Hochradioaktiver Atommüll aus Jülich darf ins Zwischenlager Ahaus – Aktionen angekündigt

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Sollen künftig im Zwischenlager Ahaus abgestellt werden: 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem AKW AVR Jülich.

Noch steht die Genehmigung für den Transport von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll aus. Aber jetzt hat das Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt, dass diese Behälter mit ihrer brisanten Fracht künftig im Zwischenlager Ahaus aufbewahrt werden dürfen. Vor Ort in Ahaus reagiert die BI mit Protest und der Ankündigung, Widerstand gegen diese Atomtransporte zu organisieren. Anti-Atom-Verbände und -Initiativen fordern ein neues Zwischenlager vor Ort in Jülich, um die gefährlichen Atomtransporte überflüssig zu machen. Kritisiert wird auch, dass die Sicherheit in Ahaus nur unwesentlich besser sei als in Jülich, auch wenn dort derzeit Baumaßnahmen zum Terrorschutz erfolgen. Verwiesen wird auch darauf, dass die Genehmigung des Lagers in Ahaus bereits Anfang der 2030er Jahre auslaufe und dann erneut eine Zwischenlösung und abermals Atomtransporte erforderlich werden. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hatte jüngst auf Nachfragen eines Linken-Bundestagsabgeordneten mitgeteilt, dass Gespräche zwischen NRW und ihrem Ministerium über die Durchführung der Atomtransporte stattfinden würden. Damit wird immer wahrscheinlicher, dass es die vom Betreiber der ehemaligen Kernforschungsanlage Jülich geplanten Exporte dieses Atommülls in die USA zumindest in den nächsten Jahren nicht geben wird. „Hochradioaktiver Atommüll aus Jülich darf ins Zwischenlager Ahaus – Aktionen angekündigt“ weiterlesen

Atommülllagerung am Rande des Rechtsstaats: Grünes Ministerium erlaubt „Bereitstellung“ im nicht genehmigten Lager

Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel: Gericht hob die Genehmigung wegen fehlender oder falscher Sicherheitsnachweisen auf. Liegt die Verantwortung beim BMU? Foto: Dirk Seifert
Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel: Gericht hob die Genehmigung wegen fehlender oder falscher Sicherheitsnachweise auf. Trotzdem lässt die Grüne Atomaufsicht weitere Einlagerung zu und nennt das „Bereitstellung“. Foto: Dirk Seifert

Atommülllagerung am Rande des Rechtsstaats. Egal wie, irgendwie irgendwo findet sich schon der passende Paragraph. Vattenfall erhält jetzt von der zuständigen grünen Atomaufsicht in Schleswig-Holstein die Genehmigung, in einem Castor-Zwischenlager, dem ein Oberverwaltungs- mit Zustimmung eines Bundesverwaltungsgerichts die Betriebsgenehmigung entzogen hat, hochradioaktiven Atommüll einzulagern. Weil es nach Atomrecht keine Zwischenlagerung ist, nennt man das nun „Bereitstellung“. Über die heutige Pressekonferenz, auf der der Minister Robert Habeck diese Entscheidung mitteilte, berichten u.a. die SHZ und der NDR.

Es mag sein, dass in irgendeiner Rechts-Deutung das Vorgehen der Atomaufsicht bei der Genehmigung hinzubiegen ist. Dass ein Urteil höchster bundesdeutscher Gerichte damit im Grunde zur Farce und Bedeutungslosigkeit erklärt wird, wirft massive Fragen im Umgang mit Atommüll und dem Rechtsstaat auf. Umso mehr, als ein Grüner Minister hier am Start ist.

Beeindruckend auch das Tempo, mit dem die Kieler Aufsicht Vattenfall zu dieser Genehmigung verhilft. Erst im Mai 2016 berichteten Medien über den Antrag von Vattenfall zur „Bereitstellung“ des Atommülls im nicht genehmigten Castor-Lager. Ein neuer Genehmigungsantrag für die Castor-Halle, der die bisherigen Mängel bei den Sicherheitsnachweisen beheben soll, dauert aber noch mindestens zwei Jahre bis zur Genehmigung.

Obwohl das OVG Schleswig urteilt, dass Sicherheitsnachweise für die Castor-Halle nicht erbracht seien und Mängel festgestellt wurden, sagt der Grünen-Minister, dass das Castor-Lager das sicherste Gebäude auf dem Vattenfall-Gelände sei. Der Minister betonte auch, dass gegen die Genehmigung des Ministeriums die Möglichkeit einer Klage bestehe, warnte aber, dass diese die mögliche Sicherheitsverbesserung aus seiner Sicht gefährde. Mit der gleichen Logik müsste man im Grunde die Klägerin kritisieren, die mit ihrer Klage wegen mangelnder Sicherheit des Castor-Lagers für die Aufhebung der Genehmigung gesorgt hatte.

Fernwärme Standort Wedel am Ende: LINKE-Bürgerschaftsfraktion fordert Rücknahme der Genehmigungsanträge

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Der Bürgerschaftsabgeordnete Stephan Jersch (zweite Reihe mit Sonnenbrille) jüngst bei einer BUND-Aktion.

Mit einem Antrag in der Hamburgischen Bürgerschaft will die Links-Fraktion die Stadt Hamburg als Minderheitspartner der „Vattenfall Fernwärme Hamburg GmbH“ dazu bringen, die Genehmigungsanträge für den Neu- und Ersatzbau des alten Heizkraftwerks in Wedel zurückzuziehen. Umweltsenator Jens Kerstan hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass der Standort Wedel für die künftige Planung bei der Fernwärmeversorgung der Hansestadt keine Rolle mehr spiele. Für die BürgerInnen am Standort Wedel wäre es ein wichtiger Schritt, würden die Anträge endlich vom Tisch genommen.

In dem Antragsentwurf fordert der energiepolitische Sprecher der Linksfraktion, Stephan Jersch, dass das Land Hamburg als Anteilseigner und künftiger Eigentümer der Fernwärme samt des alten Kohleheizwerks gegenüber Vattenfall dafür sorgen solle, dass die „bestehende Genehmigung für ein Ersatzkraftwerk am Standort Wedel zurückgezogen wird“. Außerdem solle die Stadt als Anteilseigner gegenüber Vattenfall dafür „Sorge tragen, dass die derzeit anhängigen Klageverfahren gegen einen Ersatzbau in Wedel vorerst, bis zum Übergang des Standorts Wedel in den Besitz der FHH, ruhend gestellt werden“, heißt es im dem Antragsentwurf, der umweltFAIRaendern vorliegt.

Nach dem erfolgreichen Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ läuft die Rekommunalisierung der Energienetze samt der Fernwärme. Spätestens 2019 wird die Fernwärme zu 100 Prozent wieder vollständig in öffentliches Eigentum überführt. Ziel des Volksentscheids ist auch eine demokratische Kontrolle und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien. Im Rahmen eines Wärme-Dialogs konnten die Initiativen deutlich machen, dass es bessere Alternativen zum bislang geplanten Ersatz des Kohle-Heizwerks in Wedel gibt. Zentral ist dabei der neue Energiestandort in Stellingen, der inzwischen auch bei den Senatsplanungen eine große Rolle spielt. Dazu diskutierte jüngst auch der neue Energienetzbeirat. (siehe dazu auch den Link oben)

Atomkonzerne müssen zahlen: LINKE stellt Antrag zur Fortsetzung der Uransteuer

Auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel fordert die Fraktion DIE LINKE jetzt in einem Antrag die Verlängerung der Uran-Brennelemente-Steuer über das Jahr 2016 hinaus. „Aus nicht nachvollziehbaren Gründen ist diese ökonomisch und ökologisch richtige und zielführende Uran-Steuer von der schwarz-roten Bundesregierung bis Ende 2016 befristet worden. Wir setzen uns für eine Verlängerung dieser Steuer ein. Wer sie nicht zahlen will, kann die Atomkraftwerke früher abschalten“, sagte der für Atomausstieg zuständige Sprecher der Bundestagsfraktion.

  • Der Antrag der Fraktion DIE LINKE „Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke ‒ Die Brennelementesteuer muss bleiben“ ist hier als Drucksache 18/9124 online (PDF) und unten im Wortlaut:

Rund fünf Milliarden Euro könnte der Verzicht auf diese Steuer den Atomkonzernen einbringen. Die Steuer fällt beim Einsatz von Brennelementen in den Atomkraftwerken an. Erst Ende 2021/22 sollen die letzten sechs Atommeiler endgültig abgeschaltet werden.

Zdebel weiter: „Schon jetzt droht, dass die Atomkonzerne sich aus der Verantwortung für die wachsenden Kosten der Atommüllentsorgung aus dem Staub machen und die Risiken bei den Bürgerinnen und Bürger verbleiben sollen. Nach der Sommerpause wird sich der Bundestag mit den entsprechenden Vorschlägen auf Basis der Empfehlungen der „Kommission Finanzierung Kernenergieausstieg“ (KFK) befassen. Für eine Politik der Umverteilung zu Lasten der Bürger sind wir nicht zu haben. Die Atomkonzerne hatten die Gewinne, nun müssen sie auch für die Kosten in vollen Umfang Verantwortung übernehmen. Dazu gehört auch die Besteuerung der Brennelemente in Atommeilern.“

Der Antrag im Wortlaut:

Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke: Die Brennelementesteuer muss bleiben

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Jahr 2010 beschloss die Bundesregierung, den Brennstoff der Atomkraftwerke (AKW), also Uran oder Plutonium, bis zum Ablauf des Jahres 2016 zu besteuern. Auch die CDU/CSU betonte damals, die Steuer sei „aus ökonomischen wie ökologischen Gründen richtig und zielführend.“ (Plenarprotokoll 17/55). Es handele sich um einen Subventionsabbau mit dem Ziel, die direkte Bevorzugung der Atomindustrie zu beenden. Gründe, warum diese sinnvolle Steuer seinerzeit befristet wurde, wurden nicht genannt. Die SPD hatte bereits in ihrem Wahlprogramm von 2013 gefordert, die Steuer über 2016 hinaus zu erheben und sogar eine Erhöhung angemahnt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sprach sich im letzten Jahr nach dem EuGH-Urteil ebenfalls erneut für eine Entfristung aus.

Für die Befristung der Brennelementesteuer gibt es keine plausiblen Gründe. Durchschnittlich etwa 144 Millionen Euro fallen pro Reaktor und Jahr an. Geht man von den Laufzeiten aus, die das derzeit gültige Atomgesetz den acht noch laufenden Atomkraftwerken zugesteht, macht das insgesamt mehr als fünf Milliarden Euro, welche die AKW-Betreiber durch die Abschaffung der Steuer einbehalten dürften.

Als Reaktion auf Klagen der Atomkonzerne bestätigten Gerichte, dass die Steuer rechtmäßig sei. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte in einer Vorabentscheidungsvorlage vom 4.Juni 2015, Az: C 5/14) im Sinne des deutschen Gesetzgebers und kam zu dem Ergebnis, dass es sich weder um eine unzulässige Strom- noch um eine unzulässige Verbrauchssteuer handele. Auch stelle die Brennelementesteuer keinen Verstoß gegen die EU-Energierichtlinie sowie das EU-Wettbewerbsrecht dar. Eine Ungleichbehandlung der Atomkraft gegenüber anderen Formen der Energieerzeugung sei zudem gerechtfertigt, da hier Jahrtausende lang strahlender Atommüll anfalle, dessen dauerhaft sichere Lagerung in der Zukunft mit hohen Kosten für die Allgemeinheit verbunden ist. Bereits zuvor hatte das Finanzgericht Baden-Württemberg die Klage der Atomkonzerne mit Beschlüssen vom 11. Januar; Az. 11 V 2661/11 und 11 V 4024/11, zurückgewiesen und entschieden, dass keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer bestehen.

Demgegenüber spricht sich aber die Atom-Finanzkommission (KFK) in ihrer Empfehlung vom 27. April 2016 dafür aus, die Energieunternehmen gegen Zahlung eines einmaligen „Risikoaufschlags“ von 6,14 Milliarden Euro aus der Haftung für künftige Kostensteigerungen bei der Atommülllagerung zu entlassen. Damit wird das Verursacherprinzip in diesem Bereich aufgegeben. Während heute offiziell die gesamten Kosten auf ca. 48 Mrd. Euro geschätzt werden, kommen andere bereits zu Kostenschätzungen um ca. 70 Mrd. Euro (vgl. Studie „Atomrückstellungen für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung“ des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft von Oktober 2014). Die Brennelementesteuer wiederum würde bis 2022 noch weitere staatliche Einnahmen von zusätzlich ca. fünf Milliarden Euro erbringen. Wird sie abgeschafft, wird den Energiekonzernen also fast der gesamte Risikoaufschlag als Steuergeschenk wieder zurückgegeben. Auf diese Weise entfiele die einzige Gegenleistung für die Enthaftung.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Kernbrennstoffsteuergesetzes vorzulegen, durch den die bislang geltende Befristung der Brennelementesteuer bis Ende 2016 aufgehoben und statt dessen die Erhebung der Brennelementesteuer bis zum Ende der im Atomgesetz festgelegten Restbetriebsdauer der jeweiligen Atomkraftwerke verlängert wird.

Berlin, den 6.7.2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion


 

Hochradioaktiver Atommüll: Zwischenlagerung als problematischer Dauerzustand

Die vermeintliche Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle wird zum Dauerzustand und immer mehr zum Sicherheitsproblem. Statt bislang geplanter 40 Jahre, könnte die bislang oberirdische Lagerung in nur wenig zusätzlich gesicherten Hallen 80 oder noch mehr Jahre dauern. Auch wenn im Standortauswahlgesetz als Datum 2050 für ein betriebsbereites „Endlager“ steht. Die „Endlager“-Kommission hat dies eher als optimistisches und politisches Wunschdatum bezeichnet. Tatsächlich dürfte es ein solches Lager aber erst 2080 oder gar noch später geben. Bürgermeister der Gemeinden mit Zwischenlagern fordern daher ein neues zentrales Eingangslager, damit nach Ablauf von 40 Jahren ihre Gemeinden den Atommüll tatsächlich los werden und nicht hintenrum zum Endlager werden. Gegen die mangelnde Sicherheit der bestehenden Lager bringen AtomkraftgegnerInnen derzeit Klagen auf den Weg. Wie sieht der zukünftige Umgang bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle aus? Diese Frage könnte ausgerechnet beim wahrscheinlichen Neubau eines Zwischenlagers in Lubmin/Greifswald eine Antwort finden. „Hochradioaktiver Atommüll: Zwischenlagerung als problematischer Dauerzustand“ weiterlesen

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