Neustart bei der Endlagersuche? „Den Unsinn Gorleben beenden“

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Anti-Atom-Bewegung in der Debatte: Atommüll-Tagung am 28./29. März 2014 in Berlin. Foto: Dirk Seifert

Neustart bei der Endlagersuche? „Das geht nur, wenn klar ist, „dass der Unsinn Gorleben beendet wird“.“ Das sagt Michael Müller, heute Chef der Naturfreunde, SPD-Umweltexperte und früherer parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium in einem Interview bei den Klimarettern.

Hintergrund für das Interview mit Müller ist das im letzten Sommer beschlossene Endlagersuchgesetz und die im Moment laufende Debatte um die Besetzung einer entsprechenden Kommission, die mit gesellschaftlichen VertreterInnen besetzt werden soll. Bislang lehnt die Anti-Atom-Bewegung eine Beteiligung daran ab, weil aus ihrer Sicht zu viele Mängel und Konstruktionsfehler in dem Gesetz stecken. Dazu hat am letzten Wochenende in Berlin eine von den Verbänden organisierte Tagung „Atommüll ohne Ende“ stattgefunden, auf der umfänglich und kontrovers über „einen besseren Umgang“ mit dem Müll gestritten wurde. „Neustart bei der Endlagersuche? „Den Unsinn Gorleben beenden““ weiterlesen

Lagerung hochradioaktiver Castoren: Sorgte das Bundesumweltministerium für geringere Sicherheitsanforderungen?

Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel: Gericht hob die Genehmigung wegen fehlender oder falscher Sicherheitsnachweisen auf. Liegt die Verantwortung beim BMU? Foto: Dirk Seifert
Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel: Gericht hob die Genehmigung wegen fehlender und falscher Sicherheitsnachweise auf. Liegt die Verantwortung beim BMU? Foto: Dirk Seifert

Das Bundesumweltministerium hat möglicherweise die zuständige Genehmigungsbehörde für die Castor-Standortlager mit hochradioaktivem Atommüll daran gehindert, für erforderlich gehaltene höhere Sicherheitsanforderungen umzusetzen. Dieser Verdacht drängt sich angesichts einer bereits im Juni 2013 veröffentlichten Stellungnahme des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig über das Castor-Lager am Vattenfall-AKW in Brunsbüttel auf (die Stellungnahme ist unten auf dieser Seite vollständig wieder gegeben). Das Gericht hatte die Genehmigung für das Lager aufgehoben. Das BfS wollte offenbar mehr Sicherheit prüfen, durfte aber nicht!

In einem viel beachteten Urteil hob das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Sommer 2013 die Genehmigung für das Castor-Lager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel auf, weil zahlreiche Sicherheitsnachweise nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht worden seien. In dem Verfahren ging es darum, ob die Genehmigungsbehörde – das besagte Bundesamt – in ausreichendem Maße die möglichen Auswirkungen von Terror-Angriffen auf das Castor-Lager berücksichtigt hat. Das BfS ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesumweltministeriums und daher an Weisungen gebunden.

In der Stellungnahme des BfS zum Urteil des OVG Schleswig heißt es zunächst: „Das BfS hat bei der Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel das zum Genehmigungszeitpunkt geltende Regelwerk angewandt. Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen (Hervorhebung umweltFAIRaendern). Bei allen Zwischenlagern wurde der gezielte Flugzeugabsturz bereits in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt und mit überprüft.“

Aber offenbar nicht in dem Umfang, wie es das BfS bei der Genehmigung eigentlich für erforderlich gehalten hätte, denn das BfS berichtet weiter: „Die Bewertungsmaßstäbe und die zu betrachtenden Szenarien sind im untergesetzlichen Regelwerk festgelegt, das vom Bundesumweltministerium als zuständiger Regulierungsbehörde herausgegeben wird und in das unter anderem die Analysen der Sicherheitsbehörden einfließen. Das BfS wendet dieses Regelwerk an, legt es jedoch nicht selbst fest (Hervorhebung umweltFAIRaendern).“

Diese Formulierungen legen den Verdacht nahe, dass das BfS die Verantwortung für das Urteil beim Oberverwaltungsgericht sowohl bei dem Betreiber als auch beim Bundesumweltministerium sieht. Unterstellt werden muss dabei, dass das BfS offenbar höhere Anforderungen an die Sicherheitsnachweise für das Castor-Lager stellen wollte, dies aber vom BMU abgelehnt wurde und daher im Genehmigungsverfahren keine Berücksichtigung fand.

Dafür, dass diese Lesart der Stellungnahme des BfS zutreffend sein könnte, spricht auch, dass es in Fachkreisen kein Geheimnis ist, dass es seit langem zwischen dem von Wolfram König geführten Bundesamt und dem BMU immer wieder massive Differenzen in Sicherheitsfragen gegeben hat und gibt. Nicht zuletzt diese Differenzen sollen auch ein Grund dafür sein, dass im Rahmen der Debatte um einen Neustart bei der Suche nach einem Atommüll-Endlager für hochradioaktive Abfälle ein neues Bundesamt aus der Taufe gehoben werden soll, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE). Für Insider gilt dieses neues Bundesamt auch als Instrument, das Bundesamt für Strahlenschutz zu „entmachten“.

Das BfS und sein Präsident König sind auch bei den AKW-Betreibern ein „rotes Tuch“. Sie werfen dem BfS unter anderem vor, die Inbetriebnahme des Atommülllagers im Schacht Konrad zu hintertreiben.

Das Urteil des OVG Schleswig ist noch nicht rechtskräftig (siehe unten) und betrifft unmittelbar erst einmal nur das Lager in Brunsbüttel. Seine Brisanz geht aber weit darüber hinaus. Denn alle sogenannten Standort-Zwischenlager sind im Zeitraum zwischen 2002 – 2005 quasi in Serienfertigung genehmigt und gebaut worden, also kurz nach den Terroranschlägen am 11.9.2001 auf das World-Trade-Center in New York und das Pentagon in Washington. Insofern ist klar: Die in Brunsbüttel festgestellten Mängel bei den Sicherheitsnachweisen betreffen grundsätzlich auch alle anderen Castor-Lager an allen Standorten.

Derzeit versuchen die Genehmigungsbehörde (Bundesamt für Strahlenschutz) und der Betreiber Vattenfall das OVG-Urteil noch zu Fall zu bringen.

Die Stellungnahme des BfS gibt es gleich unten, weitere Informationen zu dem Urteil des OVG Schleswig und dessen mögliche Folgen auf umweltFAIRaendern:

Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig über eine Klage gegen das Zwischenlager Brunsbüttel erklärt das Bundesamt für Strahlenschutz:
In seinem Urteil, zu dem bisher nur eine Pressemitteilung des Gerichts vorliegt, kritisiert das Gericht vor allem, dass im Verfahren „ein wesentlicher Teil der Unterlagen der Genehmigungsbehörde unter Berufung auf Geheimhaltung nicht vorgelegt worden“ war. Die Geheimhaltung sei vom Bundesverwaltungsgericht im sogenannten in-camera-Verfahren allerdings größtenteils bestätigt worden.In der mündlichen Verhandlung ging es um die Fragen, ob die möglichen Auswirkungen eines gezielten Flugzeugabsturzes und eines möglichen Beschusses mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren ausreichend geprüft wurden. Aufgrund von Geheimhaltungsverpflichtungen konnte das BfS dem Gericht nicht in der gewünschten Detailtiefe darlegen, dass die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel den nach dem Atomgesetz erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet. Welche Informationen vor Gericht vorgetragen werden können, hat das BfS mit dem Bundesumweltministerium mit Blick auf bestehende Geheimhaltungspflichten abgestimmt.Das BfS hat bei der Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel das zum Genehmigungszeitpunkt geltende Regelwerk angewandt. Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen. Bei allen Zwischenlagern wurde der gezielte Flugzeugabsturz bereits in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt und mit überprüft.Die Bewertungsmaßstäbe und die zu betrachtenden Szenarien sind im untergesetzlichen Regelwerk festgelegt, das vom Bundesumweltministerium als zuständiger Regulierungsbehörde herausgegeben wird und in das unter anderem die Analysen der Sicherheitsbehörden einfließen. Das BfS wendet dieses Regelwerk an, legt es jedoch nicht selbst fest.Das Gericht hat in seinem Urteil zwar kritisiert, das BfS habe es versäumt, bereits 2003 die Folgen eines Absturzes mit dem Airbus 380 auf ein Zwischenlager vor der Genehmigungserteilung zu ermitteln. Es betont jedoch, es habe es „offengelassen, ob dieses Ermittlungsdefizit durch eine nachträgliche Untersuchung der Behörde aus dem Jahr 2010 gegenstandslos geworden sei“. Das BfS hatte die Untersuchung für den Airbus 380, der zum Zeitpunkt der Genehmigung des Zwischenlagers noch nicht auf dem Markt war, 2010 nachgeholt.Das BfS wird die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Erst auf dieser Basis kann über das weitere Vorgehen, insbesondere das Einlegen einer Nichtzulassungsbeschwerde oder die Erweiterung bestehender Untersuchungen, entschieden werden. Die Genehmigung hat weiter Bestand, da das Urteil noch nichts rechtskäftig ist.


Weitere Informationen

„Atommüll-Endlagersuche vom Kopf auf die Füße stellen“ – Bundestags-Berichterstatter der Linken kritisiert Suchgesetz

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Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der Linken und einer der vier Berichterstatter des Bundestags zum Endlagersuchgesetz.

Am morgigen Freitag und am Samstag diskutieren Anti-Atom-Gruppen und Umweltverbände in Berlin über „Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang“. Schon über 200 Anmeldungen liegen vor. Anlass dafür sind die immer drängender werdenden (Sicherheits)Probleme mit der heutigen Zwischenlagerung von Atommüll aller Art, aber insbesondere auch das im Sommer 2013 verabschiedetete Endlagersuchgesetz. Das Gesetz wurde von Grünen ebenso wie von CDU/CSU und SPD als „Neustart“ und „historische Chance“ gefeiert. Nicht im Boot der parlamentarischen Party: Die Linke. Die Gründe, warum die Linke zwar ebenfalls einen Neustart bei der Atommüllfrage fordert, aber das Gesetz dafür nicht für geeignet hält, erläutert auf umweltFAIRaendern im folgenden Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der Linken. Zdebel ist aus Münster (NRW), atompolitischer Sprecher der Linken-Fraktion und außerdem einer der vier Berichterstatter in Sachen Endlagersuchgesetz für den Bundestag. (Bitte: Bei Zitaten aus diesem Text Quellenangabe umweltFAIRaendern.de angeben) „„Atommüll-Endlagersuche vom Kopf auf die Füße stellen“ – Bundestags-Berichterstatter der Linken kritisiert Suchgesetz“ weiterlesen

Atommülllager – Suche: Gesetz ist ungenügend

radioaktiv„Endlagersuchgesetz: ungenügend“. So lautet die Überschrift einer Pressemitteilung von ROBIN WOOD zum Endlagersuchgesetz und der am Wochenende stattfindenden Tagung der Umweltverbände zum Thema: „Atommüll ohne Ende – auf der Suche nach einem besseren Umgang“. Hier der weitere Text der Pressemeldung.

ROBIN WOOD fordert den Stopp der Atommüllproduktion und einen verantwortlichen Umgang mit den Hinterlassenschaften der Atomindustrie

ROBIN WOOD begrüßt, dass das Bundesumweltministerium seine Klage gegen die vom Land Niedersachsen verfügte Aufhebung des Rahmenbetriebsplans für die Erkundung des Salzstocks Gorleben zurückzieht. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks reagierte damit gestern auf die anhaltende Kritik von Umweltverbänden und Anti-Atom-Organisationen am Endlagersuchgesetz und an der einzusetzenden Atommüll-Kommission. ROBIN WOOD, aber auch Greenpeace, der BUND und viele andere halten das Gesetz für nicht geeignet, um die Probleme bei der Atommülllagerung in den Griff zu bekommen und einen gesellschaftlichen Konsens zu entwickeln.

„Nachdem das Endlagersuchgesetz weitgehend unter Ausschluss der Anti-Atom-Organisationen und ihrer Forderungen an ein sinnvolles Verfahren auf den Weg gebracht worden ist, bemüht sich die Politik nun um Schadensbegrenzung und um Einbindung“, kommentiert ROBIN WOOD-Energiereferent Dirk Seifert das Vorgehen von Hendricks. „Die Rücknahme der Klage gegen die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans in Gorleben ist allenfalls ein erster Schritt, reicht aber bei weitem nicht aus. Unsere massive Kritik an den grundlegenden Mängeln im Endlagersuchgesetz bleibt bestehen.“

Kurz vor der geplanten – inzwischen wegen des Streits um den Vorsitz auf April verschobenen – offiziellen Einsetzung der Atommüll-Kommission fanden vor wenigen Tagen erstmals Treffen der Umweltverbände, darunter auch ROBIN WOOD, mit der Bundesumweltministerin und den vier BerichterstatterInnen des Bundestags zum Endlagersuchgesetz und zur Kommissionsbesetzung statt. In diesen Gesprächen betonten die Umweltverbände nochmals, welche Mängel sowohl das Gesetz als auch das darin festgelegte Suchverfahren aufweisen und dass kein Vertrauen besteht, dieser vermeintliche Neustart könne Erfolg haben.

ROBIN WOOD kritisiert insbesondere, dass Gorleben weiter zur Auswahl steht, obwohl der Standort als atomares Endlager ungeeignet und politisch verbrannt ist. Die vorgesehene Atommüll-Kommission ist jedoch mit zahlreichen VertreterInnen der Atomwirtschaft besetzt, die Gorleben als Standort favorisieren.

Obgleich ein sicheres Endlager fehlt, läuft die Atommüll-Produktion nicht nur in den AKWs, sondern auch in anderen Atomanlagen wie der Urananreicherungsanlage in Gronau weiter, deren Betrieb obendrein weiterhin unbefristet ist.

Unberücksichtigt bleibt, dass es bei allen Arten von Atommüll – und nicht nur dem hochradioaktiven – gravierende Sicherheitsmängel gibt. An rund 90 Orten in Deutschland wird Atommüll zwischengelagert. Eine Debatte um eine dauerhaft sichere Lagerung des gesamten gefährlichen Strahlenmülls muss von Anfang an mindestens die an den Atommüll-Standorten betroffenen Menschen einbeziehen. Nur so kann eine sinnvolle Grundlage für einen gesellschaftlichen Konsens beim Umgang mit den atomaren Hinterlassenschaften erreicht werden. Ein Top-Down-Verfahren, wie es der Bundestag beschlossen hat, wird das nicht erreichen können. Die Umweltverbände hatten aus guten Gründen daher bereits im Dezember 2013 erklärt, sich an dem Verfahren nicht zu beteiligen. (DNR-Presse-Info v. 20.12.2013)

Am kommenden Wochenende werden Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen in Berlin auf der Tagung „Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang“ Anforderungen an ein Verfahren zur dauerhaften Lagerung aller Arten von Atommüll diskutieren. ROBIN WOOD ist Mitveranstalter. Termin: Freitag und Samstag, 28.-29. März 2014 im Umweltforum Auferstehungskirche, Berlin. Das Programm: pdf-Datei

Für Rückfragen:
Dirk Seifert, Energiereferent, energie(at)robinwood.de
Ute Bertrand, Pressesprecherin, presse(at)robinwood.de

www.robinwood.de/energie

Weitere Informationen zum Thema auch im ROBIN WOOD-Blog.

Dissens mit dem Konsens: Endlagersuchgesetz soll geändert werden

Umweltministerin Barbara Hendricks: Endlagersuchgesetz ändern, aber nicht für Forderungen der Umweltverbände
Umweltministerin Barbara Hendricks: Endlagersuchgesetz ändern, aber nicht für Forderungen der Umweltverbände. Foto: Dirk Seifert

Das wird immer besser: Noch am Montag erklärte Umweltministerin Barbara Hendricks gegenüber Umweltverbänden, dass sie keine Möglichkeit sehe, dass Endlagersuchgesetz noch einmal zu verändern, um die Forderungen der Anti-Atom-Bewegung zumindest in einigen Punkten aufzunehmen und ihnen damit evtl. eine Beteiligung an der zu bildenden Endlager-Kommission zu ermöglichen. Doch nur wenig später kommt von der gleichen Ministerin der Vorschlag, eben dieses Endlagersuchgesetz zu ändern, weil es Streit um die Besetzung des Vorsitzes bei dieser Kommission gibt.

Hendricks will den Streit um Ursula Heinen-Esser dadurch beilegen, dass eine Doppel-Spitze eingerichtet wird. Siehe dazu die Wolfsburger Nachrichten. Umweltverbände schütteln ohnehin über diverse Personen in der Kommission den Kopf. Aber bei Heinen-Esser platze auch dem niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) schließlich der Kragen. Er hatte schon zuvor immer wieder auf Probleme hingewiesen. Jetzt will Hendricks mit ihrem Vorschlag eine Doppelspitze für die Kommission: Einen Vorsitz bestimmt der Bundestag (Heinen-Esser), einen weiteren die Bundesländer (NN). Genau das aber erfordert eine Gesetzesänderung.

Immer mehr wird der vermeintliche Neustart zur Farce. Und natürlich ist das auch ein Schlag ins Gesicht der Umweltverbände. Sie sollen zwar mitmachen in der Kommission, ihre Kritik am Gesetz und der Besetzung der Kommission wird aber kaum ernst genommen.

Die BI Lüchow-Dannenberg hat eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht, die hier folgt:

Endlagersuchgesetz soll novelliert werden: Hendricks will das Gesetz ändern – nur wofür?

Eine ganz große Koalition aus CDU/CSU, SPD und Bundes-Grünen hält an Ursula Heinen-Esser für den Vorsitz der Endlagerkommission fest. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) schlägt zur Lösung des Streits um den Vorsitz in der neuen Kommission zur bundesweiten Atommüll-Endlagersuche eine Doppelspitze vor. Dazu muss das Standorterkundungsgesetz (StandAG) novelliert werden. Eine für den Kompromiss benötigte Gesetzesänderung könnte noch vor Ostern erfolgen, heißt es laut Presseberichten.

Die CDU-Politikerin war einhellig von Umweltverbänden und Anti-AKW-Initiativen abgelehnt worden, unter anderem weil sie an der Beratung und Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes mitgewirkt hat.

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) schlägt nun weitergehende Änderungen des umstrittenen Gesetzes vor, um Webfehler auszumerzen und den Weg zu einem fairen und ergebnisoffenen Suchverfahren zu ebnen:

“In den vergangenen Wochen hieß es, das Gesetz könne nicht mehr geändert werden. Wenn es nur geändert wird, um eine umstrittene Personalie durchzusetzen, dann verkommt die Debatte zur Farce. Wenn hingegen das Gorleben-Kapitel aus dem Gesetz gestrichen wird und die Arbeit der neuen Superbehörde, des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung (BkE), bis zum Abschluss der Kommissionsarbeit auf Eis gelegt wird, wäre das ein gewichtiger Schritt in die richtige Richtung”, sagte BI-Sprecher Wolfang Ehmke.

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