiefen Erkundungsbohrungen und 15 Drucksondierungen in unmittelbarer Nähe zum Gebäude 12.6 durchgeführt…“.

Die Ergebnisse wurden von einem eingeschalteten Gutachter ausgewertet. Da es im  „vereinfachten Verfahren“ Lücken beim erforderlichen Nachweis in Sachen Bodenverflüssigung gab, wären also weitergehende genauere Untersuchungen erforderlich. (Siehe S. 2)

Hier allerdings muss es wiederum zu einem Problem gekommen sein. Denn im Bericht vom 31. Oktober 2014 zu den Handlungsmöglichkeiten für einen sicheren Verbleib der Castor-Behälter schreibt das FJZ an die Atomaufsicht in NRW in Sachen Erdbebenauslegung: „Allerdings hat das BfS mit Schreiben vom 19.09.2014 /3/mitgeteilt, dass die vom Sachverständigen des Forschungszentrums Jülich ermittelten Ausgangsparameter für die Bodenverflüssigungsnachweise nicht akzeptiert werden.“ Danach wird von „Neuland“, von „keinen ausreichenden Erfahrungen“ und darüber, dass es „offener denn je“ sei, „ob der sicherheitstechnische Nachweis der Standsicherheit im Lastfall Erdbeben überhaupt erbracht werden kann“ gesprochen. (Seite 4, Detailbericht, s.o.)

Was genau da zwischen dem FZJ und seinem Gutachter auf der einen und dem BfS auf der anderen Seite schief gegangen ist? Wissen wir nicht. Was seit dem passiert ist? Wissen wir nicht! Klar ist aber: Noch immer wartet das BfS wie oben dargestellt auf neue Unterlagen vom Betreiber des FZJ zur Frage der Erdbebensicherheit.

Und noch immer heißt es seitens der Behörden: Eine Entscheidung, was mit dem Atommüll passieren soll, habe der Betreiber zu treffen. Jeder Würstchenbudenbesitzer würde sich über soviel staatliche Geduld dankbar zeigen.

Ungenehmigter Zustand – Atommülllager im rechtsfreien Raum?

UPDATE 13/08/15: Bedeutsam aber ist die eingangs genannte Strafanzeige von Rainer Moormann, einem ehemaligen Mitarbeiter im FZJ. Er hat „wegen des Verdachts der schuldhaften Verursachung eines ungenehmigten Zustands bei der Lagerung von Kernbrennstoff … unter Berücksichtigung von § 328 StGB Anzeige gegen des Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ D 52425 Jülich)“ bei der Staatsanwaltschaft Aachen erstattet. Ausführlich legt er in seiner Begründung dar, welcher möglicherweise absichtlich herbei geführter Versäumnisse bzw. Handlungen sich die Betreiber bedient haben, die nun zu diesem „rechtsfreien“ Zustand bei der Lagerung der hochradioaktiven Abfälle führen. Spätestens seit dem 2. Juli 2014 ist dieser Zustand eingetreten, so Moormann, weil die bisherige Duldung nicht verlängert wurde und durch eine Räumungsanordnung ersetzt wurde. Diese ist aber wegen zahlreicher Gründe nicht durchführbar – vor allem aber auch, weil der Verladekran in der Lagerhalle in Jülich bis Ende 2016 wegen Mängeln nicht einsetzbar ist. Auch hier fehle derzeit die atomrechtliche Zulassung.

×