Risiko Uranfabrik Gronau: Flugverbotszone zu klein
Bürgerinitiativen rund um die Uranfabrik Gronau warnen vor Sicherheitsrisiken, weil die Flugverbotszone viel zu klein ausgelegt ist. Das ergibt sich aus einem Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts. Die PM als Dokumentation: „Flugverbotszone über Urananreicherungsanlage Gronau zu klein: – Konsequenzen aus Berliner Flugrouten-Urteil gefordert, – „Jetzige Mini-Flugverbotszone bietet keinen Schutz“
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), das Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen sowie der Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau fordern die NRW-Landesregierung auf, aus dem wegweisenden Flugrouten-Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 23. Januar 2013 unverzüglich Konsequenzen für die Flugverbotszone rund um die Urananreicherungsanlage Gronau zu ziehen.
Die Berliner OVG-Richter hatten eine Flugroute für den geplanten Berliner Großflughafen für unwirksam erklärt, weil die Flugzeuge in einer Höhe von 2600 Metern und in einer Entfernung von 3 Kilometern den Forschungsreaktor BER II am Wannsee passiert hätten. Erst am 10. Januar 2013 hatte die NRW-Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion jedoch mitgeteilt, dass rund um die Urananreicherungsanlage Gronau nur eine Flugverbotszone von rund 600 Metern Höhe und 1,5 km Abstand gelte (Landtagsdrucksache 16-1832, s. Anhang dieser PM). Bereits vor dem Urteil mussten am Wannsee Sportflugzeuge einen Abstand von 3,7 km einhalten.
„Die Berliner Richter haben juristisch neue Maßstäbe für Flugverbotszonen über Atomanlagen gesetzt. Darauf muss die Landesregierung in Düsseldorf nun reagieren. Die jetzige Mini-Flugverbotszone rund um die Urananreicherungsanlage Gronau bietet vor Flugzeugabstürzen keinerlei Schutz“, so Udo Buchholz vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz und Mitglied im Arbeitskreis Umwelt Gronau.
Es ist zudem zu bedenken, dass die Urananreicherungsanlage auch nach Auskunft der Landesregierung nicht verbunkert ist, und dass Tausende Tonnen Uranhexafluorid in einem „Freilager“ unter freiem Himmel lagern. Die Urananreicherungsanlage Gronau ist also kein kleines Punktziel, sondern aus der Luft weithin sichtbar. Somit ist auch eine wesentlich größere Gefahr gezielter Anflüge gegeben.
Konsequenzen auch für andere Atomanlagen?
„Das Urteil aus Berlin bestätigt, dass die Sicherheitsvorkehrungen rund um die Urananreicherungsanlage Gronau nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind. Es fragt sich zudem, welche Konsequenzen sich für die anderen Atomanlagen in NRW und Umgebung ergeben, also für das Atommülllager in Ahaus, die Atommüllkonditionierungsanlage Duisburg, das Forschungszentrum Jülich sowie das Atomkraftwerk und die anderen Atomanlagen in Lingen. Letztlich lassen sich die Gefahren von Flugzeugabstürzen nur durch die sofortige Stilllegung der aktiven Atomanlagen minimieren. Die Landes- und die Bundesregierung müssen den Umfang von Flugverbotszonen jedenfalls völlig neu bewerten,“ so Matthias Eickhoff vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen.
Demonstration in Gronau und Anti-Atom-Info-Tour
Mittlerweile rufen rund 80 Organisationen und Initiativen für den 9. März um 13 Uhr aus Anlass des 2. Jahrestags der Reaktorkatastrophe von Fukushima zu einer überregionalen Demonstration vor der Urananreicherungsanlage Gronau auf. Bis zur Demonstration veranstaltet das Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen zudem eine Info-Tour durch mehrere Städte des Münsterlandes (weitere Infos: www.fukushima-jahrestag.de).
Weitere Infos: www.fukushima-jahrestag.de, www.sofa-ms.de, www.bbu-online.de, www.urantransport.de, www.kein-castor-nach-ahaus.de“