Hochradioaktiver Atommüll in Jülich: Castor-Verladekran ist Sanierungsfall – Instandsetzung ohne Genehmigung begonnen

Wohin mit dem Atomerbe aus dem AVR Jülich? Hauptsache schnell weg. Foto: Betreiber
Eine unendliche Geschichte von Pannen und Mauscheleien. Der Atomreaktor AVR im Forschungszentrum Jülich. Foto: Betreiber

Weil selbst der Verladekran im Atommülllager des Forschungszentrum Jülich ein Sanierungsfall ist, wird es vor Ende 2016 keine Atomtransporte mit hochradioaktiven Brennelementen geben. Weder nach Ahaus, noch in die USA. Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Detailkonzept (PDF) hervor, das die Betreiber der Atomaufsicht im rot-grünen NRW Ende Oktober vorgelegt haben. Demnach haben die Betreiber mit der Sanierung der Krananlage bereits begonnen, obwohl eine Genehmigung für die erforderlichen Umbauten und Sanierungen noch gar nicht vorliegt. 152 mit hochradioaktivem Atommüll beladene Castor-Behälter lagern in der staatlichen Forschungsanlage in Jülich.

Weil der Betreiber für das bestehende Atommülllager den Nachweis ausreichender Erdbebensicherheit bis heute nicht erbringen konnte, soll nach einer Weisung der Atomaufsicht in NRW nun die Räumung erfolgen. Dafür sollte das Forschungszentrum ein Konzept vorlegen.

Wie schlampig es in Jülich seit vielen Jahren zugeht, zeigt sich nun auch daran: Die Brückenkrananlage für eine Verladung der Castorbehälter ist ein Sanierungsfall und muss repariert werden.

Bevor es auch nur irgendeinen Atomtransport in Jülich geben kann, muss die „50-Tonnen-Brückenkrananlage in der Verladehalle der Abfallzellen abgeschlossen sein“, berichten die Betreiber. Dazu müssen neue Sicherheitsanforderungen zum Beispiel der Entsorgungskommission eingebaut werden, die die Anlage bis heute nicht erfüllt. Zwei Varianten zur Nachrüstung und Sanierung haben die Betreiber prüfen lassen und sich für diejenige entschieden, die schneller durchführbar ist.

Im Detail-Konzept schreibt das FZJ: „Mit der Umsetzung der Ertüchtigung wird bereits vor der Erteilung der Genehmigung begonnen, obwohl die Genehmigungsbehörde ausdrücklich darauf hinweist, dass die Anforderungen an die Nachrüstung erst nach der Erteilung rechtssicher vorliegen /13/. Zeitersparnis: etwa 1 Jahr, bereits durch das Forschungszentrum veranlasst.“

Durch diese Maßnahme könnten die Reparaturarbeiten um ein Jahr verkürzt werden.  Dennoch: Erst „Ende 2016 (ist) mit dem Beginn der Räumung zu rechnen“ schreiben die Betreiber im Detail-Konzept. Als Fazit heißt es: „Damit kann die für die Abfertigung von Behältern erforderliche Nachrüstung der Krananlage innerhalb von ca. 26 Monaten (ab 01.10.2014) abgeschlossen werden. Der zeitliche Ablauf ist im Rahmenterminplan (Abbildung 1) dargestellt. Der erste Behälter könnte danach Ende 2016 abgefertigt werden“ (S. 7)

Für die Räumung des Lagers hat das FZJ drei Varianten untersucht. Der Neubau einer Lagerhalle am Standort/Jülich, der Abtransport in das Zwischenlager nach Ahaus und der – offenbar favorisierte – Export in die USA. Bei vielen Beobachtern aber ist der Eindruck, dass vor allem die US-Option favorisiert wird. Im Bundeshaushalt sind dafür bereits rund 65 Mio. Euro in 2015 eingeplant. Bis 2018 ist ein Betrag von rund insgesamt 250 Mio. Euro vorgesehen. Für die andere Variante sind entsprechende Haushaltsmittel bislang nicht berücksichtigt.

ZeitbedarfRaeumungJuelich
Detailbericht der Betreiber FZJ: Zeitplan für die Räumung des maroden Atommülllagers.

Über weitere Planungen, die im Detail-Konzept an das Ministerium gereicht wurden, berichtet die Aachener Zeitung: Forschungszentrum Jülich: Atommüll-Transport in die USA bleibt Favorit. Dort heißt es mit Blick auf die im Bericht dargestellten Optionen zum weiteren Umgang mit dem Atommüll in der Forschungsanlage Jülich zusammenfassend: „Knapp 200 Kilometer beträgt die Entfernung zwischen dem Forschungszentrum Jülich (FZJ) und dem Zwischenlager in Ahaus. Bis zur Nuklear-Einrichtung „Savannah River Site“ (SRS) im US-Bundestaat South Carolina sind es 7100 Kilometer. Dennoch kann etwas von Jülich aus schneller in South Carolina als in Ahaus sein. Hoch radioaktiver Müll zum Beispiel.“

Transporte hochradioaktiver Brennelemente aus der Atomforschungsanlage Garching II in das Zwischenlager Ahaus

Hochradioaktiver Atommüll, der außerdem hochangereichertes und damit militärisch brisantes Uran enthält, soll ab 2018 aus dem Forschungsreaktor Garching bei München in das Zwischenlager Ahaus in NRW transportiert werden. Das ergibt sich aus den Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (PDF) des linken Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel. Ein Castor-Behälter mit fünf abgebrannten Brennelementen aus dem Forschungsreaktor Garching wird rund 300 Kg hochangereichertes und damit waffenfähiges Uran enthalten, aus dem mehrere Bomben gebaut werden könnten.

  • Update 22/12/2014: Auch der Bundestag berichtet auf seiner Homepage über diese Atomtransporte und die Kleine Anfrage von Zdebel: Brennelemente: Lagerung in Ahaus

Der Betrieb des Forschungsreaktors in Garching ist auch wegen der verwendeten hochangreicherten Brennelemente bis heute international umstritten. Die USA hatten sich massiv gegen den Betrieb mit derartigen Brennelementen ausgesprochen und sich geweigert, den Reaktor in Garching zu beliefern. Weltweit wird im Zuge der Minimierung von Risiken für den militärischen Missbrauch von Kernbrennstoffen versucht, auch Forschungsreaktoren nur noch mit Brennelementen unterhalb einer Anreicherung von 20 Prozent des spaltbaren Uran 235 zu beliefern. Dies soll vor allem nukleare “Newcomer” davon abhalten, mit atomwaffenfähigem Material zu hantieren. Für den Betrieb von Garching wurden diese Bemühungen schließlich ignoriert und Verträge mit Russland für die Lieferung von hochangereichertem waffenfähigen Uran für die Brennelemente abgeschlossen.

Das jeweils 53 Kilogramm schwere Brennelement enthält insgesamt jeweils 8,1 kg hochangereichertes Uran (93 Prozent U-235, 7 Prozent U-238). Derzeit verbleibt ein solches Kompaktbrennelement 60 Tage im Reaktor (früher 52 Tage). Vier solcher Brennelemente kommen pro Jahr zum Einsatz. Die Kosten je Brennelement belaufen sich für Brennstoffbeschaffung, Lagerung sowie Fertigung und Transport auf 1,1 Millionen Euro. Die Herstellung erfolgt laut Aussagen der Bundesregierung in Frankreich. Nach dem Einsatz im Reaktor soll das abgebrannte Brennelement nach 60 Tagen Volllast noch einen Anreicherungsgrad von 88 Prozent Uran 235 haben.

In Garching ist lediglich eine “Abklinglagerung” vorgesehen. Bereits vor dem Betriebsbeginn in Garching soll eine Zwischenlagerung des hochradioaktiven Atommülls im Zwischenlager in Ahaus vertraglich geregelt worden sein. Eine Zwischenlagerung vor Ort ist offenbar nie geprüft worden.

Ausdrücklich hatte Zdebel die Bundesregierung nach den Proliferationsrisiken der hochangereicherten Uran-Brennelemente aus Garching (Frage 6) und einen möglichen späteren Export in die USA (Frage 8) gefragt. Die Bundesregierung verweist lediglich auf Kontrollen durch die IAEO und Euratom. Mit keinem Wort geht sie auf die Frage zur Möglichkeit eines späteren US-Export ein. Sie stellt aber fest: “Nach der Zwischenlagerung ist eine Endlagerung der bestrahlten Brennelemente als wärmeentwickelnde, radioaktive Abfälle geplant. Eine Konditionierung ist bislang nicht vorgesehen.” (Antwort auf Frage 9)

Derzeit plant die Bundesregierung, die vor ihr als Proliferations-Risiko bezeichneten verbrauchten Brennelemente aus dem Atomkraftwerk AVR Jülich als eine bevorzugte Option in die USA zu exportieren.

Siehe dazu u.a. Keine Steuergelder für Atommüll-Export von Jülich in die USA

Atommüll in Jülich – Hauptsache schnell weg damit – Schlimme Bescherung für Ahaus

Wohin mit dem Atomerbe aus dem AVR Jülich? Hauptsache schnell weg. Foto: Betreiber
Wohin mit dem Atomerbe aus dem AVR Jülich? Hauptsache schnell weg. Foto: Betreiber

152 Castor-Behälter stehen in einem unsicheren Atommülllager in Jülich. Dem staatlichen Betreiber Forschungszentrum Jülich scheint es vor allem darauf anzukommen, dass die hochradioaktiven Brennelemente aus dem ehemaligen AVR Atomkraftwerk möglichst schnell wegkommen – nachdem sie jahrelang das Problem verschleppt haben. Heute hat der Betreiber angekündigt, dass er die Anträge zur Genehmigung für Atomtransporte in das Zwischenlager Ahaus beim Bundesamt für Strahlenschutz erneuert hat und das Verfahren damit wieder betrieben wird. Die BI gegen das Zwischenlager Ahaus spricht von einer „schlimmen Bescherung“ und erinnert an den rot-grünen Koalitionsvertrag von NRW, in dem diese Transporte nach Ahaus ausdrücklich ausgeschlossen wurden (siehe unten).

Diese Maßnahme begründet das Forschungszentrum mit Hinweis darauf, dass die Option, das Zeug in die USA zu verschieben, erst nach dem ersten Quartal 2015 entschieden werden kann. Dann nämlich liegen die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsprüfung in den USA auf dem Tisch. Bis Ende März 2015, so hatte der zuständige Minister Duin jüngst erklärt, würde auch noch die Prüfung durch externe Gutachter laufen. Dabei solle angeblich geprüft werden, wie und wo möglichst eine sichere Lagerung der hochradioaktiven Brennelemente erreicht werden kann.

BI Ahaus – „Eine schlimme Bescherung – Das Forschungszentrum Jülich will jetzt den Atommüll um jeden Preis loswerden

„Jülich, 15.12.2014 – Das Forschungszentrum Jülich hat den Betreiber des Zwischenlagers Ahaus, die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS), beauftragt, die Ende 2012 ruhend gestellten Genehmigungsanträge für den Transport und die Einlagerung der AVR-Brennelemente in Ahaus wieder aufzunehmen.“ ( http://www.fz-juelich.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/UK/DE/2014/14-12-15avr.html )

Mit dem Argument, die Lagerhalle in Jülich sei nicht erdbebensicher, hat die Atomaufsicht NRW unter dem SPD Minister Garrelt Duin die Räumung des Lagers angeordnet. Gleichzeitig wird der völlig verstrahlte Reaktor in eine nagelneue, auch nicht erdbebensichere, nur 200m entfernte Halle transportiert. „Hier wird gelogen und getrickst, dass sich die Balken biegen,“ so Felix Ruwe, der Sprecher der BI-Ahaus. Jahrelang hat sich mit Unterstützung der Politik das Forschungszentrum Jülich um die Verantwortung seiner Fehlentscheidungen und Fehlentwicklungen gedrückt. Es ist völlig egal, ob die 152 CASTOR-Behälter quer durch NRW von Jülich nach Ahaus verschoben werden, um zwei Jahre später in die USA oder zur Neuverpackung in eine andere Atomanlage transportiert werden, Hauptsache ist, dass die Gefahr aus Jülich entfernt ist.
„Wir erinnern SPD und GRÜNE an ihren Koalitionsvertrag, im dem eindeutig steht, die CASTOREN aus Jülich werden nur noch einmal in ein Endlager transportiert,“ merkt der BI-Vorsitzende Heiner Möllers an.

„Für Ahaus und das Münsterland ist es jetzt wichtiger denn je, dass am kommenden Sonntag viele Ahauser zum Sonntagsspaziergang um 14.°° Uhr am BZA kommen. Das trifft vor Allem auch für junge Menschen zu, da das BZA und der Atommüll vermutlich bis zum Jahr 2085 oder 2100 euer / unser Problem bleibt!

Wir wissen sicher, dass der Atommüll viele Jahrzehnte länger als vertraglich zugesichert in Ahaus bleibt. Wir wissen ganz sicher, dass dabei die genehmigten Behälterlaufzeiten überschritten werden. Wir wissen ganz sicher, dass wir uns auf Verträge und Zusagen der verantwortlichen Politiker und Behörden nicht verlassen können. Wir wissen ganz sicher, dass es noch viele sinnlose Transporte gibt, mit denen uns Entsorgungsaktivitäten vorgegaukelt werden. Alles in Allem ist es eine Vermeidungsstrategie, um die eigenen Amts- oder Wahlperioden von der unangenehmen Pflicht der Atommüllentsorgung zu entbinden,“ fügt der Sprecher der BI hinzu.

www.bi-ahaus.de,  Felix Ruwe

Das FZJ informiert mit dieser PM heut auf seiner Seite:

„Aktueller Sachstand zu den AVR-Brennelementen

Jülich, 15.12.2014 – Das Forschungszentrum Jülich hat den Betreiber des Zwischenlagers Ahaus, die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS), beauftragt, die Ende 2012 ruhend gestellten Genehmigungsanträge für den Transport und die Einlagerung der AVR-Brennelemente in Ahaus wieder aufzunehmen. Dieser Schritt erfolgt, da erst im Frühjahr 2015 nach Abschluss einer Umweltverträglichkeitsprüfung in den USA klar sein wird, ob der schnellste Weg zur Räumung des Jülicher Zwischenlagers, eine Verbringung der Brennelemente in die USA, realisierbar ist. Die zuständige Atomaufsicht, das Wirtschaftsministerium NRW, hatte Anfang Juli 2014 die unverzügliche Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem bestehenden Jülicher Zwischenlager angeordnet.

Zur Risikominimierung wird daher zunächst auch die zweitschnellste Option, ein Transport der Brennelemente ins Zwischenlager Ahaus, weiter verfolgt. Für die dritte Option, den Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich, ist der Nachweis der Erdbebensicherheit des bestehenden Lagers zwingend erforderlich. Dieser wäre Voraussetzung für einen weiteren Verbleib der Brennelemente im bestehenden Lagergebäude, bis ein Neubau in Betrieb genommen werden könnte. Die Untersuchungen zur Erdbebensicherheit dauern weiter an.

Das Forschungszentrum Jülich hat der Atomaufsicht Ende September ein umfassendes Konzept zur Entfernung der Kernbrennstoffe vorgelegt, das von der Aufsicht zurzeit geprüft wird. Bis zur abschließenden Entscheidung, welche der Optionen realisiert wird, ist es das Ziel des Forschungszentrums, alle drei Optionen offen zu halten und weiter zu konkretisieren.“

Atommüll: Tschüss Milliarden und Konzerne – Die Zeche zahlen wir

Geldkarten-GranCanariaFeb2014416Die Atomkonzerne wollen den Atommüll los werden, genauer: Die Kosten und Risiken, die mit dessen Lagerung für eine Ewigkeit verbunden sind. Auf der einen Seite decken sie die Bundesrepublik mit milliardenschweren Schadensersatzklagen für den Atomausstieg, gegen die Brennelementesteuer und noch so einiges mehr ein. Auf der anderen Seite bieten sie der Bundesregierung an, eine staatliche Stiftung zu gründen, in die sie einmalig die bis heute gebildeten steuerfreien Entsorgungsrückstellungen einzahlen, dann aber bitte von den weiteren Kostenrisiken für ewig und immer befreit sein wollen. Bad-Bank heißt das inzwischen. Von wegen unternehmerisches Risiko! Vermutlich wären die Konzerne am Ende – nach zähem Ringen – zu einem edlen Kompromiss bereit und nehmen die Klagen zurück. Die Bundesregierung und Sigmar Gabriel werden strahlen! Ebenso wir. Nur wir müssen das auch noch bezahlen.

Um die Kosten der Atommüllentsorgung und die sogenannten Entsorgungs-Rückstellungen wird zäh gerungen. 36 Milliarden Euro sollen die Konzerne in den letzten Jahrzehnten dafür zurückgelegt haben. Steuerfrei und zur freien Verfügung, weil bislang keine, auch keine rot-grüne Bundesregierung sich getraut hatte, diese Rückstellungen aus den Konzernen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds auszugliedern. Den Streit mit den Konzernen hat sich bislang niemand, der oder die auf einer Regierungsbank saß, zugetraut. Jetzt wächst die Sorge, dass die schwere Wirtschaftskrise der Konzerne dazu führen könnte, dass diese Rückstellungen verloren gehen. Jetzt – viele Jahre zu spät – lässt Wirtschaftsminister Gabriel endlich prüfen, wie man an das Geld rankommen könnte, ja, ob es überhaupt da wäre. Klar, dass die angeschlagenen Atomkonzerne umso heftiger zurückschlagen.

Die FAZ berichtet: „Der Staatsrechtler Hans-Wolfgang Arndt hat ihr (der Atomwirtschaft) bescheinigt, dass ein solcher Schritt verfassungswidrig wäre. Arndt schreibt in seinem Rechtsgutachten, das dieser Zeitung vorliegt: „Eine Abgabenpflicht in einen Garantie- oder einen Solidaritätsfonds scheitert am Verfassungsrecht.“ Das gelte sowohl aus inhaltlichen wie auch aus formaljuristischen Gründen. Zudem bekräftigt der frühere Rektor der Universität Mannheim: „Damit sind alle Rückstellungen der Betreiber von Kernkraftwerken bis zum Veranlagungszeitraum 2013 unantastbar.“

Das will sagen: Ohne die Zustimmung der Atomkonzerne geht absolut gar nichts. Selbst wenn sie – wie E.on das jetzt vormacht – die Atomsparte auslagern und diese an die Wand fahren, also in die Pleite: Die Verfassung lässt Eingriffe nicht zu, so erklärt es Arndt. Geht die Bundesregierung diesen Konflikt nicht ein und hat am Ende die besseren Argumente in der Hand, dann werden wir als SteuerzahlerInnen die Zeche zahlen, die Atomkonzerne und zahllose Bundesregierungen uns eingebrockt haben. Es geht um ein verdammt wichtiges Gut: Das Verursacherprinzip. Darum, dass diejenigen mindestens finanziell für den Dreck die Verantwortung übernehmen, den sie für ihre Geschäfte und Gewinne in die Welt gesetzt haben.

Schon jetzt wird von Kosten in Höhe von mindestens 48 Milliarden Euro beim Rückbau der Atommeiler und der Entsorgung des Atommülls gesprochen. Doch überall wird deutlich, dass die Risiken größer, die Aufgaben schwieriger und damit die Kosten höher werden.

Atommüll: Eine Kommission, Gäste und die Öffentlichkeit

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Gäste der AG1 der Endlager-Kommission mit Erfahrungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung: Michael Fuder, Andreas Fox, Ulrike Donat. Foto: Dirk Seifert

Atommüll ohne Ende, Probleme überall. Seit dem Spätsommer tagt im Bundestag die hoch umstrittene Endlager-Kommission. Inzwischen hat sich im Rahmen der Kommission eine AG für die Öffentlichkeitsbeteiligung gebildet, genauer: „AG1 – Gesellschaftlicher Dialog, Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz„. Deren Vorsitzende, der Landesbischof Ralf Meister (Hannover) und Rechtsanwalt Hartmut Gassner, haben nun ein umfangreiches Papier zur Debatte über die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt, das am Freitag (12.12.) auf dem Treffen der AG1 erstmals behandelt werden soll. Vorgesehen ist, das Konzept im März 2015 von der Kommission beschließen zu lassen.

Update: Auf das Papier von Meister und Gassner reagierte noch am Abend vor der Sitzung am 12.12. Jörg Sommer von der Deutschen Umweltstiftung in scharfer Form. Der Vorschlag von den beiden Vorsitzenden sei elitär orientiert und könne von ihm so nicht mitgetragen werden. Allerdings betonte Sommer darin auch, dass nun aus seiner Sicht endlich überhaupt eine Grundlage für die Debatte um Beteiligung und Mitentscheidung in der Kommission bzw. der AG in Gang komme.

Auf den letzten Drücker hatte die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen im Rahmen der Verhandlungen um einen vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche diese Kommission als eine Form von Öffentlichkeitsbeteiligung ins Standortauswahlgesetz gehievt. Fast alle Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände hatten das zustande kommen des Gesetzes und der Kommission heftig kritisiert und eine Beteiligung zunächst abgelehnt. Erst in letzter Minute entschied sich der BUND zu einer Beteiligung, ohne die massive Kritik im Kern zurückzunehmen.

Der BUND reagierte damit aber auf einige Maßnahmen seitens der Bundesregierung, die z.B. die weitere Erkundung in Gorleben beendet und eine Klage zurücknahm (ohne aber den Standort Gorleben aus dem Suchverfahren auszuschließen). Auch der Aufbau des umstrittenen neuen Bundesamts für kerntechnische Entsorgung wurde zunächst auf Eis gelegt. Und schließlich wurde in einem Entschließungsantrag durch den Bundestag bekräftigt, dass die Kommission eine Evaluation des Gesetzes durchführen und dazu dem Bundestag Vorschläge für Veränderungen unterbreiten soll. Auch die Deutsche Umweltstiftung ist als Vertreter der Umweltverbände Mitglied der Kommission.

Gäste mit Erfahrungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Endlager-Projekten

Bereits auf der letzten Sitzung der AG1 im November waren Gäste eingeladen, die sich mit den Konflikten um die Atommülllagerung seit Jahren auseinandersetzen und die AG1 über ihre Einschätzungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei den drei Endlagerstandorten Morsleben, ASSE und Gorleben informierten. Vorgesehen war auch, eine Person aus der Region Salzgitter zu finden, die über diesbezügliche Erfahrungen zum Schacht Konrad berichten sollte. Dies blieb aber ohne Erfolg.

Michael Fuder berichtete über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der ASSE, Andreas Fox über das gleiche Thema in Sachen Morsleben. Schon diese beiden Vorträge machten deutlich, dass viel Vertrauen in das staatliche Vorgehen zertrümmert worden ist.

Zur aktuellen Entwicklung bei der ASSE machte Fuder darauf aufmerksam, dass es starke Tendenzen gäbe, die mit den Begriffen „Pro-Forma-Beteiligung“ (BMUB, BfS), Staat als „Obrigkeit“ und „Gegner“ und „Geringschätzung“ zu tun hätten. Andreas Fox verwies unter anderem auf „extrem asymmetrische Verhältnisse in Hinsicht auf manpower, Finanzierung und alle anderen Ressourcen“, die eine Arbeit auf Augenhöhe bislang völlig verhindern würden.

Die Rechtsanwältin und Mediatorin Ulrike Donat ging in ihrem Vortrag über die Erfahrungen zu Gorleben hinaus und sprach grundsätzliche Probleme des  gesellschaftlichen Konflikts um die Atomenergie an, deren Befassung, Würdigung und Klärung sie als unbedingt erforderlich bezeichnete, wenn es zu einer wirklichen Verständigung und Konsensbildung für die Atommüll-Lagerung kommen soll.

Das grundlegende Problem, um eine Vertrauensbasis zu entwickeln, machte Donat schon in der Einleitung ihrer Thesen klar: „Bundesregierung, Energiewirtschaft und Verwaltung sowie ein großer Teil der Parteien sind seit Beginn sog. „friedlichen Nutzung der Atomenergie“ einseitig pro Atom und auf Durchsetzung ausgerichtet gewesen, bis hin zur Laufzeitverlängerung 2010. Kommunikation erfolgte intransparent und „top down“. Durchsetzung und Kostenaspekte rangierten vor Sicherheitsinteressen der Bürger.“

Gegen diese Einseitigkeit war allein die Anti-Atom-Bewegung Garant für Sicherheit, Sicherheitsbedenken und Kontrolle. Für das Gelingen eines neuen Verfahrens zur Suche nach einem dauerhaft sicheren Atommülllager, für das es vor allem Vertrauen und Glaubwürdigkeit braucht, stellt sie Anforderungen: „Ein Neuanfang benötigt Glaubwürdigkeit für den Ansatz und für das Verfahren. Dazu wäre es hilfreich, wenn die sicherheitsrelevante Rolle der Kritiker gewürdigt wird und die Fehler der Vergangenheit von Seiten der Politik eingestanden werden. Auch die künftige Finanzierung sollte auch nach dem Ende der Atomenergienutzung gesichert werden. Weitere Laufzeitverlängerungen und eine Renaissance der Atomkraft müssen ausgeschlossen werden. Art und Menge des zu entsorgenden Mülls muß kalkulierbar sein“ und „Das Verfahren muß in einem öffentlichen Prozess gemeinsam abgestimmt werden unter neutraler, allparteilicher, geschulter Moderation“.

Anforderungen, denen sich die Kommission und die AG1 sicher stellen muss, wenn sie die bislang weitgehende Ablehnung des derzeitigen Verfahrens bei den Anti-Atom-Initiativen verändern will. Anforderungen aber auch, denen sich vor allem Betreiber, Regierungen und Behörden auch unabhängig von der Kommission stellen müssen. Denn so sehr sich die Kommission um möglicherweise gute Ansätze bemühen mag: Projekte, wie die derzeit in Planung befindliche Abschiebung von Atommüll aus Jülich in die USA oder der Versuch von E.on und anderen, sich vor den wachsenden Kosten der Atommülllagerung zu drücken, sind sicher nicht geeignet, Vertrauen in die Glaubwürdigkeit eines staatlichen Neubeginns zu fördern – um nur zwei von den vielen möglichen Beispielen zu nennen.

Die drei Vorträge von Donat, Fuder und Fox hier zum download:

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