Auf dem Weg zum Stadtwerk? Hamburg Energie, die Netze und eine Chance

HEW1Im November meldete das junge kommunale Unternehmen „Hamburg Energie“ den 100.000 Kunden:  Rund 250 Millionen Euro Umsatz macht der Ökostromer in 2014 und erwartet mit 1,5 Millionen Euro erstmals einen Gewinn. Neben Hamburg Energie wächst der kommunale Anteil der Hansestadt an der Energieversorgung rasant. Durch den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ läuft die Rekommunalisierung der Energienetze. Das Stromnetz ist bereits wieder zu 100 Prozent städtisch, die Fernwärmeversorgung und das Gasnetz folgen. Mit der Netzübernahme steigt auch die kommunale Strom- und Wärmeerzeugung. Hamburg könnte mit diesen neuen Instrumenten zu einem bedeutsamen Player für die Energiewende werden. Als Dach könnte ein neues kommunales Stadtwerk helfen, diese wachsenden Potentiale zu bündeln und zu stärken.

Hamburgs kommunaler Ökostromer legt zu

Seit fünf Jahren vertreibt das städtische Unternehmen ausschließlich Ökostrom und Gas. Unter den Kunden ist die Stadt Hamburg, die sich von Hamburg Energie noch bis Ende 2015 mit Ökostrom beliefern lässt (dann muss der Liefervertrag aufgrund gesetzlicher Bestimmungen europaweit neu ausgeschrieben werden). Seit dem 1.1.2015 beliefert Hamburg Energie die Stadt auch mit Gas. Außerdem hat der kommunale Ökostromer zum Jahresbeginn die Strompreise gesenkt.

In einer Pressemitteilung schreibt Hamburg Energie: „Mit dem Erreichen der 100.000-Kunden-Grenze nach nur fünf Jahren haben wir nicht nur unsere Ursprungsplanung übertroffen. Mit diesem Wachstum sind wir das erfolgreichste Rekommunalisierungsprojekt Deutschlands“, so Michael Beckereit, Geschäftsführer des städtischen Energieversorgers. „Kein anderer Energieversorger hat in einer so kurzen Zeit so viele Kunden gewonnen“.

In Sachen Energiewende und Ausbau der Erneuerbaren Energie ist das kommunale Unternehmen auf einem guten Weg. Im Oktober hat der TÜV Süd sein neues Siegel „Wegbereiter der Energiewende“ vorgestellt: „HAMBURG ENERGIE ist eines von drei Unternehmen, die damit erstmals zertifiziert werden. Das neue Siegel wird ausschließlich an Energieunternehmen vergeben, die über alle Unternehmensbereiche und Produktsparten hinweg den Ausbau der erneuerbaren Energie forcieren und damit einen wirklichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wesentliche Voraussetzung ist der konsequente Verzicht auf Atom- und Kohlestrom.“

Rekommunalisierung der Energienetze für die Energiewende

Seit dem erfolgreich gegen u.a. die SPD und die Handelskammer durch den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ durchgesetzte Rekommunalisierung der Energienetze für Strom, Fernwärme und Gas wächst neben Hamburg Energie der Anteil der kommunalen Energieversorgung in Hamburg rasant. Während Hamburg Energie bislang als Tochterunternehmen innerhalb von „Hamburg Wasser“ angesiedelt ist, werden nach bisherigen Planungen die drei Netzgesellschaften zunächst eigenständig als GmbHs eingerichtet und unter das Dach der für die öffentlichen Unternehmen zuständigen Holding der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) gestellt.

Die Stromnetz-Gesellschaft ist bereits zu 100 Prozent rekommunalisiert und derzeit läuft die Entflechtung mit dem früheren Eigentümer Vattenfall. Anfang 2016 werden dann auch die insgesamt rund 1.000 ehemals bei Vattenfall beschäftigten KollegInnen wieder in einem öffentlichen Unternehmen tätig sein.

Mit ca. 650 Beschäftigten wird dann spätestens 2018/19 auch der Bereich der Fernwärmeversorgung vollständig zur Stadt wechseln. So ist es bislang in den Übernahme-Verträgen mit Vattenfall als Option vereinbart. Der Volksentscheid schafft aber für die Stadt die Verbindlichkeit, diese Option auch umzusetzen. Der laufende Rückzug des wirtschaftlich schwer angeschlagenen Vattenfall-Konzerns ließe sogar darüber Spekulationen zu, ob nicht eine frühere Übernahme durch die Stadt möglich wäre. Derzeit ist die Stadt Hamburg mit einem Anteil von 25,1 Prozent an der Fernwärme beteiligt.

Seit Anfang Dezember 2014 liegt nun auch das Verhandlungsergebnis für die Übernahme des bislang von E.on betriebenen Gasnetzes vor. „Die HGV ist seit 2012 bereits für einen Preis von 80,4 Mio. Euro mit 25,1 % an der Hamburg Netz GmbH beteiligt. Sie erhält nun zum 1. Januar 2018 die Möglichkeit, auch die restlichen 74,9 % zu kaufen“, heißt es in einer Meldung der Hamburger Finanzbehörde zum erzielten Ergebnis. „Der Kaufpreis für 74,9 % der Anteile beträgt 275 Mio. Euro, der zum 1. Januar 2018 fällig wird. Dem Verhandlungsergebnis liegen Gutachten zugrunde, die HanseWerk und HGV jeweils für sich in Auftrag gegeben hatten. Damit ergibt sich ein Gesamtpreis für das Hamburger Gasnetz einschließlich aller betriebsnotwendigen Anlagen von 355,4 Mio. Euro.“ Damit verbunden ist die Betriebsübernahme von insgesamt rund 500 Beschäftigten.

Mehr als 2.000 Beschäftigte werden über diese Rekommunalisierungs-Schritte, die durch ein breites Bündnis von Umweltorganisationen, Kirchen, Mietervereinen und Verbraucherverbänden per Volksentscheid durchgesetzt worden sind, künftig wieder für eine starke kommunale Position in der Energieversorgung sorgen.

Hinzu kommt, dass außerdem bei der Müllverbrennung in Hamburg eine Rekommunalisierung stattfindet. Die Hamburger Stadtreinigung übernimmt in einem ersten Schritt von Vattenfall die MVA in der Borsigstraße. Vermutlich noch in diesem Jahr wird dann wohl auch die MVA am Rugenberger Damm und evtl. auch die VERA übernommen.

Kommunaler Energie-Netz-Verbund inkl. Erzeugung und Vertrieb!

Neben der reinen Netz-Infrastruktur und der damit einhergehenden Arbeitsplatzsicherung ist diese Rekommunalisierung auch bedeutsam, weil damit die kommunale Strom- und Wärmeversorgung stark wächst. Viele Kraft-Wärme-Anlagen, vor allem in der Fernwärme-Erzeugung, produzieren nämlich nicht nur die Wärme, sondern eben auch zusätzlich Strom. Mit der Netzübernahme wird die Hansestadt also künftig auch im wachsendem Maße zum Stromhändler werden. Im Bereich der Fernwärme wird die Stadt mit der Umsetzung der Rekommunalisierung auch die KundInnen übernehmen. Bei der Rekommunalisierung des Stromnetzes bleiben die KundInnen bislang bei Vattenfall.

Keine Frage: In Sachen Klimaschutz ist dabei noch vieles zu tun. Vor allem die Wärme- und Stromerzeugung im veralteten Heizkraftwerk in Wedel muss dringend ersetzt werden, denn dort wird immer noch Kohle als Brennstoff eingesetzt. Der Volksentscheid hat die Stadt beauftragt, die Rekommunalisierung mit dem verbindlichen Ziel einer „sozial gerechten, klimaverträglichen und demokratisch kontrollierten Energieversorgung aus erneuerbaren Energien“ zu entwickeln. Das gilt natürlich auch für den Ersatz des bisherigen Heizkraftwerks in Wedel.

Eine detaillierte Zusammenfassung der mit der Rekommunalisierung verbundenen Kapazitäten der Strom- und Wärmeerzeugung liegt mir grad nicht vor. Aber in Sachen Stromerzeugung ist immer wieder die Rede davon, dass die Stadt Hamburg mit der Rekommunalisierung in die Lage versetzt wird, künftig den gesamten Strombedarf der privaten VerbraucherInnen zu decken. Das ist kein Pappenstiel.

Strategische Neuausrichtung der kommunalen Energiewende für Hamburg: Chancen ausloten und entwickeln

Alles zusammen wirft die Frage auf, wie denn Hamburg künftig diese bislang einfach nebeneinander befindlichen Gesellschaften in ein gemeinsames Konzept packt und damit entsprechend den im Volksentscheid vorgegebenen Zielen in den Dienst einer demokratischen, sozialen und klimaverträglichen Energiewende stellt. Am besten in Verbindung mit der starken Bürgerbewegung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, mit den zahlreichen Energie(Netz)-Genossenschaften und deren Bürger-Beteiligungsmöglichkeiten.

Hamburg verfügt nun (Schritt für Schritt) über die Netze für Strom, Wärme, Wasser und Gas und damit einer – unter Einschluss der Müllverbrennungsanlagen der Stadtreinigung – eigenen kommunalen Strom- und Wärmerzeugung. Damit entsteht die Möglichkeit, eines eigenen Kunden-Vertriebs und damit die Frage, wie dieser mit dem (noch vergleichsweise kleine) Ökostrom-Produzenten verbunden werden kann. Gesellschaftsrechtlich ist dabei sicherlich für Strom und Gas das Unbundling zu beachten, als die rechtliche Trennung von Erzeugung und Vertrieb. Das aber ist kein Hindernis, die Potentiale der hamburgischen Möglichkeiten in der Energieversorgung neu zu denken.

Die Energiewende und die Verfügung über die Netze schafft für den Klimaschutz nahezu optimale Bedingungen, denn nun kann die Stadt Hamburg – durchaus unter Zuhilfenahme Dritter – die Regie übernehmen und jeweils mit optimierten Konzepten die jeweils besten Varianten einer Energiebereitstellung betreiben.

Z.B. bei der (Fern)Wärme-Versorgung. Bislang ist das Vattenfall-Fernwärmenetz aufgrund technischer und unternehmerischer Bedingungen ein weitgehend abgeschottetes System, in dem erneuerbaren Energie nur schwer einzubinden sind. Das war für Vattenfall von Vorteil – für die Energiewende ein großer Nachteil. Die Öffnung der Netze, z.B. für die Erzeugung von Wärme (und Strom) könnte es nun auch für Dritte möglich machen, mit ihren Ideen, Konzepten und Vorschlägen einzusteigen.

Darauf hatte im Zuge des Volksentscheids auch das private Ökostrom-Unternehmen Lichtblick seinerzeit hingewiesen. Während das Unternehmen sonst Rekommunalisierungen nicht für sonderlich sinnvoll findet, sprach sich Lichtblick mit Blick auf die Hamburger Situation mit Vattenfall und E.on für eine solche aus: „Ein vollständiger Übergang in die Hand der Stadt Hamburg würde die Chance einer echten Öffnung des Fernwärmenetzes für konkurrierende Energieerzeuger bieten.“

Auch die Hamburger Verbraucherzentrale, einer der Initiatoren des Volksentscheids, hatte diese Öffnung gefordert.

Der Umbau des existierenden Fernwärmenetzes wird nicht von heute auf morgen gehen. Erforderlich für diese anzustrebende Öffnung aber ist, dass im Zuge des erforderlichen Umbaus jetzt keine Entscheidungen getroffen werden, die Investitionen hin zu erneuerbaren Energien langfristig blockieren oder erschweren könnten. Es braucht möglicherweise kurzfristig realisierbare Zwischenschritte, die zwar z.B. das Kohle-Heizkraftwerk in Wedel aus Klimaschutzgründen schnell ersetzen, aber als Zwischenschritt den erforderlichen Umbau nicht langfristig erschweren.

Rekommunalisierung beschleunigen

Das Problem in diesen Überlegungen ist, dass Vattenfall noch bis 2018 bei der Fernwärme entscheidend mitreden darf. Unternehmerisch stellt dieser vergleichsweise lange Zeitraum ein echtes Problem dar. Nicht nur, weil Vattenfall an einer Modernisierung kein echtes Interesse mehr hat bzw. haben kann. Der Rückzug des Unternehmens aus dem deutschen Markt als Folge der schweren wirtschaftlichen Probleme birgt die enorme Gefahr, dass Vattenfall versuchen wird, jeden Euro aus der Fernwärme zu ziehen und daher auch auf alle für die Energiewende erforderlichen Investitionen verzichtet. Die Stadt Hamburg kann zwar mit seiner Sperrminorität von 25,1 Prozent sicherlich einiges verhindern, aber für die erforderliche Gestaltungskraft gegen den Mehrheitseigner wird es vorerst nicht reichen.

Die schwere Krise von Vattenfall und die hohe Bedeutung der Fernwärme für den Klimaschutz sollte daher zum Anlass genommen werden, Vattenfall zu einer früheren Übergabe der Fernwärme an die Stadt zu bewegen. Natürlich ist es überaus ärgerlich, wenn Vattenfall dabei sogar noch verdient. Aber möglicherweise ist es doch sinnvoller, die Trennung zu beschleunigen, auch wenn das Geld kostet.

Das Ganze denken: Kommunales Stadtwerk – Hamburg Energie Wende (HEW)

Im Zuge der laufenden Rekommunalisierung und im Verbund mit einem kommunalen Hamburg Energie braucht Hamburg dringend eine Debatte, wie diese neuen Potentiale in den Dienst einer am Klima- und Ressourcenschutz ausgerichteten Energieversorgung genutzt werden können. Dafür müssen die Chancen der nun Schritt für Schritt wieder kommunal verfügbaren Bausteine systematisch miteinander im Kontext betrachtet werden – also die berühmten Synergien „gehoben“ werden. Die Ziele, in welche Richtung diese Synergien zu entwickeln sind, gibt der Volksentscheid vor. Nun muss es darum gehen, aus einzelnen Bausteinen das neue Ganze zu entwickeln.

Vielleicht gibt es ja im anstehenden Wahlkampf für die Bürgerschaftswahlen im Februar 2015 die eine oder andere Möglichkeit, die KandidatInnen und Parteien mal zu fragen, wie sie sich denn die Zukunft einer kommunalen Energiepolitik angesichts der neuen Chancen vorstellen. Wäre ja schön, wenn sich herausstellt, dass „die Politik“ da schon was strickt.

Klagen gegen Vattenfall-Großkraftwerk in Wedel

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Alt weg – was neu und wie? Kohle-Heizkraftwerk in Wedel. Foto: Dirk Seifert

Seit Monaten laufen die Auseinandersetzungen über das alte und das geplante neue Kraftwerk in Wedel, mit dem Hamburg einen großen Teil seiner Fernwärmeversorgung betreibt. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze soll auch die Fernwärme ab 2018 in städtischen Besitz übergehen. Noch gehört die Fernwärme Vattenfall mit dem Minderheitspartner Hamburg (25,1 Prozent). Eine konkrete Entscheidung über den Ersatz des alten Kohle-Heizkraftwerks in Wedel wird erst nach der Bürgerschaftswahl im Februar 2015 fallen, aber schon jetzt hat Vattenfall auch genehmigungsrechtliche Fakten für ein neues Gas-Heizkraftwerk geschaffen. Das ist nicht nur klimapolitisch umstritten. Nun liegen Klagen auf dem Tisch. Darüber berichtet auch die SHZ.

Hier – als Dokumentation – der Text der Bürgerinitiative gegen das Mega-Kraftwerk in Wedel: „Anwohner reichen Klage gegen Vattenfall-Großkraftwerk in Wedel ein

In den letzten Wochen haben insgesamt 19 betroffene Anwohner aus Wedel und
Hamburg-Rissen eine Anfechtungsklage gegen die Genehmigung des von Vattenfall und der Stadt Hamburg geplanten Bau eines Gas- und Dampfturbinenkraftwerks (GuD) beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingereicht.

Der Kraftwerksstandort in Wedel ist geprägt durch die umliegenden Wohngebiete. Die beliebten, elbnahen Wohnviertel in Wedel und Rissen weisen teilweise nur einen Abstand von 190 Meter zum geplanten Neubau des Großkraftwerks auf.

Schon das derzeit von Vattenfall betriebene Steinkohlekraftwerk aus den 60-er Jahren des letzten Jahrhunderts ist in den letzten Jahren zum (Lärm-)Problemfall geworden.
Das in die Jahre gekommene Kohlekraftwerk hält vielfältig die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Anwohner vor Lärm nicht ein. Auch im Hinblick auf die starke Belästigung durch das vorhandene Großkraftwerk werden von Betroffenen Rechtsverfahren geführt.

Das geplante GuD soll bei laufendem Betrieb des Kohlekraftwerks auf dessen Kohlehalde errichtet werden. Das jetzt schon vorhandene Lärmproblem durch die Kohlelogistik resp. Schiffsentladungen würde sich dadurch noch verschärfen.
Generell käme der Baulärm der Großbaustelle insbesondere bei lauten Gründungsarbeiten zum jetzigen Lärmpegel noch hinzu. Dabei müssten die selben gesetzlichen Lärmgrenzen eingehalten werden, die jetzt schon teilweise deutlich überschritten werden. Ob dies in der Realität tatsächlich umsetzbar wäre, ist zumindest fraglich. Eine deutliche Bauverzögerung könnte die Folge daraus sein.

Die Kühlung des geplanten GuDs soll über sogenannte Luftkondensatoren erfolgen. D.h. es soll eine große Anlage mit offenen Ventilatoren zwischen den Wohngebieten in Wedel und Rissen errichtet werden. Dabei wurden von Seiten der zuständigen Kieler Behörde (LLUR) die Lärmgrenzen des alten Kohlemeilers genehmigt. Diese werden laut Berechnungen der Fa. Vattenfall auch ausgereizt. Dabei sind gerade Luftkondensatoren anfällig für Lärmzunahme durch Verschmutzung und Verschleiß (drehende Teile). Eine Neuanlage muss die Lärmgrenzen des rechtsgültigen Bebauungsplans in Wedel (reines Wohngebiet) einhalten und darf sich nicht an alten Lärmgrenzen orientieren.

Die Stadt Hamburg hat die Entscheidung zum Bau des GuDs in Wedel auf das Jahr 2015 (nach der Bürgerschaftswahl) vertagt. Der SPD Senat gibt an, eine in Berlin angekündigte Reform des sogenannten KWK-Gesetzes abwarten zu wollen. In den letzten Jahren hat es einen erheblichen Preisverfall an den Strombörsen gegeben, wobei im Winter teilweise sogar negative Strompreise erzielt werden. Insbesondere Gaskraftwerke speisen immer weniger Strom ins deutsche Stromnetz ein oder werden auf Grund von fehlender Wirtschaftlichkeit ganz vom Netz genommen. Die neue KWK Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nimmt dazu wie folgt Stellung:
Zitat:

Ein Neubau von öffentlichen (Gas)-KWK-Anlagen für die Fernwärmeversorgung mit einer elektrischen KWK-Anlagenleistung von mehr als 10 MW ist momentan nicht refinanzierbar.

Eine nachhaltige Wirtschaftlichkeit, auch über einen zu erzielenden Marktpreis für Strom, muss eine Vorraussetzung zum Bau eines auf mindestens 500 Millionen Euro geschätzten Großkraftwerks sein. Negative Beispiele für Fehlinvestitionen bei Großprojekten gibt es schon zur Genüge.

Des weiteren bleibt die Fa. Vattenfall den Nachweis für den Bedarf zum Bau eines weiteren fossilen Großkraftwerks für die Hansestadt Hamburg schuldig. Die offizielle Begründung ist der Wärmebedarf für den Hamburger Westen. Viele Experten bezweifeln den von Vattenfall angegebenen hohen Bedarf an Wärmeleistung aus Wedel. Zumal im Stadtgebiet von Hamburg in den letzten Jahren weitere Wärme-Anlagen errichtet wurden oder sich derzeit im Bau befinden.

Auf eine diesbezügliche Anfrage an den Hamburger Senat hat der grüne Abgeordnete Jens Kerstan die Antwort erhalten, dass es sich bei den Bedarfszahlen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Fa. Vattenfall handelt. Dabei sollte der tatsächliche Bedarf die Grundlage jeder vernünftigen Planung darstellen. Es ist äußerst verwunderlich, dass der Stadt Hamburg trotz Beteiligung an den Energienetzen keine grundsätzlichen Zahlen zur Verfügung stehen. Es stellt sich daher die Frage, auf welcher Grundlage die bisherigen Entscheidungen getroffen wurden und noch getroffen werden sollen.“

Kerstin Lueckow

Demokratisierung der Energiewende in Hamburg: Was sollen Beiräte bei den Netz-Unternehmen leisten?

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Umsetzung des Volksentscheids könnte zur mehr Bürger-Demokratie in Hamburg führen.

Die Rekommunalisierung der Energienetze nach dem erfolgreichen Volksentscheid vom September letzten Jahres in Hamburg könnte auch neue Perspektiven für mehr Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung in der Energiewende zur Folge haben. Bereits seit Monaten wird auf unterschiedlichen gesellschaftlichen Ebenen ein Wärme-Dialog geführt, der sich nicht nur mit den Alternativen für das alte kohlebefeuerte Heizkraftwerk in Wedel befasst und der inzwischen auch von der SPD-Fraktion und sogar der Umweltbehörde aufgegriffen wird – nachdem Grüne und Linke schon länger die Forderungen der Rekommunalisierungs-Initiativen unterstützen. Jetzt könnte die Mitbestimmung auch auf Unternehmensebene Einzug halten: Ein Vorschlag, bei den Netz-Unternehmen neben schlichten Kundenbeiräten zusätzlich Beiräte für eine „politisch-gesellschaftliche Rückkoppelung“  (SPD-Antrag) einzurichten, könnte der Einstieg in die Debatte um ein gutes Modell sein.

Die SPD hat auf Initiative von Fraktionschef Andreas Dressel Beiräte vorgeschlagen, die schrittweise bei den drei Gesellschaften etabliert werden sollen, die nach dem Volksentscheid mit unterschiedlichen Fristen rekommunalisiert werden sollen. Dressel bezieht sich mit diesem Vorschlag ausdrücklich auf den zweiten Satz des Volksentscheids, in dem mehr demokratische Kontrolle in der Energiewende gefordert wurde.

Beiräte bei allen drei Netzgesellschaften sofort!

Dabei sei schon eines angemerkt: Dressel spricht davon, dass ein solcher Beirat zunächst beim Stromnetz und erst später bei der Fernwärme und beim Gasnetz eingeführt werden. Hintergrund ist offenbar, dass nur beim Stromnetz die Stadt inzwischen zu 100 Prozent Eigentümer ist. Bei den anderen ist die Stadt bislang nur mit 25,1 Prozent beteiligt. Insofern mag der Vorschlag von Dressel beim Vorgehen zunächst plausibel sein. Aber: Der Senat hat vielfach seine Minderheitsbeteiligung mit einem erheblichen Einfluss auf die Unternehmenssteuerung selbst gelobt. Jetzt kann er zeigen, dass vielleicht doch etwas an dieser Behauptung dran ist: Insbesondere bei der Vattenfall-Fernwärme ist zu fordern, dass auch hier ein Beirat sofort eingesetzt werden sollte. Vor allem auch deshalb, weil hier mit der lediglich vereinbarten Kauf-Option deutliche Unklarheiten hinsichtlich der Übernahme bestehen.

Debatte: Was soll Aufgabe der Beiräte sein?

Genaue Festlegungen sind in der entsprechenden Drucksache der SPD-Fraktion, die in den zuständigen Ausschuss überwiesen wurde, noch nicht erfolgt. Allerdings soll sich Dressel im Umweltausschuss Anfang Juni dahin gehend geäußert haben, dass der Beirat keine Aufgaben oder Kompetenzen bekommen solle, die mit denen des Aufsichtsrats vergleichbar wären. Doch ob es bei dieser Vorstellung bleibt, wird die Debatte in den nächsten Monaten zeigen. Die Umweltverbände und andere NGOs werden sicherlich ebenso wie die Gewerkschaften bzw. ArbeitnehmerInnen in den nächsten Wochen und Monaten ihrer Anforderungen diskutieren und einbringen. Und die Linken und Grünen in der Bürgerschaft haben da sicher auch noch Ideen.

Dressel hat inzwischen mitgeteilt, dass in der Umweltbehörde ein Vorschlag für eine Geschäftsordnung eines solchen Beirats zunächst bei der Stromnetzgesellschaft erarbeitet werde und dann im Umweltausschuss weiter beraten werden soll. Das wird vermutlich nicht mehr vor der Sommerpause sein. Aber im Ausschuss werden dann auch die Volksentscheids-Initiative, die Arbeitnehmervertreter und die Wirtschaft als „Auskunftspersonen“ mit am Tisch sitzen. Damit ist – und das ist gut so – eine breitere Grundlage für die anstehende Debatte gelegt.

Gut und sinnvoll wäre es sicher, darüber hinaus Formen einer verbindlichen Debatte um die Ausgestaltung zu finden. Ansatz dafür könnte vielleicht ein Antrag der Linken in der Bürgerschaft sein, der im Bereich Wärme-Dialog solche neue Formen zum Thema hat. Eine Anhörung in der Bürgerschaft wäre sicherlich nützlich, um dieses Handlungsfeld voran zu bringen.

In die Beiräte will Dressel zunächst die derzeit im Rahmen der Umsetzung in der Bürgerschaft beteiligten „Auskunftspersonen“ aufnehmen. Ausdrücklich nennt die SPD-Fraktion in dem Antrag die derzeitige Parlaments-Praxis als Vorbild für den Beirat. Das ist sicherlich ein pragmatisch sinnvoller Ansatz und Ausgangspunkt. Aber natürlich dürfte auch der SPD-Fraktion und Andreas Dressel klar sein, dass es hier noch vieles zu klären gibt und auch andere Interessen bzw. gesellschaftliche Bereiche zu berücksichtigen sein dürften.

Beirat? Beteiligung und Mitbestimmung?

In Reihen der Unterstützergruppen für die Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze ist vielfach betont worden, dass es bei einer reinen Verstaatlichung nicht bleiben dürfe. Zu stark waren für Viele die Erinnerungen an alte HEW-Zeiten. Damals wurden die HEW oftmals im direkten Zugriff der jeweils regierenden Mehrheits-Partei – im Hamburg meist die SPD – benutzt. So wurde der staatliche Konzern in die Atomenergienutzung „bestimmt“ oder Ende der 90er Jahre einfach verkauft, weil neoliberale Konzepte und Privatisierungen bis tief hinein in die SPD en vogue waren. Interessen von VerbraucherInnen, Umweltverbänden, MieterInnen und vielen mehr, hatten keine Stimme und bestenfalls außerparlamentarische Möglichkeiten, die Energiepolitik zu beeinflussen. Entschieden hat meist die SPD-Führung und ein viel zu starker Vorstand.

Die jetzt laufende Rekommunalisierung muss daher mehr für Transparenz, Beteiligung und Mitbestimmung bringen. Nur so ist der Volksentscheid sinngemäß zu verstehen. Auch wenn dort nur „demokratsiche Kontrolle“ gefordert wird und Finanzsenator Peter Tschentscher die Auffassung vertritt, dass mit der Kontrolle durch die Bürgerschaft diese Kontrolle erfüllt sei.

Wer zwischen Stuttgart 21, dem Berliner Flughafen und der eigenen Elbphilharmonie nur ein klein wenig versteht, was eigentlich gesellschaftlich los ist, der wird einsehen, dass es mehr braucht, als den Status Quo der 90er Jahre wieder herzustellen. Andreas Dressel, so könnte man jedenfalls vermuten, hat das verstanden, andere in der SPD sicherlich noch nicht.

Die wichtigere Frage aber ist: Was wollen die Initiativen, Verbände, Organisationen von Umwelt, MieterInnen, VerbraucherInnen bis hin zu den Gewerkschaften, Kirche etc. von einem solchen Beirat? Wie sieht ein Mehr an demokratischer Mitsprache bei solchen Beiräten aus? Reicht Beteiligung oder braucht es echte Eingriffsrechte?

Vorbild Berlin? Direkt-demokratische Elemente und Verwaltungsrat

Der Berliner Energietisch hatte bei seinem nur knapp gescheiterten Volksentscheid zur Rekommunalisierung des dortigen Stromnetzes einen Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt.

Der Stromgesellschaft sollte als Organ ein Verwaltungsrat (§4) zur Seite gestellt werden, der alle relevanten Rechte und Aufgaben gegenüber der Geschäftsführung übernehmen sollte und in dem neben Senatsvertretern, ArbeitnehmerInnen auch sechs direkt vom Volk gewählte Personen vertreten sein sollten. Dabei entspricht der Verwaltungsrat im Berliner Model im Groben den Funktionen eines Aufsichtsrats bzw. ist vielleicht sogar noch stärker in seinen Möglichkeiten gedacht gewesen.

Das Berliner Modell könnte zumindest als ein Modell mit sicherlich „erweiterten Vorstellungen“ von „Mehr Demokratie“ bei der Umsetzung des Volksentscheids in Hamburg sein. Und man kann, muss aber nicht, das direkt-demokratische Instrument der Wahl eines Teils der Mitglieder eines solchen Gremiums mit der Frage, welche Kompetenzen es hat, verknüpfen. Beantwortet werden aber muss – so oder so – die Frage, wer setzt ein wie auch immer geartetes Gremium eigentlich ein und wie ist es aus welchen Gründen zusammengesetzt?

Beiräte der Netz-Unternehmen in Hamburg: Reale Mitbestimmung, nicht nur Beteiligung und Information

Entscheidend für die Ausgestaltung eines Beirats in Hamburg dürfte zunächst sein, welche Kompetenz dieses Gremium bekommen soll und wo genau es angesiedelt wird. Klar sollte sein, dass es im Sinne des vom Volksentscheid im Satz 2 erklärten Ziels einer „demokratischen Kontrolle“ nicht lediglich um Mitwirkung, sondern auch um Mitbestimmung gehen muss. Unerlässlich wird es sein, dass ein solcher Beirat in der Satzung des jeweiligen Unternehmens aufgenommen und seine Aufgaben, Rechte und Pflichten klar geregelt werden.

Als Zielsetzung hat der Volksentscheid neben der demokratischen Kontrolle außerdem die Energiewende im Sinne eines Ausbaus der (dezentralen) Erneuerbaren Energien sowie deren sozial gerechte Ausgestaltung genannt. Diese Zielsetzungen zu konkretisieren und handhabbar zu machen, ist jetzt in der Debatte und es gilt zu gemeinsamen Verabredungen zu kommen. Diese Debatte muss u.a. in einem Leitbild münden, dem das Unternehmen per Satzung künftig verpflichtet sein muss. Ein solches Leitbild schafft dann für alle Beteiligten – auch den Beirat – einen klaren Rahmen, vor dem die Entwicklung bzw. Steuerung des Unternehmens jeweils bewertet werden kann.

Die Frage dürfte sein, in welchem Umfang und mit welchen Verfahren ein solcher Beirat installiert werden soll. Dabei geht es nicht nur um Rechte und Pflichten gegenüber der Geschäftsführung und dem jetzigen Aufsichtsrat. Es wird außerdem um die Debatte gehen müssen, wer in diesem Gremium vertreten sein und wie diese Zusammensetzung letztlich legitimiert werden soll.

Ein wichtiger Aspekt muss in jedem Fall hinzukommen, weil sich das in den letzten Jahren bei vielen durchgeführten Beteiligungs- und Dialogverfahren als Problem gezeigt hat: Vor allem die ehrenamtlichen, gesellschaftlichen Akteure müssen mit zusätzlichen (auch finanziellen) Ressourcen ausgestattet werden, damit zwischen den überaus unterschiedlichen Akteuren etwas erreicht werden kann, was oft mit dem Wort „auf Augenhöhe“ umschrieben wird.

Ein wirkungsvoller Beirat muss auch das Recht haben, die mittel- und langfristige Finanzplanung und Investitionen wirkungsvoll zu beeinflussen. Es muss für den Fall von Konflikten ein sinnvolles Verfahren entwickelt werden, in dem diese möglichst konsens-orientiert gelöst werden können. Auch in Fragen der Bestellung der Geschäftsführung muss es Zustimmungs-Regelungen für den Beirat geben.

Wohlgemerkt: Diese Mitbestimmungsrechte greifen nicht in die direkte Geschäftstätigkeit ein, sondern sollen die grundsätzliche mittel- und langfristige Entwicklung des betroffenen Unternehmens steuern.

Diese bisherigen Anmerkungen bzw. formulierten Anforderungen sind sicherlich sehr schlaglichtartig und brauchen noch einiges an Konkretisierung. Vor allem sollen sie erst einmal nicht viel mehr als Anregungen sein. Aber möglicherweise könnten sie die Ansatzpunkte beschreiben, um die es für ein wirkliches Mehr an demokratischen Mitbestimmungsrechten in der Umsetzung des Volksentscheids und bei der Energiewende gehen sollte. Klar ist aber auch: Es ist immer auch eine Frage vom Macht, ob die SPD und andere eine solche Mitbestimmungsperspektive ernsthaft ermöglichen wollen.

Die weitere Debatte über diese Fragestellungen jedenfalls dürfte eine überaus spannende sein, weil sie möglicherweise eben auch echtes Demokratie-Neuland für mehr Mitbestimmung betreten muss. Das dürfte nicht von jetzt auf gleich, aber vielleicht von heute auf morgen gelingen, wenn nicht machtpolitische Eingriffe – z.B. nach der nächsten Bürgerschaftswahl – diese Ansätze wieder zuschüttet. Dass das nicht passiert, steht auch in der Verantwortung der Bürgerbewegungen für die Energiewende, jetzt konkret diese Debatte einzufordern und eigene Vorstellungen auf den Tisch zu legen.

Debatte und Buch: “Direkte Demokratie in Hamburg”

Stromnetz Hamburg: Alliander geht – Netzgenossen machen weiter

logo_rgb_balkenBei der laufenden Konzessionsvergabe für den Betrieb der Hamburger Stromnetze gibt es einen Bewerber weniger. Nach dem die Gesellschafterversammlung des kommunalen niederländischen Netzbetreibers Alliander eine Begrenzung ihrer Geschäftstätigkeiten beschlossen hat, wird sich das Unternehmen aus der Anbietergemeinschaft mit der EnergieNetz-Genossenschaft zurückziehen. Damit ist die Grundlage für eine Bewerbung um den Betrieb der Stromnetze nicht mehr vorhanden. EnergieNetz-Genossenschaft und Alliander hatten in einem gemeinsamen Angebot angestrebt, sich als Partner der Stadt Hamburg am Stromnetzbetrieb zu beteiligen. Die NetzgenossInnen engagieren sich seit dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ für die Energiewende in Hamburg. Sie sind maßgeblich auch an dem „Hamburger Wärmedialog“ beteiligt, den sie mit zwei wichtigen Veranstaltungen unterstützt haben.

In einer Pressemitteilung vom letzten Freitag kommentiert Joachim Binder, Vorstand der EnergieNetz Hamburg eG, den laufenden Umsetzungsprozess: „Die EnergieNetz Hamburg begrüßt die in jüngster Zeit erkennbare Entwicklung in Richtung mehr Transparenz bei der Erarbeitung der energiepolitischen Entscheidungsgrundlagen in Hamburg, die Einrichtung von Netz- und Kundenbeiräten und die zunehmende Bereitschaft zum fairen und ergebnisoffenen Dialog aller Akteure.“

Und Matthias Ederhof, ebenfalls Vorstand der EnergieNetz Hamburg eG, sieht in der neuen Situation nach dem Ausstieg von Alliander und den Netz-GenossInnen neue Möglichkeiten, für mehr Bürgerbeteiligung in der Energiewende: „Die Rücknahme des eigenständigen Angebotes im Stromkonzessionsverfahren eröffnet nun die Chance, Gespräche mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg zu führen mit dem Ziel, interessierte Bürgerinnen und Bürger stärker in die Verantwortung für die Modernisierung des Stromnetzes im Sinne nachhaltiger Bürgerbeteiligung zu nehmen. Neben einer eigentumsrechtlichen Beteiligungsform sind auch andere innovative, die Energiewende fördernde Gemeinschaftsprojekte mit der Stadt Hamburg im Bereich der Hamburger Energienetze eine denkbare Option.“

Im aktuellen Newsletter von heute heißt es: „Die „EnergieNetz Hamburg eG“ bietet dem Senat nun Gespräche über eine Zusammenarbeit an.“

In der kommenden Woche hat die EnergieNetz-Genossenschaft eine Generalversammlung, wo auch über das weitere Engagement gesprochen werden soll.

Hamburger Energietisch fordert konsequente Umsetzung des Volksentscheids

Der Fraktionsvorsitzender der SPD Hamburg,  Andreas Dressel beim Hamburger Energietisch.
Der Fraktionsvorsitzender der SPD Hamburg, Andreas Dressel beim Hamburger Energietisch.

Wie steht es mit der Umsetzung des Hamburger Volksentscheids zur vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze  – vor allem in Sachen Fernwärme-Übernahme? Das wird Thema auf einer Veranstaltung des „Hamburger Energietisches“ am kommenden Donnerstag. Als Gast: der Fraktionsvorsitzende der noch allein regierenden SPD, Andreas Dressel.  Die Veranstaltung startet um 18.30 Uhr im Georg-Asmussen-Haus (Kaffeewelt) in der Böckmannstr. 3 (St.Georg).

In einer Erklärung hat sich der Hamburger Energietisch heute (z.B. nachzulesen im Ticker des Greenpeace-Magazins) zur Sache geäußert. Dort heißt es: „Die Umsetzung des Volksentscheids über die Energienetze ist offenbar im Bereich der Fernwärme stark gefährdet. Der Senat hat mit Vattenfall ledig­lich die Möglichkeit eines Kaufs des Fernwärmenetzes („Kaufoption“) ver­einbart und das erst für 2019. Zudem hat er in Äußerungen der Senatorin Blankau („2019 entscheiden wir, ob wir kaufen oder nicht“) und in einer Antwort auf eine kleine Anfrage (Drs. 20/11237) in der Bürgerschaft deut­lich gemacht, dass er den Willen der BürgerInnen nicht unbedingt respek­tieren will. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat sich aus UnterstützerInnen des Volksentscheids der Hamburger Energietisch (HET) gegründet. Er setzt sich für eine konsequente Umsetzung des Volksentscheids ein.“

Unerwähnt bleibt, dass sich z.B. Andreas Dressel, die Bürgerschaftsabgeordnete Monika Schaal und andere SPD-Kreise derart geäußert haben, dass es in jedem Fall zu einer Übernahme kommen wird. Siehe dazu hier z.B. Dressel im Abendblatt unter der Überschrift:“Der Senat hält auch Wort bei der Fernwärme„. Allerdings besteht im Bereich der Fernwärme – siehe dazu den Link zu einem Artikel oben – Erklärungsbedarf.

Weiter heißt es deshalb: „Der HET fordert vom Senat eine verbindliche Festlegung auf die Übernah­me des Fernwärmenetzes! Die Verschiebung auf 2019 entspricht schon nicht dem Volksentscheid, ein „vielleicht 2019“ werden die HamburgerIn­nen nicht hinnehmen. Die regierende SPD, aber auch alle anderen Parteien werden sich fragen lassen müssen, ob sie sich an die Regeln der Demokratie und damit an die Entscheidung des Volkes hal­ten werden.

Christoph Schreiber und Gilbert Siegler, Sprecher des Hamburger Ener­gietischs dazu: „Die Mehrheit der HamburgerInnen erwartet von Senat eine strikte Einhaltung des Volksentscheids! Nach Abschluss von Verträ­gen mit Vattenfall, die dem nicht gerecht werden, fordern wir, dass sich der Senat ein Gesetz auf den Weg bringt, das ihn verpflichtet, das Fernwär­menetz 2019 von Vattenfall zu kaufen. Von der SPD erwarten wir eine ver­bindliche Erklärung, dass sie als Regierungspartei auch im nächsten oder übernächsten Senat nicht eine Änderung dieses Gesetzes anstrebt.““

Einen solchen Antrag hat die Links-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft bereits eingebracht, siehe dazu hier mehr: Energienetze Hamburg: Gesetz zur Fernwärme-Übernahme von Vattenfall gefordert

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