Riss-Reaktoren Doel und Tihange: Bundesumweltminsterin im Ausschuss

Über die Bemühungen zur mindestens vorrübergehenden Stilllegung der belgischen Risiko-Meiler Tihange 2 und Doel 3 hatte die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks heute in der Sitzung des Umweltauschusses im Bundestag nichts Neues zu bieten. Zwar würde im Rahmen einer gemeinsamen Adhoc-Arbeitsgruppe zwischen den Atomfachleuten beider Länder intensiv diskutiert, aber weitere Initiativen sind nicht vorgesehen. Ein Beitritt Deutschlands zur „Allianz der Regionen für einen europaweiten Atomausstieg“ lehnte die Ministerin auf Nachfrage von Hubertus Zdebel ab.

„Auch wenn zu begrüßen ist, dass die Ministerin die Stilllegung der beiden Riss-Reaktoren fordert, braucht es mehr Druck von ihr für den Atomausstieg auch in der EU. In anderen Fragen zeigt die Bundesregierung ja auch, dass sie viel Einfluss in Europa nehmen kann, wenn sie denn will“, kommentierte Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss.

Enttäuscht zeigte sich der Bundestagsabgeordnete auch von den Aussagen der Ministerin in Sachen Euratom. Obwohl der Vertrag ausdrücklich die Förderung der Atomenergie in Europa zum Thema hat, hält die Ministerin keine Änderungen an dem Vertrag in Richtung Atomausstieg für erforderlich.

Zdebel hatte von der Ministerin auch wissen wollen, ob die Bundesregierung vorhabe, sich an der vor kurzem gegründeten „Allianz der Regionen für einen europaweiten Atomausstieg“ zu beteiligen, wie es auch Luxemburg als Staat getan habe. Die Ministerin fände es zwar gut, wenn sich einzelne Bundesländer als Regionen an der Allianz beteiligten, für die Bundesrepublik sei das aber nicht geeignet, stellte sie fest.

Am Rande der Sitzung wurde auch klar, dass die Bundesregierung nicht gegen Uranlieferungen aus Deutschland an die beiden Risiko-Reaktoren vorgehen wird. Der Betreiber der Urananreicherung der URENCO in Gronau hatte jüngst eingeräumt, dass Brennstoff auch an die Reaktoren Tihange und Doel geliefert werde. Eine Möglichkeit, die Genehmigung solcher Atomtransporte zu untersagen, gäbe es nicht. Auch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Ausfuhrgenehmigung für derartige bestimmte Lieferungen zu verweigern, wäre nicht möglich, heißt es aus dem BMUB.

Atommüll, eine Kommission und die Öffentlichkeit: „Tolles Format – jedoch kaum kritischer Dialog“

P1050010
Keine Gala, sondern eine Konsultation über die Atommüll-Lagerung. „Tolles Format – jedoch kaum kritischer Dialog“, heißt es in einem Kommentar von Lisa Bieker vom BUND

Atommüll und eine „Konsultation“ der „Endlager“-Kommission: Da habe es keine „normale Öffentlichkeit“ gegeben, schreibt Lisa Bieker, BUND-Mitarbeiterin in Sachen Atompolitik, als Kommentar auf der Homepage des Umweltverbands über eine Veranstaltung am 29. und 30. April 2016. „Das Format der Veranstaltung machte den Teilnehmenden Spaß“, schreibt Bieker, aber: Die „Feedbackrunden erwiesen sich … als weniger gelungen. Die zuständigen Kommissionsmitglieder versäumten in ihren Stellungnahmen häufig, die einzelnen Themen kritisch einzuordnen. Die Antworten waren eher eindimensional und spiegelten nicht die wirklichen strittigen Punkte der aktuellen Kommissionsdebatten wider. „Kein Wunder also, wenn die Überschrift  lautet: „Tolles Format – jedoch kaum kritischer Dialog“.

„Auch die berechtigte Frage einer Teilnehmenden, wer die Kernbotschaften formuliert hat und wie Kernbotschaften zustande kamen, zu denen es noch keine Inhalte im Berichtsentwurf gibt, blieben weitestgehend unbeantwortet“, schreibt Lisa Bieker über die „zweite große Öffentlichkeitsbeteiligung der Atommüll-Kommission [statt]. 160 Personen kamen in die Ludwig-Loewe-Höfe nach Berlin, um über den Berichtsentwurf der Kommission zu diskutieren. Der BUND hatte bereits in seiner Zwei-Jahres-Bilanz bemängelt, dass der Entwurf nach wie vor nicht vollständig ist und so die Öffentlichkeit über zentrale Themen nicht ausreichend informiert war.“

Lisa Bieker kritisiert: „Wie schon bei der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung im Juni 2015 waren die Teilnehmenden mehrheitlich keine „normale“ Öffentlichkeit, also Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Thema interessieren und engagieren. Vor allem Personen, die von Berufs wegen mit der Kommission zu tun haben, stellten den größten Anteil der Teilnehmenden. Einige Anti-Atom-Initiativen hatten im Vorfeld erklärt, aufgrund mangelnden Vertrauens in die Arbeit der Atommüll-Kommission, die Veranstaltung nicht zu besuchen.“

Auf der BUND-Homepage schreibt Lisa Biker weiter: „Eigentlich hätten bereits die 22 Kernbotschaften die Funktion gehabt, die Öffentlichkeit in die Lage zu versetzen, sich kritisch mit den einzelnen Themen zu beschäftigen. Stattdessen waren die Punkte eher unkritisch formuliert, ohne die dahinterstehenden Konfliktlinien aufzuzeigen. Eine Öffentlichkeit, die nicht vollständig in der Materie eingearbeitet war, hatte wohl ihre Schwierigkeiten, die Botschaften kritisch zu bewerten.

Es bleibt abzuwarten, wie die Kommission mit den Ergebnissen der Veranstaltung umgehen wird. Ein gelungenes Beispiel für ehrliche Öffentlichkeitsbeteiligung war die Veranstaltung leider immer noch nicht. Das Veranstaltungsformat jedoch war durchaus gelungen. So bewerteten es auch die Teilnehmenden im Rahmen einer Abschlussbefragung: Mit den Ergebnissen waren sie eher unzufrieden, mit dem Ablauf jedoch zufrieden. Der Kommissionsvorsitzende Michael Müller kündigte an, sich für weitere Öffentlichkeitsbeteiligung – dann zu den Empfehlungen der Kommission – einzusetzen.“

Atommüllexporte aus Jülich in die USA? Bundesumweltministerium: „Schnellste Lösung ist Ahaus“

AVR-Castoren_FZ-Juellich_004-1030x707
Hochradioaktiver Atommüll aus Jülich geht nicht in die USA, sondern wohl eher nach Ahaus, sagt das Bundesumweltministerium.

Die schnellste Lösung für die Beseitigung der bestehenden Sicherheitsmängel bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle in Jülich ist nicht der Export in die USA, sondern der Transport in das Zwischenlager Ahaus. Das ist jedenfalls die Einschätzung des Bundesumweltministeriums auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel heute in der AG2 der „Endlager“-Kommission zur Umsetzung eines Kommissions-Beschlusses in Sachen generelles Export-Verbot von bestrahlten Brennelementen.

Eine entsprechende Einlagerungs-Genehmigung würde demnach vom Bundesamt für Strahlenschutz demnächst erteilt, sagte Peter Hart, Chef der Unterabteilung RS III für Nukleare Ver- und Entsorgung im BMUB, in der heutigen Sitzung.

Zdebel hatte vor kurzem die Bundesregierung nach den Konsequenzen bei der Umsetzung des von der Kommission bereits im Oktober 2015 beschlossenen und im April 2016 bekräftigten Export-Verbots insbesondere mit Blick auf die Situation in Jülich befragt. In der Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin hieß es, dass trotz der Exportverbot-Forderung der Kommission weiterhin von den Jülich-Betreibern in NRW drei Optionen zur Räumung des Zwischenlagers verfolgt würden; neben dem Neubau einer Lagerhalle in Jülich und dem Transport in das Zwischenlager Ahaus auch der Export in die USA.

Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE fordern eine neue Lagerhalle in Jülich. Auch im rot-grünen Koalitionsvertrag von Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass es Atomtransporte aus Jülich nur noch in ein Endlager geben dürfe. Damit wäre nicht nur der Export in die USA unmöglich. Auch Atomtransporte von Jülich nach Ahaus wären dann keine Alternative zu einem Zwischenlager-Neubau am Standort. Doch bis heute haben die Jülich-Betreiber nichts unternommen, um eine neue Lagerhalle an den Start zu bringen und auch die Landesregierung in NRW tut nichts, um den Bau einer Lagerhalle in Jülich voranzubringen.

Die „Endlager“-Kommission hat wie erwähnt mit zwei Beschlüssen ein Export-Verbot für alle bestrahlten Brennelemente beschlossen. Dieser Beschluss in Abstimmung mit dem BMUB erfolgte ausdrücklich mit Blick auf die US-Export-Planungen des Atommülls aus Jülich.

Hintergrund der Debatte ist, dass das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Jülich mit 152 Castor-Behältern aus dem Versuchs-Atomkraftwerk Jülich aufgrund fehlender Sicherheitsnachweise beim Erdbebenschutz derzeit über keine ausreichende atomrechtliche Genehmigung verfügt und der Betreiber bis heute entsprechende Nachweise nicht geliefert hat. Daher hat das Land NRW vom Betreiber ein Konzept verlangt, wie schnellstmöglich das derzeitige Lager geräumt und die atomrechtlich geforderte Sicherheit wieder hergestellt werden kann.

Atommüllexporte aus Jülich in die USA? Bundesumweltminsterium: „Schnellste Lösung ist Ahaus“

Die schnellste Lösung für die Beseitigung der bestehenden Sicherheitsmängel bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle in Jülich ist nicht der Export in die USA, sondern der Transport in das Zwischenlager Ahaus. Das ist jedenfalls die Einschätzung des Bundesumweltministeriums auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel heute in der AG2 der „Endlager“-Kommission zur Umsetzung eines Kommissions-Beschlusses in Sachen generelles Export-Verbot von bestrahlten Brennelementen.

Eine entsprechende Einlagerungs-Genehmigung würde demnach vom Bundesamt für Strahlenschutz demnächst erteilt, sagte Peter Hart, Chef der Unterabteilung RS III für Nukleare Ver- und Entsorgung im BMUB in der heutigen Sitzung.

Zdebel hatte vor kurzem die Bundesregierung nach den Konsequenzen bei der Umsetzung des von der Kommission bereits im Oktober 2015 und bekräftigt im April 2016 beschlossenen Export-Verbots insbesondere mit Blick auf die Situation in Jülich befragt. In der Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin hieß es, dass trotz der Export-Forderung der Kommission weiterhin von den Jülich-Betreibern in NRW drei Optionen zur Räumung des Zwischenlagers verfolgt würden; neben dem Neubau einer Lagerhalle in Jülich und dem Transport in das Zwischenlager Ahaus auch der Export in die USA.

Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE fordern eine neue Lagerhalle in Jülich. Auch im rot-grünen Koalitionsvertrag von Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass es Atomtransporte aus Jülich nur noch in ein Endlager geben dürfe. Damit wäre nicht nur der Export in die USA unmöglich. Auch Atomtransporte von Jülich nach Ahaus wären dann keine Alternative zu einem Zwischenlager-Neubau am Standort. Doch bis heute haben die Jülich-Betreiber nichts unternommen, um eine neue Lagerhalle an den Start zu bringen und auch die Landesregierung in NRW tut nichts, um den Bau einer Lagerhalle in Jülich voranzubringen.

Die „Endlager“-Kommission hat wie erwähnt mit zwei Beschlüssen ein Export-Verbot für alle bestrahlten Brennelemente beschlossen. Dieser Beschluss in Abstimmung mit dem BMUB erfolgte ausdrücklich mit Blick auf die US-Export-Planungen des Atommülls aus Jülich.

Hintergrund der Debatte ist, dass das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Jülich mit 152 Castor-Behältern aus dem Versuchs-Atomkraftwerk Jülich aufgrund fehlender Sicherheitsnachweise beim Erdbebenschutz derzeit über keine ausreichende atomrechtliche Genehmigung verfügt und der Betreiber bis heute entsprechende Nachweise nicht geliefert hat. Daher hat das Land NRW vom Betreiber ein Konzept verlangt, wie schnellst möglich das derzeitige Lager geräumt und die atomrechtlich geforderte Sicherheit wieder hergestellt werden kann.

 

Energiewende retten – Bundesregierung stoppen: Aktionen am 10. Mai bundesweit in neun Landeshauptstädten

Aktionsbild für "Energiewende retten!"

Mit einem bundesweiten und dezentralen Aktionstag reagieren die Akteure der Energiewende auf das Bestreben der Bundesregierung, nach der Solarenergie nun auch die Windkraft abzuwürgen. „Im Schnellverfahren wird eine Änderung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) bis Mitte Juni durch den Bundestag gedrückt. Das Recht aller Bürgerinnen und Bürger Erneuerbare Energie vor Ort zu erzeugen, ist in Gefahr. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll massiv gedrosselt werden – bis hin zum Rückbau. Dagegen müssen wir uns sofort wehren!“, heißt es in einer Erklärung, mit der für den 10. Mai zu Aktionen vor den Landtagen und Staatskanzleien diverser Bundesländer aufgerufen wird.

Damit soll der Druck auf die Ministerpräsidenten der Bundesländer erhöht werden, bevor sich diese am 12. Mai in Sachen Windenergie und Erneuerbare Energien Gesetz beraten.

In der Erklärung heißt es weiter: „Je nach Bundesland beteiligen sich unterschiedliche Organisationen an der Aktion z.B. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), IG Metall, Campact, Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und Landesbauernverbände aber auch weitere Verbände und Organisationen und vor allem viele Menschen, die gemeinsam für die Energiewende kämpfen. Unsere Forderungen: Der Ausbau der Erneuerbaren Energie muss weitergehen! Das Recht auf Bürgerenergie muss erhalten bleiben!“ Mehr Informationen dazu auf Wind-Energie-Kampagne.

Unten folgt noch ein Positionspapier von Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. – BEE + Fachverband Biogas e.V. – FvB + Bundesverband Solarwirtschaft e.V. – BSW + Bundesverband WindEnergie e.V. – BWE als Dokumentation.

Alle Aktionsorte und Zeiten:

Bayern: 8:30-10:00 Uhr

Staatskanzlei (gegenüber), Franz-Josef-Strauß-Ring 1,  München

Kontakt: Nicole Schultz, nicole.schultz@biogas.org

________________________________________

Brandenburg: 10:30 – 12 Uhr

Landtag, Alter Markt 1, Potsdam

Kontakt: Laura Kölbel, be-bb@bwe-regional.de

________________________________________

Hamburg: 10:15 – 12 Uhr

Rathaus Markt oder Jungfernstieg/Reesendammbrücke (noch unklar), Hamburg

Kontakt: Heinz Otto, h.otto@bwe-regional.de

________________________________________

Hessen: ab  10 Uhr

Landtag, Schloßplatz 1-3, Wiesbaden

Kontakt: Joachim Wierlemann, he@bwe-regional.de

________________________________________

Niedersachsen: 10:15 – 12 Uhr

Ort: Staatskanzlei, Planckstr. 2, Hannover

Kontakt: Paul Schächterle, p.schaechterle@bwe-nord.net

________________________________________

Nordrhein-Westfalen: 9:30 – 12:30

Ort: Landtag, Platz des Landtages 10, Düsseldorf

Kontakt: Jan Dobertin, info@lee-nrw.de

________________________________________

Sachsen: 09:00

Ort: Staatskanzlei, Archivstraße 1, Dresden

Kontakt: Jan Schubert, sn@bwe-regional.de

________________________________________

Sachsen-Anhalt: 10:00-11:30

Ort: Staatskanzlei, Hegelstraße 40 – 42, Magdeburg

Kontakt: Jörg Dahlke, joerg.dahlke@lee-lsa.de

________________________________________

Schleswig-Holstein: 11 Uhr

Ort: Landtag, Düsternbrooker Weg 80, Kiel

Kontakt: Sven Köllner, s.koellner@wind-energie.de

Energiewende retten! – EEG verteidigen!

PS: Dieser ZDF- Beitrag beschreibt die Bedrohung der Energiewende durch die Bundesregierung sehr deutlich

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/live/1822600/Das-ZDF-im-Livestream#/beitrag/video/2722844/Sonne,-Wind-und-Wut

Weitere Termine:

  1. Mai – bundesweite Warnminute „5 vor 12“ zur Rettung der Energiewende

Ende Mai/Anfang Juni – große Demonstration in Berlin, www.wind-energie.de/eeg-kampagne

Dokumentation: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. – BEE + Fachverband Biogas e.V. – FvB + Bundesverband Solarwirtschaft e.V. – BSW + Bundesverband WindEnergie e.V. – BWE

Di. 10. Mai 2016

Energiewende retten!

Die Diskussion um den nachhaltigen Umbau der deutschen Energiewirtschaft hat mit den Vereinbarungen von Paris neue Impulse bekommen. Deutschland ist nicht nur Vorreiter der Energiewende im eigenen Land, sondern in vielen Bereichen technologischer Weltmarktführer.

Wir haben uns die besten Voraussetzungen erarbeitet, auf deren Basis Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigte, Industrie, Akteure im ländlichen Raum und Umweltverbände gemeinsam erfolgreich an einer nachhaltigen wirtschaftlichen Zukunft arbeiten können.

Mit Sorge verfolgen wir nun die Debatten um Ausbaupfad, Begrenzungen und gedeckelter Stromanteile für Erneuerbare Energien. Der Gesetzesentwurf zur EEG-Novelle aus dem Bundeswirtschaftsministerium veranlasst uns, wichtige Änderungen im Interesse von über 370.000 Beschäftigten, der Stärkung der industriellen Basis, der Sicherung der Wertschöpfung im ländlichen Raum, der Bürgerbeteiligung und der Erreichung der CO2-Minderungsziele einzufordern.

Hierzu zählen insbesondere:

Ausbau Windenergie an Land:

  • Nach intensiven Verhandlungen wurde im EEG 2014 ein Ausbaukorridor für Windenergie an Land von 2.500 MW netto pro Jahr Dieser Konsens muss mindestens bestehen bleiben. Eine Begrenzung der Onshore-Windenergie, durch die Verrechnung mit dem Zubau anderer erneuerbarer Technologien, steht dem Ziel der Kosteneffizienz entgegen. Deshalb muss sich der Ausbau mindestens an der “Marktanalyse Wind an Land“ des Bundeswirtschaftsministeriums orientieren.

Ausbau Bioenergie:

  • Bei der Beibehaltung der Regelungen des EEG 2014, wird es spätestens ab 2021 zu einem massiven Einbruch der Stromerzeugung aus Biomasse kommen, da die ausscheidenden Anlagen nicht durch Neuanlagen ersetzt werden. Um die Stromerzeugung aus Biomasse zu stabilisieren, den im EEG vorgesehenen moderaten Anlagenneubau zuzulassen und eine echte Anschlussregelung für Bestandsanlagen zu schaffen, muss der Ausbaukorridor dringend angepasst werden. Die beste Möglichkeit ist die Umstellung des Ausbaupfads von 100 MW brutto auf 100 MW netto pro Jahr,h. dass der Ausbaupfad jedes Jahr um die (vorrausichtlich) aus dem EEG ausscheidende Leistung erhöht werden sollte.

Ausbau Solarenergie:

  • Es sollten zumindest die von der Bundesregierung angestrebten jährlichen 2,5 GW-Photovoltaikzubau in Deutschland erreicht werden können. Zur Absicherung der Ausbauziele muss das Auktionsvolumen ebenerdig errichteter Solarparks auf 1.000 MW pro Jahr verdoppelt werden. Größere Aktionsmengen für ebenerdig errichtete Solarparks sind tragbar. Standort-Restriktionen sollten möglichst gleichzeitig gelockert werden. Auf Ausschreibungen bei Solarstromanlagen auf oder an Gebäuden muss jedoch ebenso verzichtet werden wie auf eine finanzielle Belastung solarer Selbst- und Mieterstromversorgung.

Ausbau Windenergie auf See

  • Für die Offshore-Windenergie muss auch ab 2020 ein Zubau erfolgen können, der die wirtschaftliche Basis der Industrie erhält. Die Einführung von Ausschreibungen muss ein Höchstmaß an Planungs- und Rechtssicherheit gewährleisten. Offshore-Projekte haben lange Laufzeiten. Unklare Zukunftsperspektiven gefährden bereits heute gerade die mittelständische Industrie und zwingen zu Kurzarbeit und Beschäftigungsabbau.

Kein Ausbaudeckel

  • Der Zubau von erneuerbaren Energien darf nicht durch einen Ausbaudeckel ausgebremst werden. 45 Prozent erneuerbarer Strom bis 2025 dürfen keine starre Obergrenze werden. Die deutschen Klimaziele erfordern vielmehr einen deutlich stärkeren Ausbau als aktuell vorgesehen, wie die Klimaschutzszenarien für die Bundesregierung bestätigen. Demnach ist ein „frühzeitiger und anhaltend starker Ausbau“ deutlich über den Ausbauzielen notwendig, um bis 2050 80 bis 95 Prozent CO2-Minderung erreichen zu können. Auch das angestrebte Ziel von mehr Kosteneffizienz würde durch eine Deckelung des Ausbaus stark behindert. Erst ein ausreichend dynamisches Ausbauvolumen sorgt für Investitionen in innovative Technologien und Fertigungsprozesse mit denen nachhaltige Kostensenkungen erreicht werden können.

Akzeptanz und Akteursschutz

  • Die breite Akzeptanz der Energiewende muss erhalten bleiben. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und anderen kleinen Akteuren am Ausbau erneuerbarer Energien ist dafür entscheidend und schafft nicht zuletzt auch mehr Wettbewerb.
  • Damit weiterhin eine große Vielfalt von Akteuren gewährleistet ist, muss das EEG 2016 geeignete Regelungen treffen. Notwendig ist – ähnlich wie bei der Photovoltaik bereits geschehen – mindestens die Einführung einer sinnvollen Ausnahmeregelung für Windkraftanlagen an Land (de minimis). Der EU-rechtlich mögliche Rahmen, Projekte mit bis zu sechs Anlagen mit je bis zu drei MW von Ausschreibungen auszunehmen, muss dafür ausgeschöpft werden.
  • Bei der Bioenergie müssen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens Regelungen geschaffen werden, die einen fairen Wettbewerb zwischen Anlagen mit hoher und Anlagen mit niedriger Leistung ermöglichen, analog zum Referenzertragsmodell bei der Windenergie an Land. Darüber hinaus sind adäquate Ausnahmeregelungen (de minimis) notwendig, insbesondere für Güllekleinanlagen, Bioabfallvergärungsanlagen, besonderes systemdienliche Biogas-Bestandsanlagen sowie Anlagen mit sehr niedriger Leistung.
  • Die komplexen und heterogenen Projekt-, Investorenstrukturen, Finanzierungs- und Planungsprozesse erfordern bei der Förderung von Photovoltaik-Anlagen an Gebäuden die Beibehaltung des derzeitigen EEG-Mengen- und Preisfindungsmechanismus.

Den dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien derart drastisch einzuschränken, wie es die Reformvorschläge zum EEG 2016 vorsehen, halten wir klima- und wirtschaftspolitisch für falsch. Stattdessen muss es unser gemeinsames Ziel sein, die Potenziale für einen Umbau der Energiewirtschaft weiter zu fördern und die Verknüpfung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität auf den Weg zu bringen.

×