Rücknahme des Atommülls aus der Wiederaufarbeitung im Ausland – Öffentlichkeitsbeteiligung und mehr Sicherheit

Über die internationalen Rechtsgrundlagen und „Noten“ in Sachen Atommüll-Rückführung aus der Wiederaufarbeitung (WAA) mit den Regierungen von Frankreich und England und zu den Lagerkosten für den Atommüll wollte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel mit einer Kleinen Anfrage Einzelheiten von der Bundesregierung erfahren. Insgesamt 26 Castor-Behälter mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente sollen bis spätestens 2020 aus Frankreich und England zurück in die Bundesrepublik transportiert werden. Zdebel fordert im Zusammenhang mit den Castor-Rücktransporten eine Öffentlichkeitsbeteiligung und mehr Sicherheit an den ausgewählten Standort-Zwischenlagern.

Zur Rückführung der radioaktiven Abfälle aus dem Ausland erklärt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Atommüll-Kommission: „Die Rücknahme des Atommülls aus der Wiederaufarbeitung bundesdeutscher Brennelemente ist entsprechend dem Verursacherprinzip richtig. Diesen Atommüll nicht mehr in das Zwischenlager Gorleben zu transportieren, ist ebenfalls zu begrüßen. Bei den nun kommenden Genehmigungsverfahren für die Zwischenlagerung an den AKW-Standorten müssen das Bundesamt für Strahlenschutz nun auch die Öffentlichkeit umfassend beteiligen! Wer die Bevölkerung ausschschließt, muss sich nicht wundern, wenn es Widerstände gegen die Transporte gibt. Forderungen, das Sicherheitsniveau in den Standort-Zwischenlagern zu erhöhen, müssen jetzt endlich aufgegriffen werden. “

  • In Verbindung mit den Rücktransporten des Atommülls aus der WAA hat Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion die LINKE Sicherheits-Nachrüstungen an den Standort-Zwischenlager gefordert. Insbesondere die Nachrüstung von „heißen Zellen“ zur Reparatur defekter Castor-Behälter sei aufgrund der Besonderheiten der in Glas eingeschmolzenen radioaktiven Abfälle aus der WAA erforderlich. Auch Greenpeace hält diese Maßnahme für erforderlich. Siehe dazu: Atommüll: Bundestagsabgeordneter Zdebel fordert Nachrüstung „Heißer Zellen“ an den Castor-Zwischenlagern
  • Auch in Bayern wird die Nachrüstung einer „heißen Zelle“ im Zischenlager des AKW Isar(Ohu) gefordert. Siehe aktuell die Süddeutsche.

Im Rahmen des Standortauswahlgesetzes zur Suche nach einem dauerhaften Atommülllager sollen die radioaktiven Abfälle aus der Auslands-Wiederaufarbeitung nicht mehr in das Zwischenlager nach Gorleben rollen. Nach langen Verhandlungen mit den Bundesländern und massiven Widerstand aus Bayern ist vor wenigen Tagen ein Einigung erfolgt. Demnach sollen die Castor-Behälter nun auf die Standort-Zwischenlager an den AKWs Isar/Ohu, Neckarwestheim, Biblis und Brokdorf verteilt werden.

Insgesamt 21 der Castoren mit Atommüll stammen aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield, die auf die Standort-Zwischenlager in Brokdorf, Biblis und Isar/Ohu verteilt werden sollen. Fünf weitere Behälter kommen aus der WAA im französischen La Hague. Diese sollen in das Standort-Zwischenlager nach Neckarwestheim. Die Anträge der Standort-Betreiber sollen im Jahr 2016 gestellt werden. Bis 2020 soll der Rücktransport abgeschlossen werden. Die konkreten Transporttermine sollen von bilateralen Arbeitsgruppen jeweils mit Frankreich und England festgelegt werden.

Zu den Kosten der Atommülllagerung in den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und England, die von den Atomunternehmen zu zahlen sind, liegen der Bundesregierung laut der Antwort auf die aktuelle Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel „keine Informationen“ vor. Auch zu den Vereinbarungen mit den Regierungen in Frankreich und England zur Rückführung der Atomabfälle per Castor-Transporten verweist die Bundesregierung auf Nachfragen zu den entsprechenden „Notenwechseln“ vor allem auf „Vertraulichkeit“. Diese Noten regeln u.a. die Rücknahmeverpflichtung der Atomabfälle durch die Bundesrepublik.

Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort ein, dass gegenüber Frankreich mitgeteilt wurde, dass die ehemals in 2008 vereinbarten Fristen nicht eingehalten werden können. Dies habe man der französischen Regierung in „Verbalnoten“ am 27. Februar 2013 und am 1. Dezember 2014 mitgeteilt. „Neue Fristen wurden bisher nicht vereinbart“, heißt es dazu weiter. Außerdem teilt die Bundesregierung mit, dass gegenüber England „in dem angesprochenen Zeitraum keine Noten ausgetauscht“ wurden. Mehr Angaben macht die Bundesregierung nicht und verweist auf die „Vertraulichkeit der Schriftstücke und der amtlichen Korrespondenz diplomatischer Missionen“.

Anteil-EVU-WAA-Atommuell-Kokillen

  • Anmerkung zur Tabelle: Neben dem Atommüll aus der Verarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus den bundesdeutschen Atomkraftwerken der Betreiber EnBW, E.on, RWE und Vattenfall enthalten die Castoren zwei Glaskokillen mit Atommüll aus dem ehemaligen Atomforschungszentrum in Karlsruhe. Das teilt die Bundesregierung in der Antwort auf  eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel mit: „Eine Kokille mit verglasten hochaktiven Abfällen (CSD-V) der in 21 Behältern aus dem Vereinigten Königreich zurück zu nehmenden Kokillen ist der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau und Entsorgungs-GmbH (WAK) zuzuordnen. Sie stammt aus Verträgen mit der Wiederaufarbeitungsanlage in Dounreay (UK). Aus Frankreich ist im Rahmen der Rückführung der hochdruckkompaktierten Abfälle (CSD-C) eine Kokille der WAK aus der Entsorgung der Mehrzweckforschungsreaktor (MZFR)-Brennelemente zuzuordnen.“

Zur Abwicklung der Rückführung des radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung gibt es „bilaterale Arbeitsgruppen“ jeweils mit Frankreich und England. Mit Frankreich bestehen zwei solcher Arbeitsgruppen, eine „hochrangige“ und eine „technische“.

Über deren Sitzungen und der Vertreter auf der bundesdeutschen Seite enthält die Antwort der Regierung einige Aussagen. Demnach hat die „hochrangige“ deutsch-französische Arbeitsgruppe zuletzt am 26. November 2015 getagt. „Zu den Sitzungen der hochrangigen Arbeitsgruppe werden auf deutscher Seite Vertreter des Auswärtigen Amts (AA), des Bundeskanzleramts (BK), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), des Bundesministeriums des Innern (BMI), des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) sowie der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) vom federführenden Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) eingeladen.“

Am 9. Juli 2015 hat die „technische“ deutsch-französische Arbeitsgruppe zuletzt getagt, zu der auf „deutscher Seite Vertreter des AA, BK, BMWi, BMI, BfS, der Bundespolizei (BPol), des Eisenbahnbundesamts (EBA), der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM), der Umweltministerien der Länder Baden-Württemberg bzw. Niedersachsen sowie der GNS vom federführenden BMUB eingeladen“ waren.

Thema war „insbesondere der jeweilige Stand bzw. die Planungen zu den Rückführungen der CSD-V-, CSD-B- (verglaste mittelaktive Abfälle) bzw. CSD-C-Kokillen sowie zu den entsprechenden Behälterzulassungen und Genehmigungsverfahren.“

„Die gemeinsame technische deutsch-britische Arbeitsgruppe tagte am 20. März und am 3. September 2013. Zu den Sitzungen der Arbeitsgruppe werden auf deutscher Seite BMI, das Innenministerium des Landes Niedersachsen, BfS, BPol, EBA, ein Sachverständiger des BMUB sowie GNS vom federführenden BMUB eingeladen. Inhalt der Gespräche waren der Stand der beidseitigen Vorbereitungen der Rückführungsprojekte und der Stand der Genehmigungsverfahren.“

Dse4Zdebel

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