Betreten verboten: Rostig und Verstrahlt – Vattenfalls Kellerverliese im AKW Brunsbüttel

Atomüllfass aus dem AKW Brunsbüttel - immer mehr Fässer mit Rost-Befunden tauchen auf. Foto: Energieministerium SH
Atommüllfass aus dem AKW Brunsbüttel – immer mehr Fässer mit Rost-Befunden tauchen auf. Foto: Energieministerium SH

In den Kellerverliesen des stillgelegten Vattenfall-Reaktors Brunsbüttel sind weitere Atommüllfässer mit Rost-Befunden entdeckt worden. Die Strahlung in den insgesamt sechs Kavernen mit insgesamt 631 Fässern ist derart hoch, dass Menschen dort keinen Zugang haben. Zwei Jahre musste Vattenfall ein Konzept entwickeln, mit dem nun eine ferngesteuerte Inspektion erfolgen kann. Seit Anfang Januar sind in der ersten Kellerkammer die ersten 70 Atommüllfässer mit leicht- und mittelradioaktiven Abfällen untersucht worden. Wie viele Fässer dabei mit Roststellen entdeckt wurden und welchen Umfang diese haben, teilten bislang weder Betreiber Vattenfall noch die Atomaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein mit. Man wolle das Ende der Untersuchungen abwarten und eine Gesamt-Bewertung durchführen.

Beim NDR, der vor wenigen Tagen über die neuen Befunde berichtet hatte, sind Bilder der Kameras zu sehen. Der NDR berichtet unter der Überschrift „Vattenfall hält mit Details hinterm Berg“ und zitiert Heinz Smital, Atomexperte bei Greenpeace, zu den neuen Rostfunden. „Das war zu erwarten. Vattenfall betreibt im Keller kein Zwischenlager, sondern eine Atommüllkippe. Es ist wirklich unverantwortlich, dass Vattenfall die Fässer nicht regelmäßig kontrolliert hat und das es überhaupt so weit gekommen ist“, sagte er NDR 1 Welle Nord.“ Und weiter: „Weder Betreiber Vattenfall noch das für die Atomaufsicht zuständige Umweltministerium wollen sich zu Einzelheiten äußern. Daher ist im Moment nicht klar, wie viele Fässer betroffen und wie stark sie angerostet sind. Zurzeit laufen nach Angaben der Verantwortlichen Gespräche. Bis Ende des Monats soll es Konsequenzen geben.“

Dass es im AKW Brunsbüttel möglicherweise haufenweise verrostete Fässer mit radioaktiven Abfällen gibt, war vor rund zwei Jahren aufgefallen. Die Fässer sollten nach und nach umgepackt werden, um sie für eine spätere dauerhafte Lagerung im Schacht Konrad vorzubereiten. Das aber musste gestoppt werden, nachdem ein Fass derart verrostet war, dass kaum noch Stahl vorhanden war, der den Atommüll zusammen hielt (siehe Foto). Ein Abtransport von leicht- und mittelaktivem Atommüll aus Brunsbüttel in den Schacht Konrad wird sich jedoch noch auf Jahre verzögern. Nach immer neuen Sicherheitsproblemen beim Ausbau des Schachts, wird mit einer Inbetriebnahme nicht vor 2021 gerechnet, möglicherweise auch erst später. Insofern verwundert die von der taz gemachte Aussage: „Möglicherweise werden sie zunächst im Atommüll-Zwischenlager auf dem Gelände des AKW eingelagert werden.“ Wieso möglicherweise?

Die taz berichtet, dass „am 8. Januar der 110 Zentimeter starke Stahlbetondeckel der ersten Kaverne ferngesteuert angehoben und eine neu entwickelte Mini-Kamera hineingelassen. Diese ist horizontal und vertikal um 360 Grad schwenkbar und kann in den nur 15 Zentimeter breiten Zwischenräumen zwischen den Fässern eingesetzt werden.“

Außerdem schreibt die taz: „Nach Einschätzung von Frank Scharlaug, kommissarischer Leiter der Atomaufsicht im Ministerium, sind die Sicherheitsgefahren nicht hoch: „Das ist beherrschbar.““

Unklar bleibt, was das bedeuten soll. Immerhin ist die Strahlung in den Kammern derart hoch, dass Menschen dort keinen Zugang haben. Die Dosisleistung in den Kammern soll nach früheren Angaben bis zu 500 mSv/h betragen. Die zulässige Jahresdosis für AKW-Mitarbeiter beträgt 20 mSv.

Weiter heißt es in der taz mit Bezug auf Aussagen der Atomaufsicht: „Ungeklärt sei aber noch, wie die beschädigten Fässer zu behandeln seien. Da sie in den Kavernen dicht an dicht gestapelt seien, könnten sie nicht „in Überfässern versiegelt“ werden. Das werde nach Abschluss der Untersuchungen der weiteren Kavernen zu klären sein.““

Das dürfte allerdings eine größere Aufgabe werden, wenn die Zahl der Rostbefunde weiter anwächst. Da Menschen in den Kavernen aufgrund der hohen Strahlung nicht arbeiten dürfen, müßte ein extrem aufwendiges Konzept entwickelt werden, wie die Fässer ferngesteuert in neue Behälter verpackt werden können, ohne dass sie in Folge der Roststellen aufbrechen.

 

Greenpeace-Magazin: Von wegen Atomausstieg – Atomkraft made in Germany

cropped-Gronau-Blockade-ROBIN-WOOD-Juli-2011002.jpg„In acht Jahren soll das letzte deutsche Atomkraftwerk vom Netz gehen. Ist damit der AtomausURENCO-Gronau-April2011stieg vollbracht? Keineswegs. Denn Urananlagen in Gronau und Lingen liefern Brennstoffe an AKWs in aller Welt – ohne jede Laufzeitbeschränkung“, schreibt Andrea Hösch im gerade veröffentlichten neuen Greenpeace-Magazin 2/14. Vor allem der zum trinationalen URENCO-Konzern gehörenden Urananreicherungsanlage in Gronau widmet sich die Autorin ausführlich. Immerhin versorgt diese Uranfabrik jedes zehnte Atomkraftwerk der Welt mit dem Uranbrennstoff.

Der Artikel, der leider nicht online verfügbar ist, steigt mit Zitaten des Urenco-Gronau-Pressesprechers ein: „Chris Breuer macht einen guten Job. Er redet mit immersanfter Stimme, gibt sich offen, schaut verständnisvoll – und verschweigt Brisantes. Dafür wird er bezahlt: Der Mann ist Pressesprecher der Urenco Deutschland, die in Gronau eine Urananreicherungsanlage (UAA) betreibt. Entsprechend begrenzt er seine Sicht auf die Welt: Sie fängt bei der Anreicherung an und hört bei der Anreicherung auf. „Wir sind nur Dienstleister“, betont Breuer und will damit sagen: Für den umwelt- und gesundheitsschädlichen Uranabbau in Ländern wie Niger, Kasachstan oder Australien sind wir nicht verantwortlich, und mit Atomkatastrophen wie Fukushima haben wir auch nichts zu tun. Tatsächlich aber landet Natur-Uran in Gronau, und der japanische AKW-Betreiber Tepco ist Kunde von Urenco. Einer von 51 in 19 Ländern.“

Im weiteren zeigt der Artikel auf, mit welchen Risiken und Problemen der unbefristete Betrieb der Uranfabrik in Gronau verbunden ist, welche Mengen Atommüll anfallen, für die immer neue Atommüll-Hallen gebaut werden. Welche Bedeutung die Uranfabrik auch für die Herstellung von waffenfähigem Uran hat und unter welchen Kontrollen sie deshalb steht. Initiativen-Vertreter kommen zu Wort; über die zahllosen Atomtransporte von und nach Gronau wird berichtet. Und Andrea Hösch berichtet, wie URENCO als Sponsor in der kommunalen Politik auftritt.

 

Gefahr der Kettenreaktion: Atombehörde und Vattenfall wollen Urteil zum Castor-Lager kippen

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernDas Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig aus dem Sommer 2013, in dem die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde, soll vom Tisch. Das wollen das Bundesamt für Strahlenschutz (Genehmigungsbehörde) und der AKW-Betreiber Vattenfall mit einen Antrag auf Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erreichen. Die Sorge: Nicht nur das Castor-Lager in Brunsbüttel könnte ohne Genehmigung dastehen. Auch für weitere Castor-Lager könnte die Aufhebung der Genehmigungen drohen.

Nach einer Verfahrensdauer von rund 10 Jahren hatte das OVG Schleswig im Sommer 2013 die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben (eine weitere Klage vor dem OVG Lüneburg über die Genehmigung für das Castor-Lager in Esenshamm ist außerdem noch anhängig). Als Gründe für diese weitreichende Entscheidung stellt das Gericht Defizite der Genehmigung in Bezug auf Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter (terroristische Angriffe) fest. Erhebliche Sicherheitsnachweise, z.B. bezüglich des Absturzes eines Flugzeuges vom Typ Airbus A-380 und des Beschusses von Behältern mit panzerbrechenden Waffen, seien nicht geführt oder falsch erbracht worden.

Bereits unmittelbar nach der schriftlichen Begründung des Urteils haben das BfS und Vattenfall angekündigt, die Zulassung der Revision zu beantragen. Unter allen Umständen soll verhindert werden, dass dieses Urteil des OVG rechtskräftig wird. Nicht nur, weil die genannten Mängel bei den Sicherheitsnachweisen bestehen, sondern auch, weil das Gericht für Dritte erheblich mehr Schutzrechte einräumt. Dies wiederum könnte in anderen atomrechtlichen Verfahren Auswirkungen auf Genehmigungen haben.

In getrennten Begründungen von zusammen fast 500 Seiten Umfang haben die dem Bundesumweltministerium unterstellte Behörde und Vattenfall entsprechende Schriftsätze verfasst, in denen sie eine Neubefassung erreichen wollen. Laut SHZ wird eine Entscheidung bereits im Frühsommer erwartet. Das aber dürfte eher fraglich sein. Denn erst im Dezember hatten BfS und Vattenfall ihre schriftlichen Begründungen vorgelegt.

Die SHZ schreibt: Mit dem Urteil des OVG Schleswig „wollen sich Betreiber und das BfS nicht abfinden“, sagt Ulrich Wollenteit, Anwalt des Brunsbütteler Anwohners, der erfolgreich gegen das Zwischenlager geklagt hatte. Mehrere hundert Seiten Unterlagen, die die Beschwerde begründen sollen, zeigten, „welch erstaunlichen Aufwand“ Vattenfall und BfS betreiben.“

Sollte das BVG die Revision zulassen, könnte es die Sache entweder selbst neu verhandeln oder aber an das Gericht in Schleswig zurück verweisen. Bereits vor einigen Jahren hatten die Kläger aus Brunsbüttel mit diesem Weg Erfolg. In der ersten Instanz hatte das OVG Schleswig die Klage abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Erst durch eine Beschwerde vor dem BVG erreichten die Kläger gegen das Castor-Lager, dass sich das OVG erneut mit der Sache befassen musste. Ergebnis war das jetzige Urteil, bei dem das Gericht erneut keine Revision zuließ.

Die Komplexität des Verfahrens hat es insgesamt in sich. Das macht die SHZ in ihrem Bericht deutlich: „Es wird nicht einfach, das Gericht davon zu überzeugen, die Beschwerde abzuweisen“, sagt Wollenteit. Dann wäre das OVG-Urteil rechtskräftig, der Kampf um das Zwischenlager aber nicht vorbei. Betreiber Vattenfall müsste eine neue Genehmigung beantragen. Und die müsste das BfS auch daraufhin prüfen, ob das Lager ausreichend gegen Abstürze großer Verkehrsmaschinen und Angriffe mit neuesten panzerbrechenden Waffen geschützt ist. Genau das hatte das OVG bemängelt. In jedem Fall könnte das Verfahren Jahre dauern.“

Bedeutsam ist, dass dieses Urteil auch für Castor-Lagerhallen an den anderen 11 Atomstandorten Folgen haben kann: „Die Sicherheitsmängel, die es in Brunsbüttel gibt, gibt es auch in den anderen Zwischenlagern – und die müssen aus meiner Sicht ausgeräumt werden“, sagt Wollenteit.“ Eine Sichtweise, die das BfS nicht teilt. Die SHZ stellt in dem Text fest: „Noch ist also unklar, ob Bürger an anderen Zwischenlagern gegen die Genehmigung klagen können – und wollen. Eine Chance hätten sie, meint Ulrich Wollenteit.“

Und nicht zuletzt ist das Ganze eine maßgebliche Panne für die Bundespolitik. Dort wird gerade für einen vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche getrommelt. Nach 40 Jahren gibt es immer noch kein Endlager für den hochradioaktiven Atommüll. Jahrelang versuchten Betreiber und Bundespolitik Gorleben als Standort durchzusetzen. Und während also ein Neustart herbei geredet wird, bei dem Gorleben immer noch eine Rolle spielt, droht jetzt das atomare Entsorgungs-Kartenhaus insgesamt zusammen zu brechen, wenn das Urteil des OVG Schleswig rechtskräftig wird.

Siehe auch:

Alles zum Thema Endlagersuche, Castor und das Urteil OVG Schleswig auf dieser Seite.

Castor-Atommüll-Lagerung: Im Namen des Volkes – Sicherheitsnachweise reichen nicht aus

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Heftige Schräglage beim Umgang mit Atommüll – Gericht sieht Sicherheitsnachweise nicht erbracht. Foto: Castorlager am AKW Brunsbüttel, Vattenfall

Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle, Deutschland, AKW Brunsbüttel, Oberverwaltungsgericht Schleswig, 2013: „IM NAMEN DES VOLKES – Der Genehmigungsbescheid … wird aufgehoben.“ Reden wir mal drüber: Während in Berlin Parteispitzen und Landesregierungen im Frühjahr/Sommer 2013 über einen vermeintlichen Neustart bei der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle verhandeln, sorgt das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig für einen Paukenschlag bei der Atommüll-Lagerung: Nach jahrelangem Rechtsstreit hebt das Gericht die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel auf.

Dort sollen die Atommüll-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen 40 Jahre lang gelagert werden. Das Gericht stellt  Defizite der Genehmigung in Bezug auf Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter (terroristische Angriffe) fest. Erhebliche Sicherheitsnachweise, z.B. bezüglich des Absturzes eines Flugzeuges vom Typ Airbus A-380 und des Beschusses von Behältern mit panzerbrechenden Waffen, seien nicht geführt oder falsch erbracht worden.

Das Urteil passte so gar nicht in die Stimmungslage der „Endlagersucher“ und „Neustarter“. Kaum eine (rot-grüne) Landesregierung mochte sich mit den Konsequenzen auseinandersetzen und sich zu den in der Sache vom Gericht vorgetragenen Mängeln äußern. Stattdessen vertagen die politisch Verantwortlichen das ganze auf den weiteren Rechtsweg: Das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde und Vattenfall als AKW-Betreiber beantragen die Zulassung der Revision gegen das Urteil. Damit ist es vorerst nicht rechtskräftig.

Die Kläger gegen das Castor-Lager Brunsbüttel brauchen Unterstützung! Hier lesen:

Eine erstaunliche ignorante Reaktionsweise von Bund und Ländern, egal welcher Regierungsfarbe. Wichtiger aber vielleicht vor dem Hintergrund der Debatte um einen vermeintlichen Neustart beim Umgang mit Atommüll und dessen Glaubwürdigkeit: Über dieses Urteil zur Lagerung hochradioaktiver Atomabfälle wird weitgehend geschwiegen – aber die Anti-Atom-Bewegung soll  über ihren Schatten springen und bei einer Endlagersuche mitmachen, deren Ende erneut Gorleben heißen kann? Irgendwas ist da merkwürdig.

Doch es kommt noch absurder: Während das OVG die Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel aufhebt, diskutiert die hohe Politik von Kiel über Berlin bis Stuttgart, dass für einen Kompromiss bei der Endlagersuche Atommüll aus dem Ausland nicht wie bisher in Gorleben, sondern an anderen Orten zwischengelagert werden soll (diese Suche hält bis heute an). Um einen solchen Kompromiss zu erreichen, schlägt der Grüne Energieminister Robert Habeck in Schleswig-Holstein im Alleingang vor,  den hochradioaktiven Atommüll aus Sellafield (England) im Zwischenlager Brunsbüttel unterzubringen. War da was?

Als gäbe es das Urteil des OVG Schleswig und die darin festgestellten Mängel gar nicht, bietet der Minister das Lager in Brunsbüttel weiter an. Und seine Behörde erklärt – eher still und dezent – auf der Homepage: “Was täte die Atomaufsicht, wenn die Genehmigung für das Zwischenlager rechtskräftig aufgehoben würde? Mit einer atomaufsichtlichen Anordnung würde das Land eine vorläufige Regelung treffen. Damit wäre sichergestellt, dass bei der Lagerung die mit der ursprünglich erteilten Genehmigung vorgeschriebenen Schutzstandards und Aufbewahrungsmodalitäten weiterhin wirksam bleiben. Somit wäre für einen Übergangszeitraum ein rechtssicherer Zustand geschaffen…“

Es gibt also nicht etwa ein Mehr an Sicherheit, Nachrüstungen oder Derartiges: Mit einer Anordnung wird der rechtssichere Zustand wieder hergestellt, den das OVG Aufgrund fehlender Sicherheitsnachweise gerade aufgehoben hat. Während dessen läuft nur 20 km von Brunsbüttel entfernt das AKW Brokdorf weiter, mit einem identischen Zwischenlager, ist gegen Flugzeugabstürze nicht gesichert und erzeugt weiter neuen Atommüll.

Das schafft Vertrauen in den staatlichen Umgang mit Atommüll und an einen wirklichen Neustart. Ehrlich!

Siehe dazu auch diese Artikel:

Dabei ist allen Beteiligten klar: Zwar betrifft dieses Urteil juristisch zunächst nur das Zwischenlager am AKW Brunsbüttel. Faktisch aber gelten die festgestellten Mängel für alle Atommüll-Zwischenlager an den 12 AKW-Standorten. Sie alle sind quasi in Serie rund um das Jahr 2005 geplant, vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt und gebaut worden. Außerdem gelten die Hallen im Norden sogar noch als etwas „sicherer“, weil die Wände und Decken stabiler gebaut wurden, als die Lagerhallen im Süden.

Diese Castor-Zwischenlager sind das Grundkonzept der derzeitigen Lagerung hochradioaktiver Abfälle aus den Atommeilern. Um das Jahr 2005 herum wurden diese Hallen genehmigt und errichtet. Als Folge des Ausstiegs aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England und mangels eines Endlagers. Verantwortlich für dieses „Konzept“ war die rot-grüne Bundesregierung mit ihrem vermeintlichen Atomkonsens Anfang der 2000er Jahre.

Die  Anti-Atom-Bewegung begrüßte das Ende der Wiederaufarbeitung im Ausland, weil damit endlich die Plutoniumproduktion eingestellt wurde. Doch statt der geforderten Stilllegung der Atommeiler, deren Entsorgung durch das fehlende Endlager nicht gesichert war, sollte der hochradioaktive Müll nun in neu zu errichtenden Hallen an den AKW-Standorten eingelagert werden.

AtomkraftgegnerInnen haben gegen den Bau dieser Zwischenlager an den AKWs protestiert und Klagen auf den Weg gebracht. Immer wieder hatten sie nach den Terroranschlägen vom September 2011 höhere Sicherheitsanforderungen für diese Lagerhallen verlangt. Meist vergeblich. Angesichts der hohen Kosten in den Gerichtsverfahren kamen die meisten Klagen nicht über die erste Instanz hinaus, weil die Initiativen das finanzielle Risiko nicht tragen konnten. Nur bei den AKWs in Brunsbüttel und Esenshamm wurden die Klagen weiter geführt.

Vor allem aus Grünen Reihen drängen PolitikerInnen die Anti-Atom-Bewegung und Umweltverbände, beim vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle mitzumachen und sich mit zwei VertreterInnen an der noch einzurichtenden 33 köpfigen Kommission zu beteiligen. Diese Kommission soll Kriterien für die dauerhafte Lagerung des hochradioaktiven Atommülls entwickeln. Mehrere Umweltverbände und der Dachverband Deutscher Naturschutz Ring (DNR) hatten das vor einiger Zeit abgelehnt. Diese hatten schon zuvor massive Kritik am zustande kommen des Gesetzes (unter weitgehender Ausklammerung der Umweltverbände) wie auch zahlreicher Vorfestlegungen geübt – ohne dass dies bei der Beschlussfassung im Bundetag berücksichtigt wurde. Eigentlich dürfte die Überraschung nun nicht sonderlich groß sein, wenn die Umweltverbände aus guten Gründen nicht mitmachen.

Atommüll-Desaster: „Modalitäten und Befindlichkeiten“ – BUND kritisiert Grüne Bundestagsabgeordnete

betreten-und-lagern-auf-eigene-gefahrDie hohe Politik drängt die Anti-Atom-Bewegung, sich an der Kommission zur Endlagersuche zu beteiligen und die beiden vorgesehenen Posten zu besetzen. Erst vor wenigen Tagen hatte die grüne Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl einen offenen Brief an die Umweltverbände geschrieben. Ein inhaltliches Zugehen auf die Verbände, die das Gesetz und sein Zustandekommen ebenso massiv kritisiert hatten, wie die darin vorgenommenen Festlegungen, war in dem Brief nicht enthalten. An den Beratungen für dieses Gesetz waren die Verbände weitgehend ausgeschlossen worden. Jetzt hat BUND Deutschland, der eine Beteiligung an der Kommission ebenso wie Greenpeace, ROBIN WOOD und viele andere Anti-Atom-Gruppen vor Wochen abgelehnt und dieses begründet hat, auf die Abgeordnete ebenfalls mit einem offenen Brief reagiert. Der findet sich jetzt hier im Anschluss in voller Länge.

„Antwort auf den offenen Brief von MdB Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis90/Die Grünen) vom 24. 1. 2014 zum Standortauswahlgesetz und zur Besetzung der „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“

Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,

Wir erlauben uns, Ihnen auf ihr Schreiben an „die Umweltverbände“ zum Standortauswahlgesetz und zur Besetzung der „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ öffentlich zu antworten.

Ausgangspunkt für ihr o.a. Schreiben ist die Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes „zur Auswahl eines Standortes für ein Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle“ (StandAG vom 23.7.2013, in Kraft ab 1.1.2014). Das Hauptanliegen Ihres offenen Briefs vom 24. Januar 2014 ist dabei, die Umweltverbände dazu zu bewegen, zwei Vertreter/innen in die Kommission nach § 3 Stand AG zu entsenden. Als wesentliche Argumente führen Sie an, man müsse aus „den eingefrorenen Schützengräben“ herauskommen und „über Schatten springen“. Es hätte sich nach Ihrer Auffassung „etwas bewegt“, die Umweltverbände würden jedoch verharren, „weil das Gesetz nicht gut genug ist“. Zugleich stellen Sie fest, die Forderung einer erneuten Befassung des Gesetzes durch das Parlament „ist nicht erfüllbar“. Ähnlich hatten Sie auch bei der Anhörung des BMU zum Entwurf des StandAG argumentiert, dass Änderungen am Entwurf deshalb nicht mehr möglich seien, weil dann ja alle vier Fraktionen zustimmen müssten.

Sie bleiben in ihrem Aufruf bezeichnenderweise auf der Ebene von Beschreibungen von Modalitäten und Befindlichkeiten. Sie gehen mit keinem Wort auf die u.a. sehr ausführlich durch die BUND Stellungnahme zum StandAG vorgetragene Kritik an vielen Einzelpunkten und an der Gesamtkonstruktion des Gesetzes ein. Kein Wort zur Frage, dass gefordert wurde, dass erst ein breiter Bürgerdialog und eine Bürgerbeteiligung über die Findung von Kriterien der Endlagersuche, die Verbindung wissenschaftlicher Beurteilung und Bürgerbeteiligung erfolgen sollen und danach erst ein Gesetz die Suche regelt. Kein Wort von unklaren und widersprüchlichen Konstruktionen von Zuständigkeiten zwischen dem Bundesamt für Strahlenschutz und einer neuen Regulierungsbehörde, des „Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung“, kein Wort, dass das Gesetz auch die Möglichkeit der Lagerung nicht wärmeentwickelnder Atomabfälle regelt.

Kein Wort von Gorleben in ihrem „Aufruf“. Die Süddeutsche Zeitung schrieb am 25.1.2014: „ Am Ende nahmen sie (die Grünen) sogar in Kauf, dass der ungeliebte Endlager-Kandidat Gorleben nicht per se ausgeschlossen wurde“. Es war und ist aber gerade den Grünen lange schon bekannt, dass seitens des BUND, Greenpeace und großen Teilen der AntiAKW-Bewegung der Standort Gorleben als „geologisch ungeeignet und politisch verbrannt“ gilt.

Dies ist also Ihr „neuartiges Angebot der Politik an die Zivilgesellschaft“. Und Sie sagen zu den Angeboten: „Man kann sie ablehnen“. Dies stellt die Geschichte insofern auf den Kopf, als seitens der Umweltverbände als Teil der „Zivilgesellschaft“ schon lange zuvor andere Vorgehensweisen, Kriterien von der Politik gefordert wurden. Doch alle diese Vorschläge, bzw. Konzepte wurden übergangen und missachtet – auch von Seiten der Grünen, die im Frühjahr 2013 mehr daran interessiert waren, mit den anderen Fraktionen ein Gesetz zu vereinbaren, als sich der Bewegung, aus der sie einstmals entstanden als Partei, zuzuwenden.

In ähnlicher Weise wurde auch im Jahr 2000 der erste Atomkonsens zum Ausstieg mit Laufzeitgarantie verabschiedet, der sich im Jahr 2010 als nicht tragfähig erwies und, nur veranlasst durch die leidensvolle Katastrophe von Fukushima, aufgehoben werden musste. Der BUND hat hierzu immer festgestellt: „dieser Konsens ist nicht unser Konsens“, ebenso wie wir immer betonen, dass dieser Atommüll nicht „unser“ Atommüll ist, sondern der der Atomkonzerne, die sich, begünstigt durch jahrzehntelanges Protegierens durch verschiedenste Regierungen, nicht um dessen Beseitigung, bzw. gefahrlosen Einlagerung kümmern mussten. 2

Gründe, gegenüber politischen (Nicht-) Entscheidungen vorsichtig und skeptisch, bzw. weiter kritisch zu sein, gibt es genug. So auch hier. Warum soll man sich also in die Arena der „Kommission“ begeben, wenn von vornherein die Spielregeln, die Rahmenbedingungen so sind, dass man sich seitens der Umweltverbände auf grundlegende Ausgangspositionen einlassen muss, die seit Jahrzehnten nicht die unsrigen sind? Wir dürften dort unsere lange bekannten Positionen erneut vortragen ohne etwas an der Beschlusslage ändern zu können. Am Ende „entscheiden Mehrheiten“, wie Sie immer betonen. Aber die entscheidende Frage dabei ist, wie die Voraussetzungen für diesen Mehrheitsentscheid in der Kommission getroffen wurden.

Warum sollten wir ausgerechnet nun ein „Angebot“ auch der „grünen“ Politik annehmen, obwohl schon bei der Schaffung des Gesetzes die Positionen der Umweltverbände und auch der AntiAKW- Bewegung in den entscheidenden Passagen weitgehend ignoriert wurden, indem u.a. Gorleben eben als möglicher Standort aufgenommen und diese Festlegung noch nicht einmal relativiert wurde? Warum sollen nun die „Umweltverbände“ ein „Angebot“ auch der „grünen“ Politik annehmen, dessen Gesetzes-Entwurf die Frage der Finanzierung von Suche und Betrieb des Atommülllagers ignoriert und die Bürgerbeteiligung weitgehend auf moderierte Dialogforen und Bürgerversammlungen als Feigenblatt für „Öffentlichkeitsbeteiligung“ reduziert?

Richtig! Angebote kann man ablehnen. Besonders, wenn sie begründet misstrauisch machen. Es ist das gute Recht der (grünen) Politik von bisherigen Positionen abzuweichen. Es ist genauso das gute politische Recht der Umweltverbände und der Initiativen, dem nicht weiter zu folgen. Wenn Sie meinen, dass wir an anderer Stelle das Wort ergreifen werden, dann haben Sie dies richtig erkannt, das tun wir schon lange, ob die Grünen zuhören oder nicht.

Die „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ wird öffentlich tagen. Und sie wird auch unsere Fachausarbeitungen und Stellungnahmen wahrnehmen, die wir von außen, aber nicht nur gegenüber einer Kommission mit beschränkter Entscheidungskraft, weiter vortragen werden.

Am Ende Ihres Briefes rufen Sie aus: „Ein Neuanfang braucht Bewegung“ und „ich bitte euch, bewegt euch“. Doch warum sollten wir den Grünen hier folgen, wenn diese bisherige gemeinsame Positionen klar verlassen haben. Wir fordern Sie auf, zunächst auf die umfassende Kritik des BUND am StandAG einzugehen, anstatt diesen Brief zu verfassen, der sich in keiner Weise mit den von uns und dem größten Teil der Anti-AKW-Bewegung vorgetragenen Argumenten ehrlich auseinandersetzt. Dort finden Sie die Gründe, warum insbesondere der BUND, Greenpeace und andere sich nicht an der Besetzung der Kommission beteiligen wollen.

Wir sind die Bewegung, die Bewegung für einen sofortigen (!) Atomausstieg und für eine Suche nach einem Atommülllager, dessen Auswahl wissenschaftlich begründet und mit breiter Bürgerbeteiligung durchgeführt wird.“

  • Prof. Dr. Hubert Weiger – Bundesvorsitzender des BUND; Landesvorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern
  • Thomas Dersee, Vorsitzender der BUND Atom- und Strahlenkommission (BASK)
  • Dr. Werner Neumann, BUND Wiss. Beirat, Sprecher AK Energie, Mitglied in der BUND BASK
  • Claudia Baitinger, BUND Wiss. Beirat, Sprecherin AK Immissionsschutz, Mitglied in der BUND BASK
  • Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake, Mitglied in der BUND BASK
  • Sebastian Schönauer, BUND Wiss. Beirat, Sprecher AK Wasser; stv. Vorsitzender Bund Naturschutz in Bayern, Mitglied des Präsidiums des Deutschen Naturschutzrings (DNR)

Positionen und Stellungnahmen des BUND:

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