Atomausstieg 2012 – Urananreicherung per Staatsauftrag

Urananreicherung – Zentrifungentechnik für die ganze Welt – powerd by Deutschland und URENCO. FOTO: Quelle unbekannt, vermutlich Betreiberfoto Sellafield

Per Staatsvertrag fördert Deutschland bis heute die Urananreicherung unter dem Dach der URENCO. Rechtlich ist das – trotz Fukushima – in den Staatsverträgen von Almelo und Cardiff festgeschrieben. Gemeinsam mit England und den Niederlanden versorgt die URENCO über 30 Prozent der Atomkraftwerke in aller Welt mit dem erforderlichen Uranbrennstoff. Damit nicht genug: Gemeinsam mit dem französischen Atomkonzern AREVA will die URENCO groß in das weltweite Geschäft mit dem Export von Urananreicherungsanlagen einsteigen. Dazu gibt es seit 2006 das gemeinsame Unternehmen ETC, die Enrichment Technologie Company.

  • Hinweis: Das Original dieses Text ist im ROBIN WOOD Magazin 3/2012 erschienen, dort auch ein Text über die Untätigkeit der Atomaufsichtsbehörde in NRW, beide Texte hier als PDF . Dieser Artikel ist eine leicht veränderte und ergänzte Fassung.

Die URENCO ist ein Unternehmen, das zu je einem Drittel der britischen und niederländischen Regierung gehört sowie den deutschen Atomkonzernen E.on und RWE (je 16,5 Prozent). Derzeit gibt es immer mehr Hinweise, dass Teile oder auch die gesamte Urenco verkauft werden könnte (siehe auch hier).

Internationaler Uranhandel mit der URENCO

In drei Fabriken an den Standorten Almelo (NL), Caphurst (GB) und Gronau (D) wird Uran angereichert, damit es später in Atomreaktoren eingesetzt werden kann. Seit Jahren expandiert die URENCO. In Almelo und Gronau wird die Produktionskapazität immer noch schrittweise erweitert. Und in den USA ist eine weitere Urananreicherungsanlage im Bau. In Eunice, New Mexico, entsteht eine URENCO-Anlage, die von derzeit rund 400 Tonnen in den nächsten Jahren auf 5.700 Tonnen Urantrennleistung hochgeschraubt werden soll. Von besonderer Brisanz ist der Betrieb von Urananreicherungsanlagen vor dem Hintergrund, dass in diesen Anlagen nicht nur Brennstoff für den Betrieb von Atomkraftwerken hergestellt werden kann, sondern grundsätzlich auch die Möglichkeit besteht, hochangereichertes Uran für die Verwendung in Atomwaffen zu erzeugen. Wie brisant solche Anlagen sind, zeigt sich an dem seit Jahren andauernden internationalen Konflikt um das iranische Atomprogramm.

Staatsvertrag zur Förderung der Urananreicherung

Um den Betrieb einer Urananreicherungsanlage in Deutschland durchzusetzen, brauchte es viel Diplomatie und eines Staatsvertrags. In den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts sind die Grundzüge der Atomenergienutzung in Deutschland politisch auf den Weg gebracht worden. Deutschland wollte aber nicht nur Atomkraftwerke bauen, sondern auch alle dazu erforderlichen technischen Komponenten.

Das heikelste Projekt war dabei die Urananreicherung, da die Trennung von ziviler und militärischer Nutzung der Atomenergie hier am geringsten ist. Nach dem Faschismus und dem zweiten Weltkrieg war das Misstrauen gegen Deutschland groß. Atomwaffen spielten im Kalten Krieg zwischen den Weltmächten USA und Sowjetunion eine herausragende Rolle. Und obwohl unter der Führung der USA Deutschland inzwischen aufgerüstet und zum Mitglied im mächtigen Militärbündnis NATO geworden war: Die Vorstellung, dass Deutschland Technologien zur Herstellung von Atomwaffen betreiben könnte, löste in den USA und vielen westeuropäischen Staaten blankes Entsetzen aus.

Für das geplante (west)deutsche Atomprogramm war daher nicht nur der Beitritt zum Atomwaffensperrvertrag zwingend. Um die Urananreicherung in Deutschland zu ermöglichen, war ein internationaler Staatsvertrag erforderlich, dessen Regelungen auch zum Bestandteil des Atomwaffensperrvertrags gemacht wurden.

Mit dem Vertrag von Almelo wurde 1970 die internationale Zusammenarbeit bei der Urananreicherung zwischen dem Atomwaffenstaat Großbritannien sowie Deutschland und den Niederlanden staatsrechtlich geregelt. Der Deutsche Bundestag ratifizierte diesen Vertrag am 15. Juli 1971. Sowohl die Forschung und Entwicklung, als auch der Bau und Betrieb von Urananreicherungstechnik sollte künftig zwischen den drei Staaten gemeinsam betrieben werden. Auf der Basis dieses bis heute gültigen Übereinkommens wurde die URENCO gegründet. Während die Anlagen in Capenhurst und Almelo unmittelbar nach dem Vertragsabschluss in Bau gingen und bereits 1976 ihren Betrieb aufnahmen, folgte die Inbetriebnahme in Gronau erst 1985.

Im Artikel 1 Absatz 2 des Vertrags von Almelo wird der Charakter der Zusammenarbeit festgelegt: „Die Vertragsparteien fördern (!) die Errichtung und den Betrieb gemeinsamer Industrieunternehmen zum Bau von Anlagen für die Anreicherung von Uran im Gaszentrifugenverfahren und zum Betrieb dieser Anlagen sowie zur sonstigen Nutzung dieses Verfahrens auf kommerzieller Grundlage.“

Dies entsprach dem damaligen Grundsatz auch des deutschen Atomgesetzes, das ja ausdrücklich zur Förderung des Ausbaus der Atomenergie gedacht war. Doch im Atomgesetz ist dieser Förderungscharakter seit der rot-grünen Bundesregierung und dem sogenannten „Atomausstiegs-Konsens“ in den Jahren 2000/2002 gestrichen worden.

Der Vertrag von Almelo und damit die Förderung des Bau und Betrieb von Urananreicherungsanlagen ist jedoch bis heute gültig. Von großer Bedeutung ist auch der Absatz 2 des Paragraphen VI. Darin heißt es: „Die Vertragsparteien verpflichten sich ferner, zu gewährleisten, dass die in Artikel 1 bezeichneten gemeinsamen Industrieunternehmen kein Uran mit dem für Waffen erforderlichen Anreicherungsgrad zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern erzeugen.“

Hier wird also geregelt, dass in den gemeinsam betriebenen Anlagen keine Urananreicherung stattfinden darf, in denen waffenfähiges Uran hergestellt wird. Diese Regelung bedeutet nicht nur, dass damit Deutschland und den Niederlanden verboten wird, dies zu tun.

Auch der Atomwaffenstaat Großbritannien verpflichtet sich damit, keine der gemeinsam betriebenen Anlagen zu diesem Zweck zu nutzen! Keine andere Atomanlage in Deutschland gründet sich auf einem solchen internationalen Staatsvertrag.

Der Vertrag von Cardiff: Ausbau der europäischen Atom-Allianz

Seit Anfang der 2000er Jahre hat sich aufgrund der Globalisierungsprozesse und Umbrüche in der internationalen Energiewirtschaft in der europäischen Atomwirtschaft vieles verändert und zahlreiche Unternehmen haben ihre Aktivitäten in der Atombranche zusammengelegt, auch im Bereich der Urananreicherung. Frankreich hatte seine Urananreicherung bislang auf Basis des sogenannten Gasdiffusionsprinzips betrieben. Gegenüber dem von der URENCO genutzten Verfahren der Gaszentrifugen zeichnete sich diese Technik vor allem durch ihren extrem hohen Energieverbrauch aus. Während bei der Gaszentrifuge rund 50 kWh pro kg UTA (Urabtrennarbeit) benötigt werden, braucht es bei der Diffusionstrennung bis zu 2500 kWh pro kg UTA.

Hinzu kam, dass Frankreich jahrelang viel Geld in die Entwicklung einer Urananreicherungstechnologie auf Laserbasis gesteckt hat. Eine Entwicklung, die bis heute nicht wirtschaftlich betreibbar ist. Beides stellte für Frankreich also ein erhebliches wirtschaftliches Problem dar, wollte man weiterhin auch auf dem Weltmarkt bestehen.

Aus diesen Gründen strebte Frankreich eine Zusammenarbeit mit den URENCO-Staaten an, um so an die erheblich kostengünstigere Gaszentrifugentechnik zu kommen. Im Jahr 2005 führten diese Verhandlungen zum Vertrag von Cardiff, der schließlich von der Großen Koalition am 1. Juli 2006 im Bundestag angenommen wurde. Er regelt die Rahmenbedingungen, in dem nun die URENCO-Staaten-Gruppe mit Frankreich und dem dort inzwischen neu entstandenen staatlichen Atomkonzern AREVA im Bereich der Urananreicherung zusammenarbeiten.

In diesem Vertrag vereinbaren die nunmehr vier Staaten die Gründung und die Aufgaben für ein neues Gemeinschaftsunternehmen, für die Enrichment Technology Company (ETC).

AREVA und URENCO – Anreicherungstechnik für den Weltmarkt

Wie schon im Vertrag von Almelo enthält auch der Vertrag von Cardiff die oben genannten Regelungen, also einmal die explizite Verabredung, dass die Vertragsstaaten die Forschung und Entwicklung für Anlagen zur Urananreicherung fördern und außerdem untereinander verabreden, dass in diesen Anlagen keine Anreicherung erfolgen darf, die für den Bau von Atomwaffen geeignet ist.

Im Sommer 2006 beteiligte sich auf Basis dieses Staats-Vertrags die AREVA an der bereits 2003 von der URENCO gegründeten ETC mit 50 Prozent. Heute arbeiten rund 2000 Mitarbeiter an sieben Standorten in England, den Niederlanden, Deutschland, den USA und Frankreich für die ETC. In Deutschland hat die ETC Niederlassungen in Gronau und in Jülich. Am Sitz in Jülich – direkt neben dem ehemaligen Atomforschungszentrum – arbeiten rund 540 Beschäftigte, die neben Forschung und Entwicklung für die „gesamte Unternehmensgruppe die Fertigung von Zentrifugenkomponenten“ betreibt. In Gronau sind derzeit rund 170 MitarbeiterInnen mit dem „Bau von Kaskadenverrohrungen beschäftigt“. Von Gronau aus betreibt die ETC auch „die Kapazitätserweiterung der Anreicherungsanlage unseres Kunden URENCO“. (Homepage ETC)

Auch für die URENCO lohnt sich diese Zusammenarbeit mit der AREVA. Kaum ist das gemeinsame Unternehmen gegründet, erteilte AREVA der ETC den Auftrag zum Bau einer neuen Urananreicherungsanlage. Für rund drei Milliarden Euro entsteht diese neue Anlage in Frankreich an einem der weltweit größten Atomstandorte in Tricastin, kurz vor Avignon an der Rhone gelegen. Die neue Anlage soll die veraltete, noch auf Basis der Gasdiffussion arbeitende Anlage Georges-Bresse-I ersetzen. Die George-Bresse-II lieferte erstmals 2011 angereichertes Uran und soll bis 2016 schrittweise weiter ausgebaut werden. Sie besteht aus zwei Komplexen, dem Nord- und Südteil.

Zivil-Militärische Trennarbeit

Die Verträge von Almelo und Cardiff regeln, dass in Anlagen der gemeinsamen Unternehmungen kein atomwaffenfähiges Uran erzeugt werden darf. Unklar ist aber, inwieweit z.B. die AREVA Erkenntnisse aus der gemeinsamen Forschung und Entwicklung bei der Urananreicherungstechnik unter dem Dach der ETC weiter nutzen kann, z.B. im Rahmen des französischen Atomwaffenprogramms. Gleiches gilt natürlich auch für Großbritannien. Informationen zu diesem Bereich gibt es bislang nicht. Auf der Hauptversammlung 2012 von E.on haben kritische Aktionäre den Vorstand zu dieser Problematik befragt. Der konnte oder wollte dazu nichts sagen.

Urananreicherung geht nicht ohne Uranabbau. Über das besonders dreckige Urangeschäft lesen Sie hier mehr.

Plutoniumtransporte – französische Behörden zweifeln an Sicherheit des Atomfrachters

Plutonium auf See – Riskant und unsicher!

Die französische Sicherheitsbehörde „Autorité de Suretté Nucléaire“ (ANS) hat offenbar gegenüber britischen Behörden die Sicherheit des Plutoniumfrachters Atlantic Osprey kritisiert.  Das geht aus einem vor kurzem veröffentlichten Bericht der britischen „International Nuclear Service“ (INS) hervor. Die INS gehört zu der staatlichen britischen „Nuclear Decommissioning Authority“. Mit der Atlantic Osprey sollen in wenigen Tagen plutoniumhaltige MOX-Brennelemente von Sellafield aus über den Hafen von Nordenham zum AKW Grohnde (NDR Bericht über Proteste) transportiert werden.

Der Report – über den der Guardian im April 2012 berichtete – stammt ursprünglich vom November 2010. Erst eine Anfrage der britischen Umweltorganisation CORE im Rahmen des Umweltinformationsrechts führte im Frühjar 2012 zur Veröffentlichung des bis dahin geheimen Berichts.

Die genauen Kritikpunkte der französischen Sicherheitsbehörde werden in dem Bericht nicht genannt. Wahrscheinlich aber ist, dass die französischen Behörde die mangelnden Sicherheitsstandards der Atlantic Osprey kritisierte: Während die anderen Schiffe, die für Seetransporte mit hochradiaktiven Atommüll und Plutonium eingesetzt werden, doppelwandig ausgelegt sind, ist die Atlantic Osprey nur einwandig und verfügt nur über eine Antriebsmaschine. Im Falle einer Kollision könnte das als ehemalige Auto-Fähre in Hamburg gebaute Schiff mit seiner brisanten Fracht schnell Leck schlagen.

International laufen seit Jahren Bemühungen, Seetransporte mit Gefahrgütern unter höhreren Sicherheitsstandards durchzuführen. Dazu zählt vor allem auch, dass die Schiffe mindestens doppelwandig ausgelegt sind. Bekannt ist das von Öltankern, die ebenfalls ein enormes Risiko im Falle von Unfällen darstellen. Beim Transport radioaktiver Materialien und Plutonium sollte man dies eigentlich voraussetzen können!

Interessant ist der Bericht auch mit Blick darauf, wie die Schiffseigner mit der Sicherheit umgehen. Offenbar ist ein weiterer Atomfrachter, die Pacific Pintail, zunächst (2010?) aus Altersgründen außer Betrieb genommen worden. Damit folgte die INS einer bewährten Praxis des Unternehmens, nach der alle Schiffe ausgemustert wurden, die älter als 25 Jahre waren. Vorgesehen war, ein Ersatzschiff zu besorgen, das 44 Millionen Pfund gekostet hätte. Doch offenbar war das den Betreibern schließlich zu teuer. Daher entschied man sich, die bisherige Pacific Pintail kurzerhand auf den Namen Oceanic Pintail umzutaufen und wieder in Betrieb zu stellen. Der Guardian titelt daher: „Ageing nuclear cargo ship brought back into service after new ship is scrapped“.

Bis 2015 soll die Pintail nun weiter Atommüll über die Meere schippern. Der Guardian fasst den INS-Bericht zur Pintail so zusammen: Das ist eine „Interimslösung“ und eine „billigere Möglichkeit“. („This is an „interim solution“ and „a low-cost opportunity“, it said.“)

Zum Thema Plutonium und MOX siehe auch hier.

 

The INS report also discloses doubts over the continued use of another nuclear cargo ship, Atlantic Osprey, which is 26 years old. Keeping the ship in service „presents difficulties“, it says, because the French nuclear safety authority, ASN, has „reservations“ and because of „reduced public acceptance/political credibility“.

Atomforschungsreaktoren der GKSS – alles strahlt weiter!

Auch wenn das Licht ausgeht bei den Forschungsreaktoren der GKSS – alles strahlt weiter! Foto: Dirk Seifert

Das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) bereitet die Stilllegung und den Rückbau der ehemaligen Forschungsreaktoren der GKSS in Geesthacht vor.

Die beiden Reaktoren waren seit Anfang der 60er Jahre im Einsatz, u.a. wurde hier der Atomfrachter Otto-Hahn maßgeblich entwickelt. Während der Forschungsreaktor 2 bereits 1993 abgeschaltet wurde, erfolgte die Abschaltung des FRG1 im Juni 2010. Jetzt hat die GKSS/HZG angekündigt, mit dem Rückbau der beiden Atomanlagen beginnen zu wollen.

Das Helmholtz-Zentrum Geesthacht wird vom Bund (90 %) und den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Brandenburg (zusammen 10 %) finanziert. Insgesamt sind in dem Forschungszentrum etwa 750 Mitarbeiter beschäftigt. Am 1. Oktober wird die GKSS/HZG eine öffentliche Veranstaltung zum geplanten Rückbau in Geesthacht durchführen.

Die GKSS steht bis heute im Verdacht, für die zahlreichen Leukämiefälle in der Umgebung verantwortlich zu sein. (PDF, Strahlentelex)

Rückbau Teil 1 – Die Nachbetriebsphase

Bereits im Juni 2010 berichtete die Bergedorfer Zeitung über die Rückbaupläne der GKSS: „Der Rückbau des Forschungsreaktors an der Max-Planck-Straße wird in zwei Phasen ablaufen. Zunächst läuft die Nachbetriebsphase, die etwa zwei Jahre dauern wird und dem Abklingen der Brennelemente dient. Die lagern solange im Reaktorbecken, werden dann an den Hersteller in Amerika zurück geschickt.“

Diese letzten Atomtransporte haben vor wenigen Wochen im Juli 2012 unter strenger Geheimhaltung stattgefunden. In der Nacht rollten die Transporte mit den hochradioaktiven Brennelementen aus den Reaktoren per LKW zum Hafen in Nordenham. Dort wurden sie auf ein Schiff verladen und in die USA transportiert. Weil die Brennelemente der Forschungsreaktoren hochangereichert sind, gelten sie in besonderem Maße auch als militärisch brisant. Um einen solchen Missbrauch auszuschließen, haben die USA in den 50/60er Jahren Verträge für die Lieferung solcher Brennelemente daran gekoppelt, dass diese wieder zurück geliefert werden müssen.

Rückbau Teil 2 – Atomüll und Sicherheit

Weiter berichtet die Bergedorfer Zeitung über den geplanten Ablauf für den Rückbau der GKSS-Reaktoren: „Anschließend folgt in enger Abstimmung mit den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Abbau. „Sicherheit ist dabei für uns natürlich das Top-Thema“, versichert Kaysser. Start für den Rückbau soll 2013 sein. Die atomaren Abfälle sollen ins Endlager des Schacht Konrad geliefert werden.“

Das vermeintliche Endlager im Schacht Konrad ist zwar genehmigt, aber einerseits verzögert sich die geplante Inbetriebnahme immer wieder (derzeit ist davon die Rede, dass 2019 mit einer Probephase begonnen werden könnte, die tatsächliche Inbetriebnahme aber erst 2024 erfolgen wird, siehe hier) und andererseits gibt es immer noch erhebliche Sicherheitsbedenken, ob der ehemalige Eisenerz-Schacht für eine dauerhafte Lagerung geeignet ist. Kritiker befürchten, dass auch der Schacht Konrad wie das benachbarte Atommülllager ASSE absaufen könnte. Doch nicht nur damit gibt es Probleme: Die Stadt Salzgitter hat erst jüngst ein Gutachten veröffentlicht, in dem von erheblichen Sicherheitsproblemen mit den zahllosen Atomtransporten zum Schacht Konrad die Rede ist.

Wie viel Atommüll welcher Art insgesamt bei dem geplanten Rückbau der GKSS-Reaktoren anfällt, ist derzeit öffentlich nicht bekannt. Aber im Juni 2010 gab der Geschäftsführer der GKSS gegenüber der Bergedorfer Zeitung an: „Schätzungsweise 1800 Lastwagen-Ladungen sind nötig, um den Komplex des Forschungsbereichs aus Geesthacht abzutransportieren. Die Kosten sind mit rund 150 Millionen Euro veranschlagt. Bund und Länder als Träger des Forschungszentrums werden diese Kosten tragen.“ Vermutlich sind mit dieser Angabe auch Bauschutt und andere Materialien gemeint.

Utopia berichtet 2010 bezugnehmend auf eine Stellungnahme der GKSS aus Anlass der Abschaltung des FRG-1: „Der anschließende Rückbau ist ein gesetzlich genau geregeltes und überwachtes Verfahren, bei dem die Sicherheit im Vordergrund steht.“ Und weiter: „Mit dem Abbau der Maschinenanlagen, Beton, Stahl etc. wird voraussichtlich nach Abstimmung des gesetzlichen Genehmigungsverfahrens in vier bis fünf Jahren begonnen werden. Abfälle, die nicht radioaktiv sind, werden konventionell entsorgt. Der Rest wird nach heutiger Planung zur Einlagerung an das Bundesendlager ‚Schacht Konrad‘ abgegeben“

Anzunehmen ist, dass die Landesregierung den Rückbau ab 2013 mit Umweltverträglichkeitsprüfungen, Auslegung der Antragsunterlagen und der Möglichkeit, Einwendungen zu erheben sowie einem Erörterungstermin durchführen wird. Spätestens im Jahr 2015 wird dann der Abriss auch praktisch beginnen können. Der Schacht Konrad wird aber wie beschrieben erst 2024 in Betrieb gehen.

Zu fragen ist daher, was mit den radioaktiven Abfällen geschieht, bis der Schacht Konrad möglicherweise tatsächlich in Betrieb geht.

Die GKSS spricht aber indirekt auch ein weiteres großes Problem an: „Die Abfälle, die nicht radioaktiv sind, werden konventionell entsorgt.“ Wie es dabei um die Sicherheit bestellt ist, ist nach einer Änderung der Strahlenschutzverordnung aus dem Jahr 2001 höchst umstritten. Mit der Neuregelung sind die „Freigaberegeln“ neu gefasst worden. Aus Sicht von kritischen Strahlenschützern mit der Folge, dass künftig große Mengen Bauschutt und Stähle radioaktiv belasteter Materialien auf Hausmülldeponien entsorgt werden können oder im Schrotthandel weiter verwertet werden können.

Wie sicher das ist, was die GKSS im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelungen beim Rückbau machen wird, mag man also getrost in Frage stellen.

Fazit: Alles strahlt weiter!

Die GKSS spricht im Zusammenhang mit dem Rückbau davon, die „Grüne Wiese“ wieder herzustellen. Das ist zwar eine übliche Sprache, nichtsdestotrotz ist es Augenwischerei. Die hochradioaktiven Brennelemente, die in die USA geschickt wurden, werden dort noch für Jahrtausende strahlen und die Umwelt und Menschen bedrohen. Mit dem Abriss wird radioaktives Material über die neuen Freigaberegelungen überall in der Umwelt verteilt und mit dem nicht freigegeben leicht- und mittealaktiven Atommüll werden die Menschen rund um den Schacht Konrad bedroht. Und für die sonstigen hochradioaktiven Abfälle gibt es bis heute keine Lösung. Die Bedrohung geht also weiter!

Ein kurzer Überblick über die GKSS-Reaktoren

Im „Statusbericht zur Kernenergienutzung in der Bundesrepublik Deutschland 2009“ des Bundesamt für Strahlenschutz ist ein kurzer Überblick über die GKSS-Reaktoren enthalten:

  • FR Geesthacht 1 (GKSS), Schwimmbad MTR, Inbetriebnahme: 23.10.1958, abgeschaltet seit: 28.06.2010
  • FR Geesthacht 2, (GKSS), Schwimmbad MTR, Inbetriebnahme: 16.03.1963, abgeschaltet seit: 28.01.1993

S. 28: Forschungsreaktor Geesthacht 2 (FRG-2)
„Beim FRG-2 handelte es sich wie beim FRG-1 (Kapitel 3.1) um einen offenen Schwimmbadreaktor vom MTR-Typ; die thermische Leistung betrug 15 MW und der maximale thermische Neutronenfluss 1,5·1014 1/cm2·s. Er wurde am 16.03.1963 als Materialtestreaktor in Betrieb genommen und zu Bestrahlungsversuchen für die Weiterentwicklung von Kernkraftwerkskomponenten und der Reaktorsicherheit verwendet.
Der FRG-2 wurde mit dem FRG-1 in einer gemeinsamen Reaktorhalle, aber verschiedenen Reaktorbecken betrieben. Seit dem Inkrafttreten einer neuen gemeinsamen Betriebsgenehmigung vom 06.09.1967 sind die beiden Reaktoren genehmigungstechnisch als eine Reaktoranlage anzusehen (siehe auch Kapitel 3.1). Mit dem o.a. Bescheid vom 06.09.1967 wurde gleichfalls eine Genehmigung zur Erhöhung der thermischen Leistung des FRG-2 von 5 MW auf 15 MW erteilt. Der Reaktor wurde während seiner 30-jährigen Betriebszeit durchgehend mit HEU betrieben; einem Antrag des Betreibers Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schifffahrt mbH (GKSS) vom 25.09.1986 zur Umstellung der Anlage von HEU auf LEU wurde von der Genehmigungsbehörde nicht entsprochen.
Am 28.01.1993 wurde von der GKSS aufgrund des Auftragsrückgangs für Materialtests durch Bestrahlungen im Einvernehmen mit dem BMFT und der Industrie ein Antrag auf die Außerbetriebnahme des FRG-2 und auf Teilabbau des Reaktors gestellt. Die Genehmigung wurde am 17.01.1995 erteilt. Da der FRG-2 und der FRG-1 auf der Basis der o.a. Betriebsgenehmigung vom 06.09.1967 genehmigungstechnisch eine gemeinsame Reaktoranlage darstellen und § 7 Abs. 3 AtG eine Stilllegung von Anlagenteilen nicht  vorsieht, ist die Außerbetriebnahme und der Teilabbau des FRG-2 rechtlich als eine Veränderung des Betriebs der Gesamtanlage gemäß § 7 Abs. 1 AtG anzusehen. Die BE wurden zunächst im gemeinsamen Lagerbecken zwischengelagert und bis zum 20.09.2000 in die USA entsorgt. Die formale Stilllegung und der endgültige Abbau des FRG-2 werden später gemeinsam mit dem Abbau des voraussichtlich im Jahr 2010 außer Betrieb gehenden FRG-1 im Rahmen einer Stilllegung der Gesamtanlage nach § 7 Abs. 3 AtG vorgenommen.“

Plutoniumfrachter Atlantic Osprey – britische Umweltschützer warnen vor Sicherheitsmängeln

Die Atlantic Osprey: Veraltet und unsicher? Foto: unbekannt

Die britische Umweltorganisation CORE warnt vor Sicherheitsmängeln bei dem für den Transport von Plutonium-Brennelementen zum AKW Grohnde geplanten Einsatz des Frachters Atlantic Osprey. Im Gegensatz zu anderen britischen Atomfrachtern, die bei Transporten von und nach Sellafield eingesetzt werden, fehlen der Atlantic Osprey mehrere sicherheitsrelevante Vorkehrungen. 2010 sollen sich französische Behörden gegen den weiteren Einsatz des Schiffes ausgesprochen haben. Nach Angaben von CORE ist der Frachter nicht doppelwandig ausgelegt, hat nur eine Maschine und müsste nach der bisherigen Praxis aufgrund seines Alters längst außer Betrieb genommen werden.

Während E.on, Betreiber des AKW Grohnde, und das niedersächische Umweltministerium beteuern, dass im Zusammenhang mit den geplanten Transporten von plutoniumhaltigen MOX-Brennelementen aus Sellafield alles sicher sei, stellen sich bei genauer Betrachtung eine Menge von Sicherheitsfragen. Das betrifft nicht nur die Transporte auf der Straße. Kritik gibt es auch an der Sicherheit des für den Schiffstransport von Sellafield in den deutschen Umschlagshafen Nordenham vorgesehenen Frachter Atlantic Osprey.

Ende August 2012 berichtet „johnogroat-journal.co.uk“ über Atomtranporte mit der Atlantik Osprey vom schottischen Dounray nach Belgien unter der Überschrift „‚Rustbucket‘ fears over Dounreay nuclear cargo boat“ (am besten wohl mit dem Wort „Rostlaube“ übersetzt). Im Text wird Shaun Burnie als unabhängiger Nuklarexperte (ein Greenpeace-Aktivist) zitiert. Burnie warnt, dass der Frachter nicht speziell für seine Aufgabe gebaut wurde und nennt diesen eine Rostlaube.

Französische Behörden haben Bedenken gegen die Atlantic Osprey

Burnie, wie auch die Umweltorganisation CORE verweisen  darauf, dass sich offenbar französische Behörden bereits im Jahr 2010 gegen den Transport hochgefährlicher radioaktiver Materialien mit der Atlantic Osprey (MVAO) ausgesprochen haben: „Two years ago, the French authorities said that they did not want the ship being used for nuclear transport after delivering a cargo of plutonium.“

Diese Bedenken der französischen Behörden werden in einem Bericht der International Nuclear Services (INS) genannt, der auf Initiative von CORE 2012 in zensierter Form veröffentlich wurde. Dort heißt es: „The continued use of MVAO presents difficulties as the French competent authority (ASN) has reservations about her continued use for Category 1 shipments“ (Seite 1). Der geplante Transport von MOX-Brennelementen nach Grohnde unterliegt aber nach Auskunft der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage einer Grünen Bundestagsabgeordneten offenbar der Category 2.

Welche genauen Gründe die französischen Behörden für ihre vorgebrachten Bedenken genannt haben, ist nicht bekannt!

Dieser Bericht sagt auch aus, dass offenbar das „Sonardyne sunken vessel location system“ von der Atlantic Osprey ausgebaut worden ist und auf einem anderen Schiff eingebaut wurde (siehe unten). Dies hängt offenbar auch damit zusammen, dass es zunächst Pläne gab, die Atlantic Osprey aufgrund ihres Alters auszumustern.

Atlantic Osbrey überaltert

CORE, eine Umweltorganisation, die rund um die Plutoniumfabriken von Sellafield aktiv ist, kritisiert, dass der Atomfrachter inzwischen viel zu alt sei und daher ein Sicherheitsrisiko darstelle. Die Organisation verweist darauf, dass es bislang gängige Praxis war, die für Seetransporte von (hoch)radioaktiven Materialien im Zusammenhang mit den Atomfabriken von Sellafield eingesetzen Schiffe nach 25 Jahren auszumustern.

Auf der Homepage von „atomtransportecuxhaven.jimdo.com“ wird dargelegt, dass diverse Atomfrachter entsprechend dieser Praxis außer Dienst gestellt wurden:  „Das ist mit Swan, Crane, Teal und Sandpiper auch geschehen. Sie wurden durch Neubauten ersetzt: die „Pacific Heron“ (2008), die „Pacific Egret“ (2010) und die „Pacific Grebe“ (2010).“

Erstmals wichen die Briten offenbar bei der „Pacific Pintail“ – Baujahr 1987 – von dieser Praxis ab. Auf der eben genannten Seite heißt es weiter: „Die „Pacific Pintail“ wurde 2010 außer Dienst gestellt und der NDA (Nuclear Decommissioning Authority (NDA)) übereignet. Bis Frühjahr 2012 hatte sie nahe Sellafield gelegen, wurde im Frühjahr umbenannt in „Oceanic Pintail“, erhielt u.a. die Sonaranlage der „Atlantic Osprey“ und tauchte im Juli 2012 überraschend … in Nordenham auf.“

Die Atlantic Osprey wurde 1986 in Hamburg auf der Sietas Werft in Hamburg unter dem Namen „Arneb“ fertig gestellt. Für Atomfrachten war es nicht gedacht. Das Schiff ist ein Roll on/Roll off -Frachter, hat also im Heck eine große Klappe, über die die Fracht rein- und rausgefahren werden kann. Diese Bauweise stellt ein großes Sicherheitsrisiko da. Mehrfach kam es zu schweren Katastrophen mit entsprechenden Fähren, darunter die Estonia und die Herald of Free Enterprise. In beiden Fällen war durch die undicht gewordene Heckklappe Wasser in das Schiff eingelaufen, was zum schnellen Untergang führte.

Nach Angaben von CORE hat der ehemalige Betreiber der Sellafield-Anlagen, die BNFL, das Schiff im Jahr 2001 übernommen. Einige Umrüstungen wurden vorgenommen, um das Schiff auf seine neuen Aufgaben vorzubereiten. So wurden im Innenraum zusätzliche Schotts eingezogen. Damit soll im Falle von eindringendem Wasser duch die Heckklappe sicher gestellt werden, dass nicht der gesamte Innenraum des Schiffes geflutet werden kann.

Eine offizielle Beschreibung der Atlantc Osprey gibt es hier (PDF).

Feuer an Bord

Offenbar direkt nach diesen Umrüstungen kam es auf der Atlantic Osprey im März 2002 zu einem Feuer. Das Umweltjournal berichtet dazu: „Die „Atlantic Osprey“ des im Staatsbesitz befindlichen Atomunternehmens British Nuclear Fuels Ltd. (BNFL) befand sich im Manchester-Schiff-Kanal, als im Maschinenraum ein Feuer ausbrach. Da die Besatzung den Brand nicht mit Handfeuerlöschern unter Kontrolle bekam, wurde der Maschinenraum evakuiert und mit Kohlendioxid geflutet. Die Feuerwehr an Land wurde alarmiert, aber erst fast drei Stunden später gelangten die Feuerwehrmänner in den Raum und konnten feststellen, dass der Brand gelöscht war.“

Weiter heißt es: „“Diesmal hatten wir noch Glück“, mahnt Shaun Burnie von Greenpeace International. „Wäre das Feuer ausgebrochen und Plutonium oder Atommüll an Bord gewesen, dann hätten die Folgen katastrophal ausfallen können.““

 

Atomtransporte: Hafen gesperrt – Bremer Verbot von Atomtransporten rechtmäßig

Über Bremens Häfen geht es nicht mehr. MOX-Transporte (hier bei der Einfahrt zum AKW Brokdorf) rollen demnächst über Nordenham zum AKW Grohnde. Foto: Dirk Seifert

Der Bremer Senat hat ein neues Gutachten vorgelegt, nachdem das erlassene gesetzliche Verbot für den Umschlag von Atomtransporten mit Kernbrennstoffen über bremische Häfen rechtsmäßig ist. Das berichtet Radio Bremen. Weil die Bremer Häfen nicht mehr für den Umschlag in Frage kommen und auch Cuxhaven und Wilhelmshaven sich weigern, radioaktive Stoffe über ihre Häfen transportieren zu lassen, muss E.on für den bevorstehenden Transport von plutoniumhaltigen MOX-Brennelementen aus Sellafield auf den Hafen Nordenham ausweichen. (Zu den Plutoniumfabriken in Sellafield siehe auch hier).

Bremen hat als erstes Bundesland seine Häfen für den Umschlag von kernbrennstoffhaltigen Atomtransporten im Frühjahr 2012 gesperrt. Dagegen hatte die CDU im Mai 2012 geklagt, weil sie der Auffassung ist, dass dieses Verbot nicht im Rahmen des Landesrecht, sondern nur vom Bundesgesetzgeber zulässig wäre. Außerdem würde das Verbot von Atomtransporten gegen EU-Recht verstoßen, meint die Bremer CDU. Seit August 2012 prüft daher laut Mitteilung von Radio Bremen auch die EU-Kommission, ob es bei dem Verbot bleiben kann.

Das Rechtsgutachten im Auftrag des Bremer Senats hingegen soll bestätigen, dass das Verbot im Rahmen des Landesrechts zulässig ist und weder gegen Bundes- noch EU-Recht verstößt.

Von dem Gesetz sind jedoch nur die vom Bundesamt für Strahlenschutz zu genehmigenden Transporte mit Kernbrennstoffen betroffen. Dies sind vor allem Materialien, deren Anreicherung mit dem spaltbaren Uran 235 (oder anderen spaltbaren Stoffen) einen bestimmten Wert überschreiten. Atommüll – wie z.B. abgereichertes Uranhexafluroid und ähnliche – sind nicht von dem Verbot betroffen. Daher hat sich in Bremen eine Initiative gebildet, die mit einer Volksinitiative erreichen will, dass auch diese Atomtransporte künftig vom Umschlag über die Bremer Häfen ausgeschlossen werden.

Auf Initiative der Linken-Bürgerschaftsfraktion wird auch in Hamburg über ein Verbot von Atomtransporten diskutiert.

 

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