Atomstaat und eine Kommission: Atommüll, die Demokratie und Politik

Als Gegenveranstaltung zum "Bürgerdialog Standortsuche"der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" haben die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg und die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt zur Tagung "Atommüll ohne Ende, Teil 2" ins Berliner Tagungshaus "Pfefferberg" eingeladen. Rund 150 Teilnehmer/-innen folgten der Einladung und hörten hochkarätige Vorträge zu Themen rund ums deutsche Atommüll-Desaster. Im Bild: Dozent Reinhard Ueberhorst
Reinhard Ueberhorst, der Atommüll und die Demokratie. Foto: PubliXviewinG

(Update 19/08/2015) Immer mehr Atommüll und immer mehr Risiken, Unsicherheiten und Unklarheiten. Die Nutzung der Atomenergie ist seit Jahrzehnten wie kaum ein anderes Thema umstritten und spaltet die Gesellschaft. Der Atomstaat (Robert Jungk) ist ein Begriff, der die Grenzen der Demokratie bei der Atomenergienutzung beschreibt. Nicht erst jetzt stellt sich eine Frage: Wie kann eine unverantwortbare Technologie und der daraus resultierende Atommüll auf möglichst demokratische Weise möglichst sicher und dauerhaft gelagert werden? Reinhard Ueberhorst hat dazu auf einer „Gegenveranstaltung“ zu einer als „Öffentlichkeitsbeteiligung“ deklarierten Veranstaltung der Atommüll-Kommission einen Vortrag gehalten, der die Debatte zuspitzt. umweltFAIRaendern dokumentiert diesen Beitrag, den Reinhard Ueberhorst im Nachgang zu seinem Vortrag auf der Veranstaltung am 20. Juni 2015 verschriftlicht hat. „Demokratische Atommüllpolitik oder Zustimmungsmanagement und simulierte gesellschaftliche Verständigung – eine kritische Wahrnehmung der Arbeit der StandAG-Kommission“ (Update 19/08/2015, PDF).

Bereits im März 2014 hatte Ueberhorst eine Kritik am Standortauswahlgesetz und die Kommission formuliert, die umweltFAIRaendern hier veröffentlicht hat.

Über die „Gegenveranstaltung“ berichtet die BI Lüchow Dannenberg zum Vortrag von Ueberhorst: „Die Voraussetzungen für eine demokratische Atommüllpolitik seien verspielt worden. Formal-demokratische Prozesse wie das Standortauswahlgesetz und die Einrichtung der Endlagerkommission reichten angesichts der Tragweite des Themas, wie die Gesellschaft mit dem Atommüll umgehen will, nicht aus. “Es bedarf anderer Methoden, einer Weiterentwicklung der Demokratie.” Eine mehrjährige Willensbildung und aufgeklärte Diskussion aller gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersonen müsse der Partizipation vorausgehen. Ein korporatistisches Modell, wie es die Endlagerkommission repräsentiert, reiche nicht aus. Das schnelle Gesetz ohne die vorgeschalteten Verständigungsprozesse trage dazu bei, dass kein Vertrauen in die angeblich neue Endlagersuche entstehen konnte.“

Weitere Informationen in diesem Zusammenhang.

Atommüll und Demokratie – einige Bemerkungen

Keine andere Technologie (vielleicht mit Ausnahme der Gentechnik) hat derart weitreichende Folgen: Beim Betrieb durch das Super-Gau-Risiko mit der Drohung der Unbewohnbarkeit von Regionen oder Ländern, bei der Atommülllagerung über unvorstellbare Zeiten für tausende Generationen und nicht zuletzt auch bei der militärischen Nutzung. Aus diesen drei Gründen ist die Atomenergienutzung unverantwortbar.

Aber das Absurde ist jetzt zu leisten: Es braucht einen verantwortungsvollen Umgang bei der dauerhaften und möglichst sicheren Lagerung der enormen Mengen von Atommüll. Und das bitte mit soviel Demokratie wie geht! Ueberhorst unternimmt gegenüber der real existierenden Atommüll-Kommission im Rahmen des Standortauswahlgesetzes, dessen „Erfinder“ aus Partei- und Regierungsspitzen einen „Neustart“ bei der „Endlager-Suche“ reklamieren und von einer „historischen Chance“ sprechen, eine massive Kritik. Gegenüber einer Kommission und einem Standortauswahlgesetz, die im Vergleich zu bisherigen Herangehensweisen als „einzigartig und besonders“ tituliert werden, heißt die Kritik: Es reicht nicht.

Ueberhorst spricht von einer „simulierten“ gesellschaftlichen Verständigung, die über die Atommüll-Kommission und das Standortauswahlgesetz hergestellt werden soll. Vielleicht könnte man auch sagen: Angesichts der ungeheuerlichen Aufgabe, das Ergebnis einer nicht-verantwortbaren Technologie in Form des Atommülls demokratisch im gesellschaftlichen Konsens zu verantworten, kommt die repräsentative Demokratie an ihre Grenze, in der sie eine Lösungskompetenz suggeriert, die sie in Wirklichkeit nicht mehr erbringen kann?

Wie bitte? Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat jüngst die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Entscheidungsrelevant dabei war: Sicherheitsnachweise konnten von den zuständigen Behörden nicht erbracht werden, die angesichts als realistisch anzusehender Gefahren zu unterstellen sind. Das Gericht sprach von einem Dilemma.

Einerseits ist es nachvollziehbar, dass Behörden angesichts des Gefahrenpotentials von Atomanlagen unter Sicherheitsgesichtspunkten Schutz-Maßnahmen geheimhalten, damit Terroristen möglichst erschwerte Bedingungen für Angriffsplanungen haben. Diese Geheimhaltung hat aber andererseits die Folge, dass wesentliche Sicherheitsaspekte einer grundgesetzlichen Überprüfbarkeit verfassungsrechtlicher Grundrechte durch die BürgerInnen (und der Gerichte) entzogen werden. Aus Geheimschutzgründen, so das entsprechende Vokabular, werden rechtsstaatliche Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft immer mehr untergraben. Simpel formuliert: Wie viel Geheimhaltung zur Terrorabwehr kann eine Demokratie aushalten, bevor ihre Grundprinzipien sich ins Gegenteil verkehren?

Für den Betrieb von Atomanlagen wäre das Dilemma einfach aufzulösen: Abschalten, sofort. Schon diese Konsequenz ist – wie wir tagtäglich durch den Weiterbetrieb der Atomanlagen erleben – bis heute nicht „mehrheitsfähig“ oder systemlogisch. Für die Atommülllagerung, insbesondere die von hochradioaktiven Abfällen, ist diese Chance schlichtweg nicht mehr gegeben. Umso nachdrücklicher stellt sich die Frage: Wie kann die möglichst sichere und dauerhafte Lagerung von Atommüll demokratisch stattfinden?

  • Klar wird auch: Ohne eine Aufarbeitung dessen, was in der Geschichte der Bundesrepublik geschehen ist, dass es zu dem gekommen ist, was heute passiert, wird eine Bewältigung nicht möglich sein: Dazu die Mediatorin und Anwältin Ulrike Donat- Wer nicht aufräumt (PDF)

Paradox auch: Michael Müller, Co-Vorsitzender der Atommüll-Kommission und wie Reinhard Ueberhorst Sozialdemokrat, arbeitet seit deren Beginn an einem Leitbild der Kommission, in dem auch diese Frage eine Rolle spielt: Wie kann künftig verhindert werden, dass sich bei anderen Technologien die Fehler wiederholen, die bei der gesellschaftlichen Durchsetzung der Atomenergie im Kontext der Aufklärung (Moderne) gemacht wurden? Problem: Auf der Homepage der Kommission ist kein Entwurf eines Leitbilds zu finden.

 

Atommüll nach Lubmin an die Ostsee? Grüne dafür – Grüne dagegen

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Der Grüne Umweltminister Franz Untersteller aus Baden-Württemberg bringt Atommülllager Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern als Standort für hochradioaktive WAA-Abfälle ins Spiel. Foto: Dirk Seifert

„Grüne zweifeln an Sicherheit vom Atomlager“ berichtet die Ostsee-Zeitung. Gemeint sind die Grünen aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich nach der Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel durch das OVG Schleswig Sorgen machen, wie es um die Sicherheit „ihres“ Castor-Lagers in Lubmin bestellt ist. Nur wenig bekannt steht neben Gorleben und Ahaus in Lubmin eines der zentralen Atommüll-Zwischenlager und obendrein das einzige, das im Besitz des Bundes ist. Die Sorgen in Mecklenburg-Vorpommern könnten noch größer werden: Ausgerechnet der grüne Umweltminister von Baden-Württemberg, Franz Untersteller, hat Lubmin als einen der möglichen Standorte für die Castor-Transporte mit hochradioaktivem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in England erneut ins Spiel gebracht.

Die Sorge, dass Lubmin zu einem „Endlager durch die Hintertür“ werden könnte, hat man im Nordosten der Republik schon länger. Zunächst war ihnen versprochen worden, dass das Atommüll-Zwischenlager in Lubmin nur für radioaktive Abfälle aus den ostdeutschen Forschungsreaktoren und dem Rückbau der DDR-Atommeiler am Standort selbst genutzt werden sollte. Ein Versprechen, das nicht lange hielt. Inzwischen sind zahlreiche Castor-Transporte mit hochradioaktiven Materialien aus den gesamtdeutschen Atomforschungsanlagen in Lubmin eingelagert. Gestritten wird  aktuell über die unbefristete Lagerung von leicht- und mittelradioaktiven Abfällen in Lubmin bei Greifswald. Die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern sind alarmiert und warnen: Lubmin wird schrittweise zum Endlager.

Nun könnte es noch heftiger kommen: Ausgerechnet der grüne Umweltminister Franz Untersteller aus Baden-Württemberg hatte am Montag auf der Sitzung der Atommüll-Kommission im Berliner Bundestag Lubmin als einen der drei erforderlichen Standorte für den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England erneut ins Spiel gebracht. Der Vorteil aus Sicht von Untersteller: Das Lager in Lubmin befindet sich im Eigentum des Bundes, der also entscheiden könnte.

Bei den Klimarettern schreibt Joachim Wille über das Atommüll-Geschacher: „Umweltsstaatssekretär Jochen Flasbarth reagierte auf den brisanten Vorschlag sofort mit der Frage, ob es zumutbar sei, dem praktisch atomkraftfreien Osten des Landes diese Altlasten aufzubürden?“

Die Grünen in MeckVoPo haben vor wenigen Tagen eine Kleine Anfrage gestellt: Drs. 6/3650 Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum atomaren Zwischenlager Brunsbüttel für das Zwischenlager Nord. Darin fragen die Grünen aus dem Norden z.B.: „Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die im Urteil zu Brunsbüttel festgestellten Ermittlungs- und Bewertungsdefizite im Zusammenhang mit potenziellen Risiken für Anlage und Umfeld auch für das ZLN Lubmin bestehen können?“ Außerdem wollen die Grünen in Schwerin wissen: „Ist beim ZLN Nord ermittelt worden, ob durch terroristische Angriffsszenarien oder durch einen möglichen Flugzeugabsturz ein Strahlenwert überschritten werden kann, der eine Umsiedlung der betroffenen Bevölkerung notwendig machen würde?“

Fragen, die damit zusammen hängen, dass das OVG Schleswig in seinem Brunsbüttel-Urteil erhebliche Ermittlungsdefizite bei den Sicherheitsnachweisen festgestellt und deshalb die Genehmigung für das dortige Castor-Lager aufgehoben hat.

Um für das Standortauswahlgesetz die Zustimmung von Niedersachsen zu erlangen, wurde festgelegt, dass es keine weiteren Castortransporte in das Zwischenlager nach Gorleben mehr geben dürfe. Mit viel Schulterklopfen feierten sich Parteispitzen in Bund und Ländern, als sie sich darauf einigten, dass der von Deutschland zurückzunehmende Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England also nicht mehr in Gorleben, sondern an den Standortlagern an den AKWs gelagert werden solle. Der Haken: Bis heute ist nicht klar, welche Standorte mitmachen. Der grüne Energieminister Robert Habeck aus Schleswig-Holstein hatte das Lager am AKW Brunsbüttel angeboten. Allerdings ohne den Eigentümer Vattenfall zu fragen, ob er damit auch einverstanden ist. (Von den BürgerInnen ganz abgesehen.)

Außerdem hatte das grüne Baden-Württemberg eine Annahme des WAA-Mülls im AKW Philippsburg in Aussicht gestellt. Ein drittes Bundesland, am besten mit einer CDU-Regierung, war als Kompromiss vorgesehen. Genau das aber gibt es bis heute nicht, so dass die Lösung dieser gesetzlichen Vorgabe für das Standortauswahlgesetz bis heute nicht vorhanden ist. Die Hoffnung, dass das schwarz-grüne Hessen diese Position übernimmt, hat sich bislang auch nicht erfüllt.

Eine Lösung ist derzeit sogar noch mehr außerhalb der Sichtweite, weil nach dem Urteil des OVG Schleswig und der Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel nun aufgehoben ist und die Landesregierung in Kiel einen Einlagerungsstopp verhängt hat. Damit bleibt eigentlich nur noch das Angebot von Baden-Württemberg.

Seit fast zwei Jahren ist in der Sache trotz aller Ankündigungen und Versprechen auch aus dem Bundesumweltministerium nichts voran gekommen. Nicht nur das nunmehr fehlende Brunsbüttel macht die Sache immer schwieriger und gefährdet den vermeintlichen Konsens für einen Neustart bei der „Endlager“-Suche. Inzwischen hat E.on sowohl verwaltungs- als auch verfassungsrechtliche Klagen gegen diese Passagen des Standortauswahlgesetzes erhoben. Der Atomkonzern will weder für den Alternativenvergleich bei  der Endlagersuche, noch für die Neuregelung bei den Castoren aus der Wiederaufarbeitung, finanzielle Lasten übernehmen.

Brunsbüttel-Atommüll-Urteil: Castor ohne Bahnhof – Kommission ohne Boden – Atompolitik am Ende

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Atommüll-Zwischenlagerung ohne Genehmigung: Was tut die Endlager-Kommission?

Die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel trifft auch die Endlager-Kommission und das Standortauswahlgesetz. Am kommenden Montag ist die nächste (öffentliche) Sitzung der Kommission. Das umstrittene Gesetz ist erst zustande gekommen, nachdem mit Niedersachsen vereinbart war, dass es (wenn der Salzstock Gorleben schon als Endlager nicht ausgeschlossen werden solle, wenigstens) keine weiteren Castor-Transporte aus dem Ausland in das Zwischenlager nach Gorleben mehr geben dürfe. Das wurde im Gesetz dann auch so geregelt. Wohin das strahlende Zeug dann aber ersatzweise gehen solle, ist bis heute nicht geklärt. Ein als von den politischen Akteuren als sicher angesehener Ort war das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel. Der grüne Energieminister Robert Habeck hatte das über die Köpfe der Initiativen und Betroffenen in Schleswig-Holstein hinweg so angeboten. Nachdem die Aufhebung der Genehmigung nun rechtskräftig ist, werden die Probleme der Endlager-Kommission und der Bundes- und Landesregierungen noch größer.

Robert Habeck spricht im NDR (Bericht und Video) davon, dass ihn das Urteil überrascht habe. Gleichzeitig verfügte sein Ministerium (PM) nun quasi eine Notverordnung, nach der die Lagerung in Brunsbüttel nun für drei Jahre „geduldet“ werde. Neue Castoren – egal woher – dürfen nun aber vorerst nicht mehr in das Zwischenlager.

  • Ähnlich ist übrigens auch die Lage in Jülich, wo die Lagerung des dortigen hochradioaktiven Atommülls auch nur noch im Rahmen von Notverordnungen stattfindet.
  • Auch das Castor-Lager am inzwischen stillgelegten AKW Unterweser in Niedersachsen ist bis heute rechtlich nicht bestandskräftig genehmigt. Eine entsprechende Klage – die ebenfalls von Rechtsanwalt Wollenteit vertreten wird – der das Brunsbüttel-Urteil erstritten hat – ist vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg noch anhängig. Das Lager in Unterweser ist baugleich mit dem Lager in Brunsbüttel.

Mit dem Urteil steht die Endlager-Kommission nun vor einer geradezu aberwitzigen Situation: Schon bisher war ihre „Begrenzung“ auf die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle, angesichts der katastrophalen Atommüllsituation, insgesamt zu kritisieren. Nun „schwebt“ diese Kommission quasi im total luftleeren Raum, denn nicht nur, dass die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ungeklärt ist. Nicht mal die Zwischenlagerung dieser strahlenden Abfälle ist nun mehr ausreichend rechtlich sicher und damit quasi überall in der Republik illegal.

Die Frage, die an die Kommission, die Bundesregierung und den Bundestag zu stellen ist: Wie lange eigentlich will man noch die Augen vor der Wirklichkeit verschließen, dass die gesamte Atommüllentsorgung völlig aus dem Ruder läuft und daher die gesamte Problematik endlich auf den Tisch gelegt wird. Wann endlich räumt die Politik und die Regierung ein, dass die gesamte Atommülllagerung gescheitert und ein Desaster ist. Wann endlich kommt das, was jetzt erforderlich ist: Die Stilllegung aller noch am Netz befindlichen Atomanlagen, das Ende jeglicher Atommüllproduktion und damit verbunden: Ein offener und bedingungsloser Neustart bei der Atommülldebatte!

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