Atommüll-Alarm – Tatorte in Deutschland – Kampagnenstart am 13. September

Anti-Atom-Initiativen rufen auf: «Atommüll-Alarm – Tatorte in Deutschland» heißt das Motto einer bundesweiten Kampagne, die vom 13. September bis 31. Oktober stattfinden wird. Auf einer Atommüllkonferenz am gestrigen Samstag in Kassel, hatte Peter Dickel von der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD über die bisherigen Pläne informiert. Mit dem Atommüll-Alarm soll gezeigt werden, wo überall gefährliche radioaktive Abfälle gelagert werden. 80 Anti-Atom-AktivistInnen hatten an der Tagung teilgenommen.

Siehe auch hier Reimar Paul in der jungen welt: Spitze des Eisbergs

Auf der Tagung in Kassel wurde über die Pläne der Atomwirtschaft diskutiert, sich mit einer Bundesstiftung (Bad Bank) aus der Verantwortung für die Kosten bei der Atommülllagerung zu verabschieden. Prof. Dr. Wolfgang Irrek von der Hochschule Ruhr West informierte in einem Referat über die „Die Ewigkeitslasten der deutschen Atomindustrie“ (hier als PDF) und die „Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung kommerzieller Atomkraftwerke“. Bei „AntiAtomAktuell“ ist dazu auch ein Text von Irrek veröffentlicht.

Peter Dickel sagt laut DPA weiter: „Die Betreiber von Kernkraftwerken dürften nicht aus der Verantwortung für die dauerhafte sichere Lagerung von Atommüll entlassen werden, forderte Dickel.“ Die Anti-Atom-Bewegung sei nicht grundsätzlich dagegen, den Abbau stillgelegter Reaktoren und die Endlagerfrage einer öffentlichen Stiftung oder einem Fonds zu übergeben. Dies hatten die Energiekonzerne wegen des deutschen Atomausstiegs vorgeschlagen. Die Idee stamme ursprünglich von Kernkraftgegnern, sagte Dickel. Es komme auf die Ausgestaltung an. Die Energiewirtschaft müsse für die sogenannten «Ewigkeitskosten« aufkommen, forderte er.“

Außerdem befasste sich die Konferenz mit den Folgen des Uranabbaus in der DDR. „Die Wismut sei über viele Jahre der drittgrößte Uranproduzent der Welt gewesen und habe viele radioaktive Altlasten hinterlassen.“ Über Uranmüll in Thüringen und Sachsen informierten Frank Lange und Dieter Barth vom Kirchlichen Umweltkreis Ronneburg. Erst vor wenigen Wochen hatte die internationale Ärtzeorganisation IPPNW in Ronneburg eine Fachtagung über die Risiken von Niedrigstrahlung durchgeführt.

Geheime Atomtransporte – 1.653 grenzüberschreitende Atomtransporte seit Anfang 2012 – Einladung zur Recherche

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Radioaktives Uranerz auf der Schiene im Hamburger Hafen auf dem Weg über NRW nach Frankreich. Atomtransporte quer durch Europa. Foto: Tim Christensen

Von Anfang 2012 bis zum 29. April 2014 haben insgesamt 1.653 grenzüberschreitende Atomtransporte stattgefunden. Hinzu kommen die radioaktiven Frachten, die nur innerhalb der Bundesrepublik transportiert werden. Allein 988 Atomtransporte mit angereichertem Uran (Kernbrennstoffe) haben innerhalb Deutschlands und grenzüberschreitend stattgefunden. Ihre Routen werden geheim gehalten, dabei geht bei vielen dieser Transporte auch das nukleare Risiko mit auf die Reise. Eine einheitliche Statistik für Atomtransporte gibt es nicht. Der Linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hatte mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung (PDF) drei Statistiken über die Atomtransporte im Zeitraum von Anfang 2012 bis etwa Mitte Mai 2014 als PDF-Daten erhalten. Jetzt liegen die Daten in Form von drei Excel-Dateien vor, sodass für eine Auswertung bessere Möglichkeiten bestehen. Die drei Dateien sind hier als Archiv-RAR zum download gestellt. Bitte teilt mir eure Recherche-Ergebnisse mit (Kontakt: mail at dirkseifert.net). „Geheime Atomtransporte – 1.653 grenzüberschreitende Atomtransporte seit Anfang 2012 – Einladung zur Recherche“ weiterlesen

Atommüll überall – BUND-Studie zum „Freimessen“ schwach radioaktiver Stoffe

radioaktivMit dem Betrieb der Atomkraftwerke und -Anlagen entstehen nicht nur leicht-, mittel- und hochradioaktive Abfälle, deren langfristig sichere Lagerung bis heute nicht geklärt ist. Es entstehen außerdem kontaminierte Materialien, Stoffe, an denen Radioaktivität anhaftet. Dazu gehören unter anderem Stahlteile oder Beton. Diese können zwar in bestimmten Grenzen dekontaminiert werden, aber ein Rest von Strahlenbelastung haftet ihnen selbst dann noch an. Denn: Nur bis zu einem bestimmten Grenzwert werden sie dekontaminiert. Unterschreiten sie diesen Grenzwert, können sie im Grundsatz als Wertstoffe weiter eingesetzt oder auf Deponien eingelagert werden. Vor allem mit dem kommenden Abriss der Atomkraftwerke werden derartige Stoffe in großen Mengen anfallen. Die Sorge: Werden diese sehr schwach aktiven Stoffe großflächig verbreitet, steigt flächendeckend auch die Belastung der Bevölkerung. Der BUND hat diese Problematik jetzt in einer Studie untersuchen lassen und Vorschläge zum weiteren Umgang mit dieser Form von Atommüll gemacht (Download-Link unten).

Auf seiner Homepage schreibt der BUND: „Die im Auftrag des BUND erstellte „Stellungnahme zu Defiziten der Regelung von Freigaben radioaktiver Stoffe in der Bundesrepublik Deutschland“ von Wolfgang Neumann beleuchtet das verdrängte Problem beim Rückbau von Atomkraftwerken.

In Deutschland existiert die Möglichkeit, schwach radioaktive Reststoffe und Abfälle aus dem Zuständigkeitsbereich von Atomgesetz und Strahlenschutzverordnung in den konventionellen Bereich zu entlassen („Freigabe“). Dies bedeutet, dass Materialien aus einem Atomkraftwerk, das rückgebaut wird, nach so einer „Freimessung“ auf einer normalen Hausmülldeponie landen können oder als Wertstoff wiederverwendet werden. Bei einer Stilllegung von Atomkraftwerken fällt eine besonders große Menge solcher Materialien an. Wegen der derzeit anstehenden gleichzeitigen Stilllegung von acht Reaktoren können die freigegebenen Mengen so groß sein, dass die Einhaltung des Strahlenschutzzieles für die Bevölkerung durch Freigaben gefährdet ist.

Radioaktivität wird unterschätzt – mehr Kontrolle nötig

Durch die großen jährlichen Freigabemassen und die unterstellte Verteilung auf viele Deponien wird die auf einer Deponie abgelagerte Radioaktivität unterschätzt. Daraus folgt, dass die Freigabewerte zur Deponierung im Sinne eines vorbeugenden Strahlenschutzes zu hoch sind.

Deshalb muss die Entlassung von Reststoffen und Abfällen in den konventionellen Bereich auf jeden Fall stärker überwacht und reglementiert werden. Ein weitergehender Schutz der Bevölkerung wäre durch die Aufgabe der Freigaberegelung und die Verfolgung des französischen Konzepts mit einem gesonderten Entsorgungsweg für schwächer radioaktive Stoffe möglich.

Es muss dringend geprüft werden, ob eine Konzentration dieser Stoffe in einem die notwendigen Rückhalteanforderungen erfüllenden oberflächennahen Endlager sinnvoller ist als die Verteilung der Radioaktivität in verschiedenen Hausmülldeponien und Gegenständen für den menschlichen Umgang.

Der BUND lehnt grundsätzlich jegliche Freigaberegelungen in der Strahlenschutzverordnung ab. Dies hat zuletzt 2010 die Bundesdelegiertenversammlung des BUND betätigt.“

Die Studie ist hier zum download als PDF.

Haltet den Dieb – Atomrückstellungen sicherstellen

Was kostet die Stillegung? Foto: Dirk Seifert
Was kostet die Stilllegung? Foto: Dirk Seifert

Die Atomkonzerne wollen ihr atomares Erbe loswerden. Nach jahrelangen hohen Gewinnen, haben E.on, RWE und EnBW der Bundesregierung angeboten, eine Bundes-Stiftung solle das gesamte Atomgeschäft inkl. des Strahlenmülls übernehmen. Dafür würden sie die 36 Mrd. Euro, die sie für den Rückbau der Atommeiler und für die Entsorgung des angefallenen Atommülls steuerfrei zurückgestellt haben, an diese Stiftung übertragen. Außerdem würden sie die Schadensersatzklagen wegen des Atomausstiegs nach Fukushima zurückstellen. Das würde – so die Konzerne – noch einmal 15 Mrd. Euro bedeuten, die die Konzerne bei einem gerichtlichen Erfolg bekämen – und auf die sie dann verzichten würden. Bedingung: Danach hätten sie mit dem Atommüll, den sie gewinnbringend verursacht haben, absolut nichts mehr zu tun.

Der Grund ist naheliegend: Die Unternehmen sind wirtschaftlich schwer angeschlagen. Viel Geld haben sie in der Finanz- und Wirtschaftskrise verloren, in der ihre Expansionsstrategien an der Wirklichkeit zerschellten. Hinzu kam die Kehrtwende der Merkel-Regierung nach Fukushima, die ihnen mit einem Schlag die erwarteten Gewinne aus mindestens acht Jahren nahm, die der weitere Betrieb der Atommeiler bringen sollte (Laufzeitverlängerung). Gewinne, die für eine Neuausrichtung der Konzerne eingeplant waren und die plötzlich nicht mehr zur Verfügung standen. Und dann erst wirkt sich die Entwicklung der Erneuerbaren Energien aus, deren Zuwachs und dessen Auswirkungen am Strommarkt derart furios verlief, dass sie die ohnehin schon gebeutelten Konzerne noch tiefer in die Krise rammten. Der jetzige Vorschlag zur Gründung einer – wie manche es nennen – Bad Bank für die Atommüllentsorgung ist vor diesem Hintergrund der Versuch eines Befreiungsschlags. Denn die enormen Kostenrisiken bei der Atommüllentsorgung stellen eine enorme Zukunftsbelastung im ohnehin schwierigen Wirtschaftsfeld Strommarkt dar.

Grüne und Linke (Drs 18/01959, PDF) im Bundestag haben jetzt mit Anträgen auf diesen Vorschlag reagiert. Zwei Dinge stehen im Focus: Einmal soll am Verursacherprinzip festgehalten werden, also die Atomwirtschaft soll nicht aus der Verantwortung für die Kosten der Atommüllentsorgung entlassen werden. Und: Angesichts des hohen Risikos, dass die Atomkonzerne möglicherweise durch rechtliche Tricks (Vattenfall) und/oder durch tatsächliche wirtschaftliche Katastrophen in die Insolvenz rauschen und damit die gebildeten Rückstellungen für die Entsorgung vollständig verloren gehen könnten, müssen diese durch staatliche Vorgaben und Regelungen jetzt gesichert werden.

Auch einige Landesregierungen gehen jetzt mit dieser Intention vor und haben einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht. Offenbar auf Initiative der rot-grün-dänischen Landesregierung in Schleswig-Holstein, die vor allem mit den Betreibern Vattenfall und E.on zu tun hat. Vattenfall ist federführend bei Krümmel (Anteil 50 Prozent) und Brunsbüttel (Anteil 66 Prozent) – beide stillgelegt. Und in Brokdorf, noch bis 2021 am Netz, hat E.on das Sagen (80 Prozent) (jeweils den Rest hält das andere Unternehmen).

Hier als Dokumentation die Presseerklärung der Landesregierung in Schleswig-Holstein zur Bundesratsinitiative in Sachen Sicherstellung der Kosten für die Atommüllentsorgung und die dazu gebildeten Rückstellungen.

Schleswig-Holstein will Rückstellungen für Atomendlagerung und Abbau der Kernkraftwerke insolvenzfest machen, 01.07.2014

KIEL. Mit einer Bundesratsinitiative will Schleswig-Holstein gemeinsam mit Hessen und Rheinland-Pfalz die Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber langfristig sichern lassen. „Es kann nicht sein, dass diejenigen, die Jahrzehnte lang von der Atomkraft profitiert haben, sich eines Tages aus der Verantwortung für Abbau und Endlagerung stehlen. Deshalb muss der Bund für eine entsprechende Sicherung sorgen„, sagte Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck. Der Antrag wurde unter Federführung Schleswig-Holsteins erarbeitet und soll zum 11. Juli in den Bundesrat eingebracht werden.

Zurzeit ist die Endlagersuchkommission damit befasst, für eine Million Jahre den besten Ort für eine sichere Verwahrung der atomaren Last zu finden. Die Zeiträume sind bei dieser Aufgabe so weit gefasst, dass es dringend erforderlich ist, die Haftung der Kernkraftwerksbetreiber für ihre Altlasten abzusichern. Nach dem Atomrecht gilt zwar eindeutig das Verursacherprinzip. Aber für die Verwendung der Rückstellungen gibt es bislang keine gesetzlichen Anforderungen. Wenn es bei dieser Praxis bleibt müssen wir befürchten, dass die Kernkraftwerksbetreiber nicht für die Folgen ihrer Technologie gerade stehen. Das Geld muss sicher angelegt werden, damit es zur Verfügung steht, wenn es gebraucht wird„, betonte Habeck und fügte hinzu: „Ich freue mich, dass diese Initiative Unterstützung über die Parteigrenzen hinweg findet. Der Konsens zum Atomausstieg muss sich auch hier bewähren.

Zur Sicherung der Rückstellungen für den Abbau der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle soll der Bund rechtsverbindliche Regelungen schaffen. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Mithaftung der Muttergesellschaften der Betreiber und reichen bis hin zu Sicherheitsleistungen oder Einzahlungen der Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds. „Es muss gewährleistet sein, dass bei Insolvenz einer Betreibergesellschaft der jeweilige Mutterkonzern voll und zeitlich unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten oder Verluste einsteht„, sagte Habeck.

Außerdem sollen die Kernkraftwerksbetreiber zu mehr Transparenz verpflichtet werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Höhe der Rückstellungen für jedes einzelne Kernkraftwerk zu überprüfen. Sollten sich die Rückstellungen als unzureichend erweisen, soll der Bund dafür Sorge tragen, dass sie auf das angemessene Maß erhöht werden und gegebenenfalls ergänzende Kriterien zur Bewertung der Kostenrisiken aufstellen.

Hintergrund:

Nach dem geltenden Atomrecht gilt das Verursacherprinzip. Danach haben die Kernkraftwerksbetreiber uneingeschränkt sämtliche Kosten für Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke wie auch der Entsorgung radioaktiver Abfälle zu tragen. Das gilt auch, wenn die nuklearen Endlager vom Bund errichtet werden. Im Hinblick auf diese Verpflichtung haben die Energiekonzerne Rückstellungen in Höhe von derzeit rund 35 Milliarden Euro gebildet, die steuerbefreit sind. Für die Verwendung der Rückstellungen gibt es allerdings keine gesetzlichen Anforderungen. Die Rückstellungen stehen demzufolge nicht kurzfristig bereit, sondern sind in Unternehmen oder Kapitalgeschäften gebunden. Daher ist fraglich, ob die Gelder jeweils zeitgerecht zur Verfügung stehen, sobald sie benötigt werden. Durch den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg bis Ende 2022 haben sich die Gewinnerwartungen der Energiekonzerne aus dem Betrieb von Kernkraftwerken deutlich reduziert. Da sich die gesetzlichen Verpflichtungen auf einen nicht absehbaren Zeitraum erstrecken, ist eine langfristige Sicherung der Rückstellungen vor möglichen Insolvenzen der Kernkraftwerksbetreiber unabdingbar.“

Vattenfalls Atom-Rückstellungen versenkt in Braunkohlegruben

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Vattenfall: Das Geld für die Atommüllentsorgung liegt in den Braunkohlegruben der Lausitz. Foto: Dirk Seifert

Die Atomkonzerne wollen nicht mehr. Um ihre Atomkraftwerke und die enormen Probleme mit dem Atommüll los zu werden, schlagen sie nun vor, eine Stiftung zu gründen, die diese Risiken künftig trägt. Dazu wollen sie die für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle über Jahrzehnte gebildeten Rückstellungen in diesen Stiftungsfonds übertragen. Danach, so die bisherige Lesart, sind sie aus der Verantwortung für dieses atomare Erbe raus. Das jedenfalls planen E.on, RWE und die EnBW. Vattenfall steht offenbar abseits. Die Entsorgungs-Rückstellungen der Konzerne in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu übertragen, ist eine Forderung der Anti-Atom-Bewegung seit vielen Jahren. Damit verbunden ist aber keineswegs die Idee, die Atomkonzerne aus ihrer – finanziellen – Verantwortung zu entlassen.

Einer der Gründe für derartige Überlegungen ist die wachsende Sorge, die wirtschaftlich angeschlagenen Atomkonzerne könnten zusammen brechen – mitsamt der Rückstellungen. Für deren Verwendung hat es nie sonderliche Auflagen oder Anforderungen gegeben. Da sie steuerfrei waren, hatten die Atomkonzerne allesamt jeweils möglichst hohe Rückstellungen gebildet. Derzeit ist von einer Summe von insgesamt rund 36 Mrd. Euro die Rede. Mit diesen Rückstellungen haben die Konzerne ihre massiven Expansionspläne finanziert – mit hohen Verlusten. RWE und E.on haben durch Fehlspekulationen, durch Finanz- und Wirtschaftskrise und niedrige Strompreise, Verluste von jeweils über 30 Mrd. Euro aufgebaut. Vattenfall soll rund 20 Mrd. Euro Verluste gemacht haben. Die Entsorgungs-Rückstellungen stehen also nicht auf irgendwelchen Sparbüchern bereit, sondern sind in Unternehmen oder Kapitalgeschäften gebunden.

In der Frankfurter Rundschau wies Felix Matthes vom Öko-Institut auf die Probleme von Vattenfall in dieser Frage hin. „Vattenfall hat das größte Problem. Das Unternehmen hat mit den Rückstellungen für die Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel massiv in die ostdeutsche Braunkohle investiert. Im Zuge der Energiewende muss es aber auch einen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung geben. Wenn es der Braunkohle aber an den Kragen geht, sind die Rückstellungen weg. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die Sicherung der Mittel für den Atomausstieg ist.“ Hinzu kommt, dass Vattenfall nach einer Konzern-Umstruktierung nur noch teilweise für die deutschen Atommeiler haftet. Siehe dazu auch das Handelsblatt.

Vattenfall steht also mit dem Rücken zur Wand – und das könnte schwere Folgen für die SteuerzahlerInnen haben. Immer wieder wurde in den letzten Monaten berichtet, dass Vattenfall einen „strategischen Partner“ für die Braunkohle in der Lausitz sucht. Das rot-rot regierte Land Brandenburg hat bereits einen Arbeitsstab eingerichtet, der sich mit einem Ausstieg Vattenfalls aus dem Braunkohlegeschäft befasst. Auch die staatliche Übernahme soll dabei ein Thema sein.

Der BUND in Brandenburg ist alarmiert. In einer Pressemeldung unter der Überschrift „Atom-Rückstellungen Vattenfall: Drohende Risiken für Brandenburg klären. BUND fordert Verzicht auf den neuen Tagebau Welzow-Süd II“, stellt der Geschäftsführer Axel Kruschat fest: „Müssten die Unternehmen die Rückstellungen in einen Fonds einzahlen, könnte dies zur Folge haben, dass die Liquidität unter anderem des Vattenfallkonzerns nicht mehr gewährleistet ist“. Und: „Insbesondere die Finanzierung der Nachsorge und der Folgekosten der Ausbeutung der Braunkohlevorkommen wäre dann nicht mehr gesichert. „Auf das Land könnten erhebliche Kosten in Milliardenhöhe zukommen“, so Kruschat. Der BUND Brandenburg fordert die Landesregierung dazu auf, die Frage der Liquidität des Vattenfall-Konzerns vor dem Hintergrund der Sicherung der Atom-Rückstellungen gründlich zu prüfen und die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Es wäre fahrlässig, vor dieser Klärung eine Entscheidung zugunsten des neuen Tagebaus Welzow-Süd II zu treffen.“

Nicht nur bei Vattenfall wird es eng. Immer mehr zeigt sich, dass die desaströse Konzernpolitik und das Wegschauen einiger Bundesregierungen dazu führen könnte, dass die BürgerInnen abermals die Kosten übernehmen müssen.

Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND, hat dazu einen Vorschlag gemacht: „Den Vorschlag der AKW-Betreiber, über die Einrichtung einer „Bad Bank“ das gesamte Kostenrisiko für Rückbau und Endlagerung komplett auf den Staat und die Allgemeinheit abzuwälzen, lehne sein Verband ab. Unter ganz anderen Voraussetzungen könne er sich eine Übertragung von mehr Verantwortung für die Atom-Altlasten auf den Staat vorstellen, sagte Weiger. „Wenn die Energiekonzerne bis spätestens 2017 alle Atomkraftwerke stilllegen, könnte der Staat die Federführung beim Rückbau und bei der Endlagerung des Atommülls übernehmen“, so der BUND-Vorsitzende.

Erforderlich sei, dass die AKW-Betreiber – sei es in Form einer Stiftung oder eines Fonds – ihre kompletten Entsorgungsrückstellungen plus einem Risikozuschlag von etwa 15 Milliarden Euro dem Staat übertrügen und in unbegrenzter Höhe für die Kosten des Rückbaus aller AKW, der Suche nach einem Atommülllager und der Atommülllagerung hafteten. Außerdem müssten sie sämtliche Klagen gegen die Bundesregierung und die Bundesländer gegen aus ihrer Sicht eingetretene Verluste wegen des Atomausstiegs zurückziehen.“

Greenpeace hat bereits 2012 eine Studie mit Vorschlägen zu den Entsorgungs-Rückstellungen vorgelegt, die hier als PDF online ist. Eine neuere Studie ist auch hier online.

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