Umsetzung Volksentscheid Energienetze Hamburg: Wenig Transparenz und viele Fragen bei der Fernwärme
In der letzten Woche hat der Senat die Bürgerschaft nun schriftlich über die Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ informiert. Die Energienetze für Strom und Fernwärme sowie das Gasnetz sollen demnach zu 100 Prozent rekommunalisiert werden. Vor allem bei der Fernwärme stellen sich immer mehr Fragen über das bisherige Verhandlungsergebnis mit Vattenfall. Darauf verweist jetzt die Linke-Bürgerschaftsfraktion: Die „vertraglichen Regelungen zur Fernwärme sind hochproblematisch“, kritisiert die Fraktionsvorsitzende Dora Heyenn. „Denn die Rückkaufoption ist keineswegs verbindlich gesichert.“
- Siehe auch: Umsetzung Volksentscheid Hamburg: Senat informiert – Einsicht der Verträge für Abgeordnete unter Extrem-Kontrolle
- Die Senatsmitteilung über die Rekommunalisierung der Vattenfall-Netze hier (PDF).
Der SPD-Senat in Hamburg hatte mit Vattenfall über die vollständige Übernahme der Netze für Strom und Fernwärme verhandelt. Beim Stromnetz war das Ergebnis schnell klar: In zwei Schritten werden zunächst die Netze selbst, dann in einem weiteren Schritt auch die Servicegesellschaften übernommen. Anders bei der Fernwärme: Dort verkündete der Senat, dass er mit Vattenfall eine Kaufoption vereinbart habe, mit der er die Möglichkeit habe, im Jahr 2019 die Netze zu übernehmen. Grundsätzlich hat er damit zwar die Übernahme-Möglichkeit geschaffen. Doch die konkreten Umstände, wie die Umsetzung des Volksentscheids nun erfolgen wird, bleiben in vielen Punkt unklar.
Daran ändert die Senatsmitteilung an die Bürgerschaft nach Einschätzung der Links-Fraktion nur wenig. Heyenn weiter: „Die Stadt muss zwar bis zum 1. November 2017 gegenüber Vattenfall erklären, ob sie das Optionsrecht wahrnehmen will, aber wörtlich heißt es in der Senatsdrucksache: „Die Abgabe der Ausübungsankündigung verpflichtet die HGV nicht zur Ausübung der Call-Option Wärme.“ „Und es kommt noch schlimmer: Falls ein GuDKraftwerk das alte Heizkraftwerk in Wedel ersetzt, soll dieses am 31. August 2018 in Betrieb gehen“, so die Umweltpolitikerin. „Ein mindestens dreimonatiger Regelbetrieb ist Voraussetzung für den Rückkauf. Aber sollte dieser Termin sich verschieben, verschiebt sich auch automatisch die Rekommunalisierung des Fernwärmenetzes. So geht es nicht!“
Heyenn hat daher Bedenken: „Ein Blick in die Drucksache lässt allerdings große Skepsis aufkommen, ob der Volksentscheid in seiner Gänze im Sinne des Abstimmungstextes umgesetzt wird“.
Auch die Volksentscheids-Initiative „Unser Hamburg Unser Netz hatte“ hat auf die Probleme verwiesen und eine eingehende Prüfung verlangt. Zwar begrüßte sie die bisherigen Schritte zur Umsetzung, stellt aber auch fest: „Wichtig bleibt nach Einschätzung von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ die Prüfung der Vertragsdetails und eine öffentliche Debatte dazu in der Bürgerschaft. Vor allem die Kaufpreisfindung für die Fernwärme und die Details zum Ersatz bzw. Weiterbetrieb des alten Kraftwerkes Wedel sind dabei entscheidend. Bei der Fernwärme findet die endgültige Übernahme durch die Stadt erst zum 01.01.2019 statt, die klimapolitischen Weichenstellungen stehen aber jetzt an.“
Am 20. Februar werden sich die beiden Bürgerschaftsausschüsse für Umwelt und Haushalt in einer weiteren gemeinsamen Sitzung unter Beteiligung der „Auskunftspersonen“ von „Unser Hamburg – Unser Netz“ mit dem Thema ausführlich befassen. Die Sitzung (Ort und Uhrzeit sind noch nicht bekannt) ist öffentlich!
Keine Transparenz – Einsicht der Verträge für Abgeordnete unter strengen Auflangen
Die Bürgerschaftsabgeordneten werden in den nächsten Tagen die Möglichkeit haben, die Verträge in einem Daten-Raum einzusehen, um die Details der Übernahme der Vattenfall-Netze zu prüfen. Allerdings unter äußerst strengen Auflagen, die das extrem schwierig machen. Eine Veröffentlichung der Verträge, die es auch der Volksentscheids-Initiative und den BürgerInnen ermöglichen würde, die Umsetzung zu prüfen, ist bislang nicht vorgesehen.
In einem Schreiben der Finanzbehörde heißt es gegenüber der Bürgerschaft: „Vor dem Hintergrund der in den Anlagen zu den Verträgen enthaltenen Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse bitte ich Sie zu beachten, dass eine Veröffentlichung oder
Vervielfältigung der Unterlagen nicht möglich ist.“
Ob es bei dieser Einschränkung bleiben wird, muss in den nächsten Tagen geklärt werden. Unklar ist auch, ob die Volksentscheids-Initiative wenigstens das Recht bekommt, die Verträge unter Auflagen zu prüfen, wie sie für die Abgeordneten bestehen:
Die Abgeordneten dürfen bei der Prüfung der Verträge im Daten-Raum keinerlei Notizen machen und müssen sich sogar schriftlich verpflichten, über das Gelesene zu schweigen. Bei der Einsicht stehen die Abgeordneten unter strenger Beobachtung. In dem genannten Schreiben heißt es: „Wie bei früheren Gelegenheiten bewährt, bitte ich Sie vielmehr, die Dokumente in der Bürgerschaftskanzlei zur vertraulichen Einsichtnahme durch die Mitglieder der Bürgerschaft und jeweils max. 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen zu hinterlegen und im Verfahren die notwendige Wahrung der Vertraulichkeit sicherzustellen. Dazu bitte ich um die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung durch die Abgeordneten und Mitarbeiter der Fraktionen und darum, bei der Einsichtnahme keine Kopien, keine elektronischen Geräte und keine handschriftlichen Notizen zuzulassen sowie während der Einsichtnahme eine ununterbrochene Aufsicht durch verpflichtete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerschaftskanzlei sicherzustellen.“
Siehe auch: