Atommüll: Bayern lässt ausländische Castoren rein

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Demnächst wieder Castor-Transporte aus Frankreich und England. Diesmal nicht nach Gorleben, sondern nach Brokdorf, Biblis, Neckarwestheim und Ohu. Foto: Screenshot plusminus.

Bayerns Ministerpräsident Seehofer macht den Weg für die Rückkehr von Atommüll aus dem Ausland frei. Insgesamt sieben der 26 Castor-Behälter mit radioaktiven Abfällen sollen nun zwischen 2017 – 2020 nicht wie ehemals geplant ins Zwischenlager Gorleben, sondern an die AKW-Standorte Isar/Ohu (Bayern), Philippsburg Neckarwestheim (Baden-Württemberg), Biblis (Hessen) und Brokdorf (Schleswig-Holstein). Das Verbot weiterer Castortransporte nach Gorleben war eine der Forderungen von Niedersachsen für die Zustimmung zum Standortauswahlgesetz, mit dem ein Dauerlager für die hochradioaktiven Abfälle in einer vergleichenden Suche gefunden werden soll.

Über zwei Jahre hat es nun gebraucht, bis Bundesumweltministerin Hendricks, die rot-grünen Bundesländer, die Atomunternehmen und nun auch das CSU-regierte Bayern zu einer gemeinsamen Verabredung über die Rücktransporte von Atommüll aus La Hague (Frankreich) und Sellafield (England) gekommen sind und damit eine der Anforderungen nach dem Standortauswahlgesetz – zumindest was die Zielorte der Castor-Transporte angeht – abgestimmt haben. Widerstand hatten vor allem die CDU/CSU-Länder geleistet.

Keinerlei Äußerungen gibt es zu den Kosten, die mit diesem Deal verbunden sind. Die Atomunternehmen haben gegen die Bestimmungen des StandAG in Sachen Rücktransporte Klage eingereicht. Aus ihrer Sicht spricht aus technischer Sicht nichts gegen das Zwischenlager in Gorleben. Dass dieses nun nicht weiter genutzt werden soll, sei eine politische Vereinbarung. Die damit verbundenen Mehrkosten an den Standort-Zwischenlagern der AKWs, die den Atomunternehmen gehören und die nach StandAG für die Kosten zuständig sind, wollen die Konzerne aber nicht tragen.

Interessant wird sein, ob und wie dieses Thema in der neuen Atomkommission zur Sicherung der Atom-Rückstellungen zur Finanzierung des Abriss der AKWs und der Lagerung der Abfälle zur Sprache kommen wird. Die Rechtsposition der Konzerne ist klar formuliert: Sie sind nicht verantwortlich, sie zahlen nicht.

Eine Sichtweise, mit der die Konzerne sich insgesamt von den politischen bzw. gesellschaftlichen Kosten der Atomenergienutzung verabschieden wollen. Dass sie einen maßgeblichen Anteil an den massiven Protesten im Zusammenhang mit Castor-Transporten nach Gorleben haben, wird von ihnen schlicht ausgeblendet: Sie haben ja die Genehmigungen, in deren Rahmen sie ihre Geschäfte betreiben. Wenn das enorme politische und gesellschaftliche Konflikte verursacht, ist das nicht ihr Problem, sondern das des Staates. So einfach ist das!

Für die Einlagerung der Castoren in die jetzt festgelegten Zwischenlager sind Genehmigungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz erforderlich. Dafür müssen die Betreiber jetzt entsprechende Anträge auf den Weg bringen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei offenbar nicht vorgesehen, d.h. die Behörden gehen nicht davon aus, dass es sich bei den verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung um eine nach Atomrecht „wesentliche Änderung“ bei den Zwischenlagern handelt.

Das könnte man in Zweifel ziehen. Immerhin verhalten sich die verglasten Abfälle doch anders, als die bestrahlten Brennelemente, für die die Lager bislang genehmigt sind. Nicht nur Greenpeace fordert an den Zwischenlagern Nachrüstmaßnahmen wie z.B. heiße Zellen, in denen defekte Castor-Behälter repariert werden könnten. Da die verglasten Abfälle aus La Hague und Sellafield nicht mit Wasser in Kontakt kommen dürfen, wäre eine Reparatur in den unter Wasser stehenden Abklingbecken in den Reaktoren nicht möglich.

Eine Einordnung als „wesentliche Änderung“ und damit ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wollen die Betreiber und Behörden aber unter allen Umständen auch verhindern. Nicht nur, weil diese Verfahren natürlich länger dauern würden, sondern weil nach der Aufhebung der Genehmigung für den Betrieb des Castor-Zwischenlagers am AKW Brunsbüttel unklar ist, wie die erforderlichen Sicherheitsnachweise „gerichtsfest“ erfolgen können. Der Grund: Immer mehr Sicherheitsmaßnahmen werden jenseits der Öffentlichkeit vorgenommen, als Maßnahmen des Anti-Terror-Schutzes. Dadurch sind nicht mal Gerichte in der Lage, die staatlichen Maßnahmen zu überprüfen.

Aus der gemeinsamen Erklärung von Seehofer und Hendricks ist zu entnehmen, dass die Abwicklung der Rücktransporte nun möglichst eilig durchgezogen werden soll. Bereits für Ende 2016 werden die entsprechenden Genehmigungen erwartet, heißt es dazu.

Bei der Vereinbarung mit Bayern waren auch einige der betroffenen Landkreise beteiligt. Die führen nun als „kleinen Erfolg“ an, dass mit der Einlagerung der sieben Castoren aus Sellafield in Isar/Ohu auch eine weitere Genehmigung vorliegen müsse: Die Genehmigung zum Abtransport dieser Castoren in ein Endlager. Eine irgendwie kuriose Vereinbarung, denn klar ist, dass ein solcher Transport erst frühestens Anfang der 2050er Jahre oder auch erst viel später erfolgen dürfte.

Bislang sind die Standort-Zwischenlager allesamt mit einer Laufzeitbefristung von 40 Jahren ausgestattet. Etwa 2047 würden diese Atommülllager illegal und bräuchten nicht nur eine neue Genehmigung, sondern dazu auch die Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Weil ein Endlager bis dahin nicht in Betrieb sein dürfte, hatte die Bundesregierung in dem im August beschlossenen „Nationalen Entsorgungsprogramm“ erstmals ein Eingangslager am Standort des zu findenden „Endlagers“ ins Gespräch gebracht. Bis zu 500 Castoren sollen in diesem neuen Lager oberirdisch abgestellt werden können. Dieses Eingangslager, das faktisch für Jahrzehnte zu einem zentralen Zwischenlager würde, soll mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung entstehen und noch vor dem geplanten „Endlager“ in Betrieb gehen.

Atomanlagen und Terror-Schutz: „Notwendige Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“

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AKW Brokdorf 2015: Gerüste auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel als geheime Anti-Terror-Maßnahme. Auch an Atommülllagern wurden nach den Anschlägen von Paris „notwendige Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“.

Immer mehr erlangt der Terror-Schutz bei den Atomanlagen in Deutschland größere Bedeutung. Insbesondere nach den Terror-Anschlägen in Paris sind die Sicherheitsmaßnahmen erhöht worden. Das macht ein Bericht über das Atommüll-Zwischenlager in Ahaus deutlich, wo hunderte Behälter mit hochradioaktivem Strahlenabfall lagern. Ein Sprecher der Kreispolizeibehörde in Borken teilte auf Anfrage der Münsterlandzeitung mit: „Es gibt in NRW keine konkreten Hinweise auf bevorstehende terroristische Anschläge. Sehr wohl nimmt die Polizei die Gefährdungslage ernst und hat die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen veranlasst.“ Erst recht müssten an den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken diese „notwendigen Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“ worden sein, geht von ihnen doch eine erheblich größere Gefährdung aus.

Weiter heißt es in der MZ auf die Frage: „Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, welche sind geplant? Die Sicherheitsbehörden von Bund und Länder stehen in einem täglichen, engen Informationsaustausch. Die daraus resultierenden Erkenntnisse fließen in den täglichen Dienst mit ein und werden in offenen und verdeckten Maßnahmen umgesetzt. Eine offene Maßnahme ist zum Beispiel die erhöhte sichtbare Präsenz von uniformierten Kräften in der Öffentlichkeit, zu den verdeckten Maßnahmen zählt u.a. die Beschaffung von Informationen im Zusammenhang mit dem Terrorismus. Wir haben aber zurzeit keine Hinweise auf einen terroristischen Anschlag.“

Die Maßnahmen zur Sicherung von Atomanlagen laufen unter dem Begriff „Sonstige Einwirkungen von Dritten“ (SEWD) und finden unter strikter Geheimhaltung statt. Das geht so weit, dass nicht einmal Gerichte in der Lage sind, diese Maßnahmen zu prüfen. Unter anderem aus diesen Gründen entzog das Oberverwaltungsgericht in Schleswig dem Atom-Zwischenlager in Brunsbüttel die Betriebsgenehmigung. Die Behörden konnten dem Gericht nicht nachweisen, dass die Maßnahmen gegen Terroreinwirkungen durch gezielte Flugzeugabstürze oder Beschuss mit panzerbrechenden Waffen ausreichend zum Schutz der Bevölkerung seien. Soweit das Gericht prüfen konnte, stellte es fest, dass in mehreren Punkten Sicherheitsnachweise mangelhaft oder gar falsch bei der Genehmigung erbracht worden sind.

An diversen Atommüll-Zwischenlagern wurden und werden in den letzten Jahren Schutzwände errichtet. Deren genauer Zweck wird geheim gehalten, soll aber vermutlich gegen Beschuss mit panzerbrechenden Waffen von außen mehr Widerstand entgegensetzen und den Schutz erhöhen. Eine unabhängige Überprüfung aber ist nicht möglich, weil diese Maßnahmen als geheim eingestuft sind. Das Gericht in Schleswig sprach hier von einem schweren Dilemma zwischen logischerweise geheim zu haltenden Schutzmaßnahmen und den Grundrechten der BürgerInnen.

In 2011 sind von der Atomaufsicht und Sicherheitsbehörden erhöhte Sicherungs-Anforderungen vereinbart worden, teilen das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bundesumweltministerium auf ihren Internetseiten mit. Im Castor-Zwischenlager der EnergieWerkeNord bei Lubmin konnten diese Maßnahmen aber offenbar bislang nicht umgesetzt werden. Ein entsprechender geheimer Genehmigungsantrag wurde vor wenigen Wochen zurückgezogen. Die „temporären Maßnahmen“ sollen angeblich ausreichend Schutz bieten, aber nun wird über den kompletten Neubau einer Zwischenlagerhalle in Lubmin nachgedacht, wie der NDR meldete.

AKW_Brokdorf-11-2015-2Schutzmaßnahmen, über deren Gründe keine weitere Informationen erfolgen, wurden auch am AKW Brokdorf realisiert. Rund um die Reaktorkuppel wurde alle Gebäude mit Gestängen/Gerüsten ausgestattet, die offenbar verhindern sollen, dass Hubschrauber auf ihnen landen können. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, dass es also Terrorkommandos damit unmöglich gemacht werden soll, aus direkter Nähe auf die Reaktorkuppel zu schießen. Eine solche Maßnahme ist sicherlich sinnvoll, wirft aber erhebliche Fragen auf: Warum sind sie erforderlich? Reichen sie aus? Und wäre nicht die Abschaltung der Anlage (ohnehin) die wirksamere Maßnahme?

Atommüll-Desaster: Laufzeitverlängerung für die Zwischenlagerung

Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 80 Stück davon baut die GNS pro Jahr. Foto: GNS
Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. Halten sie länger als 40 Jahre dicht? Foto: GNS

Wie lange halten Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll dicht? Diese Frage wird angesichts der weiterhin ungelösten „Endlagerung“ immer bedeutsamer. Ehemals war versprochen worden: 40 Jahre Zwischenlagerung, danach ab ins „Endlager“. Längst ist klar: So wird es nicht sein! Inzwischen räumt auch die Bundesregierung ein, dass es Laufzeitverlängerungen für die Zwischenlager braucht – oder neue Zwischenlager. Bereits Mitte der 2030er Jahre laufen die Genehmigungen für die Castor-Lager in Ahaus und Gorleben aus, Mitte 2040 dann die der Standort-Zwischenlager. Die Entsorgungskommission (ESK) der Bundesregierung hat jetzt ein Papier vorgelegt, in dem aus ihrer Sicht beschrieben wird, was es an Problemen und Aufgaben mit der „verlängerten Zwischenlagerung“ gibt.

  • Nicht erst nach Ablauf der Lagerfristen von 40 Jahren gibt es Probleme bei der Atommüll-Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle. Im Januar hat das OVG Schleswig wegen zahlreicher mangelhafter oder gar falscher Sicherheitsnachweise die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Bürgerinitiativen und Umweltverbände fordern nicht nur mehr Sicherheit in Sachen Terrorschutz, sondern z.B. auch „heiße Zellen“, in denen kaputte Castoren repariert werden könnten (siehe unten im Text).
  • Hochradioaktiv: Später, teurer und ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter

Das „Diskussionspapier“ umfasst insgesamt 24 Seiten und ist jetzt als Drucksache auf der Homepage der Atommüll-Kommission (PDF) veröffentlicht worden. Schon die Einleitung des Papiers ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, denen eine rot-grüne Bundesregierung bei der Errichtung der Standort-Zwischenlager an den AKW-Standorten versprochen hatte, dass diese Lagerung für „nur“ 40 Jahre erfolgen würde. Dann käme das Zeug in ein „Endlager“. Als „Vertrauensbildung“ ist diese Befristung aber zumindest in die Genehmigungen geschrieben worden.

Klar ist inzwischen: Diese Lagerfristen werden nicht reichen. Selbst die Bundesregierung hat inzwischen kleinlaut eingeräumt, dass es auf längere Zwischenlagerfristen hinauslaufen wird. Nachzulesen im Nationalen Entsorgungsprogramm. Nicht zuletzt deshalb taucht im NaPro auch eher überraschend ein so genanntes Eingangslager auf. Dieses soll am Ort des zu findenden „Endlagers“ bereits mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung entstehen. Dort sollen – dazu muss man in die kleingedruckten Anhänge schauen – bis zu 500 Castoren zwischengelagert werden, bevor sie irgendwann vermutlich unter Tage gehen. Die Hoffnung: Diese Genehmigung kommt noch so rechtzeitig, dass die Atommülllager in Ahaus und Gorleben Mitte der 2030er Jahre in Richtung dieses „Eingangslagers“ geräumt werden könnten.

Jetzt schreibt die ESK zur Einleitung mit Blick auf die Lagerfristen: „Vor dem Hintergrund des Standortauswahlgesetzes vom Juli 2013 (StandAG) [1] ist davon auszugehen, dass die bisher unterstellten Zwischenlagerzeiträume von bis zu maximal 40 Jahren den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers für bestrahlte Brennelemente und sonstige Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle nicht abdecken. Gemäß StandAG ist die Standortentscheidung für das Endlager bis 2031 zu treffen. Daran schließen sich die Genehmigung, die Errichtung und die Inbetriebnahme an, wofür nach derzeitigen Erfahrungen mindestens etwa 20 Jahre (bis ca. 2050) zu veranschlagen sind. Für die Zwischenlagerzeiträume sind etwa 65 bis 100 Jahre für einen nennenswerten Teil der bis etwa 2027 nach Abschaltung aller Kernkraftwerke zu beladenen Behälter (insgesamt etwa 1.9001 Behälter) unvermeidlich. Die aktuellen Zwischenlagergenehmigungen laufen zwischen 2034 und 2047 aus. Unabhängig davon ist die in den Aufbewahrungsgenehmigungen festgelegte Frist für einen Zeitraum von 40 Jahren zu sehen, die mit dem Verschließen des Behälters bei der Beladung beginnt. Für die ersten Transport- und Lagerbehälter läuft diese Frist 2032 aus. Unterschiede bezüglich des Auslaufens der 40-Jahresfrist zwischen Behälter und Lager können beispielsweise daher rühren, dass der Behälter zunächst in einem Interimslager gelagert wurde. Die Genehmigungsinhaber haben in der Regel sechs bis acht Jahre vor Auslaufen der Genehmigung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde den weiteren Verbleib der radioaktiven Abfälle nachzuweisen.“

Das ist – bezogen auf die Lagerfristen – eine Art Bestandsaufnahme, was mit der Zwischenlagerung auf uns zu kommt. Weiter hinten im Papier stellt die ESK neben vielen weiteren Punkten u.a. fest: „Genehmigungsrechtlich stellt auch die Verlängerung eines bereits genehmigten Zwischenlagerzeitraums eine Neugenehmigung dar, der die erforderliche Vorsorge nach dem dann gültigen Stand von Wissenschaft und Technik zugrunde zu legen ist. Für eine verlängerte Zwischenlagerung müssen dann die zu diesem Zeitpunkt sicherheitstechnisch relevanten Eigenschaften der tatsächlich vorhandenen Inventare und Behälter berücksichtigt werden“.

Zahlreiche weitere Aspekte werden in dem Papier aufgelistet, die hier in den nächsten Wochen sicher noch weiter betrachtet werden. Wichtig ist das grundlegende Fazit der ESK: „Die ESK ist der fachlichen Überzeugung, dass die Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen und sonstigen Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen auf den unbedingt notwendigen Zeitraum bis zu ihrer Überführung in ein Endlager in tiefen geologischen Formationen zu begrenzen ist, um den bestmöglichen Schutz der Menschen und der Umwelt zu gewährleisten.“ Ob der nächste Satz zutreffend ist, wird sicher zu diskutieren sein:

„Derzeitige Betriebserfahrungen mit Behältern und Zwischenlagern von mehr als 20 Jahren lassen in Verbindung mit regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen und systematischen Maßnahmen zum Alterungsmanagement auch für eine über 40 Jahre hinausgehende verlängerte Zwischenlagerung die Beibehaltung der bestehenden Sicherheitsfunktionen grundsätzlich erwarten.“

An dieses Fazit schließt sich dann eine umfangreiche Auflistung an, was aus Sicht der ESK erforderlich ist, um die Bedingungen für eine längere Zwischenlagerung zu gewährleisten. Auch hier wird sicherlich noch einiges zu diskutieren sein.

Was fehlt? Auf die Konsequenzen aus dem OVG-Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel geht die ESK bestenfalls indirekt ein, wenn sie die hohen Genehmigungsvoraussetzungen ins Spiel bringt. Das Stichwort „Heiße Zelle“ taucht in dem Papier an keiner Stelle auf. Umweltverbände und Initiativen fordern diese „Reparatur-Räume“ für Castor-Behälter als Nachrüstung für die Zwischenlager. Sollte ein Castor-Behälter undicht werden, könnten diese in einer solchen Zelle repariert werden. Hinzu kommt: Noch könnten defekte Behälter in den AKWs am Standort repariert werden. Wenn diese aber zurück gebaut werden, gibt es diese Möglichkeit nicht mehr.

Auch für die geplanten Rücktransporte von Atommüll aus dem Ausland in Standort-Zwischenlager an einigen AKWs, braucht es diese Zellen.

Atommüll-„Endlager“ in Thüringen? Studie sorgt für Unruhe

WarnhinweisAtommüll-Alarm in Thüringen: „Auf der Suche nach einem Standort für ein deutsches Atommüll-Endlager sehen Wissenschaftler auch Thüringen als eine Option“, meldet die Thüringische Allgemeine und löst damit in allen politischen Lagern heftige Reaktionen aus. Anlass ist eine Studie über „Geologische Potentiale zur Einlagerung von radioaktiven Abfallstoffen unterhalb von stratiformen Salzformationen“, eine „Konzeptstudie für ein alternatives Endlagermodell“ von Prof. Dr. Ulrich Schreiber, Prof. Dr. Gerhard Jentzsch und M. Sc. Thomas Ewert von der Universität Duisburg-Essen.

Der MDR hatte vorgestern bereits über diese Studie berichtet, die am 11. November als „Material“ auf der Homepage der Atommüll-Kommission (hier der Link zur PDF) veröffentlicht worden war: „Geologen bringen in einer Studie Thüringen als einen möglichen Atommüll-Endlagerstandort ins Gespräch. Ulrich Schreiber von der Universität Duisburg-Essen bescheinigt in dem MDR THÜRINGEN vorliegenden Konzept dem Thüringer Becken grundsätzlich „günstige Rahmenbedingungen“. Nach erster Analyse empfiehlt der Geologe, die Gebiete „zwischen Nordhausen und Duderstadt“, „nördlich und westlich von Mühlhausen“ sowie den „Raum Arnstadt und Stadtilm“ genauer zu prüfen.“

Weiter berichtet der MDR: „Das Thüringer Becken weist laut Schreiber die notwendigen Bodenschichten für ein Endlager ab etwa 1.000 Meter Tiefe auf. Außerdem gebe es Gebiete ohne sogenannte „tektonische Störungen“ im Boden und es habe in jüngerer Vergangenheit keine vulkanische Aktivität gegeben. Darüber hinaus verweist die Studie auf „eine geringe Besiedlungsdichte“ und „dennoch gute Anbindungen ans Bahn- und Straßennetz“.

Nach Angaben von Ulrich Schreiber habe er Thüringen jedoch nur beispielhaft ausgewählt. Mit weiteren geologischen Daten will der Geologe sowohl Thüringen als auch weitere Regionen wie das Fränkische Becken und die Schwäbische Alb genauer auf Endlagertauglichkeit abklopfen. Letztlich gehe es um die „sicherste und beste Lagermöglichkeit“, so Schreiber. Eine Region werde immer betroffen sein, da müsse dann auch offen über finanzielle Entschädigungen gesprochen werden.“

Reaktionen…

Der aus Thüringen stammende Linke-Bundestagsabgeordnete Ralph Lenkert reagiert mit einer PM unter dem Titel: „Unqualifizierte Verunsicherung für Thüringerinnen und Thüringer unter Deckmantel der Wissenschaft!“ Die Studie sei der „vierte vor dem ersten Schritt“, heißt es und: Die Linke lehne jede Vorfestlegung auf Thüringen ab.

Der MDR berichtet weiter: „Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund sagte, es handle sich um eine „Studie, also um eine Art wissenschaftlichen Debattenbeitrag“. Es sei aber fraglich, ob die zuständige Endlagerkommission des Bundes diese Sicht übernehme und ihre Kriterien ändere. Nach den bisherigen Thüringen ist nach den derzeitigen Kriterien kein geeigneter Standort für ein Atommüllendlager. (Fehler im Original!) Das Ministerium erklärte, dass der Duisburger Ansatz in Europa noch nie verfolgt worden sei. Der Eichsfelder CDU-Bundestagsabgeordnete Manfred Grund sprach von einem „absurden“ Gedanken. Angesichts bekannter Erdschläge wäre die Sicherheit nicht gewährleistet. Die Landtagsfraktion der Grünen kündigte Widerstand an und erklärte, dass sich die Standortsuche auch weiterhin auf Regionen mit Atomkraftwerken konzentrieren solle. Nur so ließe sich die Zahl der Atommüll-Transporte klein halten. Außerdem würden so diejenigen Bundesländer in die Verantwortung genommen, die auch von Einnahmen aus der Atomenergie profitierten.“ Und: „Mühlhausens Oberbürgermeister Johannes Bruns bezeichnete die Studie realitätsfern. „Eine dicht besiedelte Region für Atommülllagerung ins Spiel zu bringen, die von Schutzgebieten und sogar einem Unesco-Weltnaturerbe umgeben ist, das ist vollkommen unverantwortlich“, sagte Bruns. Er kündigte massiven Widerstand von Politik und Bürgerschaft an.“

Schwere Suche…

Mal abgesehen von der Dramaturgie („dem MDR vorliegendes Konzept“ – das Papier ist wie erwähnt online): Mit dem Standortauswahlgesetz wurde eine angeblich ergebnisoffene Suche nach einem geeigneten Standort für die dauerhafte Lagerung hochradioaktiver Abfälle auf die Tagesordnung gesetzt. Bei allen gravierenden Mängeln und dem absurden Umstand, dass Gorleben als Standort weiter im Verfahren bleibt, wurde seitens CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP immer wieder betont, dass ganz Deutschland für ein solches Atommülllager in Frage komme. (Die LINKE hatte das Gesetz wegen seiner zahlreichen Mängel abgelehnt.) Der Spruch von der „weißen Landkarte“ machte die Runde (mit dem schwarzen Fleck Gorleben). Um einen möglichst sicheren Standort mit möglichst großer Öffentlichkeitsbeteiligung zu identifizieren, soll die seit dem Mai 2014 eingesetzte Atommüll-Kommission Sicherheitskriterien für ein solches Dauerlager entwickeln, das Standortauswahlgesetz überprüfen und Vorschläge zu einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung auf dem Weg zu einem solchen Standort machen.

Im Rahmen seiner Arbeit hat die Kommission vor wenigen Wochen mit unterschiedlichen Formaten einer Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen. In der ersten Phase sollen unterschiedliche „Öffentlichkeiten“ ihre Vorstellungen zunächst insgesamt einbringen. In einer zweiten Phase soll dann ein Entwurf für einen Bericht der Kommission in die Debatte. Viel Zeit bleibt für dieses Verfahren nicht: Bereits Ende Juni 2016 soll der Bericht abgeschlossen sein und dem Bundestag und Bundesrat übergeben werden. Dieser Zeitrahmen ist aus Sicht des BUND völlig ungeeignet, um eine wirklich sinnvolle und angemessene Öffentlichkeitsbeteiligung zu gewährleisten. Der Umweltverband fordert daher eine Laufzeitverlängerung für die Arbeit der Kommission.

Im Rahmen dieser Beteiligung sind unter anderem auch die Atommüll-Regionen angesprochen, Standorte, an denen bereits heute der Atommüll zwischengelagert wird. Aber auch die möglichen Regionen für ein Dauerlager sind indirekt in der Einladung angesprochen. Die Kommission hatte die Einladung zur Beteiligung an alle Landräte in Deutschland verschickt.

Welche Regionen grundsätzlich in Frage kommen können, ist angesichts der in der Debatte befindlichen Formationen Granit, Salz und Tonstein grundsätzlich kein Geheimnis. Eine Studie der BGR hatte die möglichen Vorkommen ganz allgemein bereits vor Jahren zusammen gestellt. Mehr dazu in diesem Text: Atommüll-Kommission will reden: Mit Atommüll-Regionen, Endlager-Regionen und – nur wie – mit „kritischen Gruppen“.

Welche dieser Formationen aber möglicherweise für die dauerhafte unterirdische Lagerung von Atommüll in Frage kommt, hängt von den Kriterien ab, die an eine sichere Lagerung gestellt werden. Diese soll die Kommission entwickeln und dem Bundestag und Bundesrat vorlegen und später in das Standortauswahlgesetz aufgenommen werden.

Statt Atomtransporte: Anti-Atom-Initiativen bauen Zwischenlager in Jülich

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Statt Atomtransporte: Anti-Atom-Initiativen bauen ein neues Castor-Zwischenlager in Jülich. Foto: Silvia Gutermuth

Während sich Betreiber, NRW-Landesregierung und das Bundesforschungsministerium im Angesicht von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll vor allem mit der Frage befassen, ob das strahlende Material besser nach Ahaus oder gleich in die USA verfrachtet werden sollte, haben Anti-Atom-Initiativen aus dem Bündnis West-Castor am letzten Wochenende den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich begonnen. Verkehrte Welt, könnte man meinen.

Unter anderem die Aachener Zeitung berichtete über diese Aktion: „… mindestens 50 Teilnehmer aus ganz NRW, die im Blaumann mit Schutzhelm oder als „Atomianer“ in schwarzen Kutten mit dem gelb-schwarzen Warnhinweisdreieck vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen demonstrierten.“

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152 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll aus dem AVR Jülich lagern derzeit ohne erforderliche Genehmigung. Foto: FZ Jülich

Die brisante Fracht in Jülich lagert derzeit ohne ausreichende Genehmigung, wird nur noch geduldet. Der Grund: Der staatliche Betreiber konnte bislang nicht den Nachweis erbringen, dass der Erdbebenschutz für die Castor-Lagerhalle ausreichend ist. Die Genehmigung lief daher im Sommer 2014 aus und die Landesregierung in NRW ordnete die Räumung des Lagers in Jülich an, forderte vom Betreiber ein entsprechendes Konzept, wie das gehen könnte.

Offiziell stehen drei Varianten im Raum: Neubau einer Lagerhalle in Jülich, Transport der Castoren in das Zwischenlager Ahaus oder gar ein Export in die USA. Betrachtet man die Dinge konkret, dann wird klar: Der Betreiber würde das strahlende Zeug am liebsten in die USA verfrachten. Dann wäre es auch für die „Endlagerung“ in Deutschland kein Thema mehr. Verhandlungen in diese Richtung führt das Forschungszentrum Jülich schon seit Jahren und hat vom Bundesforschungsministerium dafür einen dreistelligen Millionenbetrag bewilligt bekommen.

IMGP6537Weil sich aber der Widerstand gegen diese Exportpläne aus rechtlichen und grundsätzlichen Erwägungen heraus, eher verstärkt hat, steht nun offenbar der Transport dieser hochradioaktiven Abfälle in das Zwischenlager Ahaus hoch im Kurs. Zuletzt hatte sich die Atommüll-Kommission im Deutschen Bundestag gegen Atommüll-Exporte ausgesprochen und dabei u.a. auch ein Verbot der Exporte des Jülicher Strahlenmülls in die USA im Blick.

Für die Zwischenlagerung in Ahaus sind entsprechende Anträge beim Bundesamt für Strahlenschutz gestellt und spätestens Anfang 2016 wird mit den entsprechenden Genehmigungen zum Transport und zur Einlagerung in Ahaus gerechnet. Möglicherweise ab dem Sommer 2016 könnten die gefährlichen Frachten dann auf der Straße in Richtung Ahaus rollen.

IMGP6543Gegen derartige Atomtransporte von einer Zwischenvariante zur nächsten gibt es seit längerem massiven Widerstand. Der BUND NRW hat Klagen gegen derartige Transporte angekündigt und ein NRW- und bundesweites Bündnis hat Aktionen entlang der gesamten Transportstrecken in Aussicht gestellt. Sie fordern: In Jülich selbst muss ein neues und entsprechend gesichertes Zwischenlager für den hochradioaktiven Atommüll gebaut werden. Eine Forderung, mit der die Anti-Atom-Gruppen sich eigentlich in bester Gesellschaft befinden: Im aktuellen Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung in NRW ist nachzulesen, dass Atomtransporte von Jülich aus nur in ein Endlager gehen dürfen. Das war/ist vor allem eine Absage an Atomtransporte nach Ahaus gewesen.

Vor diesem Hintergrund riefen die Anti-Atom-Gruppen also für den letzten Samstag zum Baubeginn für eine neue Zwischenlagerhalle in Jülich auf und machten sich munter an die Arbeit.

Pressemitteilung des Aktionsbündnisses STOP Westcastor,

Aktion: „Bau eines symbolischen Zwischenlagers“ in der Jülicher Innenstadt am 24.Oktober 2015

Jülich/Würselen, 27. Oktober 2015:
Am 24. Oktober protestierten Atomkraftgegner*innen aus Jülich und Ahaus, sowie unter anderem auch aus Aachen, dem Ruhrgebiet und Köln gegen die immer noch ungeklärte Zukunft der 152 Jülicher Castoren. Mit dem Bau eines symbolischen „sicheren Zwischenlagers“ in der Jülicher Innenstadt verliehen sie der Forderung der Anti-Atom-Bewegung, am Standort Jülich ein neues, allen erforderlichen Sicherheitsansprüchen gerecht werdendes Zwischenlager zu konzipieren und zu errichten, Nachdruck!
Organisiert wurde die Aktion gemeinsam vom Bündnis gegen Castort-Exporte und STOP Westcastor.

Heiner Möllers aus Ahaus verwies in einer Ansprache darauf, dass nach dem ganzen Hickhack der letzten Jahre um den Verbleib der „Westcastoren“ Ahaus wieder auf die Agenda der Verantwortlichen gerückt sei und kündigte landesweiten Widerstand gegen entsprechende Transportabsichten an. Die Jülicherin Marita Boslar von STOP Westcastor sprach die Verantwortung des Forschungszentrums sowie die immensen Kosten, die das Abenteuer, Hochtemperaturreaktor in Jülich und Hamm erzeugten und weiter erzeugen, an.

Mit den Worten: „ Ich plädiere an die Jülicher Verantwortlichen, endlich den Neubau eines gegen Erdbeben und Flugzeugabstürze gesichertes Zwischenlager zu planen und mit dem Bau zu beginnen. Die Menschen in der Region haben ein Anrecht darauf!“ fasste Marita Boslar das Ansinnen aller Beteiligten, die diese Aktion einhellig als erfolgreich bewerteten, zusammen.

Kontakt und Infos:
• Mail: stop@westcastor.de
• Info: www.westcastor.de
• Flyer zur Aktion: http://www.westcastor.de/aktion_juelich.pdf
• Video von der Aktion: https://youtube/DM4SWNUKnio

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