Doch kein Atomfilz? Röttgen und Hennnenhöfer nicht in gemeinsamer Kanzlei

Filz-300x253Möglicherweise eine Reaktion auf die Monitor-Berichte zur „staatlichen Beihilfe“ für die Schadensersatzklagen von RWE gegen das Land Hessen? Das lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen. Aber: Die geplante gemeinsame Kanzlei des ehemaligen obersten Atomaufsehers Gerald Hennenhöfer und des ehemaligen Umweltministers Norbert Röttgen wird es nun doch nicht geben. JUVE berichtet (30. Januar): „“Herr Hennenhöfer und die Partnerschaftsgesellschaft Röttgen & Kluge mbB haben intensiv über eine Zusammenarbeit gesprochen, sind aber nicht zu einer Einigung gelangt”, erklärten Röttgen und Kluge in einer gemeinsamen Stellungnahme.“

Noch Anfang Dezember 2014 hatte JUVE vermeldet, dass die beiden, die heute im Zusammenhang mit den RWE-Schadensersatzansprüchen für das Atommoratorium nach Fukushima im Verdacht stehen, durch absichtliche Unterlassungen dem Konzern geholfen zu haben, eine gemeinsame Anwaltskanzlei betreiben wollen.

Bei Juve heißt es weiter: “Als kurz vor Weihnachten bekannt wurde, dass die Kanzlei bald starten wird, hieß es noch, dass Hennenhöfer dabei sei. Nun wird Hennenhöfer in Berlin als Einzelanwalt im Umweltrecht beraten.

Röttgen hatte Hennenhöfer 2009 zum Leiter der Abteilung für Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium berufen. Dass sie eine gemeinsame Kanzlei gründen, brachte ihnen teilweise Kritik ein. Schließlich haben sie viel Wissen aus der Zeit des Atommoratoriums, weswegen Energieunternehmen den deutschen Staat heute mit Klagen überziehen. Der Schwerpunkt von Röttgen & Kluge soll allerdings in der Beratung zu Berichtspflichten von Unternehmen bei Nachhaltigkeitsfragen liegen.“

Über den als Atomlobbyisten bezeichneten Hennenhöfer, der zunächst für Atomunternehmen und dann als Atomaufseher gearbeitet hat, schreibt JUVE außerdem: „Bis zu seinem Job im Umweltministerium war Hennenhöfer Counsel bei Redeker Sellner Dahs in Berlin und zuvor bei Viag (heute E.on) sowie in Behörden und Ministerien tätig. Diese Laufbahn endete Anfang 2014, als Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) ihn vom Posten des Chef-Atomaufsehers abberief.“

Und: „Röttgen und Kluge starten zwar ohne Hennenhöfer, aber dafür mit mehreren anderen Persönlichkeiten. So kommt Michael Hund dazu, der bis 2011 Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts war. Weitere Anwälte sind Jürgen Becker, einst persönlicher Referent des früheren Bundesarbeitsministers Dr. Norbert Blüm, und der 67-jährige Klaus Vorndamme, bis 2012 Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Herford. Röttgen war seit 1993 als Anwalt in der Kölner Kanzlei Leinen & Derichs gelistet. Dort stieg er nun aus, will allerdings mit seiner alten Kanzlei kooperieren. (Parissa Kerkhoff)“

 

Atomstrom: Uran-Steuer ist erlaubt – Konzernklagen vor dem Scheitern

WarnhinweisE.on, RWE, EnBW und Vattenfall zogen gestern die Flaggen auf Halbmast. Die Aktienkurse, so melden die Agenturen, brachen ein. Der Grund: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hatte erklärt, dass die Erhebung der Brennelementesteuer auf das Uran in Atomkraftwerken nach einer umfänglichen Prüfung nicht gegen EU-Regelungen verstößt. Vor allem mit dieser Begründung versuchen die Atomkonzerne, diese Steuer zu Fall zu bringen. „AKW-Betreiber werden wohl zahlen müssen“, schreibt der Spiegel. Als „Dämpfer für AKW-Betreiber“ bezeichnet die Tagesschau den Bericht des Generalanwalts.

Bei den Klimarettern heißt es unter „Brennelementesteuer findet neue Freunde“: „Die Brennelementesteuer war zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten, befristet bis Ende 2016. Ursprünglich sollte sie jährlich 2,3 Milliarden Euro in die Kassen des Fiskus spülen. Fällig wird die Steuer immer dann, wenn in Atomkraftwerken die Brennstäbe ausgewechselt werden. Der Staat erhebt 145 Euro pro Gramm Kernbrennstoff. Die Atomkonzerne halten die Steuer für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz und mit europäischem Recht und setzen sich gegen die Zahlung gerichtlich zur Wehr. Das Urteil des EuGH wird also auch Auswirkungen auf das noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben, das die AKW-Betreiber ebenfalls angerufen haben.“

“Eine gute Nachricht für den Atomausstieg”, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, diese Nachricht. “Es ist zu hoffen, dass demnächst dann auch die Urteile des EuGH und der deutschen Gerichte sich dieser Auffassung anschließen. Es wäre nun sinnvoll, wenn die Bundesregierung diese Steuer auch über das Jahr 2016 hinaus weiter erheben würde. Dadurch könnte der Atomausstieg auch wirtschaftlich beschleunigt werden und die weitere Atommüllproduktion eingeschränkt werden.”

Unter anderem der SHZ ist zu entnehmen: „Die SPD-Europaabgeordnete Martina Werner begrüßte die Stellungnahme des Gutachters. „Gerade bei Atomenergie muss das Prinzip gelten, dass die entstehenden Kosten durch die Verursacher getragen werden.“ Andernfalls müssten die Steuerzahler stärker einspringen. Ähnlich äußerte sich auch Oliver Krischer, Fraktionsvize der Grünen im Bundestag. „Statt Millionen von Euro für juristische Prüfungen in den Sand zu setzen, sollten die Energiekonzerne das Geld besser in den Ausbau der Erneuerbaren Energien stecken“, teilte er mit.“

Die Steuer ist – wie erwähnt – bislang bis 2016 befristet. Die Forderung an die Bundesregierung, diese Steuer nun bis zum Ende der AKW-Laufzeiten auf das Jahr 2022 zu erweitern, wäre jetzt sicherlich ein guter Schritt.

Die Agentur dpa hatte gemeldet: „Die Erhebung von Steuern in Milliardenhöhe auf atomare Brennstoffe ist laut dem Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtens. Dass diese zusätzlichen Steuern nur von AKW-Betreibern erhoben werden, sei „keine staatliche Beihilfe“ für andere Arten der Stromerzeugung, heißt es in den Schlussanträgen, die Generalanwalt Maciej Szpunar am Dienstag vor dem Gerichtshof in Luxemburg stellte.

Sollte der EuGH der Ansicht des Generalanwalts folgen, was er meistens tut, könnte das in einigen Monaten erwartete Urteil auch Auswirkungen auf die Klage der deutschen AKW-Betreiber E.on, RWE, und EnBW vor dem Bundesverfassungsgericht haben. In dem Luxemburger Ausgangsverfahren hatte die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH geklagt, weil sie rund 154 Millionen Euro Kernbrennstoffsteuer zu zahlen hatte. Das Finanzgericht Hamburg legte den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.

Generalanwalt Szpunar zufolge hindert das Unionsrecht einen EU-Mitgliedstaat nicht daran, eine Steuer auf Verwendung von Kernbrennstoffen einzuführen. Zudem dürften sich nationale Finanzgerichte selbst dann an den EuGH mit Ersuchen auf Vorabentscheidungen wenden, wenn, wie im konkreten Fall, nationale Verfassungsgerichte sich ebenfalls mit den umstrittenen Gesetzen befassen.

Die Kernbrennstoff- oder auch Brennelementesteuer war Anfang 2011 befristet bis Ende 2016 eingeführt worden. Sie wird fällig, wenn Uran oder Plutonium in Atomkraftwerken eingesetzt werden.“

Improvisationen an hochradioaktivem Atommüll: Neues Castorlager soll her

Interim_storage_facility_Brunsbuttel_04
Alles so schön sauber hier: Demnächst neues Atommülllager? Die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel (Foto) und die ungelöste Entsorgung des hochradioaktiven Atommülls. Foto: Vattenfall

Während im Bundestag eine Atommüll-Kommission sich emsig mit den Anforderungen an eine dauerhafte Lagerung „insbesondere“ hochradioaktiver Atomabfälle abarbeitet, werden die eigentlichen Entscheidungen weiterhin anderen Orts vorbereitet. Mit dem Entwurf des von der EU geforderten „Nationalen Entsorgungsprogramms“ präsentiert die Bundesregierung jetzt ein neues Atommülllager. So um die 900 Castor-Behälter mit ihrer extrem gefährlichen Fracht sollen künftig aus den derzeitigen Zwischenlagern an den AKW-Standorten sowie Ahaus, Gorleben und Lubmin in dieses „Eingangslager“ gleich um die Ecke des vermeintlichen „Endlagers“ gekarrt werden. Natürlich kann man darüber noch diskutieren.

„Mit der ersten Teilgenehmigung für das Endlager für insbesondere Wärme entwickelnde Abfälle soll am Standort auch ein Eingangslager für alle bestrahlten Brennelemente und Abfälle aus der Wiederaufarbeitung genehmigt und damit die Voraussetzung für den Beginn der Räumung der bestehenden Zwischenlager geschaffen werden.“ So heißt es im Beamtendeutsch auf der Seite 6 des Entwurfs vom 6. Januar 2015 für das „Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm)“.

Natürlich ist es ein Programm – wieder einmal. Dabei wäre es sicherlich angemessener, wenn die Bundesregierung vielleicht mal von einer „Nationalen Entsorgungsimprovisation“ sprechen würde. Denn wieder einmal ist das, was hier so geordnet klingt, nichts weiter als eine Reaktion auf die ungelöste Atommüllentsorgung und die Erkenntnis: Die Genehmigungen für die Zwischenlager werden auslaufen, lange bevor es ein Endlager geben wird.

  • Schleswig-Holsteins grüner Energieminister Robert Habeck fordert laut Frankfurter Rundschau: „Habeck allerdings schwebt etwas ganz anders vor. Er forderte ein neues „nationales Zwischenlagerkonzept“. Man müsse darüber nachdenken, „größere, sicherere Zwischenlager an anderen Standorten zu bauen“. Diese könnten dann die bisher an den AKW-Standorten eingelagerten Castoren aufnehmen.“

Das hat erst vor wenigen Wochen erneut die Debatte in der Atommüll-Kommission gezeigt. Für 40 Jahre sind die Standort-Zwischenlager genehmigt. So um das Jahr 2045 werden sie also allesamt ohne Genehmigung dastehen. Die Lager in Ahaus und Gorleben sogar schon früher! Und wie es dann in den Castor-Behältern mit ihrem hochradioaktiven Inhalt aussieht, weiß heute niemand.

Zwischenlager heißen diese Hallen, weil man signalisieren wollte, dass das Zeug irgendwann weg kommt, in ein „Endlager“. Wider jedes bessere Wissen schrieben CDU/CSU, SPD und Grüne in das jüngste Atommüll-Projekt Jahresdaten, die keinerlei Chance auf Realisierbarkeit hatten. Im Standortauswahlgesetz, dem vermeintlichen Neustart bei der „Endlager“-Suche und die Arbeitsgrundlage für die jetzige Atommüll-Kommission, wird behauptet, dass es bis 2031 ein abgeschlossenes „Auswahlverfahren für den Standort dieses Endlagers“ (NaPro Entwurf, Seite 12)  geben wird. Selbst Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz hält das für völlig unrealistisch. Aber: Diese Jahreszahl passt einfach gut, denn 2036 läuft z.B. die Genehmigung für das zentrale Zwischenlager in Ahaus aus und die Zahl liegt einfach fantastisch sicher vor dem Ende der Genehmigungen der Standort-Zwischenlager.

  • Wieder die Frankfurter Rundschau: „Tatsächlich erscheint der ursprüngliche Zeitplan obsolet, wonach die Zwischenlager nach maximal 40 Jahren Betriebszeit geräumt werden sollen. Das wäre in den 2040er Jahren. Bis dahin wird das geplante Atom-Endlager nach Expertenschätzung nicht betriebsbereit sein, um den Nuklearmüll aufzunehmen. Überall an den existierenden Standorten befürchteten die Anwohner, „dass Zwischenlager zu Endlagern werden“, sagte Habeck zur Begründung seines Vorstoßes.“

Der Grundgedanke: 2031 weiß man also wo der Standort ist. Dann ein bißchen Genehmigungsverfahren, unterirdischer Ausbau und schwups, geht das Ding 2050 in Betrieb. Irgendwie also so um 2040 könnte dann das neu erfundene „Eingangslager“ entstehen und das hochradioaktive Zeug in den Castoren aus den dezentralen Standortlagern dort hin rollen. Das Tolle an diesem Plan: Auch wenn es dann mit dem Endlager nicht so richtig hinhauen sollte – das neue Eingangslager könnte ja auch für 30 oder 40 weitere Jahre das Eingangslager ohne Ausgang bleiben. Im NaPro-Entwurf klingt das so: „Der benötigte Zeitraum für die Einlagerung ist vom Endlagerkonzept abhängig.“

Das nicht alles so geordnet ist, wie es in diesen „Programmen“ steht, wissen wir seit 40 oder 50 Jahren. Die Entsorgung des Atommülls hat weder die Betreiber noch die Regierungen – egal welcher Couleur – so ernsthaft besorgt, dass sie der Atomenergie irgendwelche Grenzen gesetzt hätten. Der Betrieb der Atomkraftwerke hatte und hat Vorrang. Das OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager in Brunsbüttel auf, weil die Sicherheit nicht nachgewiesen ist!

Grün geführte Energie- und Umweltministerien in den Ländern und die Bundesregierung erklären sofort: Alles ist aber sicher, auch wenn man das gegenüber dem Gericht und den BürgerInnen nicht nachweisen kann. Behauptete Sicherheit! Das müssen wir jetzt einfach mal glauben, dass das so ist. Weil? Ja, weil die Atomenergie eben so gefährlich ist, dass man nicht so genau sagen darf, wie man sie schützt, weil ja sonst Terroristen …. und wenn die wüßten, wo die Lücken sind, dann würde es ja ….

Ach, und wer den aktuellen Wahnsinn nach dem Urteil des OVG Schleswig zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel dann noch mal etwas detaillierter nachlesen möchte, dem empfehle ich noch einmal die Frankfurter Rundschau und außerdem:

 

Atommüll-Alarm und Castor-Stopp: BUND nimmt Stellung zum Brunsbüttel-Urteil und den Konsequenzen

Castor-Lager am AKW Brunsbüttel: „Berlin, wir haben ein Problem“. Foto: Vattenfall

Atommülllagerung ohne Genehmigung. Nach dem Brunsbüttel-Urteil zum dortigen Castor-Zwischenlager braut sich was zusammen und am Montag tagt die Endlager-Kommission in Berlin. Auf deren Homepage ist gerade die Stellungnahme des BUND zu dem Urteil und den Folgen veröffentlicht worden, zu finden unter K-Drs. 85: Beratungsunterlage zur 9. Sitzung (BUND: Die Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel und die Konsequenzen) (PDF).  „Das Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht ist eine Zäsur für die gesamte Atomenergienutzung und Atommülllagerung in der Bundesrepublik“, heißt es dort zur Einleitung.

Atomenergie und Geheimschutz: Eine Gefahr für Grundrechte und Rechtsstaat

Diese Zäsur betrifft auch eine elementare Frage der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit. Immer mehr Geheimschutzmaßnahmen entziehen den BürgerInnen die Möglichkeit, staatliches Handeln gerichtlich zu überprüfen. Selbst dort, wo es noch zu Klagen kommt, haben sogar die Gerichte keine Möglichkeit mehr, die Geheimschutzmaßnahmen zu überprüfen. Das OVG sprach von einem Dilemma und hob als Konsequenz die Genehmigung für das Castor-Lager auf! Der BUND greift das auf und kommt zu dem Ergebnis: „Wenn es nicht gelingen sollte, die Sicherheitsüberprüfung offen und für die Öffentlichkeit und Gerichte überprüfbar zu gestalten, dann ist das das Eingeständnis, dass die Atomenergie und der Rechtsstaat nicht vereinbar sind.“

Bis neue Genehmigungen vorliegen: Castor-Stopp

Das Urteil, so der BUND weiter, betreffe nicht nur Brunsbüttel, sondern auch alle Zwischenlager an den AKW-Standorten. Die in Brunsbüttel festgestellten Mängel müssen nun auch hier zu neuen Genehmigungsverfahren führen. Dann kommt die entscheidende Schlussfolgerung und Forderung: Bis es diese neuen Genehmigungen gibt, „dürfen keine weiteren Castor-Behälter in die Zwischenlager eingelagert werden.“

Aber nicht nur für Atommülllager, auch für die Atommeiler selbst sieht der BUND in Folge des Brunsbüttel-Urteils zu ziehende Konsequenzen, denn auch dort „fehlt es an einem Nachweis, dass der erforderliche Schutz vor Terrorangriffen vorhanden ist.“ Geheimschutzmaßnahmen müssen nun endlich auch einer gerichtlichen Prüfung zugänglich gemacht werden. Kann das Dilemma zwischen Geheimschutz und Rechtsstaat nicht aufgelöst werden, dann „bleibt als Konsequenz nur das unverzügliche Abschalten der Atomkraftwerke.“

In der BUND-Stellungnahme werden detailliert weitere Folgen angeführt, die sich auf die künftige Zwischenlagerung, aber auch für die Standort-Suche und die Endlager-Kommission in erheblichem Umfang auswirken dürften. Es ist sicherlich lohnend, sich das im Original anzusehen. Sicherheitshalber ist die Stellungnahme des BUND auch hier auf umweltFAIRaendern.de downloadbar (PDF).

Am Schluss der fünfseitigen Stellungnahme fasst der BUND seine Forderungen zusammen:

  • Es muss sofort für alle Zwischenlager der Nachweis erbracht werden, dass diese Lager den erforderlichen Anforderungen zum Terrorschutz genügen.
  • Der BUND fordert, dass an allen Standorten neue Genehmigungen für die Zwischenlagerung hoch radioaktiver Brennelemente beantragt werden. Diese müssen die im Brunsbüttel-Urteil bestätigten erhöhten Maßstäbe bei den Sicherheitsnachweisen zum Terrorschutz anwenden und die erforderliche Verlängerung der Lagerzeit berücksichtigen.
  • Der BUND fordert bis zur Klärung der Sicherheit einen Einlagerungsstopp für weitere Castor-Behälter in die Zwischenlager.
  • Der BUND fordert darüber hinaus einen Neustart bei der Diskussion über Zwischenlagerung von hoch radioaktivem Atommüll. Die vielfältigen Probleme müssen endlich offen diskutiert und nicht weiter verdrängt werden.
  • Es braucht dringend eine auch gerichtlich kontrollierbare Überprüfung der Sicherheitssituation bei den laufenden Atomkraftwerken.
  • Wenn es nicht gelingen sollte, die Sicherheitsüberprüfung offen und für die Öffentlichkeit und Gerichte überprüfbar zu gestalten, dann ist das das Eingeständnis, dass die Atomenergie und der Rechtsstaat nicht vereinbar sind.
  • Die Konsequenz ist das unverzügliche Abschalten aller Atomkraftwerke.

Atomkonzerne spalten weiter – Mit bestem Gruß an die „Endlager-Kommission“: E.on erhebt weitere Verfassungsklage

Fischer-E.on-EndlagerKommission06122014-1
Herr E.on (links) und der Kollege von RWE in der „Endlager-Kommission“

Da sage mir einer was von TTIP: E.on hat nun eine weitere Verfassungsklage an den Start gebracht. Nachdem sie bereits auf diesem Weg als auch über die Verwaltungsgerichte für den Atomausstieg nach Fukushima Milliarden-Beträge an Schadensersatz einfordern, will der Konzern nun erreichen, dass er für die im sogenannten Standortauswahlgesetz festgelegten Maßnahmen mit keinem Cent beteiligt wird. Damit greift der Konzern auch Regelungen an, die den so genannten Neustart bei der Endlagersuche überhaupt erst ermöglicht haben. Am Montag tagt die mit dem Standortauswahlgesetz ins Leben gerufene „Endlager-Kommission“. Dort sitzt auch ein Vertreter von E.on (und einer von RWE). Dessen künftige Rolle dürfte eines der interessanten Themen am Montag werden. Das zweite Thema ist aber auch nicht ohne.

Denn unter dem harmlosen Titel Zustand der Zwischenlager wird es über das Brunsbüttel-Urteil und die Folgen gehen. Nachdem das OVG Schleswig die Genehmigung für das dortige Vattenfall-Castor-Lager aufgehoben hat, steht die Atommüllentsorgung, aber vermutlich auch der weitere Betrieb der noch laufenden Atomkraftwerke, in Frage. Großes Kino wird es geben, nicht nur, weil die Show am Montag ab 11.45 auch im Bundestags-TV live zu sehen sein wird.

In der Kommission will E.on kontruktiv mitarbeiten, in der Wirklichkeit wird gegen den Ausstieg und beim Atommüll geklagt, was das Zeug hält. Inzwischen haben die Atomkonzerne um die insgesamt rund 30 Klagen vor Verfassungs- und Verwaltungsgerichten auf den Weg gebracht und bedrohen die SteuerzahlerInnen mit Schadensersatzzahlungen von zig Milliarden Euro! Immer für die lieben Aktionäre.

Der Salzstock in Gorleben sei eigentlich großartig, daher brauche es dieses Gedöns von alternativer Standortsuche gar nicht, meint E.on. Und auch das Castor-Zwischenlager in Gorleben sei total sicher. Daher sei es für E.on nicht hinnehmbar, dass ihm Rahmen des StandAG festgeschrieben wurde, dass der Atommüll aus der Wiederaufarbeitung nicht mehr nach Gorleben, sondern an den AKW-Standorten eingelagert werden soll.

Einzelheiten berichtet die Tagesschau. Zuvor hatte die Süddeutsche über die Verfassungsklage von E.on informiert.

×