Atomkraftwerke: Kommt die Stilllegung per Gericht?

Kommt die Abschaltung per Gericht? Foto: AKW Grohnde, Dirk Seifert
Kommt die Abschaltung per Gericht? Foto: AKW Grohnde, Dirk Seifert

Kommt der Atomausstieg per Gerichtsbeschluss? Klagen gegen den Betrieb der noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke könnten derzeit gute Chancen auf Erfolg haben. Der Grund: Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Atommülllager am AKW Brunsbüttel, mit dem die Genehmigung aufgehoben wurde, weil zahlreiche Sicherheitsnachweise nicht oder falsch erbracht worden waren. Zuvor hatte in einem Revisionsverfahren das Bundesverwaltungsgericht in der gleichen Sache in seinem Urteil weitreichende Klagerechte (PDF) für betroffene AnwohnerInnen eingeräumt: „Soweit die Behörde Schadensvorsorge für erforderlich hält, steht dem Drittbetroffenen ein entsprechender Genehmigungsabwehranspruch zur Verfügung, wenn er einen hinreichend wahrscheinlichen Geschehensablauf vorträgt, bei dem trotz der getroffenen Vorsorge eine Verletzung in seinen Rechten möglich erscheint.“ (Seite 24, RN 33 des Urteils  BVerwG 7 C 39.07, hier zum download als PDF von diesem Server). Das eröffnet große Möglichkeiten und Chancen, um Atomreaktoren per Gerichtsbeschluss abschalten zu lassen.

Allerdings: Das OVG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Derzeit versuchen Vattenfall als Betreiber des AKW Brunsbüttel und die Genehmigungsbehörde Bundesamt für Strahlenschutz das Urteil mit einer Klage auf Zulassung einer Revision zu Fall zu bringen. Aber klar ist auch: Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren die Rechte für AnwohnerInnen immer mehr verbessert.

Im Verfahren gegen die Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel wurde im Sommer 2013 vom Gericht festgestellt, dass ein ausreichender Sicherheitsnachweis zum Schutz gegen Terrorangriffe nicht erbracht wurde. Das gilt umso mehr bei den Atomkraftwerken. Weder gegen einen gelenkten Flugzeugabsturz z.B. des Typs A380, noch gegen den Beschuss mit modernen panzerbrechenden Waffen, sind die Atommeiler ausgelegt. Weil das so ist, werden von Betreibern und Atomaufsichtsbehörden in Zusammenarbeit mit dem Bund zahlreiche (geheime) Maßnahmen zur Terror-Abwehr durchgeführt . Derzeit z.B. werden alle Dachflächen der Atommeiler mit Gerüsten ausgestattet, die die Ladung eines Hubschraubers samt mit Panzerfäusten bewaffneten Terror-Kommandos verhindern sollen. Maßnahmen also, die möglicherweise behindern, aber letztlich einen Beschuss nicht verhindern können.

All dies sind Maßnahmen der Schadensvorsorge und daher laut BVervG für Drittbetroffene beklagbar! Und das mit guten Chancen, denn all die Maßnahmen, die derzeit zur Gefahrenabwehr von Behörden angeordnet werden, können das zentrale Problem nicht beseitigen: Gegen einen Beschuss mit modernen Panzer-Waffen oder einem gelenkten Absturz ist kein Atomreaktor gefeit.

Das öffentlich-rechtliche TV-Magazin „Frontal 21“ hatte dazu vor wenigen Tagen einen ausführlichen und gut recherchierten Beitrag gesendet. Darin nahm auch ein renomierter Verfassungsschützer Stellung. Frontal 21 fasst zusammen: ”Jetzt müssen alle Atomanlagen auf die Probe gestellt werden.” Atomkraftwerke müssten gegebenenfalls nachgerüstet oder stillgelegt werden, um die Grundrechte der Bürger zu schützen.” Auch ein Rüstungsexperte kommt zu Wort. Der verdeutlicht, welche hohe Durchschlagskraft moderne Panzer-Waffen heute haben und wie leicht sie zu beschaffen sind.

Eine Frage drängt sich auf: Warum eigentlich handeln die Atomaufsichtsbehörden nicht und schalten die Atommeiler wegen dieser gravierenden Sicherheitsmängel nicht ab?

Atomanlagen und das Risiko von Terrorangriffen – Illegaler Betrieb von Atomkraftwerken

AKW-Brokdorf-April2013-DirkSeifert05„“Jetzt müssen alle Atomanlagen auf die Probe gestellt werden.“ Atomkraftwerke müssten gegebenenfalls nachgerüstet oder stillgelegt werden, um die Grundrechte der Bürger zu schützen.“ Das ist das Fazit eines Berichts des Magazins Frontal 21.  In dem hervorragend recherchierten Bericht wird das Urteil des OVG Schleswig vom Sommer 2013 aufgearbeitet und seine Brisanz für alle deutschen Atomanlagen dargestellt. Das Gericht hatte die Genehmigung für das Lager mit hochradioaktiven Brennelementen am AKW Brunsbüttel aufgehoben, weil Sicherheitsnachweise entweder nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht waren. Darüber berichtet Frontal 21 und auch auf dieser Seite ist das mehrfach dargestellt worden (siehe unten). Kein (deutsches) Atomkraftwerk ist gegen (gelenkte) Flugzeugabstürze oder gegen moderne panzerbrechende Waffen ausreichend gesichert. Das Urteil des OVG könnte gravierende Auswirkungen bis hin zur Abschaltung aller Atomkraftwerke in Deutschland haben. Daher versuchen die Genehmigungsbehörde (Bundesamt für Strahlenschutz) und der Brunsbüttel-Betreiber Vattenfall, das Urteil zu Fall zu bringen.

Die Autoren Steffen Judzikowski und Christian Rohde tragen eine Vielzahl hochkarätiger Stellungnahmen von Fachleuten, einem Verfassungsrechtler, einem Rüstungsexperten und sogar dem Richter des OVG Schleswig zusammen. Der Bericht zeigt, wie gravierend die Mängel bei der Auslegung der Atomkraftwerke und Castor-Lager angesichts der Zerstörungskraft moderner Waffen sind. Die im Bericht genannte Expertin Oda Becker hatte mit ihrer gutachterlichen Stellungnahme im Verfahren vor dem OVG diese Mängel aufgezeigt (hier zum download: Atommülllager AKW Brunsbüttel – Gutachten zeigt massive Sicherheitsmängel).

Konkret erklärte das OVG zum Castor-Lager in Brunsbüttel, dass die Sicherheit der Anlage nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Im Zentrum dabei stand: Sowohl der gezielte Absturz von Großraum-Flugzeugen wie des A380 als auch moderne panzerbrechende Waffen und deren Durchschlagskraft wurden unzulänglich bei der Genehmigung berücksichtigt. Nicht nur die Durchschlagskraft bei Panzerfäusten ist deutlich erhöht, auch deren Nachladefähigkeit ist verbessert, so dass in kurzer Zeit häufiger auf z.B. einen oder auf mehrere Castorbehälter (oder auch eine Reaktorkuppel) geschossen werden kann. Dadurch würde erheblich mehr Radioaktivität freigesetzt werden können. Außerdem hatte das Gericht bemängelt, dass unzureichende Eingriffswerte zu Grunde gelegt wurden. Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung müssten frühzeitiger erfolgen. Auch das ein Grund, warum das Gericht die Genehmigung aufhob.

Völlig zutreffend berichtet Frontal 21 über diese Sachverhalte. Zutreffend ist auch: Die vom Gericht festgestellten Mängel bestehen praktisch auch bei allen anderen Castor-Lagern und erst recht bei den Atomkraftwerken. Gegen moderne Waffen oder Flugzeug-Abstürze sind sie nicht gesichert.

Atomrechtlich ist hier der Begriff des Riskos bzw. Restrisikos von zentraler Bedeutung. Weil es sich um ein ernst zu nehmendes Risiko handelt, müssen zum Schutz der Bevölkerung Maßnahmen ergriffen werden. Betrieber und Aufsichtsbehörden haben in den Jahren nach den Terroranschlägen vom 9. September in den USA – unter strenger Geheimhaltung – zwar diverse Schutz-Maßnahmen angeordnet. Aber ein Angriff auf die Reaktorkuppel eines Atomkraftwerks kann damit kaum ausgeschlossen werden und die modernen Waffen würden im Falle eines Angriffs diese durchschlagen. Die Folge könnte die Zerstörung von Sicherheitssystem und Kühlleitungen sein und in der Folge der atomare Super-GAU.

Wirklich wirksamen Schutz könnte es nur geben, wenn die Betonkuppeln der Atommeiler derart verstärkt würden, dass weder Flugzeuge noch panzerbrechende Waffen sie durchschlagen könnten. Eine solche Nachrüstung aber wäre zu teuer. Dann müssten die Atomkraftwerke stillgelegt werden.

Doch genau diese Konsequenz wollen sowohl die Betreiber als auch die Aufsichtsbehörden offenbar nicht ziehen.

Während die Rechte von Dritten/AnwohnerInnen in den letzten Jahren durch die Gerichte immer mehr gestärkt wurden, wird seitens der Politik versucht, diese Möglichkeiten zu beschneiden und einzuschränken. Mit dem Hinweis auf Anti-Terror-Maßnahmen werden Informationen über Sicherungsmaßnahmen geheim gehalten und so einer unabhängigen (gerichtlichen) Prüfung immer mehr entzogen.

Geheimsache: Sicherheit von Atomanlagen immer öfter Verschlusssache

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Immer mehr sicherheitsrelevante Aspekte werden zur Geheimsache. Auch beim AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert

(*) Die Richter am Oberverwaltungsgericht Schleswig brachten es auf ihre Weise auf einen Punkt: Dass immer mehr sicherheitsrelevante Fragen und Maßnahmen beim Betrieb von Atomanlagen aller Art unter Geheimhaltung gestellt werden, führe das Gericht in ein Dilemma. Einerseits stehe das Recht von „Dritten“, alle Fragen jenseits des Restrisikos gerichtlich überprüfen zu lassen. Andererseits verweigern Behörden immer häufiger die Herausgabe von Sicherungsmaßnahmen mit der Begründung des Anti-Terror-Schutzes und erklären diese als Geheimsache. Selbst Gerichte und Anwälte bekommen zu diesen keinen Zugang und können im Rahmen der Rechtsprechung diese nicht mehr überprüfen.

So teilt das Bundesumweltministerium im Zusammenhang mit den Atommüll-Standortlagern auf seiner Homepage lapidar mit: „Weitergehende Einzelheiten zu den Gründen der Nachrüstung und zu den Einzelheiten der unterschiedlichen Maßnahmen können nicht dargelegt werden, um deren Wirksamkeit – gerade gegen terroristische Angriffe – zu gewährleisten.“ (siehe hier BMU). Entsprechend kann man auf der Homepage der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, mit Blick auf das Atommülllager in Brunsbüttel lediglich nachlesen, dass es aktuelle Änderungen bzw. Ergänzungen gibt, die sich mit der „Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ befassen (siehe hier BFS).

Auf den ersten Blick mag man geneigt sein, dieses Vorgehen von Behörden und Ministerien als zweckmäßig anzusehen. Je detaillierter Terroristen wissen, wo die Schwachstellen von Atomanlagen liegen, desto gezielter und wirkungsvoller können sie Angriffe planen. Klar, aber kommt es darauf wirklich an? Und ist es mit Blick auf die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte vertretbar, dass maßgebliche Sicherheitsfragen und Schutzinteressen von BürgerInnen sich einer gerichtlichen Überprüfung durch immer mehr Geheimhaltung entziehen?

Atomenergie zeigt auch hier wieder, dass sie mit einer freiheitlichen demokratischen Verfassung nicht kompatibel ist.

Substantiell ist kaum anzunehmen, dass die Geheimhaltung von immer mehr Sicherheitsbelangen tatsächlich zu einem Mehr an Sicherheit für die BürgerInnen führt. Denn die Dimension von Waffen, mit denen heute Angriffe im Extremfall möglich sind, ist enorm: Kein einziger Atommeiler würde den (gezielten) Crash einer Verkehrsmaschine vom Typ A380 überstehen.  Das gleiche gilt auch für die Atommüll-Standortlager. Die Physikerin Oda Becker, deren fachliche Stellungnahme ihren Anteil an dem Urteil des OVG Schleswig in Sachen Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel haben dürfte, zeigt an einer Vielzahl von Bespielen auf, wie willkürlich die Annahmen und Betrachtungen der Genehmigungsbehörde in Sachen Terrorschutz und Gefahrenabwehr sind. Die Stellungnahme steht hier online.

Nicht nur im Falle des (gezielten) Absturzes einer Verkehrsmaschine wie dem A380, sondern auch bei den Szenarien für den Beschuss von Atommüllbehältern durch panzerbrechende Waffen. Darauf hat auch das OVG in seiner mündlichen Urteilsbegründung deutlich hingewiesen. Siehe hier.

Das OVG Schleswig hat der zuständigen Behörde massive Ermittlungsdefizite vorgeworfen und die Genehmigung aufgehoben.

Klar ist: Je mehr Sicherheitsmaßnahmen unter Geheimhaltung gestellt werden, desto mehr stellt sich die Frage: Wer kontrolliert, ob es weitere Ermittlungsdefizite gibt? Es gibt keinen Grund, Behörden in Sachen Sicherheit zu vertrauen. Die zahllosen Skandale von Atommüllschiebereien bis hin zum ASSE-II-Desaster zeigen das immer wieder. Und ebenso klar ist: Gegen den Absturz einer A380 ist keines der noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke ausgelegt. Alle Anlagen müssten daher stillgelegt oder aber Nachrüstungen vorgenommen werden.

Doch Nachrüstmaßnahmen sind bis heute nicht erfolgt. Der Grund ist einfach: Eine solche Nachrüstung wäre derart kostspielig, dass die Stilllegung der Anlage die Folge wäre. Vor dieser Konsequenz aber schrecken die politisch Verantwortlichen zurück – zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung!

Mehr: Gefahr der Kettenreaktion: Atombehörde und Vattenfall wollen Urteil zum Castor-Lager kippen

* Dieser Text ist veröffentlicht im „Sorgenbericht der Atommüllkonferenz“: Atommüll – Eine Bestandsaufnahme  für die Bundesrepublik Deutschland. Das 272-seitige Buch incl. einer beigefügten farbigen A1-Übersicht kann im Webshop von ROBIN WOOD oder im Buchhandel (ISBN 978-3-00-043228-6) bestellt werden und kostet 15 Eur (zzgl. 2,50 Eur Versandkostenpauschale). Siehe auch hier: ATOMMÜLL: Wir müssen uns Sorgen machen – Eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland.

Hochradioaktiv durchs Ländle: Flussfahrt mit Castoren vom AKW Obrigheim zum AKW Neckarwestheim

Kein Platz für hochradioaktiven Atommüll. Im Rückbau befindliches AKW Obrigheim.
Kein Platz für hochradioaktiven Atommüll. Im Rückbau befindliches AKW Obrigheim.

Billiger ist das: Statt im abgeschalteten Atomkraftwerk in Obrigheim eine Lagerhalle zu bauen, will der landeseigene Betreiber EnBW insgesamt 15 Castoren mit 342 abgebrannten Brennelementen aus Obrigheim in ein Zwischenlager im AKW Neckarwestheim verfrachten. Ein entsprechender Antrag wurde bereits im Dezember 2013 gestellt, derzeit laufen noch die gutachterlichen Untersuchungen.

Wie sagte doch jüngst Baden-Württembergs grüner Landesvater Kretschmann: „Irgendwo muss das Zeugs einfach hin“ (Youtube). Die Reiseroute für die hochradioaktive Fracht wird derzeit laut Bietigheimer Zeitung geplant: „Wenn es Heil (Geschäftsführer der AKWs Neckarwestheim) auch nicht direkt sagte, so spricht im Moment doch vieles dafür, dass der Weg über den Neckar am ehesten praktikabel ist. Der Schienenweg sei schon deshalb problematisch, weil es weder in Obrigheim noch in Neckarwestheim einen Gleisanschluss gibt, so der Geschäftsführer.“

Für den Betreiber stehen vor allem wirtschaftliche Gründe im Vordergrund: „Platz genug wäre in Neckarwestheim. Das Zwischenlager fasst 151 Castoren, am Ende der Laufzeit beider Kraftwerksblöcke im Jahr 2022 werden dort 125 Plätze belegt sein, so die Prognose. In Obrigheim könnte man im Gegenzug auf ein neues Zwischenlager verzichten.“ Noch in diesem Quartal sollen die Untersuchungen über die geplanten Castor-Transporte abgeschlossen sein, berichtet die Zeitung.

 

Rostige Atommüll-Fässer: Da wird nicht so viel kontrolliert

Atomüllfass aus dem AKW Brunsbüttel - immer mehr Fässer mit Rost-Befunden tauchen auf. Foto: Energieministerium SH
Atommüllfass aus dem AKW Brunsbüttel – immer mehr Fässer mit Rost-Befunden tauchen auf. Foto: Energieministerium SH

In den Kellern des AKW Brunsbüttel sind beim Aufräumen durchgerostete Atommüll-Fässer gefunden worden, bei denen das Strahlenmaterial hervorquillt. Jetzt sagt Michael Sailer vom Öko-Institut und Chef der Entsorgungskommission des Bundesumweltministeriums, dass das kein Ausnahmefall ist, sondern möglicherweise die Normalvariante. Im Spiegel stellt er fest: „Das passiert im Prinzip in jedem deutschen Zwischenlager; es ist bloß nicht überall so offensichtlich wie in Brunsbüttel. Das Tückische ist, dass man die Schwächen erst bemerkt, wenn die Fässer schon mindestens an einer Stelle durchgerostet sind. Außerdem finden nicht überall Kontrollen wie in Brunsbüttel statt, weil die Fässer teilweise so dicht zusammenstehen, dass keine Kamera dazwischen passt.“

Im Vattenfall-AKW Brunsbüttel sind vor kurzem bei  18 von 70 überprüften leicht- und mittelradioktiven Atommüll-Fässern Roststellen entdeckt worden. Dabei soll bei einigen der Fässer der radioaktive Abfalle bereits hervorquellen. Insgesamt müssen 631 derartiger Fässer geprüft werden.

Was Michael Sailer in dem Spiegel-Interview sagt, wirft Fragen auf: Wie sieht es mit den Atommüll-Fässern in den anderen Atommeilern und in den alten Atom-Forschungsanlagen aus? Sailers Hinweis, dass bei vielen Atomanlagen nicht so genau hingeschaut wird, weil „keine Kamera dazwischen passt“ ist eigentlich unglaublich. Aber genau das war im AKW Brunsbüttel der Fall: Seit den 70er Jahren hatte man den Müll „auf Halde“ gelegt, weil es ein Endlager ohnehin nicht gab. Und möglicherweise ist das die Normalität in den anderen Atommeilern!

Sailer verweist darauf, dass in den 70er Jahren die AKW-Betreiber und Teile der politischen Verantwortlichen nicht damit gerechnet haben, dass der Atommüll derart lange zwischengelagert werden müsse und versucht damit die jetzt auftretenden Störfälle zu erklären. Doch das ist eine Verharmlosung. Die Betreiber und ebenso die Atomaufsichtsbehörden der Bundesländer wissen seit Jahrzehnten, dass es bei der Endlagerung nicht so richtig voran geht.

Nicht nur bei den hochradioaktiven Abfällen (Stichwort Gorleben), sondern auch bei dem leicht- und mittelaktiven Strahlenmüll herrscht seit vielen Jahren ein Notstand, der zu unverantwortlichen Umgangsweisen geführt hat: Erst ist dieser Atommüll – dessen Reste im AKW Brunsbüttel gerade „entdeckt“ werden – in dem Versuchs-Endlager ASSE II im großen Stil versenkt worden. Dabei wurden alle Sicherheits-Warnungen ignoriert! Heute droht das vermeintliche Endlager ASSE II einzustürzen und abzusaufen. Und mit einem Milliarden-Euro-Aufwand wird derzeit versucht, diesen Atommüll zu bergen, bevor es zur Katastrophe kommt.

Damit nicht genug: Obwohl allen im Grunde klar war, dass das aus dem Erbe der DDR übernommene Atommülllager Morsleben nicht wirklich taugte, wurden hier in Folge der Wiedervereinigung nach dem Ende der ASSE II wiederum viele tausende Tonnen leicht- und mittelaktiver Strahlenabfälle aus den AKWs und Forschungsanlagen versenkt. Erst ein höchstrichterliches Urteil stoppte die von der damaligen Umweltministerin Angela Merkel (!!) betriebene Einlagerung!

ASSE II, Morsleben sind gescheiterte Endlager-Projekte. Der Nachfolger soll der Schacht Konrad werden. Konrad, in Salzgitter, wurde damals auch am „grünen Tisch“ als Standort entschieden. Eine Untersuchung alternativer Standorte entlang klar definierter Kriterien gab es ebenso wenig wie bei Gorleben. Ebenso wurde das Genehmigungsverfahren immer wieder durch politische Weisungen und Einmischungen (Töpfer) beeinflusst. Und schließlich wurde die Genehmigung trotzt vorhandener Sicherheitsbedenken erteilt, nachdem der rot-grüne Konsens mit den Atomkonzernen 2000/2002 auf den Weg gebracht wurde. Die Genehmigung war ein politischer Deal!

Bis heute dauert der Ausbau im Schacht Konrad an und immer mehr zeigen sich die gravierenden Sicherheits-Probleme, die zu immer neuen Verzögerungen führen. Zuletzt war es das Unternehmen der AKW-Betreiber selbst – die DBE – die einräumen musste, dass man ein paar mehr Jahre brauche, um die Risse und fehlende Festigkeit des Gesteins zu sanieren.

Und last but not least erinnert das Ganze an den Skandal um die so genannten „Blähfässer“ Anfang der 80er Jahre. Die AG Schacht Konrad erinnert auf ihrer Seite an diesen Skandal: „Furore machten die sogenannten „Blähfässer“. Im Zwischenlager Gorleben wurden Fässer entdeckt, deren Deckel aufgebläht waren, in denen also eine unerwartete Gasentwicklung stattfand. Infolge dieser Phänomene und der im Rahmen des Transnuklear-Skandals aufgedeckten Falschdeklarationen von Abfallfässern, wurden sämtliche in Gorleben zwischengelagerten 1300 Fässer zur Untersuchung nach Jülich verbracht, um sie dort auf ihre Inhaltsstoffe zu untersuchen. Keines der untersuchten Fässer hatte eine gültige Dokumentation, 45,6% der Fässer mußten nachkonditioniert werden und bei 15% der Fässer wurde sogar eine zerstörende Prüfung vorgenommen, da anhand verschiedener zerstörungsfreien Prüfungen sicher festgestellt wurde, daß die tatsächlichen Inhaltsstoffe nicht mit den angegebenen übereinstimmten.“

Doch: All die Probleme werden derzeit klein geredet, irgendwie nicht wirklich aufgerollt. Der Grund liegt auf der Hand: Derzeit soll das Endlagersuchgesetz als vermeintlicher Neustart bei der Suche für ein dauerhaftes Lager für die hochradioaktiven Abfälle an den Start gebracht werden. Da stört es irgendwie, wenn nicht mal bei den leicht- und mittelradioaktiven Strahlenabfällen die Sache so richtig funktioniert.

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