Atommülllager-Suche geht uns alle an: Über 20 Millionen betroffene BürgerInnen

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Regionen bzw. Gebiete, deren Wirtsgesteine grundsätzlich als Endlager für hochradioaktive Abfälle im kommenden vergleichenden Suchverfahren in Frage kommen könnten. Bild anklicken zum Vergrößern.

Die Atommüll-Kommission bereitet in Berlin die Standortsuche nach einem dauerhaften und möglichst sicheren Lager für hochradioaktive Abfälle vor. Dabei soll es einen Vergleich von alternativen Standorten geben und eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Kommissionsmitglied Wolfram Kudla unter Mitarbeit von Dipl.-Ing. Jörg Weißbach hat nun in einem Diskussions-Papier für die Kommission bzw. die Arbeitsgruppen ermittelt: „Die Zahl der „Betroffenen“ beträgt bei dieser Berechnung für die insgesamt 16 Teilgebiete 20 Mio. Einwohner. Das entspricht 25% der Bevölkerung von Deutschland.“ (Seite 7,  Entwurf 2 für AG1) Die Angaben basieren auf einer Auswertung der Regionen, die mit Salzstöcken, Tonstein und Kristallingestein als potentielle Standorte im vergleichenden Suchverfahren grundsätzlich in Betracht kommen könnten. Die Autoren nehmen dabei Kredit von früheren Untersuchungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). „Atommülllager-Suche geht uns alle an: Über 20 Millionen betroffene BürgerInnen“ weiterlesen

AKW Brokdorf: Atommüll-Zwischenlager muss auf den Prüfstand

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Sicherheit der Atommülllagerung ungelöst. AKW Brokdorf besser abschalten!

Gerade sorgt der schleswig-holsteinische Energieminister Robert Habeck im Kieler Landtag für eine Beratung, ob sieben weitere Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im britischen Sellafield künftig im Zwischenlager Brokdorf eingelagert werden sollen, da meldet die SHZ: „Zwischenlager muss auf den Prüfstand“. Die Gemeinde Brokdorf lehnt die zusätzlichen Castor-Behälter ab.

Die SHZ verweist auf einen Beschluss: „Schon im Oktober 2014 hatte die Gemeinde in einem Beschluss gefordert, dass in Brokdorf lediglich Brennelemente aus der Produktion vor Ort eingelagert werden dürften. Auf keinen Fall, so schrieb damals Bürgermeisterin Elke Göttsche an Minister Habeck, dürfe aus dem Zwischen- eine Endlager werden.“ Die Position hatte die Gemeinde vor wenigen Tagen erneuert.

Sogar die FDP meldet sich zu Wort, berichtet die SHZ. Der Brunsbütteler Landtagsabgeordnete Oliver Kumbartzky wirft Habeck „unverantwortliches Handeln“ vor. Und Karsten Hinrichsen von der Initiative „Brokdorf akut“ fordert: „Die Sicherheit des Zwischenlagers in Brokdorf muss erneut auf den Prüfstand“. Dabei verweist er auch auf das nur knapp 20 Kilometer entfernte Zwischenlager am AKW Brunsbüttel. Für das baugleiche Lager dort hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig Anfang 2015 die Genehmigung wegen zahlreicher Mängel aufhoben. Seitdem darf dort kein zusätzlicher Atommüll eingelagert werden.

In einer PM hat die Initiative „Brokdorf akut“ den Minister Habeck aufgefordert, umfänglich für mehr Sicherheit und für eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu sorgen. Dabei haben Karsten Hinrichsen und Eilhard Stelzner nicht nur die WAA-Castoren im Blick, deren andersartiger Atommüll (Glaskokillen) neue Sicherheitsanforderungen stellt und aus ihrer Sicht auch die Nachrüstung einer so genannten Heißen Zelle erforderlich mache.

Angesichts der vielen Probleme mit der Atommülllagerung fordern sie, das endlich Schluss gemacht werden müsse, weiteren Atommüll zu erzeugen. Daher müsse das AKW Brokdorf sofort abgeschaltet werden.

 

Atommüll-Lager AKW Krümmel: „Erweiterung des baulichen Schutzes“ ohne Umweltprüfung und Öffentlichkeit

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Castor-Lager am Vattenfall-AKW Krümmel: Bauliche Nachrüstungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Umwelt, stellt das Bundesamt für Strahlenschutz fest.

Für zwei von Vattenfall im Zusammenhang mit dem Atommüll-Castor-Lager am AKW Krümmel gestellte atomrechtliche Genehmigungsanträge ist nach Auffassung des Bundesamts für Strahlenschutz keine Umweltverträglichkeitsprüfung und damit auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Diese „Bekanntmachung“ teilte das Bundesamt für Strahlenschutz per Anzeige und auf seiner Homepage zwei Tage vor Heilig Abend mit. Dabei geht es im Rahmen „Sonstiger Einwirkungen Dritter“ (Anti-Terror-Schutz) bei einer Genehmigung um die „Erweiterung des baulichen Schutzes“. Im anderen Fall um Veränderungen an den Castorbehältern und den Beladevorgängen.

Was genau Vattenfall mit den beiden Genehmigungsanträgen erreichen bzw. verändern will, ist der Homepage des Bundesamts für Strahlenschutz nicht weiter zu entnehmen, obwohl dort die beiden folgenden Dokumente bzw. Links aufgelistet werden (abgerufen am 01.01.2016, 15.30Uhr). Hinter dem Link verbirgt sich in beiden Fällen lediglich die genannte Bekanntmachung.

Die Bekanntmachung, mit der das BfS darüber informiert, dass aus ihrer Sicht eine Umweltverträglichskeitsprüfung nicht erforderlich sei, ist auch hier zu finden (PDF, siehe auch hier im Text weiter unten). Insgesamt über die Genehmigungslage zum Standortlager in Krümmel informiert das BfS hier.

Die von Vattenfall beantragte Genehmigung zur „Erweiterung des baulichen Schutzes“ hat mit den seit 2011 erhöhten Anforderungen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes zu tun. Darauf verweist der Hinweis „SEWD“ (Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, sogenannte Sicherungsmaßnahmen) auf der Seite des BfS. Der Link führt auf die Homepage des Bundesumweltministeriums: „Zwischenlager werden nachgerüstet“.

Dort stellt das Ministerium zwar fest: „Eine veränderte Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland liegt nicht vor.“ Dennoch wurden im Sommer 2011 Nachrüstungen für alle Atommüll-Zwischenlager vereinbart: „Unter Leitung des Bundesumweltministeriums (BMU) haben sich die zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder mit Zwischenlagern, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Genehmigungsbehörde sowie Vertreter der Innenbehörden der Länder mit den Betreibern auf ein gemeinsames generisches Sicherungskonzept zur Nachrüstung verständigt. Dazu werden in den kommenden Jahren auch bauliche Maßnahmen an allen Zwischenlagern durchgeführt, deren Kosten von den Betreibern zu tragen sind. Zur Einhaltung des erforderlichen Schutzniveaus bis zur Fertigstellung der Nachrüstmaßnahmen wurden temporäre Maßnahmen festgelegt, die inzwischen an den Standorten weitgehend realisiert sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um administrative und personelle Maßnahmen.“

Keine veränderte Gefährdungslage – aber bauliche Nachrüstungen!

Eine unabhängige Prüfung z.B. von AnwohnerInnen ist ohne die Kenntnis der Anträge aber gar nicht möglich. So kann auch die Behördenentscheidung nicht nachvollzogen werden. Dies gilt umso mehr, als dass für die Genehmigungsanträge nach SEWD die Behörden nicht nur BürgerInnen keine Auskunft erteilen. Auch Gerichte bekommen derartige Unterlagen nicht zu Gesicht. Das führte im Falle des Castor-Lagers in Brunsbüttel zur Aufhebung der Genehmigung. Das aber war nur möglich, weil in Brunsbüttel bereits eine Klage gegen die erste Genehmigung betrieben worden war!

Dokumentation der Bekanntmachung:

„Bundesamt für Strahlenschutz

Bekanntmachung über eine Feststellung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Standort-Zwischenlager in Krümmel
(Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG)
vom 22. Dezember 2015

Die Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG hat beim Bundesamt
für Strahlenschutz für das Standort-Zwischenlager (SZL) in Krümme!
folgende Sachverhalte zur Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung
vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 3. Änderungsgenehmigung
vom 9. Juli 2014 beantragt:

1. den Einsatz einer modifizierten Ausführungsform des Transport und
Lagerbehälters CASTOR® V/52 einschließlich zusätzlicher
Beladevarianten und Behälterinventare mit Schreiben vom
28. Mai 2008 sowie

2. die Erweiterung des baulichen Schutzes des SZL Krümmel mit
Schreiben vom 29. Juni 2011,

Im Rahmen der gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die
friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre
Gefahren (Atomgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Juli 1985 (BGBI. I S. 1565),, das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI. I S. 2053) geändert worden
ist, durchzuführenden Genehmigungsverfahren war gemäß § 3e
Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit§ 3c UVPG in der Fassung
der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBI. I S. 94), das
zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI.
I S. 2053) geändert worden ist, durch allgemeine Vorprüfung des
Einzelfalls zu ermitteln, ob die jeweilige Vorhabensänderung erhebliche
nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach§ 12 UVPG
zu berücksichtigen wären. In die für die jeweilige Vorhabensänderung
getrennt durchgeführte Vorprüfung wurden auch die früheren
Änderungen der Aufbewahrungsgenehmigung sowie die parallel
beantragten Sachverhalte für das SZL Krümmel einbezogen.

Die jeweils aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung
der Kriterien in· Anlage 2 zum UVP-Gesetz durchgeführten Vorprüfungen
des Einzelfalls haben ergeben, dass keine Verpflichtung
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Weder
durch den Einsatz von modifizierten CASTOR® V/52-Behältern
einschließlich zusätzlicher Beladevarianten und Behälterinventare
noch durch die Erweiterung des baulichen Schutzes des SZL Krümmel
sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten. Dies
gilt auch unter Berücksichtigung der früheren Änderungen sowie der
parallelen Vorhabensänderungen.

Gemäß § 3a UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

Salzgitter, den 22. Dezember 2015

Bundesamt ·für Strahlenschutz
Im Auftrag
Pautzke“

Jenseits von Gorleben: Atommülllager bei Schwerin zwischen Zarrentin und Bützow?

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In Berlin bereitet die Atommüll-Kommission die angeblich ergebnisoffene, in jedem Fall vergleichende Suche für ein dauerhaftes Atommülllager vor. Jenseits von Gorleben kommen Standorte zusätzlich ins Auswahlverfahren, die bislang nicht davon ausgingen, Standorte zu werden.

Die Suche nach einem Standort für ein dauerhaftes Atommülllager für hochradioaktive Abfälle läuft. Angeblich ergebnisoffen und in jedem Fall mit einem Vergleich unterschiedlicher Standorte. Der bisherige als Atommülllager geplante Standort in Gorleben ist zwar unsinnigerweise noch im Verfahren, aber es gibt Regionen, die im nun laufenden Suchverfahren in die engere Wahl kommen könnten. Eine solche Region liegt in der Nähe von Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern zwischen Schwerin und Bützow, berichtet Mitte Dezember die SVZ mit Bezug auf Energieminister Christian Pegel (SPD), der auch Mitglied in der Atommüll-Kommission ist.

Die SVZ schreibt: „Heikles Auswahlverfahren: Auf der Suche nach einem Endlager für Deutschlands Atommüll steuert die Endlager-Kommission auf einen Konsens über das Standortauswahlverfahren zu. Die Mehrheit des Gremiums wolle neben Salzbergwerken auch Gebiete mit Kristallinen und Tongesteinformationen in die Standortsuche einbeziehen, erklärte Energieminister Christian Pegel (SPD), einer der 33 Experten der Kommission, gestern vor einem für heute in Berlin angesetzten Spitzentreffen des Gremiums. Bis Mitte 2016 soll die Kommission ihren Bericht zur Suche nach einem geeigneten Endlager-Standort Bundestag, -rat und der Bundesregierung vorlegen. Ende Januar 2016 würden die Auswahlkritierien erstmals Fachleuten vorgestellt, kündigte Kommissionssprecher Jürgen Voges an.“

  • Die Atommüll-Kommission lädt für den 29./30. Januar zu einer Fachtagung „Kriterien für die Standortwahl“ ein: Tagungswerk Jerusalemkirche, Lindenstr. 85, 10969 Berlin. Die Einladung ist hier als PDF.

Und den Minister Pegel aus MeckVoPo zitiert die Zeitung sinngemäß: „Die Suche in Salzbergwerken allein dürfe nicht mehr gelten, da andere europäische Länder bereits mit konkreten Planungen für Lager in solchen alternativen Formationen begonnen hätten, meinte Pegel. Dadurch könnte zudem die Endlagersuche tatsächlich bundesweit erfolgen, statt sich auf Salzstöcke in wenigen Regionen Norddeutschlands zu beschränken.“

So oder so werden also in den nächsten Jahren neben Gorleben auch andere Regionen in Deutschland mit der Frage konfrontiert werden, ob sie möglicherweise für die langfristige Lagerung von hochradioaktivem Atommüll in Frage kommen. Regionen in Bayern und Baden-Württemberg, aber auch in Thüringen und eben in Mecklenburg-Vorpommern kommen dann in den Blick.

Zutreffend berichtet die SVZ weiter: „Mit der Ausweitung der Suchgebiete rücken allerdings auch mehr mögliche Standorte für ein atomares Endlager in Mecklenburg-Vorpommern in den Blickpunkt. So hält die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Untersuchungen zufolge etwa einen Salzstock in Gülze-Sumte nahe Boizenburg bei der Standortsuche für „untersuchungswürdig“. Mit der Ausweitung der Suche auf Kristalline und Tongesteinformationen kommen weitere Gebiete in MV hinzu. So stufen die Geologen des Bundes auch riesige Tongesteinformationen im Nordosten als untersuchungswürdig ein – unter anderem rund um Schwerin, ein Gebiet östlich des Schweriner Sees bis in die Region Bützow/Güstrow, aber auch westlich der Landeshauptstadt zwischen Zarrentin, Gadebusch und Schwerin sowie in Südwestmecklenburg und in der Prignitz.“

umweltFAIRaendern hatte über die Studie bereits berichtet und auch über möglicherweise betroffene Regionen berichtet. Die Atommüll-Kommission ist derzeit dabei, einen Beteiligungsprozess mit den Atommüll-Standorten zu organisieren. Dazu hat sie auch alle Landräte in Deutschland angeschrieben und zur Teilnahme eingeladen.

Jenseits der Berliner Debatten gibt es dort, wo bekannt wird, dass die Region als Standort für ein mögliches Atommülllager in die Auswahl kommen könnte, sofort Reaktionen. Die sind verständlich. Und genau deshalb ist es erforderlich, frühzeitig eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung zu gewährleisten, weitgehende Transparenz zu gewährleisten und vor allem auch klar zu machen: Die Fehler der Vergangenheit werden nicht wiederholt. An all diesen Anforderungen mangelt es allerdings, solange die Konsequenzen aus ASSE II und vor allem aus Gorleben nicht gezogen werden. Für Gorleben heißt das: Der laut Wirtschaftsminister Gabriel „politisch verbrannte“ Standort muss aus dem Verfahren genommen werden, wenn ein gesellschaftlicher Konsens erreicht werden soll, wie es der Anspruch des derzeitig anlaufenden Suchververfahrens ist.

Das erfordert vor allem eins: Zeit. Das aber ist das Problem der Atommüll-Kommission, die bereits im Juni 2016 ihren Bericht abgeben und die Arbeit beenden soll. Erst Ende Februar will sie einen ersten Entwurf ihres Berichts vorlegen, der neben Verbesserungsvorschlägen am bestehenden Such-Gesetz auch Kriterien für die Suche vorschlagen will, die danach noch im Bundestag und Bundesrat umgesetzt werden müssen.

Bislang reagieren VertreterInnen aller Parteien mit Ablehnung, wenn ihre Regionen als Standorte genannt werden. So protestieren Grüne in Thüringen oder Linke in Mecklenburg ebenso wie CDU und SPD-VertreterInnen.

Daher ist es auch nicht verwunderlich, wenn die SVZ mit Blick auf Mecklenburg-Vorpommern schreibt: „Ärger ist programmiert: Atommüllentsorgung in MV – für die Linksfraktion im Landtag undenkbar. In MV dürfe kein atomares Endlager entstehen, lehnt Mignon Schwenke, energie- und umweltpolitische Sprecherin der Linksfraktion, ab. Das Land habe Verantwortung übernommen und ein Zwischenlager errichtet, in dem die Abfälle aus MV und Brandenburg aufbewahrt würden. „Jetzt sind diejenigen an der Reihe, die nach wie vor große Mengen an radioaktivem Müll produzieren.“ MV müsse hart bleiben. „Falls die Landesregierung dennoch gegenüber der Bundesregierung einknickt, muss sie mit vergleichbarem Widerstand wie in Gorleben rechnen“, kündigte Schwenke an.“

Atommüll und der Schacht Konrad: Proteste zum Besuch der Umweltministerin in Salzgitter

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Atommülllager im Schacht Konrad? Immer mehr verzögert sich der laufende Ausbau und für immer mehr Atommüll ist unklar, wohin damit? Nun besucht Umweltministerin Hendricks den Schacht. Proteste sind angekündigt.

Immer mehr Atommüll und immer noch ist ungeklärt, wo der am Ende bleiben soll. Für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle ist eigentlich der Schacht Konrad in Salzgitter vorgesehen. Doch immer neue Probleme haben den Ausbau inzwischen derart verzögert, dass vor 2022/24 eine Inbetriebnahme nicht möglich ist. Vor Ort wächst der Widerstand. Nicht nur, weil wie in Gorleben der Schacht Konrad politisch ohne wissenschaftliche Kriterien und Alternativenvergleich ausgewählt wurde. Inzwischen ist klar, dass sich der Atommüllberg aus leicht- und mittelradioaktiven Abfällen verdoppeln könnte. Auch wenn die Bundesregierung über die Atommüll-Kommission nach Alternativen suchen lässt: Wenn am 19. Januar die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) vor Ort zu Besuch ist, heißt es: „KONRAD stoppen statt erweitern!“

Die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad richtet sich auf den Besuch der Ministerin ein. Auf ihrer Homepage heißt es: „Am 19. Januar will sich Bundesumweltministerin Hendricks vor Ort über Schacht KONRAD informieren. Bisher ist wenig über den Programmablauf bekannt. Von 15.00 – 16.30 Uhr will sie in der Kulturscheune in SZ-Lebenstedt sein.“

Auch die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen fordert – nicht zuletzt angesichts der Erfahrung mit dem Atommüll-Desaster in der von Einsturz und Absaufen betroffenen ASSE – eine Neubewertung der bisherigen Genehmigungssituation zu Schacht Konrad.

In einer kurzen Zusammenfassung beschreibt die AG die Lage: „Ungeachtet der massiven Sicherheitsbedenken an dem alten Eisenerzbergwerk hält die Bundesumweltministerin an einer zügigen Inbetriebnahme von Schacht KONRAD fest. Während in Berlin noch über aktuelle Kriterien für eine dauerhafte Lagerung des Atommülls diskutiert wird, soll in Salzgitter ein Lager in Betrieb genommen werden, dessen Sicherheitsberechnungen aus den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts stammen – nur weil eine Genehmigung da ist, die inzwischen auch schon wieder 13 Jahre alt ist.

Deshalb ist es wichtig, Frau Hendricks am 19. Januar die Breite des Protestes gegen diese Pläne vor Augen zu führen. Mit 70.000 Unterschriften haben Menschen in der ganzen Region nicht nur eine Rücknahme der Erweiterungspläne, sondern den Stopp des gesamten Projektes KONRAD gefordert. „KONRAD stoppen statt erweitern!“ heißt es auch am 19. Januar, auf einer Kundgebung, Ort und Uhrzeit werden wir noch bekannt geben.“

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