Atomwaffentechnik der URENCO steht zum Verkauf – Abgeordneter fragt nach

Die Uranfabriken der URENCO, darunter die Anlage im westfälischen Gronau, sollen verkauft werden. Dabei geht es nicht nur um die Anreicherung von Uran für den Betrieb von Atomkraftwerken. Grundsätzlich kann mit den Zentrifugen der URENCO auch atomwaffenfähiges Uran hergestellt werden. Wie brisant diese Technologie ist, zeigen die äußerst komplizierten Verhandlungen mit dem Iran. Auch dort geht es um Urananreicherungstechnik, wie sie die URENCO einsetzt. Deshalb fragt der linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher der Linksfraktion für Atomausstieg, nun die Bundesregierung über den Stand der Dinge zu diesem Verfahren und will wissen, mit welchen Maßnahmen und Anforderungen die Bundesregierung sicher stellen will, dass ein Verkauf nicht zur Weiterverbreitung von Atomwaffentechnik führt. (Hier die Anfrage als PDF).

Zdebel: „Die Uranfabriken der URENCO stellen einen der leichtesten Wege zur Atomwaffe da. Solch eine gefährliche Technik darf nicht in falsche Hände gelangen. Die Urananlage in Gronau gehört stillgelegt. Um zu verhindern, dass diese Atomwaffentechnik in falsche Hände kommt, muss die Bundesregierung endlich von ihrem Veto-Recht gebrauch machen  und den Verkauf an private Konzerne oder gar Investoren-Gruppen verhindern.“

Derzeit läuft für die URENCO, die Urananlagen in Großbritannien, den Niederlanden, den USA und in Gronau betreibt, das so genannte Bieterverfahren. Es gibt ein weltweites Interesse an der URENCO. Atomkonzerne aus Frankreich, Canada oder Japan, aber auch Investoren-Gruppen haben laut Medienberichten ihr Interesse an einer Übernahme signalisiert. Selbst ein Verkauf an der Börse wird derzeit nicht ausgeschlossen. Die Uranfabrik in Gronau ist vom Atomausstieg ausgenommen und darf ohne zeitliche Befristung weiter für den Weltmarkt produzieren.

Siehe auch:

Uranfabrik Gronau: Wohin mit dem Atommüll?

 

Atommüll-Kommission: Aufbau Bundesamt kerntechnische Entsorgung stoppen

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Neulich auf Info-Tour zum Atommüll-Alarm. Hubertus Zdebel ist für die Linke im Bundestag Mitglied der Kommission Lagerung radioaktiver Abfälle.

Die Anhörung zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes (StandAG) am 3. November zeigte deutlich, was viele Anti-Atom-Verbände schon zuvor massiv kritisiert hatten: Das Gesetz hat erhebliche Mängel. Das hatte die Linke bereits bei der Beschlussfassung im Bundestag kritisiert und daher als einzige Fraktion gegen das Gesetz gestimmt. Zu den vielen Mängeln zählt unter anderem das mit dem Gesetz aus der Taufe gehobene neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgung. Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Specher für Atomausstieg der Links-Fraktion hat in einem Brief die für die Evalutation zuständige AG2 aufgefordert (PDF), sich dafür einzusetzen, dass der Aufbau dieses Bundesamts mindestens solange ausgesetzt wird, bis die Evaluation abgeschlossen ist.

Im StandAG ist geregelt, dass die Kommission Lagerung radioaktiver Abfälle die Aufgabe hat, das Gesetz zu überprüften und Änderungsvorschläge an den Bundestag zu richten. Im ersten Schritt auf den Weg dahin hatte die Kommission daher am 3. November eine Anhörung durchgeführt (die Vorträge sind hier online). Vielfach wurden auch gravierende Mängel an der Idee und der Konstruktion des Bundesamts für kerntechnische Entsorung aufgezeigt.

Dennoch wird seitens der großen Koalition in den Haushaltsberatungen der weitere Aufbau des neuen Bundesamtes weiter betrieben. Unter anderem die Finanzmittel für 20 weitere Stellen sollten für 2015 freigegegeben werden, um die Behörde an den Start zu bringen. Dagegen hatte die Linke im Bundestag per Antrag gefordert, damit mindestens bis zum Abschluss der Evalutation durch die Kommission zu warten. Das aber lehnte die schwarz-rote Mehrheit im Ausschuss ab. Die Stellen sind nun freigegeben. Jetzt muss die Kommission dafür sorgen, dass die freigegeben Mittel einstweilen vom Umweltministerium nicht genutzt werden und das Ende der Evalutation abgewartet wird.

Am kommenden Montag (24. November, Einladung PDF) wird die AG2 zur gemeinsamen Auswertung der Anhörung zusammen kommen und auch zu dieser Initiative des linken Abgeordneten Stellung nehmen.

 

 

Von Fracking-Verbot keine Spur

20.11.2014 – „Der jetzt bekannt gewordene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Fracking fällt deutlich hinter die im Juli von Bundesumweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Eckpunkte zurück. Von einem Fracking-Verbot kann keine Rede sein; die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen laufen in Wirklichkeit auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus. Die Fracking-Gaslobby hat sich durchgesetzt“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Fraktion DIE LINKE. „Angesichts der unvorhersehbaren Risiken für Mensch und Umwelt ist für DIE LINKE klar: Fracking muss ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden.“ Zdebel weiter:

„Noch im Juli 2014 hatten Bundeswirtschaftsminister Gabriel und Bundesumweltministerin Hendricks (beide SPD) ‚die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab‘ angekündigt und in Aussicht gestellt, dass es ‚Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas […] zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland‘ nicht geben werde. Davon kann aber im Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Rede sein. Ursprünglich sollte Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein bis 2021 zu kommerziellen Zwecken komplett verboten und nur für Forschungsprojekte erlaubt werden. Nun ist den Gaskonzernen eine kommerzielle Ausbeutung von Fracking-Gasvorkommen ab 2019 in Aussicht gestellt.Zwar sollen Fracking-Vorhaben in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern untersagt werden. Aber Unternehmen können Probebohrungen zur Erforschung beantragen. Würden diese von den Landesbehörden genehmigt, gilt hierfür die 3000-Meter-Grenze nicht mehr.

Anstatt klare gesetzliche Regelungen vorzulegen, will die Regierung die Entscheidungen jetzt auf eine Kommission, die Zulassungen für einzelne Fracking-Bohrungen prüfen soll, und die Landesbehörden verlagern. Die Lobbyarbeit des Bundesverbandes der Deutschen Industrie hat sich also gelohnt. Die Große Koalition ist bereit, unvorhersehbare Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf zu nehmen, um die kurzfristigen Profitinteressen der Energiekonzerne zu stillen, die einen neuen Wettlauf ums Fracking-Gas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt haben.“

GroKo bereitet Fracking-Betrug vor: LINKE bleibt bei bundesweitem Verbot ohne Ausnahmen!

Laut „Spiegel“ haben sich das Bundesumweltministerium, das Bundeswirtschaftsministerium und das Kanzleramt auf Regelungen verständigt, mit denen die umstrittene Fracking-Methode erlaubt werden kann.

Auch wenn es dabei bliebe, dass Fracking oberhalb einer Tiefe von 3.000 Metern verboten werden soll, wie jetzt die zuständigen Minister Gabriel und Hendricks (beide SPD) entgegen der anderslautenden Spiegel-Berichterstattung betonen: Die Große Koalition bereitet einer extrem risikoreichen und teuren Form der Gasförderung den Weg.

Statt angekündigtem Fracking-Verbot eine weitreichende Erlaubnis

Anders als von der Bundesregierung suggeriert, weisen laut Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) insbesondere die Tongesteine des Unterkarbon, die in Tiefen bis weit über 5.000 Meter versenkt sein können, große Schiefergaspotenziale auf, nämlich mehr als 6 Billionen Kubikmeter. Ein erheblicher Teil dieser tiefliegenden Gesteinsschichten befindet sich in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Große Mengen Schiefergas wären also von den geplanten Gesetzesänderungen ausgenommen. Auch Fracking zur Förderung von Tight-Gas wie in Niedersachsen bleibt weiterhin möglich. Hier von einem „Fracking-Verbot“ zu sprechen ist Augenwischerei: Statt des angekündigten Verbots schafft die Regierung eine weitreichende Fracking-Erlaubnis.

Auch bezüglich des Schutzes des Trinkwassers kann die 3000-Meter-Grenze nicht herhalten: Das Gefahrenpotenzial von Fracking ist unterhalb von 3000 Metern nicht geringer als oberhalb: Wasserführende Schichten werden in jedem Fall durchquert, und es gibt keinerlei Garantien, dass Methan, Frac-Flüssigkeit sowie sogenanntes natürlich vorhandenes Lagerstättenwasser, das Schadstoffe wie radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält, durch Unfälle an den Bohrleitungen oder durch aufgebrochene Gesteinsschichten in das Grund- und Trinkwasser gelangen.

Lobbyarbeit des BDI hat sich gelohnt

Waren die im Juli von Gabriel und Hendricks angekündigten Fracking-Regelungen schon windelweich, wurden seitdem nach dem Motto „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“ immer mehr Aufweichungen vorbereitet. So soll in Natura 2000-Gebieten kein Fracking-Verbot gelten und ist eine ständige Überwachung des Oberflächen- und Grundwassers bei der Versenkung von Lagerstättenwasser und Flowback offensichtlich nicht mehr vorgesehen.

Die Lobbyarbeit des Bundesverbandes der Deutschen Industrie hat sich jedenfalls gelohnt. Die Große Koalition ist offenbar bereit, unvorhersehbare Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf zu nehmen, um die kurzfristigen Profitinteressen der Energiekonzerne zu stillen, die einen neuen Wettlauf ums Fracking-Gas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt haben.

LINKE will Fracking ohne Ausnahme gesetzlich verbieten

Angesichts der vielen Gefahren wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz nicht-toxischer Frac-Flüssigkeiten und unter vorgeblich verschärften Auflagen zu erlauben. Anstatt die Gasförderung in Deutschland per Gesetz auszuweiten, spricht sich DIE LINKE für eine Beschleunigung der Energiewende, den schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien und die konsequente Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen aus. Nur ein vom Bundestag beschlossenes ausnahmsloses Fracking-Verbot in Deutschland bietet ausreichende Rechtssicherheit und kann sicherstellen, dass Fracking nicht durch die Hintertür ermöglicht wird. Deshalb fordert DIE LINKE, Fracking ohne Ausnahme gesetzlich zu verbieten.

linksfraktion.de, 17. November 2014

Atommüll: Regierung beginnt sich der strahlenden Realität zu stellen

„Es ist gut, dass die Bundesregierung beim Thema Atommüll beginnt, sich der Realität zu stellen. Und strahlenden Müll wie den aus der Uranfabrik in Gronau nicht länger aus der Abfallbilanz herausdefinieren will. Im noch nicht veröffentlichten Entwurf des nationalen Entsorgungsplans räumt sie ein, dass sich die Menge leicht- und mittelradioaktiven Atommülls fast verdoppeln könnte. 100.000 Kubikmeter strahlender Uranabfall aus Gronau werden demnach endlich als Atommüll betrachtet und nicht mehr als vermeintlicher Wertstoff ignoriert. Hinzu kommen 200.000 Kubikmeter aus dem Asse-Desaster, wenn es gelingt, den Atommüll dort zu bergen, bevor es zu einer Katastrophe kommt“, erklärt Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für Atomausstieg. Zdebel weiter:

„Jahrelang haben Atomkraftgegnerinnen und -gegner ebenso wie DIE LINKE die Bundesregierung aufgefordert, die Realität endlich anzuerkennen. Jetzt muss die Bundesregierung aber auch die rechtlichen Konsequenzen ziehen und den Uranmüll aus Gronau offiziell als Atommüll deklarieren! Die Uranfabrik in Gronau ist bis heute vom Atomausstieg ausgenommen und hat eine unbefristete Betriebsgenehmigung. Auch das muss sich jetzt ändern, die Anlage muss endlich stillgelegt werden. Gut wäre es, wenn die Regierung nun den nationalen Entsorgungsplan auch endlich veröffentlichen würde, wie ich es bereits gefordert habe.

Was wir brauchen ist eine umfassende Debatte über alle Arten von Atommüll. Nicht nur die Frage der langfristig sicheren Lagerung hochradioaktiver Abfälle ist ungelöst. Auch bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen stehen wir vor einem Scherbenhaufen. Für die Atommüll-Kommission muss es jetzt einen Neustart geben.

In den für diese Art Atommüll vorgesehenen Schacht Konrad passen diese Mengen nach derzeitiger Genehmigungslage nicht hinein. Es darf jetzt keine weiteren Taschenspielertricks mehr geben: Wenn die Bundesregierung mehr Atommüll im Schacht Konrad lagern will, dann muss das jetzt auch beantragt werden. Die Menschen rund um Salzgitter brauchen hier Klarheit.“

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