Atommüll unterwegs in Hamburg – 44 Atomtransporte seit Anfang August

Atomtransporte per Schiff, LKW und Schiene mitten durch die Hansestadt Hamburg. Bis 2005 gingen auch Castortransporte durch die Innenstadt. Hier ein solcher Transport auf dem ehemaligen Rangierbahnhof direkt südlich vom Hauptbahnhof. Foto: Dirk Seifert

Insgesamt 44 Atomtransporte haben seit Anfang August bis Mitte November durch die Hansestadt Hamburg stattgefunden. Das geht aus einer aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 20/5752, PDF) der Linken Bürgerschaftsfraktion in Hamburg hervor.

Von den insgesamt 44 Transporten beförderten 25 so genannte Kernbrennstoffe, die mit einer Genehmigung des Bundesamts für Strahlenschutz unterwegs sind. Hierbei handelt es sich um Transporte mit Uranhexafluorid und Urandioxid, beides radioaktive Vorprodukte zur Herstellung von Uran-Brennelementen für den Einsatz in Atomreaktoren. Empfänger oder Absender waren nicht nur Orte wie die Uranfabriken in Gronau und Lingen. Von Schweden aus werden immer wieder Brennelemente für Atommeiler in Frankreich oder der Schweiz über Hamburg per LKW geliefert. Weitere 19 Transporte beinhalteten radioaktive Stoffe, deren Anteil von spaltbaren Uran 235 im Naturzustand war. Zu diesen Stoffen gehört zum Beispiel Uranerzkonzentrat und vermutlich abgereichertes Uranhexafluorid von oder nach Brasilien, Canada, Russland und Namibia.

Zu den Konflikten in Hamburg über Atomtransporte siehe auch hier und hier Daten von Transporten aus jüngerer Vergangenheit.

Atomzentrum Euregio – Lingen, Gronau, Almelo, Ahaus…

Herstellung von Uran-Brennelementen in Lingen. Eine der vielen Atomanlagen in der Euregio. Hier ein Foto, als die Anlage noch zu Siemens gehörte. Heute ist der französische Konzern AREVA Eigentümer der Anlage. Foto: Dirk Seifert

Nur wenig wahrgenommen und dennoch ein Zentrum der Atomwirtschaft: Die sogenannte Euregio im äußersten Westfalen und den benachbarten Niederlanden. In dieser Region stehen wichtige Atomanlagen, ohne die der Betrieb von AKWs gar nicht denkbar wäre. Das sind die Uranreicherungsanlagen der URENCO-Gruppe in Gronau und Almelo.

Hinzu kommt die Brennelementefabrik des französischen Atomkonzerns AREVA in Lingen. Dort stehen auch das seit vielen Jahren stillgelegte AKW Lingen und das immer noch in Betrieb befindliche AKW Emsland.

Und auf der niederländischen Seite gibt es noch die Dekontaminationsanlage Coevorden. Eine Broschüre aus dem Jahr 1998 gibt einen detaillierten Überblick über die Euregio und ihre Atomfabriken. Hier als PDF zum download.

Weitere Broschüren über die Urananreicherungsanlage in Gronau gibt es im UWZ-Archiv, dem Archiv des Umweltzentrums Münster. Per Klick auf das Bild können die Broschüren als PDF vom UWZ heruntergeladen werden:

AKU Gronau: Broschüre: Urananreicherungsanlage Gronau. Ca. 1977

AKU: Broschüre: Uranbomben aus Gronau für den Atomstaat? Die Erste Urananreicherungsanlage der BRD. Geschichte, Technik, Umweltgefahren. 1985

AKU Gronau (Hrsg.): Broschüre: Uran aus Gronau ist überall. Fakten und Informationen über die erste bundesdeutsche Urananreicherungsanlage (UAA) im Herzen des internationalen Atomzentrum Euregio. 2. aktualisierte Auflage.

AKU Gronau: Broschüre: (K)ein Grund zum Feiern? 10 Jahre Arbeitskreis Umwelt Gronau. 1981-1991. Dokumentation.

Keine Atomtransporte durch Hamburg – 1989/90

1989: Atomtransporteblockade im Hamburger Hafen

Der Betrieb von Atomkrafwerken wäre ohne die zahllosen Atomtransporte nicht vorstellbar. Ende der 80er Jahre – die AKWs waren fertiggebaut und in Betrieb – rückten diese gefährlichen Transporte in den Focus der Anti-Atom-Bewegung. Ihren hochradioaktiven Atommüll schickten die deutschen Betreiber von den AKWs mit Castortransporten zu den Plutoniumfabriken in Frankreich (La Hague) und nach England (Sellafield). Das wurde damals als Entsorgung bezeichnet. „Keine Atomtransporte durch Hamburg – 1989/90“ weiterlesen

Katastrophenschutz AKW Grohnde – Landrat und Innenminister sehen Mängel und verweisen auf den Bund

Wie steht es um den Katastrophenschutz bei Atomanlagen, insbesondere rund um das AKW Grohnde? Dazu hat der Linke Landtagsabgeordnete Kurt Herzog in Niedersachsen einen mündliche Anfrage gestellt. Darin bezieht sich Herzog auf eine Kritik an den bestehenden Katastrophenschutz-Regelungen, die der für Grohnde zuständige Landrat auch in einem Brief an den Innenminister Schünemann formuliert hatte: „Der Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont, Rüdiger Butte, hat in einer Antwort auf Fragen der Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) und der Linken-Kommunalabgeordneten Kurbjuweit, Mex und Pook bezüglich des Katastrophenschutzsonderplans zum Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde folgendes ausgeführt:

„Meine Bedenken, dass die in diesen Rahmenempfehlungen vorgesehenen Maßnahmen nach den Erkenntnissen aus Fukushima nicht ausreichend sind, habe ich erstmals mit Schreiben vom 11. April 2011 gegenüber dem niedersächsischen Innenministerium zu Ausdruck gebracht.

Bund und Länder haben aufgrund der genannten Ereignisse entsprechende Arbeitsgruppen gebildet, die zurzeit prüfen, inwieweit die jetzt getroffenen Vorplanungen ausreichen oder ergänzt werden müssen.

Bis die Ergebnisse der Arbeitsgruppen in neue Rahmenempfehlungen münden, sind die Landkreise als Katastrophenschutzbehörden an die Vorgaben der aktuell gültigen Rahmenempfehlungen gebunden. (…)“

Vor allem drei Fragen stellt Herzog:

1. Welche Arbeitsgruppe beschäftigt sich auf Bund-Länder-Ebene mit dem Thema Katastrophenschutz für Atomkraftwerke, wer nimmt für das Land Niedersachsen daran teil, wann tagte die AG, und wann will sie zu Ergebnissen kommen?

2. Welche Bedenken hatte Landrat Butte dem niedersächsischen Innenministerium übermittelt, und wie werden sie von den niedersächsischen Teilnehmern in der AG vertreten?

3. Welche Schlüsse hat das niedersächsischen Innenministerium selbst aus dem Super-GAU in Fukushima bezüglich Katastrophenschutz an Atomkraftwerken gezogen, wie werden sie in den Ergebnissen der AG Berücksichtigung finden?

Innenminister Schünemann hat auf diese Fragen von Herzog nun geantwortet: Zu dem Briefwechsel mit dem Landrat sagt der Innenminister: „Landrat Butte hat mit seinem Schreiben vom 11.04.2011 darauf hingewiesen, dass der Störfall im Kernkraftwerk Fukushima gezeigt habe, dass die vorgesehenen Vorplanungen bei weitem nicht ausreichten und anhand der gewonnenen Erkenntnisse möglichst kurzfristig überdacht werden müssten. Im Ergebnis halte er bei Großschadenslagen oder Katastrophen mit überregionalen Auswirkungen grundsätzlich eine koordinierende Funktion des Landes ggf. sogar des Bundes durch einen zentralen Stab für erforderlich.

Bereits mit Schreiben vom 14.04.2011 habe ich dem Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont unter anderem mitgeteilt, dass aufgrund der Erfahrungen aus Fukushima die Katastrophenschutzplanungen überprüft werden müssen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1. verwiesen.“

Interessant ist folgender Hinweis: Der Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz hat eine länderoffene Arbeitsgruppe beauftragt, zu prüfen, ob die bestehenden Planungen und Vorhaltungen der Länder und des Bundes auf der Grundlage der Erkenntnisse aus Japan weiterentwickelt werden müssen. … Die Arbeitsgruppe hat einen Zwischenbericht vorgelegt, der erste Schlussfolgerungen enthält, insbesondere zur Erstellung eines länderübergreifenden bundesweiten und einheitlich radiologischen Lagebildes, das auch mit einer Bewertung sowie Maßnahmeempfehlungen verbunden sein sollte. Im Übrigen empfiehlt die Arbeitsgruppe, vor endgültigen Schlussfolgerungen die fachlich fundierten Ergebnisse der Arbeitsgruppen der Strahlenschutzkommission abzuwarten.“ Die gesamte Antwort des Innenministers aus Niedersachsen gibt es hier.

Anders formuliert, auch die Arbeitsgruppe sieht offenbar erheblichen Handlungsbedarf. Auf der nächsten Innenministerkonferenz vom 5.-7.12.2012 in Rostock-Warnmünde steht der mangelhafte Katastrophenschutz auf der Tagesordnung.

Im Frühjahr hatte das Bundesamt für Strahlenschutz einen Unfallverlauf wie in Fukushima unter den Bedingungen um drei deutsche Atomreaktoren betrachtet und war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Katastrophenschutz auf die Auswirkungen eines solchen Unfalls nicht vorbereitet ist.

Bereits vor einiger Zeit hatte auch der Spiegel die Mängel unter der Überschrift „Die hiflosen Helfer“ kritisiert. Schließlich räumte auch Deutschlands oberster Katastrophenschützer ein, dass vor allem größere und weiträumige Evakuierungen im Falle einer Katastrophe die Hilfsorganisationen völlig überfordern wurden.

 

Auch rund um das AKW Brokdorf gibt es Proteste über den mangelhaften Katastrophenschutz.

Alle Artikel zum Thema Katastrophenschutz auf umweltFAIRaendern.de

Atomsicherheit: Neue Regeln werden abgeschwächt in Kraft gesetzt

Neue Regeln für die Atomsicherheit. Wird das AKW Brokdorf dadurch sicherer? Foto: Dirk Seifert

„Das Bundesumweltministerium und die Länder haben neue Sicherheitsanforderungen für den Betrieb der Kernkraftwerke beschlossen. Dieses kerntechnische Regelwerk beinhaltet grundlegende Regeln und übergeordnete sicherheitstechnische Anforderungen. Das neue kerntechnische Regelwerk wird ab sofort von den zuständigen Aufsichtsbehörden angewendet und im Vollzug der Aufsicht und bei anstehenden Verfahren zugrunde gelegt.“ So heißt es in der Pressemitteilung des BMU zum Beschluss über die Einführung des neuen Regelwerks.

Zuvor hatte es aus den CDU/CSU-Bundesländern Bayern und Niedersachsen versuche gegeben, die neuen Regelungen nicht in Kraft zu setzen.

Auf Telepolis verweist Autor Matthias Brake: Die bisherige „Fassung des Regelwerks ist fast 30 Jahre alt. Und nicht nur die Kernschmelzen in Harrisburg, Fukushima und Tschernobyl, sondern auch viele weitere Zwischenfälle haben gezeigt, dass die laufenden AKWs nicht sicher genug sind.

Eigentlich war das jetzt verabschiedete neue Regelwerk nach sechs Jahren Vorarbeit und Diskussion schon 2009 fertig und sollte in Kraft treten. Doch dann kam der Regierungswechsel zu Schwarzgelb, die AKW-Laufzeiten wurden wieder verlängert und man wollte nicht auch noch begründen müssen, warum AKWs, die nicht den neuesten Sicherheitsanforderungen entsprechen, nun weiter am Netz gelassen werden sollten.“

Aus Schleswig-Holstein ist zu hören: „In dem neuen Regelwerk sind Erkenntnisse aus den Reaktorunfällen in Fukushima durch erhöhte Anforderungen an Maßnahmen und Einrichtungen des Notfallschutzes eingeflossen, sagte der Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz im Kieler Energiewendeministerium, Dr. Wolfgang Cloosters, und verwies auf eine entsprechende Presseinformation des Bundesumweltministeriums.“

Weiter heißt es in der PM: Darüber hinaus werden Schwachstellen im bisherigen Regelwerk aufgrund der gewachsenen Struktur und aktuelle Aspekte bei Sicherheitsbetrachtungen berücksichtigt. So wird dem Zusammenwirken von Mensch, Technik und Organisation (MTO-Aspekt) in den Anforderungen Rechnung getragen und ein integriertes Managementsystem gefordert.

Diese grundsätzlichen und übergeordneten sicherheitstechnischen Anforderungen sind in Schleswig-Holstein in erster Linie bei Änderungsverfahren und der so genannten Periodischen Sicherheitsüberprüfung für das Kernkraftwerk Brokdorf von Bedeutung. Für die abgeschalteten Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel sind die Auswirkungen eher von untergeordneter Bedeutung.

Die Atomaufsicht bedauerte, dass die Arbeiten an den neuen Sicherheitsanforderungen viele Jahre gedauert haben. „“Vor dem Hintergrund der Restlaufzeiten der deutschen Kernkraftwerke von noch maximal zehn Jahren, müssen notwendige Ergänzungen und nachfolgende Aktualisierungen der Sicherheitsanforderungen jetzt zeitnah realisiert werden“, sagte Abteilungsleiter Cloosters.“

Welche Aktualisierungen das mit Bezug auf das AKW Brokdorf sein werden, ließ Cloosters offen.

Brake beschreibt in seinem Artikel, wo das neue Regelwerk ansetzt: „Das neue Regelwerk sieht jetzt vor allem höhere Anforderungen auf der sogenannten 3. und 4. Sicherheitsebene vor (1. Ebene: Gebäude, 2. Betrieb, 3. Notkühlsystem, 4. Abdichtung zur Umwelt bei Kernschmelze). Insbesondere sollen die Kühlkreisläufe vierfach redundant vorhanden sein, das heißt, dass Kreisläufe, Pumpen, Dieselaggregate und deren jeweilige Aufstellungsorte technisch und räumlich vollständig getrennt sein müssen. Aus den Erfahrungen von Fukushima floss ein, dass diese Systeme nun nicht mehr nur Stunden, sondern mehrere Tage den Kühlbetrieb aufrechterhalten können müssen.“

Während Closters indirekt darauf aufmerksam macht, dass die neuen Regelungen nur dann zum Einsatz kommen sollen, wenn „Änderungsverfahren“ und die so genannte „Periodische Sicherheitsüberprüfung“ anstehen, sagt Brake klar: „Allerdings wurde der Konsens mit den Ländern auch durch den Einbau von Relativierungen und abgeschwächten Anforderungen erreicht. So heißt es: „Ob und in welchem Umfang Änderungen bzw. Nachrüstungen in den Kernkraftwerken erforderlich sind, ist von den Landesbehörden im Rahmen zukünftiger Verwaltungsverfahren anlagenspezifisch zu entscheiden.““

Weitere Informationen siehe auch hier.

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