Atommüllentsorgung am Abgrund: Ein Lagebericht aus dem grünen Umweltministerium Baden-Württemberg

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Atommülllager in Planung: Der Schacht Konrad – immer neue Schwierigkeiten. Foto: Dirk Seifert

Die gesamte Atommüllentsorgung in der Bundesrepublik steht am Abgrund. Das macht ein bereits im Februar erstelltes „Papier des baden-württembergischen Umweltministeriums“ (FAZ) deutlich, auch wenn dort nicht alle brisanten Probleme genannt werden. Das Papier zeigt: An allen Ecken und Enden droht das vermeintliche Entsorgungskonzept zur Lagerung aller Arten von Atommüll auseinander zu brechen. Dieses Papier aus dem Hause des grünen Umweltministers Franz Untersteller in Baden-Württemberg „wabert“ seit einigen Tagen durch die Presse. umweltFAIRaendern veröffentlicht hier nun das 18-seitige Papier in voller Länge.

DOKUMENTATION:

Verfasser: Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt-, Klima- und Energiewirtschaft, Der Amtschef und Abteilungsleiter Kernenergie, Strahlenschutz.

ENTWURF 12.02.2014

1. Situation Zwischenlager; Brennelemente(BE), schwach- und mittelradioaktiver Abfall

a) Welche Probleme bestehen bei der aus Sicherheitsgründen möglichst schnell not- wendigen Überführung der BE aus den Nasslagern in den AKW in die Behälterzwischenlager? Wie lässt sich die Arbeit der Genehmigungsbehörde bei Genehmigungsverfahren zu Standortzwischenlagern und bei der Behälterzulassung optimieren und beschleunigen?

Das BfS hat derzeit allein für die Anlagen in BW 10 Genehmigungsverfahren für die Standortzwischenlager abzuarbeiten (einschließlich Sicherung) sowie 4 Behälterzulassungen zu erteilen. Die GNS fertigt bereits Behälter der neuen Bauarten (ohne vorliegende Zulassung und ohne abgeschlossene Genehmigungsverfahren). Daraus ergibt sich nach der Zulassung eine Vielzahl von Abweichungsanträgen bei der Erstellung der Konformitätsbescheinigungen.

In den Nasslagern befinden sich auch Brennelemente, deren Inventar von den jetzt weitgehend erteilungsreifen Behälterzulassungen nicht erfasst wird (Bsp: CASTOR V/19). Deren Entsorgung verzögert sich damit.

In den Nasslagern, auch der stillgelegten Anlagen, befinden sich defekte Brennstäbe. Dafür gibt es weder ein validiertes Verpackungskonzept noch zugelassene Behälter. Bei Biblis wird zurzeit das Pilotprojekt zur Verpackung von defekten Brennstäben in Köchern und deren Aufbewahrung in CASTOR-Behältern betrieben. Dieses Verfahren steht aber noch am Anfang.

Ziele:

• Zügige Entsorgung von Brennelementen aus den Nasslagern der stillgelegten
Anlagen
• Verstärkung des BfS
• Lösung für defekte Brennstäbe
• Nutzung von Prüfungen der BAM im Rahmen des Verkehrsrechts

b) Welche Konsequenzen auch für die laufenden Atomkraftwerke entstehen, wenn Änderungsgenehmigungen für die Behälterzwischenlager an den Standorten bzw. die Behälterzulassungen nicht rechtzeitig erteilt werden?

Sachstand:

Situation in BW: GKN ist für den weiteren Leistungsbetrieb auf die Überführung der Brennelemente im Nasslager in Castoren und daher auf die Beladung der CASTOR-V/19-Behälter vor der nächsten Revision im Jahr 2014 angewiesen. KKP hat im Nasslager Block 2 noch ausreichend Stellplätze für die Revision 2014.

Ziel:

• Die Inventare der Nasslager sind im Hinblick auf die Sicherheit und den künfti- gen Rückbau zügig in die Zwischenlager zu überführen. (Zur Sicherung des Weiterbetriebs der laufenden Kernkraftwerke haben die Betreiber ein eigenes Interesse, die abgebrannten Brennelemente von den Nasslagern in die Zwi- schenlager zu überführen.)

c) Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Befristung der Genehmigungen der Transport- und Lagerbehälter sowie der Behälter-Zwischenlager (jeweils auf 40 Jah- re) vor Fertigstellung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle?

Die Befristung der Behälterzulassungen (auf 5 Jahre) und die Befristung der Zwi- schenlagergenehmigungen bzw. der Aufbewahrung der BE in den Behältern (auf 40
Jahre) ergeben sich aus den Auflagen der Zwischenlagergenehmigungen. Da die

Behälter in der Regel vorlaufend in den sog. Interimslagern zwischengelagert wur- den, enden die Befristungen auf 40 Jahre zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Im Falle der Behälterzulassungen muss alle 5 Jahre nachgewiesen werden, dass die Behälter jederzeit abtransportiert werden können. Dies wird durch eine Revision der Zulassung alle 5 Jahre erreicht. Da nicht sichergestellt ist, dass dieser Nach- weis bis zum Ende der Zwischenlagerung möglich sein wird, sind Programme zum Alterungsmanagement und Untersuchungen zum Erhalt der Behälter bei sehr viel längeren Lagerzeiten als 40 Jahre notwendig.

Die verkehrsrechtliche Zulassung der Behälter beruht auf der Verwendung als Transportbehälter. Voraussichtlich werden sie nur noch einmal zum Endlager trans- portiert.

Die Betreiber sind durch Auflage verpflichtet, 8 Jahre vor dem Auslaufen der Zwi- schenlagergenehmigung der Aufsichtsbehörde eine Planung über die Auslagerung der bestrahlten Brennelemente vorzulegen. Die theoretische Möglichkeit, ein zent- rales Zwischenlager mit einer Einrichtung zur Wartung und zur Reparatur der Behäl- ter und ggf. zur Vorbereitung der Brennelemente auf die Endlagerung scheidet poli- tisch aus.

Ziele:

• Die Langzeitsicherheit von Lagerbehältern für abgebrannte Brennelemente muss überprüft werden.

• Es müssen neue Festlegungen zum weiteren Vorgehen bei Auslaufen der Zwi- schenlagergenehmigung und zur Anpassung der Auflagen in den Zwischenla- gergenehmigungen getroffen werden.

2. Rückbau

a) Welche Konsequenzen hat die Verzögerung der Kernbrennstofffreiheit für den
Rückbau (Problem Behältergenehmigungen)?

Der Beginn des Rückbaus der Anlage ist durchaus auch möglich, wenn sich Brenn- elemente in den Nasslagern befinden. Allerdings wird dann sowohl das Genehmi- gungsverfahren wie der Rückbau selbst aufwändiger, da Hilfssysteme weiter betrie- ben werden müssen. Im Genehmigungsverfahren wird die Sicherheitsbetrachtung komplizierter, die Sicherungsbereiche müssen erhalten bleiben, der Notfallschutz bleibt in vollem Umfang erhalten. Beim Rückbau selbst müssen die weiterbetriebe- nen Einrichtungen vor Beschädigungen und sonstigen Einwirkungen geschützt werden.

Durch die Überführung der Brennelemente aus den Nasslagern in die Zwischenla- ger wird die Anlage nicht komplett kernbrennstofffrei, da Kontaminationen durch Kernbrennstoffe oder Funde von Brennstoffpellets möglich sind.

Ziel:

• Die Inventare der Nasslager sind im Hinblick auf die Sicherheit und den künfti- gen Rückbau zügig in die Zwischenlager zu überführen. (Zur Sicherung des Weiterbetriebs der laufenden Kernkraftwerke haben die Betreiber ein eigenes Interesse, die abgebrannten Brennelemente von den Nasslagern in die Zwi- schenlager zu überführen.)

b) Entwickelt sich der „Sichere Einschluss“ aufgrund der Verzögerungen des Rück- baus zur besseren Alternative?

Die Brennelementfreiheit der Anlagen ist keine Voraussetzung für den Beginn des Rückbaus. Radioaktive Rückbauabfälle können am Standort auch längerfristig si- cher gelagert werden. Ein Problem könnte sich daraus ergeben, dass die Annah- mebedingungen für Schacht Konrad noch nicht abschließend festgelegt und die Umsetzung der Anforderungen aus der wasserrechtlichen Erlaubnis ungeklärt sind. Die Abfälle können nur soweit konditioniert werden, dass sie längerfristig zwischen- lagerfähig sind (Abfälle werden kompaktiert und getrocknet, brennbare Abfälle wer- den verbrannt und die Asche kompaktiert und getrocknet, flüssige Abfälle werden eingedampft, die Rückstände kompaktiert und getrocknet).

Die Alternative des sicheren Einschlusses ist – über die gesetzliche Benennung als zulässige Stilllegungsmöglichkeit hinaus – nicht geregelt. Sie erfordert die Isolierung bestimmter Teile der Anlage (z.B. des Reaktordruckbehälters) und Abbau der übrigen Anlagenteile. Der Sichere Einschluss ist damit im Hinblick auf eine langfristige Schadensvorsorge mit erheblichem Aufwand verbunden. Nachteilig ist insbesondere, dass für den Rückbau nach mehreren Jahrzeiten, den das Gesetz nicht ausdrücklich fordert, kein fachkundiges Personal mit intensiver Anlagenkenntnis vorhanden sein wird. Deshalb ist der zügige Rückbau auch dann das sicherheitstechnisch bessere Vorgehen, wenn Abfälle am Standort langfristig sicher gelagert werden müssen.

Ziele:

• Zügiger Abbau der Anlagen

• Möglichst kurze Zwischenlagerzeit für radioaktive Abfälle an den Standorten

• Prüfung gesetzlicher Möglichkeiten
o zur Beschleunigung des Rückbaus,
o zur Einschränkung der Möglichkeit des sicheren Einschlusses,
o zu behördlichen Vorgaben für die Durchführung des Abbaus
o zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung.

• Der zügige Abbau der Anlagen erfordert eine möglichst zeitnahe Inbetriebnah- me des Schachtes Konrad.

• Der Ausbau von Schacht Konrad muss möglichst zügig und dabei rechtssicher vorangebracht werden. Forderungen der niedersächsischen Landesregierung (Koalitionsvertrag) müssen abgearbeitet werden.

c) Welche Möglichkeiten bestehen, unter Beachtung der von der Rechtsprechung be- handelten Risiken einen rechtmäßigen Betrieb der Standort-Zwischenlager zu ge- währleisten?

Am 19.6.2013 hat das OVG Schleswig die Genehmigung vom 28. 11. 2003 für das Zwischenlager Brunsbüttel wegen Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten bezüglich des Schutzes gegen terroristische Angriffe aufgehoben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die Revision noch vom BVerwG zugelassen werden könnte.

Sollte die Beschwerde abgewiesen und damit das Urteil rechtskräftig werden, wird die schleswig-holsteinische Aufsichtsbehörde den illegalen Zustand dulden müssen, da kein Abtransport möglich ist. Das Zwischenlagerbetriebsreglement wird zur Gewährleistung der Sicherheit aufsichtlich entsprechend dem Genehmigungsregle- ment angeordnet werden.

Die Genehmigungen der Zwischenlager, die nicht beklagt oder über deren Klage vor Änderung der Rechtsprechung entschieden wurde, sind formal nicht betroffen. Die nach Auffassung des OVG Schleswig bestehenden Ermittlungs- und Bewer- tungsdefizite dürften materiell jedoch wohl bei allen Genehmigungsentscheidungen vorgelegen haben.

Da die standortnahe Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente gesetzlich vorgeschrieben ist, muss das BfS eine neue atomrechtliche Genehmigung auf der Basis neuer Prüfungen erteilen. Bei allen Zwischenlagern muss das BfS in den an- hängigen (Änderungs-)Genehmigungsverfahren ebenfalls die neuen Maßstäbe an- legen, falls das Urteil rechtskräftig wird, was deutliche Verzögerung der Genehmi- gungsverfahren zur Zwischenlagerung erwarten lässt.

Ziele:

• Gewährleistung des Weiterbetriebs der Standort-Zwischenlager auf höchstem
Sicherheitsniveau.

• Durchführung ergänzender Untersuchungen zur Behebung der Ermittlungs- und
Bewertungsdefizite.

d) Welche Konsequenzen ergeben sich aus der auch bei schwach- und mittelaktiven
Abfällen (SMA) noch nicht realisierte Schließung der Entsorgungskette?

Sachstand:

Radioaktive Abfälle werden von den Abfallverursachern nur soweit konditioniert, dass sie längerfristig zwischenlagerfähig sind. An den Standorten müssen Zwi- schenlager für radioaktive Abfälle errichtet werden, deren Kapazität die gesamte Menge der Rückbauabfälle aufnehmen können.

3. Schacht Konrad; Stand und weiteres Vorgehen

a) Welche Konsequenzen hat die Befristung der Geltungsdauer der „Gehobenen Was-
serrechtlichen Genehmigung“ bis 2047

Die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad wurde auf 40 Jahre befristet erteilt. Die Frist beginnt mit der Be- standskraft des Planfeststellungsbeschlusses für das Endlager Konrad, d.h. mit Da- tum 26. März 2007. Die Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis endet somit am 26. März 2047.

Nach der Begründung des Planfeststellungsbeschlusses endet die Betriebsphase des Endlagers mit den Maßnahmen zur Verfüllung. Die Gebäude der Tagesanlagen werden dekontaminiert, abgebrochen oder einer anderen Nutzung zugeführt. Bislang wird von einer Einlagerungsdauer von mindestens 30 Jahren und einer Betriebszeit von ca. 80 Jahren ausgegangen. Bei einem heute anzunehmenden Betriebsbeginn ca. in 2025 wäre das Ende der Einlagerung frühestens im Jahr 2055 erreicht. Jedes Jahr, mit dem sich der Einlagerungsbeginn verzögert, verkürzt die Einlagerungszeit.

Ziele:

• Zur Erreichung der notwendigen Rechtssicherheit und zur Sicherstellung der kontinuierlichen Einlagerung der anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle sollte die Befristung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Endlagerung neu beraten und festgelegt werden.

• Die Terminsituation, muss anhand der wichtigsten Meilensteine transparent und zeitnah dargestellt werden. Hierbei sind der Beginn des Betriebs (Inbetrieb- nahmen, Abnahmeprüfungen etc.) und der Termin des Einlagerungsbeginns
von entscheidender Bedeutung.

• Die Frist sollte erst mit dem Einlagerungsbeginn anfangen zu Laufen. Die recht- lichen und technischen Möglichkeiten sind zu prüfen.

b) Welche Überprüfungsmaßnahmen insbesondere aufgrund des Alters der Planfest- stellung sind im Hinblick auf den Fortentwickelten Stand von Wissenschaft und Technik geplant und in welchem Umfang soll Schacht Konrad überprüft werden?

Der Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN in NI sieht vor, dass unter Berücksich- tigung der Erfahrungen mit der Asse eine Neubewertung der Konzeptions- und Ein- lagerungssituation von Schacht Konrad im Rahmen des Endlagersuchverfahrens erfolgen soll. Im Standortauswahlgesetz werden schwach- und mittelaktive Abfälle nicht behandelt.

Ziele:

• Es ist das Ziel, das Endlager Schacht Konrad rasch und rechtssicher in Betrieb zu nehmen. Fragen der bestandskräftigen Zulassung sollten im zulässigen aufsichtlichen Prüfungsprogramm aufgegriffen werden.

• Es sollte eine offene Diskussion der G-Länder erfolgen, um ein gemeinsames
Ziel und Einigung über die notwendigen Überprüfungen von Konrad zu erzielen.

c) Welche Risiken bestehen auch mit Blick auf die gesamte Entsorgungssicherheit?

Eine weitere deutliche Verschiebung des Einlagerungsbeginns hätte zur Folge, dass beim Rückbau der Kernkraftwerke zusätzliche Lagerflächen an den Standorten eingerichtet werden müssten. Möglicherweise müssten dann auch die Anforderungen an die konditionierten Gebinde für eine noch längere Zwischenlagerzeit neu spezifiziert werden.

Für BW ergibt sich das Problem, dass die Abfälle aus der HDB, dem größten Zwi- schenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Deutschland, noch später abfließen und der Rückbau der Einrichtungen der WAK und des KIT sich weiter ver- zögert.

Ziel:
• Es ist das Ziel, das Endlager Schacht Konrad rasch und rechtssicher in Betrieb zu nehmen.

d) Wie kann die Stringenz und Transparenz im Verfahren, insbesondere bzgl. des Ausbaufortschritts insbesondere anhand von Meilensteinen verbessert werden?

Bislang hat der Bund keine verlässlichen Prognosen für den Betriebsbeginn bzw. den Einlagerungsbeginn nennen können. Dies hat der Ausschuss Ver- und Entsor- gung im Jahr 2012 (64. Sitzung, Beiblatt) zum Anlass genommen, um auf Antrag Niedersachsens eine Jährliche Berichterstattung anhand von wesentlichen Meilen- steinen im Verfahren einzufordern. Ein erster Bericht des Bundes soll auf der nächsten Sitzung im April 2014 vorgelegt werden.

Ziel:

• Dem Verfahren zum Ausbau Schacht Konrad fehlt es an Transparenz bei der Darstellung des Ausbaufortschritts. Diese zu schaffen ist eine wesentliche Auf- gabe des Bundes. Hierauf müssen die Länder mit Nachdruck drängen.

e) Regelmäßige Überprüfung der Kapazitätsauslastung anhand der jährlichen Abfall- statistiken?

f) Bestehen realistische Erweiterungsmöglichkeiten von Schacht Konrad entspre- chend dem ursprünglichen Antrag? Erforderlichkeit weiterer Endlager?

Die Beratungen bei der Erstellung des Berichts der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie (Napro) hat gezeigt, dass das genehmig- te Volumen von Schacht Konrad offenbar, wenn überhaupt, nur knapp ausreicht um die insgesamt prognostizierten schwach- und mittelradioaktiven Abfallmengen alle im Schacht Konrad zu lagern.

 atommuell-BW01.pngDaneben gibt es noch weitere Abfälle, die endgelagert werden müssen, für die aber noch kein geeignetes Endlager konzipiert ist.

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Ziel:

• Rechtzeitige Entscheidung, ob eine Erweiterung der Genehmigung Schacht Konrad oder eine Endlagerung der SMA an einem anderen Ort erfolgen soll.

g) Stand und Terminsituation bei der Zulassung Konrad-konformer Behälter

Für die Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen im Endlager Konrad sind verschiedene zylindrische und kubische Behältertypen definiert, die je nach vorgesehenem Abfalltyp und Aktivitätsinventar spezifische Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen, z.B. hinsichtlich konstruktiver Vorgaben, Korrosionsschutz, mechanische und thermische Auslegung für Betriebs- und Störfall-Bedingungen.

Zum Nachweis der Eignung eines neuen Behälters für das Endlager Schacht Kon- rad sind dafür verschiedene Baumusterprüfungen (z.B. Stapeldruckprüfung, Hebe- prüfung, Fallprüfung) und der Nachweis eines geeigneten Qualitätssicherungspro- gramms für die Serienfertigung vorgeschrieben.

Für den Nachweis der Eignung eines bereits bestehenden, schon beladenen Behäl- ters (Altbehälter) für das Endlager Schacht Konrad gelten die gleichen sicherheits- technischen Anforderungen wie für Neubehälter. In diesem Fall wird allerdings ge- prüft, ob Ergebnisse bereits durchgeführter Prüfungen und QS-Maßnahmen (z.B. aus Verfahren zur verkehrsrechtlichen Zulassung) anerkannt werden können. Wer- den nicht alle Anforderungen erfüllt, müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden.

Im Auftrag des BfS prüft die BAM die vorgelegten Sicherheitsnachweise der Antrag- steller auf der Basis der gültigen Endlagerbedingungen Konrad und erstellt nach Abschluss ein Prüfzeugnis. Das BfS bestätigt dann die Endlagereignung der Behäl- terbauart.

Informationen zum Stand der Verfahren sind den Aufsichtsbehörden nur indirekt über Gremiensitzungen und Vorträge des BfS oder der BAM zugänglich.

Im Mai 2013 lagen für 18 Abfallbehältertypen (4 zylindrische Betonbehälter, 11
Stahlblechcontainer, 1 Betoncontainer, 2 Gusscontainer) die BAM-Prüfzeugnisse vor, für einen (Stahlblechcontainer TYP II) auch die BfS-Zustimmung (Quelle: Vor- trag des BfS beim AK Landessammelstellen im Mai 2013). Die Verfahren dazu dau- erten in jedem Einzelfall mindestens 2 Jahre.

Die Bauartprüfung von Neubehältern ist inzwischen soweit abgeschlossen, dass ausreichend Behälter für jetzt noch anfallende Abfälle zur Verfügung stehen.

Die Zulassung der Altbehälter für das Endlager Schacht Konrad ist dagegen äu- ßerst langwierig. Beispielsweise müssen für ca. 13.000 beladene Abfallbehälter der HDB nachträglich die Zulassung für das Endlager Schacht Konrad erwirkt oder
bestätigt werden. Davon wurde bislang nur für einen Fassstahlcontainer Typ IV die Zulassung für die Baureihe 2003 bestätigt. Das umfasst 194 von 13.000 Altbehältern der HDB.

HDB muss insgesamt für ca. 7 Abfallbehältertypen mit 21 Baureihen die Zulassun- gen überprüfen oder erwirken. Auch die Kernkraftwerke verfügen über Altbehälter (insbesondere Mosaik-Behälter mit Harzen), die einer Nachqualifizierung bedürfen (Quelle: Vortrag HDB bei der 5. Sitzung des AK „Erfahrungsaustausch Endlagerbehälter“ im August 2011).

Die BAM hat in dem für die Verfahren zuständigen Bereich das Personal nach eigenen Angaben um eine Person zur Koordinierung der Verfahren verstärkt. Angaben über die Zeitdauer für Zulassungsverfahren hat die BAM oder das BfS bislang nicht gemacht.

Ziele:

• Die Informationen zum Stand der Verfahren sollten für die atomrechtlichen
Aufsichtsbehörden der Länder verfügbar gemacht werden.

• Die Verfahren zur Nachqualifizierung von Altbehältern müssen zügig durchge- führt werden.

4. Deponierung Asse-Abfälle

Sonderproblem: Behandlung und Endlagerung der ASSE-Abfälle

Die Rückholung ist die vorrangige Option für die Stilllegung der Asse.

Derzeit wird der für die Bergung geplante neue Schacht 5 erkundet. Bergetechnologie und Zwischenlager werden ebenfalls geplant. Darüber hinaus wird derzeit ein Konzept zu möglichen Zugangsvarianten zu den Einlagerungskammern für die Rückholung er- arbeitet. Es wurde im Asse-Gesetz unter anderem geregelt, dass für die Rückholung kein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. Außerdem erhält das Gesetz die Möglichkeit, von Vorschriften der Strahlenschutzverordnung abzuweichen, wenn der erforderliche Strahlenschutz weiter gewährleistet wird.

Ca. 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen lagern in der Asse.
In welchem Zustand sich die Behälter befinden, ist weitgehend nicht bekannt. Zustand und Inhalt der Gebinde sind entscheidend für die sichere Verpackung und die spätere Entsorgung in einem geeigneten Endlager. Herausforderungen stellen auch die Rück- holung, die Konditionierung (einschließlich Neuverpackung) und anschließende Zwi- schenlagerung der Abfälle dar. Weitere Unwägbarkeiten bei der Rückholung stellen hierbei die gebirgsmechanischen Prozesse und mögliche Wasserzutritte vor und wäh- rend der Bergung dar.

Die Rückholung erfordert die Neuerfassung und Neuverpackung der Abfälle mit an- schließender standortnaher Zwischenlagerung und Suche eines Endlagerstandortes. Schacht Konrad scheidet nach Kapazität der derzeitigen Zulassung aus. Es wäre fast eine Verdoppelung der zugelassenen Menge von maximal 303.000 Kubikmeter Abfäl- len erforderlich.

Ziele:

• Die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle müssen dauerhaft von der Umwelt und somit möglichen Einflüssen auf Mensch und Natur isoliert werden.

• Der sichere Einschluss der Abfälle muss neben der präferierten Rückholung weiter unvoreingenommen unter umfassender Abwägung der Risiken der jeweiligen Ent- sorgungsketten in Betracht gezogen werden.

• Es ist zu gewährleisten, dass für die rückgeholten Asse-Abfälle rechtzeitig sichere
Zwischenlagerkapazitäten standortnah zur Verfügung stehen.

• Eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für Konrad (zur Aufnahme der Asse-Abfälle) ist nicht sinnvoll, da dies die Endlagerung der übrigen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in Deutschland weiter um viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte verzögern.

5. Deponierung freigemessener Abfälle

a) Muss die Strategie der (zweckgerichteten) Freimessung und Deponierung geändert werden?

Nach den Regelungen zur Freigabe von radioaktiven Stoffen, die beim Betrieb und Rückbau kerntechnischer Anlagen sowie in Industrie, Medizin und Forschung anfal- len, muss sichergestellt sein, dass für Einzelpersonen der Bevölkerung höchstens eine effektive Dosis von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr anfallen kann. Demgegen- über beträgt die natürliche radiologische Belastung in Deutschland rund 2.300 Mik- rosievert pro Jahr. Das Konzept, eine zusätzliche radiologische Belastung von 10 Mikrosievert als unbedenklich zuzulassen („De-Minimis-Regelung“) ist international anerkannt. Der Nachweis, dass diese Bedingung eingehalten wird, erfolgt über die Freimessung der jeweiligen Materialien. Die Materialien können anschließend un- eingeschränkt verwendet, verwertet oder beseitigt oder zweckgerichtet, z.B durch Ablagerung auf einer Deponie oder Verbrennung in einer Verbrennungsanlage, beseitigt werden.

In der Praxis kann damit ein erheblicher Massenanteil (ca. 200.000 Mg pro AKW) auf dem Weg der uneingeschränkten Freigabe in den konventionellen Stoffkreislauf überführt werden.

In Teilen der Bevölkerung wird dieses Vorgehen kritisch gesehen, da gesundheitli- che Belastungen, Imageschäden und Standortnachteile für die jeweilige Region bis hin zu einer Bedrohung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage befürchtet werden. Alternativ wird häufig das „Französische Modell“ angeführt, nach dem vergleichbare Abfälle auf eine zentrale Deponie abgeliefert werden (Strahlenschutz-Deponie). Auch wird gefordert, diese Abfälle am Standort zwischenzulagern oder die AKW stehen zu lassen (zur Bewertung des „Französischen Modells“ siehe Buchstabe c)).

Ziele:

• Beibehaltung der Strategie der Freimessung

• Offene Kommunikation, Einführung weiterer Kontrollschritte prüfen

b) Bedarf es zusätzlicher einheitlicher Rahmenbedingungen für die Deponierung (An- nahmeverpflichtung) zweckgerichtet freigegebener radioaktiver Abfälle?

c) Ist der französische Weg der zentralen Endlagerung der freigebbaren Abfälle eine mögliche Alternative? Was würde es für dessen Realisierung brauchen?

Mit der Umsetzung der in § 29 der Strahlenschutzverordnung vorgegebenen Rege- lungen kann die Einhaltung des 10 µSv-Kriteriums bei der Beseitigung von Abfällen aus kerntechnischen Einrichtungen auf hierfür geeigneten Deponien oder in Ver- brennungsanlagen sichergestellt werden. Die behördliche Feststellung der Überein- stimmung mit den in den Freigabebescheiden festgelegten Anforderungen bewirkt die Entlassung der freigemessenen radioaktiven Stoffe aus dem Regelungsbereich des Strahlenschutzrechts. Sie unterliegen dann den Regelungen des Abfallrechts, das die Voraussetzungen und Randbedingungen für das weitere Verfahren zur Be- seitigung der Abfälle eindeutig regelt.

Während für die Stilllegung der französischen Reaktoren anfänglich, d. h. seit den späten 1980er Jahren, die Stilllegungsstrategie des Sicheren Einschlusses mit ca.
50 Jahren Wartezeit favorisiert wurde, zeichnete sich Mitte der 90er Jahre ab, dass der unmittelbare Rückbau vorteilhafter ist. 2001 entschied die EDF, diese Strategie für alle gasgekühlten Reaktoren, den ersten DWR (Chooz A) und die Reaktoren EL4 und Superphénix anzuwenden.

Frankreich hat die in der EU-Grundnorm eröffnete Möglichkeit, aus dem Umgang mit radioaktiven Stoffen angefallene Materialien, die geringfügig kontaminiert oder aktiviert sind, über eine Freigaberegelung aus der strahlenschutzrechtlichen Über- wachung zu entlassen, nicht in nationales Recht umgesetzt. Das französische Ent- sorgungskonzept für Abfälle aus dem Rückbau kerntechnischer Anlagen sieht vor, den Entsorgungsweg der Abfälle auf Basis einer im Vorfeld der Stilllegung vorge- nommenen Anlagenzonierung durchzuführen. Dazu werden unter Zugrundelegung der Betriebshistorie sowie auf Basis von Plausibilitätsbetrachtungen und vorliegen- den Messungen Anlagenbereiche mit vorhandenen oder potenziell vorhandenen Kontaminationen von solchen abgegrenzt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht kontaminiert sind. Anlagenbereiche, die nicht Bestandteil von Kontrollbereichen der Anlagen waren, können als nicht radioaktiv kontaminiert angenommen und die dort anfallenden Abfälle nach entsprechenden Beweissicherungsmessungen in den konventionellen Stoffkreislauf überführt werden.

Die aus den „radioaktiven Bereichen“ stammenden und als „sehr schwach- radioaktiv“ (mittlere Aktivitätskonzentration < 10 Bq/g) eingestuften Materialien (auch Großkomponenten) werden, ohne diese hinsichtlich ihrer radiologischen Qualität näher zu charakterisieren, direkt in einem zentralen oberflächennahen Zwi- schenlager (Deponie) abgelagert. Dadurch kommen auch Abfälle, die nur potenziell oder so geringfügig kontaminiert sind, dass sie in Deutschland uneingeschränkt freigebbar wären, auf diese Deponie.

Die in Frankreich der Abfallkategorie VLLW („very low level waste“) zugeordneten
Abfälle werden seit 2003 in der Entsorgungseinrichtung Centre de Morvilliers in
dem an Lothringen angrenzenden Department Aube in oberflächennah ausgehobe- nen Gräben eingelagert. Die Deponie erfüllt die an Deponien zur Ablagerung von
als gefährlich eingestufte Abfälle gestellten Anforderungen. Der aus Tonschichten aufgebaute Untergrund dieser 45 ha großen Deponie weist eine Dicke von mindes- tens 15 m auf. Die Deponie verfügt über eine Lagerkapazität von 650.000 m3 und sieht eine Betriebszeit von 30 Jahren vor. Die Auslegung sah zunächst eine jährli- che Annahmekapazität von 25.000 m3/a vor. Durch entsprechende Anpassung der Einlagerungszellen kann seit 2009 ein Abfallvolumen von 35.000 m3/a angenom- men werden. Da auch diese Annahmekapazität das für den Zeitraum 2010 bis 2020 erwartete jährliche Abfallaufkommen nicht aufnehmen kann und die Einlagerungs- kapazität der Deponie bis 2030 deutlich überschritten wäre, wurden Überlegungen angestellt, das erforderliche Einlagerungsvolumen z.B. durch Maßnahmen zur Volumenreduzierung, die Verbesserung des Vorgehens bei der Zonierung und die Verwertung eines Teils des Abfalls im nuklearen Bereich, zu reduzieren.

Die Vorgehensweise des Umgangs mit sehr schwach radioaktivem Material hat den
Vorteil, dass ein sehr großes Volumen des rückbaubedingt anfallenden Materials, für einen längeren Zeitraum (30 Jahre) überwacht und zentral abgelagert wird. Die Bedingungen für dieses Konzept sind in Frankreich besonders günstig: Die gewähl- te Region ist aufgrund der dort vorkommenden massiven Schichten von Tongestein für die Lagerung von Abfällen mit Aktivität geeignet. Die Akzeptanz bei der Bevölke- rung ist in dieser wirtschaftlich schwach entwickelten Region vorhanden.

Der Nachteil ist, dass eine derart große Deponie, die eine vergleichbare geologi- sche Barrierewirkung hat wie in Frankreich und fernab von intensiv genutzten Flä- chen liegt, in Deutschland kaum gefunden werden kann. Das Beispiel aus Frank- reich zeigt auch, dass in der Praxis „nachgesteuert“ werden muss, wenn ein ur- sprünglich ausreichend erscheinendes Deponierungsvolumen sich dann doch als unzureichend erweist – was in der Öffentlichkeit kritisch aufgenommen werden dürfte.

Der wesentliche Einwand gegen das „französische Modell“ ist jedoch, dass mit seiner Verfolgung eine Scheinsicherheit für ein in der Öffentlichkeit wahrgenommenes Problem suggeriert wird, das faktisch jedoch nicht besteht. Vor dem Hintergrund, dass auch konventionelle Abfallstoffe aufgrund der natürlichen Radioaktivität in ei- nem vergleichbaren oder sogar höheren Umfang (vgl. die Konzentrationswirkung von Schadstoffen bei der Abfallverbrennung und der Deponierung von Verbren- nungsaschen) radiologische Messwerte aufweisen können, die dennoch jeweils weit unterhalb der Werte der natürlich vorkommenden radiologischen Belastung lie- gen, ist eine solche Forderung nicht zielführend.

Ziele:

• Keine Einrichtung von zentralen oder regionalen Strahlenschutzdeponien für zweckgerichtet freigemessene Abfälle.

• Es muss intensiv und sachlich informiert werden. Aggregierte Abfalldaten, d.h. Ergebnisse von Messungen, annehmende Deponie, Abfallmenge, Auslastung der 10µSv, sollten ins Internet eingestellt werden.

• Eignung und Zuverlässigkeit der Überwachung der Freimessungen beim Betreiber öffentlich belegen.

• Die Begleitung der Freigabemessungen in der Anlage durch einen von der De- ponie oder den zuständigen kommunalen Stellen beauftragten externen Gut- achter als vertrauensbildende Maßnahme.

6. Transportsituation; Rückführung CASTOREN aus F und GB

Wird hier zunächst nicht behandelt.

7. Veränderungen des rechtlichen Rahmens

a) Haltung gegenüber der 14. Änderung des AtG zur Umsetzung der EURATOM- Entsorgungsrichtlinie?

b) Befassung mit dem vorgesehen Bericht der Bundesregierung zur Entsorgungssitua- tion gegenüber EU-Kommission (Abgabetermin 13.08.2015)?

Der Richtlinie 2011/70/Euratom verlangt, ein nationales Programm für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle aufzustellen, dieses durchzuführen, regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren.

Das Entsorgungsprogramm wird von der Bundesregierung unter Federführung des BMU entwickelt. Das Entsorgungsprogramm ist der EU Kommission spätestens zum 23. August 2015 vorzulegen und bei späteren wesentlichen Änderungen diese hierüber zu informieren. Das Entsorgungsprogramm wird dann einem Peer Review Verfahren unterzogen.

Ziel:

• Der Entsorgungsbericht sollte keine im Beteiligungsprozess des Standortaus- wahlgesetzes entstehenden Entscheidungen vorwegnehmen.

8. Umsetzung des Standortauswahlgesetzes (Kommission, Behörde, u.a.)

Wird hier zunächst nicht behandelt.

Atommüll made in Germany – ab nach Russland – Eine Reportage des DLF/SWR

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernDie Endlagersuche für hochradioaktiven Atommüll wird in Deutschland gerade angeblich neu gestartet. Immer wieder wird der Anti-Atom-Bewegung gedroht: Wenn ihr jetzt nicht mitmacht, dann kommt das Zeugs vielleicht doch noch ins Ausland. Abgesehen davon, dass es eine etwas komische Drohung an die Anti-Atom-Bewegung ist: Wer sind diejenigen, die den Atommüll ins Ausland verschieben wollen? Etwa die rot-grüne Landesregierung in NRW, die jetzt über 150 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll aus der Forschungsanlage Jülich in die USA verschiffen will, weil sie sonst keine Idee hat, wo der Strahlenabfall sonst gelagert werden soll? Oder etwa die URENCO in Gronau (ebenfalls NRW), die ihren „Wertstoff“ – abgereichertes Uran aus der Anreicherung – jahrelang nach Russland verschoben hat, wo er bis heute unter abenteuerlichen Bedingungen gelagert wird? Das ganze mit Erlaubnis und Duldung  von Landes- und Bundesregierung. Der Atomkonzern EnBW hat untersuchen lassen, was es kostet, Atommüll in Russland zu lagern. Der Deutschlandfunk hat vor einigen Tagen ein Feature gesendet: „Radioaktive Abfälle – Aus den Augen, aus dem Sinn – Deutscher Atommüll in Russland“ von Laura Döing und Olga Kapustina.

Hier als Audio-Link: Aus den Augen, aus dem Sinn (MP3)

Im Teaser des DLF heißt es: „Die Suche nach einem geeigneten Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland beginnt wieder von vorne. Im Geheimen wurde bereits nach Optionen im Ausland gesucht, auch in Russland. Obwohl der Export offiziell politisch nicht erwünscht ist – Spuren gibt es dennoch: vertrauliche Kostenpläne eines deutschen Energiekonzerns, die Ersparnisse durch den Export aufzeigen, russische Ministeriumspapiere, die mit den zahlungskräftigen Kunden aus Deutschland kalkulieren.

Das Feature folgt diesen Spuren in Deutschland und Russland, die bis an den Zaun der geschlossenen Stadt Krasnojarsk-26 führen, einem Zentrum der russischen Atomindustrie, und bis in die Vorstandsetage der deutschen EnBW in Karlsruhe.“

Manuskript zur Sendung: Aus den Augen, aus dem Sinn (PDF)

Aus den Augen, aus dem Sinn (Rechercheblog von Laura Döing & Olga Kapustina)

Kommentar zur Atommüll-Debatte: Politik verweigert Verständigung

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Erhebliche Startprobleme bei der Atommüll-Endlagersuche. Foto: Dirk Seifert

(*) Eines hat die Atommüll-Tagung der Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen am vergangenen Wochenende gezeigt: Mit großer Ernsthaftigkeit und viel Fachkunde sind sie bereit, sich verantwortlich an der Suche um sinnvolle Wege für den sicheren Umgang mit den immer noch wachsenden Atommüllbergen zu beteiligen. Dafür müssen allerdings auch ihre An-Forderungen, wie ein gesellschaftlicher Konsens für einen sicheren Umgang erreicht werden kann, aufgegriffen werden. Mit dem derzeitigen Gesetz zur Endlagersuche und der Besetzung der damit verbundenen Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“, ist das aber bislang nicht zu machen.

Die Politik macht derzeit massiv Druck auf die Bewegung, damit sich diese an der Kommission mit zwei VertreterInnen beteiligt. Diese Kommission soll nun – neun Monate nachdem das Gesetz unter Ausschluss und mit massiver Kritik der Umweltverbände beschlossen wurde – am 10. April durch den Bundestag offiziell ernannt werden. Erste direkte Gespräche zwischen VertreterInnen der Umweltverbände mit den BerichterstatterInnen der Fraktionen im Bundestag und mit der Umweltministerin hat es jedoch erst vor knapp drei Wochen erstmals gegebenen – obwohl die Weigerung zur Besetzung der Kommissionsplätze durch die Umweltverbände bereits im Dezember 2013 mitgeteilt und nochmals begründet worden ist (abgesehen davon, dass es schon zu heftigen Kontroversen während der vorhergehenden Gesetzgebungsphase gekommen war).

Jetzt macht die Politik mit den selbst verursachen Fakten (und Fehlern) Druck: Es bleibe keine Zeit mehr für Diskussion, die Kommission müsse ihre Arbeit endlich aufnehmen. Zeit – so scheint es – wird jetzt zum größten Problem auf der Suche nach einer Verständigung. Die einen fordern sie, die anderen behaupten, die gäbe es nicht (nach dem seit der Verabschiedung des Gesetzes nun schon ziemlich viel Zeit ohne Gespräche die Spree hinunter floss).

Klar ist eines: Wer für die dauerhafte Lagerung des radioaktiven Atommülls einen gesellschaftlichen Konsens erreichen will, der braucht die Verständigung mit der Anti-Atom-Bewegung. Ohne sie kann das nicht gelingen. Und diese Bewegung hat viel zu verlieren, wenn sie sich an falschen Verfahren beteiligt: Für Fragen der Atomsicherheit ist sie es, die sich über Jahrzehnte das Vertrauen in der Bevölkerung erarbeitet hat. Viel zu häufig hat sich gezeigt, dass sie auf Sicherheitsmängel hinwies und Maßnahmen einforderte, während Politik, Atomwirtschaft und auch große Teile der Wissenschaft diese Probleme ignorierten oder gar beschönigten (z.B. ASSE II).

Die Verbände suchen nach einer Verständigung und ringen untereinander, wie das gehen könnte. Sie machen es sich nicht leicht mit der Frage, wie es mit dem Atommüll und seiner möglichst sicheren Verwahrung weiter geht. Bereits seit dem Spätsommer haben zahlreiche Runden unter dem Dach des Deutschen Naturschutz Rings (DNR) stattgefunden. Mit großer Ernsthaftigkeit wurden die Mängel des Such-Gesetzes und der Kommission miteinander diskutiert und beraten, mit welchen Schritten und Maßnahmen trotz dieser Mängel ein sinnvoller Weg gefunden werden könnte. Diese Debatten waren auch Bestandteil der aus diesem Prozess hervorgegangenen Tagung „Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang“ vom letzten Wochenende.

Eines der am häufigsten gebrauchten Worte auf dieser Tagung hieß „Vertrauen“ oder besser „fehlendes Vertrauen“, dass es diesmal mit dem Endlagersuchgesetz wirklich um ein „ergebnisoffenes Verfahren“ gehen wird. Allzu tief und begründet sind die Erfahrungen an allen Atomstandorten, dass mit Tricksereien bis hin zu Lügen in Dialogen vor allem die Durchsetzung atomwirtschaftlicher Interessen erreicht werden sollte. Es waren fast immer machtpolitische Entscheidungen, die Argumente ersetzten. (Der weitgehende Ausschluss der Umweltverbände bei den Beratungen zum Endlagersuchgesetz war in diesem Sinne eben vor allem „alte Politik“, in der von einen „Neustart“ auch in diesem Sinn nichts neues sichtbar wurde.)

Für viele in der Umweltbewegung ist Gorleben dafür das herausragende Symbol! Daher ist es eigentlich klar, dass ein vermeintlicher Neustart, der diesen Konflikt nicht beendet, sondern ihn neben weiteren Mängeln mit dem Endlagersuchgesetz weiter führt, nur wenig Glaubwürdigkeit oder Überzeugungskraft erreichen kann.

Die Umweltverbände fordern, dass das Gesetz an zahlreichen Stellen geändert werden müsse. Das haben CDU/CSU, SPD und die Bundestags-Grünen bereits abgelehnt. Dennoch haben die Umweltverbände weiter nach Wegen gesucht, wie es zu einer Verständigung kommen könnte, auch unterhalb gesetzlicher Lösungen.

Deshalb haben sie in den Gesprächen mit der Umweltministerin, mit den BerichterstatterInnen des Bundestags und auch auf der Konferenz dafür geworben, dass die Einsetzung der Kommission vom Bundestag bis zum Sommer verschoben wird und diese Phase mit intensiven Gesprächen genutzt wird, mit allen Beteiligten über die Voraussetzungen und Ziele eingehend zu beraten. Dieser Vorschlag zielte nicht nur auf die Politik, sondern auch auf die Gewerkschaften, die Kirche und die Wirtschaft. Eine solche vorgeschaltete Phase bietet die Chance, dass die massiven Bedenken auf Seiten der Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen geklärt werden könnten, dass die Voraussetzungen und Ziele gemeinsam erarbeitet werden. Eine Anforderung, die von Mediatoren und Konfliktberatern eigentlich als Grundbedingung für erfolgreiches Umgehen mit Konflikten anerkannt ist.

Doch diese Grundkenntnisse über den Umgang mit Konflikten will eine Mehrheit im Bundestag nicht annehmen. Ein Treffen zwischen den BerichterstatterInnen des Bundestags und den UmweltvertreterInnen nach der Konferenz, brachte in dieser Frage keine Einigung.

Entschließungsantrag statt Verständigung

Der Bundestag will nun mit einem Entschließungsantrag (hier der Entwurf als PDF) um das Vertrauen der Anti-Atom-Bewegung werben und diese davon überzeugen, sich an der Kommission zu beteiligen. Dazu gibt es einige durchaus hilfreiche Hinweise, die in den Gesprächen eine Rolle spielten. Das ist gut gemeint, aber an den grundlegenden Voraussetzungen ändert das nichts.

Der Antrag wird von der CDU/CSU, den Grünen und der SPD gemeinsam eingebracht. An dem Fahrplan, dass die Kommission am 10. April eingesetzt wird, soll sich demnach nichts mehr ändern. Die Links-Fraktion wird den Antrag nicht unterstützen, weil sie die Forderungen der Anti-Atom-Verbände unterstützt und daher eine Verschiebung der Einsetzung der Kommission für sinnvoll hält.

Bislang einziges Ergebnis der Gespräche ist die von der Umweltministerin erklärte Rücknahme der Klage gegen die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans für Gorleben. Eine Forderung, die der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) schon vor Monaten erhoben hatte. Ein sicherlich erster Schritt, bei dem allerdings nicht vergessen werden darf, dass eine SPD-Umweltministerin in Berlin und ein SPD-Ministerpräsident in Hannover beteiligt sind und die SPD in Niedersachsen vor der Wahl eigentlich erklärt hatte, dass Gorleben bei einer künftigen Endlagersuche nicht mehr beteiligt sein darf. Gorleben aber ist weiter im Verfahren und daran ändert die Rücknahme der Klage gar nichts. Kein Wunder also, dass sich die Begeisterung für diesen längst überfälligen Schritt in Grenzen halt – so gut er auch ist.

Kaum was Neues beim Neustart

Fast zeitgleich zum vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche endete der Gorleben-Untersuchungsausschuss. Für viele zeigte sich nach der jahrelangen Aufarbeitung zahlloser Akten, wie sehr politische Interessen gegen alle Wissenschaft und Argumente dafür sorgten, dass Gorleben Standort blieb. Die CDU/CSU erklärte als Fazit: Dieser Ausschuss sei „überflüssig und teuer“ gewesen und ansonsten sei alles nach „streng wissenschaftlichen Kriterien“ erfolgt. Warum will die CDU/CSU dann eigentlich einen Neustart bei der Endlagersuche?

Die Atomwirtschaft ist da vergleichsweise klar: Sie sieht absolut keinen Grund, warum es eine neue Endlagersuche geben muss, sie hält – gut in der Kommission vertreten – an Gorleben fest und will das neue Verfahren auch besser nicht bezahlen. Immerhin stecken ja schon 1,6 Mrd Euro im Salzstock von Gorleben.

Nicht nur, dass das Gesetz und Verfahren die katastrophalen Fehler der bisherigen Endlagerung nicht aufarbeitet und daraus Konsequenzen zieht (z.B. ASSE II). Wer heute noch einen ehemaligen Vattenfall-Manager allen Ernstes als Vertreter der Wissenschaft verkaufen will, der zeigt nicht nur, wie sehr er Interessenpolitik betreibt, sondern sagt auch, dass die Tricksereien weiter gehen.

Die Anti-Atom-Bewegung hat in den letzten Wochen viele konstruktive und von der Sache her begründete Vorschläge gemacht, wie es trotz der massiven Fehler des Gesetzes zu einer Verständigung kommen könnte. Diese Angebote auszuschlagen – wie es die Mehrheit der Fraktionen im Bundestag jetzt tut – ist auch ein Hinweis, dass Terminpläne und Parlaments-Logik offenbar bedeutsamer sind, als an dieser für Generationen bedeutsamen Frage mit Zeit und Geduld einen Weg zur Verständigung zu gehen.

*Dieser Kommentar ist zuerst veröffentlicht im Blog von ROBIN WOOD.

„RWE, E.on, EnBW und Vattenfall bauen gemeinsamen Windpark für Fernseh-Werbespots“

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Atomkonzerne bauen Windräder. Irgendwas stimmt da nicht. Foto: Dirk Seifert

Ausgerechnet aus Fürth kommt eine unglaubliche Meldung, die irgendwie überzeugend klingt: „Langeoog (dpo) – Wie aus einer am Montag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung hervorgeht, planen die vier großen Stromkonzerne RWE, E.on, EnBW und Vattenfall den Bau eines spektakulären Windparks in der Nordsee. Dieser dient jedoch nicht der Stromproduktion, sondern soll ausschließlich für Werbespots und Imagefilme genutzt werden.“ Das gute ist obendrein, dass damit die Kosten für die Energiewende begrenzt werden. Eine Maßnahme, die also vermutlich auch die Zustimmung von Sigmar Gabriel erlangen könnte. Der ganze Wahnsinn ist beim Postillion nachzulesen.

Es kommt noch schlimmer: Vattenfall: Talfahrt geht weiter – Verschärfung der Krise teilweise hausgemacht – KundInnen zahlen die Zeche

Atommülllagerung, Politik, Unsicherheit: Das Problem ist viel größer …

radioaktivAtommüll-Endlager-Suche der Bundesregierung. Nach dem Beschluss über das Endlagersuchgesetz im Sommer 2013 soll nun am 10. April die darin vorgesehene Kommission eingesetzt werden, die sich mit den Anforderungen und den Kriterien für das Suchverfahren und die dauerhafte Atommülllagerung (Endlagerung) hochradioaktiver Abfälle befassen soll. Zu den vielen Problemen und Mängeln, die die Umweltverbände bislang davon abhalten, sich an dieser Kommission zu beteiligen, gehört auch, dass enorme Mengen leicht- und mittelaktiven Atommülls überhaupt nicht betrachtet werden sollen, obwohl ihre dauerhafte Lagerung völlig ungeklärt ist. Ebenfalls außen vor bleiben auch die wachsenden Sicherheitsmängel, die sich bereits bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle zeigen.

Darüber informierten Umweltverbände auf der vom Deutschen Naturschutzring (DNR) organisierten Tagung „Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang“. Die Politik wirbt massiv darum, dass die Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen doch bitte bei der Endlagersuche mitmachen sollen. Mit vielen moralischen Appellen und nur wenigen Zugeständnissen an die Forderungen der Umweltverbände sollen sie doch bitte darauf vertrauen, dass der behauptete „Neustart“ wirklich ernst gemeint sei. Dass für Vertrauen kein Anlass besteht und dass moralische Appelle angesichts des Ausmaßes der ungelösten Probleme mit der gesamten Atommülllagerung nicht ausreichen, zeigt der folgende Überblick über die derzeitige Atommüll-Situation. Die folgenden Beispiele zeigen auch: Immer noch sorgen politische Eingriffe zugunsten der Atomwirtschaft dafür, dass Sicherheitsfragen außer acht bleiben.

Atommüll-Problem 1: Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle

  • Die Standort-Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente

Das Urteil des Oberverwaltungsgericht Schleswig vom Sommer 2013 hob die Genehmigung für das Castor-Lager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel auf. Zahlreiche Sicherheitsnachweise seien demnach nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht worden, stellte das Gericht fest. Es ging um die Frage, welche Auswirkungen der gezielte Beschuss mit panzerbrechenden Waffen oder ein (gezielter) Flugzeugabsturz auf ein solches Castor-Lager für die Menschen in der Umgebung haben könnte.

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und rein rechtlich nur für das Lager in Brunsbüttel gilt: Alle sogenannten Standort-Zwischenlager sind im Zeitraum zwischen 2002 – 2005 quasi in Serienfertigung genehmigt und gebaut worden, also kurz nach den Terroranschlägen am 11.9.2001 auf das World-Trade-Center in New York und das Pentagon in Washington. Insofern ist klar: Die in Brunsbüttel festgestellten Mängel dürften auch für alle anderen Castor-Lager an allen Standorten gelten.

Derzeit versuchen die Genehmigungsbehörde (Bundesamt für Strahlenschutz) und der Betreiber Vattenfall das OVG-Urteil noch zu Fall zu bringen. Aber: Anti-Atom-Initiativen und Verbände hatten frühzeitig auf diese Mängel und Risiken immer wieder hingewiesen (und Klagen auf den Weg gebracht). Hinweise, die aus heutiger Sicht offenbar auch das Bundesamt für Strahlenschutz für berechtigt hielt, die es aber im Genehmigunsverfahren nicht im vollen Umfang berücksichtigen durfte.

  • BMU und Betreiber hindern Bundesamt für Strahlenschutz, höhere Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen

Offenbar hinderten Betreiber und Bundesumweltministerium das Bundesamt für Strahlenschutz daran, diese Risiken umfangreich bei der Genehmigung zu berücksichtigen und ggfls. entsprechende Auflagen zu erteilen.

Darauf verweist das BfS indirekt in seiner Stellungnahme zum Urteil des OVG Schleswig. Dort heißt es: „Das BfS hat bei der Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel das zum Genehmigungszeitpunkt geltende Regelwerk angewandt. Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen (Hervorhebung umweltFAIRaendern). Bei allen Zwischenlagern wurde der gezielte Flugzeugabsturz bereits in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt und mit überprüft.“

Aber offenbar nicht in dem Umfang, wie es das BfS eigentlich für erforderlich gehalten hätte, denn das BfS berichtet weiter: „Die Bewertungsmaßstäbe und die zu betrachtenden Szenarien sind im untergesetzlichen Regelwerk festgelegt, das vom Bundesumweltministerium als zuständiger Regulierungsbehörde herausgegeben wird und in das unter anderem die Analysen der Sicherheitsbehörden einfließen. Das BfS wendet dieses Regelwerk an, legt es jedoch nicht selbst fest (Hervorhebung umweltFAIRaendern).“

Das liest sich wohl völlig zurecht als eine (dezente) Distanzierungserklärung gegenüber dem BMU und als Hinweis darauf, dass das BfS auch gegenüber dem vorgesetzten Umweltministerium höhere Anforderungen gestellt hat, diese aber beim BMU nicht gewollt waren und daher im Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt werden durften.

Es waren also Eingriffe der Politik zugunsten der AKW-Betreiber, die dafür sorgten, dass bei der Genehmigung der Castor-Zwischenlager an den Standorten Sicherheitsanforderungen nicht in ausreichendem Maße vom Bundesamt für Strahlenschutz einbezogen werden durften. Das Urteil des OVG Schleswig ist daher im Grunde eine Bestätigung für die vom BfS geforderten höheren Sicherheitsbetrachtungen, die es auf Anweisung des BMU aber nicht umsetzen durfte.

  • 152 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll werden ohne ausreichende Sicherheit gelagert:

Ein weiteres hochradioaktives Erbe lagert unzureichend gesichert in einer maroden Halle in der ehemaligen Kernforschungsanlage in Jülich. Insgesamt 152 Castorbehälter mit hochradioaktiven Brennelementen werden dort nur noch per Ausnahmeverordnung gelagert. Das bisherige Zwischenlager ist nach dem Atomrecht nicht mehr als sicher anzusehen und müsste eigentlich aufgelöst werden. Da aber die gesamte Entsorgung für den hochradioaktiven Atommüll ungelöst ist, bleibt der brisante Abfall einfach wo er ist. Atompolitik Deutschland 2013!

Atommüll-Problem 2: Lagerung von leicht- und mittelradioaktiven Materialien beim Rückbau der Atomanlagen

„Für den in Deutschland produzierten und weiter anfallenden Atommüll braucht es mehr als ein Endlager. Die 2013 neu angeschobene Suche nach einer Lagerstätte für die abgebrannten Brennstäbe aus Kernkraftwerken und die hochradioaktiven Rückstände aus der Wiederaufbereitung greift deshalb zu kurz. Das ist die vorherrschende Meinung bei vielen Umweltverbänden und Bürgerinitiativen“, berichtet der Tagesspiegel.

Dass es nicht nur bei der dauerhaften Lagerung von hochradioaktivem Atommüll massive Probleme gibt, stellt laut einem Bericht der Zeit auch die baden-württembergische Landesregierung inzwischen fest. Die soll von Fachleuten ein 18-seitiges Papier erarbeitet lassen haben: „Die baden-württembergische Landesregierung schlägt nun Alarm – nicht nur wegen des heißen Mülls, sondern auch wegen der noch viel größeren Menge schwach- und mittelaktiven Atommülls, für den es ebenfalls keine gesicherte Entsorgung gibt. Aus einem internen Papier des von dem Grünen Franz Untersteller geführten Stuttgarter Umweltministeriums geht hervor, wie verfahren die Lage wirklich ist. Die nach der Atomkatastrophe von Fukushima beschlossene Stilllegung von acht Atommeilern hat das Problem noch verschärft: Zwecks Risikominimierung gehörten sie schnell abgebaut – doch wohin mit den Bergen radioaktiven Materials, das weiß niemand.“ Der leicht- und mittelaktive Atommüll ist eigentlich vorgesehen für das im Bau befindliche Atommülllager im Schacht Konrad in Salzgitter. Doch mit dem gibt es immer mehr Probleme und die Inbetriebnahme verzögert sich immer weiter (siehe unten).

Das hat Folgen: Beim Rückbau der Atomanlagen können die anfallenden leicht- und mittelradioaktiven Abfälle also nicht abtransportiert werden, weil ein dauerhaftes Atommülllager für diese nicht zur Verfügung steht. Also werden künftig an allen AKW-Standorten weitere Atommüll-Hallen gebaut werden müssen. Das kostet nicht nur Geld (von wegen billige Atomenergie). Da unklar ist, wie lange der leicht- und mittelaktive Atommüll an den Standorten bleiben wird, stellen sich auch an die Sicherheit viele Fragen – für die es bislang keine Antworten gibt.

Atommüll-Problem 3: Enorme Mengen Uranmüll werden immer noch ignoriert

Große Atommüllmengen werden bis heute von der Politik geflissentlich „übersehen“. Über sie wird nur hinter vorgehaltener Hand gesprochen: Bereits 2011 berichteten u.a. die Mitteldeutsche Zeitung und der Spiegel (2013) darüber : “Zu dem hochradioaktiven Müll sollen auch bis zu 100 000 Kubikmeter abgereichertes Uran hinzukommen, das nicht in das Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gebracht werden kann. … Die Mengen würden bei weiten das Volumen hochradioaktiver Abfälle übertreffen, die auf 29 000 Kubikmeter geschätzt werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rechnet zudem mit bis zu 5000 Kubikmetern Abfällen mit geringer Wärmeentwicklung, die nicht für Schacht Konrad geeignet sind. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) geht hier von bis zu 8800 Kubikmetern aus. Hinzu kommen graphithaltige Abfälle von 500 bis 1000 Kubikmetern.”

Vor allem der Umgang mit den uranhaltigen Abfällen aus Gronau demonstriert, wie wenig „Neustart“ im staatlichen Umgang mit den strahlenden Hinterlassenschaften der Atomwirtschaft stattfindet. Das in großen Mengen anfallende abgereicherte Uran wird offiziell nicht als Atommüll, sondern als Wertstoff definiert. Damit braucht es bei der Atommüll-Entsorgung nicht beachtet zu werden. Der Bundesregierung ist zwar nicht bekannt, wie eine künftige Verwertung dieser Uranabfälle aussieht, dennoch lässt sie es zu, dass der Betreiber URENCO mit diesen Uran-Stoffen so verfährt.

“Konkrete Verwendungsvorhaben sind der Bundesregierung nicht bekannt”, teilt sie mit, ohne offenbar Anstoß daran zu nehmen (siehe Antwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Dorothée Menzner hier (PDF)).

Eine neue Lagerhalle für diese ca. 60.000 Tonnen Uranmüll wird demnächst in Gronau in Betrieb gehen. Und weitere könnten hinzu kommen, wenn die Anlage nicht stillgelegt wird. Etwa alle zehn Jahre – so die Bundesregierung – braucht es beim normalen Betrieb eine weitere Lagerhalle in dieser Größenordnung. Und der Clou obendrauf: Die Lagerung als „Wertstoff“ ist völlig unbefristet. In Großbritannien hat der Betreiber URENCO schon mal die Lagerung bis 2120 ins Auge gefasst.

Atommüll-Problem 4: Der Strahlenmüll aus dem absaufenden Atomlager ASSE II

Aber nicht nur der anfallende Atommüll beim Rückbau der abgeschalteten Atomkraftwerke stellt ein Problem dar. Im Tagesspielgel stellt Udo Dettmann fest: „Völlig ungeklärt sei, wo die rund 126 000 Fässer gelagert werden sollen, die sich derzeit noch im maroden Lager Asse befinden.“

In der ASSE II bei Wolfenbüttel wurde bis 1978 leicht- und mittelradioaktiver Atommüll unter dem Vorwand der Endlager-Forschung in großem Stil versenkt. Dabei schreckten Behörden und Wissenschaft vor nichts zurück: So wurden Forschungs-Projekte wie der Versuch der nichtrückholbaren Endlagerung  (PDF) erprobt – absurder gehts nicht.

Der Grund für derartigen Irrsinn, mit dessen katastrophalen Folgen wir zu tun haben: Weil sich der Atommüll schon in den 1970er Jahren an den Anlagen auftürmte, die ungelöste Atommüllentsorgung wegen des weiter geplanten Ausbaus der Atomenergie aber öffentlich nicht sichtbar werden sollte und die Betreiber für teure Lagerhallen Geld sparen wollten, musste das „Zeugs einfach irgendwo hin“. Da bot sich die ASSE als kostengünstiger Ausweg für die Atomwirtschaft an. Die Politik machte den Weg frei.

Dass bereits damals die Menschen vor Ort, die sich mit Salzbergwerken überaus gut auskannten, davor warnten, weil es aus ihrer Sicht nur eine Frage der Zeit war, wann die ASSE II absaufen und einstürzen würde, wurde mit schein-wissenschaftlichen Expertisen und viel Ignoranz der Politik und Behörden einfach vom Tisch gewischt. (Bis heute mischen einige der damaligen Experten bei der Suche nach einer dauerhaft sicheren Lagerstätte für Atommüll mit.)

Wovor die Bevölkerung immer gewarnt hat, ist inzwischen eingetreten und bekannt: Der ASSE-Salzstock droht einzustürzen und abzusaufen. Weil damit eine erhebliche radioaktive Verseuchung der unterirdischen Wasserläufe droht (die irgendwann an die Oberfläche kommt), wird derzeit versucht, den Atommüll zu bergen.

Gelingt dieses überaus komplizierte Unternehmen, steht das nächste Problem vor der Tür: Niemand weiß derzeit, wo das strahlende Material dann hin soll. In den Schacht Konrad kann es nach den derzeitigen Einlagerungsbestimmungen in jedem Fall nicht.

Atommüll-Problem 5: Schacht Konrad – Politische Entscheidungen statt Sicherheit

Als dauerhaftes Lager für leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle ist der Schacht Konrad in Salzgitter vorgesehen. Doch weil sich aufgrund immer neuer sicherheitsrelevanter Probleme der Ausbau immer weiter verzögert, steht das Lager auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung. Inzwischen geht kaum noch jemand davon aus, dass vor 2024 eine Inbetriebnahme erfolgen kann – wenn überhaupt.

Denn möglicherweise rächen sich auch beim Schacht Konrad die Fehler bei der Atommüllentsorgung, die auch in Gorleben und der ASSE gemacht wurden. Ohne klare Kriterien und ohne jeden Alternativenvergleich wurde der Schacht Konrad einfach zum Endlager-Standort erklärt. Weil das alte Eisenerzbergwerk von der Salzgitter AG für den Erzabbau aufgegeben wurde, schlug man der Bundesregierung kurzerhand den Schacht als Atommüllhalde vor.

Gesagt – Getan. Über Sicherheitsbedenken der Landesbehörden setzte sich das Bundesumweltministerium per Weisung hinweg. Zahlreiche Probleme, auf die nicht nur die AG Schacht Konrad und andere AtomkraftgegnerInnen immer wieder hingewiesen hatten, wurden schließlich im rot-grünen Atomkonsens 2000/2 vom Tisch gewischt.

Damit die AKW-Betreiber dem schrittweisen Atomausstieg zustimmen, hatten rot-grüne Spitzenpolitiker kurzerhand die Genehmigung für den Schacht Konrad versprochen.

Schließlich sorgte das Bundesverfassungsgericht dafür, dass trotz aller Mängel mit dem unterirdischen Ausbau der alten Schachtanlage begonnen werden konnte. Das Gericht lehnte eine Prüfung z.B. der Langzeitsicherheit des Atommülllagers einfach ab, weil es keine Klageberechtigung in dieser Sache für den Kläger sah. Eine gerichtliche Überprüfung fand daher in dieser Sache gar nicht erst statt.

Auf der Seite der AG Schacht Konrad heißt es: „Die Fragen, die die Endlagerung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Hinblick auf die Langzeitsicherheit aufwirft, betreffen der Sache nach erst in der (fernen) Zukunft aktuell werdende Szenarien, die keinen Bezug zu einer gegenwärtigen Betroffenheit des Beschwerdeführers in einem eigenen verfassungsbeschwerdefähigen Recht erkennen lassen.“ Damit bestätigt das BVerfG das skandalöse Urteil des OVG Lüneburg, es gäbe kein Recht auf Nachweltschutz. Die jetzige Generation wird von jeglicher Verantwortung für künftige Folgen ihres Tuns freigesprochen. Nicht einmal die Erkenntnis, dass die Zukunft sehr schnell kommen kann wie bei ASSE II und Morsleben, wurde auch nur ansatzweise berücksichtigt.

Atommüll-Problem 6: Niedrig radioaktiv belastete Stoffe (Freimessung)

Hinzu kommt weiterer Atommüll, der zwar nur sehr gering radioaktiv belastet ist und der deshalb aus Sicht der Atomwirtschaft und nach den geltenden gesetzlichen Regelungen nicht wie Atommüll behandelt werden muss. Verstrahlte Beton- und Stahlteile, die in enormen Mengen beim Rückbau anfallen, dürfen demnach „freigemessen“ werden, wenn sie unterhalb einer bestimmten Strahlung liegen. Da dies den Betreibern die hohen Kosten für eine reguläre Atommüll-Entsorgung erspart, werden diese Materialien „dekontaminiert“, bis sie die Grenzwerte unterschreiten. Diese Mengen dürfen dann weitgehend uneingeschränkt „verwertet“ werden, also in die normalen Stoffkreisläufe eingespeist werden. So findet dieser niedrig strahlende Müll Verwendung im Straßenbau (Beton) oder wird zu Bratpfannen verarbeitet. Im großen Stil gelangen die gering belasteten radioaktiven Abfälle also als „Wertstoffe“ großflächig in die Umwelt und tragen so zu einer Erhöhung der Grundbelastung bei.

Betreiber und Behörden beteuern immer wieder, dass diese Materialien „völlig harmlos“ seien und in keinem Fall gesundheitliche Risiken darstellen. Das aber wird von „kritischen“ Strahlenschützern bestritten: Jede zusätzliche radioaktive Belastung führe zu Gesundheitsrisiken. Grenzwerte, unterhalb derer Strahlung ohne Folgen bliebe, gibt es nicht. Vor allem die großräumige Verteilung und die enormen Mengen, die bei der Stilllegung von immer mehr Atomanlagen in die „normale“ Umwelt abgegeben werden, stellen deshalb ein Problem dar.

Trotz rechtlicher Bestimmungen, dass unterhalb eines Grenzwertes diese Baustoffe normal entsorgt werden dürfen, gibt es bereits heute immer mehr Probleme, die den AKW-Betreibern zu schaffen machen. So soll E.on z.B. diese „freigemessenen“ Abfälle nicht loswerden, weil sich Deponien schlicht weigern, diese Stoffe anzunehmen.

Darauf wies jüngst Vattenfall in einer für das Unternehmen typischen Art hin: Angesichts der Probleme bei E.on befürchtet Vattenfall beim Rückbau des AKW Brunsbüttel ähnliches und spricht angesichts der behaupteten völligen Harmlosigkeit der gering-kontaminierten Abriss-Materialien von „emotionalen  Problemen“ bei Deponie-Betreibern und in der Bevölkerung.

Fazit: Diese ausgewählte Liste mit Atommüll-Problemen spielt bei dem vermeintlichen „Neustart“ für die Endlagersuche keine Rolle. Dabei zeigen alle diese Beispiele auf, dass nicht nur in der Vergangenheit massive politische Eingriffe zulasten von Sicherheit bei der Atommülllagerung erfolgten, sondern dass diese bis heute anhalten.

Und nicht zu vergessen: Mit keiner Silbe ist im Text oben davon die Rede, dass in Atomkraftwerken noch immer neuer hochradioaktiver Atommüll erzeugt wird. Und Standorte wie Gorleben, Ahaus, Morsleben und viele andere sind ebenfalls nicht einmal erwähnt…

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