Transparenz und Handelskammer: Hamburgs heutiger Justizsenator brachte Klage für Chaos Computer Club auf den Weg
Mit Spannung warte ich auf ein Urteil, in dem die Hamburger Handelskammer dazu verurteilt wird, sich umfassend am Transparenzportal der Hansestadt zu beteiligen und damit ihre Blockade-Haltung zu Fall gebracht wird. Vor ziemlich genau einem Jahr hatte der Chaos Computer Club über die Kanzlei Elblaw diese Klage auf den Weg gebracht. Zuständiger Anwalt dort war der heutige Justizsenator Till Steffen (Grüne). Die Handelskammer sorgte jüngst wieder für negative Schlagzeilen. Nach dem gescheiterten Olympia-Referendum forderte der Chef der Kammer den Bürgermeister auf, die Volksentscheids-Gesetzgebung einzuschränken.
- Die Klageschrift von Elblaw im Auftrag des CCC ist hier online (PDF)
- Gerade hat der Hamburger Datenschützer auf die Bedeutung des Transparenzportals erneut hingewiesen, siehe dazu – auch mit Blick auf den CCC – auf Heise: Datenschützer sieht großes Bürgerinteresse an Hamburger Transparenzportal
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Im Januar 2015 war auf Heise zu lesen: „Der Chaos Computer Club (CCC) hat beim Verwaltungsgericht Hamburg Beschwerde gegen die Handelskammer der Hansestadt erhoben, da diese nicht in vollem Umfang ihre Daten nach dem Transparenzgesetz veröffentliche.“
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- Zur Tätigkeit des Hamburger Datenschutzbeauftragten siehe den aktuellen Bericht hier als PDF.
Bei wbs hieß es dazu: „Die Klage ist darauf gerichtet, daß die Handelskammer in vollem Umfang ihre Daten in das Informationsregister nach dem Transparenzgesetz einstellt, so die Meldung des CCC.“ Und: „Da die Handelskammer ihre Informationen jedoch nicht eingestellt hat, habe man nun Klage erhoben. Die Klage ist auf sämtliche Informationen aus dem Katalog von § 3 Abs. 1 HmbTG gerichtet und nicht nur auf einzelne Daten.“
Weiter heißt es in dem Text bei wbs unter der Zwischenüberschrift „Versuch, sich der öffentlichen Kontrolle zu entziehen“: „Michael Hirdes vom CCC sagte dazu: „Es war von vornherein vorgesehen und klar formuliert, daß auch die Handelskammer und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts vollständig dem Transparenzgesetz unterfallen sollen. Die Handelskammer hat durch politische Einflußnahme nach Erlaß des Gesetzes versucht, sich der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Wir wollen durchsetzen, daß hier wirklich Transparenz herrscht und jeder auch diesen Teil staatlicher Tätigkeit genau unter die Lupe nehmen kann. Die Geheimniskrämerei der Handelskammer muß ein Ende haben.““
Interessant ist das Verfahren nicht nur mit Blick auf die Handelskammer und ihre Bereitschaft, der Öffentlichkeit und den BürgerInnen gegenüber für mehr Transparenz zu sorgen.
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Der Spiegel berichtete im Februar 2013 auch über heftige Auseinandersetzungen um das Transparenz-Gesetz, das als Reaktion auf eine Volksinitiative (bzw. hier) zustande gekommen ist: „Zur mittelbaren Staatsverwaltung zählen Körperschaften wie die Handelskammer oder Anstalten wie die Hafenverwaltung. Nach Ansicht des Senats muss die mittelbare Staatsverwaltung nur auf Anfrage Auskunft geben. Von der wesentlich aufwändigeren Veröffentlichungspflicht wäre sie befreit. Das geht aus einem Vermerk der Justizbehörde hervor, der dem SPIEGEL vorliegt. Darüber freuen dürfte sich besonders die Handelskammer, die als größter Kritiker des Transparenzgesetzes gilt. Das Bündnis „Transparenz schafft Vertrauen“ droht nun mit einer Klage gegen diese Auslegung. „Wir vertreten die Rechtsauffassung, dass auch die mittelbare Staatsverwaltung unter die Veröffentlichungspflicht fällt. Sollte es notwendig sein, werden wir durch Gerichte Rechtssicherheit herstellen lassen“, sagte Daniel Lentfer, Sprecher der Initiative.“
Das war unter einer alleinregierenden SPD. Der Konflikt ist bis heute nicht beigelegt. Inzwischen ist ein rot-grüner Senat im Amt und der Justizsenator heißt jetzt Till Steffen, gehört/e der Kanzlei Elblaw an und hat die Klageschrift im Januar 2015 gegen die Handelskammer unterschrieben.
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