Hamburger Hafen: Strahlen-Kontrolle an Behältern mit Uranhexafluorid. (Anfang der 90er Jahre). Foto Dirk Seifert.
Die taz-hamburg berichtet heute über Atomtransporte und fehlende Löschboote im Hamburger Hafen. Am 1. Mai 2013 ist der Atomfrachter Atlantic Cartier in Brand geraten, während gleich um die Ecke tausende Menschen an einer Veranstaltung des Kirchentags teilnahmen. An Bord waren neben Munition auch radioaktive Stoffe: Uranhexafluorid und frische Uran-Brennelemente. Nur das umsichtige Verhalten der Feuerwehr und drei im Dauereinsatz befindliche Löschboote konnten schlimmeres verhindern. Nun meldet die taz, dass diese drei Löschboote gleichzeitig ausfallen, während morgen früh erneut ein Atomfrachter im Hamburger Hafen festmachen wird, um u.a. radioaktive Stoffe umzuschlagen. Der Artikel ist hier nachzulesen: Unglückliche Verkettung
Erhebliche Startprobleme bei der Atommüll-Endlagersuche. Foto: Dirk Seifert
(*) Eines hat die Atommüll-Tagung der Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen am vergangenen Wochenende gezeigt: Mit großer Ernsthaftigkeit und viel Fachkunde sind sie bereit, sich verantwortlich an der Suche um sinnvolle Wege für den sicheren Umgang mit den immer noch wachsenden Atommüllbergen zu beteiligen. Dafür müssen allerdings auch ihre An-Forderungen, wie ein gesellschaftlicher Konsens für einen sicheren Umgang erreicht werden kann, aufgegriffen werden. Mit dem derzeitigen Gesetz zur Endlagersuche und der Besetzung der damit verbundenen Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“, ist das aber bislang nicht zu machen.
Die Politik macht derzeit massiv Druck auf die Bewegung, damit sich diese an der Kommission mit zwei VertreterInnen beteiligt. Diese Kommission soll nun – neun Monate nachdem das Gesetz unter Ausschluss und mit massiver Kritik der Umweltverbände beschlossen wurde – am 10. April durch den Bundestag offiziell ernannt werden. Erste direkte Gespräche zwischen VertreterInnen der Umweltverbände mit den BerichterstatterInnen der Fraktionen im Bundestag und mit der Umweltministerin hat es jedoch erst vor knapp drei Wochen erstmals gegebenen – obwohl die Weigerung zur Besetzung der Kommissionsplätze durch die Umweltverbände bereits im Dezember 2013 mitgeteilt und nochmals begründet worden ist (abgesehen davon, dass es schon zu heftigen Kontroversen während der vorhergehenden Gesetzgebungsphase gekommen war).
Jetzt macht die Politik mit den selbst verursachen Fakten (und Fehlern) Druck: Es bleibe keine Zeit mehr für Diskussion, die Kommission müsse ihre Arbeit endlich aufnehmen. Zeit – so scheint es – wird jetzt zum größten Problem auf der Suche nach einer Verständigung. Die einen fordern sie, die anderen behaupten, die gäbe es nicht (nach dem seit der Verabschiedung des Gesetzes nun schon ziemlich viel Zeit ohne Gespräche die Spree hinunter floss).
Klar ist eines: Wer für die dauerhafte Lagerung des radioaktiven Atommülls einen gesellschaftlichen Konsens erreichen will, der braucht die Verständigung mit der Anti-Atom-Bewegung. Ohne sie kann das nicht gelingen. Und diese Bewegung hat viel zu verlieren, wenn sie sich an falschen Verfahren beteiligt: Für Fragen der Atomsicherheit ist sie es, die sich über Jahrzehnte das Vertrauen in der Bevölkerung erarbeitet hat. Viel zu häufig hat sich gezeigt, dass sie auf Sicherheitsmängel hinwies und Maßnahmen einforderte, während Politik, Atomwirtschaft und auch große Teile der Wissenschaft diese Probleme ignorierten oder gar beschönigten (z.B. ASSE II).
Die Verbände suchen nach einer Verständigung und ringen untereinander, wie das gehen könnte. Sie machen es sich nicht leicht mit der Frage, wie es mit dem Atommüll und seiner möglichst sicheren Verwahrung weiter geht. Bereits seit dem Spätsommer haben zahlreiche Runden unter dem Dach des Deutschen Naturschutz Rings (DNR) stattgefunden. Mit großer Ernsthaftigkeit wurden die Mängel des Such-Gesetzes und der Kommission miteinander diskutiert und beraten, mit welchen Schritten und Maßnahmen trotz dieser Mängel ein sinnvoller Weg gefunden werden könnte. Diese Debatten waren auch Bestandteil der aus diesem Prozess hervorgegangenen Tagung „Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang“ vom letzten Wochenende.
Eines der am häufigsten gebrauchten Worte auf dieser Tagung hieß „Vertrauen“ oder besser „fehlendes Vertrauen“, dass es diesmal mit dem Endlagersuchgesetz wirklich um ein „ergebnisoffenes Verfahren“ gehen wird. Allzu tief und begründet sind die Erfahrungen an allen Atomstandorten, dass mit Tricksereien bis hin zu Lügen in Dialogen vor allem die Durchsetzung atomwirtschaftlicher Interessen erreicht werden sollte. Es waren fast immer machtpolitische Entscheidungen, die Argumente ersetzten. (Der weitgehende Ausschluss der Umweltverbände bei den Beratungen zum Endlagersuchgesetz war in diesem Sinne eben vor allem „alte Politik“, in der von einen „Neustart“ auch in diesem Sinn nichts neues sichtbar wurde.)
Für viele in der Umweltbewegung ist Gorleben dafür das herausragende Symbol! Daher ist es eigentlich klar, dass ein vermeintlicher Neustart, der diesen Konflikt nicht beendet, sondern ihn neben weiteren Mängeln mit dem Endlagersuchgesetz weiter führt, nur wenig Glaubwürdigkeit oder Überzeugungskraft erreichen kann.
Die Umweltverbände fordern, dass das Gesetz an zahlreichen Stellen geändert werden müsse. Das haben CDU/CSU, SPD und die Bundestags-Grünen bereits abgelehnt. Dennoch haben die Umweltverbände weiter nach Wegen gesucht, wie es zu einer Verständigung kommen könnte, auch unterhalb gesetzlicher Lösungen.
Deshalb haben sie in den Gesprächen mit der Umweltministerin, mit den BerichterstatterInnen des Bundestags und auch auf der Konferenz dafür geworben, dass die Einsetzung der Kommission vom Bundestag bis zum Sommer verschoben wird und diese Phase mit intensiven Gesprächen genutzt wird, mit allen Beteiligten über die Voraussetzungen und Ziele eingehend zu beraten. Dieser Vorschlag zielte nicht nur auf die Politik, sondern auch auf die Gewerkschaften, die Kirche und die Wirtschaft. Eine solche vorgeschaltete Phase bietet die Chance, dass die massiven Bedenken auf Seiten der Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen geklärt werden könnten, dass die Voraussetzungen und Ziele gemeinsam erarbeitet werden. Eine Anforderung, die von Mediatoren und Konfliktberatern eigentlich als Grundbedingung für erfolgreiches Umgehen mit Konflikten anerkannt ist.
Doch diese Grundkenntnisse über den Umgang mit Konflikten will eine Mehrheit im Bundestag nicht annehmen. Ein Treffen zwischen den BerichterstatterInnen des Bundestags und den UmweltvertreterInnen nach der Konferenz, brachte in dieser Frage keine Einigung.
Entschließungsantrag statt Verständigung
Der Bundestag will nun mit einem Entschließungsantrag (hier der Entwurf als PDF) um das Vertrauen der Anti-Atom-Bewegung werben und diese davon überzeugen, sich an der Kommission zu beteiligen. Dazu gibt es einige durchaus hilfreiche Hinweise, die in den Gesprächen eine Rolle spielten. Das ist gut gemeint, aber an den grundlegenden Voraussetzungen ändert das nichts.
Der Antrag wird von der CDU/CSU, den Grünen und der SPD gemeinsam eingebracht. An dem Fahrplan, dass die Kommission am 10. April eingesetzt wird, soll sich demnach nichts mehr ändern. Die Links-Fraktion wird den Antrag nicht unterstützen, weil sie die Forderungen der Anti-Atom-Verbände unterstützt und daher eine Verschiebung der Einsetzung der Kommission für sinnvoll hält.
Bislang einziges Ergebnis der Gespräche ist die von der Umweltministerin erklärte Rücknahme der Klage gegen die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans für Gorleben. Eine Forderung, die der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) schon vor Monaten erhoben hatte. Ein sicherlich erster Schritt, bei dem allerdings nicht vergessen werden darf, dass eine SPD-Umweltministerin in Berlin und ein SPD-Ministerpräsident in Hannover beteiligt sind und die SPD in Niedersachsen vor der Wahl eigentlich erklärt hatte, dass Gorleben bei einer künftigen Endlagersuche nicht mehr beteiligt sein darf. Gorleben aber ist weiter im Verfahren und daran ändert die Rücknahme der Klage gar nichts. Kein Wunder also, dass sich die Begeisterung für diesen längst überfälligen Schritt in Grenzen halt – so gut er auch ist.
Kaum was Neues beim Neustart
Fast zeitgleich zum vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche endete der Gorleben-Untersuchungsausschuss. Für viele zeigte sich nach der jahrelangen Aufarbeitung zahlloser Akten, wie sehr politische Interessen gegen alle Wissenschaft und Argumente dafür sorgten, dass Gorleben Standort blieb. Die CDU/CSU erklärte als Fazit: Dieser Ausschuss sei „überflüssig und teuer“ gewesen und ansonsten sei alles nach „streng wissenschaftlichen Kriterien“ erfolgt. Warum will die CDU/CSU dann eigentlich einen Neustart bei der Endlagersuche?
Die Atomwirtschaft ist da vergleichsweise klar: Sie sieht absolut keinen Grund, warum es eine neue Endlagersuche geben muss, sie hält – gut in der Kommission vertreten – an Gorleben fest und will das neue Verfahren auch besser nicht bezahlen. Immerhin stecken ja schon 1,6 Mrd Euro im Salzstock von Gorleben.
Nicht nur, dass das Gesetz und Verfahren die katastrophalen Fehler der bisherigen Endlagerung nicht aufarbeitet und daraus Konsequenzen zieht (z.B. ASSE II). Wer heute noch einen ehemaligen Vattenfall-Manager allen Ernstes als Vertreter der Wissenschaft verkaufen will, der zeigt nicht nur, wie sehr er Interessenpolitik betreibt, sondern sagt auch, dass die Tricksereien weiter gehen.
Die Anti-Atom-Bewegung hat in den letzten Wochen viele konstruktive und von der Sache her begründete Vorschläge gemacht, wie es trotz der massiven Fehler des Gesetzes zu einer Verständigung kommen könnte. Diese Angebote auszuschlagen – wie es die Mehrheit der Fraktionen im Bundestag jetzt tut – ist auch ein Hinweis, dass Terminpläne und Parlaments-Logik offenbar bedeutsamer sind, als an dieser für Generationen bedeutsamen Frage mit Zeit und Geduld einen Weg zur Verständigung zu gehen.
Auch mit der Lagerung der leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle gibt es erhebliche Probleme. Schacht Konrad muss auf den Prüfstand, fordern jetzt regionale Vertreter. Auch der niedersächsische Umweltminister sieht Handlungsbedarf. Foto: Dirk Seifert
Mit einem offenen Brief an die MinisterInnen in Bund und Ländern haben jetzt die Stadt Salzgitter, die dortige IG Metall (mit vielen Tausend Beschäftigten bei VW, den dortigen Stahlwerken etc.), der Verein Landvolk Braunschweiger Land, die AG Schacht KONRAD sowie die Fraktionen von SPD und Grünen gefordert, den Schacht Konrad zum Thema im Rahmen des Endlagersuchgesetzes zu machen: „Alle Arten radioaktiver Abfälle betrachten und Schacht KONRAD neu bewerten!“ Eine Forderung, die viele Umweltorganisationen seit langem erheben.
Derzeit läuft eine heftige Debatte um das Endlagersuchgesetz, mit dem die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen einen Neustart für die dauerhafte Lagerung des hochradioaktiven Atommülls versprechen. Die Umweltverbände halten das Gesetz jedoch für völlig unzureichend und lehnen bislang immer noch eine Beteiligung an der einzurichtenden Kommission ab, die Kriterien für den Umgang mit dem Müll entwickeln soll. Einer der zahlreichen Kritikpunkte der Umweltverbände ist, dass viele Probleme mit dem Atommüll einfach ignoriert werden sollen. Unter anderem die Probleme mit dem geplanten Endlagerstandort im Schacht Konrad in Salzgitter. Auch der Niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel sieht hier Handlungsbedarf und hat neue Prüfungen für erforderlich erklärt.
Hier der Brief als PDF und die Pressemeldung: „Die Einbeziehung aller Arten radioaktiver Abfälle in die aktuelle Atommüll-Diskussion und die Neubewertung des Projektes Schacht KONRAD haben heute Vertreter aus Salzgitter auf einer Pressekonferenz in Hannover gefordert und einen gemeinsamen Offenen Brief an die verantwortlichen MinisterInnen im Bund und den Ländern, die MinisterpräsidentInnen der Länder, sowie die BerichterstatterInnen der Fraktionen im Deutschen Bundestag vorgestellt.
Das Konzept und der Langzeitsicherheitsnachweis für Schacht KONRAD sind mittlerweile Jahrzehnte alt. Die Erfahrungen aus dem Scheitern von ASSE II wurden nie berücksichtigt. Während das Gesetz für neue Endlager jetzt eine Bergbarkeit der Abfälle innerhalb von 500 Jahren verlangt, ist dies bei KONRAD weder vorgesehen noch machbar.
Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter: „Es ist darum nicht mehr als recht und billig, zumindest eine Neubewertung des KONRAD-Projektes nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu fordern. Sicherheit und Gesundheitsschutz für die hier lebenden Menschen haben für mich und die Verantwortlichen der Stadt Salzgitter höchste Priorität. Da ist es nicht zumutbar, dass ein Projekt mit so langfristigen Auswirkungen wie ein Atommüll-Endlager einfach weitergebaut wird, obwohl es größte Zweifel an der Machbarkeit und Sicherheit gibt. Gerade weil das Bundesverfassungsgericht Kommunen und Bürgern das Recht abgesprochen hat, Nachweltschutz juristisch einzuklagen, halten wir es für umso wichtiger, dies jetzt politisch einzufordern.“ Erfahrungen aus ASSE II müssen berücksichtigt werden !
Für das Landvolk Braunschweiger Land erklärt Ulrich Löhr, der seinen Hof im Kreis Wolfenbüttel hat: „Nach den katastrophalen Erfahrungen in Asse II, ist es unabdingbar, dass Atommüll in Zukunft oberflächennah und rückholbar gelagert werden muss“. Das Landvolk hatte wesentlichen Anteil an der Klage der Salzgitteraner Landwirtsfamilie Traube gegen KONRAD, die 2007 höchstrichterlich abgewiesen wurde. Derzeit läuft noch eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Standortbedingungen in Salzgitter und Transporte wurden nie berücksichtigt
Für die IG Metall Salzgitter-Peine weist Björn Harmening darauf hin, dass die Klärung zentrale Fragen wie einer abwägende Betrachtung der Standortbedingen und die Transporte auf Bundesweisung nicht im KONRAD-Verfahren geklärt werden durften: „Die IG Metall ist nach wie vor der Meinung, dass es unverantwortlich ist, ein atomares Endlager in direkter Nähe zu Tausenden von Arbeitsplätzen zu errichten. Der Einlagerungsschacht II auf dem Gelände der Salzgitter AG befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Heißbetrieben wie den Hochöfen und dem Walzwerk. Unter Ignorierung der damit verbundenen Unfallgefahren sollen die Transporte trotzdem täglich per Bahn und LKW durch das dicht besiedelte Stadtgebiet rollen. Zudem sieht die Gewerkschaft die Arbeitsplätze in den angesiedelten Unternehmen in Gefahr, denn eine Industriestadt wie Salzgitter ist auf hohe Investitionen in den bestehenden Betrieben, aber auch auf Neuansiedlungen angewiesen – ein Endlager für Atommüll ist da sicherlich keine Empfehlung. Dies kann auch durch den Konradfonds nicht kompensiert werden. Aus unserer Sicht droht der Stadt schon im sogenannten „Normalbetrieb“ eines möglichen Endlagers ein riesiger Imageschaden im Hinblick auf Investoren. Ein möglicher Unfall mit dem Atommüll würde das Aus für viele Betriebe in Salzgitter bedeuten.“ Aus den Metall-Betrieben der Region hat es seit 2000 mehrfach während der Arbeitszeit Aktionen gegen das KONRAD-Projekt und Atompolitik gegeben. Probleme bei KONRAD größer als bisher angenommen ? „Es geht hier nicht nur um das Interesse eines einzelnen Standortes“, ergänzt
Ursula Schönberger, federführende Autorin einer ersten umfassenden „Bestandsaufnahme Atommüll für die Bundesrepublik Deutschland“. „Es geht auch um die Rückholabfälle aus ASSE II, Uran-Abfälle aus Gronau oder die Hinterlassenschaften des Forschungszentrum Jülich, die sowieso alle nicht in KONRAD eingelagert werden könnten und es geht um die Interessen aller Standorte, denen jetzt noch versprochen wird, der dortige Müll werde demnächst nach KONRAD abfließen.“ Zudem hält Schönberger die Probleme bei der Realisierung von KONRAD für größer, als bisher angenommen. Ein Vortrag über die Sanierung der KONRAD-Schächte auf einer Fachveranstaltung am 20. März sei ausgefallen, weil er „einfach nicht freigegeben worden sei“. Und eines sei sicher: „Sollte man die Schächte der Alt-Anlage KONRAD nicht sanieren können, muss man sie neu bauen und natürlich weiß auch der Betreiber, dass eine neue Anlage auch neu genehmigt werden müßte.““
Alles zum Thema Schacht Konrad auf dieser Seite hier.
Anti-Atom-Bewegung in der Debatte: Atommüll-Tagung am 28./29. März 2014 in Berlin. Foto: Dirk Seifert
Neustart bei der Endlagersuche? „Das geht nur, wenn klar ist, „dass der Unsinn Gorleben beendet wird“.“ Das sagt Michael Müller, heute Chef der Naturfreunde, SPD-Umweltexperte und früherer parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium in einem Interview bei den Klimarettern.
Hintergrund für das Interview mit Müller ist das im letzten Sommer beschlossene Endlagersuchgesetz und die im Moment laufende Debatte um die Besetzung einer entsprechenden Kommission, die mit gesellschaftlichen VertreterInnen besetzt werden soll. Bislang lehnt die Anti-Atom-Bewegung eine Beteiligung daran ab, weil aus ihrer Sicht zu viele Mängel und Konstruktionsfehler in dem Gesetz stecken. Dazu hat am letzten Wochenende in Berlin eine von den Verbänden organisierte Tagung „Atommüll ohne Ende“ stattgefunden, auf der umfänglich und kontrovers über „einen besseren Umgang“ mit dem Müll gestritten wurde. „Neustart bei der Endlagersuche? „Den Unsinn Gorleben beenden““ weiterlesen
Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel: Gericht hob die Genehmigung wegen fehlender und falscher Sicherheitsnachweise auf. Liegt die Verantwortung beim BMU? Foto: Dirk Seifert
Das Bundesumweltministerium hat möglicherweise die zuständige Genehmigungsbehörde für die Castor-Standortlager mit hochradioaktivem Atommüll daran gehindert, für erforderlich gehaltene höhere Sicherheitsanforderungen umzusetzen. Dieser Verdacht drängt sich angesichts einer bereits im Juni 2013 veröffentlichten Stellungnahme des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig über das Castor-Lager am Vattenfall-AKW in Brunsbüttel auf (die Stellungnahme ist unten auf dieser Seite vollständig wieder gegeben). Das Gericht hatte die Genehmigung für das Lager aufgehoben. Das BfS wollte offenbar mehr Sicherheit prüfen, durfte aber nicht!
In einem viel beachteten Urteil hob das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Sommer 2013 die Genehmigung für das Castor-Lager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel auf, weil zahlreiche Sicherheitsnachweise nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht worden seien. In dem Verfahren ging es darum, ob die Genehmigungsbehörde – das besagte Bundesamt – in ausreichendem Maße die möglichen Auswirkungen von Terror-Angriffen auf das Castor-Lager berücksichtigt hat. Das BfS ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesumweltministeriums und daher an Weisungen gebunden.
In der Stellungnahme des BfS zum Urteil des OVG Schleswig heißt es zunächst: „Das BfS hat bei der Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel das zum Genehmigungszeitpunkt geltende Regelwerk angewandt. Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen (Hervorhebung umweltFAIRaendern). Bei allen Zwischenlagern wurde der gezielte Flugzeugabsturz bereits in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt und mit überprüft.“
Aber offenbar nicht in dem Umfang, wie es das BfS bei der Genehmigung eigentlich für erforderlich gehalten hätte, denn das BfS berichtet weiter: „Die Bewertungsmaßstäbe und die zu betrachtenden Szenarien sind im untergesetzlichen Regelwerk festgelegt, das vom Bundesumweltministerium als zuständiger Regulierungsbehörde herausgegeben wird und in das unter anderem die Analysen der Sicherheitsbehörden einfließen. Das BfS wendet dieses Regelwerk an, legt es jedoch nicht selbst fest (Hervorhebung umweltFAIRaendern).“
Diese Formulierungen legen den Verdacht nahe, dass das BfS die Verantwortung für das Urteil beim Oberverwaltungsgericht sowohl bei dem Betreiber als auch beim Bundesumweltministerium sieht. Unterstellt werden muss dabei, dass das BfS offenbar höhere Anforderungen an die Sicherheitsnachweise für das Castor-Lager stellen wollte, dies aber vom BMU abgelehnt wurde und daher im Genehmigungsverfahren keine Berücksichtigung fand.
Dafür, dass diese Lesart der Stellungnahme des BfS zutreffend sein könnte, spricht auch, dass es in Fachkreisen kein Geheimnis ist, dass es seit langem zwischen dem von Wolfram König geführten Bundesamt und dem BMU immer wieder massive Differenzen in Sicherheitsfragen gegeben hat und gibt. Nicht zuletzt diese Differenzen sollen auch ein Grund dafür sein, dass im Rahmen der Debatte um einen Neustart bei der Suche nach einem Atommüll-Endlager für hochradioaktive Abfälle ein neues Bundesamt aus der Taufe gehoben werden soll, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE). Für Insider gilt dieses neues Bundesamt auch als Instrument, das Bundesamt für Strahlenschutz zu „entmachten“.
Das BfS und sein Präsident König sind auch bei den AKW-Betreibern ein „rotes Tuch“. Sie werfen dem BfS unter anderem vor, die Inbetriebnahme des Atommülllagers im Schacht Konrad zu hintertreiben.
Das Urteil des OVG Schleswig ist noch nicht rechtskräftig (siehe unten) und betrifft unmittelbar erst einmal nur das Lager in Brunsbüttel. Seine Brisanz geht aber weit darüber hinaus. Denn alle sogenannten Standort-Zwischenlager sind im Zeitraum zwischen 2002 – 2005 quasi in Serienfertigung genehmigt und gebaut worden, also kurz nach den Terroranschlägen am 11.9.2001 auf das World-Trade-Center in New York und das Pentagon in Washington. Insofern ist klar: Die in Brunsbüttel festgestellten Mängel bei den Sicherheitsnachweisen betreffen grundsätzlich auch alle anderen Castor-Lager an allen Standorten.
Derzeit versuchen die Genehmigungsbehörde (Bundesamt für Strahlenschutz) und der Betreiber Vattenfall das OVG-Urteil noch zu Fall zu bringen.
Die Stellungnahme des BfS gibt es gleich unten, weitere Informationen zu dem Urteil des OVG Schleswig und dessen mögliche Folgen auf umweltFAIRaendern:
In seinem Urteil, zu dem bisher nur eine Pressemitteilung des Gerichts vorliegt, kritisiert das Gericht vor allem, dass im Verfahren „ein wesentlicher Teil der Unterlagen der Genehmigungsbehörde unter Berufung auf Geheimhaltung nicht vorgelegt worden“ war. Die Geheimhaltung sei vom Bundesverwaltungsgericht im sogenannten in-camera-Verfahren allerdings größtenteils bestätigt worden.In der mündlichen Verhandlung ging es um die Fragen, ob die möglichen Auswirkungen eines gezielten Flugzeugabsturzes und eines möglichen Beschusses mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren ausreichend geprüft wurden. Aufgrund von Geheimhaltungsverpflichtungen konnte das BfS dem Gericht nicht in der gewünschten Detailtiefe darlegen, dass die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel den nach dem Atomgesetz erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet. Welche Informationen vor Gericht vorgetragen werden können, hat das BfS mit dem Bundesumweltministerium mit Blick auf bestehende Geheimhaltungspflichten abgestimmt.Das BfS hat bei der Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel das zum Genehmigungszeitpunkt geltende Regelwerk angewandt. Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen. Bei allen Zwischenlagern wurde der gezielte Flugzeugabsturz bereits in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt und mit überprüft.Die Bewertungsmaßstäbe und die zu betrachtenden Szenarien sind im untergesetzlichen Regelwerk festgelegt, das vom Bundesumweltministerium als zuständiger Regulierungsbehörde herausgegeben wird und in das unter anderem die Analysen der Sicherheitsbehörden einfließen. Das BfS wendet dieses Regelwerk an, legt es jedoch nicht selbst fest.Das Gericht hat in seinem Urteil zwar kritisiert, das BfS habe es versäumt, bereits 2003 die Folgen eines Absturzes mit dem Airbus 380 auf ein Zwischenlager vor der Genehmigungserteilung zu ermitteln. Es betont jedoch, es habe es „offengelassen, ob dieses Ermittlungsdefizit durch eine nachträgliche Untersuchung der Behörde aus dem Jahr 2010 gegenstandslos geworden sei“. Das BfS hatte die Untersuchung für den Airbus 380, der zum Zeitpunkt der Genehmigung des Zwischenlagers noch nicht auf dem Markt war, 2010 nachgeholt.Das BfS wird die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Erst auf dieser Basis kann über das weitere Vorgehen, insbesondere das Einlegen einer Nichtzulassungsbeschwerde oder die Erweiterung bestehender Untersuchungen, entschieden werden. Die Genehmigung hat weiter Bestand, da das Urteil noch nichts rechtskäftig ist.