Fehlender Terrorschutz: Neues Atommülllager für hochradioaktiven Abfall in Lubmin/Greifswald?

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Atommülllager für hochradioaktive Abfälle bei Lubmin: Nicht nachrüstbar?

Der Neubau eines Atommülllagers für hochradioaktiven Abfall könnte laut einem NDR-Bericht bei den EnergieWerkenNord (EWN) in der Nähe von Lubmin/Greifswald anstehen. Anlass dafür sind Sicherheitsmängel des existierenden Castor-Lagers. Einen Antrag für entsprechende sicherheitserhöhende Nachrüstmaßnahmen der bisherigen Lagerhalle 8 musste der Betreiber vor wenigen Wochen zurückziehen. Vier Jahre lang hatte der Betreiber vergeblich versucht, die erforderlichen Sicherheitsstandards durch Umrüstmaßnahmen zu erreichen. Dieser Versuch war aber gescheitert, so dass es nun zu einem Neubau kommen könnte. Bestätigen wollten weder der Betreiber noch das Bundesamt für Strahlenschutz derartige Pläne. Einzelheiten sind aufgrund des Geheimschutzes im Bereich der Terrorabwehr nicht zu erfahren. Das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde betont, dass die Sicherheit derzeit mit „temporären Maßnahmen“ gewährleistet sei.

Der NDR berichtet auf seiner Homepage: „Das atomare Zwischenlager Nord in Lubmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) wird möglicherweise doch erweitert. Offenbar reicht das bisher geplante neue Sicherheitskonzept nicht aus. Das Bundesamt für Strahlenschutz hält es nach Informationen des NDR für möglich, dass auf dem Gelände eine neue Halle für Behälter mit hochradioaktivem Abfall entsteht.“

Die laufenden Nachrüstmaßnahmen bei den Castor-Zwischenlagern beziehen sich auf Gefahrenanalysen in Sachen Terror-Abwehr und sind grundsätzlich unter Geheimhaltung gestellt. Für betroffene BürgerInnen besteht daher ein grundsätzliches Problem, die Behördenmaßnahmen z.B. gerichtlich überprüfen zu lassen. Selbst Gerichte haben keine Möglichkeit, die Geheimschutzmaßnahmen umfassend einzusehen. Am AKW Brunsbüttel führte dies Anfang des Jahres dazu, dass das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Betriebsgenehmigung für das dortige Castor-Zwischenlager aufhob. Dies war möglich, weil eine Klage noch die grundsätzliche Genehmigung angegriffen hatte und das Lager nicht abschließend rechtssicher war. Eine vergleichbare Klage steht noch für das Castor-Lager am AKW Esenshamm an. Dort muss das OVG Lüneburg noch entscheiden.

Das Bundesumweltministerium berichtet in allgemeiner Weise Anfang Februar 2012 über diese Nachrüstmaßnahmen und  ergänzte wenige Tage später: Sicherung der Zwischenlager und Hintergründe der erforderlichen Nachrüstung. Zur Erläuterung heißt es dort: „Unter Sicherung wird für alle kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) verstanden.“ Auch das Bundesamt für Strahlenschutz berichtet auf seiner Homepage über diese geheimen Sicherungsmaßnahmen: Zwischenlager für Kernbrennstoffe: Prüfpunkt Sicherung. Außerdem finden sich zum Stichwort SEWD diese Hinweise auf der Seite.

Laut Bundesamt für Strahlenschutz sind in der Halle 8 folgende hochradioaktiven Abfälle gelagert: „Aktuell befinden sich Kernbrennstoffe in insgesamt 74 Castor-Behältern in Halle 8 des Zwischenlagers Nord:

  • 59 Behälter mit Brennelementen aus dem Kernkraftwerk (KKW) Greifswald
  • 6 Behälter mit Brennelementen aus dem KKW Rheinsberg
  • 4 Behälter mit Brennstäben aus Karlsruhe und dem Forschungsschiff „Otto Hahn“
  • 5 Behälter aus der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe
  • Weitere Einlagerungen sind nicht vorgesehen.“

Das BfS teilt auf seiner Homepage den folgenden Stand der Dinge zum Genehmigungsverfahren mit: „Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord.

Mit Schreiben vom 30.06.2011 hat die Energiewerke Nord GmbH die Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter ( SEWD ) beantragt. Die Nachrüstung dient der Optimierung der Sicherungsmaßnahmen. Zur Realisierung der Maßnahmen ist neben einer atomrechtlichen Genehmigung durch das BfS u.a. auch eine baurechtliche Genehmigung durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald erforderlich.

In einem solchen Genehmigungsverfahren ist der Antragsgegenstand nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu prüfen. Darüber hinaus ist für das Änderungsvorhaben die UVP-Pflicht festzustellen, d.h. ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren erforderlich ist. Mit Schreiben vom 20.07.2015 hat die Energiewerke Nord GmbH ihren Antrag für die darin gewählte Variante allerdings zurückgezogen. Die weiteren Planungen zum Vorgehen obliegen dem Betreiber EWN. Dem BfS liegen keine weiteren Informationen dazu vor.“

Ob es – wie der NDR schreibt – um eine Erweiterung geht oder möglicherweise „nur“ darum, dass die bisherige Halle bautechnisch nicht auf die erforderlichen Sicherheitsstandards umgerüstet werden kann, ist unklar. Weiter schreibt der NDR: „Sicherheitskonzept muss überarbeitet werden: Anlass sind neue Pläne des Betreibers – der bundeseigenen Energiewerke Nord (EWN). Die EWN arbeiten an einem neuen Sicherheitskonzept, um die Halle 8 mit den 74 Castor-Behältern besser vor Terror-Attacken oder Flugzeugabstürzen und deren Folgen zu schützen. Auf diese erweiterten Sicherheitsmaßnahmen hatte sich der Bund Ende 2010 mit Ländern, Betreibern und Aufsichtsbehörden geeinigt. Einen ersten Bau-Antrag beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz vom Sommer 2011 haben die EWN in diesem Juli allerdings überraschend zurückgezogen, es ging um Nachrüstungen für die Castoren-Halle.“ Berichtet wird auch, dass das Bundesamt für Strahlenschutz Druck macht: „Das Bundesamt für Strahlenschutz gibt sich mittlerweile ungeduldig: Auch wenn die Sicherung der Halle 8 durch „organisatorische und personelle Maßnahmen“ gewährleistet sei, erwarte man einen neuen Antrag. Neben einer Nachrüstung der bestehenden Halle sei dabei auch ein Neubau denkbar, heißt auf Anfrage des NDR.“

Auch im Forschungszentrum Jülich lagern derzeit 152 Castor-Behälter unter nicht ausreichenden Sicherheitsbedingungen. Das Land NRW hat daher die Räumung angeordnet. Derzeit prüfen die Betreiber, ob der Neubau einer Lagerhalle oder Atomtransporte nach Ahaus oder sogar in die USA erfolgen sollen.

Auch die Ostsee-Zeitung berichtet über diese Vorgänge um eine neue Lagerhalle und wie der NDR schreibt das Blatt auch über Reaktionen der Grünen in dieser Sache: „Grünen-Fraktionschef Jürgen Suhr warnt vor einem „Zwischenlager mit Endlagercharakteristik“. Weiter heißt es: „„Die Energiewerke Nord müssen die Karten auf den Tisch legen und der Öffentlichkeit erklären, was sie mit dem Zwischenlager Nord in Lubmin vorhaben“, fordert Suhr. Es wäre nicht hinnehmbar, „wenn jetzt über ein neues Antragsverfahren Bedingungen geschaffen werden, die aus Lubmin ein Zwischenlager mit Endlagercharakteristik machen“. Die Grünen haben jetzt eine umfangreiche Anfrage zum Thema im Landtag eingereicht und fordern Aufklärung.“

Atommülllagerung: SPD-Fraktion Niedersachsen gegen Erweiterung des Schacht Konrad – Neubewertung „zwingend erforderlich“

Viele Probleme beim Ausbau im Schacht Konrad

Die Atommüllberge wachsen und immer mehr stellt sich die Frage, wie mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen künftig umgegangen werden soll. Noch ist das geplante Atommülllager im Schacht Konrad nicht fertiggestellt. Doch schon heute ist klar, dass der Schacht in seiner jetzt genehmigten Form nicht ausreichen wird, um alle leicht- und mittelradioaktiven Abfälle aufzunehmen. Obendrein hält die Kritik an, dass auch dieser Standort einfach politisch festgelegt wurde, weder wissenschaftsbasierte Kriterien eine Rolle spielten noch ein Vergleich von Alternativen vorgenommen wurde. In die laufende Debatte, die derzeit auch heftig in der Atommüllkommission nach Vorlage des Nationalen Entsorgungsprogramms geführt wird, hat sich nun die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag eingemischt. Sie hält eine „Neubewertung der Konzeption und der Einlagerungssituation von Schacht Konrad (für) zwingend erforderlich“ und spricht sich gegen eine Erweiterung aus.

In einer PM heißt es: „Die niedersächsische SPD-Landtagsfraktion ist gegen die Erweiterung des Atommüllendlagers Schacht Konrad in Salzgitter: „Das ist mit der Regierungskoalition nicht verhandelbar“, erklärt dazu Marcus Bosse, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag will sich die Rot-Grüne Regierungskoalition dazu im Oktoberplenum des Landtages positionieren.

Im Rahmen der Aufstellung des Nationalen Entsorgungsprogrammes (NAPRO) der Bundesregierung war eine Kapazitätserweiterung des genehmigten Atommüllendlagers Schacht Konrad in Aussicht gestellt worden. „Bisher ist der Schacht für ein Abfallvolumen von 303.000 Kubikmeter genehmigt. Durch zusätzlich anfallende Abfallmengen wurde eine Erweiterung auf ca. 600.000 Kubikmeter diskutiert. Dieses lehnen die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab und unterstützen damit nachdrücklich die Position von Umweltminister Stefan Wenzel“, betont SPD-Umweltexperte Bosse.

Diese Position solle die Rot-Grüne Landesregierung weiterhin offensiv gegenüber der Bundesregierung vertreten, um eine Kapazitätserweiterung dauerhaft auszuschließen. „Es bestehen zudem erhebliche Zweifel, ob Schacht Konrad dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht“, macht Bosse deutlich.

Eine Neubewertung der Konzeption und der Einlagerungssituation von Schacht Konrad ist aus seiner Sicht zwingend erforderlich. Stefan Klein, SPD-Landtagsabgeordneter aus Salzgitter, hält eine Überprüfung für längst überfällig und erwartet, dass an die Lagerung für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gleichermaßen hohe Anforderungen gelten wie für hochradioaktive Abfälle. Er fügt hinzu, dass gerade die Option der Rückholbarkeit für Schacht Konrad gleichermaßen gelten muss wie für Endlager für hochradioaktiven Abfall.

Beide heben die Aktivitäten des Aktionsbündnisses in Salzgitter hervor, das im Mai 2015 fast 70.000 Unterschriften an die Bundesregierung übergeben hat und damit die Ablehnung der Region Salzgitter zur Einlagerung in Schacht Konrad bekräftigt hat: „Die Proteste aus Salzgitter sind landesweit sichtbar. Wir setzen uns unverändert dafür ein, dass die Forderungen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort in Berlin gehört werden.““

Atommüll und Kosten: Kein öffentlich-rechtlicher Fonds – Bundestag lehnt Oppositionsanträge ab

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Wer zahlt die radioaktive Atommüll-Zeche?

Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag heute die beiden Anträge von LINKEN und GRÜNEN abgelehnt, die Finanzierung der Atommülllager-Kosten durch die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zu regeln. Stattdessen will die große Koalition nun zunächst eine Kommission einrichten, die sich mit der Frage befassen soll. „Dabei geht die Bundesregierung von dem Grundsatz aus, dass die Kosten von den Verursachern getragen werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung sicherstellen, dass die verantwortlichen Unternehmen langfristig wirtschaftlich in der Lage sind, ihre Verpflichtungen aus dem Atombereich zu erfüllen“, heißt es zur Aufgabenstellung dieser Kommission.

Auf der Homepage des Bundestags war zu den Anträgen von Linken und Grünen zu lesen:

„Linke: Geld für Atommüllfolgekosten sichern

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (18/1959), die Bundesregierung solle für eine unabhängige gutachterliche Analyse der zu erwartenden Rückbau- und Entsorgungskosten sämtlicher Atomreaktoren sorgen. Außerdem wird die Vorlage eines Gesetzentwurfs verlangt, der die Überführung der Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds vorsieht.

Damit soll das Geld vor Spekulation geschützt und für dauerhafte Atommüllfolgekosten gesichert werden. Dabei müsse gewährleistet sein, dass die Unternehmen auch in Zukunft in der Haftung für weitere, darüber hinaus anfallende Kosten bleiben, fordert die Linksfraktion.

Grüne wollen öffentlich-rechtlichen Fonds 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich in ihrem Antrag (18/1465) für die Einführung eines öffentlich-rechtlichen Fonds aus, in den die von den Energieversorgungsunternehmen bereits gebildeten und künftig zu bildenden Rückstellungen für den Rückbau ihrer Atomkraftwerke und die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle eingezahlt werden sollen. Die Mittel sollen im Entsorgungsfall unverzüglich für die gebotenen Maßnahmen eingesetzt werden können.

Die Abgeordneten wenden sich ausdrücklich gegen den Vorschlag von Atomkraftwerksbetreibern, ihre noch laufenden und abgeschalteten Atomkraftwerke (AKW) nebst Atommüll und Rückstellungen komplett in einer Art staatliche „AKW-Bad-Bank“ beziehungsweise Stiftung zu übertragen. Damit wollten sich die Konzerne auf einen Schlag von allen weiteren Verpflichtungen befreien und im Gegenzug auf Schadenersatzklagen gegen den Atomausstieg verzichten. Dieser Vorstoß ist aus Sicht der Grünen „inakzeptabel“.“

Atomrecht: Bundestag beschließt Atomgesetzänderung zum Nationalen Entsorgungsprogramm

paragraphenAm gestrigen 15. Oktober hat der Bundestag die 14. Novelle zum Atomgesetz mehrheitlich beschlossen. Mit der Novelle wird das von der EU per Richtlinie geforderte „Nationale Entsorgungsprogramm“ (NaPro) in nationales Recht überführt. Der Bericht samt seiner Anlagen ist bereits im August an die Kommission übermittelt worden, erst jetzt erfolgte im Nachklapp die atomrechtliche Anpassung. Gegen den Bericht hatte es 70.000 Einsprüche gegeben. Auswirkungen hat das NaPro vor allem auch für die Atommüll-Kommission, die sich in der verbleibenden Arbeitszeit bis Ende Juni 2016 nun vor gravierenden neuen Aufgaben sieht. Am 16. Dezember wird es auf Antrag der Linken außerdem im Umweltausschuss des Bundestags ein Fachgespräch zum NaPro geben.

Um einen Überblick über die gestrige Debatte zu geben, dokumentiert umweltFAIRaendern.de gleich hier unten den Bericht samt dem Link zum Video von der Homepage des Bundestags.

Einige der Punkte aus dem Bericht zum Nationalen Entsorgungsprogramm sind äußerst brisant für die weitere Atommülldebatte. Einerseits geht es um rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung in Gronau. Für diese Abfälle gibt es derzeit keine Planungen hinsichtlich einer dauerhaften Lagerung. Zwar hat das Bundesumweltministerium erwogen, diese künftig zusätzlich im Schacht Konrad zu versenken. Nach massiven Protesten hat die Bundesregierung nun aber beschlossen, dass die Atommüll-Kommission einen Vorschlag erarbeiten soll, wie mit diesen radioaktiven Abfällen umzugehen ist. Außerdem spricht der Bericht von einem „Eingangslager“.  Im kleingedruckten Anhang ist davon die Rede, dass hier bis zu 500 Castor-Behälter untergebracht werden sollen. Das Lager soll errichtet werden, sobald die erste Teilerrichtungsgenehmigung für das zu findende „Endlager“ erteilt ist. Faktisch läuft das auf ein neues großes Zwischenlager hinaus, welches nach derzeitigen Planungen irgendwann in der zweiten Hälfte der 2030er Jahre in Betrieb gehen könnte.

Für die Atommüll-Kommission stellen die im NaPro enthaltenen neuen Aufgaben nun eine Zerreißprobe dar. Schon vor diesen neuen Anforderungen war klar, dass die verbleibende Restlaufzeit der Kommission kaum ausreichend sein würde, um eine vernünftige Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen. Nun steht sie vor einer gewaltigen neuen Aufgabe. Wie die zu erledigen ist, ist noch Thema in der Kommission.

Hier nun die Dokumentation zur Debatte im Bundestag anlässlich der 14. AtG-Novelle:

„Atommüll-Entsorgung soll sicherer werden

Die Entsorgung von Atommüll in Deutschland soll sicherer werden. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen und bei Enthaltung der Linksfraktion nahm der Bundestag am Donnerstag, 15. Oktober 2015, einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes (18/5865) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/6234) an. Damit setzt Deutschland die im Juli 2011 von der Europäischen Union beschlossene Entsorgungsrichtlinie um, die unter anderem die Erstellung eines Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) vorsieht.

Regierung: Hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), betonte, die Novelle solle künftig ein hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung abgebrannter Brennelemente gewährleisten. Die Bundesregierung habe ihr nationales Entsorgungsprogramm (18/5980) bereits erstellt und an die EU-Kommission übermittelt.

Sie habe dabei zahlreiche Einwendungen berücksichtigt, etwa die Kritik an der Option, das Endlager Schacht Konrad zu erweitern. Im NaPro sei nun festgelegt, dass sich die Endlagerkommission des Bundestages im Rahmen ihrer Arbeit bis Mitte 2016 auch mit der Planung für die rückzuholenden Abfälle aus der Schachtanlage Asse und die Rückstände aus der Urananreicherungsanlage Gronau befassen soll.

CDU/CSU: Herzstück der Entsorgungsstrategie

Steffen Kanitz (CDU/CSU) bezeichnete das Nationale Entsorgungsprogramm als „Herzstück der Entsorgungsstrategie in Deutschland“ und sieht in der Novelle des Atomgesetzes einen Beschluss von „historischer Qualität“. Auch er lobte, dass es keine Erweiterung Konrads „über die Hintertür“ geben werde. Vielmehr solle die Endlagerkommission nun darlegen, wie die Abfälle aus der Asse und Gronau konditioniert werden müssen, um zusammen mit hochradioaktiven Abfällen entsorgt werden zu können.

Kanitz wies jedoch darauf hin, dass die hoch radioaktiven Abfälle, obwohl sie nur zehn Prozent aller Abfälle ausmachten, für 90 Prozent der Radioaktivität verantwortlich seien. Die Suche nach einem Endlager für diese besonders gefährlichen Abfälle sollte daher Priorität haben und nicht durch die Klärung anderer Fragen verzögert werden. Er machte klar, dass hoch radioaktive Abfälle und mittel und schwach radioaktive Abfälle aus der Asse und Gronau aufgrund ihrer unterschiedlichen Anforderungen an das Wirtsgestein nicht ohne Weiteres zusammen gelagert werden können.

Linke: Inakzeptables Vorgehen

Eva Bulling-Schröter (Die Linke) urteilte in der Debatte, auch nach 40 Jahren Atomenergie seien „grundsätzliche Fragen einer sicheren und dauerhaftem Atommülllagerung nicht geklärt“. Zwar sei es gut, dass vorerst darauf verzichtet werde, die „enorme Menge Strahlenmüll aus der Asse und Gronau“ in den „ungeeigneten Schacht Konrad zu verfrachten“, doch gebe es weitere „gewaltige Probleme“, die der Bericht nicht darstelle.

Bulling-Schröter kritisierte zudem, dass das Nationale Entsorgungsprogramm bereits im Sommer dieses Jahres fertiggestellt worden sei, aber erst jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen werde, die Details des Programms regeln soll. „Umgekehrt wäre es besser gewesen“, urteilte sie. Außerdem kritisierte die Linke-Abgeordnete, dass im „Kleingedruckten“ des Programms plötzlich von einem „Eingangslager für Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen“ die Rede sei. Darin sollen 500 Castoren für Jahrzehnte zwischengelagert werden. „Warum verstecken Sie diese Information?“, fragte Bulling-Schröter, die dieses Vorgehen als „vollkommen inakzeptabel“ bezeichnete.

Grüne: Eingangslager nicht ungenehmigt betreiben

Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete Atommüll als das „Gefährlichste und Langlebigste, was die Menschheit je produziert hat“. Sie warnte davor, das Eingangslager für Castoren schon in Betrieb zu nehmen, bevor es überhaupt genehmigt worden sei, so wie es das NaPro festlege.

Außerdem stellte sie klar, dass die Endlagerkommission in ihrem Bericht, den sie Mitte 2016 vorlegen soll, die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Abfälle aus der Asse und Gronau im selben Standort gelagert werden können, nicht beantworten können werde. Dies müsse ein Nachfolgegremium tun. (joh/15.10.2015)“

 

Stilllegung AKW Unterweser in Esenshamm: Antragsunterlagen ausgelegt – jetzt Einwendungen unterschreiben!

radioaktivDie Öffentlichkeitsbeteiligung zur Stilllegung des AKWs Unterweser in Esenshamm sowie des Neubaus eines Zwischenlagers für leicht- und mittelradioaktive Abfälle ist am 1. Oktober angelaufen. Das niedersächsische Umweltministerium hat dies auf seiner Homepage veröffentlicht. Anders als bei den Genehmigungsverfahren in den ebenfalls grün-geführten Atomaufsichtsbehörden in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg stellt Niedersachsen eine umfassende Menge von Daten auf seiner Homepage online. Die Daten und Erläuterungen (Datum 12.10.2015) sind gleich unten dokumentiert, inkl. der Links zu den veröffentlichten Dokumenten (Links zum Server des NDS-Umweltministeriums). Auch der Rückbau von Atomkraftwerken birgt Gefahren in sich. So will E.on den Rückbau beginnen, obwohl noch hochradioaktive Brennelemente im Reaktor lagern. Daher rufen Bürgerinitiativen auf, Einwendungen zu erheben.

Nur durch die Einwendungen können Bedenken, Fragen, Anregungen in das laufende Genehmigungsverfahren eingebracht werden. Die Antrags-Unterlagen liegen noch bis zum 30. November aus. Bis dahin müssen auch die Einwendungen bei der Behörde eingegangen sein. In einem zweiten Schritt werden die vorgebrachten Einwendungen dann in einem Erörterungsverfahren diskutiert.

 

Dokumentation der Ankündigung durch das Umweltministerium Niedersachsen:

Bekanntmachung und Auslegung von Antrag und Unterlagen für die folgenden Genehmigungsverfahren: – Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Unterweser (KKU) sowie – Errichtung und Betrieb eines Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA)

Mit Inkrafttreten der 13. Novelle des Atomgesetzes (AtG) ist für das Kernkraftwerk Unterweser (KKU) mit Ablauf des 6. August 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen.

Vorbehaltlich des Ausgangs einer gegen die 13. Novelle des Atomgesetzes gerichteten Verfassungsbeschwerde stellte die E.ON Kernkraft GmbH, Hannover, als Inhaberin des Kernkraftwerks Unterweser mit Schreiben vom 4. Mai 2012 beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als atomrechtlicher Genehmigungsbehörde einen Antrag nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage; mit Schreiben vom 20. Dezember 2015 erweiterte sie diesen Antrag dahingehend, den Abbau bereits mit noch in der Anlage vorhandenen Brennelementen beginnen zu wollen.

Ausweislich der Antragsunterlagen plant die Antragstellerin den direkten Abbau in zwei atomrechtlich zu genehmigenden Abbauphasen und den anschließenden konventionellen Abriss der Anlage bis zur „grünen Wiese“.

Zur Erlangung der ersten atomrechtlichen Genehmigung ist ein umfangreiches atomrechtliches Genehmigungsverfahren nach den Bestimmungen der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) durchzuführen. Dabei ist für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau gemäß Nr. 11.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, die nach § 2a AtG unselbständiger Teil des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist.

Für die Zwischenlagerung aller während des Restbetriebs und des Abbaus anfallenden radioaktiven Abfallmassen reichen die derzeit am Standort vorhandenen Lagerkapazitäten nicht aus. Aus diesem Grund stellte die E.ON Kernkraft GmbH mit Schreiben vom 20. Juni 2013 beim hierfür zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz einen Antrag nach § 7 Absatz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für den Umgang mit radioaktiven Stoffen mit einem Aktivitätsinventar von bis zu 5 x 1017 Bq in einem zu errichtenden Lager Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA) [„Betrieb“]. Das Lager Unterweser für radioaktive Abfälle soll demnach der Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung bis zur Abgabe an ein Bundesendlager dienen. Bei den einzulagernden Abfällen soll es sich um Abfälle aus dem Betrieb, Restbetrieb und Abbau des Kernkraftwerks Unterweser, um Abfälle, die beim Betrieb der bereits am Standort vorhandenen externen Lagerhalle Unterweser (LUW) und des bereits am Standort vorhandenen Zwischenlagers (ZL)-KKU als auch bei dem beantragten Lager Unterweser für radioaktive Abfälle anfallen, sowie um weitere mögliche Betriebs-, Restbetriebs- und Stilllegungsabfälle der E.ON Kernkraft GmbH handeln. Diese weiteren Betriebs-, Restbetriebs- und Stilllegungsabfälle der E.ON Kernkraft GmbH sollen maximal 20 % des Einlagerungsvolumens des LUnA ausmachen.

Das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung nach § 7 Abs. 1 StrlSchV für den Umgang mit radioaktiven Stoffen im Lager Unterweser für radioaktive Abfälle ist gemäß § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG ebenfalls nach den Regelungen der AtVfV durchzuführen. Dies ergibt sich aus der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Nr. 11.3 der Anlage 1 zum UVPG für Errichtung und Betrieb einer Anlage zu dem ausschließlichen Zweck der für mehr als zehn Jahre geplanten Lagerung radioaktiver Abfälle an einem anderen Ort als dem Ort, an dem diese Stoffe angefallen sind.

Für die geplante Errichtung des LUnA und die damit verbundene Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes ZU5 sind zwei Baugenehmigungen erforderlich. Die entsprechenden Bauanträge nach Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) wurden am 11. März 2015 bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde – Landkreis Wesermarsch gestellt. Auch für die Errichtung des Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle ergibt sich aus Nr. 11.3 der Anlage 1 zum UVPG eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Prüfung der Umweltverträglichkeit für die Errichtung und den Betrieb des LUnA wird zusammengefasst durchgeführt; die federführende Behörde ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Im Rahmen der atom- bzw. strahlenschutzrechtlich nach der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung und baurechtlich nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes für die Verfahren durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligungen hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowohl das Vorhaben Stilllegung und Abbau des KKU als auch das Vorhaben Errichtung und Betrieb LUnA am 23. September 2015 jeweils bekannt gemacht.

Es erfolgten die beiden folgenden Bekanntmachungen:

Bekanntmachung für Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Unterweser (KKU) ReadSpeaker
Ergänzung: Korrektur zur Öffentlichen Bekanntmachung (KKU) ReadSpeaker

Bekanntmachung für Errichtung und Betrieb eines Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA) ReadSpeaker
Ergänzung: Korrektur zur Öffentlichen Bekanntmachung (LUnA) ReadSpeaker

Die Verfahrensdetails zu den Öffentlichkeitsbeteiligungen können diesen Bekanntmachungen entnommen werden.

In der Zeit vom 01. Oktober 2015 bis zum 30. November 2015 werden die Anträge und weitere Antragsunterlagen bei folgenden Behörden ausgelegt:

  • des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, montags bis donnerstags 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, freitags 7.00 bis 12.00 Uhr,
  • des Landkreis Wesermarsch, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake, Zimmer 405 (4. Stock), montags bis donnerstags 8.00 bis 16.00 Uhr, freitags 8.00 bis 12.00 Uhr,
  • der Gemeinde Stadland, Am Markt 1, 26935 Stadland, Rathaus Rodenkirchen, Raum 24, montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, montags und dienstags 13.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs 13.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags 13.00 bis 17.00 Uhr,
  • der Stadt Nordenham, Walther-Rathenau-Straße 25, 26954 Nordenham, Zimmer 77, montags bis freitags 8.00 bis 12.30 Uhr, montags und donnerstags 14.00 bis 17.00 Uhr, dienstags und mittwochs 13.30 bis 15.30 Uhr,
  • der Gemeinde Loxstedt, Am Wedenberg 10, 27612 Loxstedt, im Rathaus, Fachbereich Bauservice, Zimmer-Nr. 021, montags und donnerstags 8.30 bis 16.00 Uhr, dienstags 08.30 bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags 8.30 bis 13.00 Uhr,
  • der Gemeinde Hagen im Bremischen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen im Bremischen, Sitzungszimmer des Fachbereiches 3 der Gemeindeverwaltung, montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr.

Im Einzelnen handelt es sich bei dem Vorhaben Stilllegung und Abbau des KKU um die folgenden Anträge und Unterlagen:

Im Einzelnen handelt es sich bei dem Vorhaben Errichtung und Betrieb LUnA um die folgenden Anträge und Unterlagen:

Die Unterlagen Sicherheitsbericht, Kurzbeschreibung, Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU), Artenschutzfachliche Betrachtungen, Artenprotokolle und Natura 2000-Verträglich­keitsprognose, die für beide Vorhaben ausgelegt werden, umfassen diese Vorhaben, um die Darstellung von Wirkzusammenhängen nicht auseinanderzureißen; die einzelnen Vorhaben werden in diesen Unterlagen differenziert dargestellt.

Einwendungen gegen die Vorhaben können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Auslegungsstellen erhoben werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen und an die Adresse Einwendugen_KKU@mu.niedersachsen.de zu richten.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird für beide Vorhaben ein gemeinsamer Erörterungstermin stattfinden, in dem die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit Vertretern der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, mündlich erörtert werden. Der Erörterungstermin wird in der gleichen Weise wie die Vorhaben bekannt gemacht werden.

Auf Basis der von der Antragstellerin gestellten Anträge und eingereichten Unterlagen, der Stellungnahmen der beteiligten Behörden, der Einwendungen und Äußerungen Dritter, der Stellungnahmen zugezogener Sachverständiger sowie eigener Prüfung werden die Genehmigungsbehörden für die beiden UVP-pflichtigen Vorhaben Stilllegung und Abbau des KKU bzw. Errichtung und Betrieb LUnA jeweils eine zusammenfassende Darstellung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern erstellen.

Die zusammenfassenden Darstellungen und die auf dieser Grundlage vorzunehmenden Bewertungen werden als unselbständiger Teil in den weiteren Genehmigungsverfahren bzw. bei Genehmigungsentscheidungen bezüglich des Vorhabens Stilllegung und Abbau des KKU als auch das Vorhabens Errichtung und Betrieb LUnA berücksichtigt werden.

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