Vattenfall-Konzern begrenzt Haftung beim Super-GAU

Vattenfall reduziert Verantwortung für Atomunfälle, Foto: zwiboe / pixelio.de

Der schwedische Staatskonzern Vattenfall wird im Herbst den zwischen der Konzernmutter und der deutschen Tocher Vattenfall Europa AG bestehenden Beherrschungsvertrag beenden – und sich damit als Konzern aus der Verantwortung vor Haftungsschäden für den Fall einer atomaren Katastrophe verabschieden. Welt online berichtet, dass dazu die in Berlin ansässige Vattenfall Europe AG – Deutschlands drittgrößter Stromversorger -umgebaut und zu einer GmbH wird. „In Zukunft, so teilte das Unternehmen mit, werde die AG auf eine bereits bestehende „Vattenfall GmbH“ verschmolzen.“

Wie es bei Vattenfall üblich ist, werden die eigentlichen Informationen – wenn überhaupt – eher am Rande genannt. Erst in der letzten Zeile der aktuellen Pressemitteilung erwähnt der Atomkonzern, diese erhebliche Veränderung.

Vattenfall behauptet, diesen Schritt vor allem aus steuerlichen Gründen zu vollziehen. Allerdings – so Welt online: „Dennoch glauben Beobachter, dass der Wegfall der Haftungsrisiken für den schwedischen Steuerzahler ebenfalls ein wesentliches Motiv für diesen Schritt ist. “ Das ist auch naheliegend, denn als der Beherrschungsvertrag im Jahr 2008 bekannt wurde, gab es riesen Ärger in Schweden. Dieser Konflikt war auch einer der Gründe, warum der damalige Vattenfall-Chef und ehemaliger Klimaschutzberater von Angela Merkel – Lars Goeran Josefsson – 2010 bei Vattenfall seinen Hut nehmen musste.

Denn ausgerechnet für die beiden Pannen-Meiler Krümmel und Brunsbüttel mussten nun die schwedischen SteuererzahlerInnen die Haftung übernehmen. Allerdings: Nach wie vor ist die Haftung der AKW-Betreiber für die Kosten einer atomaren Katastrophe ohnehin äußerst begrenzt und deckt nur einen Bruchteil der realen Kosten.

Welche Auswirkungen die Übertragung der beiden AKWs in eine Vattenfall GmbH im weiteren hat, wird erst einmal zu prüfen sein. Vattenfall erklärt zwar, dass „im Zuge der Umfirmierung der Vattenfall AG in eine GmbH ….“ das Stammkapital der Gesellschaft auf 500 Millionen Euro erhöht“ werde, also im Vergleich zur Vattenfall Europe AG nahezu verdoppelt.“

Aber nicht nur im Katastrophenfall ist dies bei weitem nicht ausreichend. Auch der bevorstehende Rückbau der beiden Atommeiler wird immense Kosten verursachen, über deren Höhe bis heute nur spekuliert werden kann. Für diesen Rückbau haben die Konzerne über Jahre hinweg Rückstellungen gebildet, die ihnen außerdem enorme Steuervorteile eingebracht hatten.

Was nun bei der Neureglung mit diesen Rückstellungen wird, ist vollkommen unklar. Kein Wunder also, dass das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Umweltministerium erklärte, sich die Auswirkungen der Neuregelungen bei Vattenfall detailliert schriftlich darstellen lassen zu wollen.

Laut Pressemitteilung von Vattenfall  werden von der Veränderung in Deutschland rund 340 MitarbeiterInnen betroffen sein. Ihre bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen auf die Vattenfall GmbH über.  Dabei sollen die Mitbestimmungsrechte laut Vattenfall nicht berührt werden. Das schwedische Unternehmen in einer schriftlichen Mitteilung: „Der Konzerntarifvertrag und sämtliche Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Konzernbetriebsvereinbarungen gelten fort.“ Ob das wirklich so ist, wird sich noch herausstellen müssen. Immerhin wird aus dem bisherigen Vorstandsvorsitzenden der Aktiengesellschaft, Tuomo Hatakka, durch den Umbau zur GmbH ein „Vorsitzender der Geschäftsführung“. Das verändert normalerweise die Mitbestimmungsrechte.

 

E.on schaltet ab – Informationszentren an den AKWs werden stillgelegt

E.on schaltet ab. AKWs künftig ohne Informationszentren. Foto: Dirk Seifert

E.on scheint am Ende, steht mit dem Rücken zur Wand… Die Not scheint so groß, dass das Unternehmen jetzt erstmals freiwillig einen Schritt zum Ausstieg aus der Atomenergie machen wird: Ende des Jahres werden alle Informationszentren an den Atomkraftwerken endgültig abgeschaltet.

Betroffen davon sind die AKW Standorte in Brokdorf, Grohnde, Isar/Ohu und Grafenrheinfeld. Angaben, wie viele Beschäftigte damit bei einem der größten europäischen Energieversorger ihren Arbeitsplatz verlieren, macht das Unternehmen nicht. Allerdings: Derzeit läuft ein massives Sparprogramm, bei dem allein in Deutschland 6.000 Arbeitsplätze abgebaut werden. Weltweit sollen es insgesamt 11.000 Arbeitsplätze sein.

Auf der Homepage von E.on-Kernkraft ist zu lesen: „E.ON bewegt sich derzeit in einem für das Unternehmen äußerst schwierigen Marktumfeld, geprägt durch den Ausstieg aus der Kernenergie, zunehmender Regulierung, sinkenden Erträgen im Erzeugungs- und Gasgeschäft sowie einem ambitionierten Wandel der Technologien. Hinzu kommen die großen wirtschaftlichen Probleme im gesamteuropäischen Raum. Wir sehen uns deshalb im Unternehmen zu umfangreichen Einsparmaßnahmen gezwungen.
Vor diesem Hintergrund haben wir entschieden, unsere Informationszentren an den Kernkraftwerksstandorten zum 31. Dezember 2012 zu schließen.“

Da muss man ja fast Mitleid bekommen. Armes E.on! Dabei ist ein Großteil der Probleme komplett hausgemacht: E.on hat sich bei seinem Anfang 2000 gestarteten Expansionskurs in Europa verzockt, dabei die Energiewende komplett verschlafen und wohl auch bei Finanzgeschäften viel Geld verloren. Und über Jahre hohe Gewinne an die Aktionäre ausgeschüttet. Diese verfehlte Geschäftspolitik wird nun auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen.

Die als Informationsarbeit getarnten Propagandazentren waren laut einem Bericht von  „dewezet“ gut besucht: „Für das Informationszentrum am AKW Grohnde hatte E.on zuletzt für das Jahr 2010 insgesamt 6000 Besucher angegeben. Bundesweit sollen es in den insgesamt 24 Zentren rund 250.000 gewesen sein.

Damals hatte laut dewezet Petra Uhlmann, E.on Chefsprecherin für Kraftwerke, noch Transparenz und Dialog betont: „Transparente Information, spannende Eindrücke und auch die Auseinandersetzung mit kritischen Fragen stehen im Mittelpunkt unserer Aufklärungsarbeit.“ Toll. Zwei Jahre später hat sich das irgendwie ein wenig verändert. Der NDR zitiert Uhlmann zur Schließung der E.on Aufklärungszentren jetzt so: „Wir sind nicht verpflichtet, Besucherzentren an den Kernkraftwerken zu betreiben“, so E.ON-Sprecherin Petra Uhlmann. Na dann, ist ja alles klar! Dass E.on im Gegenzug in Hannover eine Kinderkrippe eröffnet hat, mag da wenig tröstlich sein.

In allen anderen Fragen, die mit Atomenergie zu tun haben, bleibt E.on aber weiter unbelehrbar. Auf der Konzernseite bestreitet der Atomkonzern noch einmal mit Vehemenz, dass die Abschaltung von einigen (alten) Atommeilern als Konsequenz aus Fukushima zwingend war. Dabei wird der deutsche Stresstest, der in vielen Reaktoren deutliche Mängel zeigt, tunlichst verschwiegen und nur über die vermeintlichen Ergebnisse des europäischen Stresstests berichtet: „Die Untersuchungen zeigen, dass die Kernkraftwerke von E.ON – inklusive der abgeschalteten Kernkraftwerke Unterweser und Isar 1 – bei allen unterstellten Szenarien über große Sicherheitsreserven verfügen, die über die in Gesetzen, Genehmigungen und Regelwerken festgelegten Anforderungen weit hinausgehen.“

Dass die Kritik an den eher laschen europäischen Kontrollen recht groß war, bleibt natürlich unerwähnt. Die Frankfurter Rundschau hatte die Kritik vieler Fachleute im Mai 2011 unter der Überschrift zusammengefasst: „Atomlobby setzt sich durch. Stressfreie Stresstests für Europas AKW“. Terrorangriffe und Flugzeugabstürze sind im Rahmen der EU-Prüfungen gar nicht untersucht worden. Siehe auch hier.

AKW Brokdorf und die Folgen aus Fukushima – neue Arbeitsboote gegen die Atomkatastrophe

AKW Brokdorf – Viele offene Sicherheitsfragen nach Fukushima. Foto: Gabriele Planthaber / pixelio.de

Noch immer sind die Konsequenzen aus der Atomkatastrophe von Fukushima für die noch laufenden deutschen Atomreaktoren nicht umgesetzt. Weder im AKW Brokdorf, noch in den anderen acht Atomkraftwerken. In der Zustimmung für das Wiederanfahren des AKW Brokdorf vom 26. Mai 2012 verweist die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde darauf , dass mit den erforderlichen Nachrüstungen erst begonnen wurde. Bis heute noch völlig unklar ist, welche Konsequenzen sich für die Sicherheit der Atommüll-Zwischenlager ergeben, einerseits hinsichtlich des Anti-Terror-Schutzes und andererseits in Folge der Bewertung der Abläufe von Fukushima.

Nachrüstungen sind aber nicht nur wegen Fukushima erforderlich. Hierzu sind die Ergebnisse des sogenannten Stresstest der Reaktorsicherheitkommission sowie des Stresstests der EU relevant. Hinzu kommt, dass die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) im Februar 2012 nicht nur zum Fukushima Erdbeben, sondern auch zu einem weiteren Erdbeben in Japan Vorschläge bzw. Empfehlungen für die deutschen Atomkraftwerke ausgesprochen hat. Einmal geht es um Konsequenzen aus dem Tohoku-Erdbeben am 11. März 2011 in Bezug auf die Anlagen in Fukushima Dai-ichi und Dai-ni. Außerdem aber auch um das NiigatakenChuetsu-Oki-Erdbeben und den AKW-Komplex in Kashiwazaki-Kariwa vom 15. Juli 2007. Auch dieses Erdbeben hatte schwere Folgen für das Atomkraftwerk.

Ohne sich konkreter über den gesamten Umfang der erforderlichen Nachrüstungen zu äußern, stellt die Atomaufsicht für das AKW Brokdorf fest: „Die aus den Ereignissen in Fukushima abzuleitenden Maßnahmen und Untersuchungen wurden eingeleitet und werden betriebsbegleitend weiter verfolgt“ (Seite 11, Zustimmung 2012 Brokdorf Zustimmung zum Wiederanfahren nach Revision 2012).

Die bis heute, also rund eineinhalb Jahre nach der Atomkatastrophe von Fukushima, erfolgten Nachrüstungen sind eher marginal: Im AKW Brokdorf sind mit so genannten Dammbalken an einigen Gebäudeteilen Wassersperren bis zu einer Höhe von fünf Metern angebracht worden. Außerdem wurden zusätzliche Boote beschaft, mit denen im Falle von Überflutungen Material zum AKW transportiert werden kann. Außerdem wurden neue „Steckdosen“ angebracht, an denen ein zusätzliches Notstromaggregat angebracht werden könnte.

Im Wortlaut heißt es in der Wiederanfahrgenehmigung 2012 (Link siehe oben):

Bereits in der Zustimmung zum Wiederanfahren nach der Revision im Jahr 2011 (datiert am 20. Juni 2011) hat die Atomaufsicht einige weitere wichtige Auflagen erteilt: In der Auflage 2 fordert die Atomaufsicht von E.on einen Bericht über Notfallmaßnahmen im AKW Brokdorf bei „Ereignissen von innen (EVI) und von außen (EVA)“. Darin sollen die Sicherheitsreserven der Anlage dargestellt werden, vor allem für den Fall, dass die „Einwirkungen“ höher als bislang angenommen ausfallen und außerdem „postulierte“ Sicherheitssysteme nicht verfügbar sind. Bis zum 1. April 2012 sollte E.on diesen Bericht vorlegen. Weitere Nachrüstungen sollen auf Basis dieses Berichts ermittelt werden. In der Zustimmung zum Wiederanfahren des AKW Brodkorf Ende Mai 2012 finden sich keine Hinweise auf diesen Bericht. Hier dürfte also noch einiges an Informationen ausstehen.

Mit der „Auflage 4“ hat die Atomaufsicht im Juni 2011 bestimmt, dass E.on als Betreiber von Brokdorf bis Ende 2015 ein Konzept für die Stilllegung und den Abbau des AKW vorzulegen hat. Mit der Atomgesetz-Änderung im Juni/Juli 2011 ist festgelegt worden, dass das AKW Brokdorf spätestens Ende 2021 endgültig stillgelegt werden muss.

Wichtig in der Zustimmung zum Wiederanfahren des AKWs im Jahr 2011, also unmittelbar nach der Katastrophe von Fukushima, ist die Feststellung der Atomaufsicht, dass der Super-Gau vor allem von dem Tsunami ausgelöst wurde. Das ist aus heutiger Sicht nicht mehr zutreffend. Inzwischen ist bekannt, dass bereits das Erdbeben zu erheblichen technischen Problemen geführt hat. Mindestens aus heutiger Sicht sind daher neue Betrachtungen erforderlich. Die Atomaufsicht stellt im Juni 2011 fest und fragt:

In den weiteren Betrachtungen zu diesen Fragen stellt die Atomaufsichtsbehörde eine Reihe von Nachrüstungen und Prüfungen dar, in deren Folgen sie die drei gestellten Fragen derart beantwortet, dass sie im Rahmen des Atomrechts gegen eine erneute Inbetriebnahme keine Einwände erhebt. Hier dürfte aber das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Denn die neue Landesregierung, die seit Juni 2012 im Amt ist, hat erklärt: „In Verbindung mit dem neuen kerntechnischen Regelwerk, der Nachrüstungsliste des Bundesumweltministeriums und den Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission werden wir prüfen, ob das AKW Brokdorf aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden muss.“

Außerdem: Im Dezember 2010 hat die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein die alle zehn Jahre durchzuführende periodische Sicherheitsüberprüfung (SÜ) für das AKW Brokdorf bewertet und ihre Stellungnahme veröffentlicht. Die SÜ ist auf der Homepage selbst nicht veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der Ereignisse von Fukushima dürften sich auch hier erhebliche neue sicherheitsrelevante Fragen stellen.

Und: .ausgestrahlt hat im Frühjahr 2012 eine kleine Broschüre über das AKW Brokdorf veröffentlicht. Die Broschüre können sie hier als PDF downloaden und ansehen. Bestellungen sind über den Shop von .ausgestrahlt möglich.

 

Atomkraftwerke – Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein

Was tun, wenn es im AKW kracht? Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Die Betreiber von Atomkraftwerken müssen die Bevölkerung mit einem „Ratgeber“ über Maßnahmen zum Katastrophenschutz informieren. Darin müssen die Betreiber der Bevölkerung darlegen, was sie in dem Fall tun muss, wenn es zu einer atomaren Katastrophe kommt. Für die drei Atomkraftwerke in Schleswig Holstein finden sie diese Ratgeber als PDF hier: Ratgeber Katastrophenschutz AKW BrunsbüttelRatgeber-Katastrophenschutz AKW Krümmel (beide Vattenfall und endgültig stillgelegt) und Ratgeber Katastrophenschutz AKW Brokdorf (E.on). Sie finden die Ratgeber auch auf den Seiten von E.on und Vattenfall.

Alle drei „Ratgeber“ stammen aus dem Jahr 2008 und sind damit völlig veraltet. Schon damals war immer wieder kritisiert worden, dass die in diesen Plänen dargestellten Evakuierungszonen und die Maßnahmen für die Evakuierung völlig unrealistisch und mangelhaft wären. Spätestens aber die Katastrophe von Fukushima zeigt, dass die Katastrophenschutzmaßnahmen in Deutschland völlig an den möglichen Unfallereignissen vorbei gehen und zu kurz greifen. Das hat im April 2012 nun auch das Bundesamt für Strahlenschutz festgestellt. In einer Studie kommt das BfS zu dem Ergebnis, dass es Handlungsbedarf gibt.

Problematisch ist dies auch, weil in den noch in Betrieb befindlichen AKWs bis heute die laut Bundesumweltministerium erforderlichen Nachrüstungen nicht abgeschlossen sind. Beispiel: AKW Brokdorf und hier

Die neuen Entwürfe der Katastrophenschutzpläne für die AKWs Grohnde und Lingen liegen derzeit öffentlich zur Einsicht aus und sind im Internet einsehbar. Gegen den Plan für das AKW Grohnde können sie mit dieser Sammeleinwendung Widerspruch erheben.

 

Atommülllager in Brunsbüttel und Esenshamm immer noch ohne rechtskräftige Genehmigung

Noch immer sind die beiden Genehmigungen für die Atommülllager an den inzwischen stillgelegten AKW Brunsbüttel und AKW Unterweser/Esenshamm nicht rechtskräftig. Gegen beide Zwischenlager sind noch immer Klagen anhängig – vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig in Sachen Brunsbüttel und in Lüneburg für Unterweser/Esenshamm. Das Bundesamt für Strahlenschutz erteilte die Genehmigung für Brunsbüttel bereits am 28. November 2003. Unterweser/Esenshamm wurde am 22. September 2003 genehmigt.  In beiden Fällen haben Anwohner die fehlende Auslegung des Atommüllzwischenlagers gegen Flugzeugabstürze und Terroranschläge beklagt. Wann es jeweils zur weiteren Verhandlung kommt, ist derzeit offen.

Laufende Klage gegen das Zwischenlager Brunsbüttel

Das OVG Schleswig hatte die Klage gegen das Atommülllager in Brunsbüttel im Januar 2007 zunächst abgewiesen. Nach Auffassung des OVG seien Schutzmaßnahmen gegen Terroranschläge von Einzelnen nicht einklagbar. § 6 Abs. 2 Nr. 4 Atomgesetz vermittele insoweit keinen Drittschutz. Die Verpflichtung, den erforderlichen Schutz gegen Terrorszenarien zu gewährleisten, bestehe nur im Allgemeininteresse.

Gegen dieses Urteil wurde vom Kläger Revision eingelegt. Als Folge hob das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 10. April 2008 (Az. 7 C 39/07) das Urteil vom OVG Schleswig auf und verwies die Streitsache zurück an das OVG. Zugleich hat das BVerwG klargestellt, dass betroffene Dritte einen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen Anschläge auf ein Zwischenlager haben. Terroristische Anschlagsszenarien, wie zum Beispiel der gezielte Flugzeugabsturz, seien nicht von vornherein dem sogenannten Restrisiko zuzuordnen. Soweit die Genehmigungsbehörde Schadensvorsorge für erforderlich hält, können dann auch Dritte, zum Beispiel Anwohner, den Schutz vor Anschlägen gerichtlich einfordern (vergleiche Pressemitteilung). Dem OVG Schleswig obliegt es nun, anhand der Vorgaben des BVerwG zu beurteilen, ob bei der Genehmigungserteilung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel der erforderliche Schutz gegen terroristische Anschläge getroffen wurde. Das Verfahren wird unter dem Az. 4 KS 3/08 fortgeführt. (Quelle: BfS)

Laufende Klage gegen das Zwischenlager Unterweser/Esenshamm

Vom OVG Lüneburg wurde am 23. Juni 2010 (Az. 7 KS 215/03) die Klage von zwei Landwirten gegen die Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Unterweser abgewiesen. Nach Ansicht des OVG hat das BfS bei der Genehmigungserteilung im erforderlichen Ausmaß Schadensvorsorge gegen terroristische Anschläge getroffen. Insbesondere sei der Schutz vor einem gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturz hinreichend berücksichtigt worden (vergleiche Presseinformation). Auch in diesem Verfahren wurde von den Klägern Revision eingelegt. Zur Begründung haben sie sich auf Verfahrensmängel und auf eine Verletzung von § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG berufen. Das BVerwG hat mit Urteil vom 22.03.2012 (Az.: 7 C 1.11) das angefochtene Urteil aufgehoben und die Streitsache an das OVG Lüneburg zurückverwiesen. Die Verfahrensrügen der Kläger hielt das BVerwG zwar für unbegründet, jedoch war es der Ansicht, dass das OVG Lüneburg bei der Beurteilung des Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gegen materielles Recht verstoßen hat (vergleiche Pressemitteilung). Nun obliegt es dem OVG Lüneburg nach ausreichender Tatsachenfeststellung erneut über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Unterweser zu entscheiden. (Quelle: BfS)

Weitere Informationen:

Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel, für das AKW Unterweser/Esenshamm, Vattenfall-Informationen zum Zwischenlager Brunsbüttel, E.on-Informationen zum AKW und Zwischenlager Unterweser/Esenshamm.

BFS-Beschreibung des Zwischenlagers in Brunsbüttel und BFS-Beschreibung des Zwischenlagers in Unterweser/Esenshamm.

 

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