Atommüll im Schacht KONRAD? „BfS will prüfen, aber mit Scheuklappen“

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Letztes Wochenende Nähe Schacht Konrad: Frühstücken mit 1000 Menschen gegen Atommüll

Mit einer Stellungnahme reagiert die Arbeitsgemeinschaft Konrad nach einem erfolgreichen Aktionswochenende (Frühstücksmeile) auf eine Veranstaltung des Bundesamts für Strahlenschutz, die morgen in Braunschweig über die Bühne gehen soll. Wie lässt sich die völlig veraltete Genehmigung für ein geplantes Endlager für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll auf den Stand von Wissenschaft und Technik bringen? Die Möglichkeit: Gar nicht, ist nicht im Programm.

In einer Pressemitteilung der AG heißt es heute: „Am morgigen Donnerstag, den 28.4.2016 veranstaltet das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) einen großen Workshop in Braunschweig zum Thema „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik für das Endlager Konrad (ÜsiKo)“. Auf Basis einer schriftlichen Vorhabensbeschreibung des BfS sollen Stakeholder und Betroffene „Themen und Aspekte identifizieren und sammeln, die bei der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen sind“. Dazu erklären die Bündnispartner Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD, Stadt Salzgitter, IG Metall Salzgitter-Peine und Landvolk Braunschweiger Land:

Ergebnisoffen statt ergebnisorientiert

Wer wirklich Schaden abwehren will, muss eine ergebnisoffene anstatt eine auf schnelle Ergebnisse orientierte Überprüfung durchführen.

Schacht KONRAD ist das einzige Entsorgungsprojekt, das die Bundesregierung nach über 50jähriger Atompolitik in den Händen hält. Andere Projekte wie ASSE II oder Morsleben sind hoffnungslos gescheitert. Ein Standort für die Lagerung der hochradioaktiven Abfälle ist noch lange nicht in Sicht. Deshalb hält die Bundesregierung mit aller Macht an dem veralteten Projekt KONRAD fest.

Trotzdem zeigt wachsender öffentlicher und breiter Protest weit über die betroffene Stadt Salzgitter hinaus inzwischen Wirkung. Der Betreiber reagiert jetzt mit einem Auftrag zur Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen von Schacht KONRAD nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Doch die Prämissen sind klar formuliert: Die Überprüfung soll nicht zu sehr in die Tiefe gehen und es soll nichts heraus kommen, was das ganze Projekt gefährden könnte. Die bestehenden Sicherheitsanalysen sollen weitergelten anstatt insgesamt auf den Prüfstand gestellt zu werden. Doch nur wer die Ermittlung der Naturdaten mit heutiger Technik in Auftrag gibt und nur wer die Berechnung der Langzeitsicherheit mit heutigen Rechenmodellen und -kapazitäten durchführt, kann die tatsächlichen Sicherheitsdefizite der alten Berechnungen aufdecken.

Das BfS will „die Verhältnismäßigkeit der Überprüfungs- und Anpassungsmaßnahmen mit Blick auf die damit verbundenen Sicherheitsnachteile (z.B. längerer Betrieb von Zwischenlagern) abwägen.“ Die Lösung für die Abfälle aus unsicheren Zwischenlagern kann kein unsicheres tiefengeologisches Lager sein, in dem die Abfälle dann auch noch nicht-rückholbar gelagert werden. Die Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe fordert wenigstens eine Rückholbarkeit von radioaktiven Abfällen während der Einlagerungszeit und eine Bergbarkeit der Abfälle für 500 Jahre. Beides ist für KONRAD nicht vorgesehen.

Die Auswahl von Schacht KONRAD erfolgte Ende der 1970er Jahre aus politischen Gründen, ein auf wissenschaftlichen Kriterien basierendes Standortauswahlverfahren fand nicht statt. Auch die Genehmigung erfolgte nicht durch Abwägung von Sicherheitskriterien, sondern aus politischem Kalkül. Nachdem 1999 sowohl das niedersächsische Umweltministerium als Genehmigungsbehörde, als auch das Bundesumweltministerium als Antragsteller erklärt hatten, KONRAD sei nicht genehmigungsfähig wurde seine Genehmigung wider besseren Wissens im Atomkonsens mit den Energieversorgungsunternehmen festgeschrieben und 2002 erteilt.

Ein solches Vorgehen entspricht nicht dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik und ist ebenso wie andere grundlegende Eckpfeiler des Projektes KONRAD nicht heilbar. Diese sind:
– Lagerung in einem Gewinnungsbergwerk
– Lagerung in einem Rohstoffvorkommen
– Lagerung in wasserführenden Schichten

Noch ist Zeit, Schaden abzuwenden und die Pläne für ein völlig veraltetes Atommülllager KONRAD aufzugeben.“

BUND Hamburg: Schlechte Öko-Bilanz für ein Jahr Rot-Grün

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Schlechte Öko-Bilanz nach einem Jahr Rot-Grün in Hamburg. BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch (links) bilanziert Koalitionsvertrag und bisherige Ergebnisse.

Der BUND Hamburg hat die Öko-Bilanz des rot-grünen Senats nach einem Jahr im Amt getestet und für unzureichend erklärt. Gestützt auf die Aussagen im Koalitionsvertrag geht der Umweltverband den bisherigen Stand der Dinge durch und kritisiert, dass sogar ausdrücklich gegen rot-grüne Verabredungen im Vertrag verstoßen werde.

Hier als Dokumentation die Pressemitteilung des BUND mit der als PDF angefügten Auswertung einzelner Umweltthemen:

Ein Jahr Rot-Grün in Hamburg: Grüner Anbau am roten Haus kaum erkennbar

Ein Jahr nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrags stellt der BUND dem rot-grünen Hamburger Senat ein mangelhaftes Zeugnis in der Umweltpolitik aus. Selbst in Bereichen, in denen klare Verabredungen getroffen wurden, seien bislang kaum Erfolge sichtbar.

„Nach den Koalitionsverhandlungen im April 2015 sprach Bürgermeister Olaf Scholz von einem roten Haus mit grünem Anbau. Doch der Anbau gleicht eher einer Einliegerwohnung, die man nur am Klingelschild der Behörden erkennt. Fortschritte im Umwelt- und Naturschutz sehen wir bislang viel zu wenig“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Der BUND Hamburg hat ein Jahr nach dem Start der Koalition den Bearbeitungsstand bei wesentlichen Punkten der Vereinbarung geprüft und festgestellt, dass Rot-Grün bei wichtigen Themen sogar die eigenen Festlegungen missachtet:

  • Energiewende: Im Koalitionsvertrag war vereinbart, dass das alte Kohlekraftwerk in Wedel nicht ertüchtigt wird und die Einspeisung von Wärme aus erneuerbaren Energien vorangebracht werden soll. Trotz dieser klaren Festlegung wurde Anfang Februar dieses Jahres bekannt, dass Vattenfall in den nächsten Jahren über 83 Millionen Euro in Wedel investieren wird und das alte Kraftwerk bis mindestens 2021 am Netz bleibt.
  • Flächenschutz: SPD und Grüne hatten sich darauf verständigt, dass die Landschaftsachsen und die „Grünen Ringe“ Hamburgs sowie Flächen des Biotopverbunds und Pufferzonen von Naturschutzgebieten nicht als Wohnungsbauflächen genutzt werden sollen. Trotzdem überplant die Behörde für Stadtentwicklung in den laufenden Bebauungsplanverfahren über 130 Hektar Fläche in Landschaftsschutzgebieten (LSG) – und dies ohne die ebenfalls in LSG vorgesehenen Flächen für Flüchtlingsunterkünfte.
  • Luftschadstoffe: Die Belastung mit Luftschadstoffen sollte durch verschiedene Maßnahmen gesenkt und ein neuer Luftreinhalteplan innerhalb von zwei Jahren erstellt werden. Tatsächlich haben die Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden in einigen Stadtteilen seit Amtsantritt sogar noch zugenommen. Der neue Luftreinhalteplan soll erst Anfang 2018 vom Senat beschlossen werden.

Gerade beim Thema Luftreinhaltung stellt der Senat laut BUND die Bürgermeisteraussage „Mit mir wird es keine Umweltzone geben“ mit grüner Duldung über geltendes europäisches Recht und vor allem über die Gesundheit von rund 200.000 betroffenen Hamburgerinnen und Hamburgern. „Wenn 80 Prozent der Belastung aus dem Straßenverkehr kommen, darf man verkehrsbeschränkende Maßnahmen nicht kategorisch ausschließen“, kritisiert Manfred Braasch.

Weit entfernt sei die Hamburger Regierung auch von ihrer Ankündigung, einen „stadtverträglichen Flughafen“ zu entwickeln. Zwar gebe es noch von der Vorgängerregierung einen 16-Punkte-Plan zur Lärmreduzierung, der etwa veränderte Flugrouten und eine bessere Überwachung des Nachtflugverbots beinhalte. Von der Umsetzung des Plans sei die Stadt aber weit entfernt, was schon an der deutlichen Zunahme der Beschwerden gegen Fluglärm unschwer erkennbar sei.

Doch es gebe auch positive Signale aus der grünen Umweltbehörde. So habe Rot-Grün beim Thema Straßenbäume und bei der Stärkung des Naturschutzes Wort gehalten. Das Budget für die Nachpflanzung von Straßenbäumen wurde von 500.000 Euro auf 1,5 Millionen Euro verdreifacht und mit drei neuen Naturschutzgebieten in Volksdorf, Allermöhe und Neuland will der Senat weitere 350 Hektar in der Hansestadt unter gesetzlichen Schutz stellen.

„Gute Arbeit in der Naturschutzabteilung der Umweltbehörde reicht aber nicht aus. Fortschritte in den Bereichen Energie, Luftreinhaltung und Lärmschutz sind kaum zu erkennen – ganz zu schweigen von den Themen, für die die Behörden für Bauen und Verkehr zuständig sind. Wenn Rot-Grün zum Erfolgsmodell werden soll, müssen beide Koalitionspartner in den nächsten vier Jahren noch deutlich mehr für den Umwelt- und Naturschutz in Hamburg tun“, so das Fazit von Manfred Braasch.

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 – 600 387-12

Atomkonzerne können sich freikaufen – Bürger zahlen die Zeche

zdebel-brokdorf-042016-3„Für die Atomkonzerne wird das Verursacherprinzip abgeschafft“, sagt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, anlässlich jetzt bekanntgewordener Details zur Einigung zwischen Atom-Kommission und Atomkonzernen.

Zdebel weiter: „Die Kommission – an der wir als LINKE nicht beteiligt sind – ist den Konzernen damit sehr entgegen gekommen, denn schon heute ist klar, dass die realen Kosten deutlich höher liegen werden.

Gesetzlich sind die Konzerne verpflichtet, für alle Kosten beim Abriss der Meiler und der Lagerung der radioaktiven Abfälle geradezustehen. Davon werden die Konzerne nun in einer Art Ablasshandel befreit. Für die Bürger und Bürgerinnen wird die Atommüllzeche nun weiter ansteigen.“

Aktiv werden: Schwarz-Rot gegen die Energiewende und für Großkonzerne

KeinDeckelFuerSonneUndWind-Maerz2014-HHMit allen Mitteln ist die große Koalition unterwegs, um den großen Stromkonzernen RWE, E.on und Co, aber auch vielen Stadtwerken, unter die Arme zu greifen. Die haben jahrzehntelange die Energiewende verpennt, einseitig auf Kohle und Atom gesetzt und stecken weitgehend selbstverschuldet bis zum Hals in der Krise. Ausbaden sollen das aber nun die bisherigen Träger der Energiewende. Nach der Solarenergie ist nun die Windbranche dran: Deren Ausbau soll gedeckelt werden und vor allem für die kleinen WindbauerInnen wird mit neuen administrativen Anforderungen eine Hürde aufgebaut, die diese künftig vom Markt faktisch ausschließt. Der Energiewende dreht die Bundesregierung damit den Wind ab.

  • UPDATE/Hinweis: Zum heute verkündeten Deal der Atom-Kommission, nach dem das Verursacherprinzip bei den Kosten für die Atommülllagerung aufgegeben wird und die Stromkonzerne vor den unkalkulierbaren Kosten geschützt werden, erste Reaktionen vom BUND, die LINKS-Fraktion, BI Lüchow Dannenberg, ausgestrahlt.

Kein Wunder also, wenn nun der Bundesverband Windenergie alarmiert reagiert und seine Mitglieder aufruft, aktiv zu werden. Auf der Homepage www.wind-ausschreibung.de hat der Verband Tools veröffentlicht, mit denen die Bundestagsabgeordneten angeschrieben werden können, um denen die Argumente gegen die geplanten Verschlechterungen des ErneuerbareEnergienGesetzes eindringlich vorzutragen.

Zehn oder auch 15 Jahre hängen die großen Stromkonzerne und viele Stadtwerke den Entwicklungen in der Energiewende hinterher. Als längst alle Zeichen auf massiven Strukturwandel standen, versuchten diese noch Mitte der 2000er Jahre mit konventionellen Großkraftwerken (und der Laufzeitverlängerung für AKWs) gegen alle Vernunft die Energiewende mit den Erneuerbaren zu ignorieren. Das ging – da braucht man nur die Wirtschaftsdaten von E.on, RWE und Vattenfall zu betrachten – total ins Auge. Inzwischen kostet die Megawattstunde Strom um die 20 Euro, niedriger als je zuvor. Bei diesen Preisen ist mit konventionellen Anlagen kein Geld mehr zu machen.

Vor diesem Hintergrund tritt die Bundesregierung nun massiv auf die Bremse. Nach der Solarenergie soll nun auch der Windstrom an die Kette gelegt werden. Einerseits mit einem Deckel für den Ausbau, andererseits vor allem mit administrativen Maßnahmen, die die Kosten für die kleinen WindbauerInnen massiv in die Höhe treiben und sie damit aus dem Markt drängt. Die großen Stromkonzerne sollen so Luft bekommen, um ihre Großprojekte in Nord- und Ostsee voran zu bringen und damit Marktanteile gut zu machen.

Der Bundesrat reagierte inzwischen auf die Proteste aus der Windenergiebranche. Die Klimaretter berichten: „Eine stärkere Unterstützung für kleinere Akteure und Bürgerprojekte im kommenden EEG 2016 fordert der Bundesrat in einem Antrag, den die Länderkammer auf ihrer Sitzung Ende letzter Woche annahm. „Mehr Wettbewerb darf nicht dazu führen, dass kleine, regional verwurzelte Bürgerenergieprojekte verdrängt werden, denn diese sind das Gesicht der Energiewende“, begründete der bayerische Wirtschaftssekretär Franz Josef Pschierer (CSU) den Vorstoß.“

Allerdings: Im Bundestag dürften die Forderungen des Bundesrats – jedenfalls bislang – nur wenig Gehör finden. Denn, so die Klimaretter: „Namens der Bundesregierung lehnte Staatssekretär Uwe Beckmeyer die drei verlangten Änderungen bereits in der Bundesratsdebatte ab.“

  • Der Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministeriums zur Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Nukleare Terrorgefahren – Einige Antworten des BMUB

Nach den Terror-Anschlägen von Brüssel waren auch Hinweise bekannt geworden, dass Atomanlagen im Visier der Attentäter sein könnten. Auch in Deutschland werden Atomanlagen durch Nachrüstungen gegen mögliche Anschläge gesichtert. Grund genug, dass MdB Hubertus Zdebel in der Sitzung des Umweltausschusses am 13. April dazu das Bundesumweltministerium befragte. Schriftlich reagierte jetzt das BMUB mit den Antworten, die im Folgenden nachzulesen sind.

„Auch wenn es teilweise verständlich ist, wenn angesichts wachsender Terrorgefahren über einzelne Maßnahmen an den Atomanlagen nicht im Detail informiert wird. Die Antworten des BMUB sind äußerst unbefriedigend, wenn z.B. aus vermeintlichen „Geheimschutzgründen“ nicht einmal der Sinn der für alle sichtbaren Gerüste auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel des AKW Brokdorf genannt wird. Dabei ist offenkundig, dass damit das Landen von Hubschraubern verhindert werden soll. Geheimschutz wird immer mehr zu Problem, weil eine unabhängige Beurteilung der Maßnahmen nicht mehr möglich ist und damit Grundrechte gefährdet werden“, so Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE mit Blick auf die Antworten des BMUB.

Dokumentation 18(16)371 BMUB Antwort auf Fragen aus der 80 Sitzung des Umweltausschusses, BMUB, 22.04.2016

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

in der 80. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Re­aktorsicherheit am 13. April 2016 wurden von den Abgeordneten Zdebel (DIE LINKE) und Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum Tages­ordnungspunkt 12:

Bericht der Bundesregierung über ihre Kenntnis der Gefahr terroristi­scher Anschläge auf belgische Atomkraftwerke sowie über daraus folgen­de Konsequenzen für die Sicherung deutscher Atomanlagen

Fragen gestellt, die ich nachfolgend beantworten möchte:

MdB Zdebel:

Welche Schlussfolgerungen werden für deutsche Anlagen (aus den Ereignis­sen in Brüssel) gezogen?

Es gab nach Aussagen der belgischen zuständigen Behörde (FANC) für die belgischen Kernkraftwerke (KKW) keine konkrete Bedrohung. Den Bun­dessicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse vor, die eine veränderte Gefährdungsbewertung für deutsche Kernkraftwerke rechtfertigen. Da das gesamte Sicherungs- und Schutzsystem der deutschen kerntechnischen An­lagen und Einrichtungen auch unter Auswertung von Ereignissen im Aus­land regelmäßig geprüft und evaluiert wird, waren für deutsche Anlagen keine weitergehenden Maßnahmen zu ergreifen.

Wird das Personal sicherheitsüberprüft?

Das gesamte Personal in den kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen in Deutschland benötigt für den Zugang zu den Anlagen eine positiv beschie­dene Zuverlässigkeitsüberprüfung. Basis ist die Atomrechtliche Zuverläs­sigkeitsüberprüfungs-Verordnung vorn 22. Juni 2010, in vollem Text veröf­fentlicht im BGBl Teil 1 Nr. 34.

Die größte Gefahr geht von den Kernkraftwerken aus — warum werden sie nicht abgeschaltet?

Die deutschen Kernkraftwerke mit Berechtigung zum Leistungsbetrieb sind umfassend gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) auf der Basis der Gefährdungsbewertung der Bundessicherheitsbe­hörden geschützt. Der erforderliche Schutz, den die Betreiber im Rahmen des integrierten Sicherungs- und Schutzkonzeptes zu gewährleisten haben, ist im SEWD-Regelwerk festgelegt und wird regelmäßig evaluiert.

Wie können Bevölkerung und Parlament angesichts der notwendigen Ge­heimhaltung im Bereich der Sicherung besser informiert werden? Ergänzend zur Beantwortung durch das Bundesumweltministerium in der Sitzung wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich zur offenen und öffentli­chen Beantwortung auch die Möglichkeit besteht und in der Vergangenheit bereits genutzt wurde, Verschlusssachen über die VS-Registratur des Deut­schen Bundestages den Parlamentariern zur Einsichtnahme bereitzustellen.

Welchen Zweck haben die Schutzmaßnahmen auf den Dachflächen des KKW Brokdorf und werden die anderen KKW ebenso geschützt?

Zusätzlich zu den vorhandenen Sicherungsmaßnahmen wurden im KKW Brokdorf ergänzende Sicherungseinrichtungen auf Dachflächen installiert. Weitergehende Sicherungsmaßnahmen wie in Brokdorf sind auch bei den restlichen Kernkraftwerken im Leistungsbetrieb entsprechend vorgesehen oder bereits umgesetzt. Weitere Einzelheiten zu diesen Sicherungseinrichtungen können aus Geheimschutzgründen nicht dargelegt werden, um Rück­schlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen und die zu Grunde liegenden Szena­rien zu vermeiden.

MdB Kotting-Uhl

Gibt es neue Erkenntnisse zum Innentäter-Ereignis in Doel (Ölverlust der Turbine)?

Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Staatsanwaltschaft in Belgien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen und veröffentlicht keine Infor­mationen über laufende Ermittlungen zu dem Vorfall, der sich am 5. August 2014 ereignete. Daher liegen keine belastbaren Einzelheiten und Hinter­gründe zur Tat vor. Alle bisherigen Informationen deuten auf die Tat eines Innentäters hin.

Wie werden Sub-Unternehmer sicherheitsüberprüft?

Für Sub-Unternehmer gelten dieselben Zugangsregelungen wie für die un­mittelbar Beschäftigten der kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen. Auch für Sub-Unternehmer gilt die atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprü­fungs-Verordnung (s.a. Frage 2 MdB Zdebel).

gez. Rita Schwarzelühr-Sutter Parlamentarische Staatssekretärin Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

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