Hochradioaktiver Atommüll aus Berlin per LKW und Schiff in die USA

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Atommülltransporte mit dem MTR-2-Behälter – so sah das 2005 aus, als Atommüll von Rossendorf nach Ahaus rollte. Foto: Contratom

Offenbar bereits am 30. Juli sind hochradioaktive Brennelemente per geheimem Atomtransport aus dem Berliner Forschungsreaktor BER über den Hafen in Nordenham mit dem Schiff Oceanic Pintail in die USA verfrachtet worden. Ziel der brisanten Atomfracht ist laut Angaben des Bundesamts für Strahlenschutz (PDF) Aiken/USA. Dort befindet sich eine ehemalige Atomwaffenschmiede, die Savannah River Site (SRS). Ein weiterer Atomtransport ist demnach aus Basel kommend, ebenfalls auf die Oceanic Pintail verladen worden. Die Universität Basel betreibt einen Forschungsreaktor. Aktivisten der Initiative „BI Kein Castor nach Ahaus“ machten auf diese Atomtransporte aufmerksam, nachdem die us-amerikanische Umweltorganisation „Savannah-River-Site-Watch“ bundesdeutsche Initiativen informiert hatte.

Die hochradioaktiven Brennelemente waren vermutlich in dem Castor-Auslaufmodell MTR-2 unterwegs. Ein neuer Behälter – der MTR-3 – befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren und soll nach Angaben der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel erst im Jahr 2018 seine Zulassung erhalten. Seine „Premiere“ ist dann wohl für Atomtransporte aus dem Forschungsreaktor in München-Garching mit dem Reiseziel Zwischenlager Ahaus in NRW vorgesehen.

  • Verstrahlt: Castor hier – Castor da – Für Ahaus kann es dicke radioaktiv kommen
  • Atommüll in Ahaus: Immer mehr – immer länger
  • Atommüll aus Forschungsreaktoren – die nicht der Stromerzeugung, sondern als Neutronenquellen dienen, benutzen meist Brennelemente mit hochangereichertem Uran, das grundsätzlich auch als atomwaffenfähig gilt. In vielen Fällen wurde dieses Uran in den USA hergestellt, verbunden mit der Auflage, dass es nach dem Einsatz im Forschungsreaktor aus Proliferationsgründen zurückgeliefert werden muss. Einige Forschungsreaktoren haben schon vor vielen Jahren damit begonnen, den Betrieb auf gering angereicherte Brennelemente umzustellen, um so die Risiken der Weiterverbreitung von atomwaffenfähigem Material zu reduzieren. Eine Ausnahme ist der Forschungsreaktor in Garching, der trotz massiver internationaler Proteste, insbesondere der USA, weiterhin mit hochangereichertem Uran arbeitet. Die USA haben sich daher geweigert, für Garching Uran zu liefern. Das hat Russland dann übernommen. Daher soll ab 2018 dieser Atommüll aus Garching auch nicht in die USA, sondern nach Ahaus. Atommüll-Alarm: Bombig – Noch mehr Uranmüll für NRW

Nordenham wird immer wieder für derartige Atomtransporte genutzt. Auch z.B. die Brennelemente aus der inzwischen stillgelegten Atomforschungsanlage GKSS, heute Helmholtz-Zentrum-Geesthacht, wurden per LKW und Schiff über Nordenham abgewickelt. Zuletzt geriet Nordenham in Verbindung mit Plutonium-Brennelementen aus dem britischen Sellafield zur Versorgung des AKWs Grohnde in die Schlagzeilen. Siehe hier mehr dazu.

Der Zielort in den USA – die militärische Anlage Savannah River Site (Wikipedia) bei Aiken – ist hiesigen AtomkraftgegnerInnen derzeit gut bekannt: Für die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Kugel-Brennelementen aus dem zur Stromerzeugung eingesetzten Versuchsreaktor AVR in Jülich planen die Betreiber ebenfalls einen Export dorthin. Anti-Atom-Gruppen haben massive Proteste angekündigt, sollten diese Pläne ernsthaft verfolgt werden.

Atomtransporte Hamburg: Radioaktiv zu Wasser und zu Lande

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Hamburgs Hafen ist auch Atom-Drehscheibe. Teilweise erfolgt der Umschlag auf dem Kleinen Grasbrook, wo künftig der neue Olympia-Stadtteil entstehen soll. Foto: Dirk Seifert

Erneut haben Abgeordnete der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Daten über die geheimgehaltenen Atomtransporte durch die Elbmetropole vom Senat abgefragt. Die Statistiken mit den radioaktiven Atomtransporten – die der rot-grüne Senat auf dem Verhandlungsweg mit den Umschlagunternehmen künftig unterbinden will – sind nun der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (PDF, Drucksache 21-1237 ) zu entnehmen und umfassen die Atomtransporte vom 8. Mai bis zum 8. Juli. Dabei handelt es sich um angereicherte Uran-Materialien (so genannte Kernbrennstoffe, 14 Atomtransporte) bzw. sonstige radioaktive Stoffe (17 Atomtransporte), die zur Versorgung bzw. als Vorprodukte für den Einsatz in Atomkraftwerken dienen. Bei zahlreichen Transporten kam es zu Beanstandungen wegen Verletzung von Vorschriften. „Atomtransporte Hamburg: Radioaktiv zu Wasser und zu Lande“ weiterlesen

Atommüll-Programm: Unter Vorbehalt und teuer

„Fast 70.000 Einsprüche gegen den Entwurf des Atommüllberichts hat es gegeben – mit keinem Wort geht die Bundesregierung in ihrem Beschluss darauf ein. Das ist kein guter Umgang mit Bürgern, die sich bei der Sicherheit der Atommülllagerung engagieren. Auch die vorhandenen Probleme etwa mit leckenden Atommüllfässern und die ungelösten Fragen wie die befristeten Genehmigungen für die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus werden weitgehend ausgeblendet“, kritisiert Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg, den heute beschlossenen Atommüllbericht der Bundesregierung. Zdebel weiter:

„Immerhin scheint die Bundesregierung auf Proteste aus dem der Umgebung des geplanten Atommülllagers rund um den Schacht Konrad bei Salzgitter zu reagieren. Während im Entwurf noch davon die Rede war, rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der Asse und aus der Urananreicherung in Gronau entweder im Schacht Konrad oder aber in dem noch zu findenden Endlager für hochradioaktive Abfälle zu versenken, wird Schacht Konrad in diesem Zusammenhang jetzt einfach nicht mehr erwähnt. Er bleibt aber weiterhin eine Option, wie Umweltministerin Hendricks heute einräumen musste. Vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus.

Insgesamt 55 Milliarden Euro soll dem jetzt vorgelegten Berichten zufolge die weitere Atommülllagerung insgesamt kosten, wovon allein 34 Milliarden auf Stilllegung und Abriss der Atomkraftwerke entfallen. Und selbst die Bundesregierung räumt ein, dass diese Schätzungen bestenfalls ein Zwischenstand und weitere Kostensteigerungen zu erwarten sind. Das macht deutlich: Die Bundesregierung muss endlich sicherstellen, dass die AKW-Betreiber die Kosten für Stilllegung und Atommülllagerung vollumfänglich und dauerhaft übernehmen.

Das jetzt von der Regierung beschlossene Atommüllprogramm ist ohnehin nur vorläufig. Es steht einerseits unter dem Vorbehalt, dass sich auf Antrag der Fraktion DIE LINKE der Bundestag mit dem Atommüllbericht auseinandersetzen wird. Außerdem wird sich die Atommüll-Kommission mit dem Programm befassen. Denn zusätzlich und durch die Hintertür erweitert das jetzt vorgelegte Entsorgungsprogramm den Arbeitsauftrag dieser Kommission, die die Anforderungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle derzeit erarbeiten soll.“

 

Diese Pressemitteilung ist auf der Seite der Fraktion DIE LINKE veröffentlicht.

Atommüll-Debatte: „Nicht die richtige Zeit“, Rückschritt, falsche Konsequenz: Bundestag debattiert Antrag der Fraktion DIE LINKE

Wie geht es in Sachen Atommülllagerung weiter? Die Konzerne versuchen sich von der gesetzlichen Pflicht, die Kosten dafür zu übernehmen, mit miesen Tricks zu befreien. Eine Atommüll-Kommission sucht einen Konsens bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle in der entfernten Zukunft. Und das Bundesumweltministerium schreibt seine Vorstellungen in ein „Nationales Entsorgungsprogramm“ (NaPro) und bekommt dafür fast 70.000 Einsprüche. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben dafür gesorgt, dass dieses NaPro nun auch Thema im Bundestag wird. Das hat bei den anderen Fraktionen nicht wirklich Unterstützung gefunden: Falscher Ort, falsche Zeit, zuständig sei die Atommüll-Kommission, heißt es im Bundestag. „Wir sind nicht die Kommission zur Überprüfung des Nationalen Entsorgungsprogramms“, heißt es tags darauf aus dem Munde von Kommissions-Mitglied Michael Sailer (Öko-Institut, Chef der Entsorgungskommission der Bundesregierung) Niemand der VertreterInnen von CDU/CSU, Grünen oder SPD widerspricht dieser Aussage in der Kommissions-Sitzung am 4. Juli.

Hubertus Zdebel hatte in seiner Rede zur Begründung des Antrags dargelegt, wie vielschichtig der Bericht zum NaPro sei, dass er zwar die Themen anführe, nicht aber die vielfältigen Probleme, die sich schon heute Tag für Tag an den zahlreichen Atommüll-Standorten zeigen, darstellen würde. Der Bericht zeige aber insbesondere auch, dass die Rahmenbedingungen der Atommüll-Kommission, wie sie im Standortauswahlgesetz festgelegt sind, nicht ausreichen, um die Probleme auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens sinnvoll und angemessen zu behandeln. Das müsse der Bundestag zur Kenntnis nehmen und endlich für eine Korrektur sorgen. Sein Fazit: „Bei allen Mängeln des Entwurfs zum Nationalen Entsorgungsprogramm macht der Bericht klar, wie eng die Atommüllprobleme über alle Abfallarten und Mengen hinweg im Zusammenhang betrachtet werden müssen, wenn die Suche nach einem Standort für ein dauerhaftes und möglichst sicheres Lager im gesellschaftlichen Konsens gelingen soll. Vor diesen Problemen dürfen weder Bundesregierung noch Bundestag, aber auch nicht die Atommüll-Kommission, die Augen verschließen. Eine Neubestimmung im Umgang mit dem Atommüll ist dringend erforderlich. Die Kritiken der Anti-Atom-Bewegung an dem bisherigen Umgang und am Standortauswahlgesetz sind gut begründet und müssen endlich aufgegriffen werden.“

Während Steffen Kanitz von der CDU-Fraktion bei der Einbringung des LINKEN-Antrags am 3. Juli im Bundestag von einem „Rückschritt“ sprach, stellte Sylvia Kotting-Uhl für die Grünen fest, dass der Antrag „nicht in die Zeit passt“ und verwies darauf, dass der Entwurf des NaPro „unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Kommission“ stünde. Sie stellte fest: „Wir haben den Auftrag, uns damit zu befassen“. Hiltrud Lotze von der SPD kommt zu dem Fazit: „Der Antrag enthält einige richtige Ansätze. Die Konsequenzen, die daraus gezogen werden, sind jedoch zum großen Teil falsch.“ Auch sie betont: „Das Nationale Aktionsprogramm zur Entsorgung des Atommülls steht völlig zu Recht unter Vorbehalt der Ergebnisse der Endlagerkommission; denn es sollen nicht schon wieder Fakten geschaffen werden, bevor es einen breiten Diskurs gegeben hat.“

Richtig ist: Das BMUB hat den Entwurf unter den Vorbehalt der Entscheidungen der so genannten „Endlager“-Kommission gestellt. Das Haken ist nur: In dem Papier werden zahlreiche wesentliche Punkte bei der Lagerung aller Arten von Atommüll genannt, mit denen sich die Kommission in der verbleibenden Zeit bis zum Sommer 2016 kaum noch ernsthaft befassen kann. Bislang hat die Kommission lediglich einen dieser Punkte aufgegriffen.

So wirft das Bundesumweltministerium im NaPro die Frage auf, wo denn die insgesamt 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle „endgelagert“ werden sollen, die aus der ASSE „zurückgeholt“ werden sollen und die bei der Urananreicherung in Gronau anfallen. Als eine Variante schlägt das BMUB vor, diesen Strahlenabfall später zusätzlich im Schacht Konrad einzulagern, was dort zu einer Verdoppelung der derzeit genehmigten Atommüll-Menge führen würde. Kein Wunder also, wenn in der Region um Salzgitter die Proteste massiv anwachsen (siehe dazu unten mehr).

Als Alternative schlägt das BMUB vor, diese ASSE- und Gronau-Abfälle gemeinsam in dem zu findenden Lager für „insbesondere“ hochradioaktiven Atommüll „endzulagern“. Diese vom BMUB genannten Alternativen erweitern nun aber allein an diesem einen Punkt den Aufgabenbereich der Kommission gewaltig. Und nicht auszuschließen wäre eine weitere Konsequenz: Es braucht unter Umständen ein drittes „Endlager“!

Die Kommission muss nun zusätzlich zu den bisherigen Themen in der verbleibenden Rest-Arbeitszeit klären, wie sie sich dazu stellt, diese leicht- und mittelradioaktiven Abfälle gemeinsam in einem zu findenden Lager für hochradioaktive Abfälle einzulagern – oder ihn den Menschen rund um Salzgitter und dem Schacht Konrad vor die Füße gibt. Für die Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens eine absurde Alternative.

Nicht eben begeistert hat denn auch die AG3 der „Endlager“-Kommision im Mai diesen Teilaspekt aus dem NaPro als Arbeitsauftrag entgegen genommen und zugesagt, bis zum Herbst unter Beteiligung der Betroffenen auch aus der Region Salzgitter einen Vorschlag zur weiteren Diskussion in der Kommission zu machen.

Die Arbeit der Kommission endet im Sommer 2016 mit der Vorlage eines Abschlussberichts. Ein erster Entwurf für diesen Bericht soll zum Ende 2015 vorliegen und dann einer Öffentlichkeitsbeteiligung mit unterschiedlichen Akteuren und Zielgruppen unterzogen werden. Schon diese Öffentlichkeitsbeteiligung steht unter enormen Zeitdruck. Diese Öffentlichkeit braucht ausreichend Zeit, um sich mit dem Bericht auseinander zu setzen und Kritik zu formulieren. Diese Kritik wiederum muss dann für den Bericht wiederum aufgearbeitet und von der Kommission entschieden werden, welchen Punkten sie folgt und welchen warum nicht. Von vielen Seiten wird dieser enorme Zeitdruck kritisiert. Eine vernünftige Umsetzung des vorliegenden Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Kommission würde eher drei Jahre brauchen, hieß es jüngst bei einer „Prüfung“ des Konzepts im Rahmen einer Debatte in der Ev. Akademie in Loccum.

Atommüll in Jülich: Ungenehmigter Zustand – Atommülllager im rechtsfreien Raum?

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernWas eigentlich treiben die Verantwortlichen des Forschungszentrums Jülich in Sachen sichere Lagerung von hochradioaktivem Atommüll? Immerhin 152 Castor-Behälter befinden sich in Jülich sozusagen im Ausnahmezustand, weil der Betreiber bis heute nicht nachweisen konnte, ob das Lager ausreichend gegen die Folgen eines Erdbebens ausgelegt ist. Eine atomrechtliche Genehmigung gibt es schon seit dem Sommer 2013 nicht mehr, weil der Betreiber alle Fristen für die erforderlichen Nachweise überschritten hat. UPDATE 13/08/15: Nur noch „geduldet“ im Rahmen einer Verwaltungsanweisung des Landes NRW steht der Atommüll in Jülich. Mit dem Ablaufen der Duldung durch das NRW-Atomministerium im Sommer 2014 befindet sich die Lagerung der Atomabfälle möglicherweise im „rechtsfreien Raum“ bzw. in einem ungenehmigten Zustand. Das Bundesamt für Strahlenschutz – zuständige Genehmigungsbehörde für das Atommülllager – wartet bis heute, dass der Betreiber endlich neue Untersuchungen liefert.

Es ist im Grunde ungeheuerlich, was sich die staatlichen Betreiber in Jülich seit vielen Jahren leisten. Einer der Höhepunkte sicherlich die vertuschten Störfälle beim Betrieb des ehemaligen Atomreaktors AVR (PDF), aus denen der Atommüll in den 152 Castor-Behältern stammt. Aber auch das Genehmigungsverfahren für die Lagerung dieser Castoren hat es in sich: Jahrelang war absehbar, dass diese befristete Genehmigung auslaufen würde und ebenso klar war, dass eine Verlängerung nicht vom Himmel fallen würde, zumal sich die Sicherheitsanforderungen in den letzten Jahren erhöht haben. Zweimal verlängerte die Atomaufsicht in NRW die Notverordnung, nachdem die atomrechtliche Genehmigung ausgelaufen war. In der Hoffnung, der Betreiber würde beim Bundesamt für Strahlenschutz dafür sorgen, dass die erforderlichen Nachweise abgeliefert werden. Erst nachdem das auch im Sommer letzten Jahres nicht erfolgte, verfügte die Atomaufsicht, der Betreiber möge doch bitte die Alternativen zum weiteren Umgang mit – bzw. Verbleib – der hochradioaktiven Abfälle darlegen.

Auch das endete in einer Pleite: Nach einer externen Prüfung des wiederum verspätet vorgelegten „Detailberichts“ (PDF) durch das FZJ gab es massive Kritik. Der Bericht sei an vielen Stellen weder belastbar noch nachvollziehbar.

Bis heute wartet das Bundesamt für Strahlenschutz auf weitere Unterlagen vom Betreiber in Jülich. Auf der BfS Homepage ist das nachzulesen: „Derzeit steht nach wie vor die Einreichung mehrerer wesentlicher Unterlagen durch das FZJ aus. Diese betreffen vor allen Dingen den Prüfpunkt Erdbebensicherheit – insbesondere den Nachweis, dass bei einem Erdbeben keine Bodenverflüssigung eintritt oder dass es im Fall der Bodenverflüssigung nicht zu einer Überschreitung der Planungswerte nach §§ 49, 50 StrlSchV kommt.“

Obwohl die eigentliche atomrechtliche Genehmigungsfrist bereits im Sommer 2013 auslief, legte der Betreiber erst am 29. April 2014 eine „gutachterliche Kurzstellungnahme“ vor, die allerdings im „vereinfachten Verfahren“ den Nachweis der ausreichenden Erdbebensicherheit nicht erbringen konnte. Erst Anfang 2013, so die im Rahmen einer Anfrage nach Umwelt-Informations-Gesetz (vom BUND NRW, das Gutachten ist hier als PDF zum download) rausgerückte Stellungnahme, habe es erste Untersuchungen gegeben.

Da in Folge eines Erdbebens eine Bodenverflüssigung nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde im Herbst/Winter 2013/2014 in „Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde BfS … ein umfangreiches Bohr- und Erkundungsprogramm mit Niederbringung von 4 tiefen Erkundungsbohrungen und 15 Drucksondierungen in unmittelbarer Nähe zum Gebäude 12.6 durchgeführt…“.

Die Ergebnisse wurden von einem eingeschalteten Gutachter ausgewertet. Da es im  „vereinfachten Verfahren“ Lücken beim erforderlichen Nachweis in Sachen Bodenverflüssigung gab, wären also weitergehende genauere Untersuchungen erforderlich. (Siehe S. 2)

Hier allerdings muss es wiederum zu einem Problem gekommen sein. Denn im Bericht vom 31. Oktober 2014 zu den Handlungsmöglichkeiten für einen sicheren Verbleib der Castor-Behälter schreibt das FJZ an die Atomaufsicht in NRW in Sachen Erdbebenauslegung: „Allerdings hat das BfS mit Schreiben vom 19.09.2014 /3/mitgeteilt, dass die vom Sachverständigen des Forschungszentrums Jülich ermittelten Ausgangsparameter für die Bodenverflüssigungsnachweise nicht akzeptiert werden.“ Danach wird von „Neuland“, von „keinen ausreichenden Erfahrungen“ und darüber, dass es „offener denn je“ sei, „ob der sicherheitstechnische Nachweis der Standsicherheit im Lastfall Erdbeben überhaupt erbracht werden kann“ gesprochen. (Seite 4, Detailbericht, s.o.)

Was genau da zwischen dem FZJ und seinem Gutachter auf der einen und dem BfS auf der anderen Seite schief gegangen ist? Wissen wir nicht. Was seit dem passiert ist? Wissen wir nicht! Klar ist aber: Noch immer wartet das BfS wie oben dargestellt auf neue Unterlagen vom Betreiber des FZJ zur Frage der Erdbebensicherheit.

Und noch immer heißt es seitens der Behörden: Eine Entscheidung, was mit dem Atommüll passieren soll, habe der Betreiber zu treffen. Jeder Würstchenbudenbesitzer würde sich über soviel staatliche Geduld dankbar zeigen.

Ungenehmigter Zustand – Atommülllager im rechtsfreien Raum?

UPDATE 13/08/15: Bedeutsam aber ist die eingangs genannte Strafanzeige von Rainer Moormann, einem ehemaligen Mitarbeiter im FZJ. Er hat „wegen des Verdachts der schuldhaften Verursachung eines ungenehmigten Zustands bei der Lagerung von Kernbrennstoff … unter Berücksichtigung von § 328 StGB Anzeige gegen des Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ D 52425 Jülich)“ bei der Staatsanwaltschaft Aachen erstattet. Ausführlich legt er in seiner Begründung dar, welcher möglicherweise absichtlich herbei geführter Versäumnisse bzw. Handlungen sich die Betreiber bedient haben, die nun zu diesem „rechtsfreien“ Zustand bei der Lagerung der hochradioaktiven Abfälle führen. Spätestens seit dem 2. Juli 2014 ist dieser Zustand eingetreten, so Moormann, weil die bisherige Duldung nicht verlängert wurde und durch eine Räumungsanordnung ersetzt wurde. Diese ist aber wegen zahlreicher Gründe nicht durchführbar – vor allem aber auch, weil der Verladekran in der Lagerhalle in Jülich bis Ende 2016 wegen Mängeln nicht einsetzbar ist. Auch hier fehle derzeit die atomrechtliche Zulassung.

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