Castor-Zwischenlager Jülich: 350 Mio. Euro für die Räumung – NRW zahlt 100 Mio.

Für die Räumung des Zwischenlagers mit 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll  hat das Forschungszentrum in Jülich derzeit Gesamtkosten in Höhe von fast 352 Mio Euro veranschlagt. Rund 100 Mio. Euro davon trägt das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Das geht aus einer Antwort des parlamentarischen Staatsekretärs im Bundesforschungsministerium auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE.) hervor.

Zdebel hatte mit seinen Nachfragen weitere Auskünfte über die Planungen in Jülich im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen für 2016 erbeten. Darin machst der Staatssekretär zwar die bisherigen Kosten noch mal deutlich, allerdings kann er nicht darstellen, welche Beträge für welche Projekte eingesetzt werden.

Tatsächlich zeigt sich, dass die geplanten Ausgaben im Grunde nur umdeklariert werden: Waren im letzten Haushaltsjahr die geplanten Kosten für die Castoren in Jülich noch allein für den Export in die USA vorgesehen, werden diese nun einfach als Kosten für alle drei derzeit offziell verfolgten Räumungsoptionen ausgewiesen.

In der Antwort des Staatssekretärs heißt es: Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 „wurden Mittel in Höhe von 53.400 Tausend Euro veranschlagt, für die Jahre 2017 ff in Höhe von 117.465 Tausend Euro. Diese Finanzmittel wurden für die Räumung des AVR-Behälterlagers und nicht zugunsten einer bestimmten Option veranschlagt. Vielmehr sollen sie für die Realisierung jeder atomrechtlich gebotenen Räumungsoption zur Verfügung stehen.“

Auf die Nachfrage des Abgeordneten, welche Kosten denn auf welche Option angerechnet werden, gibt das Forschungsministerium die ausweichende Antwort: „Erst mit Übermittlung des Verwendungsnachweises für das Haushaltsjahr 2015, welcher bis zum 30. Juni 2016 vorzulegen ist, und in dem die Kosten projektspezifisch ausgewiesen werden, wird hierzu eine verbindliche Aussage möglich sein.“

Hier als Dokumentation die Fragen des Abgeordneten Hubertus Zdebel und die Antworten der Bundesregierung zu den Ansätzen im Haushaltsplan des Bundesforschungsministerium für die Jülich-Castoren:

Frage: Im Kapitel 3004 – Forschung für Innovation, Hightech-Strategie wird zum Titel 68580-641 Tg 80 – Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen im Entwurf 2016 für das BMBF (S. 3003 bzw. 96) unter Punkt 20 „Räumung AVR-Behälterlager“ berichtet, dass ein Obertrag der für 2015 bewilligten 65.370 Tausend Euro in Höhe von 10.000 Tausend Euro erfolgt und außerdem für 2016 53.400 Tausend Euro veranschlagt werden. Außerdem werden 117.465 Tausend Euro für 2017ff vorbehalten. Als Erläuterung heißt es dazu lediglich: “hierunter US-Option, Verbringung ins ZL Ahaus oder Neubau ZL in Jülich.“ Und außerdem: Zu 20.: Leistungen Dritter in Höhe von 105 529 T€ (30,0 Prozent).

Ich möchte sie hiermit bitten, mir diese Angaben genauer zu erläutern und insbesondere zu erklären.

  • Welche einzelnen Maßnahmen bzw. Projekte wurden bzw. werden in 2015 mit jeweils welcher Summe durchgeführt und aus welchen Gründen bleibt ein Betrag von 10.000 Tausend Euro für 2015 übrig?
  • Welcher Betrag der in 2015 bereitgestellten Mittel wurde direkt oder indirekt für die „US-Option verwandt?
  • Wie hoch sind in 2015 jeweils die Mittel für die beiden anderen Räumungs-Varianten a. Verbringung ins ZL Ahaus und b. Neubau ZL in Jülich?
  • Wie hoch sind die geplanten Mittel in 2016 jeweils für die drei Optionen a. US-Option, b. Verbringung ins ZL Ahaus und c. Neubau ZL in Jülich?
  • Aufgrund welcher geplanter einzelner Maßnahmen bzw. Projekte ergibt sich der mit 117.465 Tausend Euro genannte Vorbehalt für die Jahre 2017 ff, bitte auch aufgeteilt nach den drei Optionen und sonstiges.

Antwort: Mit Anordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als atomrechtlich zuständiger Aufsichtsbehörde vom 02. Juli 2014 ist die Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) als Betreibergesellschaft des AVR-Behälterlagers verpflichtet worden, die AVR-Brennelemente unverzüglich aus dem AVR-Behälterlager zu entfernen. In diesem Zusammenhang ist dem FZJ u. a. auch aufgegeben worden, dem MWEIMH ein in sich schlüssiges Detailkonzept zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Behälterlager vorzulegen. Nach Information des BMBF beinhaltet das Detailkonzept u. a. auch eine vergleichende Darstellung und Bewertung von Zeitplänen bezüglich aller in Betracht kommender Räumungsoptionen. Das Detailkonzept befindet sich nach wie vor in einer Nachprüfung bei der atomrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes NRW. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Aus Sicht der Bundesregierung obliegt es folglich dem MWEIMH als verfahrensleitender Aufsichtsbehörde zu entscheiden, ob und ab welchem Zeitpunkt ein Informationszugang der Öffentlichkeit oder des Deutschen Bundestags rechtlich zulässig erfolgen kann. Nur die verfahrensleitende Aufsichtsbehörde besitzt insofern aufgrund ihrer umfassenden Verfahrenskenntnisse die Prüfungs- und Entscheidungskompetenz, um für eine Gewährleistung des Schutzes behördlicher Entscheidungsprozesse bzw. der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen und evtl. auch von betrieblichen Geschäftsgeheimnissen des FZJ angemessen Sorge zu tragen.

Um die atomrechtlich gebotene Räumungsoption für die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich schnellstmöglich realisieren zu können, wurden bereits im Haushalt für das Jahr 2014 im Bundeshaushaltsplan auf der Grundlage von Informationen und vorläufigen Kostenabschätzung des FZJ Mittel in Höhe von 246.235 Tausend Euro (= 70 prozentiger Bundesanteil) veranschlagt. Diese Mittel sind nicht verausgabt worden. Bei dem von Ihnen genannten Betrag in Höhe von 10.000 Tausend Euro handelt es sich um übertragene Ausgabereste aus dem Jahr 2014. Das Bewilligungsvolumen in 2015 war mit 65.370 Tausend Euro vorgesehen. Das FZJ hat die hierfür 2015 bereitgestellten Mittel bisher nicht in Anspruch genommen. Welchen Betrag das FZJ2015 direkt oder indirekt für die US-Option oder aber für eine der anderen beiden Räumungs-Optionen (die Verbringung ins Zwischenlager Ahaus und der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich) verwandt und ggf. aus Minderbedarfen bei den übrigen Rückbau- und Entsorgungsprojekten gedeckt hat, ist noch nicht bekannt. Erst mit Übermittlung des Verwendungsnachweises für das Haushaltsjahr 2015, welcher bis zum 30. Juni 2016 vorzulegen ist, und in dem die Kosten projektspezifisch ausgewiesen werden, wird hierzu eine verbindliche Aussage möglich sein. Für das Jahr 2016 wurden Mittel in Höhe von 53.400 Tausend Euro veranschlagt, für die Jahre 2017 ff in Höhe von 117.465 Tausend Euro. Diese Finanzmittel wurden für die Räumung des AVR-Behälterlagers und nicht zugunsten einer bestimmten Option veranschlagt. Vielmehr sollen sie für die Realisierung jeder atomrechtlich gebotenen Räumungsoption zur Verfügung stehen. Angesichts der Unverzüglichkeit der im Juli 2014 durch das MWEIMH angeordneten Räumung hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Haushaltsvorsorge nach wie vor für geboten, um jegliche Verzögerung bei der Räumung des Lagers zu vermeiden.

Frage: Wenn der genannte Anteil von 30 Prozent als „Leistungen Dritter“ 105.529 Tausend Euro beträgt, ergibt sich ein Gesamt-Betrag in Höhe von 351.763 Tausend Euro. Worauf genau bezieht sich dieser Betrag bzw. was genau beinhaltet er? Ist das des Gesamtbetrag für alle Kosten in Verbindung mit der Räumung des A VR-Behälterlager oder was ist gemeint?

Antwort: Für die Räumung des AVR-Behälterlager hat das FZJ Gesamtkosten in Höhe von 351.764 Tausend Euro veranschlagt. Bei den ausgewiesenen Leistungen Dritter in Höhe von 105.529 Tausend Euro handelt es sich um den diesbezüglichen Anteil in Höhe von 30 Prozent, zu dessen Deckung das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet ist.

Thomas Rachel, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung.

Atommüll und die ASSE: Nicht nur radioaktive Erschütterungen

asse244_v-contentgross„Nichts rein, nicht raus“, so lautet ein Motto der Anti-Atom-Bewegung beim Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften der Atomindustrie. Für das durch Wassereinbruch und Einsturz gefährdete Atommülllager in der ASSE II gilt dies nicht. Über 120.000 Fässer mit leicht- und mittelaktiven Abfällen sind hier unter – vorsichtig ausgedrückt – abenteuerlichen Bedingungen in einem maroden Salzstock versenkt worden. Der soll – mit einem vom Bundestag eigens beschlossenen Gesetz als Grundlage – zurückgeholt werden. Keine einfache Aufgabe, die im Umfeld der regionalen Akteure zu zahlreichen Auseinandersetzungen führt. Einer der vielen Streitpunkte ist die Frage, wohin das Zwischenlager soll, das für den Fall einer erfolgreichen Rückholung benötigt wird.

Begleitprozess mit Erschütterungen

Seit etwas über einem Jahr ruckelt es im Begleitprozess aus Kommunalpolitik, Behörden, Betreiber und Initiativen rund um die Asse-2-Begleitgruppe (A2B), eine Mediation scheiterte, die Landrätin verhängte eine „Denkpause“. Nun eskalierte der Konflikt weiter: Die SPD-Kreistagsfraktion entzog Heike Wiegel das Mandat, Udo Dettman, Bürgermitglied im Umweltausschuss, trat zurück (aufpassen und Facebook). Beide sind zwar in der SPD aber auch den Bürgerinitiativen stark verbunden. Letzte Woche beschloss der Kreistag eine Beschlussvorlage der Landrätin (siehe unten).

Der Kreistag, so ist es auf der Homepage zu lesen, hat diesen Antrag der Landrätin beschlossen (hier als PDF). Es mutet schon etwas kurios an, wenn angesichts der Kontroversen die Pressemeldung mit „Wolfenbütteler Kreistag gibt dem Asse-2-Begleitprozess einen äußeren Rahmen – Landrätin Steinbrügge: „Mit vereinten Kräften für die Rückholung des Asse-Atommülls““ überschrieben ist.

Worum es in den Konflikten rund um die ASSE und dem Begleitprozess geht, ist für Außenstehende schwer nachvollziehbar.

„Als offizielle, staatlich legitimierte Interessengemeinschaft der Region ist es das Ziel der Asse-2-Begleitgruppe, die Interessen der Zivilgesellschaft zu bündeln und mit den staatlichen Akteuren und Entscheidungsträgern zu agieren und zu verhandeln, um so den Rückholprozess des Asse-Atommülls zu begleiten und voranzutreiben. Im Kreistag herrscht weitestgehende Übereinstimmung darüber, dass der mittlerweile erreichte Konsens über die Notwendigkeit der Rückholung des Asse-Mülls vor allem der Arbeit der Begleitgruppe zu verdanken sei. Darüber, wie genau diese Rückholung aber vonstatten gehen soll, herrscht weiterhin Disput und zwar auch innerhalb der Asse-2-Begleitgruppe selbst.“ So schreibt die Regional Wolfenbüttel.

Von zahlreichen Problemen berichtet in dem Text die Landrätin. Und auch Heike Wiegel: „Deutliche Kritik gab es in diesem Zusammenhang von Kreistagsmitglied Heike Wiegel (SPD). In dem Beschluss des Kreistages über die Rolle und Kompetenzen der Asse-2-Begleitgruppe sieht sie den Versuch der Verwaltung stückweise immer mehr die Begleitgruppe an Verwaltungsstrukturen anzupassen und ihr so die Unabhängigkeit zu nehmen. Heike Wiegel befürchtet deshalb, dass die Asse-2-Begleitgruppe durch den Kreistag „überregelt“ werden könnte und so zu einem bloßen „Abnickgremium“ werde. Heike Wiegel betonte, dass sie mit dieser Kritik nicht für die SPD-Fraktion im Kreistag spreche, die bis auf Ausnahme von Heike Wiegel selbst, den Beschluss des Kreistages zu einer klaren Regelung der Zuständigkeiten der Begleitgruppe nämlich ausdrücklich unterstützte.“

Der Streit, der nun zur Abberufung von Wiegel durch die SPD-Kreistagsfraktion führte, ist hier in der Wolfenbüttler Zeitung nachzulesen (online als PDF bei „aufpassen“). Auf der Seite von „aufpassen“ findet sich auch dieser Link, in dem über die Konflikte und Vorwürfe berichtet wird, u.a. mit einer Rede von Wiegel in einer Umweltausschuss-Sitzung im September.

Immer wieder hatten Initiativen-VertreterInnen den Verdacht geäußert, dass die Maßnahmen zur Rückholung der Abfälle hintertrieben würden. Auch das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) wurde entsprechend kritisiert. Dieses wiederum betonte immer wieder, die Vorgaben aus dem Gesetz „Lex ASSE“ konsequent umzusetzen. Auch der Bundestag bzw. der Umweltausschuss befasste sich mit den „Erschütterungen“ und Auseinandersetzungen.

 Gewachsenes Misstrauen

Nicht nur über das Tempo bei der Rückholung gibt es immer wieder Konflikte. Auch die Fragen der Vorbereitungen für den erforderlichen neuen Schacht, durch den die Rückholung schließlich erfolgen müsste, sind immer wieder strittig. Dabei muss man auch berücksichtigen, dass die Rückholung z.B. von Vertretern aus der Entsorgungskommission, einem Beratungsgremium der Bundesregierung, nicht befürwortet wird. Hinzu kommen Maßnahmen, die seitens des BfS für den Fall eines Notfalls in der ASSE vorbereitet werden, also falls es zu unkontrollierbaren Wassereinbrüchen kommen sollte. Diese Maßnahmen stehen grundsätzlich auch immer unter dem Eindruck, dass sie eventuell nur deshalb gemacht werden, um eine Rückholung zu hintertreiben.

Diese Betrachtung ist eine Art Erblast des derzeitigen Verfahrens, denn die früheren Betreiber der ASSE hatten genau diese Maßnahmen bereits in Planung, als die Auseinandersetzungen um die ASSE eskalierten und schließlich darin mündeten, dass das Bundesamt für Strahlenschutz den Betrieb vom der Helmholtz-Gesellschaft München übernahm, die ASSE unter Atomrecht gestellt und die Rückholung beschlossen wurde. Der damalige Betreiber favorisierte damals das gezielte absaufen-lassen der Abfälle in der ASSE. Erst das BfS stellte dann nach Untersuchungen klar, dass dies gegenüber der Rückholung die riskantere Variante wäre.

Angesichts gestörter über Jahrzehnte gewachsener Vertrauensstörungen zwischen BürgerInnen und Behörden also jede Menge Stoff, um einen extrem konfliktbehafteten Prozess durchzuführen, selbst wenn alle nur das beste wollten. Aber natürlich mischen sich die Realität und umliegende Interessen unterschiedlicher Akteure immer wieder ein und sorgen somit für weitere Konflikte.

Wohin mit dem Zwischenlager?

Ein weiteres Konfliktthema ist das Zwischenlager: Vor etwas über einem Jahr stellte das BfS die Suche nach einem erforderlichen Zwischenlager für die radioaktiven Abfälle ein, die – sollte die Bergung gelingen – neu konditioniert („verpackt“) und gelagert werden müssten. Das BFS war – auch mit Blick auf Atomtransporte – der Auffassung, dabei könne nur ein Standort in der Nähe der ASSE in Frage kommen. Aus Initiativenkreisen aber wurde gefordert, einen Vergleich von Standorten durchzuführen, die auch weiter entfernt liegen könnten. Es braucht nicht viel Phantasie, dass sich hinter einem möglicherweise methodischen sinnvollen Vergleich unterschiedlicher Standorte ganz handfest auch andere Interessen sammeln, die vor allem damit zu tun haben: Weg mit dem Zeug. (Siehe auch die Hannoversche Allgemeine Zeitung mit diesem Artikel im August 2015 und hier die Kreiszeitung).

Unter anderem hat nun in diesen Konflikt die Landräntin mit der oben bereits erwähnten Beschlussvorlage eingegriffen. Auf der Sitzung des Kreistags Wolfenbüttel letzte Woche (5. Oktober) wurde dieser Antrag angenommen. „Aufpassen“ berichtet dazu hier und verweist außerdem auf die Seite des Kreistages mit weiteren Dokumenten hier.

Am Freitag schließlich berichteten auf einer Grünen-Veranstaltung in Wolfenbüttel auch Wolfgang Neumann von der Intac Hannover und ein Vertreter des Bundesamts für Strahlenschutz im Beisein der Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl. Auf der Seite der Kreis-Grünen Wolfenbüttel wird ausführlich berichtet: „Moderator Michael Fuder fasste zu Beginn einige Befürchtungen zusammen, die es, so Fuder, im Zusammenhang mit einem möglichen ortsnahen Zwischenlager an der Asse gebe. „Es gibt die Befürchtung, dass ein Zwischenlager für alle möglichen anderen Atommüllarten umfunktioniert werden kann, falls es mit dem Herausholen des Mülls aus der Asse doch nicht funktioniert, unter anderem auch als Endlager“, berichtete Fuder“ .

Sylvia Kotting-Uhl, atompolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, stellte fest: „Atommüll ist Belastung. Aber wir müssen lernen mit ihm zu leben“, führte sie weiter aus. Damit das funktionieren könne, brauche es gesellschaftlich akzeptierte und best geeignete Lösungen für Zwischen- und Endlager.“ Jörg Tietze, Abteilungsleiter für nukleare Sicherheit beim Bundesamt für Strahlenschutz, erläuterte die Überlegungen im BFS: In der ASSE lagerten derzeit „47000 Kubikmeter radioaktiven Abfall“, erklärte er. Wenn er für die Endlagerung aufgearbeitet werde, so Tietze, würde daraus ein bis zu fünfmal so großes Abfallvolumen entstehen. „Keine Strahlenexposition ist die beste Lösung“, sagte er. Für die Verarbeitung des Mülls würden strengste Sicherheitsregeln gelten, um Strahlenbelastungen Mitarbeiter und Bevölkerung zu vermeiden. „Eine Anlage im näheren Umfeld der Schachtanlage hat viele Vorteile“, erklärte er. Die Abfallgebinde müssten dafür nicht auf öffentlichen Verkehrswegen transportiert werden, eine potenzielle Belastung durch zusätzliche Transporte oder den Umgang mit dem Material könne dadurch verhindert werden, so der Abteilungsleiter.“

Als unabhängiger Experte war Wolfgang Neumann von der Intac Hannover geladen. Zu seinem Beitrag heißt es auf der Grünen-Seite: „Jeder Umgang mit Atommüll birgt Risiken. Über die sprach Strahlenschutzexperte Wolfgang Neumann. „Der Assemüll ist auch deshalb gefährlich, weil das Radioaktivitätsinventar derzeit nicht sicher bekannt ist“, sagte er. Davon unabhängig könne es im Normalbetrieb Strahlenbelastungen geben, wenn sich im direkten Umfeld der übertägigen Zwischenlageranlage aufhalte oder in der Nähe der Transportstrecke. „Abluft und Abwasser können bei der Rückholung und bei der Konditionierung kontaminiert werden“, so Neumann. „Das lässt sich alles besser regeln, wenn das Inventar im Rahmen der Rückholung besser bekannt ist“, führte er aus. Grenzwerte für Strahlenbelastungen seien in verschiedenen Verordnungen und Gesetzen festgelegt. Neumann machte deutlich, dass ein Verbleib der Abfälle in der Asse durch Kontamination von Grund-, Oberflächen- oder Trinkwasser gefährlich sei. „Eine BfS-Studie stellt fest, dass bei einem an Minimierung orientierten Zwischenlagerkonzept keine relevanten Strahlenbelastungen zu erwarten seien“, führte er weiter aus. Die BfS-Argumentation für einen  nahen Standort sei grundsätzlich schlüssig und erfülle die strengen gesetzlichen Vorgaben, so Neumann. „Dann müssen jedoch auch mit Blick auf sowohl mögliche Störfälle als auch den Normalbetrieb die benötigten Abstände zu Wohnbebauungen betrachtet werden“, schloss er.“

Afrikas strahlendes Gold – Uranabbau und seine verhängnisvollen Folgen

Uranabbau? Besser in der Erde lassen. Foto: Dirk Seifert
Uranabbau? Besser in der Erde lassen. Foto: Dirk Seifert

Kampf um Rohstoffe. Auch Uran  gehört immer noch zu den begehrten Ressourcen, für die weltweit investiert wird. Gerade auch in Afrika – beispielsweise in Tanzania. Auf Einladung der Rosa-Luxemburg-Stiftung wird Flaviana Charles (Legal Human Rights Centre) auf Veranstaltungen in Berlin und Hamburg über die Situation in Afrika berichten, über die Risiken und über die Folgen für die Menschen dort. Beteiligt ist auch das Uranium-Network.

Die RosaLux-Stiftung schreibt: „Obwohl die gesellschaftliche Zustimmung zur Atomenergie weltweit sinkt, weil langfristige Umwelt- und Gesundheitsschäden sowie soziale Kosten des Uranabbaus immer drückender werden, wird in einigen Ländern Afrikas der Uranabbau weiter forciert. Argumentiert wird von den Regierenden in der Regel mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und den erwarteten Deviseneinnahmen.

  • Alles zum Thema Uranabbau auf umweltFAIRaendern.de

Von den Kritikern wird neben dem Verweis auf drohende Gesundheits- und Umweltschäden, die fehlende Transparenz bei Abbaukonzessionen sowie die mangelhafte Aufklärung betroffener Gemeinschaften beklagt. Verwiesen wird oft auch auf die Zementierung der Abhängigkeit von Rohstoffexporten.

Insbesondere Tansania steht an der Schwelle zur Uranförderung. Seit Jahren vergibt die Regierung Explorations- und Schürfrechte für Uran an transnationale Firmen, bspw. aus Kanada, Russland, China und Australien. Gerüchten zufolge wird Präsident Kikwete dieser Tage die erste Mine in der südlichen Region des Mkuju-River eröffnen.

Flaviana Charles (Legal Human Rights Centre) wird die aktuellen Entwicklungen in Tansania aus einer menschenrechtlichen Perspektive diskutieren. Dabei geht es um folgende Fragen: Welche Informationen brauchen Menschen, die von Bergbauprojekten betroffen sind, um die Gefahren in all ihren Dimensionen gegen den Nutzen abwägen zu können? Welche Möglichkeiten zur Mitsprache und Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse haben die betroffenen Gemeinden? Wie können EntscheidungsträgerInnen beeinflusst werden? Wie kann der Konflikt zwischen notwendigen Deviseneinnahmen und einer zunehmend aggressiveren Ressourcenplünderung aufgelöst werden?

Günter Wippel (uranium-network) reflektiert Erfahrungen aus anderen afrikanischen Staaten wie Niger, Gabun, Malawi und Namibia. Wie wird mit Folgen des Abbaus und mit den immensen Sanierungskosten umgegangen? Welche Prognosen lassen sich daraus für Tansania ableiten? Welche internationalen Verflechtungen gibt es?

Abgeleitet daraus stellt sich die Frage, wie wirksam auf lokaler, nationaler sowie internationaler Ebene interveniert werden kann.

Radioaktiv durch NRW und überall: Aktionen und Tag X gegen Urantransporte

Atomtransporte quer durch NRW und überall: „Der sogenannte Atomausstieg ist beschlossen – Atompolitik kein Thema mehr? Täglich fahren Atomtransporte quer durch die Welt um die Atomindustrie mit neuem Brennstoff zu versorgen. Uran wird abgebaut, umgewandelt, angereichert, in Brennelemente gepresst, zu Atomkraftwerken transportiert.“ So warnen zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und rufen auf zu Aktionstagen gegen Urantransporte und einem Tag X ab dem 12.September. Am Ende der Urantransporte stehen Super-GAU-Risiken und hochradioaktiver Atommüll. Ziel ist es, entlang der Transportstrecken quer durch die Bundesrepublik und u.a. mitten durch NRW mit Aktionen auf diese Atomtransporte aufmerksam zu machen.

Auf der Durchfahrt nach Frankreich oder z.B. mit Ziel oder Absender Gronau, wo Urenco die Anreicherung von Uran zur Herstellung von Brennelementen für Atommeiler in aller Welt betreibt, rollen viele der Atomtransporte auch durch NRW. Die Uranfabriken in Gronau und in Lingen sind vom bundesdeutschen Atomausstieg ausgenommen und dürfen unbefristet weiter betrieben werden. So werden auch die Urantransporte in großer Zahl weiter rollen.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Es ist allerhöchste Zeit, dass auch die Uranfabriken in Gronau und Lingen endlich in den Atomausstieg einbezogen werden. Dies würde auch die Zahl der riskanten Atomtransporte reduzieren.“ Der aus Münster stammende Bundestagsabgeordnete Zdebel wird sich am Samstag an einer Auftaktaktion am Hauptbahnhof beteiligen(siehe unten).

Die Anti-Atom-Initiativen wollen einen Urantransport mit Aktionen begleitet, der nach dem 12. September im Hamburger Hafen eintrifft und von dort dann seine Weiterreise in Richtung Frankreich antritt.

Zum Auftakt gibt es in Münster, Hamburg und am Grenzübergang nach Frankreich in Perl Aktionen. In Münster z.B. am 12. September von 10 – 12 Uhr vor dem Hauptausgang am Bremer Platz, wo die AktivistInnen über die Urantransporte und die Kampagne informieren wollen. Unter dem Link finden sich auch Informationen, wie der Tag X im einzelnen ablaufen soll.

 

Atommüll-Castor-Lager Nord bei Lubmin: Geheime Anti-Terror-Sicherheits-Probleme

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Castor-Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle der EnergieWerkeNord bei Lubmin. Foto: EWN

Offenbar gibt es beim Atommülllager Nord in der Nähe von Lubmin an der Ostsee Probleme mit dem Anti-Terrorschutz. In dem dortigen Atommülllager befinden sich derzeit 74 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll (BfS).  Genaueres ist darüber nicht zu erfahren, weil es ja alles geheim ist. Jedenfalls hat der Betreiber Energiewerke Nord (EWN) einen Genehmigungsantrag zurückgenommen, der 2011 gestellt wurde und offenbar nicht umsetzbar ist. Doch keine Bange: Alles ist natürlich sicher, versichert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Dafür gäbe es „ausreichende temporäre Maßnahmen“. Und der Rest ist Glauben und ein neuer Antrag des Betreibers Energiewerke Nord, der noch in diesem Jahr an das BfS gerichtet werden soll.

Die Welt berichtet über das Thema auch anlässlich eines Besuchs der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und schreibt zur Sache: „Die Energiewerke Nord (EWN) wollen noch in diesem Jahr ein neues Sicherungskonzept für das Atommüll-Zwischenlager in Lubmin bei Greifswald vorlegen. Das sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung, Henry Cordes, am Mittwoch während eines Besuches von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) im stillgelegten Kernkraftwerk Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. Für einen Teil des ursprünglichen Konzepts zum Schutz der Einrichtung vor Terrorangriffen hätte es vom Innenministerium in Schwerin wohl keine behördliche Zustimmung gegeben. Die EWN hatte ihren Vorschlag, der als „geheim“ eingestuft war, deshalb kürzlich zurückgezogen. Die Betreiber aller Zwischenlager hatten 2011 den Auftrag erhalten, ein neues Terrorismus-Sicherungskonzept zu entwickeln.“

Die SHZ hatte zuvor mit Bezug auf die «Ostsee-Zeitung» berichtet: „Auch der Antrag aus Lubmin, den die EWN am 20. Juli zurückzogen, stammt aus dem Jahr 2011. Nähere Angaben zum Inhalt machten weder die EWN noch die Behörden. Vom Innenministerium hieß es allerdings, das nun zurückgezogene Sicherheitskonzept sei «in dieser Form nicht realisierbar» gewesen. Die EWN müssten nun ein neues Konzept erarbeiten. Wie das Innenministerium weiter mitteilte, sei die Sicherheit des Zwischenlagers aber durch «ausreichende temporäre Maßnahmen» gewährleistet.“ (siehe auch unten das BfS dazu)

Und die Welt schreibt: „Der Fraktionschef der Grünen im Landtag, Jürgen Suhr, bezweifelte dies: «Es wirft schon Fragen auf, wenn so ein Konzept nach vier Jahren zurückgezogen wird», sagte er. Die Gründe dafür müssten auf den Tisch kommen. Seine Fraktion will das Thema daher jetzt in einer kleinen Anfrage aufgreifen.“

Das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle bei Lubmin hat eine Genehmigung bis 2039. Ein „Endlager“ allerdings wird es bis dahin für diesem Atommüll nicht geben. Das soll laut Standortauswahlgesetz frühestens 2050 vorhanden sein – oder – wie viele Experten meinen – noch später. Die Welt berichtet: „Im Zwischenlager Nord sind abgebrannte Brennelemente aus den stillgelegten DDR-Kernkraftwerken Greifswald und Rheinsberg untergebracht. Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte 2009 und 2010 zudem die Erlaubnis erteilt, in Glas eingeschlossenen Atommüll aus der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe sowie Brennstäbe aus dem Kernforschungszentrum Karlsruhe und von einem Forschungsschiff in Lubmin zwischenzulagern.“ (Das Forschungsschiff war die von der Atomforschungsanlage GKSS entwickelte „Otto Hahn“.) Nach dem über Jahre immer neuer, zuvor nicht geplanter Atommüll in Lubmin eingelagert wurde, verspricht Hendricks jetzt: „Eine Erweiterung des Zwischenlagers sei nicht vorgesehen, versicherte die Ministerin.“

Das Bundesamt für Strahlenschutz teilt auf seiner Homepage zu dem Genehmigungsverfahren folgendes mit: „Aktuelle Genehmigungsverfahren – Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord“ und schreibt: „Mit Schreiben vom 30.06.2011 hat die Energiewerke Nord GmbH die Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter ( SEWD ) beantragt. Die Nachrüstung dient der Optimierung der Sicherungsmaßnahmen. Zur Realisierung der Maßnahmen ist neben einer atomrechtlichen Genehmigung durch das BfS u.a. auch eine eine baurechtliche Genehmigung durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald erforderlich.

In einem solchen Genehmigungsverfahren ist der Antragsgegenstand nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu prüfen. Darüber hinaus ist für das Änderungsvorhaben die UVP-Pflicht festzustellen, d.h. ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren erforderlich ist. Mit Schreiben vom 20.07.2015 hat die Energiewerke Nord GmbH ihren Antrag für die darin gewählte Variante allerdings zurückgezogen. Die weiteren Planungen zum Vorgehen obliegen dem Betreiber EWN. Dem BfS liegen keine weiteren Informationen dazu vor.“

Na, dann hoffen wir mal, dass die temporären Maßnahmen funktionieren…

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