Nach dem Brunsbüttel-Castor-Urteil: Klagen gegen Atomanlagen im Anmarsch

Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert
Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert

Der Atomenergie geht es an den Kragen. Das Brunsbüttel-Castor-Urteil sorgt für mächtigen Wirbel und könnte nun für einen schnelleren Atomausstieg sorgen. Schon vor einiger Zeit fragte umweltFAIRaendern mit Blick auf die Folgen des Schleswiger Richterspruchs: Atomkraftwerke: Kommt die Stilllegung per Gericht? An vielen Atom-Standorten sind jetzt Klagen in Vorbereitung, die mit dem Urteil des OVG Schleswig im Rücken gute Chancen auf Erfolg haben.

Es wird heftig debattiert unter den Anti-Atom-Verbänden und -Initiativen und Anwälte sehen seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig gute Chancen. Die Bestätigung des Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht vor zwei Wochen hat bei den zuständigen Atombehörden im Bund und Ländern für große Ratlosigkeit gesorgt. Denn es sind nun deutlich höhere Sicherheitsanforderungen an den Betrieb von Atomanlagen einzulösen und nachzuweisen.

Das ist nicht nur von erheblicher Relevanz für die Castor-Zwischenlager, sondern auch für die noch im Betrieb befindlichen Atommeiler selbst. Keines dieser AKWs hält den im Brunsbüttel-Urteil eingeforderten Maßstäben stand und auch noch so geheim durchgeführte (und damit gerichtlich nicht überprüfbare) Nachrüstmaßnahmen dürften daran nichts ändern. Schwerste Unfälle können nicht mehr als Restrisiko verharmlost werden, sondern müssen als ernstzunehmendes Risiko behandelt werden. Es geht direkt um Grundrechte, die nun zu schützen sind und die – wenn rechtlich überprüfbare Maßnahmen nicht mehr ausreichen – zur Abschaltung führen können.

Eine Klage zur Genehmigung des Castor-Lagers im abgeschalteten AKW Unterweser/Esenshamm steht noch vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg aus. Es wird erwartet, dass auch dieses Gericht im Grundsatz dem Urteil aus Schleswig und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht folgen wird.

In Gundremmingen, in Grafenrheinfeld, in Grohnde und Brokdorf werden derzeit Klagen entweder gegen die Castor-Standortlager oder direkt gegen die Atommeiler vorbereitet. Möglicherweise auch noch an anderen Standorten. Auch hier werden die nicht ausreichenden Schutzmaßnahmen gegen „Einwirkungen von außen“, also der Schutz gegen Terrorangriffe mit Flugzeugen oder modernen panzerbrechenden Waffen im Zentrum stehen. Die Gutachterin im Schleswig-Prozess hatte mit ihrer Stellungnahme aufgezeigt, welch katastrophale Auswirkungen der Einsatz z.B. dieser Panzerfäuste haben kann und das Gericht ist dieser Darlegung in weiten Teilen gefolgt.

Dass die Behörden über diese Risiken Bescheid wissen, zeigt sich z.B. am AKW Brokdorf. Als Geheimschutzmaßnahme – und damit unter Ausschluss der Öffentlichkeit – wurden in Brokdorf auf den Dächern Gerüste installiert, die ganz offenkundig verhindern sollen, dass z.B. Hubschrauber dort landen können. So soll es einem Terrorkommando unmöglich gemacht werden, dort einen Anschlag auf die Reaktorkuppel mit den hochradioaktiven Brennelementen zu verüben. Damit sagen die Behörden aber auch: Gegen den Einsatz von panzerbrechenden Waffen ist der Reaktor grundsätzlich nicht ausreichend von außen geschützt. Er könnte durchschlagen werden und es könnte in der Folge zu einer atomaren Katastrophe kommen.

Während bei den Castor-Hallen mit Beton-Härtungen oder zusätzlichen Schutzwänden im Geheimen versucht wird, zusätzliche Sicherheitsreserven zu erreichen, dürfte das bei den AKWs kaum möglich sein.

Brunsbüttel Castor-Urteil: GRÜN kann abschalten!

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Das dürfte demnächst stimmen: AKW Brokdorf steht als Folge des Brunsbüttel-Urteils zum dortigen Atommülllager vor dem Aus. Foto: Dirk Seifert

Die Grünen haben es jetzt in der Hand, die noch laufenden Atomkraftwerke abzuschalten und für einen wirklichen Neustart bei der Atommüll-Frage zu sorgen. Mit Ausnahme von Bayern sind Grüne Minister oder Präsidenten für die Atomstandorte verantwortlich. Das Brunsbüttel-Urteil, nachdem die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll im Castor-Zwischenlager nunmehr rechtswidrig ist, muss auch bei den anderen Zwischenlagern an den AKW-Standorten zum Einlagerungs-Verbot führen und damit stehen die Atommeiler ohne den für den Betrieb erforderlichen Entsorgungsnachweis da. Das heißt: Abschalten!

In Baden-Württemberg ist eine grün-geführte Landesregierung und ein grüner Umweltminister Untersteller zuständig für die beiden AKWs Neckarwestheim und Philippsburg. In Schleswig-Holstein ist der grüne Minister Robert Habeck mit dem AKW Brokdorf am Zug. Stefan Wenzel, Niedersachsens grüner Umweltminister ist für die Atommeiler in Grohnde und Lingen verantwortlich. Einzige Ausnahme: Bayern mit den AKWs Grafenrheinfeld (wird im Sommer 2015 abgeschaltet) sowie Gundremmingen (zwei Blöcke) und Isar 2. Außerdem: Wolfram König ist grüner Präsident des für die Zwischenlager zuständigen Bundesamts für Strahlenschutz. Mit anderen Worten: Die Grünen können – nein, müssen es machen!

Robert Habeck hat in seiner Rede am Freitag im Landtag Schleswig-Holstein klar gemacht, dass die Auswirkungen des Brunsbüttel-Urteils durch das OVG Schleswig nicht auf Brunsbüttel begrenzt bleiben können.

Recht hat er, auch wenn er die Konsequenzen nicht nennt und sich stattdessen erstmal mit seinen Amtskollegen beraten will. Alle Defizite, die das OVG festgestellt und die in mehrfacher Weise zur Aufhebung der Genehmigung für Brunsbüttel herangezogen hat, gelten auch für die Standort-Zwischenlager an allen AKWs. Alle diese Lager sind nach den gleichen Genehmigungsgrundsätzen – und daher mit den gleichen Defiziten genehmigt worden.

In Brunsbüttel hat das grüne Energieminsterium mit einer atomrechtlichen Anordnung angewiesen, dass zwar die im Lager befindlichen neun Castoren dort für vorerst drei Jahre bleiben können, dass aber keine weiteren Behälter mehr eingestellt werden dürfen. Das muss für alle anderen Castor-Zwischenlager nun ebenfalls umgesetzt werden! Eine Maßnahme, die sich zwingend aus dem Brunsbüttel-Urteil ergibt. An allen Standorten sind damit neue Genehmigungsverfahren einzuleiten.

Diese Maßnahme hat eine weitere Folge, die im Atomgesetz festgelegt ist: Für den Betrieb von Atomkraftwerken, ist der Nachweis des sicheren Verbleibs der hochradioaktiven Brennelemente nachzuweisen. Dies erfolgt über die Standort-Zwischenlager. Wenn diese aber nun wegen des aus dem Brunsbüttel-Urteil resultierenden Einlagerungsverbots für neue Castoren nicht mehr zur Verfügung stehen, ist die Abschaltung der Atomreaktoren die automatische Konsequenz. (siehe dazu Atomgesetz u.a. §9a, 1b u.a.)

In drei von vier Bundesländern, in denen noch Atomkraftwerke in Betrieb sind, sind die Grünen zuständig für die Atomenergie. Hinzu kommt das als Genehmigungsbehörde zuständige Bundesamt für Strahlenschutz mit dem Präsidenten Wolfram König. Allerdings sind sie alle gegenüber dem Bundesumweltministerium weisungsgebunden.

Doch das BMU sollte höchste Vorsicht walten lassen, denn für das Brunsbüttel-Urteil tragen vor allem das Ministerium und die AKW-Betreiber selbst die größte Verantwortung. Sie waren es, die gegenüber dem BfS durchsetzten, dass bei der Genehmigung der Standort-Zwischenlager weniger Sicherheit geprüft wurde, als es das BfS damals wollte. Darauf hatte das BfS direkt nach dem Urteil des OVG Schleswig im Sommer 2013 in einer Stellungnahme hingewiesen. Siehe dazu:

Paukenschlag: Atomkraftwerken droht Abschaltung – Atommüllentsorgung rechtlich am Ende

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Atommüllentsorgung in Deutschland ist rechtlich vor dem Aus. Robert Habeck, grüner Energieminister aus Schleswig-Holstein heute im Landtag: Nationaler Neubeginn muss her.

Atomenergie vor dem Aus: Es ist ein Paukenschlag, was schleswig-holsteins grüner Energieminister Robert Habeck heute im Kieler Landtag sagte. Auch wenn er wichtige Punkte nicht ansprach, übersah oder verschwieg: Das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Atommülllager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel erschüttert die Grundfeste der gesamten Atommüllentsorgung in der Bundesrepublik und dürfte zu einem deutlich schnelleren Atomausstieg als bislang geplant führen. Habeck jedenfalls fordert einen „nationalen Neuanfang“ in der Atommüllfrage und zielt dabei auch auf die Endlager-Kommission des deutschen Bundestags. Für Habeck ist klar, dass das Brunsbüttel-Urteil jetzt auch für Atommülllager an den anderen AKW-Standorten Folgen haben dürfte. Damit steht die endgültige Abschaltung aller noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke auf der Tagesordnung. Siehe auch Kieler Nachrichten.

In seiner Rede vor dem Landtag sagte Habeck (hier als PDF): „Der gerichtliche Vorwurf der Ermittlungsdefizite dürfte auch die übrigen Zwischenlager treffen. Im Klartext: Ob beklagt oder nicht, der Bund muss die Betreiber zum Nachweis der Sicherheit oder gegebenenfalls zur Nachrüstung bewegen. Entsprechend werde ich mit meinen Länderkollegen sowohl an die Betreiber wie auch an den Bund herantreten.“

Habeck stellte in seiner Rede unterschiedliche Überlegungen an, wie es möglich sein könnte, mit rechtsstaatlichen Mitteln aus dem Dilemma des Brunsbüttel-Urteils herauszukommen. Und er ahnt mehr als dass er es sagt, dass es diesen Ausweg kaum geben wird. Er nennt die Möglichkeit, dass der Atommüll aus Brunsbüttel evt. in das benachbarte – bau- und gehemigungsgleiche – Zwischenlager am AKW Brokdorf gebracht werden könnte. Er sagt, dass aber auch dazu eine neue atomrechtliche Genehmigung her müsste. Er sagt nicht: Damit würde aber erneut die Möglichkeit für Klagen durch betroffene BürgerInnen entstehen.

  • Das Urteil, mit dem die Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel aufgehoben wird ist überaus gravierend, weil es einerseits die nachzuweisenden Sicherheitsziele beim Betrieb von Atomanlagen erhöht, andererseits und entscheidend aber die Praxis des Geheimschutzes gegen Terroranschläge als grundlegendes Dilemma rechtsstaatlichen Handels beschreibt. Siehe auch: Geheimsache – OVG Schleswig verhandelt über Sicherheit des Atommülllagers Brunsbüttel.  Der Vorsitzende Richter sprach in der Verhandlung im Sommer 2013 von einem „Dilemma“. Zwar sei die Einstufung bestimmter Maßnahmen zum Terrorschutz als Geheimsache aus „naheliegenden Gründen“ einsichtig, werfe aber hinsichtlich einer Prüfung durch das Gericht vor allem mit Blick auf den Schutz Dritter erhebliche Probleme auf. Das sei ein „dünner Grad“, auf dem das Gericht zu gehen habe, sagte der Richter damals. Aus diesem Dilemma dürfte auch die Atomverwaltung in Berlin und den Landeshauptstädten mit AKWs nicht herauskommen, wenn entsprechend dem Urteils-Spruch rechtsstaatlich verfahren wird.

Und: Wenn das Brunsbüttel-Urteil auch für alle anderen Atommülllager Konsequenzen haben muss, dann trifft das auch Brokdorf. Auch dort müsste dann eine Art Notverordnung erlassen werden, die die Einlagerung neuer Castor-Behälter aus dem AKW Brokdorf untersagt. Das aber hätte nur eine Konsequenz: Weil der atomrechtlich geforderte Nachweis der Entsorung hochradioaktiver Abfälle nicht mehr möglich ist, wenn das Zwischenlager nicht mehr zur Verfügung steht, muss der Atommeiler umgehend herunter gefahren werden. Da gibt es kein Vertun. Und das gilt nicht nur für Brokdorf, sondern auch für Gundremmingen, Lingen, Grohnde, Neckarwestheim, Philippsburg, Grafenrheinfeld, Isar2…

Das nebenbei Pikante: In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg sind es grüne Minister, die darüber jetzt zu entscheiden haben. Sie haben es nun in der Hand, die atomare Kettenreaktion in den Atomkraftwerken zu beenden.

Mehr dazu später!

Endlager-Kommission: Auf der Suche nach Öffentlichkeit

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Atommüll-Probleme immer größer: Das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel ist illegal.

Die Endlager-Kommission hat es nicht einfach: Wichtige Entscheidungen finden ohnehin ohne sie statt, viele der Atommüll-Probleme, die anstehen, sind im Auftrag durch den Bundestag nicht enthalten. Und auch in Sachen Öffentlichkeitsbeteiligung geht es nur langsam voran. Schon das Minimale holpert: So schafft es der Bundestag mit seinen Ressourcen bislang nicht einmal, die Sitzungen der AGs live im Internet zu streamen. Von wirklichen Beteiligungs- oder gar Mitwirkungsmöglichkeiten ganz abgesehen. Kommenden Donnerstag debattiert die AG1 ein umfängliches Konzept-Papier zur Öffentlichkeitbeteiligung.

Die Mediatorin Ulrike Donat, Gorleben-Kennerin und als wissenschaftliche Referentin u.a. im ehemaligen Gorleben-Untersuchungsausschuss tätig, hatte vor wenigen Wochen Thesen in der AG1 präsentiert, welche Voraussetzungen und  Rahmenbedingungen für eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Atommüllfrage gegeben sein müssen. Ihre Thesen, in denen sie z.B. eine Art „Wahrheits- und Versöhnungskommission“ an den Anfang von Verhandlungen stellt, machen klar, wie enorm das Problem ist und wie weit die Kommission von derartigen Aspekten noch entfernt ist.

Die Sitzung am Donnerstag, den 22. Januar 2015, beginnt um 11 Uhr im Bundestag und hat folgende Tagesordnung. (PDF)

Atomgesetz fordert AKW-Abschaltung: Der „sichere Verbleib für bestrahlte Kernbrennstoffe“ ist nicht mehr gegeben.

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Nach dem Brunsbüttel-Urteil zum Castor-Lager: Die in Betrieb befindlichen AKWs – auch das AKW Brokdorf – müssen vom Netz.

Nach dem gestrigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist nun die Genehmigung für den Betrieb des Standortzwischenlagers am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Doch das Urteil müsste jetzt zwingende Folgen für alle noch im Betrieb befindlichen Atomkraftwerke haben. Für deren Standortlager gilt das gleiche, wie für Brunsbüttel: Der Sicherheitsnachweis ist nicht ausreichend erbracht! Damit ist der vom Atomgesetz geforderte „sichere Verbleib für bestrahlte Kernbrennstoffe“ (§9, Abs. 1b), den die Zwischenlager darstellen sollten, nicht mehr gegeben! Die Konsequenz: Weil der vom Atomgesetz als Voraussetzung für den Betrieb geforderte Entsorgungsvorsorgenachweis (§9, Abs. 1a), der für jeweils sechs Jahre im Voraus erbracht werden muss, nicht mehr möglich ist, müssen die Atomreaktoren abgeschaltet werden. Vor allem die Grünen, die in vielen Bundesländern die zuständigen Atomaufsichten als Minister leiten, sind jetzt zum Handeln aufgefordert. „Atomgesetz fordert AKW-Abschaltung: Der „sichere Verbleib für bestrahlte Kernbrennstoffe“ ist nicht mehr gegeben.“ weiterlesen

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