Urantransporte aus Lingen für marode AKWs in Belgien und Frankreich – Hubertus Zdebel (DIE LINKE) fordert Exportstopp für Brennelemente

Hubertus-Zdbel-Kommission2016-2„Bislang hat die Bundesregierung auch auf Nachfragen von mir im Umweltausschuss immer wieder behauptet, sie könne Atomtransporte mit Uran-Brennstäben von der bundesdeutschen Hersteller-Firma in Lingen zu den maroden AKWs in Doel (Belgien), Fessenheim und Cattenom (Frankreich) nicht untersagen. Das steht im eklatanten Widerspruch zu dem von der Ärzteorganisation IPPNW in Auftrag gegebenen Gutachten, wonach Ausfuhrgenehmigungen für Brennelemente in diese AKWs mit geltendem Recht nicht vereinbar seien und vom insoweit zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht erteilt werden dürfen“, erklärt der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. „Ich fordere die Bundesregierung auf, umgehend die Anordnung eines Exportstopps zu prüfen sowie die weitere Belieferung der Atomkraftwerke in Doel, Fessenheim und Cattenom mit in Deutschland hergestellten Brennelementen zu unterbinden.“

Zdebel weiter: „Der Bund und die Bundesländer haben aufgrund von Sicherheitsbedenken gegenüber Belgien und Frankreich bereits die Stilllegung der grenznahen, maroden Anlagen in Cattenom, Doel und Fessenheim gefordert. Trotz dieser grundlegenden Sicherheitsbedenken untersagt die Bundesregierung die Belieferung dieser Standorte mit Brennelementen aus Lingen bislang nicht, obwohl diese überhaupt erst den Betrieb u.a. der genannten Atomkraftwerke ermöglicht haben und ermöglichen. Die Begründung der Bundesregierung: Sie habe keine Handhabe dagegen.

Wie Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm in dem aktuell vorgelegten Gutachten ausführt, sei zwingende Genehmigungsvoraussetzung für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung laut Atomgesetz, dass die Verwendung der Kernbrennstoffe nicht die ‚innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland‘ gefährde. Dabei seien grundsätzlich alle aus der Anwendung von Kernenergie resultierenden Risiken zu erfassen. Eine Beschränkung auf eine militärische Perspektive gebe es nicht. Erforderlich sei nach dem Atomgesetz zudem ein Handeln bereits aus Vorsorgegründen und nicht erst zur Gefahrenabwehr. Da objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen würden, dass die Anlagen in Doel, Fessenheim und Cattenom nach dem Atomgesetz nicht mehr betrieben werden dürfen, dürften neue Ausfuhrgenehmigungen vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nicht mehr erteilt werden, schlussfolgert Frau Dr. Ziehm in ihrem Gutachten. Bereits erteilte Ausfuhrgenehmigungen könnten bzw. müssten widerrufen werden. Das wiederum bedeute einen Exportstopp für Brennelemente aus Deutschland in die Atomkraftwerke in Doel, Fessenheim und Cattenom.

Über 5 Jahre nach Fukushima und 30 Jahre nach Tschernobyl ist Deutschland nach wie vor von alternden Atomkraftwerken und einer weiterhin aktiven Nuklearindustrie bedroht. Während die verbleibenden acht deutschen Atomkraftwerke bis Ende 2022 abgeschaltet werden sollen, bleibt die nukleare Infrastruktur unangetastet. Sowohl die Brennelementefabrik in Lingen als auch die Urananreicherungsanlage in Gronau, die den Brennstoff anreichert, bevor er zu Brennelementen verarbeitet wird, verfügen weiterhin über eine unbefristete Betriebsgenehmigung. Das ist völlig inakzeptabel. Deshalb fordere ich, dass sowohl die Brennelementefabrik als auch die Urananreicherungsanlage in den Atomausstieg einbezogen werden.“

Das Rechtsgutachen von Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm findet sich unter: https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Exportstopp_Brennelemente_Lingen.pdf

 

Atomkonzerne müssen zahlen: LINKE stellt Antrag zur Fortsetzung der Uransteuer

Auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel fordert die Fraktion DIE LINKE jetzt in einem Antrag die Verlängerung der Uran-Brennelemente-Steuer über das Jahr 2016 hinaus. „Aus nicht nachvollziehbaren Gründen ist diese ökonomisch und ökologisch richtige und zielführende Uran-Steuer von der schwarz-roten Bundesregierung bis Ende 2016 befristet worden. Wir setzen uns für eine Verlängerung dieser Steuer ein. Wer sie nicht zahlen will, kann die Atomkraftwerke früher abschalten“, sagte der für Atomausstieg zuständige Sprecher der Bundestagsfraktion.

  • Der Antrag der Fraktion DIE LINKE „Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke ‒ Die Brennelementesteuer muss bleiben“ ist hier als Drucksache 18/9124 online (PDF) und unten im Wortlaut:

Rund fünf Milliarden Euro könnte der Verzicht auf diese Steuer den Atomkonzernen einbringen. Die Steuer fällt beim Einsatz von Brennelementen in den Atomkraftwerken an. Erst Ende 2021/22 sollen die letzten sechs Atommeiler endgültig abgeschaltet werden.

Zdebel weiter: „Schon jetzt droht, dass die Atomkonzerne sich aus der Verantwortung für die wachsenden Kosten der Atommüllentsorgung aus dem Staub machen und die Risiken bei den Bürgerinnen und Bürger verbleiben sollen. Nach der Sommerpause wird sich der Bundestag mit den entsprechenden Vorschlägen auf Basis der Empfehlungen der „Kommission Finanzierung Kernenergieausstieg“ (KFK) befassen. Für eine Politik der Umverteilung zu Lasten der Bürger sind wir nicht zu haben. Die Atomkonzerne hatten die Gewinne, nun müssen sie auch für die Kosten in vollen Umfang Verantwortung übernehmen. Dazu gehört auch die Besteuerung der Brennelemente in Atommeilern.“

Der Antrag im Wortlaut:

Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke: Die Brennelementesteuer muss bleiben

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Jahr 2010 beschloss die Bundesregierung, den Brennstoff der Atomkraftwerke (AKW), also Uran oder Plutonium, bis zum Ablauf des Jahres 2016 zu besteuern. Auch die CDU/CSU betonte damals, die Steuer sei „aus ökonomischen wie ökologischen Gründen richtig und zielführend.“ (Plenarprotokoll 17/55). Es handele sich um einen Subventionsabbau mit dem Ziel, die direkte Bevorzugung der Atomindustrie zu beenden. Gründe, warum diese sinnvolle Steuer seinerzeit befristet wurde, wurden nicht genannt. Die SPD hatte bereits in ihrem Wahlprogramm von 2013 gefordert, die Steuer über 2016 hinaus zu erheben und sogar eine Erhöhung angemahnt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sprach sich im letzten Jahr nach dem EuGH-Urteil ebenfalls erneut für eine Entfristung aus.

Für die Befristung der Brennelementesteuer gibt es keine plausiblen Gründe. Durchschnittlich etwa 144 Millionen Euro fallen pro Reaktor und Jahr an. Geht man von den Laufzeiten aus, die das derzeit gültige Atomgesetz den acht noch laufenden Atomkraftwerken zugesteht, macht das insgesamt mehr als fünf Milliarden Euro, welche die AKW-Betreiber durch die Abschaffung der Steuer einbehalten dürften.

Als Reaktion auf Klagen der Atomkonzerne bestätigten Gerichte, dass die Steuer rechtmäßig sei. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte in einer Vorabentscheidungsvorlage vom 4.Juni 2015, Az: C 5/14) im Sinne des deutschen Gesetzgebers und kam zu dem Ergebnis, dass es sich weder um eine unzulässige Strom- noch um eine unzulässige Verbrauchssteuer handele. Auch stelle die Brennelementesteuer keinen Verstoß gegen die EU-Energierichtlinie sowie das EU-Wettbewerbsrecht dar. Eine Ungleichbehandlung der Atomkraft gegenüber anderen Formen der Energieerzeugung sei zudem gerechtfertigt, da hier Jahrtausende lang strahlender Atommüll anfalle, dessen dauerhaft sichere Lagerung in der Zukunft mit hohen Kosten für die Allgemeinheit verbunden ist. Bereits zuvor hatte das Finanzgericht Baden-Württemberg die Klage der Atomkonzerne mit Beschlüssen vom 11. Januar; Az. 11 V 2661/11 und 11 V 4024/11, zurückgewiesen und entschieden, dass keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer bestehen.

Demgegenüber spricht sich aber die Atom-Finanzkommission (KFK) in ihrer Empfehlung vom 27. April 2016 dafür aus, die Energieunternehmen gegen Zahlung eines einmaligen „Risikoaufschlags“ von 6,14 Milliarden Euro aus der Haftung für künftige Kostensteigerungen bei der Atommülllagerung zu entlassen. Damit wird das Verursacherprinzip in diesem Bereich aufgegeben. Während heute offiziell die gesamten Kosten auf ca. 48 Mrd. Euro geschätzt werden, kommen andere bereits zu Kostenschätzungen um ca. 70 Mrd. Euro (vgl. Studie „Atomrückstellungen für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung“ des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft von Oktober 2014). Die Brennelementesteuer wiederum würde bis 2022 noch weitere staatliche Einnahmen von zusätzlich ca. fünf Milliarden Euro erbringen. Wird sie abgeschafft, wird den Energiekonzernen also fast der gesamte Risikoaufschlag als Steuergeschenk wieder zurückgegeben. Auf diese Weise entfiele die einzige Gegenleistung für die Enthaftung.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Kernbrennstoffsteuergesetzes vorzulegen, durch den die bislang geltende Befristung der Brennelementesteuer bis Ende 2016 aufgehoben und statt dessen die Erhebung der Brennelementesteuer bis zum Ende der im Atomgesetz festgelegten Restbetriebsdauer der jeweiligen Atomkraftwerke verlängert wird.

Berlin, den 6.7.2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion


 

Endlager-Kommission hat eine große Chance vertan

P1060268
Anti-Atom-Protest gegen die Ergebnisse der „Endlager“-Kommission. Die Fraktion DIE LINKE sagt Nein zu dem Bericht und hat ein Sondervotum eingereicht.
zdebel-linke-brunsmeier-BUND
Sie haben Nein zu dem Bericht der Atommüll-Kommsission gesagt: Hubertus Zdebel, DIE LINKE und Klaus Brunsmeier vom BUND.

„Mit ihrem Bericht hat die Endlager-Kommission eine große Chance für einen wirklichen Neustart vertan. Zu viele Fragen bleiben unbeantwortet, Gorleben kontaminiert weiterhin das Suchverfahren und die Öffentlichkeit wurde kaum beteiligt. Deshalb habe ich im Namen der Fraktion DIE LINKE Nein zu diesem Bericht gesagt und ein Sondervotum abgegeben“, erklärt Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“, zu dem Bericht der Kommission, der nach zweijähriger Arbeit heute an den Bundestagspräsidenten übergeben und der Öffentlichkeit präsentiert werden soll. Zdebel weiter:

P1060278
Die LINKEN MdB Eva Bulling-Schröter, Birgit Menz, Hubertus Zdebel (Mitglied der „Endlager“-Kommission) und Ralph Lenkert beim Anti-Atom-Protest.

„Der geologisch ungeeignete und politisch verbrannte Standort Gorleben hat die Kommissionsarbeit immer wieder blockiert. Diese Blockade hätte die Kommission auflösen und Gorleben aus dem Verfahren nehmen müssen. Das hat sie nicht getan, und damit wird die Suche nach einem dauerhaft sicheren Lager weiter schwer belastet.

P1060201
Zdebel im Gespräch mit Atomkraftgegnern.

Völlig unklar bleibt aber auch, was für ein Lager eigentlich gesucht wird – ob es nur für hoch radioaktiven Atommüll oder auch für leicht und mittel radioaktive Abfälle dienen soll. Das aber ist für die Betroffenen von erheblicher Bedeutung, auch was den Raumbedarf für ein solches Lager angeht.

Auch bei der Öffentlichkeitsbeteiligung bleibt die Kommission weit hinter den im Standortauswahlgesetz und vom Bundestag formulierten Anforderungen zurück. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an ihrer eigenen Arbeit blieb Stückwerk, eine öffentliche Debatte zum Kommissionsbericht fand nicht statt und es gab keinen ernsthaften Versuch, mit den Atom-Kritikerinnen und -Kritikern ins Gespräch zu kommen.

Für das kommende Suchverfahren hat die Kommission zwar viele Beteiligungsformate vorgeschlagen, echte Rechte aber verweigert. DIE LINKE wird bei der nach der Sommerpause anstehenden Novellierung des Standortauswahlgesetzes alles dafür tun, ein öffentliches, faires und ausschließlich an der Minimierung der Strahlenbelastung von Mensch und Natur orientiertes Verfahren durchzusetzen. Wichtig ist, dass es endlich zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte für die nationale Endlagerung ohne Gorleben kommt.“

Hintergrundinfo: Hubertus Zdebel hat zwei Jahre für die Fraktion DIE LINKE als Berichterstatter in der Kommission mitgearbeitet und ist als Vertreter des Bundestags ebenso wie die Vertreter des Bundesrats nicht stimmberechtigt.

Große Koalition peitscht Pro Fracking-Recht durch den Bundestag

Foto7DIE LINKE bleibt dabei: Fracking verbieten, ohne Ausnahmen

Am Freitag, den 24.6.2016 haben CDU/CSU und SPD im Schatten von Fußballeuropameisterschaft und Brexit-Abstimmung ihr Pro-Fracking-Recht durch den Bundestag gepeitscht. Ein durch Anträge der Großen Koalition leicht modifiziertes Fracking-Erlaubnisgesetz soll das gefährliche Gasbohren auf weiten Teilen der Fläche Deutschlands ermöglichen.

Über ein Jahr lag der Entwurf, dessen zentraler Punkt die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ist, in den Schubladen. Dann musste alles ganz schnell gehen. Erst Dienstagabend erhielten die Bundestagsabgeordneten die Änderungsanträge der Großen Koalition. Bereits am Mittwoch wurde in den Ausschüssen abgestimmt. Die Bitte der LINKEN um eine zweiwöchige Beratungsverlängerung wurde abgelehnt. Eine vernünftige Prüfung sollte erst gar nicht erfolgen. Wichtiger als eine seriöse Beratung war es für SPD und CDU/CSU, ihr Regelungspaket im Eiltempo durch den Bundestag zu jagen. So wird die Demokratie ausgehebelt.

Die Gasindustrie kommandiert, und die Große Koalition pariert

Die überfallartige Abstimmung war der Höhepunkt eines abgekarteten Spiels, dessen zentrale Person der Fracking-Lobbyist Martin Bachmann ist. Martin Bachmann ist Vorstandsmitglied der Wintershall Holding, die in Deutschland großflächig fracken will, und Vorsitzender des Fracking-Lobbyverbands „Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG)“, ehemals Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG). Zudem ist Bachmann Vorsitzender des Kuratoriums der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), einer Bundesbehörde, die in der Vergangenheit durch betont frackingfreundliche Stellungnahmen aufgefallen ist. Weiterhin ist Bachmann Vorsitzender der von der Industrie gegründeten Hans-Joachim-Martini-Stiftung, die – wie jetzt bekannt geworden ist – in den vergangenen Jahren ausgewählte Studien, Tagungen, Empfänge und größere Anschaffungen der BGR finanziert hat (siehe: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesanstalt-fuer-geowissenschaften-gutes-geld-fuer-steile-thesen-1.3054942).

Diesem Lobbyisten der Öl- und Gasindustrie hat sich die Große Koalition nun unterworfen. Am 15. Juni hatte Martin Bachmann auf einer Tagung des BVEG mit seiner Ankündigung, das faktische Frackingmoratorium in Niedersachsen aufzukündigen, SPD und CDU unter Druck gesetzt. Der niedersächsische Wirtschaftsminister, der Sozialdemokrat Olaf Lies, wies dies nicht zurück, sondern unterstützte Bachmann per Videobotschaft an den Verband. Lies drohte, die Voraussetzungen für Fracking in Niedersachsen selbst zu schaffen, falls kein bundesweites Frackingrecht kommt. Nur einen Tag später benutzte Bundes-Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) die Drohung von Lies für einen erneuten Vorstoß, Fracking in ganz Deutschland durchzusetzen

https://umweltfairaendern.de/erklaerung-von-umweltministerin-hendricks-zu-fracking-ist-durchsichtiges-und-perfides-manoever/

In der Folge griffen die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen den Vorstoß des niedersächsischen Wirtschaftsministers willig auf, um ihr Pro-Fracking-Recht im Eiltempo durchzupeitschen. Die Gasindustrie kommandiert, und die Große Koalition pariert!

Entschließungsantrag der LINKEN abgelehnt

Trotz der kurzen Zeit hatte die Fraktion DIE LINKE mit ihrem zuständigen Abgeordneten Hubertus Zdebel einen Gegenantrag für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen zur Abstimmung vorgelegt. Die Große Koalition lehnte ihn ab, obwohl die Gefahren des Frackings offensichtlich sind. Hierzu gehören Grund- und Trinkwasserverseuchung durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen, wie es jetzt schon in Niedersachsen zu beobachten ist. Die Entsorgung der Bohrschlämme, die in der Regel Giftmüll darstellen, ist angesichts sinkender Deponiekapazitäten ungeklärt. Die Versenkung von Lagerstättenwasser, das insbesondere radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält, erfüllt nicht die Anforderungen an eine geordnete Abfallentsorgung. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel, insbesondere wegen zahlreicher Lecks und diffuser Quellen bei der Förderung. Nach der Erdgasförderung werden Mondlandschaften hinterlassen. Und solange die Ursachen der erhöhten Krebsraten an Gasförderstandorten in Niedersachsen nicht aufgeklärt sind, ist es unverantwortlich, an Fracking auch nur zu denken. Die Große Koalition gab hingegen den Interessen der Konzerne Vorrang vor dem Schutz der Gesundheit und der Umwelt.

Rechtssicherheit für Tight-Gas-Fracking

Die Änderungsantrage von CDU/CSU und SPD, stellen dabei bloße Kosmetik dar,

wie Hubertus Zdebel in seiner Rede nachwies. Zur Aufsuchung und Gewinnung von Gas und Öl in bestimmten Sandgesteinsarten, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, soll problemlos gefrackt werden können. Diese Reservoirs liegen vorwiegend in Niedersachsen. Doch auch Nordrhein-Westfalen dürfte betroffen sein. Denn im Münsterland, insbesondere an der Grenze zu Niedersachsen, werden Tight-Gas-Lagerstätten erwartet. Damit steht Fracking in Nordrhein-Westfalen weiter auf der Tagesordnung.

Dieses Tight-Gas-Fracking soll in jeder Tiefe möglich sein, also auch bis zur Oberfläche. Damit sind Grundwasserverseuchungen vorprogrammiert. Ein genereller Ausschluss von Tight-Gas-Fracking in einem Bundesland ist nicht möglich, da hierfür im Gesetz keine Länderklausel existiert.

Fracking soll auf weiten Teilen der Fläche Deutschlands möglich sein. Selbst vor Natura-2000-Gebieten schreckt die Große Koalition  nicht zurück. Das Verbot von Förderanlagen in diesen Gebieten gilt nicht bei der Ausbeutung von Tight-Gas-Lagerstätten. Damit können die Bohrtürme zukünftig auf den sensibelsten Flächen errichtet werden.

Die aus Kreisen der Großen Koalition immer wieder behauptete Stärkung der Wasserbehörden findet nicht statt. Dazu hätte die Große Koalition klarstellen müssen, dass Fracking und das Verpressen von Lagerstättenwasser eine echte Gewässerbenutzung mit der Charakterisierung „Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer“ darstellen. Denn damit würde auch der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes Anwendung finden, der scharfe Anforderungen an wasserrechtliche Erlaubnisse stellt. Aus Wortlaut und Begründung des Gesetzentwurfes ergibt sich jedoch, dass dieser für Fracking und Verpressung nicht gelten soll. Wasserbehörden, die ihn bisher herangezogen haben, werden empfindlich geschwächt.

Es ist nicht das Ziel von CDU/CSU und SPD, „hohe Hürden für Fracking“ zu errichten, wie immer betont wurde. Vielmehr ist es das Ziel, die juristischen Hürden für Fracking-Vorhaben in Tight-Gas-Reservoirs aus dem Weg zu räumen –wie es die Gasindustrie verlangt hatte. Aufsuchungserlaubnisse und Betriebspläne sollen die Rechtsicherheit bekommen, die sie bisher nicht haben.

Um eine sichere Energieversorgung geht es bei diesem Gesetz nicht. Tight Gas trägt etwa zu 1 Prozent zur Energieversorgung in Deutschland bei. Dies könnte durch eine forcierte Energiewende schnell aufgefangen werden.

Industrie hat genau das bekommen, was sie wollte

Um der Bevölkerung das Tight-Gas-Fracking schmackhaft zu machen, unternimmt die Große Koalition einen dreisten Täuschungsversuch. Mit den Fantasiebegriffen ‚konventionelles Fracking‘ und ‚unkonventionelles Fracking‘ versucht sie den Eindruck zu erwecken, Fracking im Schiefergestein wäre „schlechtes Fracking“, während Fracking im Sandgestein „gutes Fracking“ wäre. Doch die Technik, die zur Ausbeutung verschiedener Gesteinsschichten verwendet wird, ist immer die Gleiche. Und gleich sind auch die durch Fracking hervorgerufenen Schäden.

Mit der Entscheidung für Tight-Gas-Fracking per Gesetz ist die Auseinandersetzung nicht beendet. Es wird lediglich ein Kampf um jedes Bohrloch provoziert. Dabei steht DIE LINKE an der Seite der Bürgerinitiativen vor Ort, für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Beim Tight-Gas hat die Industrie genau das bekommen, was sie wollte. Und auch beim Schiefergas werden ihre Wünsche erfüllt. Sie erhält eine Option auf Schiefergasförderung für andere Zeiten, wenn sich das teure Fracking nach Gas und Öl in diesen Gesteinsschichten wieder rechnen sollte.

Im Gewand von vier wissenschaftlichen Erprobungsmaßnahmen in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein können die Gaskonzerne mit ersten Aufsuchungsmaßnahmen beginnen. Die einseitig besetzte Expertenkommission zur Begleitung der Erprobungsmaßnahmen, aus der die Zivilgesellschaft ferngehalten wird, soll in abgeschwächter Form weiterhin installiert werden.

Doch es hätte noch schlimmer kommen können: Ursprünglich sollte mit diesem Gesetz auch der unverzügliche großflächige Einstieg in die Schiefergasförderung erfolgen. Dies geschieht jetzt nicht. Das ist der Erfolg der zahlreichen Bürgerinitiativen und Umweltverbände, die sich immer dagegen gewehrt haben.

Die Restriktionen bei der Schiefergasförderung sollen nun statt bis 2018 bis 2021 gelten. Das ist ein kleiner Fortschritt Aber in den kommenden fünf Jahren wird die Gasindustrie intensiv nach Tight Gas fracken und Lobbyarbeit für Schiefergas-Fracking betreiben. Dem muss engagierter Widerstand entgegen gesetzt werden.

NRW: Fracking ist nicht vom Tisch

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft versucht, die Entscheidung des Bundestags schönzureden und scheut auch nicht davor zurück, Umweltminister Remmel zurechtzuweisen, wenn er zu Recht von einem Fracking-Ermöglichungsgesetz spricht.

Auf konkrete Schritte der Ministerpräsidenten für ein konsequentes Fracking-Verbot wartet man jedoch vergebens. Krafts Behauptung, Fracking über den Landesentwicklungsplan zu verbieten, lässt Tight-Gas-Lagerstätten aus. Damit wird das Münsterland für Fracking freigegeben.

Nach dem Fracking-Recht kann ferner durch Landesrecht bestimmt werden, dass Erlaubnisse für Gewässerbenutzungen, bei denen Fracking zur Anwendung kommen soll, in oder unter Gebieten, in denen untertägiger Bergbau betrieben wird oder betrieben worden ist, zu versagen ist. Eine derartige Landesregelung ist schnellstens und umfassend zu verabschieden, um Fracking in diesen Gebieten Nordrhein-Westfalens sicher auszuschließen. Doch hier schweigt Kraft. Auch in NRW ist das Thema Fracking nicht vom Tisch.

Giftmülltourismus von Bohrschlämmen nach NRW

Und auch in einem weiteren Punkt ist die SPD-Grünen Landesregierung in NRW gefordert. Mit der Entscheidung für Tight-Gas-Fracking per Gesetz wird die Menge an zu entsorgenden Bohrschlämmen aus Niedersachsen, die in der Regel Giftmüll darstellen, zunehmen. Angesichts fehlender  eigener  Deponiekapazitäten wird die niedersächsische Landesregierung aus SPD und Grünen verstärkt ihre Entsorgungsproblematik auf Nordrhein-Westfalen abzuwälzen versuchen. Damit war sie bisher durchaus erfolgreich: Die vollmundige Ankündigung von NRW-Umweltminister Remmel, er wolle den Import von Bohrschlämmen aus Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen vorläufig stoppen, ist wie eine Seifenblase geplatzt. Statt des von ihm angestrebten Moratoriums soll jetzt noch zusätzlicher Bohrschlamm in NRW abgelagert werden. Das ist eine umweltpolitische Bankrotterklärung. Wir fordern von der Landesregierung, einen Annahmestopp von Bohrschlämmen in NRW durchzusetzen.

BGR-Skandal muss einschneidende Konsequenzen haben

27132839454_f5244f10fa_o„Es ist ein Skandal, dass sich die BGR als Oberbehörde jahrzehntelang von einer Industrie-Stiftung aushalten lässt. Es widerspricht jeder Lebenserfahrung, dass die Industrie für die Finanzierung von ausgewählten Studien, Tagungen, Empfängen und größeren Anschaffungen keine Gegenleistung erwartet“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss, zu den Enthüllungen über das Verhältnis der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und der von der Industrie gegründeten Hans-Joachim-Martini-Stiftung.

Zdebel weiter: „Jetzt muss konsequent gehandelt werden. Es reicht nicht, die Studien der BGR zu überprüfen. Vielmehr müssen die gesamten Strukturen der BGR sofort auf Korruption überprüft werden und einschneidende strukturelle Veränderungen bei der BGR erfolgen. Ich verlange vom Wirtschaftsministerium eine unverzügliche Aufklärung der Vorgänge und der sich aufdrängenden Fragen und entsprechende Maßnahmen.

Angesichts der Geldflüsse ist es nicht erstaunlich, dass BGR-Wissenschaftler eine Studie verfassten, in der die Hauptverantwortung von Kohlendioxid für den Klimawandel, das bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern entsteht, bestritten wird, oder den Hans-Joachim-Martini-Preis für eine Untersuchung erhielten, die dem Salzstock Gorleben die Eignung als Atommüll-Endlager bescheinigt. Und auch der kontinuierliche Einsatz der BGR für Fracking, bei dem die Probleme der umweltgefährdenden Technik konsequent in den Hintergrund gedrängt wurden, findet so eine naheliegende Erklärung. Hier muss geklärt werden, in welchem Umfang Wissenschaft käuflich war.

Geklärt werden muss außerdem der Hintergrund der überfallartigen Verabschiedung des Pro-Fracking-Rechts im Bundestag durch die Große Koalition in der letzten Woche. Insbesondere stellt sich die Frage nach der Rolle von Martin Bachmann, Vorstandsmitglied der Wintershall Holding, Vorsitzender des BGR-Kuratoriums, Vorsitzender der Hans-Joachim-Martini-Stiftung und Vorsitzender des Fracking-Lobbyverbands ‚Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG).‘“

×