Atommüll-Desaster: „Modalitäten und Befindlichkeiten“ – BUND kritisiert Grüne Bundestagsabgeordnete

betreten-und-lagern-auf-eigene-gefahrDie hohe Politik drängt die Anti-Atom-Bewegung, sich an der Kommission zur Endlagersuche zu beteiligen und die beiden vorgesehenen Posten zu besetzen. Erst vor wenigen Tagen hatte die grüne Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl einen offenen Brief an die Umweltverbände geschrieben. Ein inhaltliches Zugehen auf die Verbände, die das Gesetz und sein Zustandekommen ebenso massiv kritisiert hatten, wie die darin vorgenommenen Festlegungen, war in dem Brief nicht enthalten. An den Beratungen für dieses Gesetz waren die Verbände weitgehend ausgeschlossen worden. Jetzt hat BUND Deutschland, der eine Beteiligung an der Kommission ebenso wie Greenpeace, ROBIN WOOD und viele andere Anti-Atom-Gruppen vor Wochen abgelehnt und dieses begründet hat, auf die Abgeordnete ebenfalls mit einem offenen Brief reagiert. Der findet sich jetzt hier im Anschluss in voller Länge.

„Antwort auf den offenen Brief von MdB Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis90/Die Grünen) vom 24. 1. 2014 zum Standortauswahlgesetz und zur Besetzung der „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“

Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,

Wir erlauben uns, Ihnen auf ihr Schreiben an „die Umweltverbände“ zum Standortauswahlgesetz und zur Besetzung der „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ öffentlich zu antworten.

Ausgangspunkt für ihr o.a. Schreiben ist die Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes „zur Auswahl eines Standortes für ein Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle“ (StandAG vom 23.7.2013, in Kraft ab 1.1.2014). Das Hauptanliegen Ihres offenen Briefs vom 24. Januar 2014 ist dabei, die Umweltverbände dazu zu bewegen, zwei Vertreter/innen in die Kommission nach § 3 Stand AG zu entsenden. Als wesentliche Argumente führen Sie an, man müsse aus „den eingefrorenen Schützengräben“ herauskommen und „über Schatten springen“. Es hätte sich nach Ihrer Auffassung „etwas bewegt“, die Umweltverbände würden jedoch verharren, „weil das Gesetz nicht gut genug ist“. Zugleich stellen Sie fest, die Forderung einer erneuten Befassung des Gesetzes durch das Parlament „ist nicht erfüllbar“. Ähnlich hatten Sie auch bei der Anhörung des BMU zum Entwurf des StandAG argumentiert, dass Änderungen am Entwurf deshalb nicht mehr möglich seien, weil dann ja alle vier Fraktionen zustimmen müssten.

Sie bleiben in ihrem Aufruf bezeichnenderweise auf der Ebene von Beschreibungen von Modalitäten und Befindlichkeiten. Sie gehen mit keinem Wort auf die u.a. sehr ausführlich durch die BUND Stellungnahme zum StandAG vorgetragene Kritik an vielen Einzelpunkten und an der Gesamtkonstruktion des Gesetzes ein. Kein Wort zur Frage, dass gefordert wurde, dass erst ein breiter Bürgerdialog und eine Bürgerbeteiligung über die Findung von Kriterien der Endlagersuche, die Verbindung wissenschaftlicher Beurteilung und Bürgerbeteiligung erfolgen sollen und danach erst ein Gesetz die Suche regelt. Kein Wort von unklaren und widersprüchlichen Konstruktionen von Zuständigkeiten zwischen dem Bundesamt für Strahlenschutz und einer neuen Regulierungsbehörde, des „Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung“, kein Wort, dass das Gesetz auch die Möglichkeit der Lagerung nicht wärmeentwickelnder Atomabfälle regelt.

Kein Wort von Gorleben in ihrem „Aufruf“. Die Süddeutsche Zeitung schrieb am 25.1.2014: „ Am Ende nahmen sie (die Grünen) sogar in Kauf, dass der ungeliebte Endlager-Kandidat Gorleben nicht per se ausgeschlossen wurde“. Es war und ist aber gerade den Grünen lange schon bekannt, dass seitens des BUND, Greenpeace und großen Teilen der AntiAKW-Bewegung der Standort Gorleben als „geologisch ungeeignet und politisch verbrannt“ gilt.

Dies ist also Ihr „neuartiges Angebot der Politik an die Zivilgesellschaft“. Und Sie sagen zu den Angeboten: „Man kann sie ablehnen“. Dies stellt die Geschichte insofern auf den Kopf, als seitens der Umweltverbände als Teil der „Zivilgesellschaft“ schon lange zuvor andere Vorgehensweisen, Kriterien von der Politik gefordert wurden. Doch alle diese Vorschläge, bzw. Konzepte wurden übergangen und missachtet – auch von Seiten der Grünen, die im Frühjahr 2013 mehr daran interessiert waren, mit den anderen Fraktionen ein Gesetz zu vereinbaren, als sich der Bewegung, aus der sie einstmals entstanden als Partei, zuzuwenden.

In ähnlicher Weise wurde auch im Jahr 2000 der erste Atomkonsens zum Ausstieg mit Laufzeitgarantie verabschiedet, der sich im Jahr 2010 als nicht tragfähig erwies und, nur veranlasst durch die leidensvolle Katastrophe von Fukushima, aufgehoben werden musste. Der BUND hat hierzu immer festgestellt: „dieser Konsens ist nicht unser Konsens“, ebenso wie wir immer betonen, dass dieser Atommüll nicht „unser“ Atommüll ist, sondern der der Atomkonzerne, die sich, begünstigt durch jahrzehntelanges Protegierens durch verschiedenste Regierungen, nicht um dessen Beseitigung, bzw. gefahrlosen Einlagerung kümmern mussten. 2

Gründe, gegenüber politischen (Nicht-) Entscheidungen vorsichtig und skeptisch, bzw. weiter kritisch zu sein, gibt es genug. So auch hier. Warum soll man sich also in die Arena der „Kommission“ begeben, wenn von vornherein die Spielregeln, die Rahmenbedingungen so sind, dass man sich seitens der Umweltverbände auf grundlegende Ausgangspositionen einlassen muss, die seit Jahrzehnten nicht die unsrigen sind? Wir dürften dort unsere lange bekannten Positionen erneut vortragen ohne etwas an der Beschlusslage ändern zu können. Am Ende „entscheiden Mehrheiten“, wie Sie immer betonen. Aber die entscheidende Frage dabei ist, wie die Voraussetzungen für diesen Mehrheitsentscheid in der Kommission getroffen wurden.

Warum sollten wir ausgerechnet nun ein „Angebot“ auch der „grünen“ Politik annehmen, obwohl schon bei der Schaffung des Gesetzes die Positionen der Umweltverbände und auch der AntiAKW- Bewegung in den entscheidenden Passagen weitgehend ignoriert wurden, indem u.a. Gorleben eben als möglicher Standort aufgenommen und diese Festlegung noch nicht einmal relativiert wurde? Warum sollen nun die „Umweltverbände“ ein „Angebot“ auch der „grünen“ Politik annehmen, dessen Gesetzes-Entwurf die Frage der Finanzierung von Suche und Betrieb des Atommülllagers ignoriert und die Bürgerbeteiligung weitgehend auf moderierte Dialogforen und Bürgerversammlungen als Feigenblatt für „Öffentlichkeitsbeteiligung“ reduziert?

Richtig! Angebote kann man ablehnen. Besonders, wenn sie begründet misstrauisch machen. Es ist das gute Recht der (grünen) Politik von bisherigen Positionen abzuweichen. Es ist genauso das gute politische Recht der Umweltverbände und der Initiativen, dem nicht weiter zu folgen. Wenn Sie meinen, dass wir an anderer Stelle das Wort ergreifen werden, dann haben Sie dies richtig erkannt, das tun wir schon lange, ob die Grünen zuhören oder nicht.

Die „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ wird öffentlich tagen. Und sie wird auch unsere Fachausarbeitungen und Stellungnahmen wahrnehmen, die wir von außen, aber nicht nur gegenüber einer Kommission mit beschränkter Entscheidungskraft, weiter vortragen werden.

Am Ende Ihres Briefes rufen Sie aus: „Ein Neuanfang braucht Bewegung“ und „ich bitte euch, bewegt euch“. Doch warum sollten wir den Grünen hier folgen, wenn diese bisherige gemeinsame Positionen klar verlassen haben. Wir fordern Sie auf, zunächst auf die umfassende Kritik des BUND am StandAG einzugehen, anstatt diesen Brief zu verfassen, der sich in keiner Weise mit den von uns und dem größten Teil der Anti-AKW-Bewegung vorgetragenen Argumenten ehrlich auseinandersetzt. Dort finden Sie die Gründe, warum insbesondere der BUND, Greenpeace und andere sich nicht an der Besetzung der Kommission beteiligen wollen.

Wir sind die Bewegung, die Bewegung für einen sofortigen (!) Atomausstieg und für eine Suche nach einem Atommülllager, dessen Auswahl wissenschaftlich begründet und mit breiter Bürgerbeteiligung durchgeführt wird.“

  • Prof. Dr. Hubert Weiger – Bundesvorsitzender des BUND; Landesvorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern
  • Thomas Dersee, Vorsitzender der BUND Atom- und Strahlenkommission (BASK)
  • Dr. Werner Neumann, BUND Wiss. Beirat, Sprecher AK Energie, Mitglied in der BUND BASK
  • Claudia Baitinger, BUND Wiss. Beirat, Sprecherin AK Immissionsschutz, Mitglied in der BUND BASK
  • Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake, Mitglied in der BUND BASK
  • Sebastian Schönauer, BUND Wiss. Beirat, Sprecher AK Wasser; stv. Vorsitzender Bund Naturschutz in Bayern, Mitglied des Präsidiums des Deutschen Naturschutzrings (DNR)

Positionen und Stellungnahmen des BUND:

Endlager-Suchgesetz ohne Umweltverbände – Kommission wird vorerst nicht besetzt

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Atommüll-Desaster: Nicht nur bei den hochradioaktiven Abfällen häufen sich die Probleme. Foto: geplantes Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad, Dirk Seifert.

Die Umweltverbände halten ihre massive Kritik am Endlager-Suchgesetz aufrecht und werden sich vorerst nicht beteiligen. Das hat letzten Freitag der Dachverband „Deutscher Naturschutz Ring“ (DNR) nach intensiven Gesprächen mitgeteilt. Die beiden Umwelt-Plätze in der Endlager-Such-Kommission, die mit dem Gesetz eingerichtet werden soll, bleiben damit einstweilen unbesetzt. Gleichzeitig kündigte der DNR an, dass die Umweltverbände im März 2014 über die Anforderungen für die Atommülllagerung unter Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit als Grundlage für einen gesellschaftlichen Konsens beraten werden. Schon zuvor hatten Greenpeace, der BUND, ROBIN WOOD und zahlreiche Anti-Atom-Initiativen eine Beteiligung im Rahmen des Endlager-Suchgesetzes abgelehnt. Das Schreiben des DNR findet sich hier bzw. ist gleich unten nachzulesen.

Mit dem Endlager-Suchgesetz soll das vermeintlich letzte Problem der Atommüllentsorgung – die dauerhafte Lagerung hochradioaktiver Brennelemente – geregelt werden. Fast bis zum Schluss hatten die Beratungen über dieses Gesetz in Hinterzimmern von Fraktionsspitzen, Ministerpräsidenten und Umweltministerium stattgefunden. Dagegen hatte es massive Proteste seitens der Umweltverbände gegeben.

Siehe auch hier:

Die Kritik des DNR und anderer Umweltverbände am Zustandekommen des Gesetzes, ebenso wie an den darin enthaltenen Regelungen und Vorgaben, werden in dem Schreiben noch einmal deutlich herausgestellt. Kritisiert wird außerdem, dass viele der bestehenden Atommüll-Probleme ausgeklammert bleiben.

Ausdrücklich fordert der DNR: „Wir halten es für notwendig, Aktivitäten zur Bildung des vorgesehenen Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung sowie der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe bis zu diesem Zeitpunkt zurückzustellen.“

Für März 2014 kündigen die Umweltverbände, Bürger-Initiativen und der DNR eine gemeinsame Tagung an, auf der über die „Bedingungen für eine breite Beteiligung der Bevölkerung und ein entsprechendes Verfahren als Grundlage für einen gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung in Deutschland“ diskutiert werden soll. Ziel ist es zunächst, ein „gemeinsames Verständnis“ zu erlangen, wie ein „geeignetes Verfahren zur Standortsuche für ein Atommülllager aussehen kann“. Bereits im Februar treffen sich die Anti-Atom-Initiativen zur Atommüllkonferenz in Kassel.

PM, DNR, 20.12.2013: Umweltverbände nicht in Kommission Endlager

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) hat heute nach Abstimmung mit Vertretern von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen den zuständigen BerichterstatterInnen im Deutschen Bundestag mitgeteilt, dass er derzeit keine Vertreter der Umweltverbände für die Kommission Lagerung hochradioaktive Abfallstoffe vorschlagen wird.

Der Wortlaut des Briefes lautet wie folgt:

Frau Dr. Maria Flachsbarth,  MdB
Berichterstatterinnen der Bundestagsfraktionen

Berlin, 20.12.2013

Besetzung Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

mit Schreiben vom 25. Juli 2013 baten Sie uns um Vorschläge für die ursprünglich am 2./3. September 2013 im Rahmen einer Sondersitzung des Deutschen Bundestages vorgesehene endgültige Besetzung der oben genannten Kommission. Ich hatte Ihnen daraufhin am 16. August 2013 mitgeteilt, dass wir hierüber mit den zuständigen Vertretern der Umweltverbände und Bürgerinitiativen intensiv beraten und dieser Prozess eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.

Beim letzten Treffen der Umweltverbände und Bürgerinitiativen am 11. Dezember 2013 haben wir uns mit großer Mehrheit darauf verständigt, dass wir Ihnen zunächst nochmals zentrale Kritikpunkte am Standortauswahlgesetz als gesetzlicher Grundlage für die Einrichtung der Kommission mitteilen:

• für die Jahrtausendaufgabe der Atommülllagerung, die noch Generationen beschäftigen wird, gab es vor der Verabschiedung des Gesetzes keine dringend notwendige breite gesellschaftliche Debatte über die Vorgehensweise und die Kriterien,

• die erforderliche breite  gesellschaftliche Diskussion wurde in eine Kommission verlagert, in der die Bevölkerung nicht beteiligt ist,

• Die Konzentration auf „hochradioaktive Abfallstoffe“ beschränkt den Blick auf lediglich rund 5 % des durch die Atomkraftwerke verursachten radioaktiven Mülls,

• der politisch nicht akzeptierte und wissenschaftlich als ungeeignet nachgewiesene Standort Gorleben, bleibt bei der Endlagersuche weiter einbezogen,

• die Finanzierung des Verfahrens durch einen öffentlichen Fonds, gespeist von den Betreibern der AKW, ist nicht sichergestellt,

• das vorliegende Gesetz ermöglicht Enteignungen und minimiert derzeit noch bestehende juristische Überprüfungsmöglichkeiten,

• die Bundesländer werden entmachtet und es entsteht eine neue „Superbehörde“ mit weit reichenden Kompetenzen auch in Fragen des Gewässerschutzes oder des Bergrechtes

um nur einige zu nennen.

Als Folge dieser grundlegenden Kritik werden wir derzeit keine Vertreter der Umweltverbände für die Kommission vorschlagen.

Falls Sie uns und weitere Repräsentanten der Umweltverbände und Bürgerinitiativen zu einem Gespräch dazu einladen wollen, was uns von der Beteiligung in der Kommission abhält und ob die Hinderungsgründe überwindbar sind, würden wir an einem solchen Treffen teilnehmen.

Um zu einem gemeinsamen Verständnis zu gelangen, wie ein geeignetes Verfahren zur Standortsuche für ein Atommülllager aussehen kann, wollen Umweltverbände und Bürgerinitiativen gemeinsam voraussichtlich im März nächsten Jahres bei einer Veranstaltung Bedingungen für eine breite Beteiligung der Bevölkerung und ein entsprechendes Verfahren als Grundlage für einen gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung in Deutschland diskutieren.

Wir halten es für notwendig, Aktivitäten zur Bildung des vorgesehenen Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung sowie der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe bis zu diesem Zeitpunkt zurückzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Helmut Röscheisen, DNR-Generalsekretär

Atommülldebatte: Desaster wird ignoriert – Endlager-Kommission lohnt sich nicht, my Darling….

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Probleme ohne Ende mit dem Atommüll: Geplantes Lager für den leicht- und mittleradioaktiven Strahlenschrott im Schacht Konrad. Foto: Dirk Seifert

In der heutigen Ausgabe der Tageszeitung „Neues Deutschland“ steht das Endlagersuchgesetz auf der Debattenseite und die Frage, ob „sich die Zivilgesellschaft an der Endlager-Kommission beteiligen“ solle. Während Ralf Meister (evang. Kirche) dafür plädiert, sich zu beteiligen (Die Endlagersuche vergesellschaften!), veröffentlicht das ND meinen Beitrag unter der Überschrift: Diese Farce bitte ohne uns!

Hier mein Beitrag in voller Länge:

„Angeblich ist die langfristige Lagerung hoch radioaktiver Brennelemente das letzte Problem bei der Atommüllentsorgung, das mit dem Endlagersuchgesetz gelöst werden soll. In Gorleben, Ahaus, Lubmin, an den Standorten der Atomkraftwerke und an diversen Forschungsanlagen wird dieser Strahlenmüll derzeit zwischengelagert. Meist in Hallen, von denen das Oberverwaltungsgericht in Schleswig jüngst feststellte, dass deren Sicherheit gegen Terrorangriffe nicht ausreichend geprüft ist. Das Urteil bezieht sich auf das Lager am AKW Brunsbüttel. Aber klar ist: Die Mängel bestehen nicht nur für alle Zwischenlager, sondern auch für die neun Atommeiler, die noch in Betrieb sind und täglich neuen Müll erzeugen.

Bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen häufen sich ebenfalls die Probleme. Dieser Müll soll eigentlich in den Schacht Konrad. Der Schacht ist genehmigt, der unterirdische Ausbau läuft. Doch seit Jahren verzögert sich die Inbetriebnahme, unter Tage gibt es immer mehr und neue Probleme. Übersehen wird gern: In das Genehmigungsverfahren für Konrad wurde – ähnlich wie in Gorleben – mit politischen Motiven eingegriffen. Bundesumweltminister erteilten Weisungen gegen die zuständige Genehmigungsbehörde und wischten Sicherheitsbedenken vom Tisch. Bedenken, über die sich schließlich die erste rot-grüne Bundesregierung hinwegsetzte, um mit den Kraftwerksbetreibern zu einem Konsens in Sachen Ausstieg zu kommen. Politische Übereinkünfte statt Sicherheit.

Siehe auch: Atommüll-Lager im Schacht Konrad verzögert sich: Sicherheitsprobleme nehmen kein Ende und: Endlagersuche: “Neue Debatte auch über Schacht Konrad”

Sämtlicher leicht- und mittelradioaktive Atommüll nach Konrad? Das war der Plan. Aber: Immer mehr Atommüll »taucht auf«, der dort nicht rein darf – zum Beispiel aus dem Lager ASSE II. Das jahrzehntelang als Vorbild für Gorleben und natürlich »total sichere« Lager droht abzusaufen und einzustürzen. Alles muss raus, heißt nun die Devise. Und wenn das klappt, wohin damit? Das weiß im Moment keiner – nach Konrad darf das Zeug jedenfalls nicht!

Vor wenigen Wochen berichtete der Spiegel: »Als gäbe es nicht genug offene Fragen, ist zwischenzeitlich eine neue Sorte von Atommüll aufgetaucht, für die es bislang noch gar keine Endbestimmung gibt«. Ja wo kommt denn plötzlich dieser »neue« Atommüll her? (siehe hier)

Aus Gronau. Dort wird Uran verarbeitet, damit Brennstoff für AKW in aller Welt hergestellt werden kann. Dabei entstehen große Mengen Müll. Die Fabrik in Gronau und eine weitere Anlage in Lingen sind vom Atomausstieg ausgenommen und haben unbefristete Betriebsgenehmigungen. (siehe aktuell dazu hier)

Der Clou in Gronau: Weil der Betreiber den Uranmüll als Wertstoff deklariert, ist es offiziell kein Atommüll. Wertstoff? Auf Nachfrage teilt die Bundesregierung mit: »Konkrete Verwendungsvorhaben sind der Bundesregierung nicht bekannt«.

Mit rund 100 000 Kubikmeter Uranmüll rechnen die zuständigen Behörden – vom Volumen her etwa das Dreifache dessen, was an hoch radioaktivem Atommüll anfällt und gelagert werden muss. Per Taschenspielertrick wird dieser gigantische Müllberg einfach aus der Statistik rausgerechnet.

Auch dieser Müll darf nicht in den Schacht Konrad. Und nun? Der Experte Wolfgang Neumann warnt im Spiegel: »Dann müsste man ein drittes Endlager suchen.« Und das Magazin ergänzt: »Auch im Bundesumweltministerium hält man sich diese Option offen, obwohl offiziell mit zwei Standorten geplant wird.«

Es ist eine Lüge, auf der das Endlagersuchgesetz fußt. Zu viele Festlegungen sind von den Parteispitzen hinter verschlossenen Türen gemacht worden. Am Ende kann das Gesetz sogar dazu führen, dass Gorleben Atommüllendlager wird. Genug Abfall wäre vorhanden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Greenpeace und ROBIN WOOD haben daher beschlossen, sich dieser Farce zu verweigern. Ein Neuanfang ist angesichts all dessen, was ignoriert wird oder per Vorfestlegungen entschieden ist, nicht möglich.

Die Anti-Atom-Initiativen haben jetzt einen »Sorgenbericht« vorgelegt. Standort für Standort wird darin das gesamte Atommüll-Desaster bilanziert. Wer einen Konsens in der Atommüllfrage anstrebt, muss zwei Dinge tun. Erstens: Die Ehrlichkeit aufbringen, dass nichts in Sachen Atommülllagerung gelöst ist. Und zweitens: Auf dieser Basis mit allen relevanten Akteuren ohne Vorbedingungen in die Debatte gehen. Nur so können Sicherheitskriterien im gesellschaftlichen Konsens entwickelt werden und die Suche nach einer dauerhaften und sicheren Lagerstätte erfolgreich sein!“

Siehe auch hier: Greenpeace, BUND und ROBIN WOOD lehnen Teilnahme an der Endlager-Kommission ab.

Sicherheit unter politischem Druck: Klage über Sicherheitsmängel im Atommülllager Brunsbüttel wird verhandelt

AKW-Brunsbuettel-21April2013161Bis heute ist das Atommüll-Standortlager am AKW Brunsbüttel nicht abschließend genehmigt. Dennoch wird seit Monaten darüber diskutiert, ob in dieses Lager noch mehr Atommüll eingelagert werden darf, um so einen Kompromiss für die laufende Endlager-Such-Debatte hinzubekommen. Gestern hatte eine Runde von Ministerpräsidenten und Bundesumweltminister dazu getagt.  Ab Montag befasst sich das Oberverwaltungsgericht in Schleswig erneut mit den Sicherheitsdefiziten: „Die Klage eines Anwohners gegen die Bundesrepublik Deutschland ist vom Bundesverwaltungsgericht zur erneuten Sachaufklärung an das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen worden. Der Prozess beginnt am Montag, dem 17. Juni 2013, 10 Uhr, und ist zunächst für 3 Tage terminiert.“ Das teilt die Initiative Brokdorf-akut heute mit. Weiter heißt es in der Pressemeldung:

„Die Genehmigung für das atomare Standortzwischenlager (ZL) Brunsbüttel wurde am 28.11.2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilt. Am 17.2.2004 reichte ein Brunsbütteler Bürger dagegen Klage ein. Das OVG Schleswig wies die Klage am 31.1.2007 ab. Das Bundesverwaltungsgericht gab der dagegen eingelegten Revision statt und verwies die Klage mit Beschluss vom 10.4.2008 ans OVG zurück mit der Aufforderung zu prüfen, ob die Genehmigung willkürfrei erteilt worden ist.

Das OVG hatte die Klage damals abgewiesen, weil es die maßgeblichen Vorschriften des Atomgesetzes zum Schutz vor Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritte (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG) generell für nicht drittschützend ansah und damit Anwohnern von Atomanlagen  einen Schutzanspruch im Hinblick auf terroristische Angriffe, insbesondere in Bezug auf den (gezielten) Flugzeugabsturz und einen Angriff mit panzerbrechenden Waffen grundsätzlich absprach.

Das Verfahren hat Rechtsgeschichte geschrieben, weil das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich geklärt hat, dass Kläger überprüfen lassen können, ob mit der atomrechtlichen Genehmigung ausreichende Schutzvorkehrungen gegen entsprechende (auch terroristisch motivierte) Ereignisse getroffen worden sind. (Diese neue Rechtsauffassung war nach den Ereignissen in den USA vom 11.9.2001 überfällig.)

Die Sachaufklärung durch das OVG gestaltet sich indes äußerst schwierig:

1. Das beklagte BfS hat es abgelehnt, dem Gericht detaillierte Angaben zu den vorgesehenen Schutzmaßnahmen vorzulegen. Dies wird damit begründet, dass mutmaßliche Täter daraus Schlüsse ziehen könnten, wo Lücken im Sicherungskonzept liegen und wo bauliche Schwachstellen vorliegen.
Die Anwälte der beigeladenen Firma Vattenfall behaupten sogar dreist, dass diese Geheimhaltung auch zum Wohle des Klägers gereicht (der ja seine Klage gar nicht detailliert begründen kann); denn es sei für den Kläger besser, die Klage zu verlieren als wenn Terroristen technische Daten zur Kenntnis bekämen.
Dem Gericht geben die Anwälte praktisch die Empfehlung, ohne Kenntnis der Unterlagen einfach nach dem gesunden Menschenverstand zu urteilen.

Hier soll also die grundgesetzlich verbriefte Gewaltenteilung eingeschränkt und die Kontrollfunktion der Gerichte ausgehöhlt werden. Der Gesellschaft dienlicher wäre es, sich einer derart gefährlichen Technologie schnell zu entledigen, statt die Aufgaben der Organe des Rechtsstaats zu beschneiden.

2. Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) hatte für das BfS die Flugzeugabsturzsicherheit des ZL Brunsbüttel begutachtet und dabei nur leichtere Flugzeugtypen als den Airbus A380 betrachtet. In einem Schreiben der GRS vom 28.4.2013 heißt es, dass ihr zum Zeitpunkt der Genehmigung (Ende 2003) keine detaillierten Konstruktionsdaten vorgelegen hätten. Diese seien von der GRS erst im Herbst 2005 von der EADS „erbeten“ worden. Mit dieser Ausrede kann sich das Gericht unmöglich abspeisen lassen; denn – von kleineren späteren Veränderungen abgesehen – lagen die Konstruktionsdaten natürlich bei EADS vor. Es sollen 2003 sogar schon ca. 100 Bestellungen für den A380 vorgelegen haben.

Es liegt ein offensichtliches Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde vor. Der A380 ist ca. doppelt so schwer wie die bis dahin größten Verkehrsflugzeuge und seine Tanks können ca. 310.000 l Treibstoff fassen.

Die Methodik, mögliche auslösende Ereignisse kleiner anzunehmen als sie sind, in ihren Auswirkungen zu unterschätzen oder sogar ganz zu negieren, wird von Gutachtern gern angewendet, um die Kosten für erforderliche Gegenmaßnahmen für den Auftraggeber gering zu halten. (Probate Beispiele sind die zu niedrig bemessenen Sturmflutmauern am AKW Fukushima, die Deichhöhen an der Unterelbe, der Erdbebenschutz sowie als jüngstes Beispiel die zu niedrig bemessenen Deichbesticke an der Oberelbe.)

3. Vattenfall hat zwischenzeitlich einen Änderungsantrag für das ZL Brunsbüttel beim BfS gestellt, der noch nicht beschieden ist. Dabei soll es sich um das Zumauern von Lüftungsöffnungen und die Errichtung von Zwischenwänden im Inneren des ZL handeln, wodurch die Stellplatzkapazität sich von 80 auf 36 Castorbehälter verringern würde. Informationen zu diesem Genehmigungsverfahren werden wie ein Staatsgeheimnis gehütet. Dem Vernehmen nach soll es sich dabei um die Erhöhung der Sicherheit gegen terroristische Angriffe handeln. (Vergleichbare Anträge sollen auch für die übrigen ZL in Deutschland gestellt worden sein.)
Es stellt sich die Frage, ob sich das Gericht nur mit der Rechtmäßigkeit der Genehmigung aus dem Jahr 2003 beschäftigen will oder auch mit der beantragten Umrüstung, die möglicherweise deshalb beantragt wurde, um einer Prozessniederlage zuvorzukommen.

4. Trotz dieser rechtlich unübersichtlichen Lage hatte Bundesumweltminister Altmeier das ZL Brunsbüttel (und das ZL Unterweser, ebenfalls noch beklagt wird) als mögliche Abstellplätze für die aus dem Ausland zurückzunehmenden hochradioaktiven Glaskokillen benannt. Eine schnelle Entscheidung sei nötig, um das noch unbedingt vor der Bundestagswahl zu beschließende Endlagersuchgesetz verabschieden zu können. Durch diese Hektik ist die Rechtsprechung des OVG zusätzlich erschwert. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat ihre Bereitschaft erklärt, einer Lagerung des Atommülls in SH unter Bedingungen zuzustimmen. Diese Bedingungen thematisieren aber weder die Sicherheit noch die Geeignetheit des ZL Brunsbüttel. Auch dadurch lastet politischer Druck auf dem Gericht, dessen Entscheidung somit Einfluss auf die Endlagersuche nehmen könnte.

Die Initiative Brokdorf-akut hofft, dass das OVG eine gründliche Sachaufklärung durchführt und zu einem fairen Urteil kommt.“

Für Rückfragen: Initiative Brokdorf-akut – www.brokdorf-akut.de

Siehe auch: Castoren für Brunsbüttel – Einlagerung ist möglich?

Mehr zum Thema:

Der nächste Wortbruch? Radioaktive Castoren sollen offenbar nach Lubmin.

atommüllfass

Offenbar plant die Bundesregierung mit Unterstützung aus Schleswig-Holstein, den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England in dem bundeseigenen Atommülllager in Lubmin bei Greifswald an der Ostseeküste einzulagern. Das Zwischenlager in Lubmin ist das einzige bundesdeutsche Zwischenlager, das im Eigentum des Bundes ist. Damit wird der nächste Wortbruch bei der Atommüllentsorgung vorbereitet. Als dort vor Jahren das Atommülllager geplant worden ist, hatte man den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern versprochen, dass dort nur der Atommüll aus den Anlagen der ehemaligen DDR zwischengelagert werden solle.

Doch in die Genehmigung hat man diese wichtige Einschränkung nicht reingeschrieben. Angesichts des Atommüll-Notstands wurde dann vor einigen Jahren hochradioaktives Material aus westdeutschen Atomeinrichtungen gegen massiven Widerstand erstmals in Lubmin eingelagert. Die Landesregierung in Schwerin hatte daraufhin vor kurzem rechtlich verfügt, dass das in Zukunft nicht mehr möglich ist. Eine Klage des bundeseigenen Betreibers EnergieWerkeNord gegen diesen Erlass scheiterte. Nun wollen Atlmaier (CDU, Bundesumweltminister) und Albig (SPD, Ministerpräsident Schleswig-Holstein) offenbar abermals Wortbruch begehen und radioaktiven Strahlenmüll nach Lubmin transportieren lassen.

Um einen vermeintlichen Konsens für die Endlagersuche hinzubekommen, soll der Atommüll aus Frankreich und England nicht mehr nach Gorleben transportiert werden. Seit Monaten wird darüber gestritten, wo die insgesamt 26 Atommüllbehälter dann zwischengelagert werden können. Die Probleme, eine Lösung zu finden, sind groß: Nur Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg haben sich zur Annahme von einigen Behältern bereit erklärt – allerdings unter Bedingungen. Hinzu kommt: Ohne die Bereitschaft der AKW-Betreiber könnte kein einziger Castor in einem Standort-Atommülllager untergebracht werden, denn diese sind Eigentümer und müssten entsprechende Genehmigungsanträge stellen und die Kosten für die erforderlichen Nachrüstungen übernehmen. Das aber lehnen die Atomkonzerne ab.

Zur Endlagersuche siehe auch: Noch ein Endlager mehr? “Neuer” Atommüll und überall neue Lagerhallen und Entsorgungslüge geht weiter: Immer mehr und “neuer” Atommüll

Die Ostsee-Zeitung berichtet: „Das Zwischenlager Nord (ZLN) in Lubmin bei Greifswald soll weiteren, überwiegend hochradioaktiven Atommüll aufnehmen. Wie die OZ aus Kreisen der Bundesregierung erfuhr, will Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) sämtliche verbliebene 26 Castoren aus den Wiederaufbereitungsanlagen Sellafield (England) und La Hague (Frankreich) nach Lubmin transportieren. Am Freitag sollen die Pläne vorgestellt werden.Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) brachte Lubmin bereits gestern öffentlich als Ersatz für Gorleben (Niedersachsen) ins Gespräch.“

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