Atommüll-Lagerung im Nirgendwo: Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel aufgehoben werden muss. Damit bestätigt es das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom Sommer 2013. umweltFAIRaendern.de dokumentiert hier den Beschluss des BverwG (PDF). Eine Stellungnahme des Kläger-Anwalts ist hier: Atommüll im rechtsfreien Raum: Kläger-Anwalt – Konsequenzen für laufende Atomkraftwerke Die schriftliche Begründung des … „Atommüll-Lagerung im Nirgendwo: Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts“ weiterlesen
