Atommüll aus Jülich in die USA – Bei den Kosten „nebelt“ die Bundesregierung

Mindestens 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus dem Atomkraftwerk AVR Jülich sollen möglicherweise in die USA exportiert werden. Das sehen Planungen des Bundesforschungsministeriums, der Landesregierung in NRW und des Betreibers Forschungszentrum Jülich vor. Im Haushaltsentwurf für 2015 beantragt die Bundesregierung für die Umsetzung dieser „US-Option“ 65,370 Millionen Euro für 2015 bereit zu stellen und weitere 170,865 Millionen Euro für 2016 ff. Unklar aber bleibt, was genau mit diesem Betrag eigentlich „eingekauft“ wird bzw. wie hoch die Kosten insgesamt für den Export des Atommülls und die Weiterverarbeitung und Lagerung in den USA sein werden. Seitens der Bundesregierung gibt es unterschiedliche Angaben zu den Kosten. Dazu gleich unten mehr. Bis heute gibt es nicht einmal eine entwickelte Technologie, die mit diesen Atommüll aus Jülich umgehen kann.

Widersprüchliche Äußerungen der Bundesregierung zu den Kosten der „US-Option

Im Rahmen der Berichterstattergespräche zu den Haushaltberatungen haben wir gemeinsam mit Roland Claus (MdB Linke, Haushaltsausschuss) zu diesen Planungen einige Nachfragen gestellt, die wir im Folgenden dokumentieren. Die Fragen beziehen sich auf die Haushaltsausschussdrucksache 18(8)379 aus dem Mai 2014, in der dem Ausschuss Bericht über „Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen“ erstattet wurde.

Insgesamt zeigt sich, dass die Bundesregierung es mit den Angaben über die Kosten offenbar nicht sonderlich genau nimmt. Obwohl der Bericht im Mai 2014 bereits Kosten von insgesamt rund 250 Millionen als „Vertrags- und Transportkosten“ im Zeitraum von 2014 – 2018 nennt, teilt die Bundesregierung im September 2014 als Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs: 18/2488, PDF) mit, dass sie zu den Kosten für den Atommüll-Export noch „keine belastbaren Angaben“ machen kann.

Im Bericht vom Mai werden auf Seite 13 die rund 250 Millionen Euro als „Vertrags- und Transportkosten“ aufgeführt und ergänzend erläutert: „Die Kosten konnten noch nicht abschließend abgeschätzt werden, da aufgrund laufender Verhandlungen Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA noch nicht bekannt sind.“ (Hervorhebung HZ)

In den jetzt auf Nachfrage erfolgten Antworten des BMBF vom Oktober 2014 wird nun aber mitgeteilt, dass in der genannten Summe neben der „technischen und rechtlichen Machbarkeit“, der „Räumung des Behälterzwischenlagers Jülich“ sowie dem „Transport der AVR-Brennelemente“ (also das was man als „Vertrags- und Transportkosten“ verstehen kann) auf einmal auch die „schadlose Verwertung der AVR Brennelemente in den USA“ enthalten sein soll, also nun angeblich auch die „eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA“ in dem Betrag enthalten sein soll, die im Mai 2014 noch nicht bekannt waren.

  • Auszug aus dem Bericht des Forschungsministerium an den Haushaltsausschuss (Mittel- und langfristigen Mittelbedarf für die Stilllegung und Entsorgung nuklearer Versuchsanlagen; Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 15. Mai 2014, S. 13).

US-option-ausschnittBerichtanHaushaltaussschuss15Mai2014Erläuternd heißt es: „Vertrags- und Transportkosten“ und „Die Kosten konnten noch nicht abschließend abgeschätzt werden, da aufgrund laufender Verhandlungen Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA noch nicht bekannt sind.“

  • Auszug Kleine Anfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (Drs: 18/2488, PDF):
    Frage 11: „Von welchen Kosten wird derzeit für die Anlieferung, die Lagerung und die Aufarbeitung der AVR-Brennelemente und der THTR-Brennelemente jeweils oder zusammen ausgegangen?“
    Antwort der Bundesregierung: „Zur Höhe möglicher Kosten für Anlieferung, Lagerung und Aufarbeitung der AVR-Brennelemente oder der THTR-Brennelemente können derzeit keine belastbaren Angaben gemacht werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.“ (Die Antwort in Frage 6 bezieht sich darauf, dass die Bundesregierung „Überlegungen“ für einen Export auch der THTR-Brennelemente „konkret nicht weiter verfolgt“ hat.)
  • Auszug aus: „BMBF, Okt. 2014, Beantwortung der Fragen von Herrn MdB Claus (DIE LINKE) zu Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen im Vorfeld des Berichterstattergespräches zum HH 2015 am 13.10.2014, 3004 I Tgr. 80- Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen“

„11) Frage: Bezugnahme Haushaltsausschussdrucksache 18(8)379: Tabelle 1, S. 13 ff: 2. Übersicht zukünftige Projekte: FJZ „US-Option“, 2014-2018: 246.235 Tsd. Euro: “ Vertrags- und Transportkosten- Die Kosten konnten noch nicht abschließend abgeschätzt werden, da aufgrund laufender Verhandlungen Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA noch nicht bekannt sind.“ Siehe dazu auch unten noch weitere Erläuterungen aus dem Bericht.

Konkrete Frage:
Wann soll eine Entscheidung auf welcher Basis fallen, den AVR-Atommüll in die USA zu transportieren? Wie setzen sich die genannten Kosten im Einzelnen zusammen (detaillierte Aufstellung für die einzelnen Kostenstellen)? Sind bei den genannten Kosten auch die THTR-Brennelemente berücksichtig? Welche Kostenstellen (Lagerung, Entsorgung, Verarbeitung, Forschung etc.) werden im Weiteren anfallen? Welche Alternativen werden zum Export derzeit geprüft? Welche Kosten werden überschlägig für welche Alternative derzeit geschätzt? Bis wann liegen Kalkulationen über die Gesamtkosten der „US-Option“ vor? Werden Wissenschaftler des FZJ oder anderen Unternehmen/Organisationen an der konkreten Arbeit/erforderlichen Forschung in den USA beteiligt sein? Sind für die Entwicklung der Aufarbeitungstechnik der HTR-Brennelementkugeln bereits Gelder in die USA geflossen und wenn ja in welcher Höhe?

Antwort:
Die USA haben im Rahmen ihrer Non-Proliferationspolitik Interesse an der Rückführung jeglicher graphitischen Brennelemente bekundet. In der Frühphase der Sondierungen wurde daher auch erörtert, ob die THTR-Brennelemente einbezogen werden sollen. Diese Überlegungen sind nicht konkret weiterverfolgt worden.
Eine Entscheidung im Sinne eines Vertragsschlusses zwischen dem US-Department of Energy (DOE) und dem FZJ zur Realisierung der US-Option kann a) erst erfolgen nach Klärung aller Vorfragen zur technischen und rechtlichen Machbarkeit einer Annahme der AVR Brennelemente durch die USA und b) nur erfolgen im Kontext mit den sich aus der Räumungsanordnung des Wirtschaftsministeriums NRW (MWEIMH) vom 2. Juli 2014 ergebenden Vorgaben zur unverzüglichen Räumung des Behälterzwischenlagers Jülich (BZL Jülich) . Nach dieser Anordnung hat das FZJ gegenüber dem MWEIMH auf der Grundlage eines detaillierten Räumungskonzepts die schnellstmögliche Räumungsoption zu identifizieren und schlüssig darzulegen. Nach den Informationen des FZJ werden hierzu 3 Alternativen untersucht:
• Verbringung der AVR-BE in das TBL Ahaus
• Verbringung der AVR-BE in die USA
• Verbringung der AVR-BE in ein am Standort Jülich neu zu errichtendes ZL

Das Leitkriterium zum Umgang mit den Kernbrennstoffen ist dabei die Sicherheit der Bevölkerung und der Umwelt. Die Entscheidung des MWEIMH, mit welcher Alternative seiner Anordnung Folge zu leisten ist, ist nicht von Kostengesichtspunkten geleitet. Die im Bundeshaushalt 2014 und Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2015 im Einzelplan 30 bei Kapitel 3004 Titel 6 8 5 80 für die „US-Option“ ausgewiesenen Gesamtausgaben des Bundes in Höhe von rd. 246 Mio. € beruhen auf einer Kostenschätzung des Forschungszentrums Jülich zwecks Sicherung der Finanzierung einer möglichen Verbringung der AVR-Brennelemente in die USA Die veranschlagten Kosten betreffen Ausgaben für
• die Prüfung der technischen und rechtlichen Machbarkeit einer Annahme der AVR-Brennelemente durch die USA (als Herkunftsland des uranhaltigen Kernbrennstoffs),
• eine Räumung des Behälterzwischenlagers Jülich,
• einen Transport der AVR-Brennelemente,
• die schadlose Verwertung der AVR-Brennelemente in den USA
Die im Bundeshaushaltsplan 2014 Einzelplan bei Kapitel 3004 Titel 6 85 80 für die „US-Option“ ausgewiesenen Ausgaben für das laufende Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 10 Mio. € betreffen in erster Linie den Finanzierungsanteil des Bundes für die Prüfung der technischen und rechtlichen Machbarkeit einer Verbringung der hochangereicherten AVR-Brennelemente in die USA und ihrer dortigen schadlosen Verwertung. Diese auf US-Seite am Standort Savannah River Site (SRS) durchgeführten Prüfungen dauern noch an. So werden derzeit die Eignung der Einrichtungen sowie des Verfahrens im industriellen Maßstab einer Machbarkeitsüberprüfung unterzogen. In diesem Rahmen prüft das DOE derzeit die Nutzung der H-Canyon Anlage in SRS, um das Graphit chemisch von den Brennstoffkernen zu entfernen. Nach eigenen Angaben hat das FZJ hierzu bislang rund 7,9 Mio. Euro aufgewandt.

Hierzu hat das BMBF zusammen mit dem DOE sowie dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen im April 2014 eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, um einen zweckmäßigen Rahmen für die Prüfung der rechtlichen und technischen Machbarkeit einer Rückführung des uranhaltigen Kernbrennstoffs in die USA zu schaffen. Das DOE hat in diesem Zusammenhang im Mai 2014 mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung begonnen.

Die zuvor genannte Absichtserklärung regelt nicht den Einsatz eines bestimmten Finanzvolumens. Die Bundesregierung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Aussagen über die Kosten einer Rückführung des Kernbrennstoffs des AVR Jülich in die USA machen.

12) Frage: Bezugnahme Haushaltsausschussdrucksache 18(8)379: FJZ “ US-Option“, S. 16: „Die Genehmigungs- und Logistikplanung bei den Transporten ist sehr umfangreich. Rechtliche Einsprüche gegen Transportrouten oder temporäre Zwischenlagermengen könnten erhebliche Auswirkungen haben. Bspw. könnte eine mangelnde Mitwirkung des Landes NRW zur Ermöglichung eines Transports der Brennelemente des A VR zu Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe führen, falls dies die Neuerrichtung eines Zwischenlagers am Standort Jülich erforderlich machen würde.“

Konkrete Frage: Was ist mit „temporären Zwischenlagermengen“ gemeint? Worin ist aus Sicht der Verfasser dieses Berichts eine „mangelnde Mitwirkung“ des Landes NRW zu sehen bzw. wieso wird diese befürchtet? Es wird ein dreistelliger Millionenbetrag für die US-Option im Haushalt eingestellt (250 Mio. bis 2018 s.o.). Diese umfassen lediglich die Vertrags- und Transportkosten, nicht aber die vermutlich höheren Kosten für Lagerung, Verarbeitung und Entsorgung. Wieso warnen angesichts dieser dreistelligen Mio. -Beträge die Berichtsverfasser davor, für ein neues Lager in Jülich ein dreistelliger Millionenbetrag eine „erhebliche Auswirkung“, die aus einer mangelnden Mitwirkung des Landes NRW resultieren könnte? Wenn die Kosten für die US-Option derzeit insgesamt nicht genannt werden können, wieso kann dann eingeschätzt werden, dass der Beau einen neuen Lagers in Jülich gegenüber der US-Option hinsichtlich der Kosten eine „erhebliche Auswirkung“ haben könnte? Bedeuten diese „erheblichen Auswirkungen“, dass die Bundesregierung den Export anstrebt, weil dieser sich kostengünstiger gegenüber anderen Optionen darstellt? Von welchen Kosten für ein neues Lager in Jülich wird ausgegangen und aus welchen Gründen sollte die US-Option kostengünstiger sein?

Antwort:
Bei den hier vom Fragesteller in Bezug genommenen Berichtsausführungen handelt sich um eine Erläuterung allgemeiner Planungs- und Kostenrisiken. In diesem Sinn handelt es sich bei dem Begriff „temporäre Zwischenlagermenge“ um eine kurzfristige Bereitstellungslagerung, die sich bei jedem Transport, sei er nun lang oder kurz bemessen, ergeben kann, wenn Transportbehälter von einem Transportmittel (Luft, Straße, Wasser, Schiene) auf ein anderes Transportmittel umgeladen werden müssen.

Konkret im Hinblick auf die US-Option gehen die aktuellen Planungen des FZJ allerdings davon aus, dass auf Grundlage einer „Just-in time-Logistik“ keine Bereitstellungslagerung erforderlich ist.

Die im Bundeshaushalt 2014 und Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2015 im Einzelplan 30 bei Kapitel 3004 Titel 685 80 für die „US-Option“ ausgewiesenen Gesamtausgaben des Bundes in Höhe von rd. 246 Mio. € beruhen auf einer Kostenschätzung des Forschungszentrums Jülich zwecks Sicherung der Finanzierung einer möglichen Verbringung der AVR-Brennelemente in die USA. Diese Kostenschätzung betrifft die Finanzierung der US-Option in toto; sie ist wegen der noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen mit dem DOE – gerade auch im Hinblick auf die vom Fragesteller in Bezug genommenen Kostenfaktoren (Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA) – mit Unsicherheiten behaftet.

Im Falle einer Realisierung der US-Option wären die – dann unmittelbar beim FZJ anfallenden – Gesamtkosten von Bund und Land NRW (als Zuwendungsgeber) zu tragen. Dabei wirkt das Land NRW über den Aufsichtsrat des FZJ entscheidend an der Willensbildung der FZJ GmbH mit und trägt folglich erhebliche Mitverantwortung bei der Einleitung und Ausrichtung atomrechtlicher Genehmigungsverfahren durch das FZJ als Antragsteller.
Bei dem hierzu vom Fragesteller in Bezug genommenen Berichtstext betreffend eventueller Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe im Falle der Neuerrichtung eines Zwischenlagers am Standort Jülich handelt sich um die rein vorsorgliche Erläuterung eines Kostenrisikos, die in erster Linie – auf der Grundlage von Informationen des FZJ – einen Kostenvergleich zu der Räumungsoption ..Transport der AVR-BE in das zentrale TBL Ahaus“ herstellt. Dabei wäre die Errichtung eines neuen Zwischenlagers in Jülich einschließlich jahrzehntelangen Lagerbetriebs bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers grundsätzlich stets die teurere Variante, weil es sich um die Errichtung eines dezentralen Zwischenlagers exklusiv für die AVR-BE handeln würde.

Bisher ist es nicht gelungen, den Nachweis der Erdbebensicherheit für den Standort Jülich zu führen. Deshalb hat das MWEIMH die Räumung des Jülicher Zwischenlagers angeordnet. Unbeschadet der Kostenaspekte präferiert das BMBF deshalb- auf der Grundlage des aktuell erreichten Verfahrensstandes – aus Sicherheitsgründen und im Einklang mit der Räumungsanordnung des MWEIMH vom 2. Juli 2014 einen Abtransport der AVR-BE in die USA oder in das TBL Ahaus. Welche Option zum Tragen kommt, hängt insbesondere von einer Bewertung des vom FZJ erstellten Detailkonzepts zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR Behälterlager in Jülich durch das MWEIMH als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde ab. Bis dahin sind bereits aus Sicherheitsgründen möglichst beide Transportoptionen offen zu halten.

Die US-Option könnte auf der Grundlage eines möglichst umfassenden Sicherheitsverständnisses zusätzlich auch der von den USA programmatisch intensiv verfolgten und von der Bundesregierung unterstützten globalen Non-Proliferation Rechnung tragen.“

Atomausstieg? Bundesregierung setzt deutsch-brasilianisches Atomabkommen fort

„Atomausstieg in Deutschland und weitere Atomförderung im Ausland passen nicht zusammen!“ Das stellte Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Links-Fraktion heute in seiner Rede zum deutsch-brasilianischen Atomabkommen fest. Die Grünen hatten beantragt, das Abkommen aus den Zeiten der brasilianischen Militärdiktatur zu kündigen. Das Abkommen von 1975 sieht sowohl die „Gewinnung und Aufbereitung von Uranerzen“ vor, als auch die „Herstellung von Kernreaktoren“ und die „Urananreicherung“. Die Rede von Hubertus Zdebel im Bundestag hier als Video und Text. Die große Koalition von CDU/CSU und der SPD sorgte mit der Ablehnung des Antrags dafür, dass das Atomabkommen für weitere fünf Jahre in Kraft bleibt.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Das Atomabkommen zwischen Deutschland und Brasilien wurde vor nunmehr 39 Jahren während der Militärdiktatur in Brasilien unterzeichnet. Alle fünf Jahre verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere fünf Jahre, solange ihn keiner der zwei Staaten kündigt. Zum 18. November dieses Jahres, also in einigen Tagen, könnte die Bundesregierung das Abkommen per diplomatischer Note kündigen. Es würde dann zum 18. November nächsten Jahres auslaufen. Das sind die Fakten.

Das deutsch-brasilianische Atomabkommen von 1975, das nach wie vor in Kraft ist, sieht sowohl die Gewinnung und Aufbereitung von Uranerzen als auch die Herstellung von Kernreaktoren und die Urananreicherung vor. Es ist also in dem Sinne ein Atomförderungsabkommen. Insgesamt acht Atomkraftwerke, eine Urananreicherungsanlage und eine Wiederaufbereitungsanlage sollten in Brasilien mit deutscher Technik gebaut werden. Dieser Atomvertrag war zu Beginn der 80er-Jahre für rund ein Drittel der brasilianischen Auslandsschulden verantwortlich und führte mithilfe einer deutschen Hermesbürgschaft zum Bau des Atomkraftwerks Angra 2, das weniger als 2 Prozent aller in Brasilien erzeugten Elektrizität produziert, obwohl es 14 Milliarden US-Dollar gekostet hat. Siemens/KWU freute sich damals über den Milliardenauftrag. Es war ein „Bombengeschäft“, wie es damals wörtlich hieß.

Stets hatten Kritikerinnen und Kritiker gemahnt, das brasilianische Militär habe versucht, mittels Urananreicherung in den Besitz von Atombomben zu gelangen. Nach dem Übergang zur Demokratie Anfang der 90er-Jahre bestätigte die brasilianische Regierung dies indirekt durch bestimmte Äußerungen. Auch das muss man wissen, weil die Rolle des Militärs in Brasilien immer noch sehr stark ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Linke meint: Atomausstieg in Deutschland und weitere Atomförderung im Ausland passen nicht zusammen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Deutschland verweist gern auf den Atomausstieg. Bis 2022 sollen alle kommerziellen Reaktoren abgeschaltet werden. Das ist aber leider nur die halbe Wahrheit. Deutschland ist weiter ein Atomstaat. Nach 2022 wird weiter Uran aus aller Welt nach Deutschland geliefert, wie es auch jetzt immer noch der Fall ist. In den Anreicherungsanlagen in Gronau und der Brennelementefabrik in Lingen wird das radioaktive Material weiterverarbeitet und angereichert. Auch aus Brasilien treffen dort nach wie vor Lieferungen ein, nach wie vor. Das geschieht auf Basis des Atomabkommens von 1975, das weiterhin in Kraft ist.

Wer ankündigt, sich im eigenen Land aus der Atomkraft verabschieden zu wollen, sollte keine doppelten moralischen Standards anwenden und kann deswegen auch nicht weiter den Ausbau der Atomkraft im Ausland unterstützen. Das ist nicht länger hinnehmbar. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Große Koalition will aber an dem deutsch-brasilianischen Abkommen festhalten. Deutschland und deutsche Konzerne sollen im internationalen Atomgeschäft weiter mitmischen können. Das finden wir auch völlig unakzeptabel. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

  • Kündigung des bilateralen Atomabkommens mit Brasilien, Drucksachen: Antrag der Grünen: 18/2610,  Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) 18/2907

Fragestunde im Bundestag: Gefahrenprävention bei der Gasförderung

Hubertus_Herbert_Fragestunde_2Gemeinsame Stellungnahme von Herbert Behrens (DIE LINKE.) und Hubertus Zdebel zur Fragestunde des Bundestages am 5.11. zum Thema „Gefahrenprävention bei der Gasförderung“. Im Rahmen der Fragestunde an die Bundesregierung am Mittwoch, den 05.11.14, war die Gefahrenprävention bei der Erdgasförderung erneut Thema im Deutschen Bundestag.

Der Abgeordnete Hubertus Zdebel hat das Thema auf die Agenda gebracht und wollte vor allem wissen, ob die Bundesregierung in ihrer geplanten gesetzlichen Neuregelung des Frackings eine Beweislastumkehr vorsieht für Fälle, in denen mögliche Schäden an Mensch und Natur durch die Gasförderung aufgetreten ist. Der zuständige Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Uwe Beckmeyer, gab an, dass eine solche Beweislastumkehr nur für „typische Bergschäden“ nicht aber für gesundheitliche Schäden gelte.

„Für die betroffene Bevölkerung im Umfeld von Gasförderstätten ist diese Aussage ein Schlag ins Gesicht. Wie sollen sie für eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen angemessen entschädigt werden, wenn der Gesetzgeber die Unternehmen vollständig aus ihrer Verantwortung entlässt? Wir brauchen eine gesetzlich verankerte Beweislastumkehr, die explizit auf die Gefährdung von Mensch und Natur durch die Gasindustrie anwendbar ist,“ fordert Hubertus Zdebel.

Herbert_Hubertus_Fragestunde_3Der niedersächsische Abgeordnete Herbert Behrens, in dessen Wahlkreis Osterholz-Verden bereits gefrackt wurde, kritisiert vor allem, dass sich die Bundes- und Landesbehörden gegenseitig die Verantwortung zuschieben. „Angesichts der nachweislichen Verschmutzung von Böden im Umkreis von Gasförderstellen im Landkreis Rotenburg brauchen wir bundeseinheitliche Regelungen zur Gefahrenprävention, die auch das Entziehen bestehender bergrechtlicher Genehmigungen ermöglichen. Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel sieht dafür die gesetzliche Regelung auf Bundesebene nicht gegeben. Dem widerspricht der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und behauptet die konkrete Umsetzung: Der Gefahrenprävention sei Ländersache. Um Klarheit zu schaffen, brauchen wir dringend eine nähere Gefahrenbestimmung im Bundesberggesetz“, so Herbert Behrens.

Die beiden Abgeordneten kritisieren auch die Einschätzung des Staatssekretärs Uwe Beckmeyer, dass ein Zusammenhang zwischen Fracking und erhöhten Leukämieraten nicht gegeben sei, obwohl es bisher noch keine Untersuchungen in dieser Richtung gibt. „Besonders dreist ist die Aussage des Staatssekretärs, es habe im Umkreis Bothel erst einen Frack gegeben. In Wahrheit können wir von mindestens 10 Fracks im Umkreis von 10 km ausgehen. Die eingesetzten Chemikalien sind überwiegend nicht bekannt. Außerdem gibt es im benachbarten Söhlingen eine Verpressbohrung für bei Gasbohrungen hochgefördertes Lagerstättenwasser, das neben Frack-Chemikalien üblicherweise auch natürlich vorhandene Schadstoffe enthält. Auf diesen Aspekt der Lagerstättenwasserproblematik ist der Staatssekretär gar nicht erst eingegangen. Wir brauchen dringend auch strengere Auflagen für die konventionelle Gasförderung,“ so Hubertus Zdebel.

Atommüll: Konzern-Klagen torpedieren Kommission und viele Defizite am Standortauswahl-Gesetz

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Hubertus Zdebel, neulich noch mit Atommüll-Alarm und Fraktion vor Ort in NRW unterwegs.

3.11. – Fünfte Sitzung der Atommüll-Kommission. Zentraler Punkt der Tagesordnung diesmal war die Evaluation des Standortauswahlgesetzes mit einer Anhörung von zehn Experten. Im Vorfeld hatten die ebenfalls eingeladenen Vertreter von Greenpeace, der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg und .ausgestrahlt ihre Teilnahme an dieser Veranstaltung abgelehnt, weil sie sich nicht zum „Feigenblatt der Kommission“ machen wollten. Ihre Kritik am Gesetz und der Kommission hatten die Anti-Atom-Organisationen bereits mehrfach an anderer Stelle formuliert und sind daher der Kommission bzw. den meisten Mitgliedern grundsätzlich auch bekannt.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Links-Fraktion und Mitglied der Kommission hatte bereits letzte Woche zu der Absage der Anti-Atom-Organisationen Stellung genommen: Richtiger Schritt – Umweltorganisationen gegen Atommüll-Kommission.

Auch in der heutigen Sitzung verteidigte er die Absage. Auf der Homepage der Kommission heißt es: „Vor Beginn der eigentlichen Anhörung hatte die Ko-Vorsitzende der Kommission, Ursula Heiner-Esser, Kritik an mehreren Verbänden geübt, die öffentlich ihre Teilnahme an der Anhörung abgelehnt hatten. Hubertus Zdebel (Die Linke) verteidigte die Absage der Verbände hingegen mit Verweis auf die grundsätzliche Skepsis, mit der die Verbände die Kommission seit Anbeginn begleitet hätten.“

Neben der Anhörung zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes ging es zunächst um die Klagen der Atomkonzerne im direkten Zusammenhang mit diesem Gesetz und den Ankündigungen, gegen die Kostenbeteiligung an dem Alternativenvergleich ebenfalls klagen zu wollen. Dazu hatte der BUND einen „Brief“ (PDF) geschrieben, dem sich der Abgeordnete Zdebel gegenüber den Vorsitzenden Müller und Heinen-Esser ausdrücklich anschloss und damit unterstütze, das Thema auf der Sitzung zu behandeln.

Darin heißt es u.a.: „Durch diese Klagen wird die konkrete Ausgestaltung des Verursacherprinzips in Frage gestellt. Außerdem greifen e.on und RWE damit einen wichtigen Punkt der politischen Einigung über das Standortauswahlgesetz an. Das Verbot von weiteren Castor-Transporten nach Gorleben war ein zentraler Punkt für die politische Einigung und ist wichtig für den Aufbau von Vertrauen in eine neue ergebnisoffene Standortsuche.“

Und weiter: „Der BUND hält es grundsätzlich weiter für sinnvoll, dass auch Vertreter der AKW-Betreiber in der Kommission an einem möglichst konsensualen Vorschlag mitarbeiten. Aber die gleichzeitige Mitarbeit in der Kommission und Klagen gegen wichtige Grundlagen der gemeinsamen Arbeit schließen sich aus. Deshalb fordert der BUND, dass die eingereichten Feststellungs-Klagen von e.on und RWE zurückgezogen werden und dass die Vertreter der Unternehmen in der Kommission erklären, dass ihre Unternehmen keine Klage gegen die Kostenregelung des StandAG einreichen werden.“

Eine Aufforderung, der Bernhard Fischer von e.on und Mitglied der Kommission in der Weise nicht nachkommen wollte, trotzdem aber betonte, das e.on weiter an einem Konsens in der Kommission mitarbeiten wollte. Nicht nur Hubertus Zdebel kritisierte dies. Auch z.B. der Anwalt Hartmut Gassner, der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel oder der SPD-Abgeordnete Matthias Miersch verwiesen darauf, dass die Rechtsposition von e.on in dieser Frage massive Probleme für die gemeinsame weitere Arbeit in der Kommission aufwerfen würden. Die weitere Debatte zu diesem überaus brisanten Konflikt soll allerdings nun auf der nächsten Sitzung der Kommission geführt werden.

Immer klarer wird, dass die Atomkonzerne sich von den weiteren Kosten für die Atommüllentsorgung verabschieden wollen. Besonders deutlich wird das in dem Beitrag von Prof. Dr. Christoph Moench im Rahmen der Evaluation (PDF).

  • Antrag der Links-Fraktion: Bad Bank-Pläne der Atomkonzerne zurückweisen – Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführen. Drucksache 18/1959 als PDF herunterladen

Die Anhörung der geladenen Experten zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes macht in der Folge der Sitzung deutlich, dass es dringenden Bedarf für schnelle Veränderungen gibt. Da geht es nicht nur um die Schaffung einer neuer Struktur mit dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgung, von dem mehrere Referenten kritisieren, dass es erhebliche „Schnittstellen-Probleme“ gäbe. Die Beschneidung der Klagerechte ist ebenso in der Kritik wie Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Kostenübernahme durch die Verursacher des Atommülls. Ein – sehr grober – Überblick ist auf der Kommissions-Seite nachzulesen.

Dabei ist sicherlich hervorzuheben: „Ullrich Wollenteit von der Kanzlei Günther stellte die Verfassungsmäßigkeit der Regelung infrage. Das Verfahren habe „gravierende Auswirkungen auf den Rechtsschutz“, denn ein Gesetzesbeschluss könne nur per Verfassungsbeschwerde angegriffen werden.“

Wollenteit hat auch noch einmal in aller Deutlichkeit klar gemacht, dass der Standort Gorleben aus dem Neustart bei der Standort-Suche hätte ausgeschlossen werden müssen. Auch für Zdebel und die Linke ist klar, ein Neustart kann nur gelingen, wenn Gorleben als geologisch ungeeigneter und politisch verbrannter Standort endlich ausgeschlossen wird.

Fracking: DIE LINKE fordert Beweislastumkehr für Bergschäden

Am Mittwoch, 5. November werden Hubertus Zdebel und Herbert Behrens (MdB, DIE LINKE) erneut die Fragestunde des Bundestages nutzen, um die Aufklärung von Schadensfällen in Gasförderregionen zu beschleunigen.

„In Gasförderregionen sind verstärkte seismische Aktivitäten zu beobachten. Es muss schnellstmöglich von unabhängigen Stellen überprüft werden, ob im niedersächsischen Bothel ein Zusammenhang zwischen den erhöhten Krebsraten und der Gasförderung besteht. Das ist die Politik den Menschen vor Ort schuldig. Wenn sich der Verdacht erhärtet, müssen bestehende bergrechtliche Genehmigungen umgehend entzogen werden“, sagt Herbert Behrens.

„Wir brauchen ein neues Berggesetz, das die Interessen von Mensch und Natur in den Vordergrund stellt und nicht die Interessen der Öl- und Gaskonzerne“, sagt Hubertus Zdebel. „Die Beweislast für mögliche Schäden durch die Gasförderung muss den Unternehmen auferlegt werden. Dazu muss im Gesetz auch der Gefahrenbegriff präzisiert werden. Die Einstellung der Bundesregierung in diesem Punkt ist unverantwortlich. Die zuständige Staatssekretärin behauptete bei unserer letzten Anfrage, dass das Berggesetz in seiner jetzigen Form bereits ausreichende Instrumente der Gefahrenprävention biete. Ich finde da allerdings nur schwammige Formulierungen und keine konkreten Vorgaben für die Unternehmen.“

Mündliche Einzelfragen an die Bundesregierung:

  1. Sieht sich die Bundesregierung angesichts erhöhter Krebsraten in Gasförderregionen (Vgl. http://www.berliner-zeitung.de/politik/niedersachsen-macht-fracking-krank-,10808018,28775886.html) veranlasst, die Beweislast für mögliche Schäden an Mensch und Natur durch die Gasförderung im Rahmen ihrer Gesetzesvorschläge zur Regulierung der Fracking-Gasfördertechnik den Unternehmen aufzuerlegen, und ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, bestehende bergrechtliche Genehmigungen zu entziehen, sofern sich Verdachtsfälle erhärten, in denen bergbauliche Maßnahmen gravierende Schäden für Mensch und Natur verursacht haben?
  2. Wie begründet die Bundesregierung ihren Standpunkt, dass bereits nach geltendem Bergrecht eine ausreichende Gefahrenprävention bei der Gasförderung gegeben sei (Drucksache 18/2702 Frage 59) vor dem Hintergrund bekannter und möglicher Auswirkungen der Gasförderung mittels Fracking und der Entsorgung von Lagerstättenwasser auf Mensch und Natur (Zweites Fracking-Gutachten des Umweltbundesamtes „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“), und welche konkreten Maßnahmen zur Gefahrenprävention leitet sie aus den geltenden bergrechtlichen Regelungen ab?
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