Atomanlagen und Terror-Schutz: „Notwendige Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“

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AKW Brokdorf 2015: Gerüste auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel als geheime Anti-Terror-Maßnahme. Auch an Atommülllagern wurden nach den Anschlägen von Paris „notwendige Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“.

Immer mehr erlangt der Terror-Schutz bei den Atomanlagen in Deutschland größere Bedeutung. Insbesondere nach den Terror-Anschlägen in Paris sind die Sicherheitsmaßnahmen erhöht worden. Das macht ein Bericht über das Atommüll-Zwischenlager in Ahaus deutlich, wo hunderte Behälter mit hochradioaktivem Strahlenabfall lagern. Ein Sprecher der Kreispolizeibehörde in Borken teilte auf Anfrage der Münsterlandzeitung mit: „Es gibt in NRW keine konkreten Hinweise auf bevorstehende terroristische Anschläge. Sehr wohl nimmt die Polizei die Gefährdungslage ernst und hat die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen veranlasst.“ Erst recht müssten an den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken diese „notwendigen Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“ worden sein, geht von ihnen doch eine erheblich größere Gefährdung aus.

Weiter heißt es in der MZ auf die Frage: „Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, welche sind geplant? Die Sicherheitsbehörden von Bund und Länder stehen in einem täglichen, engen Informationsaustausch. Die daraus resultierenden Erkenntnisse fließen in den täglichen Dienst mit ein und werden in offenen und verdeckten Maßnahmen umgesetzt. Eine offene Maßnahme ist zum Beispiel die erhöhte sichtbare Präsenz von uniformierten Kräften in der Öffentlichkeit, zu den verdeckten Maßnahmen zählt u.a. die Beschaffung von Informationen im Zusammenhang mit dem Terrorismus. Wir haben aber zurzeit keine Hinweise auf einen terroristischen Anschlag.“

Die Maßnahmen zur Sicherung von Atomanlagen laufen unter dem Begriff „Sonstige Einwirkungen von Dritten“ (SEWD) und finden unter strikter Geheimhaltung statt. Das geht so weit, dass nicht einmal Gerichte in der Lage sind, diese Maßnahmen zu prüfen. Unter anderem aus diesen Gründen entzog das Oberverwaltungsgericht in Schleswig dem Atom-Zwischenlager in Brunsbüttel die Betriebsgenehmigung. Die Behörden konnten dem Gericht nicht nachweisen, dass die Maßnahmen gegen Terroreinwirkungen durch gezielte Flugzeugabstürze oder Beschuss mit panzerbrechenden Waffen ausreichend zum Schutz der Bevölkerung seien. Soweit das Gericht prüfen konnte, stellte es fest, dass in mehreren Punkten Sicherheitsnachweise mangelhaft oder gar falsch bei der Genehmigung erbracht worden sind.

An diversen Atommüll-Zwischenlagern wurden und werden in den letzten Jahren Schutzwände errichtet. Deren genauer Zweck wird geheim gehalten, soll aber vermutlich gegen Beschuss mit panzerbrechenden Waffen von außen mehr Widerstand entgegensetzen und den Schutz erhöhen. Eine unabhängige Überprüfung aber ist nicht möglich, weil diese Maßnahmen als geheim eingestuft sind. Das Gericht in Schleswig sprach hier von einem schweren Dilemma zwischen logischerweise geheim zu haltenden Schutzmaßnahmen und den Grundrechten der BürgerInnen.

In 2011 sind von der Atomaufsicht und Sicherheitsbehörden erhöhte Sicherungs-Anforderungen vereinbart worden, teilen das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bundesumweltministerium auf ihren Internetseiten mit. Im Castor-Zwischenlager der EnergieWerkeNord bei Lubmin konnten diese Maßnahmen aber offenbar bislang nicht umgesetzt werden. Ein entsprechender geheimer Genehmigungsantrag wurde vor wenigen Wochen zurückgezogen. Die „temporären Maßnahmen“ sollen angeblich ausreichend Schutz bieten, aber nun wird über den kompletten Neubau einer Zwischenlagerhalle in Lubmin nachgedacht, wie der NDR meldete.

AKW_Brokdorf-11-2015-2Schutzmaßnahmen, über deren Gründe keine weitere Informationen erfolgen, wurden auch am AKW Brokdorf realisiert. Rund um die Reaktorkuppel wurde alle Gebäude mit Gestängen/Gerüsten ausgestattet, die offenbar verhindern sollen, dass Hubschrauber auf ihnen landen können. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, dass es also Terrorkommandos damit unmöglich gemacht werden soll, aus direkter Nähe auf die Reaktorkuppel zu schießen. Eine solche Maßnahme ist sicherlich sinnvoll, wirft aber erhebliche Fragen auf: Warum sind sie erforderlich? Reichen sie aus? Und wäre nicht die Abschaltung der Anlage (ohnehin) die wirksamere Maßnahme?

Atommüllkosten und Konzerne: Regierung uneins über Haftungsgesetz

Die Regierungsfraktionen der SPD und CDU/CSU sind sich in der Frage der Eilbedürftigkeit und der Notwendigkeit eines Gesetzes zur Nachhaftungssicherung für die Atomkonzerne offenbar nicht einig. Während die Bundesregierung dieses Gesetz als eilbedürftig erklärt und es möglichst zum 1. Januar vom Bundestag in Kraft gesetzt sehen will, hat die CDU/CSU-Fraktion sich  heute bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss auf die Bremse gestellt.

Die CDU/CSU- Fraktion hatte als Sachverständige u.a. die Anwälte der Atomkonzerne (Freshfield) geladen, die lang und breit von der Verfassungswidrigkeit der Vorlage sprachen. CDU-Abgeordnete machten während der Anhörung deutlich, dass sie das Gesetz ablehnten bzw, es nicht für erforderlich ansehen, das Gesetz im 1. Januar in Kraft treten zu lassen. Demgegenüber machte die Opposition aus LINKE und Grüne sowie die Regierungsfraktion der SPD klar, dass das Gesetz als Konkretisierung des Verursacherprinzips anzusehen sei, mit dem Grundgesetz in Einklang stehe und unbedingt wie von der Regierung angekündig im Eilverfahren beschlossen werden muss.

Hubertus Zdebel: „Den Konzernen muss der Weg abgeschnitten werden, sich aus der Verantworung bei der Finanzierung des atomaren Erbes zu verabschieden. Die Anhörung zeigt, dass es in der Regierung heftig kriselt und dass die CDU/CSU-Fraktion wiedereinmal an der Seite der Atomkonzerne steht. Das könnte für die SteuerzahlerInnen richtig teuer werden, wenn es nicht gelingt, E.on und die anderen Atomkonzerne rechtlich an die Leine zu legen.“ Das Gesetz, so Zdebel, müsse zum 1. Januar in Kraft sein, dafür setze er sich mit seiner Fraktion DIE LINKE ein.

Von den Sachverständigen erklärten Dr. Olaf Däuper (Becker Büttner Held), Prof. Dr. Wolfgang Irrek (Hochschule Ruhr West), Dr. Cornelia Ziehm (Rechtsanwältin) und der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Georg Hermes (Goethe-Universität Frankfurt am Main), dass sie keine Verfassungsprobleme sehen und widersprachen der Darlegung der von der CDU/CSU benannten Anwälte Dr. Herbert Posser (Freshfields Bruckhaus Deringer) und Dr. Marc Ruttloff (Gleiss Lutz). Diese Vertreter, die wie Freshfields direkt auch für E.on und RWE in dieser Angelegenheit tätig sind, halten den Gesetzentwurf für verfassungswidrig und sahen vor allem auch eine Mitverantwortung des Staates bei der Frage der Kosten.

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Alle Stellungnahmen der Sachverständigen befinden sich in dieser PDF.

Damit die Atomkonzerne gehindert werden können, sich durch Abspaltungen oder Bad-Bank-Ausgliederungen vor der Finanzierung der Atommüllkosten zu drücken, hat die Bundesregierung unter Führung des Wirtschaftsministeriums (SPD) einen Gesetzentwurf zur Haftungssicheurng vorgelegt.Damit reagierte die Bundesregierung auf Ankündigungen von E.on, zum 1.1. 2016 den Atom- und Kohlebereich abzuspalten und so quasi eine Bad-Bank zu gründen. Der Mutterkonzern E.on wäre dann nach fünf Jahren aus der Verantwortung, für die wachsenden Atommüll-Kosten zu haften. Nicht E.on, sondern die SteuerzahlerInnen hätten dann die Zeche zu zahlen.

Nach der Ankündigung von Wirtschaftsminister Gabriel, derartige Absichten mit einem Gesetz zu unterbinden, verzichtete E.on zwar auf die Abtrennung des Atombereichs, will aber das Kohlegeschäft weiterhin zum 1. Januar auslagern und damit den Wert des Konzerns, der in Haftung genommen werden könnte, deutlich mindern.

Schon die Einbringung des Haftungssicherungsgesetzes in den Bundestag hatte sich immer wieder verzögert. Dann aber erklärte die Bundesregierung die Eilbedürftigkeit des Gesetzes, um den Umstrukturierungen bei E.on zuvor zu kommen. Nachdem das Gesetz vorletzte Woche dann dem Bundestag vorlag, hatten vor allem die Wirtschaftskreise aus der CDU/CSU versucht, die erforderliche Anhörung im Ausschuss auf Januar zu verschieben. Dagegen protestierten nicht nur Linke und Grüne in der Opposition, sondern auch die SPD. Ramsauer als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses reagierte mit einer Sondersitzung, auf der dann die heutige Anhörung beschlossen wurde. Der Fahrplan, das Gesetz noch im Dezember zu verabschieden und zum 1.1.2016 ist damit grundsätzlich einhaltbar.

Als Sachverständige wurden heute gehört:

  • Dr. Gert Brandner, HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte
  • Dr. Herbert Posser, Freshfields Bruckhaus Deringer
  • Dr. Marc Ruttloff, Gleiss Lutz
  • Dr. Olaf Däuper, Becker Büttner Held
  • Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Hochschule Ruhr West
  • Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
  • Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU wollen Fracking-Forschung subventionieren

HubertusZdebel-02072015-NaPro„Das Abstimmungsergebnis im Forschungsausschuss des Bundestages zur Subventionierung der Fracking-Forschung zeigt, dass die Große Koalition weiterhin an Fracking festhält. So haben ihre Vertreter einen Änderungsantrag für den Forschungsetat zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung abgelehnt, der derartige Subventionen ausgeschlossen hätte.“ erklärt Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag im Umweltausschuss. „Damit haben sich CDU/CSU und SPD dazu bekannt, die von der Bevölkerung abgelehnte hochgefährliche Technik auch noch mit Steuergeldern zu fördern, die an die Gaskonzerne fließen.“

Zdebel weiter: „Bereits im Vorfeld der Abstimmung wurde klar, dass die Bundesregierung beim Thema Fracking-Forschung nicht mit offenen Karten spielt. Erst aufgrund einer schriftlichen Frage von mir musste sie zugeben, dass sie 4 bis 5 Millionen Euro Bundesmittel an Zuschüssen für Konzerne einplant, die fracken wollen. Doch ein Haushaltsposten hierfür war nicht zu identifizieren. Auf eine weitere Nachfrage musste das Forschungsministerium einräumen, dass die Millionen im Einzelplan 30 des Haushaltsentwurfs im Kapitel 3004, Titel 685 41 ‚Energietechnologien und effiziente Energienutzung – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben‘, eingeplant sind. Offensichtlich wollte die Bundesregierung die Bereitstellung dieser Mittel verschleiern, um einer Debatte aus dem Weg zu gehen. Dies ist vollständig gescheitert.“

Abschließend führt Hubertus Zdebel aus: „Das demonstrative Bekenntnis der Großen Koalition zur Subventionierung der Fracking-Forschung ist umso mehr ein Skandal als in zwei Wochen der Klimagipfel in Paris beginnt. Gefracktes Erdgas hat eine katastrophale Klimabilanz und konterkariert die Bemühungen zum Klimaschutz.“

 

Konzern-Haftung für Kosten der Atommülllagerung – Anhörung zum Gesetzentwurf

Am Montag, den 23. November, findet ihm Wirtschaftsausschuss des Bundestags die Anhörung zum Gesetzentwurf über die „Nachhaftungs-Sicherung“ der Atomkonzerne statt. Das Gesetz soll verhindern, dass sich die Konzerne mit Aufspaltungen und Abtrennungen in Bad-Bank-Konstrukute aus der Verantwortung für die Finanzierung der Kosten der Atommülllagerung entziehen. In der zweistündigen Anhörung sind sieben Sachverständige geladen, die sich über den vorliegenden Gesetzentwurf äußern werden.

Als Sachverständige werden gehört:

  • Dr. Gert Brandner, HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte
  • Dr. Herbert Posser, Freshfields Bruckhaus Deringer
  • Dr. Marc Ruttloff, Gleiss Lutz
  • Dr. Olaf Däuper, Becker Büttner Held
  • Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Hochschule Ruhr West
  • Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
  • Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Atomdrehscheibe Hamburg: Bereits über 170 Atomtransporte

Atomtrachter Atlantic Cartier im Hamburger Hafen. Foto: Dirk Seifert
Die Atlantic Cartier transportiert häufig radioaktives Material im Hamburger Hafen am Kleinen Grasbrook und unweit von Kreuzfahrtschiffen. Bereits über 170 Atomtransporte haben bislang in 2015 in Hamburg stattgefunden. Foto: Dirk Seifert

Insgesamt 39 Atomtransporte, davon 17 mit Kernbrennstoffen, haben zwischen August bis Anfang November in Hamburg stattgefunden, eine Vielzahl davon durch den Hafen. Das ergibt sich aus den Senats-Antworten auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der Atomtransporte auf rund 176 für die Zeit von Anfang Januar bis Anfang November 2015.

Der rot-grüne Senat hat sich vorgenommen, mit den Hafen-Unternehmen über einen freiwilligen Verzicht auf diese Atomtransporte zu verhandeln. Bislang liegen dazu aber keine Ergebnisse vor. In Bremen wurden ein Teil der Atomtransporte, diejenigen mit Kernbrennstoffen, vor einiger Zeit per Landesrecht verboten. Derzeit findet eine verfassungsrechtliche Prüfung statt, weil Atomunternehmen die Wiederaufnahme der Transporte über die Bremer Häfen durchsetzen wollen.

Über Atomtransporte und Hafen Hamburg ist hier alles auf umweltfairaendern zu finden. Außerdem Daten über Atomtransporte in Hamburg im Jahr 2015:

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