„Zoff bei der Deutschen Umwelthilfe“ titeln die Klimaretter und leiten ein: „Die Organisation verliert fast ihr komplettes Energieteam – und damit ihren profiliertesten Arbeitsbereich. Der neue Leiter Peter Ahmels muss von vorn anfangen“ und weiter berichten die Autoren Verena Kern und Nick Reimer: „Zoff, miese Stimmung und kein rettendes Ufer: Die Deutsche Umwelthilfe DUH verliert fast ihr komplettes Energieteam.“ Doch worüber sich die KollegInnen bei der DUH zofften, wodurch die miese Stimmung zustande kam, ist dem Bericht nicht zu entnehmen. Noch unklarer bleibt der Hinweis der AutorInnen, das „kein rettendes Ufer“ in Sicht wäre. Die Folgen, über die die Klimaretter informieren, sind jedenfalls in der Tat gravierend.
Wichtige und kompetente Leute sind allesamt in den letzten Monaten gegangen und werden mit ihrer Fachkunde und mit ihren Erfahrungen nur schwer zu ersetzen sein: Jürgen Quentin, der Leiter der Anti-Kohle-Kampagne, Politikchef Gerd Rosenkranz, Cornelia Ziehm, Leiterin der Abteilung Energie und Klimaschutz. Bereits 2012 hatte sich Rainer Bake verabschiedet, jahrelang Staatssekretär im BMU unter Trittin, früher in Hessen (unter Fischer) und nicht nur in Atomfragen ein Insider. Zahlreiche wichtige Kampagnen, Recherchen und Gutachten gehen auf das Konto dieser Akteure.
Die Nachfolger bemühen sich, den Neuaufbau anzugehen, aber das wird angesichts des Know-how-Verlustes sicher keine leichte Arbeit. Und in jedem Fall bleiben zumindest vorerst Lücken: „Einen Bereich kann die Umwelthilfe … nach dem Weggang von Rosenkranz und Ziehm aber nicht mehr abdecken: die Atommüllendlagersuche. „Da fehlt uns nun das kompetente Personal“, stellt DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch fest.“
Kommt die Abschaltung per Gericht? Foto: AKW Grohnde, Dirk Seifert
Kommt der Atomausstieg per Gerichtsbeschluss? Klagen gegen den Betrieb der noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke könnten derzeit gute Chancen auf Erfolg haben. Der Grund: Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Atommülllager am AKW Brunsbüttel, mit dem die Genehmigung aufgehoben wurde, weil zahlreiche Sicherheitsnachweise nicht oder falsch erbracht worden waren. Zuvor hatte in einem Revisionsverfahren das Bundesverwaltungsgericht in der gleichen Sache in seinem Urteil weitreichende Klagerechte (PDF) für betroffene AnwohnerInnen eingeräumt: „Soweit die Behörde Schadensvorsorge für erforderlich hält, steht dem Drittbetroffenen ein entsprechender Genehmigungsabwehranspruch zur Verfügung, wenn er einen hinreichend wahrscheinlichen Geschehensablauf vorträgt, bei dem trotz der getroffenen Vorsorge eine Verletzung in seinen Rechten möglich erscheint.“ (Seite 24, RN 33 des Urteils BVerwG 7 C 39.07, hier zum download als PDF von diesem Server). Das eröffnet große Möglichkeiten und Chancen, um Atomreaktoren per Gerichtsbeschluss abschalten zu lassen.
Allerdings: Das OVG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Derzeit versuchen Vattenfall als Betreiber des AKW Brunsbüttel und die Genehmigungsbehörde Bundesamt für Strahlenschutz das Urteil mit einer Klage auf Zulassung einer Revision zu Fall zu bringen. Aber klar ist auch: Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren die Rechte für AnwohnerInnen immer mehr verbessert.
Im Verfahren gegen die Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel wurde im Sommer 2013 vom Gericht festgestellt, dass ein ausreichender Sicherheitsnachweis zum Schutz gegen Terrorangriffe nicht erbracht wurde. Das gilt umso mehr bei den Atomkraftwerken. Weder gegen einen gelenkten Flugzeugabsturz z.B. des Typs A380, noch gegen den Beschuss mit modernen panzerbrechenden Waffen, sind die Atommeiler ausgelegt. Weil das so ist, werden von Betreibern und Atomaufsichtsbehörden in Zusammenarbeit mit dem Bund zahlreiche (geheime) Maßnahmen zur Terror-Abwehr durchgeführt . Derzeit z.B. werden alle Dachflächen der Atommeiler mit Gerüsten ausgestattet, die die Ladung eines Hubschraubers samt mit Panzerfäusten bewaffneten Terror-Kommandos verhindern sollen. Maßnahmen also, die möglicherweise behindern, aber letztlich einen Beschuss nicht verhindern können.
All dies sind Maßnahmen der Schadensvorsorge und daher laut BVervG für Drittbetroffene beklagbar! Und das mit guten Chancen, denn all die Maßnahmen, die derzeit zur Gefahrenabwehr von Behörden angeordnet werden, können das zentrale Problem nicht beseitigen: Gegen einen Beschuss mit modernen Panzer-Waffen oder einem gelenkten Absturz ist kein Atomreaktor gefeit.
Das öffentlich-rechtliche TV-Magazin „Frontal 21“ hatte dazu vor wenigen Tagen einen ausführlichen und gut recherchierten Beitrag gesendet. Darin nahm auch ein renomierter Verfassungsschützer Stellung. Frontal 21 fasst zusammen: ”Jetzt müssen alle Atomanlagen auf die Probe gestellt werden.” Atomkraftwerke müssten gegebenenfalls nachgerüstet oder stillgelegt werden, um die Grundrechte der Bürger zu schützen.” Auch ein Rüstungsexperte kommt zu Wort. Der verdeutlicht, welche hohe Durchschlagskraft moderne Panzer-Waffen heute haben und wie leicht sie zu beschaffen sind.
Eine Frage drängt sich auf: Warum eigentlich handeln die Atomaufsichtsbehörden nicht und schalten die Atommeiler wegen dieser gravierenden Sicherheitsmängel nicht ab?
Das AKW Krümmel ist zwar per Atomgesetz abgeschaltet, aber noch lange nicht stillgelegt. Noch in diesem Monat sollen nach Mitteilung der zuständigen Atomaufsicht in Schleswig-Holstein (siehe unten) die bisherigen Transformatoren ausgetauscht und durch kleinere ersetzt werden. Vattenfall will damit nach eigenem bekunden Strom und Kosten sparen. Toll, endlich mal ein Beitrag von Vattenfall zur Energiewende!
In Krümmel kam es 2007 zu einem schweren Brand in einem Transformator. Das AKW musste vom Netz. Zwei Jahre später sollte der Reaktor wieder ans Netz. Aber daraus wurde nichts: Erneut kam es zu einem Kurzschluss im gerade erst getauschten Transformator. Bis zur endgültigen Abschaltung nach der Katastrophe von Fukushima ging der Reaktor nie wieder ans Netz.
LZ-Online berichtet: „Nun sollen die beiden großen Maschinentransformatoren, die den im Reaktor erzeugten Strom in das 380000-Volt-Netz einspeisen sollten, für eine weitere Nutzung abtransportiert werden. Auch zwei etwas kleinere Modelle kommen wieder weg. Der erste der beiden 446 Tonnen schweren Transformatoren soll am kommenden Dienstag, 18. März, von Krümmel zum Umschlagplatz im Hafen rollen. Dort wird, wie bei der Anlieferung, ein Spezialschiff festmachen, um den Schwertransport aufzunehmen. Gesamtgewicht des Transports auf der Elbuferstraße: gut 600 Tonnen.“
Weiter berichtet die Zeitung: „Das Kraftwerk befindet sich im sogenannten “längerfristigen Stillstandsbetrieb” und benötigt deshalb nur noch Strom für den Eigenbedarf. “Dafür werden weniger Transformatoren benötigt”, erklärt Sandra Kühberger, Sprecherin von Vattenfall in Berlin. “Durch den Transformatorentausch können Energieverbrauch und Kosten gesenkt werden. Gleichzeitig reduziert sich auch die Geräuschentwicklung durch die Trafos”, sagt sie. Die Zuverlässigkeit der Netzanbindung und der Stromversorgung des Kraftwerks bleiben von der Maßnahme unberührt, so Kühberger.“
Bis heute verschweigt Betreiber Vattenfall, was mit dem Atommeiler bei Geesthacht geschehen soll. Während für das Vattenfall AKW Brunsbüttel der Rückbau beantragt ist, hält sich der Konzern in Krümmel alle Optionen offen. Statt eines Rückbaus der Atomanlage, könnte es auch zu einem dauerhaften Einschluss kommen, wie vor einiger Zeit die Bergedorfer Zeitung im Gespräch mit Vattenfall-Manager Wasmuth berichte.
Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und einer weiteren vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington will der angeschlagene Konzern insgesamt rund 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz einklagen.
KIEL/GEESTHACHT. Das Kernkraftwerk Krümmel bekommt noch in diesem Monat einen neuen Transformator. Dieser wird nur noch dem Eigenbedarf des Kernkraftwerks dienen. Einem entsprechenden Antrag der Betreibergesellschaft hat das Energiewendeministerium als Reaktorsicherheitsbehörde zugestimmt, wie das für die Atomaufsicht zuständige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume heute (12. März 2014) mitteilte.
Da der neue Trafo angeliefert und alte Transformatoren abtransportiert werden müssen, wird die Elbuferstraße in Geesthacht in der zweiten Märzhälfte nachts zeitweilig gesperrt werden müssen.
Aus Sicht der Reaktorsicherheitsbehörde hat der Trafoaustausch keine sicherheitstechnischen Nachteile. Vielmehr wird es zu einer vereinfachten Netzanbindung kommen, die Brandlast wird durch die geringere Ölmenge erheblich reduziert und auch die Schallemissionen durch den Trafobetrieb werden niedriger sein als bisher.
Das Kernkraftwerk Krümmel hat mit der Atomgesetzänderung von 2011 die Erlaubnis zum Leistungsbetrieb verloren.
Energiewende retten. Demonstrationen am 22. März in mehreren Hauptstädten der Bundesländer. Mehr Infos. Foto: Dirk Seifert
Sie bewegt sich doch – die Umweltbehörde in Hamburg. Während die Umweltsenatorin Jutta Blankau immer noch durch Veranstaltungen tingelt und dem aus ihrer Sicht verlorenen Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Energienetze nachtrauert, wollen ihre MitarbeiterInnen den „Masterplan Klimaschutz“ weiter entwickeln Und die alleinregierende SPD hat den auch schon im Senat beschlossen. *ÜBERARBEITUNG/Korrektur! Fälschlicherweise hatte ich zunächst berichtet, dass der Senat bereits einen neuen Plan beschlossen hätte. Das ist falsch! Richtig aber ist ….
Als Fortentwicklung zum Klimaschutzkonzept 2007-2012 soll der „Masterplan Klimaschutz mit dem Aktionsplan 2020 sowie der Vision 2050 einen weiteren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele Hamburgs“ leisten.
In einer Auftaktveranstaltung am 21.03.14 (Einladung an „Stakeholder“, PDF) will die Umweltbehörde nun „die Struktur und Zielsetzungen des Masterplans vorstellen und aufzeigen, durch welche Handlungsoptionen Hamburg die vom Senat gesetzten Ziele erreichen kann“. Für die Präsentation hat die Senatorin persönlich offenbar keine Zeit. Ihr Staatsrat Holger Lange übernimmt die Begrüßung, bevor Hans Gabányi vom Amt für Natur- und Ressourcenschutz sowie die Leiterin der Leitstelle Klimaschutz – Dr. Birgit Schiffmann übernehmen.
Korrektur: Der neue Plan soll den Der Masterplan Klimaschutz stammt vom Juni 2013 (PDF) ablösen, siehe dazu auch die Seite der Umweltbehörde. Der war vom BUND in Hamburg schwer kritisiert worden:Hamburger Senat kapituliert vor Klimaschutzzielen. Der BUND mahnte „verstärkte Anstrengungen bei der CO2-Reduktion an und kritisiert Hamburgs Klimaschutzpolitik als rückwärtsgewandt. Die im Masterplan Klimaschutz avisierten zwei Millionen Tonnen C02, die bis 2020 (Basisjahr 1990) eingespart werden sollen, reichen bei weitem nicht, das Einsparziel von 40 % zu erreichen.“ Vor allem beim Verkehr und der Fernwärme bliebt der bisherige Plan weiter unter den Möglichkeiten. Nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg unser Netz“, der entsprechend dem Votum zu einer vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze und damit auch der bislang von Vattenfall betriebenen Fernwäre führen muss, darf man gespannt sein, ob die Umweltbehörde zumindest hier nun deutlich nachbessert.
Mit Spannung wird auch das lange überfällige Wärme-Konzept erwartet. Darin wird sich konkret zeigen, ob es z.B. bei der Fernwärme künftig größere Anstrengungen für den Klimaschutz geben wird und die Erneuerbaren Energien eine größere Rolle spielen werden.
Der SPD-Senat muss sich hier neu aufstellen. Darauf hatte der BUND Hamburg noch einmal im November 2013 hingewiesen. „Der BUND Hamburg sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf. Es fehle trotz parlamentarischer Beschlüsse ein Wärmekonzept und die Fachbehörde kürze die Haushaltsmittel für den Klimaschutz. Der angekündigte „Energiewirtschaftliche Beirat“ habe seine Arbeit nie aufgenommen und im Rahmen der Wohnungsbauoffensive würden lediglich die bundesweiten Vorgaben umgesetzt.
„Bei Fortschreibung der bislang erreichten CO2-Reduzierung wird Hamburg im Klimaschutz auf halber Strecke scheitern. Ein Armutszeugnis erster Güte, da Hamburg von einem Meeresspiegelanstieg direkt betroffen wäre und somit ein elementares Interesse am Klimaschutz haben sollte“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Der BUND fordert den Senat deshalb auf, nach dem Volksentscheid zu den Energienetzen die Chance für eine grundsätzliche Neuaufstellung der Hamburger Energiepolitik zu nutzen.