Opposition soll nun doch an „Atommüllrückstellungen“-Kommission beteiligt werden: Zdebel hält Sinneswandel der Großen Koalition für richtig

„Hektische Betriebsamkeit beim Wirtschaftsminister und der Bundesregierung in Sachen Konzerne und Sicherung der Atommüll-Rückstellungen: Haftungssicherung, Stiftung oder Fonds, künftige Kostenverantwortung für Atommüll: Fünf Minuten vor Toreschluß reagiert die Bundesregierung nun endlich auf die sich seit vielen Jahren abzeichnenden Gefahren bei den Kosten der Atommüllentsorgung, für die die Konzerne E.on. Vattenfall, RWE und EnBW gesetzlich verantwortlich sind. Viel zu lange haben die jetzige und vorhergehende Bundesregierungen die Augen vor der offenkundigen Krisenentwicklung bei den Atomkonzernen verschlossen oder weggeschaut. Damit haben sie dem jetzt drohenden Desaster zum Schaden der BürgerInnen Vorschub geleistet.“ Mit diesen Worten reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel auf die von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen zur Sicherung der Atom-Rückstellungen bei den Konzernen E.on, RWE, Vattenfall und EnBW.

Zdebel weiter:

„Es ist richtig, wenn die Bundesregierung nun auch die Opposition und nicht – wie ursprünglich geplant- nur die Koalitionsfraktionen an der von den Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD beschlossenen, für Oktober/November angekündigten „Atomrückstellungen“-Kommission beteiligen will. Ich frage mich aber schon, was diesen plötzlichen Sinneswandel ausgelöst hat. Seit längerem drängen wir ja mit einem Antrag im Bundestag auf die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds für die Atommüll-Rückstellungen und die dauerhafte Verpflichtung der Konzerne, für die künftigen Kosten der Lagerung der Strahlenabfälle aufzukommen. Eine Lösung ohne diese Verursacherhaftung darf es nicht geben.

Die Konzernchefs haben seit Anfang der 2000er Jahren im Zuge der europäischen Strommarkt-Liberalisierung mit den Atommüll-Rückstellungen mit Billigung der jeweiligen Regierungen machen können, was sie wollen, und Monopoly gespielt – und haben verloren. Nicht erst seit Fukushima und der Energiewende haben die Konzerne E.on und RWE Schuldenberge von über 30 Mrd. Euro aufgebaut. Umweltverbände, Anti-Atom-Gruppen und auch meine Fraktion DIE LINKE haben wiederholt auf die damit wachsenden Risiken für die derzeit ca. 38 Mrd. Euro Rückstellungen bei den Konzernen gewarnt, die ohnehin nicht reichen werden, um die Langzeitkosten der Endlagerung des Atommülls abzudecken.

Die Vorstandsetagen bei den Atomkonzernen tragen maßgeblich Verantwortung für die selbst gemachten Fehler. Dass sie jetzt gezielt daran arbeiten, die Kosten für die Atommülllagerung auf die SteuerzahlerInnen abzuwälzen, ist unverantwortlich und eine Frechheit, aber eben nicht anders zu erwarten. Deshalb muss die Politik jetzt dafür sorgen, dass die Atomkonzerne dauerhaft in der Pflicht bleiben und die BürgerInnen nicht die Zeche zahlen müssen. Dafür werden wir uns einsetzen!“

70 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki: Atomwaffen ächten und vernichten – Urananreicherungsanlage stilllegen

„70 Jahre nach dem Abwurf der Atombomben über Hiroshima und Nagasaki gedenken weltweit Menschen der mehr als 200.000 Todesopfer, die entweder direkt durch die Bomben oder an den grausamen Verbrennungen und Strahlenschäden in den Monaten danach starben. Die unglaubliche Zerstörungskraft und das jahrzehntelange Leiden der Opfer der Atomwaffenabwürfe ist und bleibt eine Mahnung und eine Aufforderung an die Atommächte, die mit dem Besitz über diese Waffen ihre Interessen durchzusetzen versuchen: Atomwaffen müssen weltweit geächtet und vernichtet werden. Diese Bomben auf japanische Großstädte waren für Hitler und Deutschland bestimmt. Statt Hiroshima und Nagasaki hätten sie ebenso gut Berlin und Hamburg treffen können. Umso mehr ist der heutige Jahrestag auch eine Mahnung an uns alle hier in Deutschland, für weltweite Abrüstung und Frieden einzutreten“, erklärt der Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg, Hubertus Zdebel. Der Abgeordnete weiter:

„Auch der Ausstieg aus der Atomenergie muss weitergehen. Das gilt in Japan nach dem mehrfachen Super-GAU von Fukushima ebenso wie in Deutschland. In Gronau jährt sich am 15. August die Inbetriebnahme der dortigen Urananreicherungsanlage der URENCO. Diese Uranfabrik ist vom Atomausstieg ausgeklammert und versorgt weltweit jedes zehnte Atomkraftwerk mit dem erforderlichen Brennstoff. Gleichzeitig ist sie eine der gefährlichsten Atomfabriken, weil grundsätzlich in ihr auch das Ausgangsmaterial für eine Uran-Atombombe, wie sie in Hiroshima zum Einsatz kam, hergestellt werden kann. Eine solche Atomanlage muss endlich stillgelegt und nicht, wie E.on, RWE und die anderen Eigentümer es beabsichtigen, verkauft werden.“

Kohle-Ausstieg und Energiewende: Łužyski camp – 5. Lausitzer Klima- und Energiecamp am Start

AntiAtomKette-Lausitz-Aug2014-19
Menschenkette gegen Vattenfalls Braunkohle-Katastrophe in der Lausitz 2014. Tausende demonstrierten für Kohleausstieg und Energiewende.

Wenige Tage, bevor „ENDE GELÄNDE“ im Rheinland die Tore für Aktionen gegen die Braunkohle von RWE öffnet, ist heute das 5. Lausitzer Klima- und Energiecamp an den Start gegangen. Noch bis zum 9. August 2015 werden in Groß Gastrose bei Guben Infoversanstaltungen und Aktionen gegen den derzeit noch von Vattenfall betriebenen umweltschädlichen Braunkohletagebau und die anschließende klimaschädliche Verbrennung zur Stromerzeugung stattfinden. Auf ihrer Homepage informieren die Klimaschutz-Camper hier.

Für den kommenden Samstag ist eine größere Aktion geplant:  „11.30 – 16.oo: Uhr große Protestaktion vor dem Kraftwerk Jänschwalde, organisiert von Greenpeace, von uns Klimacampern, Klinger Runde und Tour de Natur. Für die Aktion sollten die Teilnehmer so weiß wie möglich gekleidet sein: nur so wird das Menschbild eindrucksvoll! Demonstrationszug ab Bahnhof Peitz Ost zum Kraftwerk Jänschwalde, dort formen wir mit vielen Menschen ein eindrückliches Bild, um die Gefahr durch Kohlekraft aufzuzeigen, anschließend Kundgebung mit Essen & Musik.“

Der wirtschaftlich schwer angeschlagene Vattenfall-Konzern will sich aus dem Braunkohle-Geschäft verabschieden. Noch in diesem Jahr sollen konkrete Verkaufsunterlagen fertiggestellt sein und Kaufinteressenten geworben werden. Bis zum Sommer 2016 soll der Verkauf dann abgewickelt sein – wenn nichts dazwischen kommt. Vor allem tschechische Unternehmen haben bislang Interesse bekundet.

Dokumentation: „Pressemitteilung vom 06.08.2015 – Umweltschäden durch Braunkohleabbau unübersehbar: Aktivisten fordern „Keine neuen Tagebaue“

Unter dem Motto „Spree Retten“ stehen heute AktivistInnen des Lausitzer Klima- und Energiecamps, Greenpeace Cottbus und der Tour de Natur bis zum Oberkörper in Rostschlamm um auf die gravierenden Umweltschäden des Braunkohleabbaus aufmerksam zu machen. Die Folgen des Braunkohleabbaus für die Wasserqualität der Spree werden durch die sichtbare Verockerung des Flusses deutlich. Ort des Protests ist deshalb ein besonders belasteter Nebenarm der Spree, am Reutener Graben bei Vetschau am unmittelbaren Rand des Unesco Biosphärenreservats. „Die Spätfolgen des Braunkohleabbaus, nicht nur für das Klima, sondern auch ganz konkret für die Region werden hier besonders deutlich. Für uns ist klar, je länger in der Lausitz Braunkohle abgebaut wird, desto länger haben wir auch das Problem der Braunen Spree. Wir fordern Vattenfall dazu auf, seine Verkaufsbemühungen der deutschen Braunkohlesparte zu stoppen und stattdessen den Strukturwandel in der Region einzuleiten “, kommentierte Marvin Kracheel, Pressesprecher des Klimacamps.

Weitere Tagebaue drohen

Aktuell betreibt der schwedische Staatskonzern fünf aktive Tagebaue in der Lausitz. Außerdem befinden sich die neuen Tagebaue Welzow Süd 2, Nochten 2 und Jänschwalde Nord in unterschiedlichen Stadien des Genehmigungsverfahrens. Eine aktuelle Studie der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) belegt einen eindeutigen Zusammenhang zwischen den Bergbauaktivitäten in der Region und einer verminderten Wasserqualität der Spree durch erhöhte

Sulfatbelastungen: Laut der Studie sind 60 % der Sulfatbelastungen auf aktive Tagebaue zurückzuführen. Zusätzlich warnten Umweltverbände bereits im Juni vor einem schlechten Zustand der Lausitzer Gewässer, welcher durch die Verockerung sowie erhöhten Sulfat- und Quecksilberwerte deutlich wird. Diese bedrohen die Flora und Fauna des Spreewalds und nicht zuletzt die Trinkwasserversorgung in Berlin und in Frankfurt (Oder). Bereits heute kann das Wasserwerk Brießen nicht mehr ohne Zumischung von Grundwasser die gesetzlich geregelten Sulfatgrenzwerte einhalten.

Auch ein möglicher Verkauf der Braunkohlesparte durch Vattenfall würde an der bestehenden Problematik nichts ändern, da durch einen Betreiberwechsel nicht damit gerechnet werden kann, dass die Fördermengen reduziert werden. Nur durch einen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung und der damit verbundene Rückgang der Förderung kann langfristig die Wasserqualität der Spree wieder verbessert werden.

Information für Journalisten:
LMBV: Einschätzung des Anteils des Sanierungsbergbaus der LMBV an der Sulfatbelastung der Spree:
http://www.lmbv.de/tl_files/LMBV/Dokumente/Wassermanagement/Verockerung%20der%20Spree/Studien/LMBV_Sulfatbilanz%20Spree_IWB_Text_2015.pdf

Gemeinsame Stellungnahme der GRÜNEN LIGA e.V., der im Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände Brandenburg und in der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) vertretenen Verbände sowie des BUND Landesverbands Sachsen zu „Braunkohletagebaue und braunkohlebergbaubedingte Auswirkungen“:
http://www.wrrlinfo.de/docs/stellungnahme_braunkohle_15.pdf

Dies ist eine Protestaktion im Rahmen des 5. Lausitzer Klima- und Energiecamps. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Pressesprecher des Camps Marvin Kracheel, 0160 96556960.

Weitere Aktionen und Diskussionsschwerpunkte des diesjährigen Lausitzcamps können aus dem Programmheft entnommen werden (http://bit.ly/1VWZgbQ).

Die Presse AG vom Lausitzcamp

Marvin Kracheel, presse@lausitzcamp.info, 0160 96556960

Conrad Kunze, presse@laustizcamp.info 0176 64262 911

E-Mail: presse@lausitzcamp.info

Spurensuche: Militärische Motive der deutschen Atomenergie-Politik und die Atomforscher Kurt Diebner und Erich Bagge

Diebner-Strauß-Bagge
Vielfältige Atomkontakte: Der Atom- und spätere Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (Mitte) und die beiden Atomforscher Kurt Diebner (links) und Erich Bagge (rechts). Foto: Montage

Am Anfang stand die Atombombe. Direkt nach der Entdeckung der Kernspaltung und der dabei frei werdenden Energie begann in Nazi-Deutschland ein vielfältiges Forschungsprogramm, mit dem der Bau einer Atombombe realisiert werden sollte. Auch in der Frühphase der jungen Bundesrepublik spielte die Atombombe bei der Entwicklung eines Atomenergieprogramms eine herausragende Rolle – allerdings aufgrund der internationalen Rahmenbedingungen mit Ausnahmen eher im Versteckten und später unter dem Mantel der zivilen Atomenergienutzung im Rahmen des „geschlossenen Brennstoffkreislaufs“. Mit diesem Text setze ich meine „Spurensuche“ über die militärischen Interessen an der Atomenergie in Nazi-Deutschland und der frühen Bundesrepublik fort (*siehe ganz unten im Text). In einer Studie hat Roland Kollert im Jahr 2000 auf die militärischen Motive an der Atomenergie in der jungen Bundesrepublik aufmerksam gemacht und zahlreiche Hinweise nicht nur mit Blick auf die Bonner Politik, sondern auch auf die wissenschaftliche Unterstützung gerichtet. Dabei berichtet er auch über die Aktivitäten der Atomforscher Erich Bagge und Kurt Diebner, die bereits in der Nazi-Zeit zusammengearbeitet und später gemeinsam die Atomforschungsanlage GKSS in Geesthacht gegründet haben. „Spurensuche: Militärische Motive der deutschen Atomenergie-Politik und die Atomforscher Kurt Diebner und Erich Bagge“ weiterlesen

Atomgesetz-Änderung für Atommüll-Programm: Bundesrat und Verbände üben Kritik

Das Bundesumweltministerium hat aufgrund einer EU-Richtlinie seine Pläne für den künftigen Umgang mit dem Atommüll in einem „Nationalen Entsorgungsprogramm“ formuliert. Dieses ist bis zum 23. August 2015 erstmals der Europäischen Kommission vorzulegen. Derzeit muss das BMUB 70.000 Einwendungen auswerten und darlegen, wie es auf diese Kritik reagiert. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben zum Programm-Entwurf einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem die vielen Defizite und Mängel beseitigt werden sollen. Zusätzlich muss das Atomgesetz nach der Sommerpause geändert werden, um die rechtlichen Voraussetzungen für die Einpassung des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ zu schaffen. Der Entwurf für diese Atomgesetz-Novelle war am 27.5.2015 vom Bundeskabinett beschlossen worden, ist bereits in der Verbände-Anhörung und hat im Juli auch den Bundesrat erreicht. Der forderte in seiner Stellungnahme lediglich eine Änderung hinsichtlich der Auskunftsrechte der Behörden gegenüber den Betreibern. Nach der Sommerpause wird sich der Bundestag mit der ATG-Novelle befassen.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Gleich nach der Sommerpause wird sich der Umweltausschuss aufgrund unseres Antrags (Drucksache 18/5228) mit den Inhalten des Entwurfs zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ befassen; wir werden die zahlreichen Probleme bei der Atommülllagerung zum Thema machen. Außerdem werden wir uns mit der 14. Atomgesetz-Novelle befassen, die die Bundesregierung dann in den Bundestag einbringen wird. Auch hier werden wir deutliche Nachbesserungen einfordern, die über die Kritik des Bundesrats hinausgehen werden. Um nur zwei Punkte zu nennen: Die realen Probleme beim Umgang mit allen radioaktiven Abfällen müssen konkret benannt werden und es müssen die Alternativen bei der Atommülllagerung geprüft und dargestellt werden.“

  • Anmerkung zum Gesetzgebungsverfahren: Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung erhält zunächst der Bundesrat die Möglichkeit zur „Stellungnahme“ (siehe gleich unten). Diese kann von der Bundesregierung in einer „Gegenäußerung“ beantwortet werden, bevor der Entwurf in den Bundestag eingebracht wird. Der Beschluss des Bundestages ist dann die Grundlage für die Entscheidung im Bundesrat. Stimmt er zu, ist das Gesetz nach Unterzeichnung nur den Bundespräsidenten rechtswirksam. Stimmt er nicht zu, kommt es zur Überweisung in den Vermittlungsausschuss. Siehe dazu diese Information auf der Homepage des Bundesrats.

Der Bundesrat berichtet online über seine Befassung mit der ATG-Novelle unter der Überschrift „Änderung des Atomgesetzes: Bundesrat fordert erweiterte Auskunftsrechte“ und schreibt: „Der Bundesrat hat am 10. Juli 2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle beraten und eine Stellungnahme beschlossen. Er möchte erreichen, dass auch zukünftig die Länder Auskünfte von den Entsorgungspflichtigen und Besitzern abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle einholen können. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Kompetenz des für Strahlenschutz zuständigen Bundesministeriums verkenne die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder.

Zudem schlägt der Bundesrat vor, Verstöße der Anlagenbetreiber gegen die Befugnisse der Überwachungsbehörden – wie zum Beispiel gegen Auskunfts- oder Betretungsrechte – künftig mit einem Bußgeld zu bewähren.“ Weiter heißt es dort unter „Umsetzung von europäischem Atomrecht“: „Der Gesetzentwurf dient der weiteren Umsetzung der Europäischen Richtlinie für die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in nationales Recht. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um ein hohes Sicherheitsniveau im Bereich der nuklearen Entsorgung zu gewährleisten. Der Gesetzentwurf ergänzt deshalb das Atomgesetz.

Die Bundesregierung schlägt unter anderem Regeln für ein nationales Entsorgungsprogramm vor. Zudem verpflichtet der Entwurf die Betreiber von Anlagen zur Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen einzuführen.“

  • Das Deutsches Atomforum e.V. (DAtF), Berlin und VGB PowerTech e.V. (VGB), Essen haben eine gemeinsame Stellungnahme zur 14. AtG-Novelle verfasst, die hier online ist (PDF).

Inhaltlich gibt es am Entwurf zum Nationalen Entsorgungsprogramm vielfältige und massive Kritik. Insgesamt haben Umweltverbände und Anti-Atom-Gruppen, vor allem rund um den Schacht Konrad, fast 70.000 Einwendungen per Sammelliste dem BMU übergeben. Außerdem sind detaillierte Stellungnahmen z. B. von der Stadt Salzgitter („Endlagerkonzept nicht tragfähig“), dem BUND und der AG Schacht Konrad (siehe hier auf www.atommuellreport.de) vorgelegt worden.

  • Die Stadt Salzgitter hat Einspruch gegen die Planungen im NaPro eingelegt. Im Auftrag der Stadt begründet der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit gegenüber dem BMUB diesen Schritt rechtlich und die Intac Hannover nimmt fachlich Stellung. Beide Stellungnahmen sind auf Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad online.

Im Rahmen der Verbände-Anhörung zur anstehenden ATG-Novelle hat u.a. auch der BUND Stellung genommen. Dort ist zu lesen:

„Der aktuelle bereits vorliegende Entwurf des ersten NaPro zeigt aber zwei deutliche strukturelle Schwächen, die durch eine Regelung im AtG für die Zukunft vermieden werden müssen. Zum einen sollte der NaPro genutzt werden, um einen möglichst umfassenden Alternativen- und Konzeptvergleich vornehmen zu können. Dies ist im aktuell vorliegenden NaPro nur in ersten Ansätzen enthalten. Dabei bietet das Programm gerade auch in Kombination mit dem im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zu erstellenden Umweltbericht die Möglichkeit, unterschiedliche Konzepte und alternative Pfade beim Umgang mit dem Atommüll zu vergleichen und auch auf die unterschiedlichen potentiellen Risiken und Umweltauswirkungen untersuchen zu lassen. Deshalb schlägt der BUND vor, als eine Anforderung in den § 2 c AtG festzuschreiben, dass das Nationale Entsorgungsprogramm genutzt werden soll, um unterschiedliche Konzepte und Alternativen beim Umgang mit dem Atommüll zu vergleichen.“

Und: „Außerdem fehlt in dem Entwurf für die AtG-Novelle die Pflicht, auch die Probleme, Herausforderungen und ungelösten Fragen des gesamten Atommülls in die Bestandsaufnahme des Nationalen Entsorgungsprogramms aufzunehmen. Dies ist im schon vorliegenden NaPro-Entwurf eine große Leerstelle. In dem Entsorgungsprogramm müssen unbedingt die aktuell vorhandenen Probleme auftauchen und zusätzlich müssen gerade auch bei den Lösungsvorschlägen für die Zukunft die unterschiedlichen Risiken der verschiedenen Optionen klar benannt werden. Nur dann ist eine sinnvolle Diskussion des NaPro mit der Öffentlichkeit möglich. Auch für den zu erstellenden Umweltbericht wäre es eine deutliche Aufwertung, wenn hier die Auswirkungen auch der unterschiedlichen Risiken der Pläne der Bundesregierung untersucht werden müssen.
Deshalb schlägt der BUND vor, ausdrücklich vorzuschreiben, dass Probleme, Herausforderungen, ungelöste Fragen und Risiken beim jetzigen und zukünftig geplanten Umgang mit dem Atommüll Teil des NaPro sein müssen.
Bei der Bestandaufnahme nach § 2c Abs.2 3. muss als eine zentrale Information auch die
Aktivität des vorhandenen und zu erwartenden Atommülls erfasst werden.“

Im weiteren fordert der BUND seiner seine Stellungnahme, ein Exportverbot für Atommüll aufzunehmen (damit ist vor allem der geplante Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA gemeint) und eine Erweiterung der Auskunftspflicht der Betreiber gegenüber Behörden vorzunehmen. In weiteren Überschriften nimmt der BUND außerdem Stellung zu den Punkten: Priorität für die Sicherheit, Erzeugung von Atommüll beenden, Freimessen ausschließen, Kostengrundsatz präzisieren. Anforderungen an Entscheidungsprozeß verbessern.

Zur Bestandsaufnahme nach § 9 i AtG heißt es beim BUND: „Hier sieht der BUND ähnlichen Nachbesserungsbedarf wie bei dem nationalen Entsorgungsprogramm: Neben den angefallenen und zu erwartenden Mengen an Atommüll müssen auch die Aktivität und die Probleme, Herausforderungen und ungelösten Fragen ein wichtiger Bestandteil der Bestandsaufnahme sein. Die Auskunftspflicht muss sich auch darauf erstrecken.

Der erste vorliegende Entwurf der Bestandsaufnahme hat gezeigt, dass es für viele interessierte schwierig war, die Angaben mit den bisher bekannten Angaben zu vergleichen. Um diese Vergleichbarkeit zu erleichtern schlägt der BUND vor, dass die Angaben zu Bestand und Prognose des Atommülls immer auch in den Einheiten, die der Genehmigung der jeweiligen Anlage entsprechen, erfolgen müssen.“

Schließlich moniert der Umweltverband, dass über die „Finanzmittel“ (Art. 9) und zur Transparenz (Art 10) der EU-Richtlinie eine Umsetzung mit dem vorliegenden Entwurf zur AtG-Novelle nicht erfolgt.

 

×