Atomprogramm Iran, Umsetzung des Abkommens: Atomtransporte mit angereichertem Uran nach Russland

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IAEA Director General Yukiya Amano addressing the December meeting of the Board of Governors. (Photo: D. Calma/IAEA)

Der Iran hat damit begonnen, angereichertes Uran nach Russland per Schiff abzutransportieren. Diese Maßnahme ist Teil der Übereinkunft zur Überwachung des Atomprogramms zwischen dem Iran und China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Russland und USA. Auf der Homepage des Auswärtigen Amts ist zu diesem Abkommen u.a. zu lesen: „95% des angereicherten Urans wird außer Landes gebracht oder vernichtet, sein Bestand bleibt für 15 Jahre streng begrenzt.“ (Stand: 21.8.2015) Im Juli hatten die genannten Staaten sich mit dem Iran auf den „Joint Comprehensive Plan of Action“ verständigt, der ein Kontrollsystem enthält, das die Entwicklung der Atombombe im Iran verhindern soll. Nicht nur Israel hat Zweifel an der Wirksamkeit und der Vollständigkeit der Vereinbarungen. Allerdings dürfte das Abkommen militärische Entwicklungen zumindest deutlich erschweren und verzögern.

Laut Pressemeldungen vom 20. Dezember (ORF) hat der Iran nach „Angaben aus Teheran mit dem Abtransport von angereichertem Uran nach Russland begonnen. Der Prozess sei Teil des Atomabkommens vom 14. Juli mit dem Westen, sagte Irans Atomschef Ali Akbar Salehi laut heutigen Medienberichten. Bis jetzt seien laut Salehi neun Tonnen verschifft worden. Im Gegenzug werde der Iran 137 Tonnen „Yellowcake“ – das pulverförmige Gemisch aus Uranverbindungen ist Ausgangsstoff für die Herstellung von Brennelementen – aus Russland einführen. Der Abtransport des angereicherten Urans war, neben der Reduzierung der Anzahl der Zentrifugen von 19.000 auf 5.060, eine der wichtigsten technischen Verpflichtungen des Irans im Atomabkommen.

Dem neuen Abkommen zufolge, soll der Iran Uran für mindestens 15 Jahre nicht über 3,67 Prozent anreichern dürfen. Außerdem soll der Bestand von etwa 10.000 kg niedrig angereichertem Uran (LEU) auf 300 kg reduziert werden (Wikipedia).

Wie hoch das Uran angereichert ist, ist den Meldungen nicht zu entnehmen. Es ist lediglich von niedrig angereichertem Uran die Rede. Auch die Angaben über die Menge sind widersprüchlich. So sind nach Angaben aus den USA insgesamt rund 11 Tonnen Uran abtransportiert worden, siehe z.B. die NZZ. Iranische Quellen sprechen jedoch offenbar nur von neun Tonnen.

Die Welt berichtet, dass sich Norwegen an den Kosten für den Transport des Yellow Cake in den Iran beteiligen wird. „Norwegen beteiligt sich nach eigenen Angaben mit sechs Millionen US-Dollar (knapp 5,5 Millionen Euro) an den Material- und Transportkosten des «Yellowcake», das aus Kasachstan ebenfalls per Schiff in den Iran geschickt wird. Nach Angaben des Außenministeriums in Oslo überwachten norwegische Atomexperten die Verschiffung von rund 60 Tonnen Nuklearmaterial am Sonntag. Außenminister Børge Brende sagte am Dienstag, die Reduzierung der Menge niedrig angereicherten Urans sei ein Schlüsselbestandteil des Atomabkommens. Es sei wichtig sicherzustellen, dass der Iran keine Atomwaffen entwickeln könne.“

Ebenso offen bleibt, wohin in Russland das radioaktive Material transportiert wird und was in Russland damit geschieht, ob es also z.B. mit abgereichertem Uran vermischt und damit z.B. für den Einsatz in herkömmlichen Atomreaktoren umgearbeitet wird.

  • Der Iran betreibt in Bushehr ein Atomkraftwerk, das nach vielen Problemen schließlich 2011 ans Netz ging. Weitere Baustellen wurden zwischenzeitlich aufgrund politischer Konflikte nicht weiter verfolgt. Ein Überblick über das iranische Atomprogramm ist hier auf World Nuclear News. Russland will nach neueren Planungen zwei weitere Reaktoren in Bushehr errichten. Erste Vereinbarungen dazu sind getroffen. Siehe auch hier.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage (PDF, Drucksache 18/5036) des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel hatte die Bundesregierung im April 2015 mitgeteilt: „Iran hat in seinen Anreicherungsanlagen in Natans und Fordow ca. 18000 Zentrifugen der ersten Generation (IR-1) und ca. 1000 Zentrifugen der zweiten Generation (IR-2m) installiert. Seit dem Inkrafttreten des Genfer Aktionsplans am 20. Januar 2014 reichert Iran mit etwa 10000 IR-1-Zentrifugen, überwacht durch die IAEO, Uran auf einen Anreicherungsgrad von maximal 5 Prozent U235 an. Derzeit verfügt der Iran über ca. 8000 kg (Stand: Februar 2015) angereicherten Materials (UF6), welches ebenfalls von der IAEO überwacht wird. Diese Menge entspricht ungefähr der dreifachen Jahresproduktion bei der derzeit genutzten Anreicherungskapazität. Entsprechend dem Genfer Aktionsplan hat Iran seine Anreicherungsaktivitäten auf einen Grad über 5 Prozent U 235 eingestellt und die bei Inkrafttreten des Genfer Aktionsplans am 20. Januar 2014 vorhandenen Vorräte an angereichertem Uran mit einem Anreicherungsgrad von 20 Prozent U 235 inzwischen vollständig verdünnt oder zu Uranoxid konvertiert, welches für die Herstellung von Brennstoff für den Teheraner Forschungsreaktor verwendet werden soll bzw. bereits zum Teil schon dafür verwendet wurde.“

Die Anfrage des Abgeordneten Zdebel reagierte auf Pressemeldungen, dass die Bundesregierung deutsche Experten der URENCO aus Jülich an den Verhandlungen als Ratgeber zur Urananreicherung beteiligt hatte (Süddeutsche,

  • Den Medienberichten über den Abtransport des angereicherten Urans ist nicht zu entnehmen, in welcher Form das Material vorliegt, also ob es als Uranoxid oder Uranhexafluorid transportiert wird. Der Hinweis der Bundesregierung, dass das angereicherte Uran als Uranhexafluorid vorliegt und konvertiert würde, deutet darauf hin, dass der Iran eine entsprechende Konversion betreiben kann.

Die Zentrifugen zur Urananreicherung im Iran wurden ehemals bei der URENCO entwickelt, die im westfälischen Gronau sowie im niederländischen Almelo und im britischen Capenhurst Urananreicherungsanlagen betreibt. Für die Entwicklung der Zentrifugentechnik ist die „Enrichment Technik Company“ (ETC) mit Sitz in Jülich zuständig. Seit 2007 wird diese für Forschung, Entwicklung und Bau von Urananreicherungsanlagen zuständige ETC gemeinsam je zur Hälfte von AREVA und URENCO betrieben. In den 70er Jahren wurden Pläne dieser Geheim-Technologie von einem pakistanischen Wissenschaftler gestohlen und dienten der Entwicklung der Atombombe in Pakistan. In der erwähnten Kleinen Anfrage des Abgeordneten Zdebel heißt es: „Das „Abdul-Qadeer-Khan-Netzwerk“ hat in erheblichem Umfang zur Weiterverbreitung von atomwaffenrelevanten Technologien beigetragen. Es hat auch Länder wie Libyen, Iran und vermutlich Nordkorea beliefert.“ (Antwort auf Frage 18)

Plutoniumpfad: Schwerwasserreaktor Arak und Militärforschung Parchin

Neben der Urananreicherung als Pfad für die Atomwaffenentwicklung gibt es auch den Weg über die Erzeugung von Plutonium. Deshalb steht auch der Schwerwasserreaktor Arak im Blickpunkt. Auf der genannten Seite des Auswärtigen Amts heißt es mit Blick auf die Vereinbarung mit dem Iran: „Der Schwerwasserreaktor Arak wird umgebaut, so dass dieser nicht mehr zur Herstellung waffentauglichen Plutoniums verwendet werden kann.“ An den Verhandlungen hatte die Bundesregierung in dieser Frage auch deutsche Experten aus dem Forschungsreaktor Garching bei München beteiligt. (Süddeutsche,

Einem neueren Bericht der IAEO zufolge, soll der Iran spätestens seit 2009 Arbeiten zur Entwicklung einer Atomwaffe eingestellt haben. Dieser Bericht ist nicht mehr unter dem z.B. von der NZZ  genannten Link http://isis-online.org/uploads/isis-reports/documents/IAEA_PMD_Assessment_2Dec2015.pdf verfügbar, sondern nunmehr hier mit Datum 15.12.2015 freigegeben (PDF).

Laut NZZ vom 12. Dezember heißt es zu dem Bericht: „Dieser kommt zum Schluss, dass Teheran zwar bis 2003 ein geheimes Forschungsprogramm zur Entwicklung von Atombomben unterhielt, aber nicht unmittelbar vor dem Bau von Nuklearwaffen stand. Die Bemühungen Irans gingen laut der Untersuchung nicht über wissenschaftliche Studien und den Erwerb von Know-how hinaus. Der Gouverneursrat hat deshalb eine Resolution verabschiedet, die das Kapitel der militärischen Dimension des iranischen Atomprogramms, das die Beziehung zum Westen seit Jahren schwer belastet, offiziell für abgeschlossen erklärt und weitere Nachforschungen beendet.“

Der Spiegel berichtet: „Iran hat nach Überzeugung der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) bis vor einigen Jahren an einem geheimen Forschungsprogramm zur Entwicklung eigener Atomwaffen gearbeitet. Das geht aus einem Bericht der IAEA hervor, aus dem mehrere Agenturen zitieren.“ Weiter heißt es dort: „Laut der Behörde fanden diese Bemühungen vor allem bis 2003 statt. Seit 2009 gebe es keine Anzeichen mehr für entsprechende Aktivitäten. Die Forschung Teherans sei nicht über Machbarkeits- und Wissenschaftsstudien sowie den Erwerb von technischem Know-how hinausgegangen. Iran hat demnach kein Nuklearmaterial für militärische Zwecke beiseitegeschafft.“ Der Iran selbst widerspricht diesen Darstellungen und betont, dass man nie an Atomwaffen geforscht habe, sondern immer nur die friedliche Nutzung der Atomenergie verfolgt hätte. Auch Berichte über „verwischte Spuren“, wie dieser in Taz, gehen davon aus, dass es ein militärischen Atomprogramm im Iran gegeben hat.

Von Bedeutung für diese Frage ist das militärische Forschungszentrum in Parchin. Hier hat es nach Abschluss der Verhandlungen mit dem Iran kontroverse Auseinandersetzungen gegeben. Dafür sorgte ein Bericht eines Journalisten der Nachrichtenagentur AP. In der Zeit heißt es dazu im August: „Das von der AP eingesehene Dokument ist mit „Separate Vereinbarung II“ überschrieben, was nahelegt, dass es eine weitere geben könnte. In dem Schreiben wird festgelegt, dass UN-Inspektoren nicht selbst zum Beispiel Proben nehmen, sondern dies iranischen Experten überlassen. Die UN-Inspektoren würden demnach nur als Beobachter teilnehmen – normalerweise übernehmen sie solche Überprüfungen selbst. Der Iran soll demnach den UN-Inspektoren Fotos und Videos der Anlagen liefern, darin sollen aber „militärische Erwägungen in Betracht gezogen werden“, heißt es.

Das könnte bedeuten, dass UN-Inspektoren nicht nur Parchin nicht selbst betreten dürfen, sondern auch nur Fotos und Videos zu sehen bekommen, die der Iran nicht für militärisch bedeutend hält. Von der IAEA gab es zunächst keine Äußerung zu dem Dokument, wie ihr Sprecher Serge Gas mitteilte. Auch iranische Diplomaten sagten zunächst nichts zu der Vereinbarung.“

Auch die Welt berichtet über „Freiwillige Selbstkontrolle für Irans Atomwaffen?„. Dort heißt es als Fazit mit Blick auf die Kontrollen in Parchin: „Die Existenz des Zusatzabkommens und die Verfahrensweisen, die AP schildert, leugnete er damit aber nicht direkt. Doch die Agentur kann das Papier, von dem sie berichtet auch nicht vorlegen. So bleibt der Wahrheitsgehalt sowohl der Nachricht als auch der Dementis unsicher. Potenziell aber kann die Existenz geheimer Abreden – die sowohl die IAEA als auch das Weiße Haus zugeben – der Glaubwürdigkeit des Atomdeals durchaus schaden.“

Im Anschluss heißt es bei der Welt weiter: „Der Chef der iranischen Atombehörde Ali Akbar Salehi hatte zwar kürzlich erklärt, es gebe kein eigenes Abkommen über die Inspektion von Parchin, hatte aber andererseits bestätigt, dass es Zusatzabkommen mit der IAEA gebe, über deren Inhalt Vertraulichkeit vereinbart worden sei. Sie beträfen die Durchführung der Inspektionen.“

Im bereits erwähnten Artikel der NZZ ist zu lesen: „Gleichwohl enthält der Report (über das Atomwaffenprogramm des Irans, Anmerk. umweltFAIRaendern) zahlreiche Hinweise auf ein nach wie vor vorhandenes Misstrauen gegenüber dem Regime. Der IAEA war etwa jahrelang der Zugang zum Militärgelände in Parchin verweigert worden, wo Tests zur Entwicklung eines Atomsprengkopfs durchgeführt worden sein sollen. Im September durfte Generaldirektor Amano den Komplex zwar besuchen, die Bodenproben wurden allerdings von iranischen Experten genommen. Deren Authentizität zieht die IAEA nicht in Zweifel, sie hält jedoch fest, dass die ab 2012 erfolgten Umbau- und Planierungsarbeiten am verdächtigen Teil des Geländes eine Überprüfung der Vorwürfe verunmöglichten. Jedenfalls würden die iranischen Angaben zum Verwendungszweck des Gebäudes durch die Analyse der Proben nicht gestützt, heisst es im Bericht.“

Unter der Zwischenüberschrift „Verdacht der Vertuschung“ schreibt die NZZ außerdem: „Dieser sowie andere vergleichbare Punkte nähren den Verdacht der Vertuschung durch das Regime, den die israelische Regierung, aber auch zahlreiche Experten nach Bekanntwerden des Berichts erhoben. Dass die Untersuchung nun dennoch abgeschlossen wird, hat politische Gründe. Sowohl Iran wie der Westen wollen das im Sommer als historischen Durchbruch gefeierte Abkommen nicht gefährden. Der amerikanische Aussenminister John Kerry hatte dies noch vor Vertragsschluss offen ausgesprochen. Man wisse, was Iran in der Vergangenheit getan habe. Wichtig sei primär, jede militärische Aktivität für die Zukunft auszuschliessen, was das Nuklearabkommen garantiere. Dessen Umsetzung wollte die IAEA nicht behindern, auch wenn Amano vor dem Gouverneursrat einräumte, es sei nicht möglich gewesen, alle Details vergangener Aktivitäten Irans zu rekonstruieren.“

Auch aus Anlass der jetzigen Atomtransporte von Uran nach Russland berichtet die Welt über Zweifel und kritische Stimmen zu den Regelungen mit dem Iran. Vor allem das geheime Papier spielt dabei eine Rolle. In der Welt heißt es: „Die Erfüllung einer anderen Kernforderung hat bei einigen Fachleuten Zweifel hinterlassen. Das Abkommen sieht auch vor, dass der Iran seine bisherige militärische Nuklearforschung offenlegt. Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) hatte 2011 Hinweise auf konkrete Arbeiten zum Bau von Atomsprengköpfen im Iran. Nach dem Abkommen vom Juli erklärte sich der Iran zu erweiterten Kontrollen von Militäranlagen bereit. Die IAEA hatte Anfang Dezember festgestellt, der Iran habe tatsächlich an Kernwaffen geforscht, diese Arbeiten aber nach 2009 offenbar eingestellt.

Hochrangige Experten wie der frühere IAEA-Inspektionsdirektor Olli Heinonen halten die jüngsten Überprüfungen der Behörde für zweifelhaft: In einem vertraulichen Zusatzabkommen hatte die IAEA dem Iran zugestanden, Proben an der besonders verdächtigen Luftwaffenbasis Parchin selbst zu nehmen und der IAEA zur Verfügung zu stellen. Das lasse nachhaltige Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Kontrollregimes zu. IAEA-Generalsekretär Jukia Amano hatte dennoch Mitte Dezember festgestellt, die Umsetzung des Abkommens verlaufe zufriedenstellend und so schnell, dass die Sanktionen theoretisch noch 2015 ausgesetzt werden könnten.“

(*) Der Autor dieses Textes ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel

Atommüll und der BUND Bayern: Sicherheit im Castor-Zwischenlager erhöhen!

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Atomkraftwerk Isar/Ohu. Während ein Block nach Fukushima endgültig abgeschaltet wurde ist der Reaktor 2 noch bis Ende 2022 im Betrieb und erzeugt weiter Atomgefahren. Wie sicher ist die Atommülllagerung? Foto: HA_by_wikicommons

Der BUND Naturschutz in Bayern und dessen Vorsitzender Hubert Weiger fordern mehr Sicherheit bei der Atommülllagerung am AKW Isar bei Landshut. Der bayerische Umweltverband hält das dortige Castor-Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll hinsichtlich Flugzeugabstürzen und Terrorattacken nicht für ausreichend sicher. Diese Defizite gelten nicht nur in Bayern, sondern insgesamt bei den deutschen Zwischenlagern, so Weiger.

Der Umweltverband reagiert damit auch auf die Einigung zwischen Bundesumweltministerium, den vier Ländern Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sowie den Atomkonzernen über die Rücktransporte von insgesamt 26 Castor-Behältern mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung. Sieben dieser Castoren sollen ab 2017 zusätzlich im Castor-Lager Isar untergebracht werden. In der PM bezieht sich der BUND Naturschutz auch auf das Oberverwaltungsgericht Schleswig, dessen Urteil im Frühjahr zur Aufhebung der Genehmigung des Castor-Lagers am AKW Brunsbüttel führte.

In der Pressemitteilung heißt es weiter: „Spätestens 2022 soll das Atomkraftwerk Isar 2 stillgelegt werden. Wir fordern die sofortige Abschaltung, dann würde zumindest kein weiterer Atommüll anfallen. Die bislang bekannten Planungen der Betreiber und die Aussagen des Staatsministeriums für Umwelt als Aufsichtsbehörde zum Abriss der bayerischen Atomkraftwerke sehen deren gänzlichen Rückbau vor. Wenn die atomaren Anlagen verschwinden, dann bestehen vor Ort keinerlei Einrichtungen mehr, um bereits eingelagerte Castoren in einem Schadensfall am Standort reparieren zu können. Aus Sicht des BUND Naturschutz ist dies nicht verantwortbar“, kritisiert Edo Günther, Sprecher des Arbeitskreises Atomenergie des Bund Umwelt und Naturschutz e.V. in Deutschland.

Seit Jahren wächst die Kritik an der Sicherheit der Castor-Zwischenlager. Das Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Genehmigung des Castor-Lagers am Vattenfall-AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde, stellte zahlreiche Ermittlungs- und Bewertungsdefizite fest. Nicht nur im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Flugzeugabstürzen und dem Beschuss mit panzerbrechenden Waffen. Auch mit Blick auf erforderlich werdende Evakuierungen nach einer Freisetzung von Radioaktivität hatte das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde nicht ausreichenden Drittschutz beachtet. Die zuständigen Behörden im Bund behaupteten gegenüber dem Gericht: Alles sei sicher, man könne aber aus Anti-Terror-Schutzgründen dem Gericht (oder der Öffentlichkeit) keine weiteren Informationen geben. Auch die Atomaufsichtsbehörden der Länder haben sich dieser – nicht überprüfbaren – Behauptung angeschlossen.

Die Debatte um die Sicherheit der Castor-Zwischenlager wird auch dadurch aktuell, weil inzwischen davon ausgegangen wird, dass der Atommüll deutlich länger als die bislang geplanten und genehmigten 40 Jahre in den Castoren bleiben wird. Das zeigten nicht nur die Debatten in der Atommüll-Kommission, an der der BUND beteiligt ist. Auch im „Nationalen Entsorgungsprogramm“ der Bundesregierung vom August 2015 wird ersichtlich, dass sich die Einlagerung in ein noch zu findendes Atommüll-Dauerlager gegenüber bisherigen Plänen deutlich verzögert.

Die Castoren aus der Wiederaufarbeitung enthalten hochradioaktiven Atommüll, der in Glaskokillen eingeschmolzen ist. Zum Transport und für die Zwischenlagerung werden andere Castor-Behälter eingesetzt, als die für die bestrahlten Brennelemente aus dem Reaktor vor Ort verwendet werden. Die unterschiedliche Beschaffenheit des Atommülls hat auch Konsequenzen für die erforderlichen Sicherheitskonzepte. Darauf verweist der BUND in Bayern in der PM: „Am Zwischenlager Isar existieren keine technischen Einrichtungen, um potentiell schadhafte Castoren oder Behälter mit verglasten Atommüll-Abfällen, sogenannte Glas-Kokillen, sicher zu handhaben. Die bisherigen Einrichtungen und Genehmigungen am Standort Isar sind ausschließlich ausgelegt für abgebrannte Brennelemente aus den Atomkraftwerken Isar 1 und 2.“

Doch schon vor dem Urteil zu Brunsbüttel hatte es immer wieder massive Kritik am Sicherheitskonzept der Zwischenlager gegeben. Vor allem die süddeutschen Castor-Lager sind mit deutlich dünneren Betonwänden und -decken ausgestattet. Das Zwischenlager am Atomstandort Ohu/Isar ist mit einer Wandstärke von 85 cm und einer 55 cm dicken Betondecke sogar deutlich schlechter gegen Flugzeugabstürze oder terroristische Angriffe geschützt als die Halle in Brunsbüttel, die eine Wandstärke von 120 cm und eine 130 cm dicke Betondecke aufweist.

Kathy Mühlebach-Sturm, Vorsitzende der Kreisgruppe Landshut des BUND Naturschutz: „Vor der Genehmigung der Einlagerung weiterer Castoren muss mit einem Lager-, Kontroll- und Reparaturkonzept sichergestellt werden, dass die verschiedenen neuen Castoren-Typen nach einem potentiell auftretenden Schaden auch repariert und bei Auflösung des Zwischenlagers auch sicher abtransportiert werden können“, so Mühlebach-Sturm weiter.

(*) Der Autor dieses Textes ist Mitglied im BUND und im BAK Atom und Strahlenschutz des BUND.

Atommülllager Ahaus in NRW: Noch mehr Castoren …

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Jede Menge Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll – aus Jülich (Foto) und aus dem Forschungsreaktor Garching bei München – sollen in das Zwischenlager Ahaus rollen. Foto: Betreiber FZJ

Vor wenigen Tagen haben die Bundesumweltministerin und die bayerische Landesregierung ein Abkommen geschlossen, nachdem bundesdeutscher Atommüll aus Frankreich und England teilweise auch in einem bayerischen Castor-Zwischenlager gelagert werden darf. Betroffen von der Regelung ist auch das Zwischenlager Ahaus in NRW. Als eine Gegenleistung für die Aufnahme von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung sollen künftig die abgebrannten Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Garching nach Ahaus transportiert werden. Der Atommüll aus Garching ist besonders brisant, da es sich um hochangereichertes Uran handelt, also grundsätzlich Atombomben-taugliches Material. Die BI Kein Atommüll in Ahaus reagiert mit einer Pressemeldung auf diesen „schmutzigen Deal“.

Nicht nur aus Garching sollen demnächst Castor-Transporte nach Ahaus rollen. Auch für die 152 Castor-Behälter mit Atommüll aus dem AVR Jülich könnte es demnächst in Richtung Ahaus gehen. Offiziell sind die Exportpläne in die USA nicht vom Tisch, aber immer wahrscheinlicher wird, dass die rot-grüne Landesregierung und der staatliche Betreiber den Abtransport der hochradioaktiven Abfälle nach Ahaus betreiben wird. Beantragte Genehmigungen dafür werden spätestens für Anfang 2016 erwartet.

Empört ist die BI nicht nur von dem jetzt vereinbarten „Deal“. Bereits vor einiger Zeit hatte sich die Initiative aus Ahaus an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und den für die Atomaufsicht zuständigen Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) per Brief gewandt und um ein Gespräch gebeten. Bis heute, so teilt Felix Ruwe von der BI mit, hätte es keine Antwort gegeben.

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM hier:
„Das Bundesumweltministerium und die Bayerische Staatsregierung unterzeichnen einen schmutzigen Deal für Ahaus!

Am 4. Dezember unterzeichneten die Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendriks und der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer eine gemeinsame Erklärung zum Verbleib von Atommüll.

Darin erklärt sich das Land Bayern zur Aufnahme von sieben CASTOR-Behältern aus der Wiederaufarbeitung bereit. Im Gegenzug kommen die Unterzeichner überein, dass sich „das Bundesumweltministerium weiter dafür einsetzt, dass die für die Entsorgung des Forschungsreaktors München II erforderlichen Genehmigungen, insbesondere die verkehrsrechtliche Zulassung des Behälters sowie die erforderliche Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung für das Transportbehälterlager Ahaus zeitgerecht erteilt werden.“

Nach Ansicht der BI-Ahaus ist das ein besonders schmutziger Deal! „Hier wird, unabhängig vom Entwicklungsstand der neuen CASTOR-Behälter eine Zulassung vereinbart, die eigentlich nur von technisch/wissenschaftlich bestehenden Sicherheitsvorschriften abhängig ist. Bayern, als Hauptverursacher von Atommüll, war ohnehin verpflichtet, den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung anzunehmen. Nur die besondere Schlitzohrigkeit und Rücksichtslosigkeit der Bayerischen Staatsregierung verbunden mit der absoluten Schlafmützigkeit bzw. dem Desinteresse der NRW Landesregierung können zu derartigen Absprachen führen,“ so Felix Ruwe, der Sprecher die BI-Ahaus.

Die BI-Ahaus hat schon vor langer Zeit einen sicheren Entsorgungsweg für diesen besonders hoch angereicherten Atommüll gefordert, damit nicht für die nächsten 50 Jahre reines Atombomben-Uran in Ahaus gelagert wird.

Weitere Infos gibt es auf dem Sonntagsspaziergang am 20. 12. 2015 dazu, der traditionell von Münsteraner Atomkraftgegnerinnen vorbereitet wird.!

http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/castoren_rueckfuehrung_bayern_erklaerung_signiert.pdf

Atomdrehscheibe Hamburg: Bereits über 170 Atomtransporte

Atomtrachter Atlantic Cartier im Hamburger Hafen. Foto: Dirk Seifert
Die Atlantic Cartier transportiert häufig radioaktives Material im Hamburger Hafen am Kleinen Grasbrook und unweit von Kreuzfahrtschiffen. Bereits über 170 Atomtransporte haben bislang in 2015 in Hamburg stattgefunden. Foto: Dirk Seifert

Insgesamt 39 Atomtransporte, davon 17 mit Kernbrennstoffen, haben zwischen August bis Anfang November in Hamburg stattgefunden, eine Vielzahl davon durch den Hafen. Das ergibt sich aus den Senats-Antworten auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der Atomtransporte auf rund 176 für die Zeit von Anfang Januar bis Anfang November 2015.

Der rot-grüne Senat hat sich vorgenommen, mit den Hafen-Unternehmen über einen freiwilligen Verzicht auf diese Atomtransporte zu verhandeln. Bislang liegen dazu aber keine Ergebnisse vor. In Bremen wurden ein Teil der Atomtransporte, diejenigen mit Kernbrennstoffen, vor einiger Zeit per Landesrecht verboten. Derzeit findet eine verfassungsrechtliche Prüfung statt, weil Atomunternehmen die Wiederaufnahme der Transporte über die Bremer Häfen durchsetzen wollen.

Über Atomtransporte und Hafen Hamburg ist hier alles auf umweltfairaendern zu finden. Außerdem Daten über Atomtransporte in Hamburg im Jahr 2015:

Atommüll-Desaster: Laufzeitverlängerung für die Zwischenlagerung

Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 80 Stück davon baut die GNS pro Jahr. Foto: GNS
Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. Halten sie länger als 40 Jahre dicht? Foto: GNS

Wie lange halten Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll dicht? Diese Frage wird angesichts der weiterhin ungelösten „Endlagerung“ immer bedeutsamer. Ehemals war versprochen worden: 40 Jahre Zwischenlagerung, danach ab ins „Endlager“. Längst ist klar: So wird es nicht sein! Inzwischen räumt auch die Bundesregierung ein, dass es Laufzeitverlängerungen für die Zwischenlager braucht – oder neue Zwischenlager. Bereits Mitte der 2030er Jahre laufen die Genehmigungen für die Castor-Lager in Ahaus und Gorleben aus, Mitte 2040 dann die der Standort-Zwischenlager. Die Entsorgungskommission (ESK) der Bundesregierung hat jetzt ein Papier vorgelegt, in dem aus ihrer Sicht beschrieben wird, was es an Problemen und Aufgaben mit der „verlängerten Zwischenlagerung“ gibt.

  • Nicht erst nach Ablauf der Lagerfristen von 40 Jahren gibt es Probleme bei der Atommüll-Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle. Im Januar hat das OVG Schleswig wegen zahlreicher mangelhafter oder gar falscher Sicherheitsnachweise die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Bürgerinitiativen und Umweltverbände fordern nicht nur mehr Sicherheit in Sachen Terrorschutz, sondern z.B. auch „heiße Zellen“, in denen kaputte Castoren repariert werden könnten (siehe unten im Text).
  • Hochradioaktiv: Später, teurer und ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter

Das „Diskussionspapier“ umfasst insgesamt 24 Seiten und ist jetzt als Drucksache auf der Homepage der Atommüll-Kommission (PDF) veröffentlicht worden. Schon die Einleitung des Papiers ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, denen eine rot-grüne Bundesregierung bei der Errichtung der Standort-Zwischenlager an den AKW-Standorten versprochen hatte, dass diese Lagerung für „nur“ 40 Jahre erfolgen würde. Dann käme das Zeug in ein „Endlager“. Als „Vertrauensbildung“ ist diese Befristung aber zumindest in die Genehmigungen geschrieben worden.

Klar ist inzwischen: Diese Lagerfristen werden nicht reichen. Selbst die Bundesregierung hat inzwischen kleinlaut eingeräumt, dass es auf längere Zwischenlagerfristen hinauslaufen wird. Nachzulesen im Nationalen Entsorgungsprogramm. Nicht zuletzt deshalb taucht im NaPro auch eher überraschend ein so genanntes Eingangslager auf. Dieses soll am Ort des zu findenden „Endlagers“ bereits mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung entstehen. Dort sollen – dazu muss man in die kleingedruckten Anhänge schauen – bis zu 500 Castoren zwischengelagert werden, bevor sie irgendwann vermutlich unter Tage gehen. Die Hoffnung: Diese Genehmigung kommt noch so rechtzeitig, dass die Atommülllager in Ahaus und Gorleben Mitte der 2030er Jahre in Richtung dieses „Eingangslagers“ geräumt werden könnten.

Jetzt schreibt die ESK zur Einleitung mit Blick auf die Lagerfristen: „Vor dem Hintergrund des Standortauswahlgesetzes vom Juli 2013 (StandAG) [1] ist davon auszugehen, dass die bisher unterstellten Zwischenlagerzeiträume von bis zu maximal 40 Jahren den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers für bestrahlte Brennelemente und sonstige Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle nicht abdecken. Gemäß StandAG ist die Standortentscheidung für das Endlager bis 2031 zu treffen. Daran schließen sich die Genehmigung, die Errichtung und die Inbetriebnahme an, wofür nach derzeitigen Erfahrungen mindestens etwa 20 Jahre (bis ca. 2050) zu veranschlagen sind. Für die Zwischenlagerzeiträume sind etwa 65 bis 100 Jahre für einen nennenswerten Teil der bis etwa 2027 nach Abschaltung aller Kernkraftwerke zu beladenen Behälter (insgesamt etwa 1.9001 Behälter) unvermeidlich. Die aktuellen Zwischenlagergenehmigungen laufen zwischen 2034 und 2047 aus. Unabhängig davon ist die in den Aufbewahrungsgenehmigungen festgelegte Frist für einen Zeitraum von 40 Jahren zu sehen, die mit dem Verschließen des Behälters bei der Beladung beginnt. Für die ersten Transport- und Lagerbehälter läuft diese Frist 2032 aus. Unterschiede bezüglich des Auslaufens der 40-Jahresfrist zwischen Behälter und Lager können beispielsweise daher rühren, dass der Behälter zunächst in einem Interimslager gelagert wurde. Die Genehmigungsinhaber haben in der Regel sechs bis acht Jahre vor Auslaufen der Genehmigung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde den weiteren Verbleib der radioaktiven Abfälle nachzuweisen.“

Das ist – bezogen auf die Lagerfristen – eine Art Bestandsaufnahme, was mit der Zwischenlagerung auf uns zu kommt. Weiter hinten im Papier stellt die ESK neben vielen weiteren Punkten u.a. fest: „Genehmigungsrechtlich stellt auch die Verlängerung eines bereits genehmigten Zwischenlagerzeitraums eine Neugenehmigung dar, der die erforderliche Vorsorge nach dem dann gültigen Stand von Wissenschaft und Technik zugrunde zu legen ist. Für eine verlängerte Zwischenlagerung müssen dann die zu diesem Zeitpunkt sicherheitstechnisch relevanten Eigenschaften der tatsächlich vorhandenen Inventare und Behälter berücksichtigt werden“.

Zahlreiche weitere Aspekte werden in dem Papier aufgelistet, die hier in den nächsten Wochen sicher noch weiter betrachtet werden. Wichtig ist das grundlegende Fazit der ESK: „Die ESK ist der fachlichen Überzeugung, dass die Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen und sonstigen Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen auf den unbedingt notwendigen Zeitraum bis zu ihrer Überführung in ein Endlager in tiefen geologischen Formationen zu begrenzen ist, um den bestmöglichen Schutz der Menschen und der Umwelt zu gewährleisten.“ Ob der nächste Satz zutreffend ist, wird sicher zu diskutieren sein:

„Derzeitige Betriebserfahrungen mit Behältern und Zwischenlagern von mehr als 20 Jahren lassen in Verbindung mit regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen und systematischen Maßnahmen zum Alterungsmanagement auch für eine über 40 Jahre hinausgehende verlängerte Zwischenlagerung die Beibehaltung der bestehenden Sicherheitsfunktionen grundsätzlich erwarten.“

An dieses Fazit schließt sich dann eine umfangreiche Auflistung an, was aus Sicht der ESK erforderlich ist, um die Bedingungen für eine längere Zwischenlagerung zu gewährleisten. Auch hier wird sicherlich noch einiges zu diskutieren sein.

Was fehlt? Auf die Konsequenzen aus dem OVG-Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel geht die ESK bestenfalls indirekt ein, wenn sie die hohen Genehmigungsvoraussetzungen ins Spiel bringt. Das Stichwort „Heiße Zelle“ taucht in dem Papier an keiner Stelle auf. Umweltverbände und Initiativen fordern diese „Reparatur-Räume“ für Castor-Behälter als Nachrüstung für die Zwischenlager. Sollte ein Castor-Behälter undicht werden, könnten diese in einer solchen Zelle repariert werden. Hinzu kommt: Noch könnten defekte Behälter in den AKWs am Standort repariert werden. Wenn diese aber zurück gebaut werden, gibt es diese Möglichkeit nicht mehr.

Auch für die geplanten Rücktransporte von Atommüll aus dem Ausland in Standort-Zwischenlager an einigen AKWs, braucht es diese Zellen.

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