Stilllegung AKW Isar1/Ohu: Zeitplan läuft aus dem Ruder – Fehlende Castor-Behälter

Die Stilllegung der nach der Katastrophe von Fukushima abgeschalteten Atommeiler kommt nur schleppend voran. Still und leise verabschiedet sich die Bundesregierung offenbar von dem Ziel, dass der Reaktor Isar1/Ohu bei Landshut spätestens 2017 frei von Brennelementen sein wird. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. Weil immer noch Castor-Behälter fehlen und deren Einlagerung ins Standort-Zwischenlager noch nicht genehmigt ist, lagert die enorme Zahl von 1734 hochradioaktiven Brennelemente im sogenannten Nasslager innerhalb des Siedewasser-Reaktors und diese müssen aktiv gekühlt werden. Konkrete Antworten, wann die erforderlichen Behälter zur Verfügung stehen und die Anlage „kernbrennstofffrei“ sein wird, liefert die Bundesregierung nicht.

  • Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel (Drucksache 18/4077) ist hier als PDF zum download.

„Vier Jahre nach Fukushima und der Abschaltung der Atomreaktoren gibt es offenbar immer noch keinen verlässlichen Plan, wie das Entladen der hochradioaktiven Brennelemente bei den Siedewasserreaktoren vom Typ Isar1 zeitlich ablaufen soll. Auch in Brunsbüttel, Krümmel oder Philippsburg1 fehlen diese Behälter immer noch“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Zdebel diese Situation. „Ohne die erforderlichen Castor-Behälter lagert das hochradioaktive Material in den Nasslagern der Atommeiler und müssen weiterhin aktive Sicherheitssysteme in Betrieb gehalten werden, um die Kühlung dieser hochgefährlichen Brennelemente zu gewährleisten. Versagt diese Kühlung, sind auch Kritikalitätsstörfälle nicht auszuschließen.“

  • Atommüll-Entsorgung am Abgrund: Umstritten ist nach wie vor, welche Auswirkungen das Urteil des OVG Schleswig hat, mit der das Gericht die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben hat. Die Bundesregierung behauptet in ihrer Antwort, dass das Urteil keine „unmittelbare rechtliche Auswirkung“ habe und betont, dass Bund und Länder (also auch die grün geführten Atomaufsichtsbehörden der Länder!) gemeinsam der Auffassung sind, dass keine Erkenntnisse vorliegen, die die rechtskräftigen Genehmigungen in anderen zentralen und dezentralen Zwischenlagern in Frage stellen (Siehe Antwort der Bundesregierung auf Anfrage Zdebel). Umweltverbände und auch der Bundestagsabgeordnete Zdebel kritisieren: Da alle Zwischenlager nahezu zeit- und baugleich um 2005 herum genehmigt wurden, bestehen auch in diesen Zwischenlagern die gleichen „Ermittlungs- und Bewertungsdefizite“ wie in Brunsbüttel. Dort dürfen nach einer atomrechtlichen Anordnung der Atomaufsicht Schleswig-Holstein bis zu einer neuen Genehmigung keine neuen Castor-Behälter (die es wie in Isar1/Ohu aber derzeit ohnehin nicht gibt) aus dem AKW mehr eingelagert werden. Diese Konsequenzen müssen aus Sicht von Zdebel, aber auch z.B. vom BUND grundsätzlich auch an allen anderen Standorten gelten. Siehe dazu: Zdebel: Atommüll nach dem Brunsbüttel-Urteil: Castor-Stopp und andere Konsequenzen und der BUND: Nach Brunsbüttel-Urteil: Sicherheit sämtlicher Atommülllager muss überprüft werden. Zwischenlagerung von Castoren aus Wiederaufarbeitungsanlagen bedarf neuer Genehmigungen

Insgesamt 34 Castor-Behälter vom Typ V/52 werden in Isar1/Ohu benötigt, damit allle hochradioaktiven Brennelemente aus dem Nasslager entfernt werden können. Doch auf die Frage, wie viele dieser Behälter jeweils in diesem Jahr und den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung stehen werden, gibt es nur den vagen Hinweis seitens der Bundesregierung, dass die Energieversorgungsunternehmen „auf den Behälterhersteller GNS eingewirkt (haben), die Behälterproduktion zu beschleunigen, um dem Bedarf gerecht zu werden.“ Ebenfalls keine Aussage macht die Bundesregierung zur Frage, wann denn damit zu rechnen sei, dass alle Brennelemente aus dem abgeschalteten Reaktor entfernt sein werden.

Obwohl sich noch hochradioaktive Brennelemente in der Anlage befinden und diese mit aktiven Systemen gekühlt werden müssen, soll der Rückbau in Isar1/Ohu beginnen, wenn – wie die Bundesregierung mitteilt – Ende 2015 oder Anfang 2016 dazu die Genehmigung von der bayersichen Atomaufsicht erteilt wird.

Selbst wenn für Isar1/Ohu Castorbehälter vom Typ V/52 zur Verfügung stünden: Derzeit können diese nicht in das Standort-Zwischenlager eingestellt werden, weil dazu ebenfalls noch die Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz fehlt. „Nach derzeitigem Stand ist mit einer Genehmigung im Laufes des Jahres 2016 zu rechnen“, sagt die Bundesregierung.

Außerdem teilt sie mit: Im Standort-Zwischenlager Niederaichbach befinden sich derzeit 9 Behälter des Typs CASTOR V/52 (alt) mit 468 Brennelementen des KKI I sowie 25 Behälter des Typs CASTOR V/19 mit 475 Brennelementen des KKI II eingelagert. Insgesamt dürfen maximal 152 Castor-Behälter vom Typ V19 oder V52 dort eingelagert werden. Die Genehmigung für das Zwischenlager ist auf 40 Jahre befristet und läuft 2047 aus. Hubertus Zdebel verweist darauf, dass es vermutlich bis dahin kein „Endlager“ geben wird und sich daher die Frage stellt, wie es dann mit der Lagerung dieses brisanten Atommülls weiter gehen wird.

Vier Jahre Atomkatastrophe in Fukuschima: Neckarwestheim, Düsseldorf, Tihange und anderswo – Mahnwachen und Demonstrationen für den Ausstieg

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Am 8. März wird in Neckarwestheim demonstriert. Bild anklicken für mehr Infos.

Zum vierten Mal jährt sich am 11. März die Atomkatastrophe von Fukushima, die bis heute andauert. Hunderttausende Menschen mussten vor der Radioaktivität flüchten und können auf Jahrzehnte nicht mehr in ihre Dörfer und Städte zurück. Noch immer ist der Zustand im Inneren der Reaktoren weitgehend unbekannt und noch immer dringt Radioaktivität in die Umgebung und in das Wasser. In Erinnerung und als Mahnung, dass die unverantwortliche Atomenergienutzung möglichst sofort beendet werden muss, demonstrieren rund um diesen Jahrestag AtomkraftgegnerInnen an vielen Orten.

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Am 14. März wird in Düsseldorf eine Demonstration nicht nur als Mahnung an Fukushima stattfinden. Sie richtet sich auch an die bundesdeutschen Atomkonzerne. Mit milliardenschweren Schadensersatzklagen wollen sich E.on, RWE, Vattenfall und EnBW den Atomausstieg vergolden lassen. Außerdem wollen sie sich nicht länger an den enormen Kosten für die langfristige Lagerung des Atommülls beteiligen. Mit so genannten Bad-Bank-Plänen hat z.B. E.on die Atomenergie in eine eigene Gesellschaft ausgelagert. Der Bundesregierung haben die Konzerne die Gründung einer staatlichen Stiftung vorgeschlagen. Nach einer Einmalzahlung von 36 Mrd. Euro wollen sie danach mit den weiter wachsenden Kosten der

 

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Atommülllagerung nichts mehr zu tun haben. Dabei gehen Schätzungen schon heute davon aus, dass der Rückbau und die Atommülllagerung mindestens 48 Mrd. Euro kosten werden.

Statt Stückwerk – Das ganze Atommüll-Desaster muss auf den Tisch

kottingUhl-zdebel-miersch-AG1-EndlagerkommissionNov2014-01„Mir geht es darum, mit dem Stückwerk beim Atommüll aufzuhören. Das Problem muss in seiner Gesamtheit betrachtet und gelöst werden“. Diesen Satz schreibt die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks in einem Gastbeitrag im Tagesspiegel. „Schön, dass die Umweltministerin damit eine der zentralen Forderungen für einen Neustart beim Umgang mit dem Atommüll der Anti-Atom-Bewegung und der LINKEN aufnimmt. Schade aber, dass sowohl ihre Politik als auch die Arbeit der Atommüll-Kommission weiter nur Stückwerk ist“, stellt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. fest.

„Es ist kein Wunder, dass sich in der Atommüll-Kommission die Konflikte immer mehr zuspitzen. Das drückt sich auch in dem Ausstieg der Anwältin und Mediatorin Ulrike Donat aus, die bislang als Gast der Arbeitsgruppe 1 zur bis heute nicht vorhandenen Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt war. In ihrem Brief, in dem sie ihren Rückzug erklärt, werden zahlreiche der Fehler und Absurditäten angeführt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Scheitern der Kommmissions-Arbeit führen werden.

Wir haben als LINKE das Standortauswahlgesetz und die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Kommission von Anfang an kritisiert und abgelehnt“, stellt Zdebel fest.

Drei Punke waren und sind dabei entscheidend:

  • Das gesamte Atommüll-Desaster muss auf den Tisch,
  • Es muss ohne Vorbedingungen und Vorfestlegugen im ersten Schritt ein umfassender gesellschaftlicher Prozeß eingeleitet werden, an dem mindestes alle betroffenen Atommüll-Standorte sowie gesellschaftlich relevante Gruppen beteiligt sein müssen und
  • ein Neubeginn kann nur ohne Gorleben stattfinden.

„Weil das Desaster der ungelösten Atommüllentsorgung aber nicht einfach ignoriert werden kann, haben wir uns trotz aller Bedenken entschlossen, in der Kommission mitzumachen. Auch um die Vertreter der Umweltverbände, die sich unter großen Vorbehalten zur Mitarbeit entschlossen hatten, zu unterstützen.

Der Versuch, die anstehenden Probleme mit der Atommülllagerung an nahezu alle Standorten quer in der Republik zu thematisieren, steht angesichts der vielen Einschränkungen und Vorfestlegungen durch das StandAG auf einem dünnen Grad. Nicht nur sympolisch kommt dabei Gorleben eine zentrale Bedeutung zu. Gorleben ist als Standort nicht geeignet und vor allem politisch verbrannt.

Wer einen neuen gesellschaftlichen Konsens will, der muss bereit sein, die Geschichte von Lügen und Tricksereien, aber auch von Kriminialisierung und wiederholter massiver Einschränkungen der Grundrechte von Menschen rund um Gorleben einzugestehen und einen Schlußstrich unter Gorleben zu ziehen.

Vor diesem Hintergrund ist das jetzt eingeleitete Verfahren, die im August auslaufende Veränderungssperre für Gorleben per Verordnung wieder zu verlängern, eine schwerwiegende Provokation. Es ist der Auftrag der Bundesregierung, weitere Vorfestlegungen für Gorleben endgültig aufzugeben.

Nachdem das Urteil des OVG Schleswig zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am Vattenfall AKW Brunbsüttel nun rechtskräftig ist, muss die gesamte jetzige Atommülllagerung auf den Tisch.

Der BUND hat völlig recht, wenn er für alle Standorte inkl. Gorleben, Ahaus und Lubmin neue Genehmigungsverfahren und bis dahin einen Castor-Stopp fordert. Wenn die Atommüll-Kommission nur einen Funken Glaubwürdigkeit erreichen will, dann kann sie sich vor diesem Thema nicht länger drücken. Und ebenso müssen die Atomaufsichtbehörden in Bund und Ländern entsprechende Konsequenzen ziehen.

Erschreckend ist, dass einige der Grünen Minister, die in ihren Bundesländern die Atomaufsicht betreiben, ebenso wie das Bundesumweltministerium trotz des Brunsbüttel-Urteils einfach erklären, dass alles total sicher sei und es keinen Handlungsbedarf an den anderen Standorten gibt. Dabei haben alle Standort-Zwischenlager die gleichen Defizite bei den Sicherheitsnachweisen.

Auch aus einem weiteren Grund kann die Zwischenlagerung hochradioaktiver Brennelemente nicht einfach weiter ausgeklammert werden: Das Bundesumweltministerium schlägt nun im Entwurf für einen „Nationalen Entsorungsplan“ die Errichtung eines „Eingangslagers“ am zu findenden Standort für ein Endlager vor. Dorthin soll der gesamte hochradioaktive Atommüll bebracht werden, wenn die Genehmigung für die vielen Standort-Zwischenlager etwa Mitte der 2040er Jahre ausläuft. Allen Beteiligten ist aber klar, dass es bis dahin in keinem Fall ein betriebsbereites Endlager geben wird. Auch Grüne Ministern fordern neue zentrale Zwischenlager, die mehr Sicherheit als die derzeitigen bieten sollen. Und das alles soll kein Thema einer Atommüll-Kommission sein? All das braucht keine gesellschaftlichen Debatte, um einen Konsens für die künftige Atommülllagerung zu erreichen?

Die Bundesumweltminsterin spricht in ihrem Gastbeitrag das Desaster auch bei den leicht- und mittelradioaktiven Atomabfällen an: Gut ist, der Atommüll aus der ASSE und vor allem die Uran-Tails aus Gronau werden nicht länger ignoriert, sondern endlich in die Planungen einbezogen. Aber damit werden die Probleme nicht gelöst: Der ASSE-Müll und die wachsenden Berge von abgereichertem Uran aus der vom Atomausstieg ausgeklammerten Uranfabrik der URENCO in Gronau soll nach den Vorstellungen der Ministerin nun entweder zusätzlich in den für leicht- und mittelradioaktive Abfälle genehmigten Schacht Konrad im Rahmen eines neuen Planfeststellungsverfahrens versenkt werden – oder der Standort für das neue Endlager für hochradioaktiven Abfall wird so ausgewählt, dass er auch den weiteren schwach- und mittelradioaktiven Müll aufnehmen kann. Sie übersieht dabei: Der Schacht Konrad ist auch ohne jeden Alternativenvergleich politisch entschieden worden. Auch das ein Grund, warum es einen Konsens nicht geben kann, ohne dieses Thema anzufassen.

Die Ministerin selbst gibt der Atommüll-Kommission mit ihren Vorschlägen im Grunde einen erweiterten Arbeitsauftrag.Das ist durchaus sinnvoll und ein Schritt in die richtige Richtung. Wie das aber in der ohnehin schon knappen Zeit erledigt werden soll, bleibt das Geheimnis der Ministerin.

Entscheidend bleibt aber auch: Die Atomkonzerne müssen bei den Kosten für den Atommüll in der Verantwortung bleiben. Das die Ministerin diese Verpflichtung für E.on, RWE, Vattenfall und EnBW klar betont, lässt hoffen, dass es zu einer Lösung bei den Atom-Rückstellungen kommt, die die Verfügbarkeit dieser Gelder sicherstellt und die öffentliche Kontrolle stark verbessert. Anträge der Linken und der Grünen liegen dazu lange auf dem Tisch.“

Atommülllager ASSE: Alles muss raus

Die Auseinandersetzungen um die Bergung des Atommülls in der ASSE II in Niedersachsen nehmen an Schärfe zu. Am kommenden Mittwoch wird der Umweltausschuss des Bundestags zum zweiten Mal innerhalb nur vier Wochen eine Öffentliche Anhörung zur Situation bei der ASSE durchführen. Auf der ersten Anhörung Mitte Dezember war die ASSE-II-Begleitgruppe nicht beteiligt. Erst durch eine Mitteilung durch Hubertus Zdebel erfuhr die Begleitgruppe überhaupt von dem Termin. Jetzt bekommt auch die Begleitgruppe die Möglichkeit, ihre Kritik vorzutragen.

Die ASSE-II-Koordinationskreis (A2K) kritisierte zuletzt auf einer Pressekonferenz am Montag (5.1.2015), dass „die verantwortlichen Behörden die im Gesetz verankerte Beschleunigung der Rückholung nicht umsetzen, sondern bremsen.“ (Die PM ist hier als PDF) Über die Streitpunkte berichtet dieses Hintergrund-Papier des A2K. Selbst der niedersächsische Umweltminister warnt in der Hannoverschen Allgemeinen davor, „die geplante Rückholung des Mülls aus dem atomaren Lager Asse zu hintertreiben.“ Auch ein „internes Papier“ aus den Reihen der Strahlenschutzkommission, in dem Zweifel an der Bergung des Atommülls ausgeworfen werden, sorgt für Verärgerung (siehe z.B. Tagesspiegel)

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Links-Fraktion, Mitglied im Umweltausschuss und in der Endlager-Kommission: „Die Kritik aus den Reihen der ASSE-Begleitgruppe sind ernst zu nehmen. Es liegt auf der Hand, dass angesichts der enormen Kosten und ungelösten Probleme bei der dauerhaften Atommülllagerung die Bergung des ASSE-Mülls trotz der klaren gesetzlichen Vorgaben nicht wirklich von allen  unterstützt wird. Eine erfolgreiche Bergung des Atommülls aus der ASSE ist nicht nur teuer, sie führt unmittelbar zu der Frage, wo der dann neu verpackte Atommüll anschließend gelagert werden könnte. Automatisch wird dann auf den Schacht Konrad hingewiesen, der dafür aber in keiner Weise geeignet und schon gar nicht genehmigt ist. Das Desaster in der ASSE zeigt sehr deutlich, wie groß die Risiken sind und wie sehr es notwendig ist, endlich die gesamte Atommüllproblematik zum Thema zu machen und nicht weiter nur Teilaspekte.“

Siehe auch:

Atomrückstellungen: Regierung muss Rechtssicherheit schaffen

„Noch steht es nur auf dem Papier. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung Rechtssicherheit schafft, um die bedrohten Rückstellungen für die Finanzierung der Atommülllagerung durch die Stromkonzerne in den Griff zu bekommen“, kommentiert der Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag Hubertus Zdebel die heute bekannt gewordenen Überlegungen des Umwelt- und Wirtschaftsministeriums für einen öffentlich-rechtlichen Fonds, in den die Atomkonzerne 17 Mrd. Euro für die Atommülllagerung einzahlen sollen. Demnach sollen die AKW-Betreiber als Verursacher des Atommülls auch künftig für die Finanzierung in der Pflicht bleiben.

Zdebel weiter: „Viel zu lange hat die Regierung zugesehen, wie die Insolvenz-Risiken für die Atommüll-Rückstellungen der wirtschaftlich angeschlagenen Atomkonzerne immer größer wurden. Erst nach der Initiative von E.on für die Ausgründung einer Bad-Bank scheint auch die Bundesregierung verstanden zu haben, dass sich die Atomkonzerne aus der Verantwortung für die Atommüllberge und die damit verbundenen Kosten stehlen wollen.

Die Einzahlung der in Rede stehenden 17 Mrd. Euro kann nur ein erster Schritt sein, weitere müssen folgen. Jetzt muss zügig ein Gesetz verabschiedet werden, das die Konzerne zur Einzahlung der Entsorgungs-Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds verpflichtet. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung Maßnahmen plant, um die bedrohten Rückstellungen für die Finanzierung der Atommülllagerung durch die Stromkonzerne in den Griff zu bekommen. Das streben wir mit einem entsprechenden Antrag im Bundestag an.

Im Februar wird ein Fachgespräch mit Experten im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss zur Frage stattfinden, wie die Entsorgungs-Rückstellungen gesichert werden können.“

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