AKW Stade: Wohin mit radioaktiv kontaminiertem Bauschutt? Umweltminister Wenzel antwortet

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Wohin mit kontaminiertem Strahlenschutt aus dem AKW Stade?

Beim Rückbau der Atommeiler fallen in großem Maßstab kontaminierte Abfälle von Bauschutt und Stahl an. Unterhalb einer bestimmten Strahlengrenze dürfen die nach den rechtlichen Bestimmungen „freigegeben“ und auf ganz normalen Deponien oder im Straßenbau eingesetzt werden. Das spart viele Kosten. Doch viele BürgerInnen, aber auch Deponiebesitzer reagieren auf Anfragen der AKW-Betreiber ablehnend, wenn es um die Lagerung vor Ort geht. Ein Problem, mit dem das AKW Stade derzeit intensiv zu tun hat. Der Grüne Umweltminister Stefan Wenzel antwortete zum aktuellen Stand jüngst auf Anfragen von Landtagsabgeordneten. Die PM ist hier nachzulesen.

Dort heißt es mit Datum 17. Juli 2015: „Antwort auf die mündliche Anfrage: Wo soll der freigemessene Bauschutt aus dem KKW Stade hin?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner, Jan-Christoph Oetjen und Björn Försterling (FDP)  geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten: Presseberichten zufolge sollen in diesem Jahr 4 000 t freigemessener Bauschutt aus dem Abriss von Kernkraftwerken auf Deponien in Sachsen transportiert werden. Unter anderem stammt dieser Bauschutt auch aus dem Kernkraftwerk Stade. Nachdem die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag diese Transporte kritisiert hatte, meinte der Sächsische Umweltminister Thomas Schmidt (CDU): „Die Grünen sollten ihre Kritik an ihren eigenen Parteigenossen und Umweltminister in Niedersachsen richten. Weil der aus Sicht des Strahlenschutzes ungefährliche Bauschutt auf den Deponien in Niedersachsen aus ideologischen Gründen nicht angenommen wird, soll er auf Deponien in weiter Ferne gebracht werden. Die Behörden des Freistaates Sachsen haben rechtlich keine Möglichkeit, die Annahme dieser freigemessenen Abfälle auf dafür geeigneten Deponien zu unterbinden. Allerdings haben die Betreiber der betroffenen Deponien in Sachsen bereits erklärt, dass sie bis auf vertraglich bereits gebundene Lieferungen weiteren Bauschutt nicht annehmen werden und insofern die für dieses Jahr genehmigten 4 000 t nicht ausschöpfen. Wenn die  Deponien heute auf Einnahmen verzichten, die sie mit der Annahme der freigemessenen und daher ungefährlichen Abfälle machen könnten, dann geschieht das freiwillig. Dafür bin ich dankbar. Auch intensive Gespräche meines Hauses mit den Betreibern haben dazu geführt. Gleiches Engagement erwarte ich von den sächsischen Grünen bei ihren Parteifreunden in Niedersachsen, damit die überflüssigen und umweltbelastenden Transporte des Bauschutts künftig unterbleiben, so wie es auch auf der  Umweltministerkonferenz im Herbst 2014 erörtert wurde.“

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

1. Wie viel freigemessener Bauschutt soll noch aus Stade in andere Bundesländer überführt werden?
Nach derzeitigem Stand ist für die Freigabe von Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Stade zur Beseitigung auf Deponien gemäß § 29 der  Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für die Deponie Cröbern im Bundesland Sachsen ein Einvernehmen nach § 29 Absatz 2 StrlSchV mit dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft als der für den Standort der Beseitigungsanlage für den Vollzug der Strahlenschutzverordnung zuständigen obersten Landesbehörde für das Jahr 2015 für eine Masse von bis zu 1.000 Tonnen hergestellt worden. Vertragliche Regelungen zwischen der Abfallerzeugerin und der Deponiebetreiberin bestehen nach hiesigem Kenntnisstand noch nicht. Die bisher genutzten Deponien Wetro und Grumbach im Bundesland Sachsen sind nach dem derzeitigen hiesigen Kenntnisstand für die genannte Freigabeoption nicht mehr vorgesehen. Andere Deponien im Bundesland Sachsen oder in anderen Bundesländern als dem Bundesland Niedersachsen sind nach dem derzeitigen hiesigen Kenntnisstand für die genannte Freigabeoption nicht vorgesehen.

2. Könnten diese Mengen aktuell auf niedersächsischen Deponien gelagert werden und, wenn ja, wo?

Für eine Freigabe von Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Stade zur Beseitigung auf Deponien gemäß § 29 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist eine Prüfung der Einhaltung der dem § 29 StrlSchV zugrunde liegenden Festlegungen zur Freigabe in Anlage IV der Strahlenschutzverordnung oder, soweit die Festlegungen der Anlage IV im Einzelfall nicht vorliegen, des von der Abfallerzeugerin vorzulegenden, unter Berücksichtigung der Festlegungen der Anlage IV Teil A Nr. 2 der  Strahlenschutzverordnung auf andere Weise zu führenden Nachweises, dass für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten kann, erforderlich. Eine solche Prüfung wird erfolgen, wenn die Abfallerzeugerin im Freigabeverfahren die Nutzung einer niedersächsischen Deponie entsprechend beantragt.Für die Deponie Hillern des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK), die im Deponieverbund auch als Deponie für den Landkreis Stade dient, fand eine solche Prüfung statt. Wegen eines Beschlusses des dortigen Kreistags, keinen zur Beseitigung freigegebenen Bauschutt mehr aufzunehmen, schloss die Abfallerzeugerin vertragliche Regelungen mit den oben genannten Deponien. Daneben sind die abfallrechtlichen Vorschriften nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der dazu ergangenen Verordnungen zu beachten.

3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits getroffen, um Anwohner von Deponien über die Unbedenklichkeit freigemessenen Bauschutts aus Kernkraftwerken zu informieren?

Über die Freigabe von Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Stade zur Beseitigung auf der Deponie Hillern wurde in öffentlicher Sitzung des Verwaltungsrates sowie durch Teilnahme eines Vertreters des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz an einer diesbezüglichen Bürgerversammlung im Jahr 2011 entsprechend informiert. Gleichwohl erfolgte der oben genannte Beschluss im Kreistag des Landkreises Heidekreis, keinen zur Beseitigung freigegebenen Bauschutt mehr aufzunehmen. Zudem erfolgten Informationen zu mehreren Anfragen und Anträgen im Niedersächsischen Landtag.

Symposium: Rechtliche Probleme der Atommülllagerung

AtommuellrechtssymposiumWie wird Atommüll in Deutschland gelagert? Das ist nicht nur eine technische und soziale, sondern auch eine rechtliche Frage. Nicht zuletzt die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel und die anlaufenden Klagen gegen Betriebsgenehmigungen von Atomanlagen machen das deutlich. Grund genug, dass sich Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände eingehender mit dem Atomrecht befassen und Anforderungen entwickeln, wie künftig eine möglichst sichere Lagerung von Atommüll rechtlich organisiert werden muss und dabei auch weitgehende Rechte für die Betroffenen ermöglicht werden.

Deshalb lädt der Trägerkreis des Atommüllreport in Kooperation mit Greenpeace zu einem Atommüllrechtssymposium am 23.10.2015 von 10.00 – 18.00 Uhr nach Hannover. In der Einladung heißt es weiter: „Während der Bundestag mit seiner Kommission »Lagerung hochradioaktiver Abfälle« diskutiert, wohin der hauptsächlich hochradioaktive Atommüll in vielen Jahrzehnten verbracht werden soll, wird gleichzeitig der Umgang mit Atommüll durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Gerichts- und Verwaltungsverfahren präjudiziert. Im Rahmen des Atommüllrechtssymposiums werden Praktikerinnen und Praktiker die Entwicklungen in einzelnen Bereichen beleuchten und bewerten.“

Über die ReferentInnen und die Themen heißt es in der Ankündigung zum Atommüllrechts-Symposium weiter: „Referieren werden u.a. Dr. Dörte Fouquet, Prof. Dr. Felix Ekardt, Dr. Ulrich Wollenteit, Joy Hensel und Cornelia Ziehm. Themen sind die Auswirkungen des EU-Rechts auf den nationalen Umgang mit Atommüll, das Nationale Entsorgungsprogramm und das Standortauswahlgesetz, die Rechtmäßigkeit des Exports von radioaktiven Abfällen, die Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil, die Rechtsentwicklungen in den Stilllegungsverfahren von Atomanlagen, Regelungen im subgesetzlichen Raum (wie der Strahlenschutz) und Anforderungen an einen Rechtsrahmen für den Atomausstieg und die Finanzierung der Atommüll-Lagerung.“

Mitglieder im Trägerkreis Atommüllreport sind die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD, die BI Lüchow-Dannenberg, der BUND, der BUND Landesverband NRW, IPPNW, Robin Wood, Strahlentelex, die Gesellschaft für Strahlenschutz und die Deutsche Umweltstiftung.

AKWs und Stilllegung: Abriss „möglichst wirtschaftlich“ gestalten – E.on und Vattenfall kooperieren

Was kostet die Stillegung? Foto: Dirk Seifert
Vattenfall- und E.on-AKW Krümmel – Noch immer kein Stilllegungsantrag. Foto: Dirk Seifert

Bereits im Mai haben die Atomkonzerne E.on und Vattenfall eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, um „den Rückbau ihrer Joint-Venture-Kernkraftwerke möglichst wirtschaftlich zu gestalten“. Das betrifft die Atommeiler in Brunsbüttel und Krümmel. Doch während für Brunsbüttel inzwischen der von Initiativen heftig kritisierte Erörterungstermin Anfang Juli stattgefunden hat, ist für das AKW Krümmel noch nicht einmal der Stilllegungsantrag gestellt. Beide Konzerne – die je 50 Prozent am AKW Krümmel halten – wollen damit Druck machen auf eine Vattenfall-Klage vor dem internationalen Schiedsgericht für Investitionsentscheidungen in Washington (ICSID). Insgesamt 4,7 Mrd. Euro wollen Vattenfall und E.on für die Stilllegung der beiden Atommeiler von der Bundesregierung.

Über die Kooperation mit E.on berichtet Vattenfall mit einer Presseerklärung hier. Dort heißt es: „In 2011 wurde insgesamt vier Kernkraftwerken der Betreiber E.ON und Vattenfall die Berechtigung zum Leistungsbetrieb entzogen. Hauptziel der Kooperationsvereinbarung ist es, Erfahrungen insbesondere aus dem weitgehend abgeschlossenen Rückbau des E.ON-Kernkraftwerks in Stade in die Planung und Durchführung des Rückbaus der VENE-Anlagen einfließen zu lassen. In einem ersten Schritt wurde deshalb bereits mit dem Transfer von Experten begonnen.

Gegenstand der Kooperationsvereinbarung ist die gemeinsame Entwicklung und Nutzung von Rückbaukonzepten wie z.B. für die Zerlegung von Großkomponenten, Logistik, Reststoffbehandlung oder Entsorgung. Das vorhandene Fachwissen zum Rest- und Nachbetrieb sowie zum Rückbau soll nicht nur kontinuierlich zwischen den Partnern ausgetauscht, sondern auch fortgeschrieben werden.

Dr. Ingo Neuhaus, zuständiger Geschäftsführer der VENE, und Karl Ramler, zuständiger Geschäftsführer der ETG, hoben bei der Vertragsunterzeichnung hervor, dass dieser Vertrag eine hervorragende Basis bildet, um das Rückbaugeschäft beider Unternehmen unter Einhaltung höchster Sicherheits- und Umweltstandards auch wirtschaftlich zu optimieren. Jetzt gelte es, den Vertrag mit Leben zu erfüllen.“

E.on Mitarbeiter, die beim Rückbau des AKW Stade beteiligt waren (an dem Vattenfall als Minderheitspartner ebenfalls beteiligt ist), sind inzwischen im AKW Brunsbüttel im Einsatz.

 

Save the date: Einladung zur 7. Atommüllkonferenz

Start Herbstkampagne
Peter Dickel wird die nächste Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen eröffnen.

Wie geht es weiter mit Atomausstieg und der gigantischen Aufgabe, den Atommüll in Gegenwart und Zukunft möglichst sicher zu lagern? Anti-Atom-Initiativen aus dem gesamten Bundesgebiet treffen sich im September zum siebten Mal, um darüber auf einer gemeinsamen Atommüllkonferenz zu beraten und sich mit den Herausforderungen fundiert auseinanderzusetzen. Wichtige Materialien sind aus dieser Arbeit bereits hervorgegangen. Dazu gehört die als Sorgenbericht deklarierte Atommüllbilanz, die inzwischen zu einer umfassenden Informationsdatenbank über Atommüll im Internet weiter entwickelt würde und unter www.atommuellreport.de online verfügbar ist. Wer daran Spaß hat, kann ja mal versuchen, derartige Informationen von den AKW-Betreibern oder der Bundesregierung zu bekommen. Ein Scherz… gibt es dort natürlich nicht. Hier das Programm der nächsten Atommüllkonferenz am 19. September in Kassel.

Einladung zur  7. Atommüllkonferenz

Samstag, 19. September 2015
11.00 – 17.00 Uhr

Volkshochschule Kassel
Wilhelmshöher Allee 19-21,
34117 Kassel

Inhaltliche Schwerpunkte der 7. Atommüllkonferenz
sind die Auseinandersetzungen um die Atomverwaltung auf Länderebene, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Stilllegungs- und Abbauverfahren, die Freigaberegelungen von radioaktiven Materialien, das Nationale Entsorgungsprogramm, die „Endlager“-Kommission sowie weitere Planungen zum Projekt Atommüllreport.

Programm

11.00 – 12.00 Uhr Eröffnungsplenum

  • Begrüßung – Schwerpunkt Positionspapier „Abschaltung – Stilllegung – Rückbau von AKW“ – Peter Dickel
  • Auseinandersetzung um Atomverwaltung im Ländervergleich – Dirk Seifert, BUND, stellvert. Sprecher BAK Atom und Strahlenschutz, Hamburg

12.00 – 13.30 Uhr Fachdiskussionen

Auseinandersetzung um Atomverwaltung im Ländervergleich: Der Bund hat 2011 acht AKWs stillgelegt, neun aber befristet weiter laufen lassen und eine Kommission zum langfristigen Verbleib des hochaktiven Atommülls auf den Weg gebracht. Mit diesem „Fahrplan“ wächst die Bedeutung der Atomverwaltung in den Ländern. Sie kann Atomkraftwerke zwar nicht willkürlich stilllegen,muss deren Zulassungen aber „widerrufen, wenn dies wegen einer erheblichen Gefährdung … erforderlich ist … “ (Atomgesetz § 17.5). Die Länder gestalten auch die Stilllegungsverfahren und sind als Aufsichts- oder Genehmigungsbehörden für den aktuellen Umgang mit Atommüll verantwortlich. Die Anti-AKW-Bewegung hat lange Traditionen in Standort-Auseinandersetzungen und der gesamtgesellschaftlich Forderung nach sofortiger Stilllegung. Die (landespolitische) Auseinandersetzung um die Atomverwaltungen in den Ländern hat dagegen bisher kaum eine Rolle gespielt. Das zeigen jüngst der Umgang mit den Stilllegungsverfahren, aber auch mit den Castor-Lagern. Anknüpfend an den Vortrag im Eröffungsplenum sollen bisherige Erfahrungen und Handlungsoptionen diskutiert werden.

  • Wolfgang Neumann, intac Hannover
  • Gertrud Patan, Initiative AtomErbe Obrigheim
  • Dirk Seifert, BUND, stellvert. Sprecher BAK Atom und Strahlenschutz, Hamburg

Strahlenbelastung durch Freigabe von radioaktiven Materialien: Über eine Freigaberegelung versuchen sich Betreiber und Behörden großer Mengen radioaktiver Materialien beim Rückbau von Atomkraftwerken und anderer An-
lagen zu entledigen. An vielen Standorten wurde die Praxis bereits angewendet, weitere Standorte sollen folgen. Was verbirgt sich hinter der Freigaberegelung? Werner Neumann und Claudia Baitinger vom BUND üben scharfe Kritik an Freigaberegelung und -praxis.

  • Dr. Werner Neumann, Sprecher des AK Energie und Mitglied im wissenschaftl. Beirat des BUND
  • Claudia Baitinger, Sprecherin des Landesarbeitskreises Atom des BUND NRW

13.30 – 14.30 Uhr Mittagspause

14.30 – 16.00 Uhr Arbeitsgruppen
AG 1a: Abschaltung – Stilllegung – Rückbau
Thema: Öffentlichkeitsbeteiligung – Erfahrungen, Kritik und Forderungen

  • Moderation: Dr. Michael Harengerd, Münster
  • Input: Wolfgang Neumann, intac Hannover und
  • Gertrud Patan, Initiative AtomErbe Obrigheim

AG 1b: Abschaltung – Stilllegung – Rückbau
Thema: Freigabepraxis und Strahlungsrisiken – Erfahrungen, Kritik und Forderungen

  • Moderation: Henning Garbers, Braunschweig
  • Input: Dr. Werner Neumann, Sprecher des Arbeitskreis Energie und Mitglied im wissenschaftl. Beirat des BUND

AG 2: Gesellschaftliche Auseinandersetzung um Atommüll
Thema: Nationales Entsorgungsprogramm (NaPro), Endlagerkommission, … – Wo werden die Entscheidungen getroffen?

  • Moderation: BI Lüchow-Dannenberg
  • Input: Dirk Seifert, BUND, stellvert. Sprecher BAK Atom und Strahlenschutz, Hamburg

AG 3: Bestandsaufnahme Atommüll
Thema: Bestandsaufnahme Atommüll und atommuellreport.de – Weitere Arbeit, Neuauflage der Printausgabe 2017?

  • Moderation: Ursula Schönberger, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD
  • Input: Redaktionsgruppe, Standorte

16.00 – 17.00 Uhr Abschlussplenum
Berichte aus Workshops und Arbeitsgruppen
Symposium Atommüllrecht am 23.10.2015 in Hannover
Projekt Fehleranalyse / Anti-Atom-Tribunale
Ausblick, Ankündigungen, Absprachen

Anmeldung
Wir bitten um eine kurze Anmeldung per Email an anmeldung@atommuellkonferenz.de

Unkostenbeitrag
Zur Finanzierung bitten wir alle TeilnehmerInnen um einen Unkostenbeitrag von 25,-€ (incl. Tagungsgetränken und -imbiss).
Überweisung an die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
Konto 4067 8836 00 – GLS Gemeinschaftsbank eG (BLZ 430 609 67)
IBAN DE76 4306 0967 4067 8836 00 Stichwort: AMK
Auf Anfrage kann vom Unkostenbeitrag abgesehen werden.

Anreise
Bahn / Tram: Mit der Bahn bis Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe. Vom Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe fahren im Abstand von ca. 8 Minuten die Straßenbahnen Tram 1 (Richtung Velmar Nord) und Tram 3 (Richtung Wolfsanger) zur Haltestelle Weigelstraße (Fahrzeit 8 Minuten). Von dort etwa 150m Fußweg in Fahrtrichtung befindet sich auf der rechten Seite die Volkshochschule Kassel.

[ Karte ]

Einladung – anliegend auch als PDF-Datei – bitte auch gerne weitergeben.

Weitere und aktuelle Informationen: www.atommuellkonferenz.de

Atomkonzerne trotz Klagen gestärkt in der Atommüll-Kommission – AG5 durch die Hintertür

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Gemeinsame Vorsitzende einer Ex-Ad-hoc-AG und nun AG5 der Atommüll-Kommission: Jörg Sommer (Deutsche Umwelt-Stiftung) und Gerd Jäger, RWE, Deutsches Atomfortum (© Andrè Laaks, RWE AG)

Für die Vertreter der Atomunternehmen haben sich die Arbeitsbedingungen in der vom Bundestag eingesetzten Atommüll-Kommission in den letzten Monaten verbessert. Das ist das Ergebnis eines Antrags der Deutschen Umwelt-Stiftung bzw. ihres Vertreters Jörg Sommer. Fulminant hatte er im Frühjahr beantragt, die Vertreter von RWE und E.on sollten sich aus der Kommission verabschieden, wenn diese ihre Klagen gegen das Standortauswahlgesetz, Arbeitsgrundlage der Kommission, nicht zurückziehen würden. (Pressetext der Kommission) Das Ergebnis bis heute: Gerd Jäger von RWE und auch Sommer sind zu Vorsitzenden einer als Ad-hoc-AG „EVU-Klagen“ bezeichneten Gruppe aufgestiegen, die nunmehr sogar als AG5 läuft. Nun dürfen sie auch in der von Sommer ehemals als Geheimkreis außerhalb der Geschäftsordnung bezeichneten Runde der AG-Vorsitzenden mitspielen. „Atomkonzerne trotz Klagen gestärkt in der Atommüll-Kommission – AG5 durch die Hintertür“ weiterlesen

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