NDR erklärt Stilllegung von Atomkraftwerken

Wegen enormer Sicherheitsprobleme verzögert sich der Ausbau des Atommülllagers Schacht Konrad immer wieder: Hier soll der leicht- und mittelaktive Atommüll hin, der beim Abriss der Atomkraftwerke entsteht. Foto: BfS

Der NDR erklärt in diesem Artikel die Grundzüge, wie das formale Verfahren zur Stilllegung von Atomkraftwerken läuft: „Vom Meiler zur grünen Wiese – Wie läuft das? Der Energiekonzern Vattenfall will das schleswig-holsteinische Atomkraftwerk Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) abreißen.“ (siehe auch hier) „Der AKW-Betreiber reichte am Donnerstag einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Kieler Energiewende- und Umweltministerium ein. Viele Bürger und Bürgerinnen hoffen jetzt, dass von dem 60 Meter hohen Reaktor bald nichts mehr zu sehen ist. Der Rückbau ist jedoch aufwendig und dauert Jahrzehnte.“ Mehr zu Vattenfall und dem Rückbau in Brunsbüttel hier.  Was Vattenfall mit dem AKW Krümmel vor hat, hier.

Welche Probleme es dabei mit dem Atommüll gibt, ist hier zu lesen. Und auch hier.

Vattenfall – AKW Krümmel soll wieder ans Netz?

Stilllegung wird weiter verzögert – pokert Vattenfall um eine erneute Inbetriebnahme des AKW Krümmel? Foto: Dirk Seifert

Heute hat der Atomkonzern Vattenfall unter Bedingungen den Antrag für den Rückbau des AKW Brunsbüttel gestellt. Für das ebenfalls stillgelegte AKW Krümmel wird Vattenfall nach eigenem Bekunden aber in nächster Zeit keinen Antrag stellen. Das Unternehmen wartet das Ergebnis seiner Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Weltbankgericht in Washington ab. Laut Presseberichten soll Vattenfall über eine Milliarde Euro als Entschädigung für die Stilllegung der AKWs Krümmel und Brunsbüttel einklagen wollen.

Der NDR berichtet: „Das Kernkraftwerk nehme eine Sonderstellung ein, heißt es aus dem Unternehmen. Der Hintergrund: Nach dem Brand in dem als „Pannenmeiler“ bundesweit bekannt gewordenen AKW im Jahr 2007 wurden Millionensummen investiert. Jetzt hofft Vattenfall wegen der zwischenzeitlich beschlossenen Energiewende und dem damit verbundenen Atomausstieg auf eine Entschädigungszahlung.“

Bis zu einer Entscheidung der Gerichte will Vattenfall am AKW Krümmel nun nichts weiter unternehmen, um die Stilllegung voranzutreiben. Auch wenn Vattenfall offiziell auf Entschädigung klagt: Würden die Klagen für den Atomkonzern erfolgreich verlaufen, würden dem deutschen Steuerzahler horrende Entschädigungszahlungen ins Haus stehen. Die Bundesrepublik Deutschland müsste den Atomkonzern Vattenfall dann auszahlen – oder aber das Atomgesetz ändern und die Stilllegung des AKW Krümmel zurück nehmen.

Für diesen Moment will Vattenfall offenbar vorbereitet sein und daher werden im AKW Krümmel keine Maßnahmen ergriffen, die eine Wiederinbetriebnahme verhindern würden.

Vattenfall stellt Bedingungen für den Rückbau des AKW Brunsbüttel – Sicherheitsprobleme im Schacht Konrad werden ignoriert

So geht Vattenfall mit Atommüll um. Verrostetes Atommüllfass aus dem AKW Brunsbüttel.

Der Atomkonzern Vattenfall hat heute für das stillgelegte AKW Brunsbüttel einen Antrag auf Rückbau bei der zuständigen Atomaufsicht in Schleswig-Holstein eingereicht. Gleichzeitig hat der Konzern angekündigt, diesen Antrag zurückzuziehen, wenn bis 2018 kein Endlager für den leicht- und mittelaktiven Atommüll zur Verfügung steht. Damit dokumentiert Vattenfall erneut: Sicherheit ist weder beim Betrieb von Atomkraftwerken noch beim Umgang mit Atommüll relevant.

In Sachen Stilllegung des AKW Krümmel berichtet der NDR: „Für den Meiler in Krümmel (Kreis Herzogtum Lauenburg) will Vattenfall vorerst keine Rückbau-Genehmigung beantragen. Das Kernkraftwerk nehme eine Sonderstellung ein, heißt es aus dem Unternehmen. Der Hintergrund: Nach dem Brand in dem als „Pannenmeiler“ bundesweit bekannt gewordenen AKW im Jahr 2007 wurden Millionensummen investiert. Jetzt hofft Vattenfall wegen der zwischenzeitlich beschlossenen Energiewende und dem damit verbundenen Atomausstieg auf eine Entschädigungszahlung.

Vattenfall ignoriert sicherheitsbedingte Verzögerungen beim Ausbau im Schacht Konrad

Derzeit ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) dabei, das im Schacht Konrad in Salzgitter geplante Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle auszubauen. Für viele hunderttausend Jahre soll hier die strahlende Hinterlassenschaft von Vattenfall und Co dauerhaft von der Umwelt abgeschlossen werden. Dabei kommt es immer wieder zu Verzögerungen. Nach heutigem Stand soll mit dem Probebetrieb frühestens im Jahr 2019 begonnen werden, der eigentliche Einlagerungsbetrieb kann dann ab 2024 beginnen. (Siehe dazu ausführlich hier). Klar sollte eigentlich allen Beteiligten sein: Angesichts der enormen Gefahren, die vom Atommüll ausgehen, darf es bei Sicherheitsfragen keinerlei Rabatt geben. Das Desaster im Atommülllager ASSE II, das einzustürzen und voll Wasser zu laufen droht, macht das mehr als nur deutlich.

Vattenfall, aber auch die anderen Atomkonzerne, beklagen seit längerem die Verzögerungen beim Ausbau von Schacht Konrad. Für sie sind nicht Sicherheitsprobleme ein Problem, sondern der Präsident Wolfram König, Mitglied der Grünen. König hatte sich in seiner Zeit als Staatssekretär beim Umweltministerium in Sachsen-Anhalt  in den 90er Jahren massiv gegen die Einlagerung von Atommüll in dem maroden Salzstock von Morsleben ausgesprochen. Gegen erhebliche Sicherheitsbedenken, dass der Salzstock in Morsleben einbrechen könnte, hatte die damalige Bundesumweltministerin Angela Merkel die weitere Einlagerung des Atommülls durchgesetzt. Das wurde erst durch ein Gericht gestoppt, nachdem es zu Deckeneinstürzen gekommen war. Morsleben musste schließlich auf Kosten der SteuerzahlerInnen für mehrere Milliarden Euro saniert werden! Seit dieser Auseinandersetzung ist Wolfram König bei der Atomindustrie in Ungnade gefallen.

Wenn Vattenfall jetzt droht, den Rückbau des AKW Brunsbüttel davon abhängig zu machen, dass bereits 2018 der Atommüll zum Schacht Konrad transportiert werden kann,  ist eines klar: Sicherheitsfragen spielen für Vattenfall keine Rolle. Es ist eine Unverfrorenheit, wie sich Vattenfall hier positioniert (zu den Hintergründen siehe auch hier) und das Bundesamt für Strahlenschutz unter Druck setzt.

Vattenfall hätte eigentlich gute Gründe, beim Umgang mit Atommüll und der Atomenergie kleinlaut zu sein. Nicht nur wegen zahlreicher Sicherheitsmängel in den AKWs Krümmel und Brunsbüttel, die ja deswegen seit 2007 abgeschaltet waren. Erst im März 2012 wurden bei Vattenfall in Brunsbüttel komplett durchgerostete Atommüllfässer entdeckt.

Politische Entscheidungen überschatten auch das Genehmigungsverfahren beim Schacht Konrad – Gerichte haben Sicherheitsüberprüfungen verweigert

Ungeachtet der Probleme beim Ausbau von Schacht Konrad gibt es allerdings erhebliche weitere Sicherheitsbedenken. In dem Genehmigungsverfahren für den Schacht Konrad haben immer wieder auch politische Auseinandersetzungen zwischen SPD, Grünen und der CDU eine erhebliche Rolle gespielt.

Ursula Schönberger von der AG Schacht Konrad: „Immer wieder regierte der damalige Bundesumweltminister Töpfer per atomrechtlicher Weisungen in das KONRAD-Verfahren hinein. So erzwang er die Auslegung der Planunterlagen ebenso wie die Einberufung des Erörterungstermins trotz erheblicher fachlicher Bedenken seine niedersächsischen Amtskollegin.“

Höhepunkt des politischen Geschacheres um Schacht Konrad waren die Atom-Konsensverhandlungen zwischen der rot-grünen Bundesregierung und den Atomkonzernen. SPD und Grüne erklärten noch 1999, dass sie den Schacht Konrad nicht für genehmigungsfähig hielten, einigten sich aber mit den Energiekonzernen im Atomkonsens darauf, KONRAD doch zu genehmigen.  Im Jahr 2002 sorgte der niedersächsische Umweltminister Jüttner  (SPD) dafür.

Zahlreiche Städte und Gemeinden, aber auch Umweltorganisationen und Gewerkschaften kritisierten die erheblichen Sicherheitsprobleme und klagten schließlich gegen die Genehmigung. Vor allem der Nachweis der Langzeitsicherheit und das Risiko von Wassereinbrüchen waren zentrale Kritikpunkte.  Doch in wesentlichen Fragen lehnten sowohl das Oberverwaltungsgericht Lüneburg als auch das Bundesverfassungsgericht die Befassung mit den Sicherheitsrisiken ab. Die Klage der Stadt Salzgitter wurde gar nicht erst zugelassen. Dem privaten Kläger teilten beide Gerichte schließlich mit, dass die heute Lebenden kein Recht auf den Schutz künftiger Generationen gerichtlich geltend machen können. „Es gibt kein Recht auf Nachweltschutz“ – so die Rechtsprechung von OVG und Bundesverfassungsgericht. Gemeint ist: Wassereinbrücke, Freisetzung von Radioaktivität in der Zukunft könnten heute nicht beklagt werden!

Auch in Berlin – Vattenfall (und Gasag) mauern

Wann endlich wird Vattenfall in Berlin (Hamburg und in der Lausitz) demontiert? Foto: Dirk Seifert

Ein Unternehmen – eine Haltung: Die Welt titelt „Energieunternehmen Gasag und Vattenfall mauern“ und eröffnet mit: „Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) hat den Energiekonzernen Gasag und Vattenfall vorgeworfen, im geplanten Verfahren zur Neuvergabe der Gas- und Stromnetze Daten zurückzuhalten. Der Senat werde das nicht akzeptieren. Daher habe er die Bundesnetzagentur als Mediator eingeschaltet, sagte Nußbaum am Donnerstag. Vattenfall wies die Vorwürfe zurück.“

Ob die Bundesnetzagentur als Mediator nun wirklich geeignet ist, darf in Zweifel gezogen werden. In Hamburg kennt man aber genau diese Haltung von Vattenfall. Haltung? Nein, genauer muss man sagen: Prinzip! Mauern, um die wirtschaftlichen Unternehmens-Interessen durchzusetzen, die mit Energiewende, mit Klimaschutz und den Interessen der BürgerInnen absolut nichts zu tun haben! Aber: In Berlin stehen die SPD und große Teile des Abgeordnetenhauses und der Landesregierung zumindest kritisch gegen Vattenfall. In Hamburg hat sich die allein regierende SPD mit Vattenfall ins Bett gelegt.

Mit negativen Folgen für die Energiewende, das Klima und die BürgerInnen.

Beispiel: neues Kraftwerk Wedel

Beispiel: Atomaustieg und die AKWs Brunsbüttel und Krümmel

Beispiel: Vattenfall – kein Partner für Hamburg

Beispiel: Lausitz und Braunkohle

Stilllegung und Atomgesetz – Schleswig-Holsteins Änderungswünsche

Die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein will mit einer Initiative im Bundesrat das Atomgesetz ändern. Die Drucksache zum Antrag finden Sie hier (PDF). Über die Länderkammer will sie erreichen, dass AKW-Betreiber innerhalb einer festgelegten Frist das atomrechtliche Stilllegungsverfahren einleiten müssen, wenn der Reaktor abgeschaltet wird. Derzeit ist das nicht geregelt und der Betreiber ist nicht gezwungen, Maßnahmen zur dauerhaften Stilllegung zu ergreifen. Diese Maßnahme der Landesregierung macht Sinn.

Außerdem will die Landesregierung mit der Atomgesetzänderung erreichen, dass nur noch der so genannte Rückbau zur „grünen Wiese“ als Stilllegungsvariante zugelassen wird, der sogenannte „Einschluss“ aus dem Gesetz gestrichen wird. Diese Maßnahme ist nicht unumstritten, denn der Rückbau erfordert eigentlich auch die klare Ansage, was denn mit dem Atommüll geschehen soll. Da es an einer sicheren dauerhaften Lagermöglichkeit bis heute fehlt, kommt ein Abtransport aber nicht in Frage. Mehr dazu auf dieser Seite.

×