Infokommission Neckarwestheim – Rückbau und ein rostiges Atommüllfass

radioaktivWährend im grün-roten Baden-Württemberg BürgerInnen in Obrigheim gegen den grünen Umweltminister wegen Sicherheistsmängeln beim Rückbau des dortigen AKW klagen, wird am Standort Neckarwestheim fleißig informiert. Einer der beiden dortigen Reaktoren wurde nach Fukushima abgeschaltet. Am letzten Donnerstag fand in der Reblandhalle in Neckarwestheim wieder die “Infokommission” statt, an der auch der Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V. (BBMN) teilnahm. Von der Initiative stammt der folgende Bericht.

„Auf der Sitzung wurde vom Umweltministerium berichtet, dass inzwischen alle Unterlagen des Betreibers zum Rückbau des Block I des Atomkraftwerks Neckarwestheim (GKN) vorliegen. Diese werden derzeit bei der Behörde geprüft. Voraussichtlich schon im 1. Quartal 2015 werde die öffentliche Auslegung erfolgen.

Außerdem war Thema bei der Sitzung, dass bei der letzten Revision in Block II des GKN Befunde an 6 von 120 Drosselkörpern gefunden worden sind. Und: Nach den verheerenden Zuständen im Zwischenlager für leicht- und mittelaktive Abfälle im norddeutschen Atomkraftwerk Brunsbüttel werde auch in Neckarwestheim das entsprechende Zwischenlager nach und nach überprüft. Inzwischen ist dort auch das erste verrostete Atommüllfass aufgetaucht.

  • Wolfram Scheffbruch teilt dazu außerdem mit: Das Umweltministerium Baden-Württemberg habe mitgeteilt, dass als Reaktion auf die Zustände in Brunsbüttel man auch in Neckarwestheim begonnen habe, die Lager am Standort für schwach- und mittelaktive Abfälle zu überprüfen. Im Jahr 2012 (neuere Zahlen waren bislang nicht verfügbar) habe man 126 von circa 1100 Fässern untersucht und hierbei das eine verrostete Fass gefunden. Es wurde in einem größeren Über-Fass geborgen. Das heißt, über 80% der Gebinde in Neckarwestheim wurden noch nicht untersucht. Vielleicht wird es noch weitere Überraschungen geben.
  • Mehr Demokratie – Probleme mit Bürgerbeteiligung, Dialog und politischer Mediation

Hauptthema der Herbstsitzung der Infokommission war der geologische Untergrund unter den Reaktoren in Neckarwestheim. Der kritische Geologe Dr. Hermann Behmel stellte in seinem ausführlichen Vortrag klar, dass Neckarwestheim der „ungünstigste Standort für ein Kernkraftwerk in Württemberg“ sei. Durch Gipsauswaschungen im Untergrund könnten große Hohlräume entstehen. Deren Zusammenbrechen sei eine Gefahr für die Standsicherheit der Reaktoren und die Betriebssicherheit der Leitungen.

Auch die Gegenvorträge von Umweltministerium und Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) konnten Behmels Argumente nicht entkräften.
Deutlich wurde auch, dass die Aufsichtsbehörde eine Empfehlung von Prof.
Gudehus von der Universität Karlsruhe aus dem Jahre 2006 immer noch nicht umgesetzt hat. Der Gutachter, der auch das erste Baugrundgutachten für GKN im Jahre 1981 verfasst hatte, hatte empfohlen, mittels Schrägbohrungen oder anderer Verfahren nochmals den Untergrund unter dem Reaktor GKN II zu untersuchen. Dort könnten sich seit 1990 neue Hohlräume gebildet haben.“

Hier ein Nachbericht zur Sitzung aus der „Ludwigsburger Kreiszeitung“.

Der Vortrag von Dr. Behmel kann hier im Internet angeschaut werden:

Die „Infokommission Neckarwestheim “ gibt es seit 2012. In den öffentlichen Sitzungen diskutieren Betreiber, Umweltministerium, Bürgerinitiativen, Umweltverbände, Vertreter der Kommunen, der Wirtschaft und des Landtags Aspekte rund um die Sicherheit der Atomanlagen in Neckarwestheim.

Die nächste Sitzung wird voraussichtlich am 26. März 2015 stattfinden.

Sicherheitsrisiken beim AKW-Rückbau in Obrigheim: Bürger vor Gericht

121213-KWO-ObrigheimGrünes Umweltministerium in Baden-Württemberg vor Gericht: „Bürger aus der Nähe des stillgelegten Atomkraftwerkes Obrigheim fürchten wegen des Rückbaus der Anlage um ihre Sicherheit. Vier von ihnen sind wegen dieser Sorgen vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim gezogen. Sie klagen gegen die sogenannte 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das AKW Obrigheim, die das Umweltministerium der Betreiberfirma EnBW Kernkraft GmbH 2011 erteilt hatte. Unter anderem erlaubt sie den Abbau zweier schwach radioaktiv belasteter Dampfturbinen. Am Dienstag (28. Oktober) ist der erste von zwei angesetzten Verhandlungstagen.“ (Südkurier)

Die Initiative Atomerbe Obrigheim informiert über den Prozess auf ihrer Homepage hier.

Verstrahltes Wasser: Rückbau des AKW Stade deutlich teurer und verspätet

03122012-akw-grohnde-90.jpgAKW Stade: „“Der Rückbau kostet uns etwa 500 Millionen Euro“, sagt E.on-Sprecherin Uhlmann. 20 Millionen Euro habe alleine der Bau und Betrieb eines Zwischenlagers auf dem Gelände gekostet, auf dem belastete Materialien in sogenannten Konradcontainern zwischengeparkt werden – bis eine Endlagerung im Schacht Konrad möglich ist.“ Das berichtete das Abendblatt im Juli 2012. Das vermeintliche Endlager im Schacht Konrad gibt es immer noch nicht, der Atommüll bleibt weiter vor Ort und jetzt wird es auch noch teurer: Inzwischen liegen die Kosten bei einer Milliarde Euro und statt des geplanten Abbaus bis Ende 2014/Anfang 2015 dürfte es nun bis 2017 dauern, bis der Atommeiler zurück gebaut ist (Abendblatt). Einer der Gründe: Der Beton unter dem Reaktor ist verstrahlt, weil offenbar während des Betriebs unbemerkt radioaktives Wasser ausgelaufen ist.

„Anfang 2014 wurde bei Messungen im Sockel des Reaktorgebäudes radioaktiv kontaminiertes Wasser entdeckt. Versickert ist es vermutlich schon kurz nach Inbetriebnahme des Kraftwerks 1972. Das verzögert den Rückbau des Meilers – um mindestens drei Jahre. Frühestens Ende 2017 sollen die Arbeiten nun soweit abgeschlossen sein, dass das Gelände aus der Atomaufsicht entlassen werden kann.“

Weil es sich bei diesem Fund allerdings offenbar um keinen meldepflichtigen Vorfall handelte, erfuhr die Ministeriumsspitze im niedersächsischen Umweltministerium zunächst nichts davon. Erst Monate später wurde das Vorkommnis bekannt und brachte den grünen Umweltminister Stefan Wenzel in die Kritik. Siehe dazu NDR.

 

 

Atommüll-Alarm: Scheiß auf Konsens – E.on klagt

03122012-akw-grohnde-30.jpgDa wird im Berliner Bundestag über einen vermeintlichen Neustart bei der Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle verhandelt, angeblich um einen gesellschaftlichen Konsens zu finden. Die Atomkonzerne ficht das nicht an. Munter verklagen sie die Bundesrepublik, wo sie nur können. Jetzt kommen neue Klagen auch von E.on und die anderen Konzerne erklären, sich anschließen zu wollen. Auch eine Art von Konsens.

Der vermeintliche Neustart bei der Standortsuche für ein dauerhaftes Atommülllager für hochradioaktive Atommüll wurde von CDU/CSU, der SPD, der (ehemaligen) FDP und den Grünen große gefeiert. Lediglich die Linke konnte das nichts wirklich neues finden. Weil Gorleben weiter im Verfahren bleiben soll, drohte Niedersachsen sich zu verweigern. um den Deal dennoch hinzubekommen, wurde kurzerhand geregelt, dass es keine weiteren Castortransporte in des oberirdische Zwischenlager nach Gorleben mehr geben sollte. Niedersachsen stimmte also zu. Dumm an der Sache: Niemand hatte mit den Atomkonzernen gesprochen, die erstens für die Lagerung der Castoren in Gorleben bereits bezahlt haben und die zweitens über die Kontrolle bei den als Alternative vorgesehen Standort-Zwischenlagern an den Atommeiler verfügen.

Interessant dürfte es möglicherweise nun in der seit dem Sommer tagenden Atomüll-Kommission werden. Denn dort sitzen auch mehrere Atomlobbyisten mit am Tisch, unter anderem Bernhard Fischer – Ex-Chef von „E.on Kernkraft“ sowie der E.on-Kraftwerkssparte und derzeit im Aufsichtsrat verschiedener E.on-Tochterunternehmen. Bereits im Rahmen einer inzwischen eingerichteten Arbeitsgruppe hat es einen kleinen spontanen Schlagabtausch gegeben. Spannend dürfte aber die nächste reguläre Sitzung der gesamten Kommission im November werden. Kaum vorstellbar, dass der BUND und die Deutsche Umweltstiftung dieses Vorgehen der Konzerne innerhalb der Kommission einfach auf sich beruhen lassen werden.

AtomkraftgegnerInnen haben bei dem vermeintlichen von Anfang auf die vielen Webfehler hingewiesen, doch im Taumel um den vermeintlichen Neustart störte das die Parteispitzen. Siehe z.B. die Tagung der Umweltverbände im März 2014.

Nun hat E.on also die Klage auf den Tisch gelegt, mit der der Konzern sicherstellen will, dass die (zusätzlichen) Kosten für die Einlagerung der insgesamt noch 26 Castoren aus England und Frankreich an einem Standortlager statt in Gorleben nicht auf seine Kosten erfolgt. (Siehe z.B. Tagesschau oder Abendblatt) Klar, dass RWE, Vattenfall und EnBW dem Beispiel folgen wollen.

Das die Konzerne sich dabei vor Gericht gute Chancen ausrechnen, ist nachvollziehbar. So hatte RWE bereits mit einer Klage auf Schadensersatz für die als Moratorium verhängte Stilllegung seiner Atommeiler nach Fukushima Erfolg. Merkel hatte im Verbund mit den für die Atomaufsicht zuständigen Bundesländer mehr oder weniger freihändig für diese Abschaltung gesorgt, um nach der eben erst verhängten und gesellschaftlich heftig umstrittenen Laufzeitverlängerung für Ruhe im Land zu sorgen.  Mehrere hundert Millionen Euro dürfte das die SteuerzahlerInnen in Hessen und vielleicht zusätzlich auch noch in anderen Bundesländern nun kosten. Auch in dieser Sache hat E.on nun Klage auf Schadensersatz für die Stilllegung während des Moratoriums für die AKW Unterweser (Niedersachsen) und Isar 1 (Bayern) eingereicht.

Damit nicht genug: Auch die verhängte Brennelemente-Steuer droht aufgrund der Klagen der Konzerne zu scheitern. Auch hier geht es um viele hundert Millionen Euro, die zurück zu zahlen wären. Siehe dazu z.B. die Welt.

Außerdem laufen vor dem Bundesverfassungsgericht noch Klagen gegen den nach Fukushima per Atomgesetz beschlossenen Ausstieg. Auch hier verlangen die Konzerne – allerdings nun in Milliardenhöhe – Schadensersatz von der Bundesregierung. Und obendrein – TTIP lässt grüßen – hat Vattenfall die Bundesrepublik im Rahmen internationaler Investitionsschutzabkommen beim SCID in Washington auf runde 3,5 Mrd. Euro Entschädigung für die Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel verklagt.

Das aber ist immer noch nicht das Ende der Fahnenstange. Denn nun wollen die Atomkonzerne sich auch noch von den Kosten für die Stilllegung der Atomreaktoren und der Atommülllagerung verabschieden. Im Frühjahr wurde ihr Vorschlag bekannt, dass sie mit der Bundesregierung darüber Gespräche führen und Vorschlagen, sich mit einer Einmalzahlung von rund 36 Mrd. Euro aus der Verantwortung zu verabschieden. Der Bund soll mit einer Stiftung dann alles weitere in seine Trägerschaft übernehmen. Natürlich auch die immer weiter steigenden Kosten bei der Atommülllagerung. Schon jetzt wird von Kosten von bis zu rund 50 Mrd. Euro für Stilllegung und Lagerung ausgegangen. Ob das reicht, weiß derzeit niemand.

Klar aber wäre: Nachdem die Atomkonzerne jahrzehntelang traumhafte Gewinne auf Kosten der KundInnen eingefahren haben, soll nun die atomare Erblast auch wieder von den BürgerInnen bezahlt werden. Verursacherprinzip schön und gut, aber bitte doch nicht im Ernst.

Und auch hier können die Atomkonzerne sich auf Verbündete in der Politik vermutlich verlassen. Als Reaktion auf einen Bundesrats-Antrag zu den für Stilllegung und Atommülllagerung bei den Konzernen gebildeten Entsorgungs-Rückstellungen, initiiert aus Schleswig-Holstein, versuchte allen voran das rot-grüne NRW diesen zu Fall zu bringen. Das hat zwar am Ende nicht ganz geklappt, aber u.a. einen Passus, der das Verursacherprinzip festschreiben und den Konzerne die weitere Kostenverantwortung zuweisen wollte, war der NRW-SPD ein echter Dorn im Auge. (siehe: Der Westen und insbesondere hier Aachener Zeitung)

Und als wäre das egal: Im Sommer 2013 hob das Obverwaltungsgericht in Schleswig die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel auf. Zahlreiche Sicherheitsnachweise waren entweder falsch oder gar nicht bei der Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erbracht worden. Wird das Urteil im laufenden Revisionsverfahren (angestrengt vom Brunsbüttel-Betreiber Vattenfall und dem BfS) bestätigt, droht allen Standortlagern und den dort stehenden Castoren zumindest rechtlich ein Super-GAU. Denn alle Lager sind zur gleichen Zeit genehmigt und gebaut worden – quasi in Fließbandarbeit.

Absurd an dieser Lage: Die Betreiber haben sie im Grunde selbst verursacht. Während das Bundesamt für Strahlenschutz umfangreichere Sicherheitsanforderungen an die neuen Castor-Lager an den AKW Standorten stellen wollte, hatte die Atomwirtschaft nicht zuletzt über ihre guten Kontakte zum Bundesumweltministerium dafür gesorgt, dass diese nicht umgesetzt werden durften.

 

AKW Obrigheim und niedrig verstrahlter Abrissmüll: Jeder bekommt was ab!

Radioaktiv-07.jpgEs klingt so harmlos: Beim Abbau von Atomkraftwerken werden Abfälle „freigemessen“, wenn sie unterhalb bestimmter Grenzwerte liegen. Dabei handelt es sich um sehr gering kontaminierte Strahlenabfälle. Unterschreiten sie die Werte, dürfen sie wie Hausmüll deponiert oder auch „verwertet“ werden. Eine weitere Kontrolle findet dann nicht mehr statt. Auf diese Weise, so die Befürchtung von AtomkraftgegnerInnen, wird quer durch die Republik die Radioaktivität verteilt. Zu dem Problem der „Freimessungen“ hat jüngst der BUND eine Studie vorgelegt. Jetzt äußert sich die „Initiative AtomErbe Obrigheim“ zu dem Thema, denn in Obrigheim ist der Rückbau des Atommeilers seit Jahren im Gange.

Hier die PM der BI im vollen Wortlaut: „Die Initiative AtomErbe Obrigheim findet es skandalös, dass beim Rückbau des AKW Obrigheim (KWO) noch nicht einmal die Vorgaben der bundesweit geltenden Strahlenschutzverordnung eingehalten werden. Nach ihrer Meinung sind die dort vorgesehenen Grenzwerte bereits zu hoch und müssten im Interesse der Menschen niedriger sein. Schon seit mehreren Jahren fordert die Initiative von der Genehmigungsbehörde, dem baden-württembergischen Umweltministerium, einen transparenten Umgang mit dem Thema des „freigemessen“ Materials, das beim Rückbau des AKW Obrigheim anfällt und immer noch radioaktive Stoffe enthält.

Mit Hilfe der sogenannten „Freimessung“ nach der Strahlenschutzverordnung wird ermöglicht, dass aus Atommüll „normaler“ Müll wird, der dann dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz unterliegt. Er kann dann, je nach der Höhe der radioaktiven Belastung, auf Deponien gelagert oder als Müll verbrannt werden oder zur freien Verwertung in den Wirtschaftskreislauf zurückkehren. Die Beteuerung des Umweltministeriums, dass alles „unbedenklich“ sei, kann die Initiative nicht nachvollziehen, denn der Prozess der „Freimessung“ ist sehr kompliziert und es können auch Fehler auftreten.

Dazu kommt, dass für das AKW Obrigheim eine Reihe von Erleichterungen bei der Messung des Materials aus dem Rückbau genehmigt wurde. Statt bei der Messung von Oberflächen engmaschig jeweils 1000 cm2 (d. h. 10 Messungen je Quadratmeter) auf radioaktive Stoffe zu prüfen, braucht, je nach Art der Messung, nur für jeweils 5 oder auch 20 Quadratmeter eine Messung vorgenommen werden. Der Nachweis der Oberflächenkontamination kann auch ganz entfallen. Das kann bedeuten, dass eine radioaktive Belastung nicht entdeckt wird.

Wir haben den baden-württembergischen Umweltminister aufgefordert, diese großzügige Praxis der Freigabe zu beenden und im Sinne des Minimierungsgebotes der Strahlenschutzverordnung höhere Anforderungen an Sicherheit und Risikovorsorge zu stellen, bisher ohne Erfolg. Ganz offensichtlich können mit dieser „Freimessung light“ die Kosten für den Rückbau reduziert werden. Es ist zu befürchten, dass das Land diese für EnBW günstigen Regelungen, die aus der Zeit vor der jetzigen grün-roten Regierung stammen, beibehalten wird. Zudem legt ein „Leitfaden zur Freigabe nach § 29 StrlSchV“ des Landes Baden-Württemberg nahe, dass auch andere Atomanlagen in den Genuss der Vergünstigungen kommen.

Von der Gesamtmasse des AKW Obrigheim (275.000 Tonnen) sollen mit rund 2.500 Tonnen weniger als 1 % übrigbleiben, die langfristig als Atommüll zu lagern sind. Sogar aus dem innersten, am stärksten radioaktiv belasteten Bereich (Reaktordruckbehälter mit Umfeld), in dem rund 4000 Tonnen abgebaut werden sollen, plant der Betreiber EnBW, nur etwa 600 Tonnen langfristig als Atommüll aufzubewahren. Alles andere will er per Freimessung loswerden.

Bekannt ist inzwischen, dass in den letzten Jahren „freigemessener“ Müll aus dem AKW Obrigheim auf den Deponien in Buchen/Neckar-Odenwald-Kreis und Sinsheim/Rhein-Neckar-Kreis sowie im Müllheizkraftwerk Mannheim gelandet ist.

Die Initiative AtomErbe Obrigheim fordert, dass der Müll vorläufig im KWO bleibt und dass eine breite gesellschaftliche Debatte über die Hinterlassenschaften der Atomkraftwerke geführt wird, bis klar ist, wie viel insgesamt, auch bei anderen Atomanlagen, anfällt und was langfristig damit passieren soll.“

Ergänzende Anmerkung:
Ein ausführlicher Artikel zum Thema erscheint in der August-Ausgabe der Publikation Strahlentelex, der auch hier (PDF) nachzulesen ist.

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