„Konsens im Dissens“ – „Rote Linien“ – Berichte über BUND-Veranstaltung zur Atommüll-Kommission

BUND-Atom02042016„Konsens im Dissens“ hat die Journalistin Juliane Dickel ihren Artikel über eine Veranstaltung des Umweltverbandes BUND überschrieben, auf der über den bisherigen Stand der Arbeit der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“ informiert und diskutiert wurde. Ende Juni soll ein Bericht mit dem Ergebnis vorliegen, doch bislang sind viele Teile davon längst nicht fertig und die Kommission hat arge Mühe, den gesetzlich festgelegten Zeitrahmen einzuhalten. Auch der BUND selbst berichtet auf seiner Homepage über die Veranstaltung, liefert dort einige der Vorträge und spricht von „Roten Linien“. „Die strittigsten Punkte sind noch nicht besprochen. Sie stehen in eckigen Klammern und werden bis Ende des Monats nicht geklärt sein. Die Befürchtung ist, dass sie einfach entfallen. Resultat: Ein fertiger Bericht, der alles offen lässt“, schreibt Juliane Dickel zur Einleitung.

Der gesamte Artikel ist hier auf der Homepage der Autorin online. Darin nimmt Juliane Dickel Bezug auf einige der Vorträge, die den Stand der Dinge in den drei Bereichen der Kommission darstellten. Das sind die Bereiche Öffentlichkeitsbeteiligung, Evaluation des StandAG sowie die Frage der Kriterienauswahl.

Der BUND berichtet hier über die Veranstaltung vom 2. April 2016 und stellt einige der Vorträge der Veranstaltung zur Verfügung. Unter der Zwischenüberschrift „Rote Linien“ ist dort z.B. zu lesen: „Ein Thema, das im Verlauf der Tagung immer wieder thematisiert wurde, waren die so genannten „Rote Linien“. Gemeint sind die Kommissionsentscheidungen, die vom BUND nicht unterstützt werden sollten. In dem Zusammenhang wurde das Thema Sonder­votum und das Thema eines kommissionunabhängigen eigenen BUND-Berichtes diskutiert. Mit einem Sondervotum bzw. mit einem eigenen Abschlussbericht könnte der BUND seine kritische Haltung bei bestimmten Themen zum Ausdruck bringen. Klaus Brunsmeier machte deutlich, dass er in erster Linie versuche, bisher noch unzureichende Punkte des Berichtes stärker herauszuarbeiten. So würde der Kommissionsbericht inhalt­lich verbessert und man wäre auf Sondervoten und einen eigenen Abschlussbe­richt nicht angewiesen. Dies stieß auf Zustimmung bei vielen Teilnehmenden.“

Atommüll möglichst sicher lagern – aber wie: Die Kriterienwahl

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Nach welchen Kriterien soll der Atommüll für 1.000.000 Jahre möglichst sicher gelagert werden? Michael Müller, einer der beiden Vorsitzenden der „Endlager-Kommission“ eröffnet den Workshop in Berlin.

Mit einem öffentlichen Workshop in Berlin bereitet die „Endlager-Kommission“ die weitere Suche nach einem „möglichst sicheren Atommülllager“ für hochradioaktive und möglicherweise auch leicht- und mittelradioaktive Abfälle vor. Es geht um die Kriterienwahl, die für die Suche nach einem solchen Dauerlager künftig zur Anwendung kommen sollen und insofern auch um die Frage: Wird Gorleben möglicherweise über die Kriterienwahl endlich beendet oder nicht. Bis Ende Juni sollen diese von der Kommission festgelegt und danach vom Bundestag und Bundesrat gesetzlich verankert werden. Heute und morgen diskutieren rund 200 TeilnehmerInnen aus Unternehmen und Behörden in Stadt, Land und Bund aber auch einige VertreterInnen aus NGOs.

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Eine Übersicht der TeilnehmerInnen des Workshops. Klicken zum vergrößern.

Federführend bearbeitet die AG3 der Kommission das Thema „Gesellschaftliche und technisch-wissenschaftliche Entscheidungskriterien sowie Kriterien für Fehlerkorrekturen“. Online sind zahlreiche und kaum noch zu überblickende Papiere verfügbar. Im Vorfeld des Workshops was es auch möglich, eigene Kommentare zu einem Entwurfspapier online beizutragen. Bislang sollen rund 650 Seitenaufrufe erfolgt und knapp 100 Kommentare vorgenommen worden sein. Dort sind auch viele der Dokumente zu finden, die derzeit bearbeitet und debattiert werden.

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Atommülllager-Suchbild: Gorleben oder Nicht-Gorleben?

Noch bis Ende Juni läuft die Zeit, bis zu der die Kommission ihren Abschlussbericht als Basis für die von Bundestag und Bundesrat zu beschließenden Veränderungen am Standortauswahlgesetz fertig stellen muss. Nicht nur zu den Kriterien arbeitet diese Kommission, sondern auch zu Fragen der weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung im späteren Suchverfahren und zu den Strukturen, in denen diese stattfinden soll. Zahlreiche Anti-AKW-Initiativen und Verbände boykottieren die Arbeit dieser Kommission, weil sie zahlreiche wichtige Aspekte nicht berücksichtigt sehen und zu viele Festlegungen durch die Politik vorgenommen wurden. Bedeutsam dabei ist auch, dass der Standort Gorleben trotz aller Mängel weiter im Verfahren geblieben ist. Ein Neustart bei der Suche nach einem Endlager auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens, so der vermeintliche Anspruch des jetzt laufenden Verfahrens, könne so unter keinen Umständen herauskommen.

Nicht zuletzt wegen Gorleben ist auch die Kriterienauswahl dadurch belastet, dass immer wieder mehr oder weniger offen die Frage eine Rolle spielt: Ist das für oder gegen Gorleben? Insofern greifen die bisherigen Fehler bzw. Nicht-Korrekturen in gewisser Weise immer noch die „reine“ Wissenschaftlichkeit an.

Insgesamt ist die Arbeit der Kommission schwer belastet, weil viel zu viele Fragen in viel zu kurzer Zeit behandelt werden müssen. Das war schon beim Start der Kommission erkennbar. Aber nach der Vorlage des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ haben sich die Aufgaben deutlich erweitert. Um nur eines der Probleme zu nennen: Für 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle aus der ASSE und aus der Uranfabrik Gronau braucht es eine dauerhafte Lagerstätte. Der soll möglichst nicht in den Schacht Konrad, so die Bundesregierung. Also erweiterte sie die Anforderungen an die Kommission, die nun dazu Stellung nehmen soll, ob diese und hochradiaktive Abfälle an einem gemeinsamen Ort gelagert werden können.

Eine weiteres Problem: Während die Kommission im Eiltempo über die „Endlagerung“ nachdenkt, werden die wachsenden Probleme der Zwischenlagerung der Castoren mit hochradioaktivem Müll fast völlig außen vor gelassen. Das ist nicht nur unter Sicherheitsaspekten kaum nachvollziehbar. Es ist auch für die Glaubwürdigkeit eines Neustarts und einem vermeintlichen gesellschaftlichen Konsens nicht vereinbar.

LaLeLu, nur der M…. AG1 der Endlager-Kommission bereitet Öffentlichkeits-Beteiligungs-Offensive vor

Atommuell-Kommission03112014-03Na, ich will mal hoffen, dass die Humorquote nach der gestrigen Sitzung der AG1 zur Öffentlichkeits-Beteiligung bei der Kommission zur Endlager-Suche noch ausreichend vorhanden ist. In der Tat ist es nicht sonderlich einfach, angesichts der vielfältigen Aufgaben und der großen Heterogenität in der Zusammensetzung zu schnellen Ergebnissen und Maßnahmen zu kommen. Aber was sich – siehe gleich unten – in der sachlichen Zusammenfassung noch gut lesen lässt, war in der gelebten Wirklichkeit gestern doch einigermaßen mühselig, um nicht zu sagen …. Die Erinnerung an den alten Heinz-Rühmann-Hit (Youtube) will die Kommission nun aber vertreiben.

Unter dem großen Zeitdruck und den hohen Anforderungen, denen die AG sich zurecht ausgesetzt sieht, verknoten sich manchmal Debatten, weil Diskussionsmethoden nicht immer optimal sind, Widersprüche und Konflikte und damit verbundene Zielvorstellungen nicht mit der ausreichenden Ruhe und der notwendigen Zeit bearbeitet werden können. Für die anwesenden Moderations- und Mediationsexpertinnen dürfte das sicherlich auch ein interessanter Nebeneffekt gewesen sein und ein unbedingter Hinweis, dass auch die Arbeit der Endlager-Kommission einwandfrei professionelle Unterstützung von dieser Seite brauchen kann.

Materialien und mehr Informationen zur AG1 der Endlager-Kommission gibt es hier auf der Bundestagsseite. Ein aktueller Bericht über die gestrige Sitzung fehlt dort leider noch.

Der BUND, Mitglied der Kommission und in der AG1 zur Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt, berichtet zu den sachlichen Ergebnissen der Sitzung am gestrigen Donnerstag wie üblich auf seiner Seite. Berichte über frühere Sitzungen befinden sich im Archiv an dieser Stelle.

Die Fakten fasst Kollege Thorben Becker so zusammen:

Bericht AG Öffentlichkeitsbeteiligung am 22. Januar
Die Arbeitsgruppe hat sich mit dem Stand der Internetpräsenz der Kommission und Schwerpunktmäßig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Arbeit der Atommüll-Kommission befasst. Dazu waren auch 4 Expertinnen und Experten geladen, die mit ihrer praktischen Erfahrung helfen sollten das Konzept dafür weiterzuentwickeln und zu konkretisieren.

Stand Internet
Das neue Forum auf der Internetseite der Kommission ist noch nicht freigeschaltet. Es ist aber technisch fertig. Es fehlt bislang an dem Redakteur, der diese betreuen kann. Dieser sollte aber in den nächsten Wochen mit der Arbeit beginnen können.
Es gibt einen Testzugang für die Mitglieder der AG zu dem Forum. Bis Montag soll es Rückmeldungen geben, danach erfolgt die Freischaltung, zunächst auch ohne Redakteur.
Eine komplett neue Seite, die sich dann von der Einbindung in www.bundestag.de löst und auch auf mobilen Endgeräten funktioniert ist beauftragt.

Anhörung
Zu der Anhörung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Arbeit der Kommission waren folgende Experten eingeladen:

  • Prof. Dr. Patrizia Nanz (KWI Essen),
  • Prof. Dr. Ortwin Renn (Uni Stuttgart),
  • Henning Banthien (IFOK GmbH) und
  • Mathias Trénel (Zebralog GmbH & KG).

Mathias Trénel äußerte sich vor allem zu den Möglichkeiten einer internetbasierten Beteiligung. Er forderte die Einrichtung einer externen Internet-Plattform dafür und sprach sich dafür aus verschiedene Module (Online Dialog, Textkonsultation) in verschieden Phasen und für verschiedene Zielgruppen einzusetzen. Skeptisch äußerte er sich dazu die Aussöhnung der Konfliktparteien bei der Atommüll-Lagerung und eine Zustimmung als Ziele für das Beteiligungsverfahren zu setzen.

Zu dieser Position gab es aus der Arbeitsgruppe und von den anderen Experten deutlichen Widerspruch.

Prof. Dr. Patrizia Nanz stellte deutlich höhe Anforderungen an eine zielführende Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Kommission. Der Versuch einer Aussöhnung sollte Teil der Beteiligung sein. Es brauche eine dialogorientierte Beteiligung und eine konstruktive Partizipationskultur. Akzeptanz entsteht durch legitimes Verfahren. Die Bereitschaft aller Akteure aktiv mitzuwirken ist eine Voraussetzung. Es braucht die Kommunikation, welche Ergebnisse, wie berücksichtigt wurden.

Henning Banthien hatte einen schon relativ konkreten Umsetzungsvorschlag mitgebracht. Unterschiedliche Beteiligungsformate sollte es danach für unterschiedliche Zielgruppen geben. Für mehrere dieser Zielgruppen, etwa für die aktuelle betroffenen Regionen oder eine zufällig ausgewählte, möglichst repräsentative Gruppe sieht er in seinen Konzept Voten vor, für die Fachcommunity und die Stakeholder allerdings nicht. Neu an seinem Konzept ist die Idee einer Pilotregion, in der beispielhaft eine potentiell von der Atommüll-Lagerung betroffene Region beteiligt werden würde.

Prof. Dr. Ortwin Renn stellt klar, wer nur Akzeptanz für seine Vorschläge will, kann keine Partizipation anbieten. Dann geht es nur um Kommunikation. Grundvoraussetzung für echte Beteiligung ist ein Mandat mit offenen Optionen. Die Kommission sollte im Kern zwei Fragen klären: 1. Wer soll einbezogen werden? 2. Was passiert mit den Ergebnissen? Die Operationalisierung der Beteiligung sollte dann einer Gruppe von Profis übertragen werden.

Weiteres Vorgehen:
Dank der Intervention von Ulrike Donat und unter Moderation von Andreas Fuder gelang es trotz vieler noch in der AG strittiger Fragen folgendes Ergebnis festzuhalten:

1. Am 2.2. wird der aktuelle Stand der Planungen in der Kommission berichtet.
2. Die Arbeitsgruppe legt bis dahin kein fertiges Konzept für die Beteiligung vor.
3. Die Arbeitsgruppe benötigt für die weitere Arbeit externe Hilfe.
4. Es soll eine offene Auftaktveranstaltung mit einer Fragestellung vor dem Sommer geben.
5. Diese Fragen müssen primär beantwortet werden: Wer soll einbezogen? Was dort eingebracht werden mit welcher Konsequenz für den Prozess?
6. Diese Fragen werden kurzfristig unter externer professioneller Moderation bearbeitet.
7. Die Arbeiten zur Auftaktveranstaltung und zur Konzepterarbeitung laufen parallel.

Mehr Informationen auf www.bund.net/atommuell-kommission „

Nach dem Brunsbüttel-Castor-Urteil: Entzug der Genehmigung für Castor-Lager am AKW Grafenrheinfeld gefordert

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Nichts geht mehr in Brunsbüttel: Castor-Lager ohne Genehmigung. Und vielleicht ist das auch bald an den anderen AKW-Standorten so. Foto: Vattenfall

Die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel bringt  bundesweit die Debatte um den Atomausstieg und die fehlende Sicherheit der Atomanlagen auf den Plan. Der Richterspruch sorgt bei den beteiligten Behörden für totale Ratlosigkeit. Der Rechtsstaat scheint bei der Atomenergie am Rande des Abgrunds zu stehen. Für die Anti-Atom-Initiativen ist die Sache soweit klar: Jetzt hat das „Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft“ gefordert, auch dem Zwischenlager am Atomkraftwerk Grafenrheinfeld die Betriebsgenehmigung zu entziehen, heißt es in einer Meldung des BR. Das AKW selbst wird nach den Plänen von E.on im Sommer endgültig abgeschaltet. Was mit dem Atommüll geschehen soll, ist ein totales Rätsel.

Der BR teilt mit: „Laut E.ON sind im Atommüll-Zwischenlager am KKW Grafenrheinfeld derzeit 21 Castorbehälter eingelagert. Das Lager bietet Platz für 88 Castoren und hat eine Betriebsgenehmigung bis 2046. E.ON will das KKW Grafenrheinfeld am 31.5.2015 endgültig abschalten.“

Der Plan: Nach der Abschaltung werden nach und nach die hochradioaktiven Brennelemente aus dem Reaktor und dem Abklingbecken in Castoren verpackt und dann in das benachbarte Zwischenlager gestellt. Dieses Zwischenlager ist zwar genehmigt. Aber es ist sogar mit noch geringeren Sicherheitsstandards als das Lager in Brunsbüttel gebaut und genehmigt worden. Faktisch heißt das: Die Mängel, die zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel geführt haben, bestehen bei allen anderen Lagern auch, also auch in Grafenrheinfeld. Konsequenterweise muss dies also dazu führen, dass die bayerische Staatsregierung als Atomaufsicht, die Betriebsgenehmigung aufhebt.

Das sieht laut BR auch Babs Günther, Sprecherin des „Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft„, so. Demnach „biete keines der anderen Lager mehr Sicherheit, als das in Brunsbüttel. Im Gegenteil: Die Atommüll-Standort-Lager an den süddeutschen Atomkraftwerken hätten geringere Wand- und Deckenstärken, seien also noch unsicherer. Dadurch habe sich die radioaktive Gefährdung der Bevölkerung massiv erhöht, so Günther weiter. Die Atomkraftgegner fordern, dass allen Atommüll-Zwischenlagern in Deutschland die Betriebsgenehmigungen entzogen werden.“

Genau das hatte vor wenigen Tagen auch der energiepolitische Sprecher der grünen Regierungsfraktion in Schleswig-Holstein gefordert. Da alle Zwischenlager nach den gleichen Grundsätzen gebaut und genehmigt wurden, müssen nun alle Genehmigungen „von Amtswegen“ zurückgenommen werden.

Sein Energieminister, Robert Habeck, schweigt bislang zu diesem Ansinnen. Für Brunsbüttel hat er eine Art Notverordnung erlassen, die die weitere Lagerung des Atommülls in Brunsbüttel anordnet und auf drei Jahre befristet. Neuer Atommüll allerdings, darf dort nun nicht mehr eingelagert werden. Nur knapp 20 km entfernt steht am AKW Brokdorf ein baugleiches Castorlager mit den gleichen Mängeln wie in Brunsbüttel. Ohne die Betriebserlaubnis für das Castor-Lager droht wegen dem dann fehlenden Entsorgungsnachweis die umgehende Abschaltung des Atommeilers.

In der Endlagerkommission am Montag in Berlin sagte Habeck laut BUND: „Der schleswig-holsteinische Umweltminister sagte dagegen ein Ergebnis des Urteils sei die klare Aussage: „Es gibt ein Risiko!“ In den nächsten Wochen wird es vor allem darum gehen, welche Auswirkungen das Urteil auf die anderen zwölf deutschen Zwischenlager hat. Es stellt sich die Frage, ob auch deren Betriebsgenehmigungen eventuell nicht gerichtsfest sind.“

Brunsbüttel-Atommüll-Urteil: Castor ohne Bahnhof – Kommission ohne Boden – Atompolitik am Ende

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Atommüll-Zwischenlagerung ohne Genehmigung: Was tut die Endlager-Kommission?

Die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel trifft auch die Endlager-Kommission und das Standortauswahlgesetz. Am kommenden Montag ist die nächste (öffentliche) Sitzung der Kommission. Das umstrittene Gesetz ist erst zustande gekommen, nachdem mit Niedersachsen vereinbart war, dass es (wenn der Salzstock Gorleben schon als Endlager nicht ausgeschlossen werden solle, wenigstens) keine weiteren Castor-Transporte aus dem Ausland in das Zwischenlager nach Gorleben mehr geben dürfe. Das wurde im Gesetz dann auch so geregelt. Wohin das strahlende Zeug dann aber ersatzweise gehen solle, ist bis heute nicht geklärt. Ein als von den politischen Akteuren als sicher angesehener Ort war das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel. Der grüne Energieminister Robert Habeck hatte das über die Köpfe der Initiativen und Betroffenen in Schleswig-Holstein hinweg so angeboten. Nachdem die Aufhebung der Genehmigung nun rechtskräftig ist, werden die Probleme der Endlager-Kommission und der Bundes- und Landesregierungen noch größer.

Robert Habeck spricht im NDR (Bericht und Video) davon, dass ihn das Urteil überrascht habe. Gleichzeitig verfügte sein Ministerium (PM) nun quasi eine Notverordnung, nach der die Lagerung in Brunsbüttel nun für drei Jahre „geduldet“ werde. Neue Castoren – egal woher – dürfen nun aber vorerst nicht mehr in das Zwischenlager.

  • Ähnlich ist übrigens auch die Lage in Jülich, wo die Lagerung des dortigen hochradioaktiven Atommülls auch nur noch im Rahmen von Notverordnungen stattfindet.
  • Auch das Castor-Lager am inzwischen stillgelegten AKW Unterweser in Niedersachsen ist bis heute rechtlich nicht bestandskräftig genehmigt. Eine entsprechende Klage – die ebenfalls von Rechtsanwalt Wollenteit vertreten wird – der das Brunsbüttel-Urteil erstritten hat – ist vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg noch anhängig. Das Lager in Unterweser ist baugleich mit dem Lager in Brunsbüttel.

Mit dem Urteil steht die Endlager-Kommission nun vor einer geradezu aberwitzigen Situation: Schon bisher war ihre „Begrenzung“ auf die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle, angesichts der katastrophalen Atommüllsituation, insgesamt zu kritisieren. Nun „schwebt“ diese Kommission quasi im total luftleeren Raum, denn nicht nur, dass die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ungeklärt ist. Nicht mal die Zwischenlagerung dieser strahlenden Abfälle ist nun mehr ausreichend rechtlich sicher und damit quasi überall in der Republik illegal.

Die Frage, die an die Kommission, die Bundesregierung und den Bundestag zu stellen ist: Wie lange eigentlich will man noch die Augen vor der Wirklichkeit verschließen, dass die gesamte Atommüllentsorgung völlig aus dem Ruder läuft und daher die gesamte Problematik endlich auf den Tisch gelegt wird. Wann endlich räumt die Politik und die Regierung ein, dass die gesamte Atommülllagerung gescheitert und ein Desaster ist. Wann endlich kommt das, was jetzt erforderlich ist: Die Stilllegung aller noch am Netz befindlichen Atomanlagen, das Ende jeglicher Atommüllproduktion und damit verbunden: Ein offener und bedingungsloser Neustart bei der Atommülldebatte!

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