Atomkraftwerke: Kommt die Stilllegung per Gericht?

Kommt die Abschaltung per Gericht? Foto: AKW Grohnde, Dirk Seifert
Kommt die Abschaltung per Gericht? Foto: AKW Grohnde, Dirk Seifert

Kommt der Atomausstieg per Gerichtsbeschluss? Klagen gegen den Betrieb der noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke könnten derzeit gute Chancen auf Erfolg haben. Der Grund: Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Atommülllager am AKW Brunsbüttel, mit dem die Genehmigung aufgehoben wurde, weil zahlreiche Sicherheitsnachweise nicht oder falsch erbracht worden waren. Zuvor hatte in einem Revisionsverfahren das Bundesverwaltungsgericht in der gleichen Sache in seinem Urteil weitreichende Klagerechte (PDF) für betroffene AnwohnerInnen eingeräumt: „Soweit die Behörde Schadensvorsorge für erforderlich hält, steht dem Drittbetroffenen ein entsprechender Genehmigungsabwehranspruch zur Verfügung, wenn er einen hinreichend wahrscheinlichen Geschehensablauf vorträgt, bei dem trotz der getroffenen Vorsorge eine Verletzung in seinen Rechten möglich erscheint.“ (Seite 24, RN 33 des Urteils  BVerwG 7 C 39.07, hier zum download als PDF von diesem Server). Das eröffnet große Möglichkeiten und Chancen, um Atomreaktoren per Gerichtsbeschluss abschalten zu lassen.

Allerdings: Das OVG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Derzeit versuchen Vattenfall als Betreiber des AKW Brunsbüttel und die Genehmigungsbehörde Bundesamt für Strahlenschutz das Urteil mit einer Klage auf Zulassung einer Revision zu Fall zu bringen. Aber klar ist auch: Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren die Rechte für AnwohnerInnen immer mehr verbessert.

Im Verfahren gegen die Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel wurde im Sommer 2013 vom Gericht festgestellt, dass ein ausreichender Sicherheitsnachweis zum Schutz gegen Terrorangriffe nicht erbracht wurde. Das gilt umso mehr bei den Atomkraftwerken. Weder gegen einen gelenkten Flugzeugabsturz z.B. des Typs A380, noch gegen den Beschuss mit modernen panzerbrechenden Waffen, sind die Atommeiler ausgelegt. Weil das so ist, werden von Betreibern und Atomaufsichtsbehörden in Zusammenarbeit mit dem Bund zahlreiche (geheime) Maßnahmen zur Terror-Abwehr durchgeführt . Derzeit z.B. werden alle Dachflächen der Atommeiler mit Gerüsten ausgestattet, die die Ladung eines Hubschraubers samt mit Panzerfäusten bewaffneten Terror-Kommandos verhindern sollen. Maßnahmen also, die möglicherweise behindern, aber letztlich einen Beschuss nicht verhindern können.

All dies sind Maßnahmen der Schadensvorsorge und daher laut BVervG für Drittbetroffene beklagbar! Und das mit guten Chancen, denn all die Maßnahmen, die derzeit zur Gefahrenabwehr von Behörden angeordnet werden, können das zentrale Problem nicht beseitigen: Gegen einen Beschuss mit modernen Panzer-Waffen oder einem gelenkten Absturz ist kein Atomreaktor gefeit.

Das öffentlich-rechtliche TV-Magazin „Frontal 21“ hatte dazu vor wenigen Tagen einen ausführlichen und gut recherchierten Beitrag gesendet. Darin nahm auch ein renomierter Verfassungsschützer Stellung. Frontal 21 fasst zusammen: ”Jetzt müssen alle Atomanlagen auf die Probe gestellt werden.” Atomkraftwerke müssten gegebenenfalls nachgerüstet oder stillgelegt werden, um die Grundrechte der Bürger zu schützen.” Auch ein Rüstungsexperte kommt zu Wort. Der verdeutlicht, welche hohe Durchschlagskraft moderne Panzer-Waffen heute haben und wie leicht sie zu beschaffen sind.

Eine Frage drängt sich auf: Warum eigentlich handeln die Atomaufsichtsbehörden nicht und schalten die Atommeiler wegen dieser gravierenden Sicherheitsmängel nicht ab?

Atomanlagen und das Risiko von Terrorangriffen – Illegaler Betrieb von Atomkraftwerken

AKW-Brokdorf-April2013-DirkSeifert05„“Jetzt müssen alle Atomanlagen auf die Probe gestellt werden.“ Atomkraftwerke müssten gegebenenfalls nachgerüstet oder stillgelegt werden, um die Grundrechte der Bürger zu schützen.“ Das ist das Fazit eines Berichts des Magazins Frontal 21.  In dem hervorragend recherchierten Bericht wird das Urteil des OVG Schleswig vom Sommer 2013 aufgearbeitet und seine Brisanz für alle deutschen Atomanlagen dargestellt. Das Gericht hatte die Genehmigung für das Lager mit hochradioaktiven Brennelementen am AKW Brunsbüttel aufgehoben, weil Sicherheitsnachweise entweder nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht waren. Darüber berichtet Frontal 21 und auch auf dieser Seite ist das mehrfach dargestellt worden (siehe unten). Kein (deutsches) Atomkraftwerk ist gegen (gelenkte) Flugzeugabstürze oder gegen moderne panzerbrechende Waffen ausreichend gesichert. Das Urteil des OVG könnte gravierende Auswirkungen bis hin zur Abschaltung aller Atomkraftwerke in Deutschland haben. Daher versuchen die Genehmigungsbehörde (Bundesamt für Strahlenschutz) und der Brunsbüttel-Betreiber Vattenfall, das Urteil zu Fall zu bringen.

Die Autoren Steffen Judzikowski und Christian Rohde tragen eine Vielzahl hochkarätiger Stellungnahmen von Fachleuten, einem Verfassungsrechtler, einem Rüstungsexperten und sogar dem Richter des OVG Schleswig zusammen. Der Bericht zeigt, wie gravierend die Mängel bei der Auslegung der Atomkraftwerke und Castor-Lager angesichts der Zerstörungskraft moderner Waffen sind. Die im Bericht genannte Expertin Oda Becker hatte mit ihrer gutachterlichen Stellungnahme im Verfahren vor dem OVG diese Mängel aufgezeigt (hier zum download: Atommülllager AKW Brunsbüttel – Gutachten zeigt massive Sicherheitsmängel).

Konkret erklärte das OVG zum Castor-Lager in Brunsbüttel, dass die Sicherheit der Anlage nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Im Zentrum dabei stand: Sowohl der gezielte Absturz von Großraum-Flugzeugen wie des A380 als auch moderne panzerbrechende Waffen und deren Durchschlagskraft wurden unzulänglich bei der Genehmigung berücksichtigt. Nicht nur die Durchschlagskraft bei Panzerfäusten ist deutlich erhöht, auch deren Nachladefähigkeit ist verbessert, so dass in kurzer Zeit häufiger auf z.B. einen oder auf mehrere Castorbehälter (oder auch eine Reaktorkuppel) geschossen werden kann. Dadurch würde erheblich mehr Radioaktivität freigesetzt werden können. Außerdem hatte das Gericht bemängelt, dass unzureichende Eingriffswerte zu Grunde gelegt wurden. Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung müssten frühzeitiger erfolgen. Auch das ein Grund, warum das Gericht die Genehmigung aufhob.

Völlig zutreffend berichtet Frontal 21 über diese Sachverhalte. Zutreffend ist auch: Die vom Gericht festgestellten Mängel bestehen praktisch auch bei allen anderen Castor-Lagern und erst recht bei den Atomkraftwerken. Gegen moderne Waffen oder Flugzeug-Abstürze sind sie nicht gesichert.

Atomrechtlich ist hier der Begriff des Riskos bzw. Restrisikos von zentraler Bedeutung. Weil es sich um ein ernst zu nehmendes Risiko handelt, müssen zum Schutz der Bevölkerung Maßnahmen ergriffen werden. Betrieber und Aufsichtsbehörden haben in den Jahren nach den Terroranschlägen vom 9. September in den USA – unter strenger Geheimhaltung – zwar diverse Schutz-Maßnahmen angeordnet. Aber ein Angriff auf die Reaktorkuppel eines Atomkraftwerks kann damit kaum ausgeschlossen werden und die modernen Waffen würden im Falle eines Angriffs diese durchschlagen. Die Folge könnte die Zerstörung von Sicherheitssystem und Kühlleitungen sein und in der Folge der atomare Super-GAU.

Wirklich wirksamen Schutz könnte es nur geben, wenn die Betonkuppeln der Atommeiler derart verstärkt würden, dass weder Flugzeuge noch panzerbrechende Waffen sie durchschlagen könnten. Eine solche Nachrüstung aber wäre zu teuer. Dann müssten die Atomkraftwerke stillgelegt werden.

Doch genau diese Konsequenz wollen sowohl die Betreiber als auch die Aufsichtsbehörden offenbar nicht ziehen.

Während die Rechte von Dritten/AnwohnerInnen in den letzten Jahren durch die Gerichte immer mehr gestärkt wurden, wird seitens der Politik versucht, diese Möglichkeiten zu beschneiden und einzuschränken. Mit dem Hinweis auf Anti-Terror-Maßnahmen werden Informationen über Sicherungsmaßnahmen geheim gehalten und so einer unabhängigen (gerichtlichen) Prüfung immer mehr entzogen.

Geheimschutzsache: AKW-Dächer werden gegen Terrorangriffe gesichert

Neu: Lattengerüst gegen Terror-Hubschauer am AKW Brokdorf.
Neu: Lattengerüst gegen Terror-Hubschrauber am AKW Brokdorf.

Derzeit sollen alle Dachflächen von Gebäuden der noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke gegen Terrorangriffe mit Hubschraubern gesichert werden. Das geht aus einer Mitteilung der Atomaufsicht in Schleswig-Holstein hervor. Dieser Blog informierte bereits vor einigen Tagen über die entsprechenden Maßnahmen am AKW Brokdorf. Die SHZ berichtet nun: „Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) weist auf Anfrage darauf hin, dass alle deutschen Kernkraftwerke über ein umfassendes Sicherungs- und Schutzkonzept gegen Einwirkungen Dritter verfügen. „Zusätzlich zu den vorhandenen Maßnahmen werden ergänzende Sicherungseinrichtungen auf Dachflächen installiert“, ergänzt Pressesprecherin Nicola Kabel.“ Auf den Dachflächen werden Stangen-Konstruktionen montiert. Damit soll verhindert werden, dass Hubschrauber auf ihnen landen können, aus denen heraus Terrorkommandos z.B. mit modernen Panzerfäusten auf die Reaktorkuppel schießen.

Für Karsten Hinrichsen von der Initiative „Brokdorf-akut„, der über diese Schutzmaßnahmen am AKW Brokdorf vor einigen Tagen die Öffentlichkeit informierte,  ist die jetzige Maßnahme am AKW Brokdorf eher fragwürdig: “Wer sich den Baukomplex des AKW Brokdorf vergegenwärtigt, kann sich über die Sinnhaftigkeit dieser Abwehrmaßnahme nur wundern; denn dadurch sind ja die vielfältigen Möglichkeiten terroristischer Angriffe aus der Luft keineswegs beseitigt.”

Laut dem Bericht der SHZ betont die Atombehörde in Kiel: „Weitergehende Einzelheiten zu diesen Sicherungseinrichtungen könnten aus Geheimschutzgründen nicht dargelegt werden, um Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden.“ Die Sprecherin fügte hinzu: „Es gibt zurzeit keinen konkreten Anlass, aber es findet eine ständige Optimierung nach Stand von Wissenschaft und Technik statt.“

Ausschluss der Öffentlichkeit: Sicherungsmaßnahmen können nicht überprüft werden

Dennoch: Derartige Maßnahmen sind erforderlich, weil moderne Panzerfäuste eine enorme Durchschlagskraft haben und offenbar auch eine Reaktorkuppel durchschlagen können. Dahinter könnten dann wichtige Sicherheitssysteme wie z.B. das Kühlsystem beschädigt werden und damit zur Atomkatastrophe führen. Mit der Errichtung von Abwehrsystemen räumen die Betreiber und Behörden ein, dass dieses Risiko nicht ausgeschlossen werden kann.

Diese Problematik ist natürlich hochbrisant. Auch rechtlich. Das OVG in Schleswig hatte im Sommer 2013 die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brokdorf aufgehoben. Grund: Die Sicherheitsnachweise vor allem gegen Flugzeugabstürze und den Einsatz panzerbrechender Waffen waren nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht worden.

Vor Gericht hatte die Gutachterin Oda Becker in einer Stellungnahme ausführlich dargelegt, dass die Auslegung gegen diese Form von Angriffen auf ein Castor-Atommülllager völlig unzureichend ist. Hier zum download als PDF.

In dem Verfahren spielte auch eine Rolle, dass die Behörden aus „Geheimschutzgründen“ über Sicherheitsmaßnahmen gegen Terrorangriffe selbst das Gericht nicht informierte – geschweige denn die Öffentlichkeit. Ob die getroffenen Maßnahmen tatsächlich einen erhöhten Schutz darstellen, kann daher unabhängig oder von AnwohnerInnen überhaupt nicht mehr überprüft werden. Damit werden immer mehr sicherheitsrelevante Aspekte beim Betrieb von Atomanlagen einer kritischen Debatte und auch gerichtlichen Überprüfungen entzogen.

Debatte und Tagung: Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang

cropped-cropped-Gorleben-Castor-November-2012014.jpgWas tun mit dem Atommüll, der landauf landab und in jedweder Form an AKW-Standorten, in alten Atomforschungsanlagen, in so genannten Zwischenlagern oder gar als Wertstoff getarnt in viel zu großen Mengen rumliegt und nichts als Probleme macht? Über dieses Thema diskutiert die Anti-Atom-Bewegung auf einer Tagung am 28. und 29. März in Berlin unter dem Titel: „Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang“ (hier der Programmflyer als PDF). Siehe auch auf der Seite des Dachverbands der Naturschutz- und Umweltverbände: Deutscher Naturschutz Ring.

Die Bundesregierung und die Grünen haben im letzten Jahr ein Gesetz für die Suche nach einem so genannten Endlager für hochradioaktiven Atommüll gemacht und sich selbst gefeiert. Von Neustart, weißer Landkarte, Ergebnissoffenheit, historisch und all sowas war die Rede. Gemeint war: Endlich sollte zum ersten Mal über eine Alternative zu Gorleben als Standort nachgedacht werden, ohne allerdings Gorleben von der Liste der möglichen Standorte zu streichen.

Die Politik zwischen Bundesländern, Bundesregierung und Bundestag genügte bei diesem Prozess zur Gesetzgebung wieder einmal sich selbst: Die Umweltbewegung hatte man lieber nicht beteiligt. Dabei ist vor allem sie es, die seit Jahrzehnten mit ihrem Widerstand dafür gesorgt hat, dass im Windschatten ihrer Forderung nach sofortiger Stilllegung dieser unverantwortlichen Technologie, höhere Sicherheitsstandards realisiert wurden. Und trotzdem hat es serienweise Schlampereien im Umgang mit der Atomenergie und ihren strahlenden Hinterlassenschaften gegeben.

Bis heute gibt es keine Atommüllentsorgung und Gorleben ist heute für viele der Inbegriff von Lügen, Tricksereien und Verharmlosung des Atommüll-Desasters. Gorleben ist nur ein anderes Wort für den Versuch mächtiger Wirtschafts- und Machtinteressen gegen alle Sicherheitsbedenken einen ungeeigneten Standort durchzusetzen und Wissenschaft für diesen Zweck zu instrumentalisieren.

Offiziell geht es derzeit darum, dass die Umweltbewegung zwei Sitze in der mit dem Endlagersuchgesetz beschlossenen Kommission besetzen soll, die Kriterien für ein Endlager für hochradioaktive Stoffe diskutieren soll. Kirche, Wirtschaft, Gewerkschaften und eben auch Umweltverbände sollen das mit je zwei VertreterInnen debattieren. Ihnen zur Seite gestellt werden außerdem acht WissenschaftlerInnen. Die Umweltverbände lehnen das bislang ab, weil sie das Zustandekommen des Gesetzes, die darin erfolgten Festlegungen und noch einige Dinge mehr kritisieren. Besser: Sie sehen für einen gesellschaftlichen Konsens keine wirkliche Chance mit diesem Gesetz, das von oben nach unten die Dinge regeln will.

Die Tagung Ende März, die mit Absicht kontrovers angelegt ist, soll das unterstreichen und einen Hinweis geben, was alles in der Debatte über einen vertretbaren Umgang mit dem insgesamt vorhandenen Atommüll zu beachten und zu klären ist. Da geht es nicht nur um die vermeintliche Endlagerung hochradioaktiver Abfälle, wie es die Berliner Politik mit ihrem Endlagersuchgesetz regeln will. Auch beim leicht- und mittelaktiven Atommüll häufen sich Probleme, gibt es massive Sicherheitsmängel oder werden enorme Atommüllmengen einfach ausgeblendet. Ebenso bestehen enorme Risiken bei der Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle.

Und es gibt gravierende Differenzen und unterschiedliche Auffassungen, wie ein vertrauenswürdiger Prozess aussehen kann, der zu einer gemeinsamen gesellschaftlichen Entscheidung über eine dauerhafte Lagerung radioaktiver Abfälle führt. Stattdessen immer wieder: Wirklicher Dialog und Bürgerbeteiligung werden nicht gesucht, bestenfalls gibt es Informationen – aber keine Mitsprache.

All das will die Tagung sichtbar machen und die unterschiedlichen Akteure darüber in die Debatte bringen. Ein Auftakt und ein Hinweis an die Politik, wie es vielleicht besser gehen könnte, wenn man die Atommüllproblematik in einem gesellschaftlichen Konsens regeln will.

Nach dem Atomgesetz werden die Atomkraftwerke bis 2022 abgeschaltet. Was bleibt, ist der über Jahre angesammelte radioaktive Müll. Wohin damit? Diese Frage wird uns und die kommenden Generationen noch lange beschäftigen. Grund genug für eine große gesellschaftliche Debatte. Am Freitag und Samstag, 28. – 29. März 2014, findet in Berlin im Umweltforum Auferstehungskirche dazu eine Tagung von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen unter der Federführung des Deutschen Naturschutzrings (DNR) statt.

Im vergangenen Jahr hat der Deutsche Bundestag das Standortauswahlgesetz verabschiedet. Eine „Kommission zur Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ soll die Suche für ein „Endlager“ begleiten. Umweltverbände und Bürgerinitiativen beraten momentan, ob und unter welchen Bedingungen sie bereit sind, in dieser Kommission mitzuwirken.

Wie auch immer eine solche Mitwirkung aussehen könnte: Eine Kommission genügt nicht. Ohne eine öffentliche Debatte über den Umgang mit der strahlenden Hinterlassenschaft einer verfehlten Energiepolitik wird es keine dauerhafte Lösung geben können.

Dazu wird unsere Tagung wichtige Impulse geben. Sie wird die akuten Gefahren des Atommülls – und zwar nicht nur des hochradioaktiven – aufzeigen und Raum für Debatten über den Umgang damit bieten. Die positiven und negativen Erfahrungen beim Suchverfahren für Tiefenlager von Atommüll in der Schweiz sollen ebenso Berücksichtigung finden, wie Vorschläge für eine verständigungsorientierte und demokratische Atommüllpolitik und den damit verbundenen Strukturen.

Programm

Freitag, 28.3.14

  • 19:00 h – Eröffnung und Einführung
    Prof. Dr. Hartmut Vogtmann, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR)
  • 19:15 h – Podiumsdiskussion
    Atommüll-Kommission und die Beteiligung der Umweltverbände und Bürgerinitiativen
    Moderation: Jörg Sommer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Umweltstiftung
    Teilnehmende: Jochen Stay, .ausgestrahlt; Thomas Breuer, Greenpeace; Martin Donat, BI Lüchow-Dannenberg; Jochen Flasbarth, Staatssekretär, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB); Dr. Simone Peter, Vorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Sachverständiger Gast aus dem Publikum: Reinhard Ueberhorst, Beratungsbüro für diskursive Projektarbeiten und Planungsstudien, Vorsitzender der 1. energiepolitischen Enquete-Kommission (1979/80)

Samstag, 29.3.14

  • 10:00 h – Vorstellung des Tagesprogramms
    Jörg Sommer, Moderation

Vorträge

  • 10:15 h – „Ist das unser Müll?“ Rolle eines Umweltverbandes beim Konflikt um die Endlagerung von Atommüll
    Prof. Dr. Hubert Weiger, Vorsitzender Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
  • 10:45 h – Konsequenzen aus der Bestandsaufnahme Atommüll
    Ursula Schönberger, Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad
  • 11:15 h – Fehler vermeiden in Suchverfahren von Standorten für radioaktive Abfälle: Erkenntnisse aus den schweizerischen Verfahren
    Markos Buser, Geologe, Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft GmbH (INA), Zürich
  • 11:45 h – Demokratische Atommüllpolitik – was wäre das?
    Reinhard Ueberhorst
  • 12:15 h Pause
  • 13:00 h Moderierte Arbeitsgruppen
    parallel stattfindend
  • AG 1: Stärken und Schwächen existierender Beteiligungsverfahren, insbesondere beim Atommüll
    Es gibt sehr unterschiedliche Erfahrungen bei Beteiligungsverfahren mit Arommüll. Fehlentwicklungen müssen vor allem bei Beginn von Verfahren vermieden werden.
    Historische Beispiele, Ulrike Donat, Rechtsanwältin und Mediatorin
    Konsensorientierter Dialog bei der Stilllegung von Atomanlagen des HZG (ehemals GKSS), Torsten Fischer, Helmholtz-Zentrum Geestacht, Bernd Redecker, Begleitgruppe
    Erkenntnisse aus dem schweizerischen Verfahren, Markos Buser
    Koordinator: Dirk Seifert, ROBIN WOOD
  • AG 2: Probleme mit Atommüll sind viel größer
    Das Standort-Suchgesetz betrachtet im Wesentlichen hochaktive oder Wärme entwickelnde Abfälle, insbesondere abgebrannte Brennelemente. Dabei zeigen die Erfahrungen von ASSE II, Morsleben, der Umgang mit den Hinterlassenschaften der Wismut oder der Kernforschungseinrichtungen des Bundes, dass der Umgang mit diesen Abfällen keinesfalls als gesichert angesehen werden kann. Welche Anforderungen ergeben sich aus diesen Erfahrungen für den akuten und für den langfristigen Umgang?
    Altlasten beim Uranbergbau, Frank Lange, kirchlicher Umweltkreis Ronneburg
    Jülicher Atommüll, Dr. Rainer Moormann, Chemiker, 1976-2012 Mitarbeiter der KFA Jülich
    Probleme bei der Atomfabrik Eckert&Ziegler, Peter Meyer, BI Strahlenschutz Braunschweig
    Lubmin, N.N.
    Koordinatorin: Ursula Schönberger
  • AG 3: Lagerung hochradioaktiver Abfälle
    Es gibt in Deutschland zwar kein Endlager, aber mehrere Zwischenlager für hochradioaktiven Müll. Die Frage, wie sicher diese sind, stellt sich nach dem Gerichtsurteil zum Zwischenlager in Brunsbüttel mit großer Dringlichkeit. Müssen die Lager nachgerüstet werden? In welches Zwischenlager sollen und können die weiteren Castoren aus La Hague und Sellafield gebracht werden? Wie lange müssen die Zwischenlager weiterbetrieben werden?
    Gronau, Dipl.-Phys. Wolfgang Neumann, intac Hannover
    Martin Donat, BI Lüchow-Dannenberg
    Tobias Goldschmidt, Leiter Stabstelle Energiepolitik, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswig-Holstein
    Raimund Kamm, FORUM, Gundremmingen
    Koordinator: Thorben Becker, BUND
  • AG 4: Rahmenbedingungen für eine Beteiligung
    Provokativ gesagt: Die Umweltverbände dürfen zukünftig keine Kritik mehr am Umgang mit Atommüll in Deutschland üben. Denn wenn sie in die Kommission gehen, dann heißt es hinterher: „Was beschwert Ihr Euch, Ihr habt doch daran mitgewirkt“. Wenn sie nicht in die Kommission gehen, dann heißt es: „Was beschwert Ihr Euch, Ihr hättet doch mitwirken können.“ Ist die Kommission also eine klassische Mitmachfalle? Was braucht es wirklich, damit sich alle an einer ernst gemeinten Debatte über den Umgang mit dem Atommüll beteiligen können – auch über die Kommission hinaus?
    Jochen Stay, .ausgestrahlt
    Evangelischer Landesbischof Ralf Meister, Hannover
    Tobias Riedl, Greenpeace
    Dr. Matthias Miersch MdB, SPD
    Roland Schüler, Vorstand Friedensbildungswerk Köln
    Reinhard Ueberhorst
    Koordinator: Jochen Stay
  • AG 5: Rolle der Medien und ihre Verantwortung beim Atomkonflikt
    Medien spielen in der öffentlichen Debatte um Atomenergie eine zentrale Rolle, wie spektakuläre Auseinandersetzungen von Wyhl bis zu Castortransporten, Skandale bei Nukem und ASSE II, Katastrophen bei Tschernobyl und Fukushima, politische Entscheidungen über Atom-Konsens und Laufzeitverlängerungen zeigen. Welche Rolle können die klassischen Medien aber jenseits von Schlagzeilen bei einem gesellschaftlichen Prozess spielen, der Jahrzehnte dauern wird? Können sie Garanten einer fairen öffentlichen Diskussion sein und welche Rolle können/müssen neue Medien übernehmen?
    Axel Schroeder, Deutschlandfunk
    Malte Kreutzfeld, TAZ
    Manfred Ladwig, Report Mainz
    Stefan Niggemeier, Blogger (angefragt)
    Klaus Brunsmeier, BUND
    Koordinator: Peter Dickel, Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad
  • 14:15 h Pause
  • 14:30 h Fortsetzung der Arbeitsgruppen
  • 15:30 h Pause
  • 16:00 h Berichterstattung aus den Arbeitsgruppen
  • 16:15 h Ausblick:
    Wie geht es weiter? Prinzipien und Bedingungen gelingender Vermittlung in öffentlichen Konflikten. Bedeutung von Vertrauen und Misstrauen
    Roland Schüler
    Anschließend Abschlussdiskussion
  • 17:00 Tagungsende

Tagungsort:

Umweltforum Auferstehungskirche
Pufendorfstraße 11
10249 Berlin

Hochradioaktiv durchs Ländle: Flussfahrt mit Castoren vom AKW Obrigheim zum AKW Neckarwestheim

Kein Platz für hochradioaktiven Atommüll. Im Rückbau befindliches AKW Obrigheim.
Kein Platz für hochradioaktiven Atommüll. Im Rückbau befindliches AKW Obrigheim.

Billiger ist das: Statt im abgeschalteten Atomkraftwerk in Obrigheim eine Lagerhalle zu bauen, will der landeseigene Betreiber EnBW insgesamt 15 Castoren mit 342 abgebrannten Brennelementen aus Obrigheim in ein Zwischenlager im AKW Neckarwestheim verfrachten. Ein entsprechender Antrag wurde bereits im Dezember 2013 gestellt, derzeit laufen noch die gutachterlichen Untersuchungen.

Wie sagte doch jüngst Baden-Württembergs grüner Landesvater Kretschmann: „Irgendwo muss das Zeugs einfach hin“ (Youtube). Die Reiseroute für die hochradioaktive Fracht wird derzeit laut Bietigheimer Zeitung geplant: „Wenn es Heil (Geschäftsführer der AKWs Neckarwestheim) auch nicht direkt sagte, so spricht im Moment doch vieles dafür, dass der Weg über den Neckar am ehesten praktikabel ist. Der Schienenweg sei schon deshalb problematisch, weil es weder in Obrigheim noch in Neckarwestheim einen Gleisanschluss gibt, so der Geschäftsführer.“

Für den Betreiber stehen vor allem wirtschaftliche Gründe im Vordergrund: „Platz genug wäre in Neckarwestheim. Das Zwischenlager fasst 151 Castoren, am Ende der Laufzeit beider Kraftwerksblöcke im Jahr 2022 werden dort 125 Plätze belegt sein, so die Prognose. In Obrigheim könnte man im Gegenzug auf ein neues Zwischenlager verzichten.“ Noch in diesem Quartal sollen die Untersuchungen über die geplanten Castor-Transporte abgeschlossen sein, berichtet die Zeitung.

 

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