Christian Anders und der Atommüll? Kein Zug nach Irgendwo

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernBitte was? Worum gehts? Um ein geplantes Atommülllager in Salzgitter und viele Atomtransporte, deren Strahlenrisiken und Unfallgefahren aus Sicht der Bundesregierung keine Rolle spielen, wenn es um die Sicherheit der Bevölkerung rund um den Schacht Konrad geht. Per Weisung wurde damals verfügt, dass bei der Genehmigung des Schachts als vermeintliches Endlager für leicht- und mittelradiokative Atomabfälle alle Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der Anlieferung der radioaktiven Frachten ausgeklammert werden sollen. Wenn das mal nicht noch nach hinten losgeht. Denn gerade musste das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein Verfahren aufnehmen, bei dem nun die Risiken für AnwohnerInnen bei den Castor-Transporten nach Gorleben überprüft werden müssen. Hat das Bundesverwaltungsgericht so entschieden!

Nun mag man ja sagen: Ok, Castor – das ist ja hochradioaktiv. Aber rund um den Schacht Konrad sollen künftig viele viele tausend Transporte eintreffen. Und das in einem Gebiet, so teilt die AG Schacht Konrad mit, in „dem ein enorm hohes Transportaufkommen durch die dortigen Industriebetriebe besteht. Für die letzte Fahrtstrecke sollen die Transporte  auf dem Übergabebahnhof Beddingen inmitten all der Transportzüge ins Stahlwerk zusammengestellt werden. Ein Blick dorthin macht klar, dass hier längere Standzeiten der Atommüllzüge nicht ausgeschlossen werden können.“

Weiterlesen bei der AG unter dem obigen Link. Außerdem auf umweltFAIRaendern über Atomtransporte und den Schacht Konrad:

Und – na klar: Hier noch Christian Anders und der Zug nach nirgendwo!

Ein grüner Minister und der Atommüll: Alles recht kompliziert

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Marianne Kolter, BI Pinneberg
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Robert Habeck, Energieminister Schleswig-Holstein

Tiefschürfende Erkenntnis: „Mit dem Ausstieg sei das Thema Atommüll noch lange nicht erledigt. „Das beschäftigt uns noch Jahrzehnte““, sagte Schleswig-Holsteins grüner Energieminister Robert Habeck laut Uetersener Nachrichten am Mittwoch auf einer Veranstaltung in Elmshorn anlässlich des vierten Jahrestages der Atomkatastrophe von Fukushima. Rund 70 Gäste waren der Einladung in den Kollegiensaal des dortigen Rathauses auf Einladung von drei Anti-Atom-Initiativen gefolgt. Neben Habeck waren auch Peter Dickel von der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD und der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit auf dem Podium, für die Moderation sorgte Marianne Kolter. Wollenteit hatte jüngst das Urteil erstritten, nach dem das OVG Schleswig die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager in Brunsbüttel aufgehoben hat.

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Peter Dickel, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD
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Ulrich Wollenteit, Anwalt

Habeck ist nicht nur Energieminister in Schleswig-Holstein, sondern auch Mitglied der Atommüll-Kommission. Dazu sagt er laut UEN: „Die Arbeit der Suchkommission komme nur langsam voran, auch weil jeder Schritt von der Öffentlichkeit kritisch beäugt werde. Und er warnte vor überzogenen Hoffnungen in Bezug auf die Geschwindigkeit, mit der eine Entscheidung falle. Habeck rechnet damit, dass es noch mehr als 30 Jahre dauern wird, bis ein Endlager endlich in Betrieb genommen werden kann.“

Laut shz wird es in den im Standortauswahlgesetz genannten Zeiträumen kein „Endlager“ geben: „Wollenteit nannte den Zeitplan der Endlagersuchkommission „völlig illusorisch“ und forderte mehr Ehrlichkeit gegenüber der Bevölkerung. „Aus meiner Sicht gibt es keine Alternative, als die Zwischenlager länger zu halten.“ Peter Dickel sagte zudem: „Das Endlager, wo der Müll nicht mehr herausgeht, wird es nicht geben.“ Man könne nur einen Ort finden, wo der Abfall „möglichst lange möglichst trocken und mit möglichst geringem Austritt“ bleibe. Wichtig sei es, so Wollenteit, die Suche ergebnisoffen anzugehen.“ Damit ist unter anderem auch gemeint: Gorleben kommt als Standort nicht mehr in Frage.

Unter den Zuhörern „saß auch Anke Dreckmann, die zusammen mit ihrem Mann Peter erfolgreich gegen ein Zwischenlager in Brunsbüttel geklagt hat“ (Das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel ist illegal – Genehmigung ist aufgehoben). Nach der Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel dürfen zwar die bislang neun Castoren im Lager bleiben. Neue Behälter dürfen aber bis zu einer neuen Genehmigung nicht mehr eingestellt werden. „Das mache den Zeitplan für den Rückbau des Kraftwerks unter Umständen zunichte, so der Grünen-Minister.“

Und die shz fasst zusammen: „Die Liste der angesprochenen Probleme war lang. Immer wieder drehte sich die Diskussion um die Sicherheit der deutschen Atomkraftwerke und der umstrittenen Lagerplätze von radioaktivem Abfall. Moderatorin Marianne Kolter von der Anti-Atom-Initiative im Kreis Pinneberg schloss die Veranstaltung, die in Zusammenarbeit mit dem BUND Kreis Steinburg und Kreis Pinneberg sowie mit Brokdorf-akut organisiert worden war: „Die Situation ist ausgesprochen kompliziert.““

Atommüll in den Schacht Konrad? Aus der ASSE muss gelernt werden!

Wird und wird nicht fertig: Atommülllager im Schacht Konrad. Foto: Dirk Seifert
Wird und wird nicht fertig: Atommülllager im Schacht Konrad. Foto: Dirk Seifert

Im Schacht Konrad in Salzgitter soll ein Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle entstehen. Eigentlich sollte es schon seit Jahren in Betrieb sein, aber immer neue Probleme beim Ausbau haben zu enormen Verzögerungen geführt. Vor 2022-24 ist eine Inbetriebnahme inzwischen nicht mehr denkbar. Die Planungen für den Schacht gehen weit in die 70er und 80er Jahre zurück. Deshalb wird immer wieder kritisiert, dass die geplante Anlage längst nicht mehr dem Stand von Forschung und Wissenschaft entspricht. Vor allem aber: Nach dem Desaster in der nicht weit entfernten ASSE II müssen endlich die Lehren gezogen werden. Nicht nur das Thema der Rückholbarkeit der Atomabfälle ist seit dem weit oben auf der Tagesordnung. Andere Probleme werden aus Sicht der Atomenergiekritiker ebenso bis heute weit unterschätzt. Auch der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel hat daher wiederholt eine Neubewertung für den Schacht Konrad gefordert. Damit nicht genug, droht der Region nun, dass die Atommüllmenge für den Schacht möglicherweise von jetzt 300.000 Kubikmeter auf fast 600.000 verdoppelt werden könnte. Im Rahmen des Nationalen Entsorgungsplans hat die Bundesregierung vor kurzem entsprechende Vorschläge gemacht, den Atommüll aus der ASSE im Falle einer erfolgreichen Bergung und den Uranabfall aus Gronau zusätzlich in Konrad einzulagern zu wollen. Der Protest in der Region wächst. Am 26. März wird der Staatssekretär Flasbarth aus dem Umweltministerium zu einem Besuch erwartet.  „Atommüll in den Schacht Konrad? Aus der ASSE muss gelernt werden!“ weiterlesen

Atomausstieg: Hand in Hand zum Schaden der Bürger – Haben Regierungsvertreter Atomkonzernen geholfen?

Norbert Roettgen
Leistete er Beihilfe für erfolgreiche Schadensersatzklagen der Atomkonzerne? Der ehemalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen bestreitet das.

Parlamentarischer Untersuchungs-Ausschuss im Landtag Hessen. Haben Regierungsmitglieder aus dem Land und möglicherweise auch aus der Bundesregierung, dem Atomkonzern RWE geholfen, Schadensersatz für die Abschaltung der AKWs in Biblis für das nach Fukushima verhängte Moratorium durchzusetzen? Letzten Freitag waren Bundespolitiker und der damalige Leiter der Fachabteilung geladen. „Norbert Röttgen beschuldigt das Land Hessen, ein Beamter die Ministeriumsleitung und Ronald Pofalla streitet Geheimabsprachen ab“, schreibt die FAZ. „Kritische Beamte stillgelegt“ stellt die taz fest.

Das ARD-Magazin Monitor hatte über den unglaublichen Verdacht zuerst berichtet: Danach könnten Landes- und Bundespolitiker den Atomkonzernen – allen voran RWE – durch möglicherweise absichtlich schlampige Anordnungen für das Moratorium nach der Fukushima-Katastrophe quasi Beihilfe im Amt geleistet haben, damit diese Schadensersatzklagen erfolgreich durchbringen können. Ein Briefverkehr zwischen dem Ministerpräsidenten Bouffier und dem damaligen RWE-Chef Grossmann begründet diesen Verdacht. Darin wird auch der damalige Kanzleramts-Minister Pofalla ins Gespräch gebracht. Bekannt wurde außerdem, dass es zwischen der zuständigen Fachabteilung im Bundesumweltministerium und dem Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer und Umweltminister Norbert Röttgen Konflikte um die Begründung zum Moratorium gegeben hatte. Die Fachabteilung hatte auf Schadensersatzansprüche hingewiesen, wenn nicht auch eine sicherheitstechnische Begründung mit der Verfügung erfolge. Doch Hennenhöfer und die Ministeriumsspitze in Berlin ignorierten die Warnungen ebenso wie Warnungen des hessischen Finanzministeriums.

Letzten Freitag haben Pofalla, Röttgen und der inzwischen in Baden-Württemberg für Atom zuständige Gerrit Niehaus – damals der Chef des Fachreferats Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken, das vor den Schadensersatzrisiken angesichts der nur formalen Begründung warnte – vor dem Untersuchungsausschuss in Wiesbaden ausgesagt.

Niehaus laut Taz: „Es ist bewusst ein Bescheid formuliert worden, der offensichtlich rechtswidrig ist“, sagte Gerrit Niehaus am Freitagnachmittag nach Angaben von Teilnehmern. Er leitete 2011 im Bundesumweltministerium die Arbeitsgruppe „Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken“ und hätte bei der Stilllegung daher eigentlich eine entscheidende Rolle spielen müssen. Doch der Beamte, der heute die Atomaufsicht im grün-regierten Baden-Württemberg leitet, wurde seinerzeit offenbar komplett kaltgestellt.

So landete ein ausführliches Papier zur detaillierten Begründung und Umsetzung der Stilllegung, das die Arbeitsgruppe von Niehaus erstellt hatte, nach seinen Angaben im Papierkorb. Stattdessen verschickte der als atomfreundlich geltende Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer an die für die unmittelbare Atomaufsicht zuständigen Bundesländer nur eine kurze, formale Begründung für die Abschaltung der AKWs. Und mit der Begründung, dass seine Arbeitsgruppe für die Atomwirtschaft ein „rotes Tuch“ sei, sei diese auch bei der anschließenden Sicherheitsüberprüfung der Reaktoren komplett außen vor geblieben, klagte Niehaus. „Wir wurden regelrecht ausgeschaltet.““ So zitiert auch die FAZ in einem Artikel auf Basis einer DPA-Meldung.

Dort ist aber genauer nachzulesen: „Zu einer solchen Anhörung der Energiebetreiber habe er damals geraten, sagte Zeuge Gerrit Niehaus vor dem U-Ausschuss.“ Gemeint ist damit die Anhörung von RWE zu der Moratoriums-Verfügung. Hessen hat diese Anhörung nicht durchgeführt, was für die Schadensersatzklage gegen das Land Hessen als eines der wichtigen Versäumnisse bewertet wurde, mit dem das Gericht den Anspruch von RWE bestätigt hatte. Weiter heißt es in der FAZ: „Der ehemalige Beamte des Bundesumweltministeriums bezeichnete die zeitweilige Stilllegung der ältesten deutschen Kernkraftwerke als „juristisch hochriskant“. Trotzdem habe das Ministerium den Ländern dafür nur einen unzureichenden Formulierungsvorschlag geschickt.“

Dazu auch die Grünen im hessischen Landtag in einer von zwei PMs zur Sitzung (Quellen siehe unten): „Diese Sicht bestätigte ausdrücklich der damalige Leiter der für Atomaufsicht zuständigen Arbeitsgruppe im BMU, Gerrit Niehaus. „Herr Niehaus sagte aus, es habe ein Papier des BMU geben sollen, über dem zwar nicht ,Weisung‘ stehen sollte, das aber die Länder als Verfügungstext hätten verwenden können“, so Kaufmann. „Er selbst sah das Vorgehen der Bundesregierung als Arbeitsauftrag an seine Arbeitsgruppe und ließ ein solches Papier erarbeiten. Herr Niehaus bekräftigte auch, dass der Bund im gesamten Verfahren das Heft des Handelns in der Hand behielt. So führte die Reaktorsicherheitskommission des Bundes die Sicherheitsüberprüfung der alten Atomkraftwerke durch, die Länder lieferten lediglich zu.““

Ausführlich berichtet die FAZ in einem weiteren Artikel: „Die Katastrophe von Fukushima hat Bund und Länder zum schnellen Ausstieg aus der Atomkraft getrieben. Rechtliche Bedenken wurden ignoriert. Schadenersatzklagen wie im Fall Biblis waren die Folge“, heißt es im ersten Text, der noch einmal die Hintergründe um die Entscheidung zum Atommoratorium nachzeichnet.

Dort heißt es z.B.: „Matthias Ullrich, Mitarbeiter im hessischen Umweltministerium, nannte „alles“, was in diesen Tagen 2011 passiert ist, „außergewöhnlich“. Nicht zuletzt: „dass die Entscheidungen schon im Vorfeld gefallen sind“. Die Politik habe entschieden und die Verwaltung sei erst „im Nachgang dran“ gewesen. „Normalerweise ist es umgekehrt.“ Ullrichs Chef Guntram Finke, Leiter der Abteilung Kerntechnische Anlagen und Strahlenschutz im hessischen Umweltministerium, war einer der vielen, die sehr schnell Zweifel an dem geplanten Vorgehen hatten und diese auch äußerten.“

Es ging um zwei Fragen in dieser Phase: a. wer trägt die Verantwortung? BMU oder die Länder und b. wie ist das Moratorium zu begründen?

In der FAZ heißt es im genannten Artikel zum Punkt b. weiter: „Die Ernüchterung folgte am nächsten Tag, dem 16. März, als in Wiesbaden eine E-Mail des Bundesumweltministeriums einging, mit einem Text für eine Stilllegungsverfügung. Die Leute im hessischen Umweltministerium wussten sofort: Das ist nicht das, was man sich erwartet hatte. „Relativ dünn“ sei das Papier gewesen, sagte Ullrich, „eine sehr, sehr vorläufige Entwurfsskizze“ einer Verordnung. Man darf davon ausgehen, dass das kein Zufall war. Jedenfalls begründete Hennenhöfer seine Position, es habe sich nicht um eine Weisung gehandelt, auch damit, dass bundesaufsichtliche Weisungen immer in einer bestimmten Form ergangen seien – und diese Form liege hier eben nicht vor.“

Auch der Chef von Ullrich hat Bedenken: „Tatsächlich fehlen so ziemlich alle Textbausteine, aus denen so eine Verordnung üblicherweise besteht, vor allem die materiellen Gründe für die Stilllegung waren nur „sehr, sehr pauschal“ angegeben, so Finke. Ihm war sofort klar: Das kann ich nicht mittragen. Das Risiko, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig sein würde und daraus Schadensersatzansprüche der Betreiber entstehen, war zu groß.“ Es lohnt, den FAZ-Artikel wegen weiterer Details zu lesen!

Pofalla hat laut FAZ alle Vorwürfe auf Absprachen zurückgewiesen: „Der ehemalige Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) hat während seiner Befragung die Unterstellung zurückgewiesen, er habe 2011 Geheimabsprachen mit einzelnen Energieversorgern getroffen. Das sei abwegig, sagte er.“ Und über Röttgens-Aussage heißt es zusammenfassend: „„Es hat keine Anweisung gegeben“, stellte Röttgen in seiner mehr als dreistündigen Anhörung mehrfach fest. Röttgen sprach bei dem damals beschlossenen Moratorium von einer „politischen Verabredung“ von Bund und Ländern auf Basis des Atomgesetzes. Jedes Land hätte das Recht gehabt, sich der „Bitte“ des Bundes zu verweigern. Es habe damals keine vom Bund ausgearbeitete „unterschriftsreife Stilllegungsverfügung“ gegeben, betonte Röttgen. Es sei immer „völlig klar“ gewesen, dass für die rechtliche Umsetzung die Länder zuständig gewesen seien. Dies habe er auch anschließend in einem Telefonat Hessens Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) gesagt.“

Ähnlich berichtet auch die Frankfurter Rundschau hier und hier.

Die Linken-Fraktion im hessischen Landtag kommentiert die Anhörung im Untersuchsausschuss vom letzten Freitag in dieser PM: Hat Ministerin Puttrich das Parlament angelogen? Hessen-CDU endgültig mit dem Versuch gescheitert, die Verantwortung dem Bund zuzuschieben.

Die SPD im Landtag Hessen schreibt: Norbert Schmitt: Röttgen bestätigt: Weisung des Bundes hat es nie gegeben. Bouffier und Puttrich haben Schadenersatzklage zu verantworten.

Die Grünen im hessischen Landtag, Regierungspartner der CDU, verweisen mit zwei PMs auf den Bund: Biblis-Untersuchungsausschuss: „Atomkritische“ Abteilung im Bundesumweltministerium wurde offenbar ausgebootet und: Biblis-Untersuchungsausschuss: Röttgens Aussage bestätigt Verantwortung des Bundes.

Im Bundestag sind die beiden Büros der Grünen (Sylvia Kotting-Uhl) und der Linken (Hubertus Zdebel) dabei, die Bundesregierung zu den Vorgängen auf Basis der Erkenntnisse aus Hessen und der Medienrecherchen zu befragen. Kotting-Uhl hat gerade eine umfassende Kleine Anfrage dazu auf den Weg gebracht. Zdebel hatte vor ein paar Tagen die Antworten der Bundesregierung auf Schriftliche Fragen erhalten, die hier nachzulesen sind: Absichtlich schlampige Anordnungen bei Atom-Moratorium? Bundesregierung antwortet auf Zdebels Fragen.

Atommüll-Zwischenlager brauchen Nachrüstung: Heiße Zellen sind erforderlich

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Probleme bei der Zwischenlagerung von hochradioaktiven Brennelementen: Heiße Zellen müssen nachgerüstet werden. Foto: Castorbehälter im Zwischenlager Brunsbüttel, das ohne Genehmigung ist. Foto: Vattenfall

Das nächste Problem bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle wartet auf eine Lösung. Nach dem Urteil des OVG Schleswig zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel gibt es erhebliche Fragen, inwieweit der Terror-Schutz gewährleistet ist. Das Gericht stellte jedenfalls zahlreiche falsche und fehlende Sicherheitsnachweise fest. Und ein weiteres Problem ergibt sich, wenn nun die AKWs an den Standorten zurück gebaut werden, die Castoren aber noch viele Jahrzehnte länger vor Ort bleiben werden. Wenn ein Castor kaputt gehen sollte, braucht es Heiße Zellen vor Ort, in die die Behälter sicher gestellt und repariert werden können.

Heiße Zellen, wie es z.B. eine für das  Zwischenlager in Gorleben gibt, sind hermetisch abschließbare massive Beton-Gebäude, in denen hinter massiven Abschirmungen hochradioaktive Brennelemente z.B. in defekten Castoren vollautomatisch „gehandhabt“ werden können. Auf die Notwendigkeit solcher Zellen hatten AtomkraftgegnerInnen schon während der Genehmigungsverfahren für die Standort-Zwischenlanger hingewiesen. Derartige Zellen sind jedoch bis heute an den Standort-Zwischenlagern nicht eingebaut. Auch in den zentralen Zwischenlagern in Ahaus und Lubmin fehlen solche wichtigen Sicherheitseinrichtungen.

Die abgeschalteten Atomkraftwerke sollen in den nächsten Jahren nach und nach zurück gebaut werden. Zehn bis 20 Jahre könnte das dauern. Die hochradioaktiven Brennelemente werden dazu in Castor-Behälter verpackt und dann in die Standort-Zwischenlager auf dem Betriebsgelände gestellt. Irgendwann werden auch die Sicherheitsbereiche der Meiler demontiert, der Druckbehälter ausgebaut und die Kühlbecken demontiert. Was aber passiert, wenn es nach dem Rückbau bei den Castor-Behältern im Standort-Zwischenlager zu Problemen kommt? Wenn einer oder gar beide Behälter-Deckel undicht werden?

Außerdem weist Wolfgang Neumann vom Gutachterbüro „intac“ auf Nachfrage von umweltFAIRaendern darauf hin: „Untersuchungen, wie sich die Brennelemente bei der auf zunächst 40 Jahre genehmigten Zwischenlagerung verhalten werden, liegen nur wenige vor. Deshalb muss man in der Lage sein, in die Behälter sehen zu können, war nur in Heißen Zellen möglich ist.“

Und was, wenn die Lagerung, wie heute absehbar, weitaus länger andauern wird? Denn ein „Endlager“ wird es vermutlich erst jenseits der 2050er Jahre geben. Die Genehmigungen für die Castor-Zwischenlager an den Standorten laufen aber überall in der Republik um das Jahr 2045 aus. Schon Mitte der 2030er Jahre laufen die Genehmigungen für die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus aus.

Auch Michael Sailer, Öko-Institut und Chef der Entsorgungs-Kommission der Bundesregierung, hatte auf diese Probleme erst neulich bei einer Sitzung der Atommüll-Kommission drastisch hingewiesen und sprach davon, dass man nicht mal sagen könnte, ob nach 40 oder mehr Jahren Lagerzeit noch Brennelemente-Strukturen in den Behältern sind oder diese sich weitgehend aufgelöst hätten.

Eine weiteres Problem stellen die geplanten Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in England und Frankreich dar. Diese Castor-Transporte dürfen nach den Vereinbarungen im Standortauswahlgesetz nicht mehr in das Zwischenlager nach Gorleben, sondern sollen auf die Standort-Zwischenlager an den AKWs verteilt werden. Bis heute sind die Standorte dafür noch nicht gefunden worden. Vor allem die CDU/CSU-Länder sind nicht zur Aufnahme bereit und die Atomkonzerne klagen gegen diese gesetzlichen Regelungen.

Das Problem ist: Der Atommüll aus Frankreich und England dürfte im Falle von Problemen mit den Castoren auslegungsmäßig und sicherheitstechnisch sowie nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht in die (noch vorhandenen) AKWs gebracht werden. Entweder müssten also für die (abzubauenden) Reaktoren neue Umgangs-Genehmigungen beantragt werden oder aber es müssten dringend Heiße Zellen geplant und gebaut werden.

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