Verstrahlt: Castor hier – Castor da – Für Ahaus kann es dicke radioaktiv kommen

Castor-Plastik-GNSWährend sich AKW-Betreiber und Regierungen gern geordnet geben, geht es in Sachen Atommüll-Lagerung eher chaotisch zu. Nicht nur, dass nach über zwei Jahren Suche immer noch nicht wirklich klar ist, wohin der Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland gehen soll. Auch das Urteil, mit dem die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde, wirft erhebliche ungeklärte Fragen auf. Außerdem stehen in Jülich 152 hochradioaktive Castoren, die entweder vor Ort bleiben oder in die USA oder aber in das Zwischenlager nach Ahaus sollen. Nichts ist klar, aber die Behörden haben natürlich alles im Griff. Anti-Atom-Initiativen warnen jetzt davor, dass es zu hunderten von Castor-Transporten nach Ahaus kommen könnte: Aus Garching, aus Jülich und aus Frankreich. Ergänzen lässt sich noch: Auch der hochradioaktive Atommüll aus dem Berliner Forschungsreaktor könnte in Ahaus landen. umweltFAIRaendern.de dokumentiert die Presseerklärung der Initiativen …

Garching-Castoren sind nur die Spitze des Eisberges / Über 300 weitere Castoren sollen nach Ahaus

Die Anti-Atom-Initiativen im Münsterland weisen darauf hin, dass in den kommenden Jahren nicht nur 17 Castoren aus Garching in das sogenannte Zwischenlager Ahaus eingelagert werden sollen, sondern noch mit rund 300 weiteren Castoren gerechnet werden muss. Dabei handelt es sich um verschiedensten Atommüll in verschiedensten „Castor“-Behältern. Gegen die sinnlosen und gefährlichen Atommülltransporte kündigen die Initiativen massiven Widerstand an. Unterstützung erhalten sie u. a. von den Umweltverbänden BUND und BBU.

Zur Zeit werden beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Transport-Anträge für 17 Castoren aus Garching, für ca. 150 Castoren aus La Hague sowie für 152 Castoren aus Jülich bearbeitet. Diese sollen in den nächsten 10 Jahren im sogenannten Zwischenlager Ahaus eingelagert werden obwohl das Ahauser Lager nur eine Genehmigung bis in das Jahr 2036 hat.

Die 152 Jülicher Westcastoren sollten ursprünglich in die USA verlagert werden. Offiziell ist dies die bevorzugte Variante der Landes- und Bundesregierung, Genehmigungsanträge liegen jedoch nur für die Ahaus-Option vor. Auch die Option des Neubaus eines erdbebensicheren Zwischenlagers in Jülich wird momentan nicht konkret verfolgt.

Zudem sollen ab 2025 weitere ca. 150 Castoren mit mittelradioaktivem Abfall und bitumisierten Flüssigabfällen aus der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague nach Ahaus kommen. Die genaue Anzahl ist noch unklar, denn es müssen für den Atommüll aus La Hague noch neue Behälter entwickelt werden. Ebenso sind die Castoren für den Garchinger Atommüll noch nicht fertig entwickelt, das jetzige Modell gilt als nicht mehr sicher genug.

2030 muss die Betreiberfirma des Zwischenlagers Ahaus, Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) bereits bekannt geben, wie der weitere Verbleib des gesamten in Ahaus liegenden Atommülls geplant ist – denn 2036 läuft die Genehmigung für das Ahauser Atommülllager aus.

Castortransporte werden NRW innenpolitisch lahm legen

„Die Castoren aus Garching sind nur die Spitze des Eisberges. Auf die Bundesrepublik und insbesondere Ahaus rollt in den kommenden Jahren eine massive Atommüllwelle zu“ erklärt Falko Tetzlaff von der Initiative „Kein Castor nach Ahaus“. „Diese Transportwelle dürfte das Land NRW aus innenpolitischer Sicht lahmlegen, wenn nicht endlich ein sinnvolleres Konzept zum Umgang mit dem Atommüll statt des stetigen Atommülltourismus von A nach B entwickelt wird“ ergänzt Udo Buchholz vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU).

Die vorsätzlich gegen die Vorgaben des Atomgesetzes und der Strahlenschutz-Verordnung erfolgte „Behandlung“ des Atommülls durch die Bundesregierungen der letzten 50 Jahre lässt keinerlei Aussicht auf sachgerechtes Handeln erkennen. Die weitere Produktion von Atommüll muss sofort gestoppt werden, um das Problem eines noch immer nicht vorhandenen Endlagers nicht noch weiter zu vergrößern. Dazu gehört z. B. die sofortige Stilllegung der Atomanlagen in Gronau, Lingen, der AKW und des Garchinger Forschungsreaktors.

„Ahaus wird zur bundesweiten Atommüllkippe der gesamten Republik, während man kopflos versucht, eine Entsorgung vorzutäuschen. Wir kündigen schon jetzt massive Proteste gegen jeden weiteren Transport an und fordern die Verursacher auf, den Müll dort bestmöglich zu lagern, wo er entsteht“, ist sich Willi Hesters vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen mit den anderen Initiativen und Umweltverbänden einig.

Weitere Informationen: www.kein-castor-nach-ahaus.de,
www.bund-nrw.de/ueber_uns/arbeitskreise/ak_atom, www.bbu-online.de, www.bi-ahaus.de, www.sofa-ms@web.de

Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen, BUND NRW Landesarbeitskreis „Atom“, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“, Sofortiger Atomausstieg (SOFA) Münster“

Atommüll-Kommission und der BUND: Öffentlichkeitsbeteiligung braucht mehr Zeit

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Klaus Brunsmeier als Vertreter des BUND und Jörg Sommer (Deutsche Umwelt-Stiftung) auf der letzten Kommissions-Sitzung. Foto: Dirk Seifert

Über die letzte Doppelsitzung der Atommüll-Kommission ist auf umweltFAIRaendern.de bereits mehrfach dokumentierend berichtet worden. Nun hat auch der BUND auf seiner Homepage seine Bewertung bzw. Zusammenfassung veröffentlicht, die hier im Anschluss in voller Länge wieder gegeben wird. In zwei Fällen hat der BUND bei den Beschlüssen deutlich NEIN gesagt: Die Verlängerung der Arbeitszeit der Kommission um (nur) ein halbes Jahr hat der BUND mit dem Hinweis abgelehnt, dass diese kurze Zeitspanne nicht ausreiche, „um eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und diese Ergebnisse auch im Endbericht der Kommission zu berücksichtigen.“ Nein sagte der BUND auch zu einem Papier der Adhoc AG EVU-Klagen von Jörg Sommer (Deutsche UmweltStiftung) und Gerd Jäger (RWE), in dem es um den Umgang mit Konflikten (PDF) geht. Scharf kritisierte der BUND darin Aussagen zur Anti-AKW-Bewegung und zu Umweltverbänden. „Atommüll-Kommission und der BUND: Öffentlichkeitsbeteiligung braucht mehr Zeit“ weiterlesen

Rückbau AKW Brunsbüttel: Fehlende Informationen zum Schutz der Bürger

Vattenfall-AKW-Brunsbuettel-Dez2013-01Der Erörterungstermin für die Stilllegung des AKW Brunsbüttel mit dem Ziel des Abrisses hat heute begonnen. Zur Eröffnung war auch der zuständige grüne Minister Robert Habeck persönlich erschienen. Der Minister drängt vor allem auf das Tempo im Verfahren. Eine Genehmigung wird für 2017 erwartet. Demgegenüber kritisieren Atomkraft-GegnerInnen, dass viele der für eine Bewertung erforderlichen Unterlagen vom Betreiber Vattenfall und der grün geführten Atomaufsicht gar nicht erst zu Verfügung gestellt wurden. Völlig unklar bleibt derzeit, was eigentlich mit den hochradioaktiven Brennelementen werden soll, die immer noch im Reaktor stehen. Diese sollen eigentlich in jedem Fall vor dem Abrissbeginn aus der Anlage, sagt auch Vattenfall. Aber: Das benachbarte Castor-Lager hat seit Januar 2015 keine Genehmigung mehr und damit ist unklar, wohin dieser Atommüll gebracht werden soll, bevor der Rückbau überhaupt beginnen kann.

Rund 900 Einwendungen hatte es zu den Rückbauplänen zum AKW Brunsbüttel gegeben. Rund 150 Menschen nahmen heute an dem Erörterungstermin teil. In vielen der Fragen monierten die EinwenderInnen, allen voran Karsten Hinrichsen (Brokdorf akut) und Werner Neumann (BUND, siehe auch hier), die völlig unzureichenden Unterlagen, die öffentlich im Rahmen des Verfahrens zur Verfügung gestellt wurden.  Dabei würden von den insgesamt sieben Haupt-Themenpunkten am ersten Tag lediglich die Themen Verfahrensfragen und Verfahrensbeschreibung abgearbeitet werden.

Karsten Hinrichsen bezeichnete den Stilllegungsantrag von Vattenfall als dreist und kritisierte, dass beim Abriss ein Vielfaches mehr an Radioaktivität abgeben werden soll, als während des Betriebs.

Der NDR berichtet per Video hier und hier. Vor allem der zweite NDR-Bericht nimmt eine Vielzahl von Kritikpunkten auf und berichtet über die Vorwürfe gegen den Betreiber und gegen die Atomaufsicht, sowie deren Sichtweisen. Deutlich heißt es in dem Bericht: Vertrauen gegenüber Vattenfall und der Atomaufsicht gäbe es wohl kaum.

Einer der Vorwürfe auch: Vattenfall kann, muss aber eine Genehmigung zum Rückbau nicht umsetzen. Sollten die atomrechtlichen Anforderungen zu hoch sein, könne das Unternehmen schlicht darauf verzichten, von der Genehmigung Gebrauch zu machen. Ohne die rechtliche Möglichkeit, das Unternehmen zwingen zu können, könnten aber im Genehmigungsverfahren seitens der Behörde Maßnahmen runtergefahren werden, so die Sorge. Habeck wies den Vorwurf, seine Behörde könnte angesichts dieser schwierigen Rechtslage unter Druck geraten, zurück.

Wo BürgerInnen und Einwender ihre Sorgen hinsichtlich der Strahlenbelastungen formulieren, sagt der grüne Energieminister: „Habeck betonte jedoch, dass ein Atomkraftwerk zu 97 Prozent aus nicht radioaktiv belastetem Material bestehe. „Dieses Material muss anders behandelt werden als das radioaktiv belastete Material“, meinte der Grünen-Politiker.

Weiter heißt es beim NDR und zu den Äußerungen von Habeck: „Im AKW lagern noch 6.000 Tonnen schwach- und mittelradioaktive Atomabfälle. Die Inbetriebnahme des Endlagers für diese Abfälle – nach jetzigem Stand wird es das stillgelegte Eisenerz-Bergwerk Schacht Konrad – ist erst für Anfang des nächsten Jahrzehnts geplant. Also müsse auf dem Brunsbütteler Kraftwerksgelände ein Zwischenlager her, so Habeck: „Wie das geht, wird zu diskutieren sein.“ Ein Endlager für hoch radioaktiven Müll soll laut gesetzlichen Vorgaben bis 2050 fertig sein.“

Behörde schützt BürgerInnen mit zu wenig Informationen

Die Kritik der Atom-GegnerInnen an den vielen fehlenden Unterlagen ist in jedem Fall nicht unberechtigt. Denn das Ministerium teilte in einem Brief vom 3. Juni 2015 an einen der Einwender, der auf Herausgabe weiterer Unterlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens drängte, mit, dass man die Informationen lieber begrenze, um Bürger nicht zu verwirren bzw. vom Wesentlichen nicht abzulenken.

Zitat: „Es könnte eben gerade nicht mehr von Dritten beurteilt werden, inwiefern sie von den Auswirkungen des Vorhabens betroffen sein könnten, weil die Menge der Informationen den Fokus vom Wesentlichen abrückte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die fachliche Tiefe mit der Menge der Informationen zunimmt. Während einige wenige Bürger dem noch folgen könnten, dürfte dadurch für viele Bürger – für die der Erörterungstermin gedacht ist – der Blick auf das Wesentliche verstellt werden. Ich gebe zu, dass es sich bei diesen Bewertungen um eine schwierige Abwägung handelt, die wir versucht haben, so gut wie möglich zu bewältigen.“

So gab die Atomaufsicht während der Erörterung einem Antrag statt, zumindest eine Liste vorzulegen, in der die von Vattenfall insgesamt gelieferten bzw. zu liefernden Unterlagen dargestellt werden. Immer wieder mussten die EinwenderInnen auf konkrete Fragen hören: Liegt noch nicht vor, ist der Behörde noch nicht bekannt, wissen wir noch nicht, ist noch nicht entschieden, können wir noch nicht sagen….

Die Welt berichtet zum Verfahren: „Wir wollen alle, dass (das Akw) Brunsbüttel zurück gebaut wird“, sagte Karsten Hinrichsen von der Bürgerinitiative Unterelbe: „Aber nicht um den Preis, dass vieles, das von der Radioaktivität jetzt noch im Gebäude vorhanden ist, an die Umwelt und an die Menschen abgegeben wird.“ Eine Zuhörerin ergänzte: „Jede Hausfrau weiß: ‚rum wühlen ergibt Staub.“ Deshalb solle man das Akw zunächst einmal komplett „endlagern“, forderte sie. Für Schleswig-Holsteins Energie- und Umweltminister Robert Habeck (Grüne) keine Alternative: „Ich glaube nicht, dass der Rückbau besser wird oder konstruktiver voran geht, wenn man auf Zeit spielt“, sagte er.“ Auch die SHZ berichtet über den Termin. Das Neue Deutschland berichtet vorab dies hier.

Atommüll-Kommission: Tagt länger, weitere Beschlüsse und ein Leitfaden zum Konfliktumgang

Atommuell-Kommission_Juli2015-2Die vom Bundestag eingesetzte Atommüll-Kommission hat am vergangenen Freitag und Samstag auf einer Doppel-Sitzung zahlreiche Themen bearbeitet und Beschlüsse gefasst. Klar ist nunmehr: Die Kommission verlängert im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ihre Arbeitszeit um ein weiteres halbes Jahr. Neben der Diskussion mit Sigmar Gabriel zu den Rückstellungen und dem weiteren Vorgehen bei den Atommüll-Transporten aus dem Ausland, stellte die Kommission fest, dass die bisherigen Regelungen im Standortauswahlgesetz nach EU-Recht unzureichend sind. Bedeutsam auch ein Papier aus der Adhoc-AG EVU Klagen, in dem „Leitlinien zur Konfliktbewältigung“ (PDF) behandelt werden. Das Papier, das die Kommission mehrheitlich zur Kenntnis nahm, hat wichtige Deutungen zum Inhalt, wie die Konfliktlage angeblich aussieht. Hier zunächst als Dokumentation über die Themen der Doppel-Sitzung die PM der Pressestelle der Kommission.

„Pressemitteilung Berlin, 4. Juli 2015, Nr. 15/2015

Endlager-Kommission strukturiert Arbeit an ihrem Endbericht – Unterstützung für Castor-Initiative der Bundesumweltministerin

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe dringt auf eine zügige Lösung für die Zwischenlagerung der letzten 26 Castor-Behälter, die Deutschland aus dem Ausland zurücknehmen muss. Die Endlager-Kommission stellte sich bei einer zweitägigen Sitzung in Berlin hinter das Konzept von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zur Zwischenlagerung der Behälter in vier Bundesländern.
Zudem verständigte sich die Kommission am Samstag auf einen Fahrplan zur Erstellung ihres Endberichts und auf eine vorläufige Gliederung des Berichts.

„Ein erster Gesamtentwurf des Berichtes muss Anfang Januar vorliegen“, sagte der Kommissionsvorsitzende Michael Müller. Dann könne die Kommission den Bericht noch intensiv mit der Öffentlichkeit diskutieren, ihn aufgrund der Beteiligungsergebnisse überarbeiten und ihn Ende Juni 2016 Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung vorlegen.

Im Zuge ihrer Arbeitsplanung beschloss die Kommission auch die Verlängerung der eigenen Tätigkeit um ein halbes Jahr bis zum Ende Juni kommenden Jahres. Das Standortauswahlgesetz gibt ihr die Möglichkeit, die eigene Arbeitszeit einmalig zu verlängern. Die nun beschlossene Verlängerung hatte die Endlager-Kommission früh ins Auge gefasst, nachdem sie sich sehr viel später konstituiert hatte, als ursprünglich geplant. Die Mitglieder, die der Kommission als Wissenschaftler und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen angehören, stimmten bei einer Gegenstimme für die Verlängerung der Arbeitszeit. Die 16 Vertreter des Bundestages und der Länder in der Kommission waren bei dieser Abstimmung nicht stimmberechtigt.

Kommission sieht Rechtsschutzdefizit im Standortauswahlgesetz

Nach Auffassung der Kommission verstößt das Standortauswahlgesetz in einem wichtigen Punkt gegen europäisches Recht. Als Konsequenz will das Gremium dem Gesetzgeber empfehlen, den Bürgern bei der Standortsuche mehr Klagemöglichkeiten einzuräumen.

In einem einstimmigen Beschluss stellte die Kommission fest, dass das Standortauswahlgesetz „ein Rechtsschutzdefizit enthält und damit gegen die Vorgaben der UVP-Richtlinie verstößt“. Die Kommission will nun in ihrem Bericht eine Regelung des Auswahlverfahrens vorschlagen, die das „Rechtsschutzdefizit behebt“. Die Kommission hatte zwei Rechtgutachten zur Vereinbarkeit des Standortauswahlgesetzes mit europäischen Recht eingeholt.

Mit nur einer Gegenstimme beschloss die Kommission zudem, die Initiative von Umweltministerin Hendricks zur Umsetzung des Verzichts auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben zu unterstützen. Für das künftige Standortauswahlverfahren sei es von zentraler Bedeutung, dass der „Verzicht auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben auch tatsächlich umgesetzt wird“, stellte sie fest. Sie forderte die Bundesregierung und die betroffenen Bundesländer auf, „die Umsetzung dieses Konzeptes zu unterstützen“.

(Leitlinien zur Konfliktbewältigung)

Die Endlager-Kommission nahm in einem weiteren Beschluss zudem Leitlinien zur Konfliktbewältigung zustimmend zur Kenntnis, die ihre Ad-hoc-Gruppe „EVU-Klagen“ erarbeitet hatte. Die Kommission hatte die Ad-hoc-Gruppe hatte eingesetzt, nachdem Schadensersatzklagen der Kraftwerksbetreiber im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Kernkraft für Konflikte in dem Gremium gesorgt hatten. Die Ad-hoc-Gruppe entwickelte daraufhin Leitlinien zum Umgang mit Konflikten, die sie nun in abgewandelter Form als Vorschläge zum Umgang mit Konflikten bei der neuen Endlagersuche in den Kommissionbericht einbringen will.
Gespräch mit Wirtschaftsminister Gabriel über Endlagerforschung und Rückstellungen

Zu Beginn ihrer zweitägigen Sitzung führte die Endlager-Kommission ein intensives Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel über Endlagerforschung, über die Finanzierung der Entsorgung nach dem Verursacherprinzip und über die weitere Zwischenlagerung von Castor-Behältern. Dabei machte Gabriel die Bereitschaft deutlich, Empfehlungen der Kommission zur Standortsuche in die

Planung von Endlagerforschung einzubeziehen

Der Bundeswirtschaftsminister informierte die Kommission über Teile des neuen Energiekonzeptes von CDU, SPD und CSU, die sich mit der Entsorgung radioaktiver Abfallstoffe befassen. Bis Ende September solle das Ergebnis eines Stresstestes zu den Entsorgungsrückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber vorliegen, berichtete er. Bis Ende November erwarte man Empfehlungen einer Experten-Kommission, die sich mit der Sicherung der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Entsorgung befassen solle. Ziel sei es, die langfristige Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Lagerung der Abfälle zu gewährleisten.

Zudem sprach sich Gabriel für das Konzept von Bundesumweltministerin Hendricks zur Zwischenlagerung der 26 Castor-Behälter aus. „Der Bundeswirtschaftsminister hat erkannt, welche Bedeutung für unsere Arbeit und unsere Glaubwürdigkeit eine Lösung für die Castoren hat, die Deutschland noch aus dem Ausland zurücknehmen muss“, sagte der Kommission-Vorsitzende Müller. Die Kommissionsvorsitzende Ursula Heinen-Esser hob als hilfreich hervor, „dass der Bundeswirtschaftsminister eine einvernehmliche Lösung für die noch zurückzunehmenden Castor-Behälter unterstützt“.

Anfragen von Medienvertretern beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent – Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Tel: +49 30 227-31316, Mail: juergen.voges (@) bundestag.de“

Wirtschaftsminister Gabriel, der Atommüll und die Kosten

Sigmar-Gabriel-Atommuell-Kommission-030721015Die Atommüll-Kommission hatte Besuch von Wirtschaftsminister Gabriel. Wie soll sichergestellt werden, dass wirtschaftlich kriselnde Atomkonzerne weiter die Kosten für die Atommülllagerung zahlen? Wie geht es mit den Rücktransporten aus der Wiederaufarbeitung weiter, nachdem Bayern auf Totalblockade geschaltet hat? Die Parteispitzen aus SPD, CDU und CSU hatten zuvor auch in Sachen weiteres Vorgehen zu den Castor-Rücktransporten Verabredungen getroffen, die Schleswig-Holsteins Energieminister als „Deal“ bezeichnet hat (SHZ). Nach dem Wortlaut der Vereinbarungen zu diesem Thema entsteht der Eindruck, als habe Bayern nunmehr ein Veto-Recht in Sachen Atommüll-Aufnahme erhalten. Darüber berichtet auch die taz.

Der Bundestag berichtet über die Kommissions-Sitzung: Gabriel: Atommüllfrage muss gelöst werden. Siehe dort auch: »Stresstest« für Atomkonzerne.

Die Pressemitteilung der Atommüll-Kommission zu diesem Besuch als Dokumentation: „Berlin, 3. Juli 2015, Nr. 14/2015: Endlager-Kommission spricht mit Bundeswirtschaftsminister Gabriel – Debatte über Castor-Lagerung, Endlagerforschung und Rückstellungen.

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe hat am Freitag ein intensives Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel über Endlagerforschung, über die Finanzierung der Entsorgung nach dem Verursacherprinzip und über die weitere Zwischenlagerung von Castor-Behältern geführt. „Der Bundeswirtschaftsminister hat erkannt, welche Bedeutung für unsere Arbeit und unsere Glaubwürdigkeit eine Lösung für die Castoren hat, die Deutschland noch aus dem Ausland zurücknehmen muss“, sagte der Vorsitzende der Endlager-Kommission, Michael Müller nach dem gut einstündigen Besuch Gabriels. „Wir begrüßen auch, dass der Bundeswirtschaftsminister die umfassende Haftung der Verursacher für die Lagerung radioaktiver Abfallstoffe schnell gesetzlich sichern will“, fügte er hinzu.

Die Kommissionsvorsitzende Ursula Heinen-Esser betonte ebenfalls, es helfe der Kommission, „dass der Bundeswirtschaftsminister eine einvernehmliche Lösung für die noch zurückzunehmenden Castor-Behälter unterstützt“. Sie hob zudem hervor, dass das Wirtschaftsministerium bei der weiteren Förderung der Endlagerforschung die Empfehlungen der Endlager-Kommission berücksichtigen wolle. Minister Gabriel hatte zuvor die Bereitschaft deutlich gemacht, Empfehlungen der Kommission zur Standortsuche in die Planung von Endlagerforschung  einzubeziehen  Gabriel informierte die Kommission zudem über Teile des neuen Energiekonzeptes von CDU, SPD und CSU, die sich mit der Entsorgung radioaktiver Abfallstoffe befassen. Bis Ende September solle das Ergebnis eines Stresstestes zu den Entsorgungsrückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber vorliegen, berichtete er.  Bis Ende November erwarte man Empfehlungen einer Experten-Kommission, die sich mit der Sicherung der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Entsorgung befassen solle. Ziel sei es, die langfristige Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Lagerung der Abfälle zu gewährleisten.

Ein Teil der Mitglieder der Endlager-Kommission sah in den Aussagen des neuen Energiekonzeptes zur Zwischenlagerung  von Castor-Behältern ein Abrücken vom Konzept zur Verteilung der Behälter ein, auf das sich Bundesumweltministerin Barbara Hendricks mit den großen Energieversorgern verständigt hatte. Bundeswirtschaftsminister Gabriel sprach von einem sehr guten Konzept und unterstrich die Absicht, darüber Einvernehmen mit den betroffenen Bundesländern herzustellen.

Er könne sich nicht ernsthaft vorstellen, dass sich dabei ein einzelnes Bundesland seiner Verantwortung entziehen werde, sagte er.

Mit überwältigender Mehrheit beschloss die Kommission später, die Initiative der

Bundesumweltministerin zur Verteilung der Behälter zu unterstützen. Für das künftige Standortauswahlverfahren sei es von zentraler Bedeutung, dass der „Verzicht auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben auch tatsächlich umgesetzt wird“, heißt es in dem Beschluss.

Die Kommission forderte die Bundesregierung und die betroffen Bundesländer auf, „die Umsetzung dieses Konzeptes zu unterstützen“.

Die Kommission votierte zudem für die Verlängerung ihrer eigenen Arbeitszeit um ein halbes Jahr bis Mitte 2016. Die Mitglieder, die der Kommission als Wissenschaftler und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen angehören, stimmten bei einer Enthaltung einmütig für die Verlängerung. Die 16 Vertreter des Bundestages und der Länder in der Kommission waren bei der Abstimmung nicht stimmberechtigt. Das Standortauswahlgesetz gibt der Kommission die Möglichkeit, selbst ihre Arbeitszeit einmalig um ein halbes Jahr zu verlängern. Weil sich die Kommission sehr viel später, als geplant, konstituierte,  hatte sie die Verlängerung früh ins Auge gefasst.

Anfragen von Medienvertretern beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent – Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Tel: +49 30 227-31316, Mail: juergen.voges @ bundestag.de“

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