Urteil des OVG Schleswig: Atommülllagerung in Brunsbüttel nicht sicher! Fehlender Entsorgungsnachweis für alle AKWs muss jetzt zur Abschaltung aller Anlagen führen

„Im Prozess um die Genehmigung des Atommüll-Zwischenlagers am Kernkraftwerk Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig ein weitreichendes Urteil gefällt. Die Richter verkündeten am Nachmittag, dass die Genehmigung für das AKW Brunsbüttel als Atommüll-Zwischenlager nicht rechtens ist. Zur Begründung hieß es, die Risiken für den Fall eines gezielten Terrorangriffs mit Flugzeugen und eines Angriffs mit speziellen Waffen seien nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt worden. Der Vorsitzende Richter Dierk Habermann sprach von mehreren Defiziten. Unter anderem seien die Risiken eines gezielten Absturzes des Airbus A380 ausgeblendet worden, sagte er.“ Das meldet vor wenigen Minuten der NDR.

Die Mängel, die die Klägerin Anke Dreckmann und ihr Anwalt Ulrich Wollenteit aufgezeigt haben, können hier in der Stellungnahme der Sachverständigen Oda Becker nachgelesen werden (PDF).

Damit lagern die neun Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll ab sofort illegal in der Lagerhalle. Das Urteil stößt aber die gesamte so genannte Entsorgung mit hochradioaktivem Atommüll ins absolute Desaster. Denn nicht nur das Lager in Brunsbüttel muss ab sofort auch im rechtlichen Sinne als unsicher gelten. Baugleiche Hallen vom Typ STEAG stehen auch bei den AKWs Brokdorf, Krümmel, Grohnde, Unterweser und Lingen. Auch hier dürfte die Sicherheit mit Blick auf Flugzeugabsturz und Terroreinsatz nicht geprüft worden sein. Damit sind diese faktisch ebenso unsicher wie die Halle in Brunsbüttel.

(Für das Lager am AKW Unterweser ist ebenfalls noch eine Klage wegen der Sicherheitsmängel anhängig (OVG Lüneburg).)

Die Lagerhallen an den Atommeilern Biblis, Grafenrheinfeld, Gundremmingen, Isar und Philippsburg sind nach dem ohnehin schlechteren Konzept WTI gebaut und haben u.a. erheblich dünnere Betonwände. Daher dürfte das Schleswiger Urteil auch für diese Anlagen Folgen haben. Lediglich am AKW Neckarwestheim gibt es ein anderes Zwischenlagerkonzept (unterirdische Tunnel-Lagerung).

In Zweifel gezogen werden durch dieses Urteil auch die zuletzt erfolgten Stresstests der Entsorgungskommission (ESK), die unter der Leitung von Michael Sailer (Öko-Institut) durchgeführt worden sind. Sailer hatte als ESK-Vorsitzender den Anlagen ausreichend Sicherheit attestiert. Ein schwerer Irrtum, wie sich nun herausstellt.

Das Urteil kann nur bedeuten, dass damit der gesamte vom Atomrecht geforderte Entsorgungsnachweis für die noch in Betrieb befindlichen Atommeiler hinfällig wird. Niemand kann derzeit sagen, wie die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll weiter gehen soll. Es gibt nur eine Konsequenz: Alle AKWs müssen daher sofort abgeschaltet werden.

Auch die Debatte um ein Endlagersuchgesetz steht jetzt vor dem Scherbenhaufen. Eine Verabschiedung wie bislang geplant, kann angesichts des Urteils von Schleswig nicht mehr stattfinden. Die Atommülldebatte muss wieder von vorn anfangen.

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Atommülllager AKW Brunsbüttel – Gutachten zeigt massive Sicherheitsmängel

Für heute wird das Urteil des OVG Schleswig in Sachen Sicherheit des Atommülllagers Brunsbüttel erwartet. Die letzten beiden Tage ist darüber verhandelt worden, ob bei der Genehmigung die Sicherheit vor den Strahlenwirkungen des hochradioaktiven Atommülls ausreichend beachtet wurde. Erhebliche Zweifel bestehen, weil die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), den gezielten Absturz einer Verkehrsmaschine vom Typ A380 und die möglichen Folgen von panzerbrechenden Waffen nicht berücksichtigt hat.

Das Gericht hatte zudem aufgrund der Geheimhaltung vieler Gutachten kaum eine Möglichkeit, die Behauptungen des BfS zu überprüfen. Das aber wäre notwendig, um zu prüfen, wie es um die Sicherheit des Atommülllagers Brunsbüttel tatsächlich bestellt ist. Siehe auch: Geheimsache – OVG Schleswig verhandelt über Sicherheit des Atommülllagers Brunsbüttel

Als Expertin der Klägerin hat die Physikerin Oda Becker gutachterlich über die Fragen zum gezielten Flugzeugabsturz des A380 und Terrorangriffen mit panzerbrechenden Waffen Stellung genommen. Die Stellungnahme steht hier zum download bereit (PDF).

Vattenfall und die SPD – Berliner Genossen empfehlen Übernahme

Vattenfall: Der Druck durch die Volksentscheid in Hamburg und Berlin wächst. Foto: Dirk Seifert
Vattenfall: Der Druck durch die Volksentscheide in Hamburg und Berlin wächst. Foto: Dirk Seifert

Während in Hamburg die alleinregierende SPD mit aller Macht dafür streitet, dass Vattenfall und E.on die Kontrolle über die Energienetze behalten, hat die Berliner SPD jetzt nach dem großen Erfolg des Volksbegehrens beschlossen, Vattenfall vor die Tür zu setzen: „Berliner SPD-Landesvorstand für Übernahme des Energietisch-Gesetzvorschlags“, heißt es in einer aktuellen Pressemeldung. „Vattenfall und die SPD – Berliner Genossen empfehlen Übernahme“ weiterlesen

Vattenfall nimmt Kohlekraftwerk Moorburg in Probebetrieb – Anwohner klagen über Gesundheitsbeeinträchtigungen

Moorburg 4Der Vattenfall-Konzern nimmt das Kohlekraftwerk Moorburg schrittweise in Betrieb. Künftig wird die 1.600 MW-Anlage die Klimakatastrophe weiter anheizen. Schon jetzt beschweren sich AnwohnerInnen, dass der Probelauf gesundheitliche Auswirkungen für sie hat. Der BUND Hamburg hat die Beschwerden zum Anlaß genommen, heute mit einer Pressemeldung zu reagieren. Immer mehr Studien zeigen, dass die Gesundheitsbelastungen durch den Betrieb von Kohlekraftwerken erheblich sind. Siehe: Kohle macht krank

„Vattenfall nimmt Kohlekraftwerk Moorburg in Probebetrieb – Anwohner klagen über Gesundheitsbeeinträchtigungen“ weiterlesen

Geheimsache – OVG Schleswig verhandelt über Sicherheit des Atommülllagers Brunsbüttel

Radioaktiv-10.jpgViele Gutachten, Berechnungen und Expertisen zur Frage der Sicherheit des Atommüll-Zwischenlagers am AKW Brunsbüttel gelten als geheim. Seit Montag wird vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig  über eine Klage gegen das Atommülllager verhandelt. Darüber berichtet die taz-Nord hier. Die Klägerin ist der Auffassung, dass die im Jahr 2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte Genehmigung schwere Sicherheitsmängel enthält.  So seien weder gezielte Flugzeugabstürze – also Terrorangriffe – mit der besonders großen und schweren Maschine A380 ausreichend berücksichtigt, noch hätte die Genehmigungsbehörde Angriffe mit modernen panzerbrechenden Waffen ausreichend betrachtet.

Das BfS hatte zunächst mit zweierlei Argumenten darauf reagiert:  zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung im Jahre 2003 hätten keine Informationen über den A380 vorgelegen,  so dass diese auch nicht in die Prüfung hätten einbezogen werden können. Dennoch hätte das BfS aber ausreichend konservativ Schadensfälle eingeplant, so dass ohne konkrete Betrachtung desA380 ausreichend Sicherheit bestünde. Daher sei die Klage abzuweisen, so das BfS, vertreten durch Rechtsanwalt Gassner.

Allerdings zeigte sich vor Gericht: Es gibt bis heute keine umfassende Studie über die Auswirkungen eines gezielten Absturz des Airbus 380, sondern offenbar lediglich eine abschätzende Studie, in der einige Grunddaten eingeflossen sind. Mit diesen eingeschränkten Daten ist dann auch nur für zwei, offenbar norddeutsche Atommüll-Zwischenlager durchgespielt worden, was ein Absturz für Folgen für die Bevölkerung haben könnte.

Das BfS räumt also ein, dass eine konkrete Studie für das Atommüll-Zwischenlager Brunsbüttel nicht existiert. Lediglich mit der generischen Übertragung wäre die Sicherheit von Brunsbüttel berücksichtigt.

Weitere gravierende Probleme in Sachen Flugzeugabsturz resultieren aus den Annahmen, die das BfS für die Schadensermittlung und Ausbreitung der Radioaktivität trifft . Entscheidend ist dabei die Kraft, mit der die Maschine einschlägt, wie viel Kerosin dabei in das Zwischenlager eindringt und wie es sich verteilt. Hinzu kommt, welche Schäden am Gebäude eintreten und wie sich dies alles in der Summe auf die Castorbehälter und ihre Dichtigkeit auswirkt. Das BfS behauptet, ausreichend konservativ vorgegangen zu sein. Das aber bezweifelt die durch Rechtsanwalt Wollenteit vertretene Klägerin an mehreren Punkten.

Als Beispiel ist die Frage zu nennen, wie viel Kerosin denn in das Lager eindringt. Das BfS unterstellt hier aus Sicht der Kläger eine viel zu kleine Menge und begründet diese geringe Menge nicht einmal.  Die Menge aber ist entscheidend, denn sowohl die Explosionsdruckwelle und vor allem auch die Zeitdauer eines Brandes hängen davon ab. So droht Behälterversagen und damit Radioaktivitätsfreisetzung bei einer Feuerdauer von einer halben Stunde bei einer Temperatur von 800 Grad Celsius.  Je mehr Kerosin im Spiel ist, desto länger kann das Feuer dauern und desto wahrscheinlicher wird die Freisetzung von Radioaktivität.

Sicherheit als Geheimsache

Das Gericht wie auch die Kläger stehen dabei vor einem nicht zu lösenden Problem: Denn eine große Zahl von Gutachten und Stellungnahmen sind als geheim eingestuft und liegen weder der Klägerseite noch den Richtern des Oberverwaltungsgerichts vor. Der Vorsitzende Richter sprach dabei von einem „Dilemma“. Zwar sei die Einstufung bestimmter Maßnahmen zum Terrorschutz  als Geheimsache aus „naheliegenden Gründen“ einsichtig, werfe aber hinsichtlich einer Prüfung durch das Gerichtvor allem mit Blick auf den Schutz Dritter erhebliche Probleme auf. Das sei ein „dünner Grad“, auf dem das Gericht zu gehen habe.

Immer häufiger werden Sicherheitsfragen unter dem Etikett des Anti-Terrorschutzes unter Geheimhaltung gesteckt. Das ist nicht nur für die Öffentlichkeit, sondern wie sich an diesem Prozess zeigt, auch für die Gerichte ein großes Problem. Denn immerhin werden diese Sicherheitsangelegenheiten von denjenigen unter Geheimhaltung gestellt, die seit Jahrzehnten die Sicherheit der Atomanlagen beurteilen und damit vor allem eins gemacht haben: Den Betrieb der Anlagen selbst bei erheblichen Mängeln sicherzustellen.

Die Verhandlung vor dem OVG Schleswig wird heute fortgesetzt.

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