Stilllegung und Atomgesetz – Schleswig-Holsteins Änderungswünsche

Die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein will mit einer Initiative im Bundesrat das Atomgesetz ändern. Die Drucksache zum Antrag finden Sie hier (PDF). Über die Länderkammer will sie erreichen, dass AKW-Betreiber innerhalb einer festgelegten Frist das atomrechtliche Stilllegungsverfahren einleiten müssen, wenn der Reaktor abgeschaltet wird. Derzeit ist das nicht geregelt und der Betreiber ist nicht gezwungen, Maßnahmen zur dauerhaften Stilllegung zu ergreifen. Diese Maßnahme der Landesregierung macht Sinn.

Außerdem will die Landesregierung mit der Atomgesetzänderung erreichen, dass nur noch der so genannte Rückbau zur „grünen Wiese“ als Stilllegungsvariante zugelassen wird, der sogenannte „Einschluss“ aus dem Gesetz gestrichen wird. Diese Maßnahme ist nicht unumstritten, denn der Rückbau erfordert eigentlich auch die klare Ansage, was denn mit dem Atommüll geschehen soll. Da es an einer sicheren dauerhaften Lagermöglichkeit bis heute fehlt, kommt ein Abtransport aber nicht in Frage. Mehr dazu auf dieser Seite.

AKWs und Katstrophenschutz – Was kommt nach dem Super-GAU?

Seit der Katastrophe von Fukushima ist klar, dass der Super-Gau in jedem Atomkraftwerk möglich ist. Klar, dass der besten Schutz davor die Abschaltung der Atommeiler ist. Dennoch sind auch in Deutschland noch neun Reaktoren am Netz. Doch wie sieht es mit dem Katastrophenschutz aus, wenn es auch hier zu einem Super-Gau kommt? Katastrophal lautet das Ergebnis. Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz hat dies im Frühjahr 2012 eingeräumt. Deshalb mobilisieren AtomkraftgegnerInnen rund um das AKW Brokdorf in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen für eine Aktionswoche vom 5. – 11. November.

Der NDR hat in seiner Doku-Reihe 45 Minuten vor einiger Zeit das (inzwischen stillgelegte) AKW Krümmel genauer unter die Lupe genommen und über die katastrophalen Mängel des Katastrophenschutzes ausführtlich berichtet. Unten ist das Youtube-Video dieser Reportage zu sehen.  Auch über das noch im Betrieb befindliche AKW Brokdorf hat der NDR berichtet: Brokdorf: Was passiert im Störfall?

Vattenfall Kraftwerk Wedel – Mit Volldampf zur Genehmigung?

Vattenfall und die Stadt Hamburg drücken im Genehmigungsverfahren für das in Wedel geplante Mega-Kraftwerk auf die Tube. Nachdem erst vor wenigen Tagen das Einwendungsverfahren abgeschlossen worden ist und 1.600 Einwendungen der zuständigen Behörde überreicht worden sind, steht nun schon der Termin für die Erörterung fest: Am Mittwoch, den 28.11.2012, ab 10 Uhr soll dieser in der Wedeler TSV Halle im Vereinszentrum Wedeler TSV stattfinden. (Schulauer Straße 65, Ecke Bekstraße 22 in 22880 Wedel)

Unbeirrt von den zahlreichen Protesten vieler BürgerInnen und Umweltorganisationen verweigern die Stadt Hamburg und Vattenfall weiterhin jede konkrete Information über den geplanten Neubau.

 

AKWs stilllegen – Sehr schwachradioaktiver Müll – Hausmülldeponierung oder Endlagerung?

Bei der anstehenden Stilllegung von Atomkraftwerken fallen nicht nur hochradioaktive sowie leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle an (für deren Entsorgung es bis heute keine sicheren Lagermöglichkeiten gibt). Außerdem fallen großen Mengen von sehr schwachradioaktiven Abfällen an.

In der Bundesrepublik (Strahlenschutzverordnung) besteht die Möglichkeit, dass diese sehr schwachradioaktiven Abfälle unterhalb eines bestimmten Wertes „freigemessen“ werden können. Danach dürfen die strahlenden Abfälle über normale Hausmülldeponien oder im Straßenbau beseitigt oder verwertet werden. Stahl unterhalb dieser Freigrenze wird in die Verwertung überführt und kann zu neuen Produkten verarbeitet werden. Anders ist der Umgang in Frankreich. Dort werden auch diese radioaktiven Abfälle als Atommüll entsorgt.

Darauf verweist eine Studie der Intac aus Hannover unter dem Titel: Nuclear-Waste-Management in der Europäischen Union (2010, Wolfgang Neuman, Intac: Diese Studie gibt auch einen guten Überblick über den Anfall radioaktiver Abfälle und die Atommüllentsorgung in der Europäischen Union).

Darin heißt es: „Sehr schwachradioaktive Abfälle werden in Frankreich in einem Oberflächen-Endlager mit verminderten Sicherheitsanforderungen endgelagert. Im Ausnahmefall ist eine Freigabe von sehr schwachradioaktiven Abfällen möglich. Eine Freigabe darf aber in keinem Fall eine Wiederverwertung in Konsumprodukten oder Bauwerken zur Folge haben. Meist wird sie nur für kerntechnische Anwendungen zugelassen.“ (S. 49)

Im Vergleich der deutschen und französischen Vorgehensweise beschreibt die Studie ab Seite 30 folgendes:

„3.3 Waste-Management für sehr schwachradioaktive Abfälle

Für den Umgang mit sehr schwachradioaktiven Abfällen gibt es neben der Behandlung
wie schwachradioaktive Abfälle zwei Optionen, die Freigabe der Abfälle in den
konventionellen Bereich und die Endlagerung unter im Vergleich zu den oben genannten
oberflächennahen Endlagern sicherheitstechnisch verringerten Anforderungen.

3.3.1 Freigabe
In der Europäischen Union ist nach Artikel 5 der Richtlinie 96/29/EURATOM die
Freigabe von radioaktiven Abfällen aus dem Atomrecht zulässig. Hierzu muss das
Radioaktivitätsinventar dieser Abfälle national festgelegte Freigabewerte unterschreiten.
Die Freigabe kann zur Beseitigung (z.B. Deponierung), Wiederverwertung
oder Weiterverwendung erfolgen. (3 Richtlinie 96/29/EURATOM des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlung; Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 159, 39. Jahrgang, 29. Juni 1996)

Inwieweit die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union von dieser Regelung Gebrauch
machen, ist ihnen überlassen.

Vorteile

  • – Die Menge der in ein geologisches oder oberflächennahes Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle einzulagernden Abfälle wird verringert.
  • – Die Strahlenbelastungen für das Personal des Endlagers reduzieren sich.

Nachteile

  • – Die sehr schwachradioaktiven Abfälle werden kontrollierten Bereichen entzogen und in der Umwelt verteilt. Die Hintergrundstrahlung wird dadurch langfristig erhöht.
  • – Durch Aufkonzentrierung von Radionukliden aus den freigegebenen Abfällen in der Umwelt oder durch verstärkten Umgang mit diesen Abfällen kann es zu erhöhten Strahlenbelastungen für Personen aus der Bevölkerung kommen.

3.3.2 Endlagerung mit geringeren Sicherheitsanforderungen

Die sehr schwachradioaktiven Abfälle werden ähnlich den schwach- und mittelradioaktiven
Abfällen in einem oberflächennahen Endlager eingelagert. Die sicherheitstechnischen
Anforderungen zur Konditionierung der Abfälle und zur Abdichtung des
Endlagers gegen die Umwelt sowie der Aufwand für Überwachungsmaßnahmen sind
jedoch geringer.

Vorteile

  • – Die Menge der in ein geologisches oder oberflächennahes Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle einzulagernden Abfälle wird verringert.
  • – Die Abfälle sind anders als bei der Freigabe in einer Anlage konzentriert und werden nicht in der Umwelt verteilt.
  • – Die Rückhaltung der Radionuklide wird für einen gewissen Zeitraum überwacht.

Nachteile

  • – Durch die sicherheitstechnisch geringeren Anforderungen im Vergleich zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ist eher eine Freisetzung von Radionukliden möglich.“

Bei der jetzt anstehenden Stilllegung der Atomkraftwerke stellt sich also die Frage, ob die deutsche Praxis der Freigabe zu rechtfertigen ist, denn ohne Zweifel führt sie dazu, dass die Hintergrundstrahlung dauerhaft erhöbt wird und damit zusätzliche Gesundheitsrisiken entstehen.

AKWs stilllegen – Schleswig-Holstein und der Atommüll

Atommülllager Schacht Konrad? Sicher ist das nicht! Foto: Dirk Seifert

Die schleswig-holsteinische Landesregierung macht Druck auf Vattenfall. Noch immer sind für die beiden abgeschalteten AKWs Brunsbüttel und Krümmel keine Stilllegungsanträge gestellt. Während Vattenfall für das AKW Brunsbüttel vermutlich den Rückbau anstrebt, ist für das AKW Krümmel immer noch unklar, was der Atomkonzern vorhat.

Weil das derzeitige Atomgesetz den Aufsichtsbehörden der Bundesländer keine rechtliche Möglichkeit gibt, einen AKW-Betreiber innerhalb einer klaren Frist anzuweisen, einen Stilllegungsantrag zu stellen, will nun die Landesregierung von Schleswig-Holstein über den Bundesrat eine Änderung des Atomgesetzes erreichen. Anfang November soll der heute vom Kabinett beschlossene Antrag in den Bundesrat eingebracht werden.

Ein Maßnahme, die kaum strittig sein dürfte und zu begrüßen ist. Strittig dürfte aber der zweite Teil der angestrebten Atomgesetzänderung sein, denn damit will die Landesregierung in Kiel erreichen, dass der sogenannte „sichere Einschluss“ als Möglichkeit künftig ausgeschlossen wird und nur noch der Rückbau zur Grünen Wiese zulässig ist.

Das mag auf den ersten Blick sinnvoll und richtig erscheinen, aber: Was passiert mit dem gesamten Atommüll?

Dass es für hochradioaktiven Atommüll keine Lösung gibt, daran haben sich scheinbar alle inzwischen „gewöhnt“. Egal wie AKWs stillgelegt werden: Der hochradioaktive Atommüll wird für 30-40 Jahre an den AKW-Standorten in den dortigen Zwischenlagern verbleiben.

Aber auch bei den sehr viel größeren (Volumen-) Mengen an leicht- und mittelradioaktiven Atomabfällen sieht es nicht viel besser aus: Zwar ist das Atommülllager im Schacht Konrad rein rechtlich gesehen genehmigt. Aber: Das Genehmigungsverfahren in Niedersachsen ist durch eine Vielzahl von Mängeln gekennzeichnet: Zahlreiche Städte und Kommunen in der Umgebung sind nach wie vor der Auffassung, dass dieses Lager – nicht weit von der ASSE entfernt – dauerhaft nicht sicher ist. Eine gerichtliche Überprüfung dieser Sorge haben sowohl das Oberverwaltungs- als auch das Bundesverfassungsgericht abgelehnt!

Kann man es also verantworten, dass der leicht- und mittelradioaktive Atommüll dann mit hunderten von Atomtransporten zum Schacht Konrad gefahren und dort eingelagert wird? Nein!

Der schleswig-holsteinische Umweltminister Habeck (Grüne) hält den Rückbau für den einzig sinnvollen Weg: „Das ist politisch und fachlich geboten. Es ist wichtig, dass qualifiziertes, erfahrenes Personal, das auch über sehr tiefe anlagenspezifische Kenntnisse verfügt, am Rückbau beteiligt ist. Die ungelöste Endlagerfrage ist kein Argument gegen einen Rückbau. Wer sich dahinter verstecken will, der will offenbar die Umsetzung des Ausstiegs auf den Sanktnimmerleinstag verschieben. Es ist zwar unbefriedigend, dass es kein Endlager gibt, aber es wäre falsch, der Bevölkerung die Belastungen länger als nötig zuzumuten“, sagte Habeck.

Mit dieser Kritik zielt Habeck vermutlich vor allem gegen Vattenfall. Die Sorge, dass sich Vattenfall angesichts horrender Kosten aus der Verantwortung stehlen mag, ist sicher berechtigt. Aber der Blick auf Vattenfall sollte nicht dazu führen, dass das Atommüllproblem klein geredet wird. Ob in Krümmel oder am Schacht Konrad in Salzgitter: Die Bevölkerung wird die Belastungen so oder so tragen müssen.

Insofern ist das jetzige Vorgehen der Landesregierung genauer zu betrachten und zu diskutieren: Erforderlich ist, dass vor der Entscheidung zum Rückbau alle sicherheitsrelevanten Aspekte und ihre Alternativen genauestens geprüft werden müssen. Bereits in dieser Phase ist auch eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit unbedingt erforderlich.

Eine Alternativenprüfung muss nicht nur für die Anlage selbst erfolgen, sondern auch die Sicherheitsmängel bei der Entsorgung des Atommülls beinhalten. Erst auf Basis einer solchen Betrachtung sollten Entscheidungen getroffen werden.

Und das gilt auch für den sehr schwach radioaktiven Atommüll. In Deutschland darf dieser Strahlenmüll „freigemessen“ werden und unterhalb einer bestimmten Schwelle auf Hausmülldeponien, im Straßenbau oder auch in der weiteren Stahlproduktion eingesetzt werden. Das hat – gerade wenn es jetzt um den Abriss zahlreicher AKWs geht – eine Erhöhung der Hintergrundstrahlung zur Folge. In Frankreich wird von dieser Variante kein Gebrauch gemacht. Dort soll auch dieser Atommüll – wenn auch unter etwas weniger Sicherheitsanforderungen als der leichtradioaktive Müll – endgelagert werden.

Hinweis: In Schleswig-Holstein sollen auch die Atomforschungsreaktoren der GKSS rückgebaut werden. Siehe dazu hier und zur geplanten Begleitgruppe hier.

 

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